Integrierter Schulentwicklungsplan - Gymnasium Nord (Westhausen) - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.01.2017, M 22 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan
- Gymnasium Nord (Westhausen) - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) 1. Gemäß dem integrierten
Schulentwicklungsplan (iSEP) wird der Erweiterung des Provisoriums für
das Gymnasium Nord in Westhausen mit zwei Schulgebäuden, 3-Feld-Halle und
Cafeteria auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Insgesamt stehen
dann Schulgebäude für die Jahrgänge 5-10 zur Verfügung. 2. Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem Kostendeckblatt
werden wie folgt bewilligt: 50.851.320,38 €
3. Die Schulgebäude sollen in
Anlehnung an die bereits zum Schuljahr 2016/17 errichtete Pavillonanlage in
Holzmodulbauweise errichtet werden. 4. Weiterhin wird unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit zugestimmt, dass der ursprünglich 3. Bauabschnitt mit den
Räumen für die Oberstufe des Gymnasiums Nord in Abweichung zum Beschluss des
Raumprogrammes vom 24.06.2016 noch nicht errichtet wird. 5. Es wird weiterhin zugestimmt, dass die Fläche für
die Küche abweichend zum genehmigten Raumprogramm um etwa 170 qm vergrößert
wird, um den Bedarf der Essensversorgung decken zu können. Die
Flächenvergrößerung ist mit dem Revisionsamt abgestimmt. 6. Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass die
Erweiterungsmaßnahme zur Vermeidung von Leerstand und im Hinblick auf
Wirtschaftlichkeit sukzessive in zwei Bauabschnitten errichtet wird. Darüber
hinaus würden Räumlichkeiten für die Oberstufe als 3. Bauabschnitt
abgebildet. 7. Es dient zur Kenntnis, dass für
die Umsetzung der Maßnahme bereits die Fläche auf der ehemaligen
Friedhofserweiterungsfläche gerodet wurde und Ersatzpflanzungen für die
Waldfläche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb
Schwarzenborn vertraglich vereinbart und abgestimmt werden. 8. Des Weiteren dient es zur Kenntnis, dass für die
Stellplätze des vorhandenen und früheren Parkplatzes des Friedhofs Westhausen
in Abstimmung mit dem Grünflächenamt Ersatzparkplätze an anderer Stelle
errichtet werden und die Kosten dafür in den Gesamtkosten berücksichtigt
wurden. 9. Die Verrechnung der Aufwendungen
in Höhe von 50.851.320,38 € erfolgt über folgende Buchungsdaten, analog
der Buchungsdaten für die Errichtung der Pavillonanlage zum Schuljahr
2016/17: Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element Gymnasium Nord (Westhausen), sonst.
Aufwendungen 8078 5100
5.007227.500.999.100-700
Gymnasium Nord (Westhausen), Cafeteria
8078 5100 5.007234.500.900.100-700
Das Vorhaben ist im Vorentwurf des
Investitionsprogramms 2017-2020, dessen Beschlussfassung durch den Magistrat
und die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht, mit Gesamtkosten in Höhe von
65.935.000,- € vorgesehen. In diesem Betrag sind die geschätzten
Gesamtkosten für die bereits errichtete Pavillonanlage in Höhe von 9.550.813,-
€ enthalten.
10. Mit der Maßnahme ist
unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Der iSEP der am 29.05.2015 durch den Magistrat (M 93)
und am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen
wurde, sieht als Nr. 0116 die zu beschließende Maßnahme vor. Die Zustimmung zum
iSEP wurde seitens des Hessischen Kultusministeriums am 03.03.2016 erteilt. Die
zum Schuljahr 2016/17 errichtete Pavillonanlage deckt den Bedarf an
Räumlichkeiten für den 5. und 6. Jahrgang. Ab dem Schuljahr 2018/19 benötigt
das Gymnasium Nord eine Erweiterung des Provisoriums, um die Jahrgänge 7-10
aufnehmen zu können. Eine größere Cafeteria sowie eine 3-Feld-Sporthalle sind
ebenso notwendig.
B) Alternativen Keine. Die bestehende Pavillonanlage deckt den Bedarf
nur bis zum Schuljahr 2017/18. C) Lösung Zum Schuljahr 2016/17 wurde auf der
Friedhofserweiterungsfläche in Westhausen ein erstes Provisorium für das
Gymnasium Frankfurter Norden errichtet, das die erforderlichen Räumlichkeiten
für den 5. sowie den 6. Jahrgang vorsieht. Ab dem Schuljahr 2018/19 müssen
weitere Räumlichkeiten für die Aufnahme des nächsten Jahrgangs zur Verfügung
stehen. Darüber hinaus wird langfristig ein Standort benötigt, in dem Schulen
bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ausgelagert werden können. Die ursprüngliche Aufgabe, auch Räume für die
Sekundarstufe II, zu errichten, wurde unter Betrachtung von
Wirtschaftlichkeitsaspekten reduziert. Sollte das Gymnasium Nord bis zum
Schuljahr 2022/23, wenn der erste Jahrgang in die Oberstufe käme, keinen
endgültigen Standort beziehen können, werden weitere Räume für die Oberstufe
errichtet. In diesem Fall würde ein separater Beschluss herbeigeführt. Der
Gebäudeentwurf wurde von Beginn der Planung an, flexibel geplant, sodass der 3.
Bauabschnitt, das "Oberstufenhaus", ohne größere Umplanung entfallen konnte.
Die vorherigen Verbindungs- und Flurflächen, die zum "Oberstufenhaus" führten,
werden nun zu Unterrichtsräumen umgewandelt und bilden somit drei
Differenzierungsräume von ca. 40 qm. Diese Änderung zum beschlossenen
Raumprogramm wurde mit dem Revisionsamt abgestimmt. Die im Beschluss zum Raumprogramm vom 24.06.2016
angegebene Küchengröße von 120 qm ist nicht ausreichend, um die notwendige
Anzahl von ca. 750 Essen in drei Schichten (ohne Oberstufe) anbieten zu können.
Die notwendige Vergrößerung der Küche auf ca. 290 qm wurde in einem Vorgespräch
dem Revisionsamt erläutert und begründet. Die Pavillonanlage Westhausen kann mit wenigen
Änderungen den Raumbedarf eines achtzügigen Gymnasiums decken und ab dem
Schuljahr 2018/19 ein mittelfristiges Provisorium für das Gymnasium Nord
darstellen. Eine mögliche Nachnutzung könnte
beispielsweise darin bestehen, in der gesamten Anlage inklusive des Gebäudes,
das zum Schuljahr 2016/17 in Betrieb gegangen ist, eine dreizügige Grundschule
sowie parallel ein vierzügiges Gymnasium mit dreizügiger Oberstufe
auszulagern. Die Gestaltung des gesamten
Gebäudekomplexes sowie der Zuwegung erfolgt barrierefrei. Sämtliche Türgriffe
werden auf einer rollstuhlgerechten Höhe von 85 cm geplant. Darüber hinaus
werden weitere inklusive Maßnahmen berücksichtigt. Neben einem Aufzug werden
elektronische und per Taster zu öffnende Automatiktüren an den Haupteingängen
vorgesehen. Ein Behinderten-WC wird mit fahrbaren Elementen ausgestattet. Das
Pausensignal sowie die Alarmierung im Brandfall werden sowohl optisch als auch
akustisch vorgesehen. Die Beschilderung wird so gestaltet, dass eine spätere
Nachrüstung mit einem taktilen Feld möglich ist. Auch bei der
Schulhofgestaltung werden Angebote vorgesehen, die auch von Schülerinnen und
Schülern mit körperlicher Beeinträchtigung genutzt werden können. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §
2443 vom 06.09.2007 sollen Neubauten in Passivhausbauweise errichtet werden.
Die Erweiterung der Pavillonanlage Westhausen wird nach den Leitlinien zum
wirtschaftlichen Bauen geplant, kann jedoch nicht als Passivhausbau, sondern
stattdessen mit Einplanung von Passivhauskomponenten und Berücksichtigung der
aktuellen EnEV 2016 errichtet werden. Für diesen Standort wird die bestmögliche
Energieeffizienz erreicht. D) Kosten 1. Investitionsbedarf
Gesamt: 50.851.320,38 €
2. Auf den angegebenen Projektdefinitionen
5.007227 und 5.007234 wird ebenfalls die bereits zum Schuljahr 2016/17 in Betrieb gegangen
Pavillonanlage verrechnet. Für die Erweiterung der Pavillonanlage ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten:
Jahre
Verpflichtungen
Mittelablauf
bis 2016 1.087.526,38 €
222.355,38
€
2017
31.000.000 €
8.000.000 €
2018
10.000.000 €
19.000.000 €
2019
8.000.000 €
10.000.000 €
2020
763.794 €
9.000.000 €
2021
4.628.965 €
Der Beschluss vom 13.11.2015, enthielt die
Ausstattungskosten für den 5. und 6. Jahrgang eines sechszügigen Gymnasiums.
Für das Gymnasium Nord wurde nach dem Beschluss vom 13.11.2015 eine
Achtzügigkeit festgelegt. In den geschätzten Ausstattungskosten sind alle
Kosten für die Jahrgänge 5-10 enthalten. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass
über das PSP-Element 5.007227.601-603 bisher 250.727,35 € verausgabt und
noch 57.601,46 € verpflichtet bleiben. Über das PSP-Element für die
Cafeteria 5.007234.500.999-601-603 wurden 1.111,61 € netto verausgabt und
sind weiterhin 1.282,90 € netto verpflichtet. Die Gesamtkostenprognose für
die erste Pavillonanlage beträgt insgesamt 9.550.813 € brutto. 3. Zugehörige Folgekosten
keine
4. Jahresfolgekosten
a) personelle
Folgekosten
240.920 €
b) sächliche
Folgekosten
1.059.578 €
c)
Kapitalkosten
kalkulatorische Verzinsung 2,75 % 1.398.411 €
Abschreibung 1.471.444 €
5. Jahreserträge
keine
6. Leistung Dritter
keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Der Schulträger ist für die personelle Ausstattung
der Schulen gesetzlich verpflichtet, somit ist dieser Personal- und Stellenmehrbedarf in
Form von Stellenschaffungen unabweisbar. Die Berechnung des Personalbedarfs
bezieht sich auf die Schülerzahl im Endausbau des Gymnasiums. Geschaffen werden Vollzeitstellen für drei
Vollzeit-Schulsekretär/innen, Entgeltgruppe 7 TVöD. Pro Stelle ist ein
mittlerer Jahreswert in Höhe von 49.540 € zu veranschlagen. Weiterhin
werden zwei Schulhausverwalterstellen geschaffen, Entgeltgruppe 5 TVöD, die
jeweils mit einem mittleren Jahreswert in Höhe von 46.150 € anzusetzen
sind. Anlage
1_Kostendeckblaetter (ca.
238 KB) Anlage
2_Erlaeuterungsbericht (ca.
1,1 MB) Anlage
3_Flaechen_Uebersicht (ca.
23 KB) Anlage 4_Lageplan (ca. 403 KB) Anlage 5_moegliche_Nachnutzungen (ca. 45 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
22.02.2017, NR 264
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.09.2009, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Anregung vom
07.02.2017, OA 117
Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
25.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7
am 07.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 22 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 22 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
8. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 13.02.2017, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 22 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 22 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 264 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 264 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme im
Rahmen des Revisionsberichtes), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP,
FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF
(= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 44
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 22 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 264 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme im
Rahmen des Revisionsberichtes), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme
ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1095, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 40 1