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eder-Erlenbach Ostend Sachsenhausen SossenheimTitel/Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Fortschreibung der Vorträge des Magistrats M 55 vom 20.03.2009, M 220 vom

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 13

Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: Fortschreibung der Vorträge des Magistrats M 55 vom 20.03.2009, M 220 vom 06.11.2009 sowie M 158 vom 16.08.2010 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8818 (M 158) Einleitende Erläuterungen: Mit dem Beschluss zum Vortrag des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 wurde ein Katalog von Maßnahmen verabschiedet, der im Rahmen der Konjunkturprogramme (kurz: KP) des Bundes und des Landes Hessen realisiert wird bzw. werden soll. Aus unterschiedlichen Gründen ergaben sich bei der einen oder anderen Maßnahme Veränderungen oder es fielen Maßnahmen weg und wurden, durch dafür mitbeschlossene Nachrückermaßnahmen, ersetzt. Hierüber wurde zuletzt mit dem Vortrag des Magistrats M 158 vom 16.08.2010 unterrichtet. Der vorliegende Vortrag dient insbesondere der erneuten Sachstandsinformation über die weiteren Entwicklungen und Änderungen bei der Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen. Die kursiven Klammerhinweise dienen der Nachvollziehbarkeit in Bezug auf den Ursprungsvorgang und beziehen sich jeweils auf die Fundstelle in der Vorlage des Magistrats M 55 vom 20.03.2009 bzw. den Anlagen dazu.

  1. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass - der vorgesehene Umbau des Schulgebäudes Oppenheimer Landstr. (Außenstelle HKS) der Wallschule (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 3, Position 3) im Rahmen der geltenden Förderbedingungen nicht fristgerecht umgesetzt werden kann und - die Maßnahme daher aus der Förderung des Konjunkturprogramms (Bund) zurückgezogen wurde. Die weitere Abwicklung der laufenden Maßnahme "Wallschule" außerhalb des Konjunkturprogramms wird geprüft und Gegenstand eines gesonderten Vortrags sein.

  2. Es wird weiter zur Kenntnis genommen, dass die bisher für die Wallschule vorgesehenen Fördermittel (Bund) i.H.v. 8,147 Mio. € wie folgt weiter verwendet werden sollen:
    • a)umzuschichtende Fördermittel bisher vorgesehene Förderung dann neue Förderbeträge bisher für Wallschule vorgesehen 8.147.000,00 € Helene-Lange-Schule 63.570,00 € 1.700.000,00 € 1.763.570,00 € Schillerschule 1.250.000,00 € 6.387.000,00 € 7.637.000,00 € Schule am Landgraben 2.390.000,00 € 7.948.000,00 € 10.338.000,00 € IGS Herder 300.000,00 € 2.950.000,00 € 3.250.000,00 € Louise-von-Rothschild-Schule 160.000,00 € 2.268.000,00 € 2.428.000,00 € Eduard-Spranger-Schule 280.000,00 € 2.443.000,00 € 2.723.000,00 € Schule am Erlenbach 710.000,00 € 3.277.000,00 € 3.987.000,00 € Grundschule Harheim 600.000,00 € 4.111.000,00 € 4.711.000,00 € insgesamt 5.753.570,00 € 31.084.000,00 € 36.837.570,00 € verbleibende Mittel 2.393.430,00 €
    • b)Da die weitere Verwendung der restlichen Mittel (2.393.430,- €) auf den verbleibenden Schulmaßnahmen des Bundesprogramms nicht möglich ist, wurde die - Michael-Grzimek-Schule - Abriss und Neubau einer Turnhalle (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 2, Position 44) aus dem Landesprogramm in das Bundesprogramm getauscht und die vorgenannten Mittel hier zugeordnet.

  3. Es dient weiter zur Kenntnis, dass bei der Maßnahme - Münzenbergerschule - Dach- und Fassadensanierung (M 55, Anlage 1, Übersicht Nr. 3, Position 12) zwar die bauliche Umsetzung möglich ist, nicht aber die - für das Bundesprogramm - erforderliche Abrechnung bis 31.12.2011, was die Förderfähigkeit gefährdet. Um die Ausschöpfung des Förderkontingents Bund zu gewährleisten, wurde die Maßnahme aus dem Bundesprogramm in das Landesprogramm getauscht. Die freiwerdenden Fördermittel (Bund) i.H.v. 1,409 Mio. € wurden der Maßnahme Michael-Grzimek-Schule zugeordnet; das Fördervolumen auf dieser Maßnahme beträgt dann (inkl. der Mittel aus der Wallschule i.H.v. 2.393.430,- €) 3.802.430,- €. Für die Münzenbergerschule ist eine Förderung aus den Landesprogrammmitteln i.H.v. 1,49 Mio. € vorgesehen.

  4. Es wird abschließend zur Kenntnis genommen, dass die gesamten Förderkontingente fristgerecht abgerufen wurden; ihre Verwendung wird im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens spätestens Ende Mai 2012 festgestellt werden. Begründung: In der weiteren Bearbeitung der, gemäß der M 55/2009 zu den Konjunkturprogrammen des Bundes und des Landes Hessen, angemeldeten Maßnahmen haben sich Änderungen ergeben, über die mit diesem Vortrag unterrichtet wird. Durch den Entfall der Wallschule war die Ausschöpfung der Förderung aus dem Bundesprogramm gefährdet. Der Magistrat verfolgt das Ziel, diese Mittel soweit als möglich in Anspruch zu nehmen und hat die Möglichkeiten der weiteren Verwendung umfänglich geprüft. Die Verwendung eines Großteil der Mittel (rd. 5,7 Mio. €) konnte auf den im Bundesprogramm verbleibenden Schulmaßnahmen dargestellt werden. Die weitere Verwendung der restlichen "Wallschul"-Mittel machte den dargestellten Maßnahmentausch Michael-Grzimek-Schule erforderlich. Soweit Mehrkosten für die dargestellten Aufstockungen ursächlich sind, werden ggf. notwendige Vorlagen im getrennten Lauf eingebracht. Die weitere Abwicklung der laufenden Maßnahme "Wallschule" außerhalb des Konjunkturprogramms resp. im Rahmen des IPG wird im Schuldezernat geprüft, zur Anpassung der Beschlusslage ist im Weiteren von dort eine entsprechende Vorlage in den Geschäftsgang einzubringen.

Verknüpfte Vorlagen