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Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG)

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.05.2010, M 110 Betreff: Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6048 (M 99) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) als 100%ige städtische Tochtergesellschaft gegründet wurde, um die Baumaßnahmen zur Errichtung eines Neubaus für das Klinikum Frankfurt Höchst durchzuführen und zu koordinieren. Nach derzeitigem Planungsstand beträgt das Investitionsvolumen rd. 173 Mio. €. 2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Finanzierung der Investitionskosten, die nicht durch Zuschüsse abgedeckt werden, eine modifizierte Ausfallbürgschaft übernimmt. 3. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet wegen der Bürgschaftsübernahme eine gesonderte Vorlage. Diese wird - im Hinblick auf die aufzuführenden Darlehenskonditionen - vertraulich sein. Begründung: Das in 2008 beschlossene Zukunftskonzept für die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (seit 01.01.2010 Klinikum Frankfurt Höchst GmbH) zur Steigerung der Attraktivität des Krankenhauses und der Qualität der Versorgung, zur Optimierung der Organisationsabläufe sowie zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sieht unter anderem die Errichtung eines Ersatzneubaus vor. Zur Durchführung dieses hochkomplexen Neubau- und Sanierungsvorhabens, dessen Investitionsvolumen nach derzeitigem Planungsstand rd. 173 Mio. € beträgt, wurde in Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses § 6048 vom 04.06.2009 die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main gegründet. Die Konzentration der Bauherrenfunktion auf die ZEG - getrennt vom eigentlichen Betrieb des Krankenhauses - erlaubt eine kontinuierliche und intensive Betreuung des Vorhabens unter effizienter Einbindung des erforderlichen Know-hows, sodass Einschränkungen in der Versorgungsqualität während der Bauphase so gering wie möglich gehalten werden. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit als die für die Krankenhausfinanzierung zuständige Landesbehörde hat die Maßnahme in das Krankenhausbauprogramm des Landes Hessen aufgenommen. Damit ist eine anteilige Übernahme von Baukosten in Höhe von 43 Mio € durch das Land gesichert; weitere 8,4 Mio. € sind in das vorläufige Krankenhausbauprogramm aufgenommen worden. Die Stadt Frankfurt am Main gewährt einen Zuschuss in Höhe von rd. 99 Mio. €. Die verbleibenden Investitionskosten (derzeit rd. 23 Mio. €) sind von der ZEG durch Kreditaufnahmen zu finanzieren, für die die Stadt Frankfurt am Main eine Bürgschaft übernehmen wird. Diese Bürgschaftsübernahme ist beihilferechtlich zulässig, da sich die ZEG nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet und sich die Bürgschaft auf die anteilige Fremdfinanzierung der vorgenannten Baumaßnahme beschränkt; die konkret aufzunehmenden Bürgschaftstranchen im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses werden hinsichtlich Höchstbetrag und Laufzeit begrenzt sein. Weiterhin zahlt die ZEG der Stadt Frankfurt eine angemessene Garantieprämie für die Übernahme der Bürgschaft, die sich aufgrund der Bonitätseinstufung der ZEG auf aktuell 0,34% des verbürgten Kreditbetrages beläuft. Da die ZEG mit einer Aufgabe von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist, ist die Verbürgung von 100% des ausstehenden Kreditbetrags somit erlaubt. Die Voraussetzung für die Übernahme der Bürgschaft nach § 114k Abs. 2 HGO ist erfüllt. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M 99 Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 7 Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.10.2023, M 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.06.2010, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Enthaltung) FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk (= Annahme) NPD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO II, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen NPD (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8389, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010

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