Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 31.05.2010, M
110 Betreff:
Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Zentralen
Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6048 (M 99)
1. Es dient zur Kenntnis, dass die Zentrale
Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) als 100%ige städtische Tochtergesellschaft
gegründet wurde, um die Baumaßnahmen zur Errichtung eines Neubaus für das
Klinikum Frankfurt Höchst durchzuführen und zu koordinieren. Nach derzeitigem Planungsstand
beträgt das Investitionsvolumen rd. 173 Mio. €. 2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am
Main zur Finanzierung der Investitionskosten, die nicht durch Zuschüsse
abgedeckt werden, eine modifizierte Ausfallbürgschaft übernimmt. 3. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet wegen der
Bürgschaftsübernahme eine gesonderte Vorlage. Diese wird - im Hinblick auf die
aufzuführenden Darlehenskonditionen - vertraulich sein. Begründung: Das in 2008 beschlossene
Zukunftskonzept für die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (seit
01.01.2010 Klinikum Frankfurt Höchst GmbH) zur Steigerung der
Attraktivität des Krankenhauses und der Qualität der Versorgung, zur
Optimierung der Organisationsabläufe sowie zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit
sieht unter anderem die Errichtung eines Ersatzneubaus vor. Zur Durchführung dieses hochkomplexen Neubau- und
Sanierungsvorhabens, dessen Investitionsvolumen nach derzeitigem Planungsstand
rd. 173 Mio. € beträgt, wurde in Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses
§ 6048 vom 04.06.2009 die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) als
100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main gegründet. Die
Konzentration der Bauherrenfunktion auf die ZEG - getrennt vom eigentlichen
Betrieb des Krankenhauses - erlaubt eine kontinuierliche und intensive
Betreuung des Vorhabens unter effizienter Einbindung des erforderlichen
Know-hows, sodass Einschränkungen in der Versorgungsqualität während der
Bauphase so gering wie möglich gehalten werden. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und
Gesundheit als die für die Krankenhausfinanzierung zuständige Landesbehörde hat
die Maßnahme in das Krankenhausbauprogramm des Landes Hessen aufgenommen. Damit
ist eine anteilige Übernahme von Baukosten in Höhe von 43 Mio € durch das
Land gesichert; weitere 8,4 Mio. € sind in das vorläufige
Krankenhausbauprogramm aufgenommen worden. Die Stadt Frankfurt am Main gewährt
einen Zuschuss in Höhe von rd. 99 Mio. €. Die verbleibenden Investitionskosten (derzeit
rd. 23 Mio. €) sind von der ZEG durch Kreditaufnahmen zu finanzieren, für
die die Stadt Frankfurt am Main eine Bürgschaft übernehmen wird. Diese Bürgschaftsübernahme ist beihilferechtlich
zulässig, da sich die ZEG nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet
und sich die Bürgschaft auf die anteilige Fremdfinanzierung der
vorgenannten Baumaßnahme beschränkt; die konkret aufzunehmenden
Bürgschaftstranchen im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses werden hinsichtlich
Höchstbetrag und Laufzeit begrenzt sein. Weiterhin zahlt die ZEG der Stadt
Frankfurt eine angemessene Garantieprämie für die Übernahme der Bürgschaft, die
sich aufgrund der Bonitätseinstufung der ZEG auf aktuell 0,34% des verbürgten
Kreditbetrages beläuft. Da die ZEG mit einer Aufgabe von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse betraut ist, ist die Verbürgung von 100% des
ausstehenden Kreditbetrags somit erlaubt. Die Voraussetzung für die Übernahme der Bürgschaft
nach § 114k Abs. 2 HGO ist erfüllt. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2009, M 99
Vortrag des
Magistrats vom 16.01.2015, M 7
Vortrag des
Magistrats vom 20.01.2017, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2023, M 169
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 02.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.06.2010, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 110 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FAG (= Enthaltung) FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk (= Annahme)
NPD (= Ablehnung) 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO II, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 110 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG
(= Enthaltung) 45. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 55
Beschluss: Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP und
Stv. Schenk gegen NPD (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): §
8389, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010