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Integrierter Schulentwicklungsplan - Neubau eines Oberstufengymnasiums für die CarloMierendorffSchule hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 23

Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan - Neubau eines Oberstufengymnasiums für die Carlo-Mierendorff-Schule hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93)

  1. Gemäß dem integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) wird der Errichtung einer 8-zügigen gymnasialen Oberstufe einschließlich Cafeteria für den Stadtteil Preungesheim auf Grundlage der beigefügten Unterlagen zugestimmt.

  2. Die Gesamtkosten gemäß dem vom Revisionsamt korrigierten Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt: 35.084.000 €

  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Schule zum Schuljahr 2019/20 in Betrieb gehen wird.

  4. Es wird zugestimmt, dass die für die Aufwärmküche vorgesehene Fläche von den ursprünglich beschlossenen 45m2 auf 90m2 vergrößert werden soll.

  5. Die Verrechnung der Aufwendungen für das Schulgebäude in Höhe von 34.607.118 € brutto erfolgt über das Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.007274.500.999.100-700. Die Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von 1.089.284 € netto werden unter dem Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.007287.500.999.100-700 verrechnet.

  6. Das Vorhaben ist im Vorentwurf des Investitionsprogramms 2017-2020, dessen Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht, mit Gesamtkosten in Höhe von 29.000.000,- € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 noch umzusetzenden Sollveränderung von 1.150.000,- € verbleibt eine Deckungslücke in Höhe von 4.934.000,- €. Die Deckung der nicht zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt zu Lasten der Projekte 5.006905 bzw. 5.


  7. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung:
    • A)Zielsetzung Der iSEP welcher am 29.05.2015 durch den Magistrat (M 93) und am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Maßnahme Nr. 0118 die Errichtung einer 8-zügigen gymnasialen Oberstufe an der Carlo-Mierendorff-Schule in Preungesheim als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zur Deckung des regionalen und des gesamtstädtischen Bedarfes an Plätzen in der Oberstufe vor. Die Zustimmung zum iSEP wurde seitens des Hessischen Kultusministeriums am 03.03.2016 erteilt. Die gymnasiale Oberstufe soll in unmittelbarer Nachbarschaft zur Carlo-Mierendorff-Schule auf dem Grundstück Alkmenestraße/Goldpeppingstraße errichtet werden.
    • B)Alternativen Keine.
    • C)Lösung Durch den Neubau der 8-zügigen Oberstufe werden langfristig 560 zusätzliche Oberstufenplätze zur Deckung des gesamtstädtischen Bedarfs an Gymnasialplätzen geschaffen. Der Neubau des Oberstufengymnasiums wird ganzheitlich in Massivbauweise ausgeführt. Zur Sicherstellung des Schulplatzbedarfes zum Schuljahr 2019/20 wird der Neubau bedarfsorientiert in 2 Bauabschnitten realisiert. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Schulgebäudekomplex bestehend aus insgesamt 3 Baukörpern, welche durch den Baukörper A, mit dem größten Bauvolumen, miteinander verbunden werden. Zum Schuljahr 2019/20 wird im ersten Bauabschnitt der Baukörper A für die Jahrgangstufe 11 errichtet. Die Fertigstellung des nachgelagerten zweiten Bauabschnittes, welcher die Baukörper B und C für die Jahrgangsstufen 12 und 13 umfasst, erfolgt zum Schuljahr 2020/21. Gemäß Mitteilung des Denkmalamtes werden auf dem Grundstück der zukünftigen gymnasialen Oberstufe Denkmäler von besonderem archäologischem Interesse vermutet. Um das Risiko einer Bauverzögerung weitestgehend zu minimieren, werden bereits vor Baubeginn Voruntersuchungen zusammen mit dem Denkmalamt angestellt. Darüber hinaus erfolgen ggf. weitere Untersuchungen baubegleitend. Die Gestaltung des gesamten Gebäudekomplexes sowie die Zuwegung erfolgt barrierefrei. Über die Barrierefreiheit hinaus sind zudem weitere inklusive Maßnahmen berücksichtigt. Hierbei geht es im Wesentlichen um optische und akustische Pausensignale und Alarmierung im Brandfall, motorisch betriebene Automatiktüren am Haupteingang, rollstuhlgerechte Anbringung von Türgriffen, Lichtschaltern und elektronischen Tastern in Höhe von 85 cm, fahrbare Bedienelemente in Behinderten-WCs', akustische Ausstattung ausgewählter Räume für gehörgeschädigte nach DIN 18041, Beschilderung mit nachrüstbaren taktilen Feldern, Parkplatzflächennutzung für einen Behindertentransport sowie Schulhofgestaltung für Schülerinnen und Schüler mit körperlicher Beeinträchtigung. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 sind alle Gebäude in Passivhausbauweise ausgeführt, sofern dies wirtschaftlich erreichbar ist. Zur zwingenden Sicherstellung des Schulplatzbedarfes erfolgt die Errichtung des aus insgesamt 3 Baukörpern bestehenden Schulgebäudes sukzessive jahrgangsbezogen und somit bedarfsorientiert in 2 Bauabschnitten. Bedingt durch die bauliche und schulbetriebliche Bauabschnittsbildung sowie der daraus hervorgehenden Gebäudekubatur, ist der Passivhausstandard wirtschaftlich nicht zu erreichen. Es wird der gültige EnEV-Standard 2016 angewandt und durch Einsatz von Passivhauskomponenten die bestmögliche Energieeffizienz erreicht.
    • D)Kosten

  8. Investitionsbedarf Gesamt: 35.084.000 €

  9. Für die Baumaßnahmen sind folgender Finanzierungsabläufe zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2016 605.490 € 367.083 € 2017 8.500.000 € 4.000.000 € 2018 17.500.000 € 8.500.000 € 2019 8.000.000 € 12.500.000 € 2020 591.510 € 6.000.000 € 2021 3.716.917 €

  10. Zugehörige Folgekosten keine

  11. Jahresfolgekosten
    • a)personelle Folgekosten 99.080 €
    • b)sächliche Folgekosten 735.946 €
    • c)Kapitalkosten kalkulatorische Verzinsung 2,75 % 964.793 € Abschreibung 825.725 €

  12. Jahreserträge keine

  13. Leistung Dritter keine

  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Geschaffen werden Vollzeitstellen für jeweils 1 Schulsekretär/in, Entgeltgruppe 7 TVöD, und 1 Schulhausverwalter/in, ebenfalls Entgeltgruppe 7 TVöD. Pro Stelle ist ein mittlerer Jahreswert in Höhe von 49.540 € zu veranschlagen Anlage 1_Kostendeckblaetter (ca. 291 KB) Anlage 2_SollIst-Vergleich_Raumprogramm (ca. 542 KB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 355 KB) Anlage 4_Plan (ca. 671 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2017, NR 265

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 8
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 13
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 23 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 8
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 18
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 23 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 9
OBR 10
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 23 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage M 23 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 265 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 265 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD FDP BFF Linke FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 11
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 45
Angenommen
1. Der Vorlage M 23 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 265 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 265 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD FDP BFF Linke FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL

Verknüpfte Vorlagen