Integrierter Schulentwicklungsplan - Neubau eines Oberstufengymnasiums für die CarloMierendorffSchule hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.01.2017, M 23 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan
- Neubau eines Oberstufengymnasiums für die Carlo-Mierendorff-Schule hier:
Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M
93) 1. Gemäß dem integrierten
Schulentwicklungsplan (iSEP) wird der Errichtung einer 8-zügigen gymnasialen
Oberstufe einschließlich Cafeteria für den Stadtteil Preungesheim auf Grundlage
der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten gemäß dem vom Revisionsamt
korrigierten Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt: 35.084.000 €
3. Es dient zur Kenntnis, dass die
Schule zum Schuljahr 2019/20 in Betrieb gehen wird. 4. Es wird zugestimmt, dass die für die Aufwärmküche
vorgesehene Fläche von den ursprünglich beschlossenen 45m2 auf 90m2 vergrößert
werden soll. 5. Die Verrechnung der Aufwendungen
für das Schulgebäude in Höhe von 34.607.118 € brutto erfolgt über das
Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.007274.500.999.100-700. Die Aufwendungen für
die Cafeteria in Höhe von 1.089.284 € netto werden unter dem Sachkonto
80785100, PSP-Element 5.007287.500.999.100-700 verrechnet. 6. Das Vorhaben ist im Vorentwurf des
Investitionsprogramms 2017-2020, dessen Beschlussfassung durch den Magistrat
und die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht, mit Gesamtkosten in Höhe von
29.000.000,- € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 noch umzusetzenden Sollveränderung von 1.150.000,-
€ verbleibt eine Deckungslücke in Höhe von 4.934.000,- €. Die Deckung
der nicht zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt zu Lasten der Projekte
5.006905 bzw. 5.006725. 7. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen.
Begründung: A) Zielsetzung Der iSEP welcher am 29.05.2015 durch den Magistrat (M
93) und am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6128)
beschlossen wurde, sieht als Maßnahme Nr. 0118 die Errichtung einer 8-zügigen
gymnasialen Oberstufe an der Carlo-Mierendorff-Schule in Preungesheim als
Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zur Deckung des regionalen und des
gesamtstädtischen Bedarfes an Plätzen in der Oberstufe vor. Die Zustimmung zum iSEP wurde seitens
des Hessischen Kultusministeriums am 03.03.2016 erteilt. Die gymnasiale
Oberstufe soll in unmittelbarer Nachbarschaft zur Carlo-Mierendorff-Schule auf
dem Grundstück Alkmenestraße/Goldpeppingstraße errichtet werden. B) Alternativen Keine. C) Lösung Durch den Neubau der 8-zügigen Oberstufe werden
langfristig 560 zusätzliche Oberstufenplätze zur Deckung des gesamtstädtischen
Bedarfs an Gymnasialplätzen geschaffen. Der Neubau des Oberstufengymnasiums wird ganzheitlich
in Massivbauweise ausgeführt. Zur Sicherstellung des Schulplatzbedarfes zum
Schuljahr 2019/20 wird der Neubau bedarfsorientiert in 2 Bauabschnitten
realisiert. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Schulgebäudekomplex
bestehend aus insgesamt 3 Baukörpern, welche durch den Baukörper A, mit dem
größten Bauvolumen, miteinander verbunden werden. Zum Schuljahr 2019/20 wird im
ersten Bauabschnitt der Baukörper A für die Jahrgangstufe 11 errichtet. Die
Fertigstellung des nachgelagerten zweiten Bauabschnittes, welcher die Baukörper
B und C für die Jahrgangsstufen 12 und 13 umfasst, erfolgt zum Schuljahr
2020/21. Gemäß Mitteilung des Denkmalamtes
werden auf dem Grundstück der zukünftigen gymnasialen Oberstufe Denkmäler von
besonderem archäologischem Interesse vermutet. Um das Risiko einer
Bauverzögerung weitestgehend zu minimieren, werden bereits vor Baubeginn
Voruntersuchungen zusammen mit dem Denkmalamt angestellt. Darüber hinaus
erfolgen ggf. weitere Untersuchungen baubegleitend. Die Gestaltung des gesamten Gebäudekomplexes sowie
die Zuwegung erfolgt barrierefrei. Über die Barrierefreiheit hinaus sind zudem
weitere inklusive Maßnahmen berücksichtigt. Hierbei geht es im Wesentlichen um
optische und akustische Pausensignale und Alarmierung im Brandfall, motorisch
betriebene Automatiktüren am Haupteingang, rollstuhlgerechte Anbringung von
Türgriffen, Lichtschaltern und elektronischen Tastern in Höhe von 85 cm,
fahrbare Bedienelemente in Behinderten-WCs', akustische Ausstattung
ausgewählter Räume für gehörgeschädigte nach DIN 18041, Beschilderung mit
nachrüstbaren taktilen Feldern, Parkplatzflächennutzung für einen
Behindertentransport sowie Schulhofgestaltung für Schülerinnen und Schüler mit
körperlicher Beeinträchtigung. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §
2443 vom 06.09.2007 sind alle Gebäude in Passivhausbauweise ausgeführt, sofern
dies wirtschaftlich erreichbar ist. Zur zwingenden Sicherstellung des
Schulplatzbedarfes erfolgt die Errichtung des aus insgesamt 3 Baukörpern
bestehenden Schulgebäudes sukzessive jahrgangsbezogen und somit
bedarfsorientiert in 2 Bauabschnitten. Bedingt durch die bauliche und
schulbetriebliche Bauabschnittsbildung sowie der daraus hervorgehenden
Gebäudekubatur, ist der Passivhausstandard wirtschaftlich nicht zu erreichen.
Es wird der gültige EnEV-Standard 2016 angewandt und durch Einsatz von
Passivhauskomponenten die bestmögliche Energieeffizienz erreicht. D) Kosten 1. Investitionsbedarf Gesamt:
35.084.000 €
2. Für die Baumaßnahmen sind folgender
Finanzierungsabläufe zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2016 605.490 €
367.083 €
2017 8.500.000 € 4.000.000 €
2018 17.500.000 €
8.500.000 €
2019 8.000.000 € 12.500.000 €
2020 591.510 €
6.000.000 €
2021
3.716.917 €
3. Zugehörige Folgekosten keine
4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekosten
99.080 €
b) sächliche
Folgekosten
735.946 €
c)
Kapitalkosten
kalkulatorische Verzinsung 2,75
% 964.793 €
Abschreibung
825.725 €
5. Jahreserträge
keine
6. Leistung Dritter
keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung
der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und
Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Geschaffen werden Vollzeitstellen für jeweils 1
Schulsekretär/in, Entgeltgruppe 7 TVöD, und 1 Schulhausverwalter/in, ebenfalls
Entgeltgruppe 7 TVöD. Pro Stelle ist ein mittlerer Jahreswert in Höhe von
49.540 € zu veranschlagen Anlage
1_Kostendeckblaetter (ca.
291 KB) Anlage 2_SollIst-Vergleich_Raumprogramm (ca. 542 KB) Anlage
3_Erlaeuterungsbericht (ca.
355 KB) Anlage 4_Plan (ca.
671 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
22.02.2017, NR 265
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.09.2009, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10
Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 13.02.2017, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 23 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 23 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 9. Sitzung des OBR 10
am 14.02.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 23 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 265 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 265 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION
und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF
(= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 45
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 23 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 265 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 265 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1096, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 40 2