Zukunftsperspektive der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hier: Kenntnisnahme des Abschlussberichtes über die Prüfung eines Zusammenschlusses des Klinikums Frankfurt Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises sowie Auftrag zur rechtlichen Überprüfung de
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 26
Betreff: Zukunftsperspektive der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hier: Kenntnisnahme des Abschlussberichtes über die Prüfung eines Zusammenschlusses des Klinikums Frankfurt Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises sowie Auftrag zur rechtlichen Überprüfung des bestehenden Personalgestellungsvertrags zwischen dem Eigenbetrieb der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main und der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH I. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Abschlussbericht über die Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten des Klinikums Frankfurt Höchst GmbH mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH zur Kenntnis. Der Magistrat wird beauftragt, in einer weiteren Phase die nächsten Schritte im Sinne eines Umsetzungsplans (S. 8, S. 60-67) für einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss zu prüfen und ggf. vorzubereiten. II. Ferner erteilt der Magistrat den Auftrag, den bestehenden Personalgestellungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main und der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch eine versierte Rechtsanwalts-kanzlei mit insbesondere arbeits-, steuer- und krankenhausrechtlicher Expertise rechtlich überprüfen zu lassen und in Verhandlungen mit der Eigenbetriebsmitarbeiterschaft und ihrer Personalvertretung einzutreten. Ziel ist es, eine neue - den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht werdende - Konstruktion zu entwickeln und sicherzustellen, dass zum einen die Mitarbeiterrechte gesichert bleiben und zum anderen die betroffenen Mitarbeiter weiterhin in den Kliniken beschäftigt sind. III. Es dient zur Kenntnis, dass dem Aufsichtsrat des Klinikums Frankfurt Höchst in der Sitzung vom 03.12.2013 der Abschlussbericht und der Umsetzungsplan vorgestellt wurden. Begründung: Die Analyse der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der medizinischen und organisatorischen Potentiale des Klinikums Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises ist abgeschlossen. Den Ergebnissen der Analyse zufolge haben beide Kliniken - würden sie wie bisher selbständig weitergeführt - mittel- bis langfristig kaum eine Chance, sich eigenständig zu finanzieren. Ein Zusammenschluss hingegen bietet die Aussicht auf einen sich wirtschaftlich selbsttragenden Krankenhausbetrieb und den Erhalt der drei Stand-orte. Die größten Potentiale zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit (insgesamt 64 %) liegen - dem Abschlussbericht zufolge - im medizinischen Bereich. Hier geht der Bericht von einer Steigerung der Marktausschöpfung in Form von rund 4.000 zusätzlichen Patienten bzw. Fallzahlen, einer erhöhten Fallschwere, einer optimierten Kodierung der Diagnosen sowie einer verbesserten Ärzteproduktivität aus. Aber auch im sekundären Bereich (ins-gesamt 26 %; zum Beispiel Apotheke, Labor) wie tertiären Bereich (insgesamt 10 %; zum Beispiel Patientenverwaltung, Küche, IT) sind im Falle einer möglichst umfassenden Zusammenführung der Aktivitäten deutliche Einsparungen möglich. Es wurde ein medizinisch-organisatorisches Konzept vorgelegt, das im Rahmen der bestehenden baulichen Planungen realisiert werden kann. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Zusammenschlusses realisieren zu können, sind folgende Umsetzungsschritte notwendig: Durch die Träger müssen Zuschüsse, Investitionen und Entschuldungen geleistet werden. Hierzu erfolgen noch separate Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien (Magistrat und Stadtverordnetenversammlung). Ferner wird ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss der Krankenhausbetriebe ab 2015 in Form einer strategischen Dachgesellschaft, mit zwei Krankenhaus- und mindestens einer gemeinsamen Servicegesellschaft angestrebt. Schließlich ist von Seiten der Stadt Frankfurt am Main die rechtliche Überprüfung des beste-henden Personalgestellungsvertrages zwischen dem Eigenbetrieb "Städtische Kliniken Frankfurt Höchst" und der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH angezeigt. Denn: Der bestehen-de als dauerhaft angelegte Personalgestellungsvertrag steht im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage. Gemäß Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 (Az.: 7 ABR 91/11) sind nicht mehr nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassungen bereits nach derzeitiger Rechtslage gesetzeswidrig. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (Az.: 9 AZR 51/13) lt. Pressemitteilung festgestellt, dass der Gesetzgeber bei einem Verstoß gegen den gesetzlichen Grundsatz der nur vorübergehenden Überlassung für den Entleiher keine Rechtsfolgen festgelegt hat. Jedoch sind inner-halb der jetzigen Konstruktion des Gestellungsvertrages weiterhin negative Rechts-folgen für den Verleiher zu erwarten und zudem soll nach Maßgabe des Koalitionsver-trages (dort S. 69) der neuen Bundesregierung künftig eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festgelegt werden; noch offen ist dabei, in welchem Umfang im Wege eines Tarifvertrages oder einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung abweichende Lösungen vereinbart werden können. Darüber hinaus stellt der Personalgestellungsvertrag ein Hindernis für den Zusammenschluss der Kliniken unter den oben genannten Prämissen dar. Er erlaubt in seiner jetzigen Form keinen standortübergreifenden Einsatz der Eigenbetriebsmitarbeiter ohne deren Zustimmung. Außerdem ist eine Weitergestellung an andere Gesellschaften untersagt. Ferner würde im Rahmen eines Zusammenschlusses der Ausnahmetatbestand einer Umsatzsteuerbefreiung der Klinikgesellschaft entfallen und der neuen Dachgesellschaft könnten Mehraufwendungen in Höhe von 7 bis 8 Mio. € pro Jahr entstehen. A. Zielsetzung: Langfristige Sicherung des Standortes des Städtischen Klinikums Frankfurt Höchst sowie der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität für die Patientinnen und Patienten. Erhalt des Klinikums Frankfurt Höchst in kommunaler Trägerschaft. Wirtschaftliche Konsolidierung des Klinikums. Zukünftige Fortbeschäftigung sämtlicher Eigenbetriebsmitarbeiter aus-schließlich im Klinikum Höchst oder den Kliniken des Main-Taunus-Kreises, d.h. keine fachfremde Beschäftigung innerhalb der Stadtverwaltung. B Alternativen: Aufgabe des Status "Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe" oder Verlust des Kran-kenhauses in kommunaler Trägerschaft. C Lösung: Es wird vorgeschlagen, den Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verhandlungen gemäß den skizzierten Umsetzungsschritten fortzusetzen. Darüber hinaus erteilt der Magistrat den Auftrag, den Personalgestellungsvertrag zwischen Eigenbetrieb und Klinikum rechtlich auf den Prüfstand zu stellen und eine alternative Konstruktion zu entwickeln, die den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass den bisher gestellten Eigenbetriebsmitarbeite-rinnen und -Mitarbeitern ohne finanzielle Abstriche die Möglichkeit gegeben wird, in den Kliniken der künftigen gemeinsamen Dachgesellschaft tätig zu werden. D Kosten: Eventuell in diesem Kontext anfallende Beratungskosten trägt das Dezernat für Umwelt und Gesundheit. Anlage _Abschlussbericht (ca. 4,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2014, NR 785