Investitionskostenzuschuss Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst hier: Anpassung der Gesamtauszahlungen gemäß § 28 GemHVO
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.12.2011, M
226 Betreff: Investitionskostenzuschuss Ersatzneubau
Klinikum Frankfurt Höchst hier: Anpassung der Gesamtauszahlungen gemäß § 28
GemHVO I. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main
im Jahr 2010 Mittel in Höhe von 99 Mio. €, davon 4 Mio. € aus einer
Verpflichtungsermächtigung des Eigenbetriebes aus 2007 als
Investitionskostenzuschuss für die Baumaßnahme am Klinikum Frankfurt Höchst
genehmigt hat. Für die gesamte Maßnahme zur Errichtung des Neubaus am Klinikum
Frankfurt Höchst wurde im Jahr 2010 ein Gesamtkostenrahmen in Höhe von 173 Mio.
€ veranschlagt. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass im Zuge
eines Bodengutachtens ein problematischer Grundwasserspiegel auf dem
Baugrundstück festgestellt wurde. Des Weiteren sollen Maßnahmen zur
nachhaltigen Bewirtschaftung des Ersatzneubaus umgesetzt werden, welche die
Wirtschaftlichkeit und Effizienz beim Betrieb des Gebäudes beträchtlich
steigern werden.
III. Der Erhöhung des
Investitionskostenzuschusses der Stadt Frankfurt am Main um 17,1 Mio. €, die sich aus
den baulich und wirtschaftlich erforderlichen Maßnahmen ergibt, wird
zugestimmt. Der Gesamtkostenrahmen des Bauvorhabens erhöht sich um 24,8
Mio. € auf 197,8 Mio. €. Hiervon trägt das Land Hessen 54,4 Mio.
€, die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH 27,3 Mio. € und die Stadt
Frankfurt am Main 116,1 Mio. €. IV. Die Auszahlung der Mittel wird mit der Anmeldung
zum Investitionshaushalt 2012 - 2015 beordnet. Die Bewilligung steht unter dem
Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Gremien. Die Auszahlung erfolgt zu
Lasten der Produktgruppe 19.06 (Projekt-Nummer 5.004470). Begründung: Das für den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt
Höchst ursprünglich veranschlagte Gesamtbudget in Höhe von 173 Mio. € war
das Ergebnis von Zielplanungen aus den Jahren 2004 bis 2009. Die Finanzierung
der Gesamtmaßnahme wurde anteilig folgendermaßen geplant:
Finanzierung
durch Beitrag Land Hessen 51,0 Mio. €
KFH GmbH
23,0 Mio. €
Stadt Frankfurt/M. 99,0 Mio.
€
Gesamt 173,0 Mio.
€ Im Rahmen eines Bodengutachtens im Sommer 2010 wurde
festgestellt, dass durch das auf dem Baugrundstück hoch anstehende Grundwasser,
die ursprüngliche Planung, 1,5 komplette Kellergeschosse auszubilden, nicht
realisiert werden kann. Die ZEG mbH hat infolgedessen eigene kontinuierliche
Grundwasserpegelmessungen im Laufe des Jahres 2011 erhoben, die das Ergebnis
des Bodengutachtens bestätigt haben. Die daraus folgenden Neuplanungen führten
zur Anpassung des Gesamtkostenbudgets. Eine weitere Veränderung des Gesamtkostenbudgets
ergibt sich aus der Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen,
wirtschaftlichen und effizienten Bewirtschaftung des Ersatzneubaus führen
werden. A. Problematischer Grundwasserspiegel In Vorbereitung der Baufeldfreimachung wurde durch
die ZEG mbH ein hoch anstehender Grundwasserspiegel festgestellt. Die
ursprüngliche Überlegung, 1,5 Kellergeschosse des Ersatzneubaus im Erdreich zu
realisieren, wurde daraufhin nach intensiver Abwägung der damit verbundenen
Risiken aufgegeben. Die
Risiken sind: 1. Im Untergeschoss des Klinikums
befinden sich hochempfindliche medizinische Bereiche (Labor, Nuklearmedizin,
etc.), die eine absolut trockene Atmosphäre benötigen. Aus diesem Grunde ist
eine Verortung dieser Bereiche oberhalb der Grundwasserlinie dringend geboten.
Selbst bei sehr sorgfältig ausgeführten Betonarbeiten und deren Überwachung
kann es zu Feuchtigkeitsproblemen kommen, die eine Nutzung dieser Flächen für
medizinische bzw. medizinnahe Zwecke beinträchtigen könnten. 2. Eine Bebauung unterhalb des Grundwasserspiegels
erfordert während der Rohbauzeit neben der aufwändigen Abdichtung der Baugrube
zudem ein Absenken des Grundwasserspiegels. Im Zuge von anderen Baumaßnahmen im
Neubauumfeld gibt es schon anerkannte Bauschäden durch eine solche dort
vorgenommene Grundwasserabsenkung. Das Risiko von weiteren/zusätzlichen Schäden
im Zusammenhang mit einer Grundwasserbewirtschaftung ist nicht auszuschließen,
eine Bewertung der Schadenshöhe allerdings nicht bezifferbar. Beide identifizierten Risiken führten zu der
Entscheidung, den Ersatzneubau oberhalb des Grundwasserspiegels zu bauen,
infolgedessen nicht, wie anfänglich geplant, acht, sondern nur noch sechs
Etagen zur Einhaltung der Hochhausgrenze realisiert werden können. Als Konsequenz kann der Planer nicht,
wie ursprünglich vorgesehen, auf Basis seiner im Rahmen des Plangutachtens
erarbeiteten Grundlagen aufbauen, sondern muss das gesamte Gebäude umplanen.
Die daraus resultierende erneute Erarbeitung der Planungsgrundlagen führte zu
höheren Planungskosten. Aus der beschriebenen Grundwasserproblematik und der
damit einhergehenden Vergrößerung der Baufläche ergibt sich eine Vergrößerung
der Hüllfläche des gesamten Gebäudes, die zu höheren Kosten führt. Um die
notwendige Vergrößerung der Grundfläche zu ermöglichen, ist der Abriss des
Gebäudes J (ehemaliges Schwesternwohnheim) notwendig. Durch den Wegfall des
ursprünglich geplanten Technikgeschosses, mussten Technikflächen aufwendig auf
einzelne Ebenen des Gebäudes verteilt und miteinander verbunden werden. Die mit diesen Maßnahmen verbundenen Mehraufwendungen
belaufen sich auf 14 Mio. €. B. Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung des
Gebäudes In der Vergangenheit standen bei vielen
Klinikneubauten in Deutschland durch die duale Finanzierung insbesondere die
Investitionskosten und nicht die Folgekosten (Betriebskosten) im Fokus, was in
vielen Fällen zu unerwarteten finanziellen Belastungen im späteren Betrieb
führte. Mit Beschluss des Aufsichtsrates der Zentralen Errichtungsgesellschaft
mbH vom 20.06.2011 wurde die Geschäftsführung deshalb beauftragt, Maßnahmen zur
Minderung zukünftiger Betriebs- und Instandhaltungskosten zu ermitteln. Ziel
des Beschlusses war es, die Instandhaltungskosten sowohl für das Gebäude als
auch für die Technik mittel- und langfristig (über den gesamten Lebenszyklus
betrachtet) gering zu halten, Nutzungsausfallzeiten zu minimieren,
Betriebskosten (bspw. in den Bereichen Reinigung und Lagerhaltung) zu
optimieren und die Arbeitsabläufe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Klinikums zu erleichtern. Das
mit dieser Nachhaltigkeit beim Planen, Bauen und Bewirtschaften verfolgte Ziel
ist es, ökologisch verträgliche und für den Betreiber wirtschaftlich akzeptable
Lösungen über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes zu finden und bereits in der
Planungsphase zu berücksichtigen. Die an diesen Maßgaben ausgerichteten - und von der
Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH identifizierten - Möglichkeiten zur
Reduzierung zukünftiger Betriebs- und Instandhaltungskosten und die damit
verbundenen finanziellen Aufwendungen (in der Bauphase) sind insbesondere:
- Etablierung eines ökologisch und wirtschaftlich
nachhaltigen Anlagenkonzeptes - Vergrößerung der Patientenzimmer zur Optimierung
von Transportaufwand und -kosten - Einsatz höherer Qualitätsstandards im Rahmen des
Klinikneubaus (u.a. Decken, Böden, Rammschutz, ) Diese Mehraufwendungen belaufen sich auf 18 Mio.
€. Davon entfallen 3 Mio. € auf die Vergrößerung der Patientenzimmer.
Durch Optimierungsmaßnahmen im Bereich von Klinikflächen konnte demgegenüber
eine Einsparung von 7,2 Mio. € erzielt werden. Kostenentwicklung Neubau Ursprüngliches Gesamtkostenbudget:
173,0 Mio. € Kubaturänderung durch problematischen
Grundwasserspiegel:
+14,0
Mio. € Vergrößerung
Patientenzimmer:
+ 3,0 Mio. € Berücksichtigung einer nachhaltigen Bewirtschaftung:
+15,0 Mio. € Optimierung von Klinikflächen (u.a. Verkleinerung
Flure u. Verkehrsflächen):
- 7,2 Mio. € Summe:
197,8 Mio. € C. Zusammenfassung Für die Neubaumaßnahme am Klinikum Frankfurt Höchst
ergibt sich eine Veränderung des Finanzmittelbedarfs durch folgende Ursachen
und Maßnahmen: - Kubaturänderung durch
problematischen Grundwasserstand - Erhöhung der Planungskosten durch Umplanungen
- Änderung der Verortung einzelner
Teilbereiche des Klinikums -
Erhöhung des Qualitätsstandards im gesamten Klinikneubau Das neue Gesamtkostenbudget beträgt 197,8 Mio.
€; mit folgender Finanzierungsstruktur:
Finanzierung
durch Beitrag alt
Beitrag
neu Land Hessen
51,0 Mio. € 54,4 Mio. €
KFH GmbH
23,0 Mio. € 27,3 Mio. €
Stadt Frankfurt/M.
99,0 Mio. €
116,1
Mio. €
Gesamt
173,0 Mio. € 197,8 Mio. €
Anlage 1 (ca.
33 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.01.2015, M 7
Vortrag des
Magistrats vom 20.01.2017, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2023, M 169
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 14.12.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6
am 17.01.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 226 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 226 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; CDU und
GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Enthaltung) 6. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.01.2012, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 226 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten Sonstige
Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)
7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 226 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 37
Beschluss: Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und REP; NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1168, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 54