Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Investitionskostenzuschuss Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst hier: Anpassung der Gesamtauszahlungen gemäß § 28 GemHVO

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.12.2011, M 226 Betreff: Investitionskostenzuschuss Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst hier: Anpassung der Gesamtauszahlungen gemäß § 28 GemHVO I. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2010 Mittel in Höhe von 99 Mio. €, davon 4 Mio. € aus einer Verpflichtungsermächtigung des Eigenbetriebes aus 2007 als Investitionskostenzuschuss für die Baumaßnahme am Klinikum Frankfurt Höchst genehmigt hat. Für die gesamte Maßnahme zur Errichtung des Neubaus am Klinikum Frankfurt Höchst wurde im Jahr 2010 ein Gesamtkostenrahmen in Höhe von 173 Mio. € veranschlagt. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass im Zuge eines Bodengutachtens ein problematischer Grundwasserspiegel auf dem Baugrundstück festgestellt wurde. Des Weiteren sollen Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Ersatzneubaus umgesetzt werden, welche die Wirtschaftlichkeit und Effizienz beim Betrieb des Gebäudes beträchtlich steigern werden. III. Der Erhöhung des Investitionskostenzuschusses der Stadt Frankfurt am Main um 17,1 Mio. €, die sich aus den baulich und wirtschaftlich erforderlichen Maßnahmen ergibt, wird zugestimmt. Der Gesamtkostenrahmen des Bauvorhabens erhöht sich um 24,8 Mio. € auf 197,8 Mio. €. Hiervon trägt das Land Hessen 54,4 Mio. €, die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH 27,3 Mio. € und die Stadt Frankfurt am Main 116,1 Mio. €. IV. Die Auszahlung der Mittel wird mit der Anmeldung zum Investitionshaushalt 2012 - 2015 beordnet. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Gremien. Die Auszahlung erfolgt zu Lasten der Produktgruppe 19.06 (Projekt-Nummer 5.004470). Begründung: Das für den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt Höchst ursprünglich veranschlagte Gesamtbudget in Höhe von 173 Mio. € war das Ergebnis von Zielplanungen aus den Jahren 2004 bis 2009. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme wurde anteilig folgendermaßen geplant: Finanzierung durch Beitrag Land Hessen 51,0 Mio. € KFH GmbH 23,0 Mio. € Stadt Frankfurt/M. 99,0 Mio. € Gesamt 173,0 Mio. € Im Rahmen eines Bodengutachtens im Sommer 2010 wurde festgestellt, dass durch das auf dem Baugrundstück hoch anstehende Grundwasser, die ursprüngliche Planung, 1,5 komplette Kellergeschosse auszubilden, nicht realisiert werden kann. Die ZEG mbH hat infolgedessen eigene kontinuierliche Grundwasserpegelmessungen im Laufe des Jahres 2011 erhoben, die das Ergebnis des Bodengutachtens bestätigt haben. Die daraus folgenden Neuplanungen führten zur Anpassung des Gesamtkostenbudgets. Eine weitere Veränderung des Gesamtkostenbudgets ergibt sich aus der Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen, wirtschaftlichen und effizienten Bewirtschaftung des Ersatzneubaus führen werden. A. Problematischer Grundwasserspiegel In Vorbereitung der Baufeldfreimachung wurde durch die ZEG mbH ein hoch anstehender Grundwasserspiegel festgestellt. Die ursprüngliche Überlegung, 1,5 Kellergeschosse des Ersatzneubaus im Erdreich zu realisieren, wurde daraufhin nach intensiver Abwägung der damit verbundenen Risiken aufgegeben. Die Risiken sind: 1. Im Untergeschoss des Klinikums befinden sich hochempfindliche medizinische Bereiche (Labor, Nuklearmedizin, etc.), die eine absolut trockene Atmosphäre benötigen. Aus diesem Grunde ist eine Verortung dieser Bereiche oberhalb der Grundwasserlinie dringend geboten. Selbst bei sehr sorgfältig ausgeführten Betonarbeiten und deren Überwachung kann es zu Feuchtigkeitsproblemen kommen, die eine Nutzung dieser Flächen für medizinische bzw. medizinnahe Zwecke beinträchtigen könnten. 2. Eine Bebauung unterhalb des Grundwasserspiegels erfordert während der Rohbauzeit neben der aufwändigen Abdichtung der Baugrube zudem ein Absenken des Grundwasserspiegels. Im Zuge von anderen Baumaßnahmen im Neubauumfeld gibt es schon anerkannte Bauschäden durch eine solche dort vorgenommene Grundwasserabsenkung. Das Risiko von weiteren/zusätzlichen Schäden im Zusammenhang mit einer Grundwasserbewirtschaftung ist nicht auszuschließen, eine Bewertung der Schadenshöhe allerdings nicht bezifferbar. Beide identifizierten Risiken führten zu der Entscheidung, den Ersatzneubau oberhalb des Grundwasserspiegels zu bauen, infolgedessen nicht, wie anfänglich geplant, acht, sondern nur noch sechs Etagen zur Einhaltung der Hochhausgrenze realisiert werden können. Als Konsequenz kann der Planer nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf Basis seiner im Rahmen des Plangutachtens erarbeiteten Grundlagen aufbauen, sondern muss das gesamte Gebäude umplanen. Die daraus resultierende erneute Erarbeitung der Planungsgrundlagen führte zu höheren Planungskosten. Aus der beschriebenen Grundwasserproblematik und der damit einhergehenden Vergrößerung der Baufläche ergibt sich eine Vergrößerung der Hüllfläche des gesamten Gebäudes, die zu höheren Kosten führt. Um die notwendige Vergrößerung der Grundfläche zu ermöglichen, ist der Abriss des Gebäudes J (ehemaliges Schwesternwohnheim) notwendig. Durch den Wegfall des ursprünglich geplanten Technikgeschosses, mussten Technikflächen aufwendig auf einzelne Ebenen des Gebäudes verteilt und miteinander verbunden werden. Die mit diesen Maßnahmen verbundenen Mehraufwendungen belaufen sich auf 14 Mio. €. B. Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Gebäudes In der Vergangenheit standen bei vielen Klinikneubauten in Deutschland durch die duale Finanzierung insbesondere die Investitionskosten und nicht die Folgekosten (Betriebskosten) im Fokus, was in vielen Fällen zu unerwarteten finanziellen Belastungen im späteren Betrieb führte. Mit Beschluss des Aufsichtsrates der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH vom 20.06.2011 wurde die Geschäftsführung deshalb beauftragt, Maßnahmen zur Minderung zukünftiger Betriebs- und Instandhaltungskosten zu ermitteln. Ziel des Beschlusses war es, die Instandhaltungskosten sowohl für das Gebäude als auch für die Technik mittel- und langfristig (über den gesamten Lebenszyklus betrachtet) gering zu halten, Nutzungsausfallzeiten zu minimieren, Betriebskosten (bspw. in den Bereichen Reinigung und Lagerhaltung) zu optimieren und die Arbeitsabläufe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums zu erleichtern. Das mit dieser Nachhaltigkeit beim Planen, Bauen und Bewirtschaften verfolgte Ziel ist es, ökologisch verträgliche und für den Betreiber wirtschaftlich akzeptable Lösungen über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes zu finden und bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Die an diesen Maßgaben ausgerichteten - und von der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH identifizierten - Möglichkeiten zur Reduzierung zukünftiger Betriebs- und Instandhaltungskosten und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen (in der Bauphase) sind insbesondere: - Etablierung eines ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Anlagenkonzeptes - Vergrößerung der Patientenzimmer zur Optimierung von Transportaufwand und -kosten - Einsatz höherer Qualitätsstandards im Rahmen des Klinikneubaus (u.a. Decken, Böden, Rammschutz, ) Diese Mehraufwendungen belaufen sich auf 18 Mio. €. Davon entfallen 3 Mio. € auf die Vergrößerung der Patientenzimmer. Durch Optimierungsmaßnahmen im Bereich von Klinikflächen konnte demgegenüber eine Einsparung von 7,2 Mio. € erzielt werden. Kostenentwicklung Neubau Ursprüngliches Gesamtkostenbudget: 173,0 Mio. € Kubaturänderung durch problematischen Grundwasserspiegel: +14,0 Mio. € Vergrößerung Patientenzimmer: + 3,0 Mio. € Berücksichtigung einer nachhaltigen Bewirtschaftung: +15,0 Mio. € Optimierung von Klinikflächen (u.a. Verkleinerung Flure u. Verkehrsflächen): - 7,2 Mio. € Summe: 197,8 Mio. € C. Zusammenfassung Für die Neubaumaßnahme am Klinikum Frankfurt Höchst ergibt sich eine Veränderung des Finanzmittelbedarfs durch folgende Ursachen und Maßnahmen: - Kubaturänderung durch problematischen Grundwasserstand - Erhöhung der Planungskosten durch Umplanungen - Änderung der Verortung einzelner Teilbereiche des Klinikums - Erhöhung des Qualitätsstandards im gesamten Klinikneubau Das neue Gesamtkostenbudget beträgt 197,8 Mio. €; mit folgender Finanzierungsstruktur: Finanzierung durch Beitrag alt Beitrag neu Land Hessen 51,0 Mio. € 54,4 Mio. € KFH GmbH 23,0 Mio. € 27,3 Mio. € Stadt Frankfurt/M. 99,0 Mio. € 116,1 Mio. € Gesamt 173,0 Mio. € 197,8 Mio. € Anlage 1 (ca. 33 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 7 Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.10.2023, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.12.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 226 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.01.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1168, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 54

Verknüpfte Vorlagen