Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Erhöhung des Investitionskostenzuschusses Ersatz-Neubau Klinikum Frankfurt Höchst, 2. Nachtrag

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 7 Betreff: Erhöhung des Investitionskostenzuschusses Ersatz-Neubau Klinikum Frankfurt Höchst, 2. Nachtrag Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5054 (M 158) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Ergebnisse aus dem Abschlussbericht über die Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten des Klinikums Frankfurt Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises in die Bauplanung der ZEG mbH übernommen wurden. Die für den Abschlussbericht zu Grunde gelegte Marktanalyse empfiehlt, auf eine "umfassende Zusammenlegung von Abteilungen" (Seite 34, B) zu verzichten und somit die "wesentlichen Leistungsangebote an den bisherigen Standorten" (Seite 34, C) trotz Zusammenschluss beizubehalten. In Umsetzung dieser Empfehlungen muss der Neubau daher mit der gleichen Mindestfläche an medizinischen Nutzungen geplant werden, wie sie ursprünglich (vor Fusionsabsicht) vorgesehen war. Dies führte zu einer Neuberechnung des Raum- und Funktionsprogramms. Auf dieser Basis wurde eine Überarbeitung der Planung durchgeführt, die in der Kostenberechnung zu Kosten in Höhe von 236,7 Mio. € führte. Die Mehrkosten in Höhe von 38,9 Mio. € erklären sich wie in A. Zielsetzung aufgeführt. II. Es dient zur Kenntnis, dass nach der Überführung der Ergebnisse aus der Planung im Anschluss an das KPMG Gutachten die neue aktuelle Kostenberechnung eine Investitionssumme von 236,7 Mio. € vorsieht. Die vorgesehene Finanzierungsstruktur stellt sich nun wie folgt dar: Im Jahr 2010 betrugen die Investitionskosten 173,0 Mio. €. Mit § 1168 wurde der Erhöhung des Investitionsbudgets um 24,8 Mio. € auf 197,8 Mio. € zugestimmt. Diese Erhöhung des Investitionskostenzuschusses von 24,8 Mio. € verteilte sich auf das Klinikum (+ 4,3 Mio. €) und die Stadt Frankfurt am Main (+ 17,1 Mio. €). Damit erhöhte sich der Anteil der Stadt Frankfurt am Main von 99,0 Mio. € auf 116,1 Mio. €. Mit § 4659 hat die Stadt Frankfurt am Main den ursprünglich vom Klinikum Frankfurt Höchst / ZEG zu tragenden Eigenanteil von 27,3 Mio. € zur Entlastung des Klinikums im Haushalt 2015 / 2016 übernommen. Damit erhöhte sich der Eigenanteil der Stadt Frankfurt am Main bereits im ersten Schritt auf 143,4 Mio. €. Nach der Kostenberechnung vom 10.11.2014 ergibt sich eine neue Investitionssumme von 236,7 Mio. €. Die Finanzierung dieser sich aus der Kostenberechnung ergebenden Mehrkosten in Höhe von 38,9 Mio. € werden von der Stadt Frankfurt am Main übernommen (siehe Tabelle 1), so dass der neue Eigenanteil der Stadt Frankfurt am Main nun bei 182,3 Mio. € liegt. III. Es dient zur Kenntnis, dass ein Generalunternehmer mit der Realisierung des Bauvorhabens beauftragt werden soll. Für die Auftragserteilung an den Generalunternehmer ist ein sicherer Nachweis über die Verfügbarkeit der Mittel erforderlich. Insofern müssen die Mehrkosten bereits in den Haushalt 2015/2016 eingehen und gleichzeitig muss noch eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden. Gemäß dem Investitionsplan werden die erforderlichen Mehrauszahlungen erst in den Jahren 2018 / 2019 fällig. IV. Die Mehrkosten in Höhe von insgesamt 38,9 Mio. € werden bewilligt und in den Endausdruck eingearbeitet (Erhöhung des Ansatzes im Jahr 2018 und 2019 des Finanzplanungszeitraums in Höhe von je 19,45 Mio. €) und gleichzeitig wird eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015 in Höhe von 140,8 Mio. € (gesamter Ansatz Stadt Frankfurt am Main der Jahre 2016 ff.) eingestellt, damit eine Beauftragung eines Generalunternehmers vergaberechtlich möglich wird. Begründung: A. Zielsetzung Der Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst dient der langfristigen Sicherung des Standortes im Westen von Frankfurt am Main und erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit des Klinikums durch eine erhebliche Verbesserung der räumlichen und betriebsorganisatorischen Bedingungen. Er ersetzt im Wesentlichen das derzeitige Bettenhochhaus aus 1959, den Operationsanbau an das Bettenhochhaus aus 1988, sowie den Bettenneubau in östlicher Richtung (Gebäude B) aus 1962. Im Rahmen der Kooperationsgespräche mit den Main-Taunus-Kliniken wurde die KPMG beauftragt zu untersuchen, inwieweit das medizinische Angebot des Klinikums von dieser Kooperation betroffen sein könnte, i.e. inwieweit der bis Ende 2012 geplante Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst auf diese Ergebnisse reagieren muss. Das Ergebnis des KPMG Gutachtens mündete in der Empfehlung einer Leistungsausweitung (Erhöhung der Marktausschöpfung durch eine nicht unerhebliche Fallzahlsteigerung, Erhöhung der Fallschwere durch Bildung medizinischer Zentren), die eine verdichtete medizinische Nutzung in der Gebäudeplanung als Voraussetzung hat. Aufgrund der verdichteten medizinischen Nutzung waren Umplanungen des neuen Klinikums erforderlich (4,2 Mio. €). Weiterhin führt die Steigerung des Baupreisindex (2,2 % per anno lt. Stat. Bundesamt) zu einer Verteuerung in Höhe von 14,4 Mio. €. Besondere Mehrkosten entstehen durch gestiegene Anforderungen an Technik, Klimatisierung und Hygiene. Diese Kosten waren bei der Kostenschätzung 2010 noch nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt (13,2 Mio. €), weil diese Erkenntnisse zu dieser Zeit noch nicht vorlagen und sich die Mindeststandards erhöht haben. Der Neubau des Wirtschaftshofs wurde aufgrund des maroden Zustands der Tunnelanlage unter dem Klinikum erforderlich, den Kosten in Höhe von 5,7 Mio. € stehen entsprechende Einsparungen durch den Verzicht auf die Sanierung des alten Tunnels gegenüber. Weiterhin können durch diese Maßnahme 6,5 Stellen für interne Transporte entfallen. Der Neubau des Hubschrauberlandeplatzes war ursprünglich im Etat der Klinik mit 2,3 Mio. € vorgesehen, der aktuell errechnete Preis in Höhe von 1,4 Mio. € wurde in das Baubudget übernommen. Stand Kostenschätzung 2010 (M 226): 197,8 Mio. € + Baupreissteigerung 2010 - 2014: 14,4 Mio. € + Hubschrauberlandeplatz;: 1,4 Mio. € + Logistische Anbindung inklusive Wirtschaftshof: 5,7 Mio. € + gestiegene Anforderung an Technik / Klimatisierung / Hygiene: 13,2 Mio. € + Kosten für Umplanungen: 4,2 Mio. € Summe der Kostenberechnung Stand: 10.11.2014: 236,7 Mio. € B. Alternativen Die aktuelle Planung beruht mit den zugrunde liegenden Operationsräumen sowie den Bettenzahlen und dem erarbeiteten medizinischen Konzept auf den Leistungszahlen der Klinik und den Ergebnissen der KPMG-Untersuchung. Sollte von dieser Grundlage abgewichen werden und der Neubau der Klinik deutlich verkleinert werden um damit den bisherigen Kostenansatz einzuhalten, so sind die Ergebnisse der KPMG Untersuchung grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine Kostenreduzierung allein aufgrund baulicher Maßnahmen wie Wegfall von Fluren und Übergängen, Verzicht auf Höchster Zimmer und Verzicht auf bauliche Qualitäten führt dazu, dass das betriebsorganisatorische Konzept nicht umgesetzt werden kann und die angestrebten Ziele wie Personaleinsparung und Minimierung der Betriebskosten nicht erreicht werden. C. Lösung Seit der Jahrtausendwende wird mit unterschiedlichen Varianten am Neubaukonzept für das Klinikum Frankfurt Höchst gearbeitet. In dem ursprünglichen Konzept wurde zunächst eine Erneuerung im Bestand geprüft. Das damals vorgesehene Konzept der Sanierung des Bettenhauses wurde durch das Land Hessen als nicht zukunftsfähig abgelehnt. Aufgrund der maroden Bausubstanz hat die ZEG eine Lösung auf dem jetzt vorgesehenen Baufeld neben dem bisherigen Klinikgelände erarbeitet. Diese Lösung, in einen kompakten Neubau, der nach der modernsten baulichen und betriebsorganisatorischen Aspekten organisiert wird, ermöglicht es den Betrieb der bestehenden Klinik weitgehend ohne Interimsmaßnahmen bis zum Bezug des Neubaus fortzuführen. Nach dem, durch den Grundstücksvertrag bereits finanzierten Abriss des A-Baus, stehen für die weitere Entwicklung des Klinikums ausreichende Flächen, auch für Nutzung Dritter geeignet, zur Verfügung. Die oben angeführten Gründe haben zu einer Überschreitung des bisher von der Stadtverordnetenversammlung genehmigten Budgets geführt. Die im November 2014 vorgelegte Kostenberechnung schließt mit 236,7 Mio. € ab. Um den Neubau, der in seiner Konzeption einem modernen Klinikum entspricht, in der gewünschten Form realisieren zu können, muss die derzeitige Unterdeckung von 38,9 Mio. € bewilligt werden. Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt diesen Fehlbetrag und vergrößert ihren Anteil am Klinikneubau um 38,9 Mio. € von 143,4 Mio. € auf 182,3 Mio. €. Eine beihilferechtliche Überprüfung ist bereits aktuell veranlasst worden und wird durch einen ergänzenden Beschluss zur vorliegenden Betrauung beihilferechtlich legitimiert. Trotz mehrfacher Versuche den Zuschuss des Landes Hessen, das laut den §§ 23 ff. des HKHG 2011 den Neubau von Krankenhäusern (anstelle der Kommunen) zu fördern hätte, an die gestiegenen Kosten anzupassen, ist dies nicht gelungen. Der bestehende, verbindlich zugesagte Zuschuss in Höhe von 54,4 Mio. € steht nach wie vor zum Abruf zur Verfügung. D. Kosten Investitionsbedarf: Bewilligte Mittel gemäß Stadtverordnetenbeschluss § 1168 197,8 Mio. € Gesamtinvestitionsbedarf lt. Kostenberechnung vom 10.11.2014 236,7 Mio. € Mehrausgaben 38,9 Mio. € Mit der Übernahme der Investitionskosten durch die Stadt Frankfurt am Main wird das Klinikum Höchst erheblich entlastet. Es ist allein aus den Bereichen Bauunterhaltung und Energie mit Einsparungen in Höhe von 2,6 Mio. € per annum zu rechnen. Hinzu kommen erhebliche Einsparungen im Personalbereich. Durch die komplette Übernahme der Investitionen durch die Stadt Frankfurt am Main entfallen beim Klinikum / ZEG Abschreibungen und Kapitalkosten für eine angenommene Nutzungsdauer von 40 Jahren. Diese Abschreibungen und Finanzierungskosten fallen dafür im Hoheitshaushalt der Stadt Frankfurt am Main an. Die Abschreibungen belaufen sich bei einer unterstellten 40-jährigen Nutzungsdauer auf ca. 5 Mio. € p.a. Zusätzliche Finanzierungskosten entstehen in Höhe der aufgrund der Investitionen in den Ersatzneubau jeweils anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen. Für Investitionen auf dem Gelände nach dem Abriss sollen Partner gefunden werden, die diese Bereiche gemeinsam mit dem Klinikum entwickeln und hierfür entsprechendes Kapital einbringen, sodass für die Klinik und die Stadt Frankfurt am Main kein Kosten entstehen werden. Erste Gespräche mit Dritten haben stattgefunden (Entwicklung und Vermarktung des Parkhauses, sowie die Errichtung des Funktionsbaues für Verwaltung, Personalspeisen und Sozialpädiatrisches Zentrum auf dem Klinikgelände). Zusammenfassung Durch die Neuberechnung der Investitionen am Klinikum Frankfurt Höchst ergibt sich eine Veränderung des Finanzmittelbedarfes: Tabelle 1: Sachstand Finanzierung: Jahr / Mio. € 2010 2012 06/2014 12/2014 Land Hessen 51,0 54,4 54,4 54,4 Stadt Frankfurt am Main 99,0 116,1 143,4 182,3 KFH / ZEG 23,0 27,3 - - Summe 173.0 197,8 197,8 236,7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.05.2010, M 110 Vortrag des Magistrats vom 09.12.2011, M 226 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 26 Bericht des Magistrats vom 07.03.2014, B 80 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158 Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188 Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.10.2023, M 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung) RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5656, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 54

Verknüpfte Vorlagen