Erhöhung des Investitionskostenzuschusses Ersatz-Neubau Klinikum Frankfurt Höchst, 2. Nachtrag
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 16.01.2015, M 7 Betreff: Erhöhung des
Investitionskostenzuschusses Ersatz-Neubau Klinikum Frankfurt Höchst, 2.
Nachtrag Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5054 (M
158) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Ergebnisse aus dem
Abschlussbericht über die Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten des Klinikums
Frankfurt Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises in die Bauplanung der
ZEG mbH übernommen wurden. Die für den Abschlussbericht zu Grunde gelegte
Marktanalyse empfiehlt, auf eine "umfassende Zusammenlegung von Abteilungen"
(Seite 34, B) zu verzichten und somit die "wesentlichen Leistungsangebote an
den bisherigen Standorten" (Seite 34, C) trotz Zusammenschluss beizubehalten.
In Umsetzung dieser Empfehlungen muss der Neubau daher mit der gleichen
Mindestfläche an medizinischen Nutzungen geplant werden, wie sie ursprünglich
(vor Fusionsabsicht) vorgesehen war. Dies führte zu einer Neuberechnung des
Raum- und Funktionsprogramms. Auf dieser Basis wurde eine Überarbeitung der Planung
durchgeführt, die in der Kostenberechnung zu Kosten in Höhe von 236,7 Mio.
€ führte. Die Mehrkosten in Höhe von 38,9 Mio. € erklären sich wie in
A. Zielsetzung aufgeführt. II. Es dient zur Kenntnis,
dass nach der Überführung der Ergebnisse aus der Planung im Anschluss an das
KPMG Gutachten die neue aktuelle Kostenberechnung eine Investitionssumme von
236,7 Mio. € vorsieht. Die vorgesehene Finanzierungsstruktur stellt sich nun
wie folgt dar: Im Jahr 2010 betrugen die
Investitionskosten 173,0 Mio. €. Mit § 1168 wurde der Erhöhung des Investitionsbudgets
um 24,8 Mio. € auf 197,8 Mio. € zugestimmt. Diese Erhöhung des
Investitionskostenzuschusses von 24,8 Mio. € verteilte sich auf das
Klinikum (+ 4,3 Mio. €) und die Stadt Frankfurt am Main (+ 17,1 Mio.
€). Damit erhöhte sich der Anteil der Stadt Frankfurt am Main von 99,0
Mio. € auf 116,1 Mio. €. Mit § 4659 hat die Stadt Frankfurt am Main den
ursprünglich vom Klinikum Frankfurt Höchst / ZEG zu tragenden Eigenanteil
von 27,3 Mio. € zur Entlastung des Klinikums im Haushalt 2015 / 2016
übernommen. Damit erhöhte sich der Eigenanteil der Stadt Frankfurt am Main
bereits im ersten Schritt auf 143,4 Mio. €. Nach der Kostenberechnung vom 10.11.2014 ergibt sich
eine neue Investitionssumme von 236,7 Mio. €. Die Finanzierung dieser sich
aus der Kostenberechnung ergebenden Mehrkosten in Höhe von 38,9 Mio. €
werden von der Stadt Frankfurt am Main übernommen (siehe Tabelle 1), so dass
der neue Eigenanteil der Stadt Frankfurt am Main nun bei 182,3 Mio. €
liegt. III. Es dient zur Kenntnis, dass ein
Generalunternehmer mit der Realisierung des Bauvorhabens beauftragt
werden soll. Für die Auftragserteilung an den Generalunternehmer ist ein
sicherer Nachweis über die Verfügbarkeit der Mittel erforderlich. Insofern
müssen die Mehrkosten bereits in den Haushalt 2015/2016 eingehen und
gleichzeitig muss noch eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden.
Gemäß dem Investitionsplan werden die erforderlichen Mehrauszahlungen erst in
den Jahren 2018 / 2019 fällig. IV. Die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 38,9 Mio.
€ werden bewilligt und in den Endausdruck eingearbeitet (Erhöhung des
Ansatzes im Jahr 2018 und 2019 des Finanzplanungszeitraums in Höhe von je 19,45
Mio. €) und gleichzeitig wird eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr
2015 in Höhe von 140,8 Mio. € (gesamter Ansatz Stadt Frankfurt am Main der
Jahre 2016 ff.) eingestellt, damit eine Beauftragung eines Generalunternehmers
vergaberechtlich möglich wird. Begründung: A. Zielsetzung Der Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst dient der
langfristigen Sicherung des Standortes im Westen von Frankfurt am Main und
erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit des Klinikums durch eine erhebliche
Verbesserung der räumlichen und betriebsorganisatorischen Bedingungen. Er ersetzt im Wesentlichen das derzeitige
Bettenhochhaus aus 1959, den Operationsanbau an das Bettenhochhaus aus 1988,
sowie den Bettenneubau in östlicher Richtung (Gebäude B) aus 1962. Im Rahmen der Kooperationsgespräche mit den
Main-Taunus-Kliniken wurde die KPMG beauftragt zu untersuchen, inwieweit das
medizinische Angebot des Klinikums von dieser Kooperation betroffen sein
könnte, i.e. inwieweit der bis Ende 2012 geplante Neubau des Klinikums
Frankfurt Höchst auf diese Ergebnisse reagieren muss. Das Ergebnis des KPMG Gutachtens mündete in der
Empfehlung einer Leistungsausweitung (Erhöhung der Marktausschöpfung durch eine
nicht unerhebliche Fallzahlsteigerung, Erhöhung der Fallschwere durch Bildung
medizinischer Zentren), die eine verdichtete medizinische Nutzung in der
Gebäudeplanung als Voraussetzung hat. Aufgrund der verdichteten medizinischen Nutzung waren
Umplanungen des neuen Klinikums erforderlich (4,2 Mio. €). Weiterhin führt die
Steigerung des Baupreisindex (2,2 % per anno lt. Stat. Bundesamt) zu
einer Verteuerung in Höhe von 14,4 Mio. €. Besondere Mehrkosten entstehen durch gestiegene
Anforderungen an Technik, Klimatisierung und Hygiene. Diese Kosten waren bei
der Kostenschätzung 2010 noch nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt (13,2
Mio. €), weil diese Erkenntnisse zu dieser Zeit noch nicht vorlagen und
sich die Mindeststandards erhöht haben. Der Neubau des Wirtschaftshofs wurde aufgrund des
maroden Zustands der Tunnelanlage unter dem Klinikum erforderlich, den Kosten
in Höhe von 5,7 Mio. € stehen entsprechende Einsparungen durch den
Verzicht auf die Sanierung des alten Tunnels gegenüber. Weiterhin können durch
diese Maßnahme 6,5 Stellen für interne Transporte entfallen. Der Neubau des Hubschrauberlandeplatzes war
ursprünglich im Etat der Klinik mit 2,3 Mio. € vorgesehen, der aktuell
errechnete Preis in Höhe von 1,4 Mio. € wurde in das Baubudget
übernommen.
Stand Kostenschätzung 2010 (M 226):
197,8
Mio. € + Baupreissteigerung 2010 - 2014:
14,4 Mio. €
+
Hubschrauberlandeplatz;: 1,4 Mio.
€ + Logistische Anbindung inklusive Wirtschaftshof:
5,7 Mio. €
+ gestiegene Anforderung an Technik /
Klimatisierung / Hygiene: 13,2 Mio.
€ + Kosten für Umplanungen:
4,2 Mio. €
Summe der
Kostenberechnung Stand: 10.11.2014: 236,7 Mio. €
B. Alternativen Die aktuelle Planung beruht mit den zugrunde
liegenden Operationsräumen sowie den Bettenzahlen und dem erarbeiteten
medizinischen Konzept auf den Leistungszahlen der Klinik und den Ergebnissen
der KPMG-Untersuchung. Sollte von dieser Grundlage abgewichen werden und der
Neubau der Klinik deutlich verkleinert werden um damit den bisherigen
Kostenansatz einzuhalten, so sind die Ergebnisse der KPMG Untersuchung
grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine Kostenreduzierung allein aufgrund baulicher
Maßnahmen wie Wegfall von Fluren und Übergängen, Verzicht auf Höchster Zimmer
und Verzicht auf bauliche Qualitäten führt dazu, dass das
betriebsorganisatorische Konzept nicht umgesetzt werden kann und die
angestrebten Ziele wie Personaleinsparung und Minimierung der Betriebskosten
nicht erreicht werden. C. Lösung Seit der Jahrtausendwende wird mit unterschiedlichen
Varianten am Neubaukonzept für das Klinikum Frankfurt Höchst gearbeitet. In dem
ursprünglichen Konzept wurde zunächst eine Erneuerung im Bestand geprüft. Das
damals vorgesehene Konzept der Sanierung des Bettenhauses wurde durch das Land
Hessen als nicht zukunftsfähig abgelehnt. Aufgrund der maroden Bausubstanz hat die ZEG eine
Lösung auf dem jetzt vorgesehenen Baufeld neben dem bisherigen Klinikgelände
erarbeitet. Diese Lösung, in einen kompakten Neubau, der nach der modernsten
baulichen und betriebsorganisatorischen Aspekten organisiert wird, ermöglicht
es den Betrieb der bestehenden Klinik weitgehend ohne Interimsmaßnahmen bis zum
Bezug des Neubaus fortzuführen. Nach dem, durch den Grundstücksvertrag bereits
finanzierten Abriss des A-Baus, stehen für die weitere Entwicklung des
Klinikums ausreichende Flächen, auch für Nutzung Dritter geeignet, zur
Verfügung. Die oben angeführten Gründe haben zu
einer Überschreitung des bisher von der Stadtverordnetenversammlung genehmigten
Budgets geführt. Die im November 2014 vorgelegte Kostenberechnung schließt mit
236,7 Mio. € ab. Um den
Neubau, der in seiner Konzeption einem modernen Klinikum entspricht, in der
gewünschten Form realisieren zu können, muss die derzeitige Unterdeckung von
38,9 Mio. € bewilligt werden. Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt diesen
Fehlbetrag und vergrößert ihren Anteil am Klinikneubau um 38,9 Mio. € von
143,4 Mio. € auf 182,3 Mio. €. Eine beihilferechtliche Überprüfung
ist bereits aktuell veranlasst worden und wird durch einen ergänzenden
Beschluss zur vorliegenden Betrauung beihilferechtlich legitimiert. Trotz mehrfacher Versuche den Zuschuss des Landes
Hessen, das laut den §§ 23 ff. des HKHG 2011 den Neubau von Krankenhäusern
(anstelle der Kommunen) zu fördern hätte, an die gestiegenen Kosten anzupassen,
ist dies nicht gelungen. Der bestehende, verbindlich zugesagte Zuschuss in Höhe
von 54,4 Mio. € steht nach wie vor zum Abruf zur Verfügung. D. Kosten Investitionsbedarf: Bewilligte Mittel gemäß Stadtverordnetenbeschluss §
1168 197,8 Mio. €
Gesamtinvestitionsbedarf lt. Kostenberechnung vom
10.11.2014 236,7 Mio.
€ Mehrausgaben 38,9 Mio.
€ Mit der Übernahme der Investitionskosten durch die
Stadt Frankfurt am Main wird das Klinikum Höchst erheblich entlastet. Es ist
allein aus den Bereichen Bauunterhaltung und Energie mit Einsparungen in Höhe
von 2,6 Mio. € per annum zu rechnen. Hinzu kommen erhebliche Einsparungen
im Personalbereich. Durch die komplette Übernahme der Investitionen durch die
Stadt Frankfurt am Main entfallen beim Klinikum / ZEG Abschreibungen und
Kapitalkosten für eine angenommene Nutzungsdauer von 40 Jahren. Diese
Abschreibungen und Finanzierungskosten fallen dafür im Hoheitshaushalt der
Stadt Frankfurt am Main an. Die Abschreibungen belaufen sich bei einer
unterstellten 40-jährigen Nutzungsdauer auf ca. 5 Mio. € p.a. Zusätzliche
Finanzierungskosten entstehen in Höhe der aufgrund der Investitionen in den
Ersatzneubau jeweils anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen. Für
Investitionen auf dem Gelände nach dem Abriss sollen Partner gefunden werden,
die diese Bereiche gemeinsam mit dem Klinikum entwickeln und hierfür
entsprechendes Kapital einbringen, sodass für die Klinik und die Stadt
Frankfurt am Main kein Kosten entstehen werden. Erste Gespräche mit Dritten
haben stattgefunden (Entwicklung und Vermarktung des Parkhauses, sowie die
Errichtung des Funktionsbaues für Verwaltung, Personalspeisen und
Sozialpädiatrisches Zentrum auf dem Klinikgelände). Zusammenfassung Durch die Neuberechnung der Investitionen am Klinikum
Frankfurt Höchst ergibt sich eine Veränderung des
Finanzmittelbedarfes: Tabelle 1: Sachstand Finanzierung:
Jahr / Mio. €
2010
2012 06/2014 12/2014
Land Hessen
51,0 54,4
54,4
54,4 Stadt Frankfurt am Main
99,0 116,1
143,4
182,3 KFH / ZEG 23,0
27,3
-
-
Summe 173.0 197,8
197,8
236,7 Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 31.05.2010, M 110
Vortrag des
Magistrats vom 09.12.2011, M 226
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 26
Bericht des
Magistrats vom 07.03.2014, B 80
Vortrag des
Magistrats vom 19.09.2014, M 158
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2015, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 20.01.2017, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2023, M 169
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
21.01.2015 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6
am 10.02.2015, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2015, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER (= Ablehnung) RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP und
FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 32
Beschluss: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 5656, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 54