Klinikum Frankfurt Höchst
Vorlagentyp: A RÖMER
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 29.01.2014, A
489 Betreff: Klinikum Frankfurt Höchst
Mit der Vorlage M 26
vom 24.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zur rechtlichen Überprüfung des am 05.08.2009
abgeschlossenen Personalgestellungsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt und
der SKFH GmbH. Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung von
Arbeitnehmern von der Stadt Frankfurt an die SKFH GmbH nach den Bestimmungen
des AÜG. Der Magistrat führt hierzu aus, dass
eine rechtliche Überprüfung des Vertrages u.a. deshalb erforderlich sei, weil
dieser gegen die aktuelle Rechtslage bzw. Rechtsprechung des BAG verstosse.
Hierzu führt der Magistrat aus: "Der bestehende als dauerhaft angelegte
Personalgestellungsvertrag steht im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage. Gemäß
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 (Az.: 7 ABR 91/11)
sind nicht mehr nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassungen bereits nach
derzeitiger Rechtslage gesetzeswidrig ... zudem soll nach Maßgabe des
Koalitionsvertrages (dort S. 69) der neuen Bundesregierung künftig eine
Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festgelegt werden ...". Dem zitierten Urteil ist jedoch nicht zu entnehmen,
dass eine dauerhafte Personalüberlassung rechtswidrig ist; das Urteil
beschreibt lediglich die (negativen) Rechtsfolgen einer solchen dauerhaften
Überlassung. Unklar ist weiterhin, aus welchen Gründen der
Personalgestellungsvertrag der aktuellen Rechtslage widersprechen soll.
Insbesondere ist die Frage offen, ob der Vertrag bereits bei Abschluss nicht
rechtskonform war oder ob sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat. Im
letzteren Fall erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass eine geänderte
Rechtslage an einer bestehenden vertraglichen Vereinbarung etwas ändert, soweit
dieser Vertrag zum Zeitpunkt des Abschlusses der seinerzeitigen Rechtslage
entsprochen hat.
Entsprechendes gilt für die
Ausführungen zum zitierten Koalitionsvertrag. Wenn die Koalition tatsächlich
beabsichtigt, künftig eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festzulegen,
kann eine solche Regelung kaum in bestehende Verträge eingreifen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Welchen Passagen des zitierten Urteils entnimmt
der Magistrat, dass eine dauerhafte Personalüberlassung rechtswidrig ist ?
2. Entspricht der 2009
abgeschlossene Personalgestellungsvertrag der seinerzeit geltenden Rechtslage
? 3. Falls 2. zutreffend: wie
kommt der Magistrat zur Auffassung, dass eine geänderte Rechtslage den
seinerzeit rechtskonform abgeschlossenen Vertrag ändern könnte ? 4. Falls 2. unzutreffend: aus welchen
Gründen wurde der Vertrag vom Magistrat nicht im Einklang mit der geltenden
Rechtslage abgeschlossen ? 5.
Aus welchen Gründen geht der Magistrat davon aus, dass
die von der Koalition beabsichtigte Begrenzung der Überlassungshöchstdauer von
18 Monaten etwas an der Rechtswirksamkeit bestehender Verträge ändern könnte
? Antragsteller:
RÖMER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Bernhard
E. Ochs
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Dr. Erhard
Römer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 26
Bericht des
Magistrats vom 21.02.2014, B 54 Zuständige
Ausschüsse:
Ältestenausschuss Versandpaket: 05.02.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Ältestenausschusses am 30.01.2014, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage A 489 auf die Tagesordnung II der 28. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Die Vorlage A 489 wird dem Magistrat zur
schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Aufnahme auf TO II, ein
Monat) 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 58
Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage A 489 auf die Tagesordnung II der 28. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Die Vorlage A 489 wird dem Magistrat zur
schriftlichen Beantwortung innerhalb von einem Monat überwiesen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4127, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 54