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Integrierter Schulentwicklungsplan - Gymnasium Nord (Westhausen) - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 22 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan - Gymnasium Nord (Westhausen) - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) 1. Gemäß dem integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) wird der Erweiterung des Provisoriums für das Gymnasium Nord in Westhausen mit zwei Schulgebäuden, 3-Feld-Halle und Cafeteria auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Insgesamt stehen dann Schulgebäude für die Jahrgänge 5-10 zur Verfügung. 2. Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt: 50.851.320,38 € 3. Die Schulgebäude sollen in Anlehnung an die bereits zum Schuljahr 2016/17 errichtete Pavillonanlage in Holzmodulbauweise errichtet werden. 4. Weiterhin wird unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zugestimmt, dass der ursprünglich 3. Bauabschnitt mit den Räumen für die Oberstufe des Gymnasiums Nord in Abweichung zum Beschluss des Raumprogrammes vom 24.06.2016 noch nicht errichtet wird. 5. Es wird weiterhin zugestimmt, dass die Fläche für die Küche abweichend zum genehmigten Raumprogramm um etwa 170 qm vergrößert wird, um den Bedarf der Essensversorgung decken zu können. Die Flächenvergrößerung ist mit dem Revisionsamt abgestimmt. 6. Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass die Erweiterungsmaßnahme zur Vermeidung von Leerstand und im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit sukzessive in zwei Bauabschnitten errichtet wird. Darüber hinaus würden Räumlichkeiten für die Oberstufe als 3. Bauabschnitt abgebildet. 7. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Maßnahme bereits die Fläche auf der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche gerodet wurde und Ersatzpflanzungen für die Waldfläche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Schwarzenborn vertraglich vereinbart und abgestimmt werden. 8. Des Weiteren dient es zur Kenntnis, dass für die Stellplätze des vorhandenen und früheren Parkplatzes des Friedhofs Westhausen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt Ersatzparkplätze an anderer Stelle errichtet werden und die Kosten dafür in den Gesamtkosten berücksichtigt wurden. 9. Die Verrechnung der Aufwendungen in Höhe von 50.851.320,38 € erfolgt über folgende Buchungsdaten, analog der Buchungsdaten für die Errichtung der Pavillonanlage zum Schuljahr 2016/17: Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element Gymnasium Nord (Westhausen), sonst. Aufwendungen 8078 5100 5.007227.500.999.100-700 Gymnasium Nord (Westhausen), Cafeteria 8078 5100 5.007234.500.900.100-700 Das Vorhaben ist im Vorentwurf des Investitionsprogramms 2017-2020, dessen Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht, mit Gesamtkosten in Höhe von 65.935.000,- € vorgesehen. In diesem Betrag sind die geschätzten Gesamtkosten für die bereits errichtete Pavillonanlage in Höhe von 9.550.813,- € enthalten. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Der iSEP der am 29.05.2015 durch den Magistrat (M 93) und am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Nr. 0116 die zu beschließende Maßnahme vor. Die Zustimmung zum iSEP wurde seitens des Hessischen Kultusministeriums am 03.03.2016 erteilt. Die zum Schuljahr 2016/17 errichtete Pavillonanlage deckt den Bedarf an Räumlichkeiten für den 5. und 6. Jahrgang. Ab dem Schuljahr 2018/19 benötigt das Gymnasium Nord eine Erweiterung des Provisoriums, um die Jahrgänge 7-10 aufnehmen zu können. Eine größere Cafeteria sowie eine 3-Feld-Sporthalle sind ebenso notwendig. B) Alternativen Keine. Die bestehende Pavillonanlage deckt den Bedarf nur bis zum Schuljahr 2017/18. C) Lösung Zum Schuljahr 2016/17 wurde auf der Friedhofserweiterungsfläche in Westhausen ein erstes Provisorium für das Gymnasium Frankfurter Norden errichtet, das die erforderlichen Räumlichkeiten für den 5. sowie den 6. Jahrgang vorsieht. Ab dem Schuljahr 2018/19 müssen weitere Räumlichkeiten für die Aufnahme des nächsten Jahrgangs zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird langfristig ein Standort benötigt, in dem Schulen bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ausgelagert werden können. Die ursprüngliche Aufgabe, auch Räume für die Sekundarstufe II, zu errichten, wurde unter Betrachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten reduziert. Sollte das Gymnasium Nord bis zum Schuljahr 2022/23, wenn der erste Jahrgang in die Oberstufe käme, keinen endgültigen Standort beziehen können, werden weitere Räume für die Oberstufe errichtet. In diesem Fall würde ein separater Beschluss herbeigeführt. Der Gebäudeentwurf wurde von Beginn der Planung an, flexibel geplant, sodass der 3. Bauabschnitt, das "Oberstufenhaus", ohne größere Umplanung entfallen konnte. Die vorherigen Verbindungs- und Flurflächen, die zum "Oberstufenhaus" führten, werden nun zu Unterrichtsräumen umgewandelt und bilden somit drei Differenzierungsräume von ca. 40 qm. Diese Änderung zum beschlossenen Raumprogramm wurde mit dem Revisionsamt abgestimmt. Die im Beschluss zum Raumprogramm vom 24.06.2016 angegebene Küchengröße von 120 qm ist nicht ausreichend, um die notwendige Anzahl von ca. 750 Essen in drei Schichten (ohne Oberstufe) anbieten zu können. Die notwendige Vergrößerung der Küche auf ca. 290 qm wurde in einem Vorgespräch dem Revisionsamt erläutert und begründet. Die Pavillonanlage Westhausen kann mit wenigen Änderungen den Raumbedarf eines achtzügigen Gymnasiums decken und ab dem Schuljahr 2018/19 ein mittelfristiges Provisorium für das Gymnasium Nord darstellen. Eine mögliche Nachnutzung könnte beispielsweise darin bestehen, in der gesamten Anlage inklusive des Gebäudes, das zum Schuljahr 2016/17 in Betrieb gegangen ist, eine dreizügige Grundschule sowie parallel ein vierzügiges Gymnasium mit dreizügiger Oberstufe auszulagern. Die Gestaltung des gesamten Gebäudekomplexes sowie der Zuwegung erfolgt barrierefrei. Sämtliche Türgriffe werden auf einer rollstuhlgerechten Höhe von 85 cm geplant. Darüber hinaus werden weitere inklusive Maßnahmen berücksichtigt. Neben einem Aufzug werden elektronische und per Taster zu öffnende Automatiktüren an den Haupteingängen vorgesehen. Ein Behinderten-WC wird mit fahrbaren Elementen ausgestattet. Das Pausensignal sowie die Alarmierung im Brandfall werden sowohl optisch als auch akustisch vorgesehen. Die Beschilderung wird so gestaltet, dass eine spätere Nachrüstung mit einem taktilen Feld möglich ist. Auch bei der Schulhofgestaltung werden Angebote vorgesehen, die auch von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung genutzt werden können. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 sollen Neubauten in Passivhausbauweise errichtet werden. Die Erweiterung der Pavillonanlage Westhausen wird nach den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen geplant, kann jedoch nicht als Passivhausbau, sondern stattdessen mit Einplanung von Passivhauskomponenten und Berücksichtigung der aktuellen EnEV 2016 errichtet werden. Für diesen Standort wird die bestmögliche Energieeffizienz erreicht. D) Kosten 1. Investitionsbedarf Gesamt: 50.851.320,38 € 2. Auf den angegebenen Projektdefinitionen 5.007227 und 5.007234 wird ebenfalls die bereits zum Schuljahr 2016/17 in Betrieb gegangen Pavillonanlage verrechnet. Für die Erweiterung der Pavillonanlage ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2016 1.087.526,38 € 222.355,38 € 2017 31.000.000 € 8.000.000 € 2018 10.000.000 € 19.000.000 € 2019 8.000.000 € 10.000.000 € 2020 763.794 € 9.000.000 € 2021 4.628.965 € Der Beschluss vom 13.11.2015, enthielt die Ausstattungskosten für den 5. und 6. Jahrgang eines sechszügigen Gymnasiums. Für das Gymnasium Nord wurde nach dem Beschluss vom 13.11.2015 eine Achtzügigkeit festgelegt. In den geschätzten Ausstattungskosten sind alle Kosten für die Jahrgänge 5-10 enthalten. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass über das PSP-Element 5.007227.601-603 bisher 250.727,35 € verausgabt und noch 57.601,46 € verpflichtet bleiben. Über das PSP-Element für die Cafeteria 5.007234.500.999-601-603 wurden 1.111,61 € netto verausgabt und sind weiterhin 1.282,90 € netto verpflichtet. Die Gesamtkostenprognose für die erste Pavillonanlage beträgt insgesamt 9.550.813 € brutto. 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten 240.920 € b) sächliche Folgekosten 1.059.578 € c) Kapitalkosten kalkulatorische Verzinsung 2,75 % 1.398.411 € Abschreibung 1.471.444 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistung Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und Stellenmehrbedarf in Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Die Berechnung des Personalbedarfs bezieht sich auf die Schülerzahl im Endausbau des Gymnasiums. Geschaffen werden Vollzeitstellen für drei Vollzeit-Schulsekretär/innen, Entgeltgruppe 7 TVöD. Pro Stelle ist ein mittlerer Jahreswert in Höhe von 49.540 € zu veranschlagen. Weiterhin werden zwei Schulhausverwalterstellen geschaffen, Entgeltgruppe 5 TVöD, die jeweils mit einem mittleren Jahreswert in Höhe von 46.150 € anzusetzen sind. Anlage 1_Kostendeckblaetter (ca. 238 KB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (ca. 1,1 MB) Anlage 3_Flaechen_Uebersicht (ca. 23 KB) Anlage 4_Lageplan (ca. 403 KB) Anlage 5_moegliche_Nachnutzungen (ca. 45 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2017, NR 264 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.09.2009, M 188 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 07.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 22 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 22 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 13.02.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 22 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 22 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 264 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 22 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 264 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1095, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 40 1

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