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Zukunftsperspektive der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hier: Kenntnisnahme des Abschlussberichtes über die Prüfung eines Zusammenschlusses des Klinikums Frankfurt Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises sowie Auftrag zur rechtlichen Überprüfung de

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 26 Betreff: Zukunftsperspektive der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hier: Kenntnisnahme des Abschlussberichtes über die Prüfung eines Zusammenschlusses des Klinikums Frankfurt Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises sowie Auftrag zur rechtlichen Überprüfung des bestehenden Personalgestellungsvertrags zwischen dem Eigenbetrieb der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main und der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH I. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Abschlussbericht über die Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten des Klinikums Frankfurt Höchst GmbH mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH zur Kenntnis. Der Magistrat wird beauftragt, in einer weiteren Phase die nächsten Schritte im Sinne eines Umsetzungsplans (S. 8, S. 60-67) für einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss zu prüfen und ggf. vorzubereiten. II. Ferner erteilt der Magistrat den Auftrag, den bestehenden Personalgestellungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main und der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch eine versierte Rechtsanwalts-kanzlei mit insbesondere arbeits-, steuer- und krankenhausrechtlicher Expertise rechtlich überprüfen zu lassen und in Verhandlungen mit der Eigenbetriebsmitarbeiterschaft und ihrer Personalvertretung einzutreten. Ziel ist es, eine neue - den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht werdende - Konstruktion zu entwickeln und sicherzustellen, dass zum einen die Mitarbeiterrechte gesichert bleiben und zum anderen die betroffenen Mitarbeiter weiterhin in den Kliniken beschäftigt sind. III. Es dient zur Kenntnis, dass dem Aufsichtsrat des Klinikums Frankfurt Höchst in der Sitzung vom 03.12.2013 der Abschlussbericht und der Umsetzungsplan vorgestellt wurden. Begründung: Die Analyse der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der medizinischen und organisatorischen Potentiale des Klinikums Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises ist abgeschlossen. Den Ergebnissen der Analyse zufolge haben beide Kliniken - würden sie wie bisher selbständig weitergeführt - mittel- bis langfristig kaum eine Chance, sich eigenständig zu finanzieren. Ein Zusammenschluss hingegen bietet die Aussicht auf einen sich wirtschaftlich selbsttragenden Krankenhausbetrieb und den Erhalt der drei Stand-orte. Die größten Potentiale zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit (insgesamt 64 %) liegen - dem Abschlussbericht zufolge - im medizinischen Bereich. Hier geht der Bericht von einer Steigerung der Marktausschöpfung in Form von rund 4.000 zusätzlichen Patienten bzw. Fallzahlen, einer erhöhten Fallschwere, einer optimierten Kodierung der Diagnosen sowie einer verbesserten Ärzteproduktivität aus. Aber auch im sekundären Bereich (ins-gesamt 26 %; zum Beispiel Apotheke, Labor) wie tertiären Bereich (insgesamt 10 %; zum Beispiel Patientenverwaltung, Küche, IT) sind im Falle einer möglichst umfassenden Zusammenführung der Aktivitäten deutliche Einsparungen möglich. Es wurde ein medizinisch-organisatorisches Konzept vorgelegt, das im Rahmen der bestehenden baulichen Planungen realisiert werden kann. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Zusammenschlusses realisieren zu können, sind folgende Umsetzungsschritte notwendig: Durch die Träger müssen Zuschüsse, Investitionen und Entschuldungen geleistet werden. Hierzu erfolgen noch separate Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien (Magistrat und Stadtverordnetenversammlung). Ferner wird ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss der Krankenhausbetriebe ab 2015 in Form einer strategischen Dachgesellschaft, mit zwei Krankenhaus- und mindestens einer gemeinsamen Servicegesellschaft angestrebt. Schließlich ist von Seiten der Stadt Frankfurt am Main die rechtliche Überprüfung des beste-henden Personalgestellungsvertrages zwischen dem Eigenbetrieb "Städtische Kliniken Frankfurt Höchst" und der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH angezeigt. Denn: Der bestehen-de als dauerhaft angelegte Personalgestellungsvertrag steht im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage. Gemäß Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 (Az.: 7 ABR 91/11) sind nicht mehr nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassungen bereits nach derzeitiger Rechtslage gesetzeswidrig. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (Az.: 9 AZR 51/13) lt. Pressemitteilung festgestellt, dass der Gesetzgeber bei einem Verstoß gegen den gesetzlichen Grundsatz der nur vorübergehenden Überlassung für den Entleiher keine Rechtsfolgen festgelegt hat. Jedoch sind inner-halb der jetzigen Konstruktion des Gestellungsvertrages weiterhin negative Rechts-folgen für den Verleiher zu erwarten und zudem soll nach Maßgabe des Koalitionsver-trages (dort S. 69) der neuen Bundesregierung künftig eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festgelegt werden; noch offen ist dabei, in welchem Umfang im Wege eines Tarifvertrages oder einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung abweichende Lösungen vereinbart werden können. Darüber hinaus stellt der Personalgestellungsvertrag ein Hindernis für den Zusammenschluss der Kliniken unter den oben genannten Prämissen dar. Er erlaubt in seiner jetzigen Form keinen standortübergreifenden Einsatz der Eigenbetriebsmitarbeiter ohne deren Zustimmung. Außerdem ist eine Weitergestellung an andere Gesellschaften untersagt. Ferner würde im Rahmen eines Zusammenschlusses der Ausnahmetatbestand einer Umsatzsteuerbefreiung der Klinikgesellschaft entfallen und der neuen Dachgesellschaft könnten Mehraufwendungen in Höhe von 7 bis 8 Mio. € pro Jahr entstehen. A. Zielsetzung: Langfristige Sicherung des Standortes des Städtischen Klinikums Frankfurt Höchst sowie der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität für die Patientinnen und Patienten. Erhalt des Klinikums Frankfurt Höchst in kommunaler Trägerschaft. Wirtschaftliche Konsolidierung des Klinikums. Zukünftige Fortbeschäftigung sämtlicher Eigenbetriebsmitarbeiter aus-schließlich im Klinikum Höchst oder den Kliniken des Main-Taunus-Kreises, d.h. keine fachfremde Beschäftigung innerhalb der Stadtverwaltung. B Alternativen: Aufgabe des Status "Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe" oder Verlust des Kran-kenhauses in kommunaler Trägerschaft. C Lösung: Es wird vorgeschlagen, den Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verhandlungen gemäß den skizzierten Umsetzungsschritten fortzusetzen. Darüber hinaus erteilt der Magistrat den Auftrag, den Personalgestellungsvertrag zwischen Eigenbetrieb und Klinikum rechtlich auf den Prüfstand zu stellen und eine alternative Konstruktion zu entwickeln, die den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass den bisher gestellten Eigenbetriebsmitarbeite-rinnen und -Mitarbeitern ohne finanzielle Abstriche die Möglichkeit gegeben wird, in den Kliniken der künftigen gemeinsamen Dachgesellschaft tätig zu werden. D Kosten: Eventuell in diesem Kontext anfallende Beratungskosten trägt das Dezernat für Umwelt und Gesundheit. Anlage _Abschlussbericht (ca. 4,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2014, NR 785 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.01.2014, A 489 Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 7 Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188 Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.10.2023, M 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Entscheidung über die Vorlage M 26 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. 2. Die Entscheidung über die Vorlage NR 785 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.01.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 26 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 26 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit und an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 785 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 785 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit und an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Abstimmung: zu 1. zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (= Ablehnung der Dringlichkeit) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Piraten (= Ablehnung der Dringlichkeit) 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 26 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 SPD, LINKE. und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 785 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 785 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen NR 785) zu 2. a) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD und REP (M 26 und NR 785 = Annahme) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 785 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 785 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen NR 785) zu 2. a) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO I, TOP 8 Die SPD-Fraktion ergänzt die Vorlage NR 785 wie folgt: "3. Das Gutachten der KPMG wird allen Fraktionen in der Langfassung zugestellt." Beschluss: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 785 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 785 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Die ergänzte Ziffer 3. der Vorlage NR 785 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. d) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Wolter-Brandecker, Pauli, Dr. Dr. Rahn, David, Tafel-Stein, Brillante, Czerny und Schenk dienen zur Kenntnis. e) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling, zu Löwenstein, Müller und Reininger zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) zu b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER, NPD und REP gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu c) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Ablehnung der Zurückstellung) Nach der Abstimmung zu c) verlassen die Fraktionen von SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER sowie die Vertreter von NPD und REP kurzzeitig den Sitzungssaal. Beschlussausfertigung(en): § 4292, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014

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