Zukunftsperspektive der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hier: Kenntnisnahme des Abschlussberichtes über die Prüfung eines Zusammenschlusses des Klinikums Frankfurt Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises sowie Auftrag zur rechtlichen Überprüfung de
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 26 Betreff: Zukunftsperspektive der Klinikum
Frankfurt Höchst GmbH hier: Kenntnisnahme des Abschlussberichtes über die
Prüfung eines Zusammenschlusses des Klinikums Frankfurt Höchst und der Kliniken
des Main-Taunus-Kreises sowie Auftrag zur rechtlichen Überprüfung des
bestehenden Personalgestellungsvertrags zwischen dem Eigenbetrieb der
Städtischen Kliniken Frankfurt am Main und der Klinikum Frankfurt Höchst
GmbH I.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Abschlussbericht über die Prüfung der
Kooperationsmöglichkeiten des Klinikums Frankfurt Höchst GmbH mit den Kliniken
des Main-Taunus-Kreises GmbH zur Kenntnis. Der Magistrat wird beauftragt, in
einer weiteren Phase die nächsten Schritte im Sinne eines Umsetzungsplans (S.
8, S. 60-67) für einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss zu prüfen und
ggf. vorzubereiten. II. Ferner erteilt der Magistrat den Auftrag, den
bestehenden Personalgestellungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb der
Städtischen Kliniken Frankfurt am Main und der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH
durch eine versierte Rechtsanwalts-kanzlei mit insbesondere arbeits-, steuer-
und krankenhausrechtlicher Expertise rechtlich überprüfen zu lassen und in
Verhandlungen mit der Eigenbetriebsmitarbeiterschaft und ihrer
Personalvertretung einzutreten. Ziel ist es, eine neue - den geänderten
rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht werdende - Konstruktion zu entwickeln und
sicherzustellen, dass zum einen die Mitarbeiterrechte gesichert bleiben und zum
anderen die betroffenen Mitarbeiter weiterhin in den Kliniken beschäftigt sind.
III. Es dient zur Kenntnis, dass dem
Aufsichtsrat des Klinikums Frankfurt Höchst in der Sitzung vom 03.12.2013 der
Abschlussbericht und der Umsetzungsplan vorgestellt wurden.
Begründung: Die Analyse der finanziellen und rechtlichen
Rahmenbedingungen sowie der medizinischen und organisatorischen Potentiale des
Klinikums Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises ist abgeschlossen.
Den Ergebnissen der Analyse zufolge haben beide Kliniken - würden sie wie
bisher selbständig weitergeführt - mittel- bis langfristig kaum eine Chance,
sich eigenständig zu finanzieren. Ein Zusammenschluss hingegen bietet die
Aussicht auf einen sich wirtschaftlich selbsttragenden Krankenhausbetrieb und
den Erhalt der drei Stand-orte. Die größten Potentiale zur Optimierung der
Wirtschaftlichkeit (insgesamt 64 %) liegen - dem Abschlussbericht zufolge - im
medizinischen Bereich. Hier geht der Bericht von einer Steigerung der
Marktausschöpfung in Form von rund 4.000 zusätzlichen Patienten bzw.
Fallzahlen, einer erhöhten Fallschwere, einer optimierten Kodierung der
Diagnosen sowie einer verbesserten Ärzteproduktivität aus. Aber auch im
sekundären Bereich (ins-gesamt 26 %; zum Beispiel Apotheke, Labor) wie
tertiären Bereich (insgesamt 10 %; zum Beispiel Patientenverwaltung, Küche, IT)
sind im Falle einer möglichst umfassenden Zusammenführung der Aktivitäten
deutliche Einsparungen möglich. Es wurde ein medizinisch-organisatorisches
Konzept vorgelegt, das im Rahmen der bestehenden baulichen Planungen realisiert
werden kann. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines
Zusammenschlusses realisieren zu können, sind folgende Umsetzungsschritte
notwendig: Durch die Träger müssen Zuschüsse,
Investitionen und Entschuldungen geleistet werden. Hierzu erfolgen noch separate Beschlussfassungen in
den zuständigen Gremien (Magistrat und Stadtverordnetenversammlung). Ferner wird ein gesellschaftsrechtlicher
Zusammenschluss der Krankenhausbetriebe ab 2015 in Form einer strategischen
Dachgesellschaft, mit zwei Krankenhaus- und mindestens einer gemeinsamen
Servicegesellschaft angestrebt. Schließlich ist von Seiten der Stadt Frankfurt am
Main die rechtliche Überprüfung des beste-henden Personalgestellungsvertrages
zwischen dem Eigenbetrieb "Städtische Kliniken Frankfurt Höchst" und der
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH angezeigt. Denn: Der bestehen-de als dauerhaft
angelegte Personalgestellungsvertrag steht im Gegensatz zur aktuellen
Rechtslage. Gemäß Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013
(Az.: 7 ABR 91/11) sind nicht mehr nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassungen
bereits nach derzeitiger Rechtslage gesetzeswidrig. Zwar hat das
Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (Az.: 9 AZR 51/13) lt.
Pressemitteilung festgestellt, dass der Gesetzgeber bei einem Verstoß gegen den
gesetzlichen Grundsatz der nur vorübergehenden Überlassung für den Entleiher
keine Rechtsfolgen festgelegt hat. Jedoch sind inner-halb der jetzigen
Konstruktion des Gestellungsvertrages weiterhin negative Rechts-folgen für den
Verleiher zu erwarten und zudem soll nach Maßgabe des Koalitionsver-trages
(dort S. 69) der neuen Bundesregierung künftig eine Überlassungshöchstdauer von
18 Monaten festgelegt werden; noch offen ist dabei, in welchem Umfang im Wege
eines Tarifvertrages oder einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung abweichende
Lösungen vereinbart werden können. Darüber hinaus stellt der Personalgestellungsvertrag
ein Hindernis für den Zusammenschluss der Kliniken unter den oben genannten
Prämissen dar. Er erlaubt in seiner jetzigen Form keinen standortübergreifenden
Einsatz der Eigenbetriebsmitarbeiter ohne deren Zustimmung. Außerdem ist eine
Weitergestellung an andere Gesellschaften untersagt. Ferner würde im Rahmen
eines Zusammenschlusses der Ausnahmetatbestand einer Umsatzsteuerbefreiung der
Klinikgesellschaft entfallen und der neuen Dachgesellschaft könnten
Mehraufwendungen in Höhe von 7 bis 8 Mio. € pro Jahr entstehen. A. Zielsetzung: Langfristige Sicherung des Standortes des Städtischen
Klinikums Frankfurt Höchst sowie der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität
für die Patientinnen und Patienten. Erhalt des Klinikums Frankfurt Höchst in
kommunaler Trägerschaft. Wirtschaftliche Konsolidierung des Klinikums.
Zukünftige Fortbeschäftigung sämtlicher Eigenbetriebsmitarbeiter
aus-schließlich im Klinikum Höchst oder den Kliniken des Main-Taunus-Kreises,
d.h. keine fachfremde Beschäftigung innerhalb der Stadtverwaltung. B Alternativen: Aufgabe des Status "Krankenhaus der höchsten
Versorgungsstufe" oder Verlust des Kran-kenhauses in kommunaler
Trägerschaft. C Lösung: Es wird vorgeschlagen, den Abschlussbericht zur
Kenntnis zu nehmen und die Verhandlungen gemäß den skizzierten
Umsetzungsschritten fortzusetzen. Darüber hinaus erteilt der Magistrat den Auftrag, den
Personalgestellungsvertrag zwischen Eigenbetrieb und Klinikum rechtlich auf den
Prüfstand zu stellen und eine alternative Konstruktion zu entwickeln, die den
geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Des Weiteren ist
sicherzustellen, dass den bisher gestellten Eigenbetriebsmitarbeite-rinnen und
-Mitarbeitern ohne finanzielle Abstriche die Möglichkeit gegeben wird, in den
Kliniken der künftigen gemeinsamen Dachgesellschaft tätig zu werden. D Kosten: Eventuell in diesem Kontext anfallende
Beratungskosten trägt das Dezernat für Umwelt und Gesundheit. Anlage _Abschlussbericht (ca. 4,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
27.01.2014, NR 785
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
29.01.2014, A 489
Vortrag des Magistrats
vom 16.01.2015, M 7
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2015, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 20.01.2017, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2023, M 169
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss
Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 35
Beschluss: nicht auf TO
1. Die
Entscheidung über die Vorlage M 26 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.
2. Die
Entscheidung über die Vorlage NR 785 wird auf den Ältestenausschuss
delegiert. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des
Ältestenausschusses am 30.01.2014, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
1. a) Es dient
zur Kenntnis, dass die Vorlage M 26 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit
zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat.
b) Die Vorlage M 26 wird nach der Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit und
an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. 2. a) Es dient
zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 785 nicht die notwendige
Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS
gefunden hat. b) Die Vorlage NR 785 wird nach der Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit und
an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Abstimmung:
zu 1. zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, GRÜNE,
SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, GRÜNE,
SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten (= Ablehnung der Dringlichkeit)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
2: Piraten (= Ablehnung der Dringlichkeit)
28. Sitzung des OBR 6
am 18.02.2014, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 26 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, 3 SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 SPD, LINKE. und
REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 27. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 785 wird
abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 785 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
und RÖMER (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen NR 785)
zu 2. a) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten
und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD und REP (M 26 und NR 785 =
Annahme) 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 785 wird
abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 785 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
und RÖMER (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen NR 785)
zu 2. a) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten
und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO I, TOP 8
Die SPD-Fraktion ergänzt die Vorlage NR 785 wie folgt:
"3. Das Gutachten der KPMG wird allen Fraktionen in der Langfassung
zugestellt." Beschluss:
1. Der Vorlage
M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Ziffer 1. der Vorlage NR 785 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der
Vorlage NR 785 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Die
ergänzte Ziffer 3. der Vorlage NR 785 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. d) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr.
Wolter-Brandecker, Pauli, Dr. Dr. Rahn, David, Tafel-Stein, Brillante, Czerny
und Schenk dienen zur Kenntnis. e) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Oesterling, zu Löwenstein, Müller und Reininger zur
Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP
gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD,
FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) zu b) CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, RÖMER, NPD und REP gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FREIE
WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu c) CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Ablehnung der
Zurückstellung) Nach der Abstimmung zu c) verlassen die Fraktionen
von SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER sowie die Vertreter von NPD und REP
kurzzeitig den Sitzungssaal. Beschlussausfertigung(en): §
4292, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014