Meine Nachbarschaft: Goldpeppingstraße
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Verschönerung des Stadtbilds - zusätzliche Abfallbehälter am GravensteinerPlatz und im Bereich Kantapfelstraße 18 und 20 in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1163/10 Betreff: Verschönerung des Stadtbilds - zusätzliche Abfallbehälter am Gravensteiner-Platz und im Bereich Kantapfelstraße 18 und 20 in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen gegen die Vermüllung und Verwahrlosung des Gravensteiner Platzes und in der Fußgängerzone im Bereich Kantapfelstraße 18 und 20 im Stadtteil Preungesheim zu ergreifen: 1. Erhöhung der Reinigungsfrequenz und 2. bessere Müllentsorgung durch mehr Abfallbehälter (z.B. einen zusätzlichen Abfallbehälter am Sitz-Rondell am Gravensteiner Platz und zwei zusätzliche Abfallbehälter an bzw. zwischen den 4 Parkbänken vor der Kantapfelstraße 18 und 20) und regelmäßige Leerungen und gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Vermüllung (siehe auch 2 als Anlage beigefügte Bilder) Begründung: Die Vermüllung und Verwahrlosung des Gravensteiner Platzes hat in den letzten Jahren, insbesondere nach Veranstaltungen (z.B. Wochenmarkt, Veranstaltungen etc.) erheblich zugenommen. Anlage 1 (ca. 57 KB) Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: AfD
Weiter lesenEinrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1145/10 Betreff: Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, zu Prüfen und zu Berichten, ob es möglich ist auf folgenden Flächen zentrale Abstellplätze für E-Scooter einzurichten: PKW-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum NETTO in der Weilbrunnstraße Gravensteiner Platz im Bereich des Fahrradständers an der Endhaltestelle der Linie18 An der Haltestelle Alkmenestraße (Linie18) Im Bereich der Haltestelle Ronneburgstraße (U5) Begründung: Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teilen von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1117/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 791/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 7/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2026 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern und als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Abschnitt zwischen der Hausnummer 16 und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung und Verkehrsberuhigung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
Weiter lesenBeschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 101058 „Ausschließliches Parken für Pkw“
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 1173/10 Betreff: Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 "Ausschließliches Parken für Pkw" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Theobald-Ziegler-Straße und der Goldpeppingstrasse (Höhe Haltestelle Alkmenestrasse) das o.g. Verkehrszeichen anbringen kann. Begründung: In diesem Bereich werden die vorhandenen Parkplätze regelmäßig durch abgestellte Transporter und Anhänger belegt, die dort oftmals über längere Zeiträume, teilweise über Wochen und Monate, stehen und somit die ohnehin begrenzten Parkmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner stark einschränken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 753/11 vom 10.08.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 7/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der unteren Hofhausstraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Überquerung der Straße von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße und zurück ermöglichen. Die Ampelanlage in der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße scheidet als Option aus, da der Gehweg dorthin zum größten Teil nur als Schrammbord existiert (siehe auch Vorlage EA 7). Begründung: Die Überquerung zwischen der Hintergasse und der Zentgrafenstraße gestaltet sich im Berufsverkehr sehr schwierig und ist für die Anwohnenden gefährlich. Die Hofhausstraße verläuft an dieser Stelle als S-Kurve - dadurch ist die Sicht sehr eingeschränkt. Es braucht eine Lösung, die für die Autofahrenden und Radfahrenden auf der Hofhausstraße gut sichtbar und für die Personen, die die Straße überqueren möchten, ungefährlich ist. Die Ampel an der Kreuzung zur Wilhelmshöher Straße kann nur über ein Schrammbord erreicht werden und scheidet als Alternative aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7
Parkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7116 entstanden aus Vorlage: OF 1070/10 vom 27.05.2025 Betreff: Parkplatz für E-Roller an der Carlo-Mierendorff-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Grundstück der Carlo-Mierendorff-Schule oder in der Nähe eine offizielle Abstellmöglichkeit für E-Roller installieren kann. Begründung: Viele Schüler kommen mit E-Rollern zur Schule, welche dann entweder an der Straßenbahnhaltestelle "Alkmenestraße" oder in der näheren Umgebung abgestellt werden, gern auch einmal in den Grünanlagen ringsherum. Es ist zu erwarten, dass dies Unfallschwerpunkte für Fußgänger darstellen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7093 entstanden aus Vorlage: OF 749/11 vom 01.06.2025 Betreff: Obere Hofhausstraße - Schild "Müll wegwerfen verboten" aufstellen Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße auf Höhe der Hausnummer 65 in Richtung Friedberger Landstraße ein Schild mit der Aufschrift "Müll wegwerfen verboten" aufzustellen. Begründung: Im oberen Teil der Hofhausstraße wird der Seitenstreifen regelmäßig von vorbeifahrenden Autofahrenden vollgemüllt. Eine FES-Müllpatin macht den Seitenstreifen regelmäßig mühevoll sauber. Ein Schild mit der Aufschrift "Müll wegwerfen verboten" würde die Tätigkeit der FES-Müllpatin unterstützen und ein paar Autofahrende davon abhalten, ihren Müll aus dem Fenster zu schmeißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1451
Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern in der Hofhausstraße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7088 entstanden aus Vorlage: OF 742/11 vom 29.05.2025 Betreff: Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern in der Hofhausstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße in einer Kurve außerhalb der Bebauung deutliche Markierungen auf der Fahrbahn anzubringen. Damit sollen die Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer in der Einbahnstraße hingewiesen werden. Zum Beispiel könnten in dem besagten Abschnitt Piktogramme von Fahrrädern aufgebracht werden. Eventuell könnte - ausschließlich in der beschriebenen Kurve - noch eine durchgezogene Linie das Schneiden der Kurve verhindern. Begründung: Radfahrer dürfen in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren. Dies ist auch ausgeschildert. In der Kurve (siehe Abbildung) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern, die die Kurve "schneiden" und sich somit mit ihrem Fahrzeug auf dem linken Bereich der Fahrbahn befinden. Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, werden in der Kurve zu spät gesehen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1749 Beratung im Ortsbeirat: 11
Dichte Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6950 entstanden aus Vorlage: OF 1040/10 vom 28.04.2025 Betreff: Dichte Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, die Bepflanzung, die seit vier Jahren von den Anwohnern nachgefragt wird, vorzunehmen, damit Schallschutz gegenüber den Bewohnern der Reihenhaussiedlung Alkmenestraße 2 bis 10 hergestellt wird. Begründung: Die Bewohner haben sich mit mehreren E-Mails (04.09.2021 und 16.05.2022) an den zuständigen Sportdezernenten gewandt. Trotzdem wurde leider immer noch keine Hecke gepflanzt, die als Schallschutz für die Anwohner dient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6893 entstanden aus Vorlage: OF 714/11 vom 28.03.2025 Betreff: Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen Der Magistrat wird gebeten, in der Nußgartenstraße und in der Hofhausstraße jeweils einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr ist eine Querung der beiden Straßen fast unmöglich. Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1547 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6315 entstanden aus Vorlage: OF 959/10 vom 16.12.2024 Betreff: Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße Der Magistrat wird gebeten, die durch Wurzelwerk entstandenen Stolperfallen auf dem Fußgängerweg in der Goldpeppingstraße entlang des Sportparks zu beseitigen. Begründung: Der östliche Fußweg der Goldpeppingstraße wird zur Straße hin von Beeten gesäumt, in die jeweils ein Baum gesetzt wurde. Alles wächst wunderbar. Jedoch haben sich im Laufe der Jahre aufgrund des Wurzelwachstums starke Wölbungen im Fußweg gebildet und sich zu gefährlichen Stolperfallen entwickelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 919 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Veränderung des Standortes eines Altkleider- und zweier Papiercon-tainer im Bereich der Kantapfelstraße 8, Preungesheim (Frankfurter Bogen)
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 942/10 Betreff: Veränderung des Standortes eines Altkleider- und zweier Papiercon-tainer im Bereich der Kantapfelstraße 8, Preungesheim (Frankfurter Bogen) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der derzeitige Standort eines Altkleider- und zweier Papiercontainer im Bereich der Kantapfelstraße 10, Preungesheim (Frankfurter Bogen) an einen anderen, geeigneteren Standort (z.B. Goldeppingstraße bzw. am Kreuzungsbereich Renettenstraße/Am Borsdorf) verlegt werden kann, da in diesen beiden Bereichen bisher häufig und regelmäßig im Fußgängerbereich verkehrswidrig geparkt wird. Begründung: Nach dem zögerlichen Bezug der ABG-Wohnungen im Jahre 2024 im Bereich Gretapfelstraße, Kantapfelstraße, Goldeppingstraße und Renettenstraße, Preungesheim (Frankfurter Bogen) herrschen auch in diesem Bereich des Frankfurter Bogens inzwischen chaotische Parkverhältnisse. Zumindest ohne größeren Kostenaufwand könnten durch die Verlegung des einen Altkleider- und der beiden Papiercontainer, die zwei Parkplätze, die sowieso zum legalen Parken vorgesehen waren, wieder benutzbar gemacht werden. Die beiden neuen Standorte für den Altkleider- und die beiden Papiercontainer im Bereich Goldeppingstraße bzw. am Kreuzungsbereich Rennettenstraße/Am Borsdorf sind geeignetere Standorte und würden das bisher weitgehend geduldete verkehrswidrige Parken reduzieren. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 942/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: AfD
Weiter lesenGefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6052 entstanden aus Vorlage: OF 902/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße (Richtung Stadtmitte) so zu sichern, dass alle Verkehrsbeteiligten in diesem Bereich sicher fahren können (Beispiel siehe Anlage). Begründung: Die verstärkte Zunahme des Autoverkehrs in diesem Bereich zeigt recht deutlich, wie gefährlich ein Einbiegen auf die Friedberger Landstraße ist. Auch ist in diesem Zusammenhang der Radverkehr zu berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 411 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6053 entstanden aus Vorlage: OF 924/10 vom 05.11.2024 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende Straßenmarkierungen eine eigenständige Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße einzurichten. Begründung: Die Maßnahme kann helfen, ein jahrelanges Problem endlich zu lösen. Sie nutzt sehr vielen Verkehrsteilnehmern, unter anderem aus dem Frankfurter Bogen kommend. Die Maßnahme ist sehr effektiv, erhöht die Verkehrssicherheit und ist zudem auch sehr kostengünstig. Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße sind nicht zu erwarten, da auch am Alten Zollhaus eine einspurige Straßenführung sehr gut funktioniert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 610 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 872/10 Betreff: Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen und Prüfen und Berichten ob es möglich ist die Einfahrt der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße mit einer Anforderungsampel zur Sicherung des fließenden Verkehrs und der Radfahrer auszustatten. Begründung: Es ist festzustellen, dass die Hofhausstraße seit einiger Zeit immer mehr von Autofahrern genutzt wird. An der Einmündung auf die Friedberger Landstraße ist es nur erschwert möglich den fließenden Verkehr einzusehen, da der Radverkehr ebenfalls diesen Punkt kreuzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenSinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 891/10 Betreff: Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist die Überschwemmungssituation nach Niederschlägen in den Unterführungen im Ortsgebiet 10 zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Begründung: Bei mehreren Unterführungen im Ortsgebiet 10, ist festzustellen das selbst im Normalregenfall, sich in kürzeste Zeit sehr viel Regenwasser ansammelt, dass bis 1,5m Höhe erreichen kann. Autofahrer sowie Fußgänger, müssen umdrehen und neue Wege suchen. Es gibt ja auch noch kein Warnsystem oder ein Hinweisschild, welches die Betroffenen informiert, dass diese Strecke nicht mehr nutzbar ist. Beispiele hier wären ZB. Huswertstraße Richtung Am Dachsberg, unter der Autobahn oder Unterführung Hofhausstraße Richtung Bad Vilbel. Daher möchten wir um Überprüfung bitten, ob es Ausbesserungen nötig sind, um die Regenwasseransammlungen zu reduzieren. Oder ob es nötig ist die Sinnkästen zu erneuern oder erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 891/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesen30er-Piktogramme in der Tempo30Zone im Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5561 entstanden aus Vorlage: OF 820/10 vom 21.05.2024 Betreff: 30er-Piktogramme in der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Die sehr weitläufige Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen umfasst eine Fläche von 72 Hektar. Die hauptsächlichen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten bestehen über Goldpeppingstraße, Huswertstraße und Weilbrunnstraße. Dort wurden die Verkehrszeichen 274 aufgestellt. Die jeweils zurückzulegenden Strecken von Beginn bis Ende der Tempo-30-Zone betragen - von Goldpeppingstraße bis Huswertstraße rund 1.450 Meter; - von Goldpeppingstraße bis Weilbrunnstraße rund 1.300 Meter; - von Weilbrunnstraße bis Huswertstraße rund 790 Meter. Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen mutmaßlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, ergänzend zu den bestehenden Piktogrammen entsprechende 30er-Piktogramme aufzubringen. In beide Fahrtrichtungen wenigstens auf - Renettenstraße, Höhe Nr. 12; - Gundelandstraße, Höhe Nr. 11; - An den Drei Hohen, Höhe Nr. 15/36; - Herrenapfelstraße, Höhe Nr. 13b; - Kantapfelstraße, Höhe Nr. 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5565 entstanden aus Vorlage: OF 835/10 vom 21.05.2024 Betreff: Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Bestand der Bäume an den Straßen Am Dachsberg und Kantapfelstraße auf ihren Gesundheitszustand zu überprüfen und gegebenenf alls für eine Ersatzbepflanzung zu sorgen. Begründung: Die Pflege der Bäume wird seit Jahren in vielen Teilen des Ortsbezirks vernachlässigt. Dies wird im Bestand an den oben genannten Straßen besonders deutlich. Dass die Trockenperioden in der Vergangenheit häufig die Ursache für die Schädigungen waren, darf den Magistrat nicht daran hindern, den Pflegeeinsatz zu erhöhen oder auch für eine klimagerechte Neubepflanzung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1723
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 581/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 28/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern und als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Abschnitt zwischen der Hausnummer 16 und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung und Verkehrsberuhigung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 28 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 7 2024 Die Vorlage OF 581/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRattenpopulation im Frankfurter Bogen regulieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4869 entstanden aus Vorlage: OF 716/10 vom 21.11.2023 Betreff: Rattenpopulation im Frankfurter Bogen regulieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bezüglich der steigenden Rattenpopulation rund um den Gravensteiner-Platz Maßnahmen geplant oder durchgeführt werden. Des Weiteren wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wann war die letzte Zählung der Ratten im Frankfurter Bogen? 2. Gibt es aktuelle Erkenntnisse über die Rattenpopulation? Begründung: Mehrere Anwohner aus dem Frankfurter Bogen in Preungesheim berichten über die steigende Präsenz von Ratten. Diese werden immer dreister auf der Suche nach Nahrung. Auf dem Weg von der Straßenbahn 18, Stationen "Alkmenestraße" und "Gravensteiner-Platz", nach Hause, haben immer mehr Anwohner Angst. Jugendliche, die sich im Park auf die Bänke setzen, ziehen mittlerweile automatisch die Füße hoch auf die Bank. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 579 Aktenzeichen: 32-0
Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4871 entstanden aus Vorlage: OF 718/10 vom 21.11.2023 Betreff: Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieweit eine Beschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim ausgehend von der Friedberger Landstraße (L 521) aus beiden Richtungen über die Zufahrt Hofhausstraße in die Goldpeppingstraße möglich ist. Begründung: 1. Die ortsunkundigen Besucher des Sportparks werden dadurch direkt an ihr Ziel geleitet und müssen nicht mehr über den Ortskern Preungesheim fahren. 2. Das Gleiche gilt auch für die Besucher des Frankfurter Bogens. Eine solche Beschilderung würde die Durchfahrt durch den Ortskern Preungesheim entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-3
Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 496/11 vom 25.07.2023 Betreff: Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten Vorgang: M 20/16; OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22; ST 208/23; OM 3824/23 OBR 11; ST 1458/23 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zur Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774, folgende Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Plätze an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sowie zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in einer gestalterisch hochwertigen Weise sowie unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung umzusetzen. Hierfür sind eigenständige Gestaltungsplanungen zu erstellen: 1. Bei beiden Plätzen ist jeweils ein großkroniger Baum in einem großzügig zu bemessenen Wurzelraum zu setzen, damit sie nachhaltig die Plätze beschatten und prägen können. Darüber hinaus sollten Pflanzstreifen und Wandbegrünungen an den umliegenden Gebäuden vorgesehen werden. 2. Die auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße bestehenden Verteilerkästen, Schaukästen, der Briefkasten und der Bücherschrank sind entweder zu verlegen, zu versenken, an den Standorträndern in ein zu erstellendes Gestaltungskonzept einzubinden oder an eine andere Stelle in Seckbach zu versetzen (teilweise bereits in der Vorlage OM 1774 angeregt). 3. Auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sollte ein kleines Brünnchen oder ein Wasserspeier (Trinkbrunnen) errichtet werden. Dies könnte mit einer Information verbunden werden, dass sich der Name Seckbach (in Ersterwähnung Seckibah) von Sickerwasser, also von Quellen, ableitet. 4. Darüber hinaus sollte eine Verbindung zwischen dem Platz und dem historischen Rathaus geschaffen werden, z. B. mittels einer Zurückverlegung der Ampel bis zur Rathausgasse und einem breiten Fußgängerbereich zwischen Rathaus und dem Platz (über den Bereich hinaus, der in der Vorplanung der Vorlage M 20 dargestellt wird). 5. Die an dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse vorhandene Wandbegrünung aus Rosen sollte von vornherein mit einem Pflanzstreifen gesichert werden. Der Platz ist so zu bauen, dass am Rande keine Autos parken können, damit die seitliche Zugänglichkeit gesichert ist (wie in der Vorplanung der Vorlage M 20 vorgesehen). Begründung: Die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße mit den beiden Plätzen bietet eine einmalige Gelegenheit, die beiden Plätze qualitativ und klimagerecht neu zu gestalten. Sie dienen bereits heute als Aufenthaltsort - insbesondere als Pausenort für ältere Menschen auf ihrem Weg zum/vom Einkaufen. Beide Plätze könnten die Identifikation mit dem Stadtteil fördern. Diese Funktionen müssen unter dem besonderen Gesichtspunkt der Klimaanpassung mit qualitativ hochwertigen Planungen und deren Umsetzung erreicht werden. Beide Plätze sind aktuell in einem erbärmlichen Zustand, weil über Jahrzehnte verschiedene Schränke, Einbauten, Kästen, Masten etc. ohne jenen Qualitätsanspruch errichtet wurden. Auf beiden Plätzen gibt es aktuell keinen Baum. Der einzige Großstrauch auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße befindet sich in einer Degenerationsphase. Darüber hinaus liegt der Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße gegenüber dem historischen Seckbacher Rathaus und sollte in einem gestalterischen Gesamtbild zusammen mit dem Rathaus geplant werden. Der Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse bietet durch eine private Anpflanzung eine Wand aus Strauchrosen, die gesichert werden sollte. Darüber hinaus muss planerisch unterbunden werden, dass beiderseits des Platzes (in der Draisbornstraße und Lohrgasse) Kraftfahrzeuge parken. Derzeit ist oftmals nur über Umwege, über die viel befahrene Wilhelmshöher Straße, ein Betreten des Platzes möglich, weil parkende Fahrzeuge den Zugang von den genannten Straßen aus behindern oder zumindest erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023 Aktenzeichen: 66-0
Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3994 entstanden aus Vorlage: OF 458/11 vom 19.05.2023 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1750 Aktenzeichen: 66-7
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 449/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Sanierung der Hofhausstraße, von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße, inkl. der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße, werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode und dringend sanierungsbedürftig. Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2023 Die Vorlage OF 449/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 405/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 405/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFehlende Abfallbehälter in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3735 entstanden aus Vorlage: OF 530/10 vom 03.03.2023 Betreff: Fehlende Abfallbehälter in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Stellen Abfallbehälter angebracht werden können: 1. im Bereich der kleinen Gasse zwischen Goldpeppingstraße und Jaspertstraße; 2. im Bereich des Zebrastreifens auf der Renettenstraße zur Passage Am Klarapfel/Gravensteiner-Platz 3. und ebenso in der Renettenstraße selbst. Begründung: Durch fehlende Mülleimer wird vermehrt Müll und Unrat auf die Straßen und das Begleitgrün geworfen. Dies kann durch Mülleimer vermieden werden und wäre besonders auf den Schulwegen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1379 Aktenzeichen: 79-4
Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 404/11 Betreff: Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Grundsanierung der Hofhausstraße von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße jetzt unverzüglich in die Wege zu leiten, d.h. die entsprechende Planung zu veranlassen und die nötigen Finanzmittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode. Trotz stark erhöhtem Verkehrsaufkommen in den letzten 10 Jahren ist in die Straßenerhaltung nicht investiert worden. Streckenweise ähnelt die Straße mehr DDR-Straßen in Ost-Brandenburg nach der Wiedervereinigung, als Verkehrsstraßen einer westlichen Großstadt mit hohem Verkehrsaufkommen. Diese systematische Vernachlässigung Seckbachs durch das städtische Verkehrsdezernat im Laufe der letzten 12 Jahre muss ein Ende haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 404/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStandort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschildes in der Goldpeppingstraße in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 492/10 Betreff: Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschildes in der Goldpeppingstraße in Preungesheim Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschilds in der Goldeppingstraße in Preungesheim um ca. 450 Meter vom Spielplatz Alkmenestraße bis hinter die Zufahrt zum Sportpark Preungesheim (Richtung Hofhausstraße) verlegt werden kann. Begründung: Das Tempo-30-Zonen-Verkehrsschild befindet sich z.Zt. etwa 20 Meter hinter der Alkmenestraße in mittiger Höhe des Spielplatzes Goldeppingstraße, unmittelbar vor der Sportanlage Preungesheim. Dann gilt für ca. 900 Meter eine Tempobeschränkung auf 50 km/h. Ab der Bundesautobahn A 661 gilt dann bis zur Hofhausstaße eine Tempobeschränkung von 30 km/h, die auch gerechtfertigt ist, mangels nicht vorhandenen Fuß- und Radweges. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, 1 FDP und AfD (= Annahme); LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: AfD
Weiter lesenGefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2022, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 294/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Vorgang: OM 1005/21 OBR 10; ST 628/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Gefahrenlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Goldpeppingstraße bzw. Hofhausstraße Richtung Friedberger Landstraße beseitigen will. Unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Stadt wird um eine Evaluation der Handlungsoptionen gebeten. Begründung: Trotz der Antwort des Magistrats in der Stellungnahme vom 04.03.2022, ST 628, bleibt die gefährliche Lage für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bestehen. Ohne Eingriff in diesem Bereich sind Unfälle, eventuell sogar mit Personenschäden, nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1005 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 628 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2581 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 157 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 187 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1807, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 66 2
Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 entstanden aus Vorlage: OF 234/11 vom 20.02.2022 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen in die noch ausstehende Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße aufzunehmen: 1. Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen sind mindestens auf dem Platz an der Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152) und dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse (vor Hausnummer 167) sowie auf dem Gehweg zwischen den Hausnummern 171 und 173 (Haltestelle Draisbornstraße) versenkbar auszuführen. 2. Platz Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152): Als Ersatz für die an den Hauswänden angebrachten Schaukästen sind für die Akteure (Vereine, Parteien, etc.) des Stadtteils frei stehende Schaukästen aufzustellen und den Akteuren kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: Auf den sehr schmalen Gehwegen und kleinen Plätzen an der Wilhelmshöher Straße befinden sich etliche Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen, welche die engen Bewegungsräume weiter einschränken. Die beantragten, frei stehenden Schaukästen wiederum tragen zur ansehnlichen und übersichtlicheren Gestaltung des oben aufgeführten Platzes bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 272 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1439 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 66 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1155
Vorstellung der Baumaßnahmen Im Hilgenfeld, Frankfurter Berg und Ebereschenweg, Frankfurter Berg und Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße, Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 278/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahmen Im Hilgenfeld, Frankfurter Berg und Ebereschenweg, Frankfurter Berg und Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße, Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Da der ursprüngliche Beschluss des Ortsbeirates bisher leider noch nicht realisiert wurde, wird die Ortsvorsteherin gebeten, für eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einen Vertreter der ABG einzuladen, um die Baumaßnahmen der ABG im Hilgenfeld, Frankfurter Berg, zu erläutern. Gleichzeitig sollte auch über die beiden anderen aktuellen ABG-Baumaßnahmen im Ebereschenweg, Frankfurter Berg und Goldeppingweg/Kantapfelstraße in Preungesheim ein aktualisierter Bericht (z.B. Baufortschritt, Fertigstellung, Parksituation, Belegung) gegeben werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in seiner Sitzung am 03. Mai 2021 einstimmig beschlossen, die ABG zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen, um die Baumaßnahmen im Hilgenfeld zu erläutern. Es gab zwar zwischenzeitlich einmal ein Schreiben der Stadt an die Ortsbeiratsmitglieder, mit einer Ankündigung, dass dies im September 2021 oder einer der darauffolgenden Sitzungen erfolgen soll; dies ist aber bisher leider noch immer nicht erfolgt. Damit der ursprüngliche FDP-Antrag bezüglich Hilgenfeld, Frankfurter Berg, nicht in der Versenkung verschwindet, wiederholen wir ihn inhaltlich. Für die beiden anderen ABG-Baumaßnahmen (Ebereschenweg und Goldeppingstraße/ Kantapfelstraße) nehme ich wegen der Park- und ABG-Belegungspraxis, insbesondere im Bereich der Bizonalen Siedlung, eine erhebliche Beunruhigung in der Bevölkerung wahr. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 278/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE. gegen FDP und AfD (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: AfD
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 203/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 13 2022 Die Vorlage OF 203/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBaumpflege der Streuobstwiesen in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und rechts und links an der Linie 18 zwischen den Haltestellen „Alkmenestraße“ und „Walter-Kolb-Siedlung“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1452 entstanden aus Vorlage: OF 192/10 vom 04.01.2022 Betreff: Baumpflege der Streuobstwiesen in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und rechts und links an der Linie 18 zwischen den Haltestellen "Alkmenestraße" und "Walter-Kolb-Siedlung" Der Magistrat wird aufgefordert, die Streuobstwiesenbäume in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und rechts und links an der Straßenbahnlinie 18 zwischen den Haltestellen "Alkmenes traße" und "Walter-Kolb-Siedlung" einem längst fälligen Baumschnitt zu unterziehen. Begründung: Die beiden genannten Flächen haben in den letzten Jahren keinen notwendigen Baumschnitt erhalten. Um den Erhalt der Bäume zu gewährleisten, ist dieser unbedingt nötig. Das Frühjahr naht, und jetzt ist die Zeit, dieses zu tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 881 Aktenzeichen: 67 0
Überwachung des ruhenden Verkehrs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1306 entstanden aus Vorlage: OF 158/11 vom 12.12.2021 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: - Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße); - Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen); - Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung); - Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen); - Wächtersbacher Straße Seckbach: - Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße); - Auerfeldstraße (vor dem Huthpark); - An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: - Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Begründung: Den Fußgängerinnen und Fußgängern wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Menschen mit Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrerinnen und Radfahrern - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot, auf Radwegen zu halten oder gar zu parken, wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt-Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn Alt-Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn Burglehen 15:00 Foto: Thomas Dorn Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1005 entstanden aus Vorlage: OF 139/10 vom 18.10.2021 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohnerinnen und Einwohner nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung die Hofhausstraße (siehe Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A 661-Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgängerinnen und Fußgänger vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 628 Anregung vom 03.05.2022, OA 187 Aktenzeichen: 66 2
Vandalismus an den Haltestellen „Walter-Kolb-Siedlung“ und „Alkmenestraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 996 entstanden aus Vorlage: OF 99/10 vom 24.08.2021 Betreff: Vandalismus an den Haltestellen "Walter-Kolb-Siedlung" und "Alkmenestraße" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie an den Haltestellen "Walter-Kolb-Siedlung" und "Alkmenestraße" dem zunehmenden Vandalismus Einhalt geboten werden kann. Begründung: Der zunehmende Vandalismus an den Gerätschaften der Haltestellen muss ausgebremst und die Verursacher besser ermittelt werden. Leider kam es wiederholt zu Zerstörungen von Haltestelleneinrichtungen wie Beschmierungen, Zerschlagen der Glaselemente und Herausreißen von Mülleimern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 545 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2626 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2785 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Zweiter Zebrastreifen Alkmenestraße zur Bezirksportanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 513 entstanden aus Vorlage: OF 57/10 vom 21.06.2021 Betreff: Zweiter Zebrastreifen Alkmenestraße zur Bezirksportanlage Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende der Haltestelle "Alkmenestraß e", in Verlängerung dieses Gleisübergangs, einen zweiten Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Alle Nutzer, insbesondere die Kinder und Jugendlichen, die mit der Linie 18 zu der Bezirks-sportanlage Frankfurter Bogen fahren, um am Fußballtraining (Montag bis Freitag 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr) teilzunehmen, benutzen immer den hinteren Teil der Straßenbahn, um auszusteigen und überqueren dort die Straße. Beim Ausgang am vorderen Teil der Straßenbahn gibt es zwar einen Zebrastreifen, aber dieser ist zu umständlich und ist mit Umweg verbunden. Die Situation ist vergleichbar mit der Haltestelle "Sigmund-Freud-Straße". Bei seiner Vorstellung der neuen U 5-Haltestellen wurde der damalige Verkehrsdezernent bereits frühzeitig vom Ortsbeirat 10 darauf hingewiesen, dass dort die Nutzer immer die kürzeren Wege in Anspruch nehmen, ohne auf die Gefahren zu achten, auch ohne Ampel. Das Verkehrsdezernat gab später die ablehnende Haltung auf. Eine zweite Ampel wurde zum Schutz der Nutzer nachinstalliert. Genauso verhält es sich an der Haltestelle "Alkmenestraße". . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2041 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 32/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin möge die AGB Frankfurt bzw. die Wohnheim GmbH bitten, einen Vertreter in die Sitzung des Ortsbeirates zu entsenden, um die Baumaßnahme der AGB bzw. der Wohnheim GmbH näher zu erläutern. Begründung: Da es eine der letzten größeren Baumaßnahmen im Frankfurter Bogen ist, halte ich es für erforderlich, sie im Ortsbeirat näher zu erläutern. Die Baumaßnahme (Erdarbeiten) hat in den letzten Wochen, ursprünglich war der Beginn in 2019 vorgesehen, begonnen. Laut Bauschein-Nr. B-2020-1052-3 und B-2020-1053-3 sollen insgesamt 139 Wohnungen und 70 Pkw-Tiefgaragenstellplätze errichtet werden. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden und zwar - bis wann wird die Baumaßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein, werden die Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten (Bebauung mit Erdgeschoß, 3 Stockwerken und zusätzlich mit Penthouse/Loft), - da nur 70 Tiefgaragenstellplätze (statt der nach der Stellplatzsatzung erforderlichen ca. 110 Stellplätze geschaffen werden, wie erfolgt der Ausgleich der fehlenden ca. 40 Stellplätze (z.B. durch Fahrradstellplätze oder Ablösezahlungen etc.) - welche Art von Wohnungen sind vorgesehen (Anzahl der Miet- bzw. Eigentumswohnungen), - wer und durch wenn erfolgt der Verkauf bzw. die Belegung (wie hoch ist der Anteil der sozial geförderten Wohnungen und erfolgt bei den Mietwohnungen, insbesondere eine Belegung aus sozialen Gründen, für die Personen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkte decken können, - erfolgt die Beheizung und die Warmwasserversorgung durch Fernwärme, - wie hoch wird das voraussichtliche Mietniveau pro Quadratmeter bei den Wohnung mit den unterschiedlichen Belegungsarten sein und ggfls. wie hoch wird der Quadratmeterpreis bei den Eigentumswohnungen sein. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 32/10 wurde zurückgezogen.
Partei: AfD
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Tempo 60 auf Friedberger Landstraße Richtung Stadt - ca. 200 m vor Einmündung Hofhausstraße
Die Auffahrt von der Hofhausstraße (von Preungesheim kommend) auf die Friedberger Landstraße ist insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten schwierig, da dort auf der Friedberger Landstr. 80 km/h gefahren werden darf und die Autos einen geringen Abstand halten. Folge: Lange Rückstaus auf der Hofhausstr. u. gefährliche Auffahrtmanöver. Lösung: ca. 200 m vor der Hofhausstr. die Geschwindigkeit auf Tempo 60 begrenzen. Dadurch dürfte ein deutlich einfacheres Auffahren auf die Friedberger Ldstr..möglich sein. Ohnehin beginnt kurz hinter der Hofhausstraße das Stadtgebiet mit Tempo 50.