Offenbacher Landstraße West (2. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle „Bleiweißstraße“) Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M
138 Betreff:
Offenbacher Landstraße West (2. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der
Haltestelle "Bleiweißstraße") Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3639 (M 144) 1. Der barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle
Bleiweißstraße (Offenbacher Landstraße - 2. Bauabschnitt) wird entsprechend der
vorgelegten Planunterlage zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten des 2. Bauabschnitts betragen
nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 10.073 T€. Hiervon
entfällt auf die Stadt ein Anteil von 4.237 T€ und auf die
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 5.836
T€. 3. Der erforderliche städtische
Gesamtinvestitionsbedarf für den 2 . Bauabschnitt in Höhe von 4.237 T€
wird bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die
sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 4. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen einen
Restbuchwert in Höhe von 211 T€ (Stand Juni 2016) auf, der infolge
des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in
Höhe des Restbuchwertes verursacht. 5. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umgestaltung des 1. Bauabschnitts der
Offenbacher Landstraße (barrierefreier Umbau der Haltestelle
"Balduinstraße") mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 3639 vom
12.09.2013 (M 144), Ausgaben in Höhe von 497 T€ bei Einnahmen von 309
T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002725 freigegeben
wurden; b) von den im Investitionsprogramm
2015-2018 in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002725 -
"Umgestaltung der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Balduinstraße"
bereitgestellten Mitteln in Höhe von 3.080 T€ zur Finanzierung des 2.
Bauabschnitts noch Mittel in Höhe von 2.583 € verbleiben und darüber
hinaus von den dort geplanten Einnahmen von 1.317 T€ ein Anteil von 1.008
T€ auf den 2. Bauabschnitt entfällt; c) für Planung und Bauvorbereitung des 2.
Bauabschnitts bereits Mittel in Höhe von 273.640 € verausgabt wurden;
d) zum Investitionsprogramm 2017-2020 darüber hinaus
weitere Mittel in Höhe von 520 T € angemeldet wurden, sodass für den 2.
Bauabschnitt 3.103 T€ zur Verfügung stehen. e) zur weiteren Deckung: - 900 T € aus Mitteln der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.002560 - Herstellen von Infrastruktur für
neue/geänderte Linienwege" und - 234 T € aus Mitteln der Produktgruppe 16.11,
Projektdefinition 5.006701 - "Barrierefreier Ausbau von
Straßenbahnhaltestellen" eingesetzt werden; f) für den 2. Bauabschnitt ein Zuwendungsantrag nach
dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wurde und im Falle
eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von 1.533.700
€ gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus
dem Zuwendungsbescheid; g) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in
Höhe von 452 T€ verwendet werden sollen, die in der Einnahmeveranschlagung
(Ziff. 5b.) noch nicht enthalten sind; h) die Jahresfolgekosten in Höhe von gesamt 160 T
€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 57 T € p.a.
gegenüberstehen.
6. Es dient ferner zur Kenntnis,
dass a) der Magistrat mit der VGF
(und/oder der Mainova AG) eine Planungs- und Bauvereinbarung abschließt, die
neben einem Kostenteilungsschlüssel für die Planungs- und Baunebenkosten auch
die städtische Federführung der Gesamtmaßnahme regelt, b) dreizehn neue Bäume im Ausbaubereich gepflanzt
werden. Begründung: A) Zielsetzung Ziele der grundhaften Sanierung des zweiten
Bauabschnitts (2. BA) der Offenbacher Landstraße zwischen Scheerengasse und
Buchrainplatz/Wehrstraße sind - die Instandsetzung der erneuerungsbedürftigen
Verkehrsflächen im Bereich der Fahrbahn und der Seitenräume sowie eine
Lärmreduzierung durch den Ausbau vorhandener Pflasterbeläge im Bereich der
Gleisanlagen, - der
barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Bleiweißstraße", - die Erneuerung und Neutrassierung
der Gleisanlagen und der Fahrleitung der Straßenbahn, - die Schaffung einer durchgängigen
Radverkehrsführung für beide Fahrtrichtungen, - eine Verbesserung der Verkehrssituation für den
Fuß- und Radverkehr im Engstellenbereich zwischen Bleiweißstraße und
Mathildenstraße/Hoffeldstraße, - eine gestalterische Aufwertung des Straßenraums
durch neue Baumstandorte. B) Alternativen Die vorliegende Planung orientiert sich an den
Grundzügen der von der Stadtverordnetenversammlung in den Jahren 1993 (§ 1629)
und 1997 (§ 214) beschlossenen Vorplanung. Im Zuge der Entwurfs- und
Ausführungsplanung wurde diese Planung bedarfsgerecht entsprechend den
aktuellen Entwurfsregelwerken und Rechtsvorschriften insbesondere hinsichtlich
der Barrierefreiheit und der Radverkehrsführung weiterentwickelt. Die
Entwurfsplanung für den zweiten Bauabschnitt wurde in der Bürgerfragestunde des
Ortsbeirats 5 am 29.08.2013 im Zusammenhang mit dem unmittelbar zur Ausführung
anstehenden und zwischenzeitlich fertiggestellten ersten Bauabschnitt
(Haltestelle Balduinstraße) vorgestellt. Hiervon grundsätzlich abweichende
Alternativen waren nicht zu untersuchen. Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und
Wehrstraße: Die vom Ortsbeirat 5 in der Anregung
OM 3902/2015 und zuletzt in der Bürgerinformationsveranstaltung am 09.06.2016
vorgeschlagene Ausbildung eines Zweirichtungsradweges im nördlichen Seitenraum
zwischen Wellengasse und Wehrstraße wurde bereits in der Entwurfsplanung
geprüft. Der Magistrat verweist hierzu auf die Stellungnahme ST 242 vom
01.02.2016 in der ausgeführt wurde, dass diese Variante wegen des
Konfliktpotenzials insbesondere zwischen dem linksfahrenden Radverkehr und ein-
oder abbiegenden Kraftfahrzeugen im Bereich der Zufahrten des Getränkemarktes
(Andienung und Kundenparkplatz) und aufgrund der derzeitigen mit der
Umgestaltung des Buchrainplatzes realisierten Radverkehrsführung) nicht
gegebenen Weiterführung in die Wasserhofstraße in der Fachämterabstimmung
verworfen wurde. Statt eines Zweirichtungsradweges im oben genannten Abschnitt
wird der Magistrat im Rahmen seines Lückenschlussprogrammes für den Radverkehr
zusätzlich zu den in der Offenbacher Landstraße geplanten Schutzstreifen für
beide Fahrtrichtungen eine durchgehende Nordparallele im Zuge der
Kochstraße/Wellengasse entsprechend der im rechtsgültigen Bebauungsplan B 418
festgesetzten und in städtischem Besitz befindlichen Verkehrsfläche (Flur 8,
Flurstück 485, siehe Abbildung) bis zur Wehrstraße verfolgen, sobald die
hierfür benötigte Fläche frei von Bebauung zur Verfügung steht. C) Lösung Die vorliegende Planung bezieht sich auf den 2.
Bauabschnitt der Grunderneuerung der Offenbacher Landstraße zwischen
Scheerengasse und Wehrstraße als Folgemaßnahme des barrierefreien Umbaus der
Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" (1. Bauabschnitt) auf einer
Streckenlänge von ca. 550 Metern. Hierbei werden die Gleisanlagen und die Fahrleitung
der Straßenbahn erneuert, die Haltestelle "Bleiweißstraße" barrierefrei
ausgebaut, durchgängige Radverkehrsführungen für beide Fahrtrichtungen neu
geschaffen und Kfz-Stellplätze abschnittsweise neu geordnet. Die Erneuerung der
Gleisanlage erfolgt auf rd. 510 Metern. Die Maßnahme ist ein
Gemeinschaftsprojekt der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und der
Stadt Frankfurt am Main. Auf einer Informationsveranstaltung des für die
Stadtteile Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen zuständigen Ortsbeirates 5 am
9. Juni 2016 hat der Verkehrsdezernent die Planungen, den Bauablauf sowie das
Konzept für den Schienenersatzverkehr gemeinsam mit Mitarbeitern des Amtes für
Straßenbau und Erschließung sowie Mitarbeitern der VGF vorgestellt. Barrierefreier Ausbau der Bahnsteige: Im Zuge
der Neuordnung der Verkehrsanlagen werden die Bahnsteige der Haltestelle
"Bleiweißstraße" in den Seitenräumen westlich der Bleiweißstraße barrierefrei
ausgebaut. Die Haltepunkte liegen in versetzter Lage. Die Abgrenzung der
Haltestellen zur Fahrbahn erfolgt durch den "Frankfurter Kombistein Bus- und
Straßenbahnverkehr". Die Haltestellenlängen sind für
Straßenbahnzüge der Typen "R" und "S" ausgelegt. Die Bahnsteige sind 26,5 und
28 m lang und haben eine nutzbare Breite zwischen 2,50 und 2,70 m. Die Höhe der
Bahnsteige beträgt 24 cm über Schienenoberkante. Die Rampen der Bahnsteige sind
3 m lang und mit 6% Längsneigung richtlinienkonform entwickelt. Ein
barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Beide richtungsbezogenen Haltepunkte werden dem
Standard entsprechend mit einer Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten sowie
optischen und akustischen Fahrgastinformationen ausgestattet. Eine
barrierefreie Busandienung der Haltestelle Bleiweißstraße für die Linien 81,
n62 und n63 ist sichergestellt. Erneuerung der Fahrbahnoberfläche/Führung des
Radverkehrs auf Schutzstreifen: Die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche in der
Offenbacher Landstraße erfolgt in Asphaltbauweise. Somit entfällt die
Pflastereindeckung des Gleisbereiches, die derzeit Teil der Fahrbahn ist und zu
einer vergleichsweise höheren Lärmentwicklung im Fahrverkehr beiträgt. Die
Fahrstreifenbreite für den motorisierten Individualverkehr zwischen den
Bahnsteigkanten beträgt jeweils 3,25 m. Außerhalb der Haltestelle betragen
die Kern-Fahrstreifenbreiten jeweils 2,75 m, wobei die angrenzenden
Schutzstreifen für den Radverkehr bei Begegnungsfällen Straßenbahn/Lkw oder
Lkw/Lkw von Kraftfahrzeugen überfahren werden dürfen. Haltestellenbereiche/Führung des Radverkehrs auf
Radwegen: In den
Haltestellenbereichen erfolgt die Radverkehrsführung auf Radwegen jeweils
hinter den Fahrgastwarteflächen parallel zu den angrenzenden Gehwegen. Zwischen
den Bahnsteigen und den Radwegen sind entsprechend dem Städtischen Arbeitsplan
zur Barrierefreiheit mehrzeilige Natursteinpflasterstreifen als taktile
Trennstreifen für sehbehinderte Menschen vorgesehen. Einmündungen/Zusätzliche Fußgängerquerung:
Die Einmündungen des
Wildgässchens, der Speckgasse, Bethmann-Hollweg-Straße, Hirschhornstraße und
der Bleiweißstraße werden als Gehwegüberfahrten ausgeführt und mit einem
Plattenbelag versehen. Die nicht signalisierten Einmündungen der Straßen
Hansenweg, Mathildenstraße und Hoffeldstraße, die signalgeregelten
Fußgängerquerungen über die Offenbacher Landstraße und die Haltestellenbereiche
werden mit Leitelementen für seh- und mobilitätsbehinderte Menschen
entsprechend dem Städtischen Arbeitsplan Barrierefreiheit ausgestattet. Unmittelbar östlich des Hansenwegs wird eine
Fußgängerquerung mit Lichtsignalanlage über die Offenbacher Landstraße zur
Sicherung der Querungen von und zur Haltestelle Bleiweißstraße in
stadteinwärtiger Richtung neu hergestellt. Die vorhandene Fußgängerschutzanlage
in Höhe Bleiweiß-/Hirschhornstraße wird erhalten und soweit erforderlich
an die neuen Fahrbahnränder angepasst. Leitungsarbeiten: Durch die Mainova AG werden im Rahmen des
barrierefreien Umbaus der Haltestelle "Bleiweißstraße" Erneuerungs- und
Anpassungsmaßnahmen an Trinkwasser-, Gas- und Stromversorgungsleitungen
durchgeführt. Diese werden durch Eigenmittel der Mainova AG finanziert.
Auch die Umlegung der städtischen ATA- und
VSA-Leitungen ist im Ausbaubereich vorgesehen. Das vorhandene Beleuchtungskabel
wird in Schutzrohre gelegt und nach Abschluss der Baumaßnahme für die gesamte
Ausbaustrecke erneuert. Baumpflanzungen: In der Offenbacher Landstraße
werden zwischen den Einmündungen Scheerengasse und Wehrstraße beidseitig
Straßenbäume angepflanzt, die in offenen Baumscheiben zwischen den Parkstreifen
verortet sind. Im gesamten Ausbaubereich ist die Neupflanzung von 13 Bäumen
vorgesehen. Für die Umgestaltung der Offenbacher Landstraße ist kein
Grunderwerb erforderlich. Gesamtdauer des Bauvorhabens/Bauablauf:
Die vorgesehene Gesamtdauer des
Bauvorhabens, das der Magistrat durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit
(Bauschild, Anwohnerinformationen, "Sprechstunden" vor Ort, dynamische
Informationstafeln zum Baufortschritt etc.) begleiten wird, beträgt 43
Kalenderwochen.
Der Umbau erfolgt in den
nachfolgend genannten vier Bauabschnitten unter Vollsperrung der Offenbacher
Landstraße für den Kfz- und Straßenbahnverkehr (Anliegerverkehr frei): 1. Abschnitt: Mümlingstraße - Hansenweg 2. Abschnitt: Hansenweg -
Hirschhornstr. 3. Abschnitt:
Hirschhornstraße - Hoffeldstr. 4. Abschnitt: Hoffeldstraße - Wehrstraße Die Bauausführung dieser Abschnitte beginnt jeweils
mit dem Gleisrückbau und den geplanten Leitungsarbeiten, die
bauabschnittsübergreifend, d. h., während eines Hauptbauabschnittes auch für
den nachfolgenden Bauabschnitt vorlaufend ausgeführt werden, so dass
Bauarbeiten stets in zwei Abschnitten gleichzeitig erfolgen. Jeweils danach
erfolgen die Gleisbauarbeiten sowie der abschließende Straßen- und
Gehwegbau. Straßenbahn- und Busverkehr
während der Bauzeit/Schienenersatzverkehr: Die vom Lokalbahnhof kommenden und in Richtung
Offenbach fahrenden Linien 15 und 16 enden an der Haltestelle Balduinstraße,
setzen an der im ersten Bauabschnitt hergestellten Gleisverbindung um und
fahren wieder zurück in Richtung Lokalbahnhof. Die Linie 18 verkehrt während
der gesamten Bauzeit ausschließlich zwischen Gravensteiner Platz und
Lokalbahnhof. Der Betrieb der Quartierbuslinie 81 wird eingestellt. Zum
Ausgleich wird die Linie 82 verstärkt und deren Linienweg zur Bedienung des
südwestlichen Stadtteilgebietes (u. a. Altenheim) über den Goldbergweg, die
Balduinstraße und eine Schleifenfahrt durch die Georg-Treser-Straße
ausgeweitet. Die Nachtbuslinien n62 und n63 werden über das Deutschherrenufer
umgeleitet. Für die geplante Dauer von 40
Kalenderwochen vom Baubeginn bis zur Wiederaufnahme des Straßenbahnverkehrs
wird ein Schienenersatzverkehr mit Gelenkbussen von der Stadtgrenze Offenbach
über den Buchrainplatz bis zur Stadtbahnhaltestelle Ostbahnhof
eingerichtet. Die Stadt Frankfurt am Main nimmt in
dieser mit der VGF und Mainova AG gemeinsam auszuführenden Baumaßnahme die
federführende Rolle ein. Im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der
Baumaßnahme ist es notwendig, die Belange der baubeteiligten Fachstellen
vollumfänglich vorzubereiten, abzustimmen und zu koordinieren. Die hierfür
notwendigen Beauftragungen werden von der Stadt Frankfurt ausgelöst. Diese
Kosten werden gemäß einem Kostenteilungsschlüssel zwischen der VGF, Mainova AG
und der Stadt getragen. Einzelheiten hierzu sind in einer Planungs- und
Bauvereinbarung zwischen der VGF und der Stadt Frankfurt am Main geregelt.
D) Kosten
1.
Investitionsbedarf: 4.237.000 €
Kostenübersicht 1 Baukosten (städtischer
Anteil) brutto 1.1 Straßenbau 1.550.000 €
1.2 Lichtsignalanlagen (Amt 36)
180.000 €
1.3 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
(Amt 67) 39.000 €
1.4 Straßenbeleuchtung, SRM
297.000 €
1.5 Amt für IKT (Amt 16)
163.000 €
Summe Baukosten
2.229.000 € 2 Baunebenkosten
2.1 Straßen- und Trassenplanung,
2009-2010 206.000 €
2.2 Wiederholte Straßen- und
Trassenplanung, ab 2013 80.000
€ 2.3 Planung Lichtsignalanlage (Amt
36) 67.000 €
2.4 Planung landschaftsgärtn. Arbeiten
(Amt 67) 3.000 €
2.5 Planung, Amt für IKT (Amt 16)
32.000 €
2.6 TV Kanaluntersuchung
23.000 €
2.7 Übergeordnete Planungsleistungen,
städt. Anteil 230.000 €
Summe Baunebenkosten
641.000 €
3 Schienenersatzverkehr
1.367.000 €
Gesamtkosten
4.237.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten: Folgende
Kosten werden verausgabt:
Seit 2010 für
Planung/Bauvorbereitung des 2. Bauabschnittes verausgabt 273.639,39 €
2016 (Planung und Bauvorbereitung)
170.000,00 €
2017 (Bauvorbereitung, bauliche Ausführung)
2.000.000,00 €
2018 (bauliche Ausführung) 1.793.360,61 €
3. Folgeinvestitionen:
-keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten
Straßenbau
5.763 m2 x
1,30 €/m2 *
7.492,00
€
*) Gemäß Forschungsanstalt für
Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30
€/m2 jährlich erforderlich.
Grün- und Freiflächen
5% x (39.000
€ + 3.000 €) 2.100 €
Verkehrssignalanlagen
5% x (180.000
€ + 67.000 €) 12.350,00 €
Beleuchtung:
0 €
(Es werden
keine zusätzlichen Leuchten errichtet. Folgekosten werden im Rahmen des
Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet)
Summe Bauunterhaltungskosten
21.942,00 €
2.
Abschreibung
Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 2.089.000 €
69.633,33 €
Grün- und Freiflächen
BND *
15
Jahre 1/15
von
42.000
€ 2.800,00 €
Verkehrssignalanlagen BND * 15 Jahre 1/15 von 247.000 €
16.466,66 €
Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 297.000 €
14.850,00 €
IKT BND * 20 Jahre 1/20 von 195.000 € 9.750,00 €
Summe
113.499,99 € *) BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten
Kalkulatorische
Verzinsung (3,75% / 2 * (2.229.000 + 641.000 - 1.533.700) *)
Zinssatz für das Jahr 2016 gemäß HH-Rundschreiben
25.055,63 €
Jahresfolgekosten insgesamt: 160.497,62
€ gerundet
160.000,00 €
5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten
1
.533.700 € / 27 Jahre *
56.803,70 €
gerundet
57.000,00 € * gewogene
durchschnittliche Nutzungsdauer
6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen nach GVFG
1.533.700 €
7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen:
-keine- 8. Sonstiges: Anlage Lageplan (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 21.11.1997, B 708
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2009, M 55
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2010, M 158
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2013, M 144
Antrag vom
15.09.2017, OF
579/5
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird im Rahmen
der Vorlage OA 36 zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichts) 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird im Rahmen
der Vorlage OA 36 zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
4. Sitzung des OBR 5
am 09.09.2016, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird unter Hinweis auf die
Vorlage OA 36 zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmig Annahme
4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird im Rahmen
der Vorlage OA 36 zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichts) 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 22
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt.
2. Der Vorlage
OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichts)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 521, 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 Aktenzeichen: 32 1