Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Offenbacher Landstraße West (2. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle „Bleiweißstraße“) Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138 Betreff: Offenbacher Landstraße West (2. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle "Bleiweißstraße") Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3639 (M 144) 1. Der barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle Bleiweißstraße (Offenbacher Landstraße - 2. Bauabschnitt) wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten des 2. Bauabschnitts betragen nach der vorliegenden Planung und Kostenberechnung 10.073 T€. Hiervon entfällt auf die Stadt ein Anteil von 4.237 T€ und auf die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ein Anteil von 5.836 T€. 3. Der erforderliche städtische Gesamtinvestitionsbedarf für den 2 . Bauabschnitt in Höhe von 4.237 T€ wird bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 4. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen einen Restbuchwert in Höhe von 211 T€ (Stand Juni 2016) auf, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht. 5. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umgestaltung des 1. Bauabschnitts der Offenbacher Landstraße (barrierefreier Umbau der Haltestelle "Balduinstraße") mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 3639 vom 12.09.2013 (M 144), Ausgaben in Höhe von 497 T€ bei Einnahmen von 309 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002725 freigegeben wurden; b) von den im Investitionsprogramm 2015-2018 in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002725 - "Umgestaltung der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Balduinstraße" bereitgestellten Mitteln in Höhe von 3.080 T€ zur Finanzierung des 2. Bauabschnitts noch Mittel in Höhe von 2.583 € verbleiben und darüber hinaus von den dort geplanten Einnahmen von 1.317 T€ ein Anteil von 1.008 T€ auf den 2. Bauabschnitt entfällt; c) für Planung und Bauvorbereitung des 2. Bauabschnitts bereits Mittel in Höhe von 273.640 € verausgabt wurden; d) zum Investitionsprogramm 2017-2020 darüber hinaus weitere Mittel in Höhe von 520 T € angemeldet wurden, sodass für den 2. Bauabschnitt 3.103 T€ zur Verfügung stehen. e) zur weiteren Deckung: - 900 T € aus Mitteln der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002560 - Herstellen von Infrastruktur für neue/geänderte Linienwege" und - 234 T € aus Mitteln der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.006701 - "Barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen" eingesetzt werden; f) für den 2. Bauabschnitt ein Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wurde und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von 1.533.700 € gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid; g) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von 452 T€ verwendet werden sollen, die in der Einnahmeveranschlagung (Ziff. 5b.) noch nicht enthalten sind; h) die Jahresfolgekosten in Höhe von gesamt 160 T € in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 57 T € p.a. gegenüberstehen. 6. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) der Magistrat mit der VGF (und/oder der Mainova AG) eine Planungs- und Bauvereinbarung abschließt, die neben einem Kostenteilungsschlüssel für die Planungs- und Baunebenkosten auch die städtische Federführung der Gesamtmaßnahme regelt, b) dreizehn neue Bäume im Ausbaubereich gepflanzt werden. Begründung: A) Zielsetzung Ziele der grundhaften Sanierung des zweiten Bauabschnitts (2. BA) der Offenbacher Landstraße zwischen Scheerengasse und Buchrainplatz/Wehrstraße sind - die Instandsetzung der erneuerungsbedürftigen Verkehrsflächen im Bereich der Fahrbahn und der Seitenräume sowie eine Lärmreduzierung durch den Ausbau vorhandener Pflasterbeläge im Bereich der Gleisanlagen, - der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Bleiweißstraße", - die Erneuerung und Neutrassierung der Gleisanlagen und der Fahrleitung der Straßenbahn, - die Schaffung einer durchgängigen Radverkehrsführung für beide Fahrtrichtungen, - eine Verbesserung der Verkehrssituation für den Fuß- und Radverkehr im Engstellenbereich zwischen Bleiweißstraße und Mathildenstraße/Hoffeldstraße, - eine gestalterische Aufwertung des Straßenraums durch neue Baumstandorte. B) Alternativen Die vorliegende Planung orientiert sich an den Grundzügen der von der Stadtverordnetenversammlung in den Jahren 1993 (§ 1629) und 1997 (§ 214) beschlossenen Vorplanung. Im Zuge der Entwurfs- und Ausführungsplanung wurde diese Planung bedarfsgerecht entsprechend den aktuellen Entwurfsregelwerken und Rechtsvorschriften insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Radverkehrsführung weiterentwickelt. Die Entwurfsplanung für den zweiten Bauabschnitt wurde in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 5 am 29.08.2013 im Zusammenhang mit dem unmittelbar zur Ausführung anstehenden und zwischenzeitlich fertiggestellten ersten Bauabschnitt (Haltestelle Balduinstraße) vorgestellt. Hiervon grundsätzlich abweichende Alternativen waren nicht zu untersuchen. Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße: Die vom Ortsbeirat 5 in der Anregung OM 3902/2015 und zuletzt in der Bürgerinformationsveranstaltung am 09.06.2016 vorgeschlagene Ausbildung eines Zweirichtungsradweges im nördlichen Seitenraum zwischen Wellengasse und Wehrstraße wurde bereits in der Entwurfsplanung geprüft. Der Magistrat verweist hierzu auf die Stellungnahme ST 242 vom 01.02.2016 in der ausgeführt wurde, dass diese Variante wegen des Konfliktpotenzials insbesondere zwischen dem linksfahrenden Radverkehr und ein- oder abbiegenden Kraftfahrzeugen im Bereich der Zufahrten des Getränkemarktes (Andienung und Kundenparkplatz) und aufgrund der derzeitigen mit der Umgestaltung des Buchrainplatzes realisierten Radverkehrsführung) nicht gegebenen Weiterführung in die Wasserhofstraße in der Fachämterabstimmung verworfen wurde. Statt eines Zweirichtungsradweges im oben genannten Abschnitt wird der Magistrat im Rahmen seines Lückenschlussprogrammes für den Radverkehr zusätzlich zu den in der Offenbacher Landstraße geplanten Schutzstreifen für beide Fahrtrichtungen eine durchgehende Nordparallele im Zuge der Kochstraße/Wellengasse entsprechend der im rechtsgültigen Bebauungsplan B 418 festgesetzten und in städtischem Besitz befindlichen Verkehrsfläche (Flur 8, Flurstück 485, siehe Abbildung) bis zur Wehrstraße verfolgen, sobald die hierfür benötigte Fläche frei von Bebauung zur Verfügung steht. C) Lösung Die vorliegende Planung bezieht sich auf den 2. Bauabschnitt der Grunderneuerung der Offenbacher Landstraße zwischen Scheerengasse und Wehrstraße als Folgemaßnahme des barrierefreien Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" (1. Bauabschnitt) auf einer Streckenlänge von ca. 550 Metern. Hierbei werden die Gleisanlagen und die Fahrleitung der Straßenbahn erneuert, die Haltestelle "Bleiweißstraße" barrierefrei ausgebaut, durchgängige Radverkehrsführungen für beide Fahrtrichtungen neu geschaffen und Kfz-Stellplätze abschnittsweise neu geordnet. Die Erneuerung der Gleisanlage erfolgt auf rd. 510 Metern. Die Maßnahme ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und der Stadt Frankfurt am Main. Auf einer Informationsveranstaltung des für die Stadtteile Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen zuständigen Ortsbeirates 5 am 9. Juni 2016 hat der Verkehrsdezernent die Planungen, den Bauablauf sowie das Konzept für den Schienenersatzverkehr gemeinsam mit Mitarbeitern des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie Mitarbeitern der VGF vorgestellt. Barrierefreier Ausbau der Bahnsteige: Im Zuge der Neuordnung der Verkehrsanlagen werden die Bahnsteige der Haltestelle "Bleiweißstraße" in den Seitenräumen westlich der Bleiweißstraße barrierefrei ausgebaut. Die Haltepunkte liegen in versetzter Lage. Die Abgrenzung der Haltestellen zur Fahrbahn erfolgt durch den "Frankfurter Kombistein Bus- und Straßenbahnverkehr". Die Haltestellenlängen sind für Straßenbahnzüge der Typen "R" und "S" ausgelegt. Die Bahnsteige sind 26,5 und 28 m lang und haben eine nutzbare Breite zwischen 2,50 und 2,70 m. Die Höhe der Bahnsteige beträgt 24 cm über Schienenoberkante. Die Rampen der Bahnsteige sind 3 m lang und mit 6% Längsneigung richtlinienkonform entwickelt. Ein barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Beide richtungsbezogenen Haltepunkte werden dem Standard entsprechend mit einer Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten sowie optischen und akustischen Fahrgastinformationen ausgestattet. Eine barrierefreie Busandienung der Haltestelle Bleiweißstraße für die Linien 81, n62 und n63 ist sichergestellt. Erneuerung der Fahrbahnoberfläche/Führung des Radverkehrs auf Schutzstreifen: Die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche in der Offenbacher Landstraße erfolgt in Asphaltbauweise. Somit entfällt die Pflastereindeckung des Gleisbereiches, die derzeit Teil der Fahrbahn ist und zu einer vergleichsweise höheren Lärmentwicklung im Fahrverkehr beiträgt. Die Fahrstreifenbreite für den motorisierten Individualverkehr zwischen den Bahnsteigkanten beträgt jeweils 3,25 m. Außerhalb der Haltestelle betragen die Kern-Fahrstreifenbreiten jeweils 2,75 m, wobei die angrenzenden Schutzstreifen für den Radverkehr bei Begegnungsfällen Straßenbahn/Lkw oder Lkw/Lkw von Kraftfahrzeugen überfahren werden dürfen. Haltestellenbereiche/Führung des Radverkehrs auf Radwegen: In den Haltestellenbereichen erfolgt die Radverkehrsführung auf Radwegen jeweils hinter den Fahrgastwarteflächen parallel zu den angrenzenden Gehwegen. Zwischen den Bahnsteigen und den Radwegen sind entsprechend dem Städtischen Arbeitsplan zur Barrierefreiheit mehrzeilige Natursteinpflasterstreifen als taktile Trennstreifen für sehbehinderte Menschen vorgesehen. Einmündungen/Zusätzliche Fußgängerquerung: Die Einmündungen des Wildgässchens, der Speckgasse, Bethmann-Hollweg-Straße, Hirschhornstraße und der Bleiweißstraße werden als Gehwegüberfahrten ausgeführt und mit einem Plattenbelag versehen. Die nicht signalisierten Einmündungen der Straßen Hansenweg, Mathildenstraße und Hoffeldstraße, die signalgeregelten Fußgängerquerungen über die Offenbacher Landstraße und die Haltestellenbereiche werden mit Leitelementen für seh- und mobilitätsbehinderte Menschen entsprechend dem Städtischen Arbeitsplan Barrierefreiheit ausgestattet. Unmittelbar östlich des Hansenwegs wird eine Fußgängerquerung mit Lichtsignalanlage über die Offenbacher Landstraße zur Sicherung der Querungen von und zur Haltestelle Bleiweißstraße in stadteinwärtiger Richtung neu hergestellt. Die vorhandene Fußgängerschutzanlage in Höhe Bleiweiß-/Hirschhornstraße wird erhalten und soweit erforderlich an die neuen Fahrbahnränder angepasst. Leitungsarbeiten: Durch die Mainova AG werden im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle "Bleiweißstraße" Erneuerungs- und Anpassungsmaßnahmen an Trinkwasser-, Gas- und Stromversorgungsleitungen durchgeführt. Diese werden durch Eigenmittel der Mainova AG finanziert. Auch die Umlegung der städtischen ATA- und VSA-Leitungen ist im Ausbaubereich vorgesehen. Das vorhandene Beleuchtungskabel wird in Schutzrohre gelegt und nach Abschluss der Baumaßnahme für die gesamte Ausbaustrecke erneuert. Baumpflanzungen: In der Offenbacher Landstraße werden zwischen den Einmündungen Scheerengasse und Wehrstraße beidseitig Straßenbäume angepflanzt, die in offenen Baumscheiben zwischen den Parkstreifen verortet sind. Im gesamten Ausbaubereich ist die Neupflanzung von 13 Bäumen vorgesehen. Für die Umgestaltung der Offenbacher Landstraße ist kein Grunderwerb erforderlich. Gesamtdauer des Bauvorhabens/Bauablauf: Die vorgesehene Gesamtdauer des Bauvorhabens, das der Magistrat durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit (Bauschild, Anwohnerinformationen, "Sprechstunden" vor Ort, dynamische Informationstafeln zum Baufortschritt etc.) begleiten wird, beträgt 43 Kalenderwochen. Der Umbau erfolgt in den nachfolgend genannten vier Bauabschnitten unter Vollsperrung der Offenbacher Landstraße für den Kfz- und Straßenbahnverkehr (Anliegerverkehr frei): 1. Abschnitt: Mümlingstraße - Hansenweg 2. Abschnitt: Hansenweg - Hirschhornstr. 3. Abschnitt: Hirschhornstraße - Hoffeldstr. 4. Abschnitt: Hoffeldstraße - Wehrstraße Die Bauausführung dieser Abschnitte beginnt jeweils mit dem Gleisrückbau und den geplanten Leitungsarbeiten, die bauabschnittsübergreifend, d. h., während eines Hauptbauabschnittes auch für den nachfolgenden Bauabschnitt vorlaufend ausgeführt werden, so dass Bauarbeiten stets in zwei Abschnitten gleichzeitig erfolgen. Jeweils danach erfolgen die Gleisbauarbeiten sowie der abschließende Straßen- und Gehwegbau. Straßenbahn- und Busverkehr während der Bauzeit/Schienenersatzverkehr: Die vom Lokalbahnhof kommenden und in Richtung Offenbach fahrenden Linien 15 und 16 enden an der Haltestelle Balduinstraße, setzen an der im ersten Bauabschnitt hergestellten Gleisverbindung um und fahren wieder zurück in Richtung Lokalbahnhof. Die Linie 18 verkehrt während der gesamten Bauzeit ausschließlich zwischen Gravensteiner Platz und Lokalbahnhof. Der Betrieb der Quartierbuslinie 81 wird eingestellt. Zum Ausgleich wird die Linie 82 verstärkt und deren Linienweg zur Bedienung des südwestlichen Stadtteilgebietes (u. a. Altenheim) über den Goldbergweg, die Balduinstraße und eine Schleifenfahrt durch die Georg-Treser-Straße ausgeweitet. Die Nachtbuslinien n62 und n63 werden über das Deutschherrenufer umgeleitet. Für die geplante Dauer von 40 Kalenderwochen vom Baubeginn bis zur Wiederaufnahme des Straßenbahnverkehrs wird ein Schienenersatzverkehr mit Gelenkbussen von der Stadtgrenze Offenbach über den Buchrainplatz bis zur Stadtbahnhaltestelle Ostbahnhof eingerichtet. Die Stadt Frankfurt am Main nimmt in dieser mit der VGF und Mainova AG gemeinsam auszuführenden Baumaßnahme die federführende Rolle ein. Im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme ist es notwendig, die Belange der baubeteiligten Fachstellen vollumfänglich vorzubereiten, abzustimmen und zu koordinieren. Die hierfür notwendigen Beauftragungen werden von der Stadt Frankfurt ausgelöst. Diese Kosten werden gemäß einem Kostenteilungsschlüssel zwischen der VGF, Mainova AG und der Stadt getragen. Einzelheiten hierzu sind in einer Planungs- und Bauvereinbarung zwischen der VGF und der Stadt Frankfurt am Main geregelt. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: 4.237.000 € Kostenübersicht 1 Baukosten (städtischer Anteil) brutto 1.1 Straßenbau 1.550.000 € 1.2 Lichtsignalanlagen (Amt 36) 180.000 € 1.3 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67) 39.000 € 1.4 Straßenbeleuchtung, SRM 297.000 € 1.5 Amt für IKT (Amt 16) 163.000 € Summe Baukosten 2.229.000 € 2 Baunebenkosten 2.1 Straßen- und Trassenplanung, 2009-2010 206.000 € 2.2 Wiederholte Straßen- und Trassenplanung, ab 2013 80.000 € 2.3 Planung Lichtsignalanlage (Amt 36) 67.000 € 2.4 Planung landschaftsgärtn. Arbeiten (Amt 67) 3.000 € 2.5 Planung, Amt für IKT (Amt 16) 32.000 € 2.6 TV Kanaluntersuchung 23.000 € 2.7 Übergeordnete Planungsleistungen, städt. Anteil 230.000 € Summe Baunebenkosten 641.000 € 3 Schienenersatzverkehr 1.367.000 € Gesamtkosten 4.237.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Folgende Kosten werden verausgabt: Seit 2010 für Planung/Bauvorbereitung des 2. Bauabschnittes verausgabt 273.639,39 € 2016 (Planung und Bauvorbereitung) 170.000,00 € 2017 (Bauvorbereitung, bauliche Ausführung) 2.000.000,00 € 2018 (bauliche Ausführung) 1.793.360,61 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 5.763 m2 x 1,30 €/m2 * 7.492,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Grün- und Freiflächen 5% x (39.000 € + 3.000 €) 2.100 € Verkehrssignalanlagen 5% x (180.000 € + 67.000 €) 12.350,00 € Beleuchtung: 0 € (Es werden keine zusätzlichen Leuchten errichtet. Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) Summe Bauunterhaltungskosten 21.942,00 € 2. Abschreibung Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 2.089.000 € 69.633,33 € Grün- und Freiflächen BND * 15 Jahre 1/15 von 42.000 € 2.800,00 € Verkehrssignalanlagen BND * 15 Jahre 1/15 von 247.000 € 16.466,66 € Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 297.000 € 14.850,00 € IKT BND * 20 Jahre 1/20 von 195.000 € 9.750,00 € Summe 113.499,99 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (3,75% / 2 * (2.229.000 + 641.000 - 1.533.700) *) Zinssatz für das Jahr 2016 gemäß HH-Rundschreiben 25.055,63 € Jahresfolgekosten insgesamt: 160.497,62 € gerundet 160.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 1 .533.700 € / 27 Jahre * 56.803,70 € gerundet 57.000,00 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG 1.533.700 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: Anlage Lageplan (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.11.1997, B 708 Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2010, M 158 Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 144 Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 36 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmig Annahme 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 521, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 Aktenzeichen: 32 1

Verknüpfte Vorlagen