Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst GmbH
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 01.02.2017, A 158 Betreff: Erweiterter Investitionskostenzuschuss
für das Klinikum Frankfurt Höchst GmbH Mit der Vorlage M 19 vom 20.01.2017
beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Neubau des Klinikums Höchst von
bislang € 182,3 Mio. auf insgesamt € 231,3 Mio. Dabei soll der
Zuschussbedarf für den Bau um € 26,1 Mio. steigen, weitere Mittel werden
u.a. zur Finanzierung der Grunderwerbsteuer für die Gewährung eines
Erbbaurechts zugunsten der ZEG mbH, die Betriebsorganisationsfeinplanung und
Umzugssimulation, die Beschaffung mobiler Medizintechnik benötigt. Insgesamt
sind Mehrkosten von etwa € 49,0 Mio. veranschlagt. In der Begründung führt der Magistrat aus, dass im
Zuge der wettbewerblichen Ausschreibung des Klinikneubaus einem
Generalunternehmen mit einem Fixkostenangebot bis zur geplanten Fertigstellung
des Neubauvorhabens im Jahr 2019 der Zuschlag in Höhe von € 232,7 Mio.
erteilt wurde. Die Ursache für diese Kostensteigerung beruht im Wesentlichen
darauf, dass die dem Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 zugrundeliegende
Berechnung der Baukosten nur einen Baukostenindex (Baupreissteigerung) bis 2014
abgebildet hat. Demgegenüber berücksichtige der mit dem Generalunternehmer
vereinbarte Festpreis sämtliche Baupreissteigerungen bis zur vertraglich
geregelten Übergabe des Neubaus im II. Quartal 2019. Der Magistrat bezieht sich in seiner Vorlage auf den
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5656 (M 7 vom
16.01.2015), mit dem eine Gesamtinvestitionssumme für den Bauabschnitt I des
Ersatzneubaus des Klinikums Höchst in Höhe von € 236,7 Mio. (Eigenanteil:
€ 182,3 Mio., Anteil Land Hessen: € 54,4 Mio.) festgelegt wurde. Eine
Legitimation für den vom Magistrat nunmehr abgeschlossenen Vertrag mit einer
Verpflichtung in Höhe von € 231,3 Mio. ist daher nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Seit wann (Datum) hat der Magistrat Kenntnis von
der nunmehr zu erwartenden Höhe der Baukosten für den Neubau ? 2. Wann (Datum) wurde der Zuschlag an
den Generalunternehmer in der angegebenen Höhe erteilt ? 3. Seit wann (Datum) hat der
Magistrat Kenntnis von der Fälligkeit der Grunderwerbsteuer für die Gewährung
eines Erbbaurechts zugunsten der ZEG mbH ? 4. Seit wann ist dem Magistrat bekannt, dass weitere
Mittel zur Finanzierung die Betriebsorganisationsfeinplanung und
Umzugssimulation benötigt werden ? 5. Wann und wie hat der Magistrat die
Stadtverordneten über die Kostensteigerung informiert ? 6. Aus welchen Gründen wurden in der
Magistratsvortrag M 7 vom 16.01.2015 für die Berechnung der Baukosten nur ein
Baukostenindex (Baupreissteigerung) bis 2014 abgebildet, obwohl zum damaligen
Zeitpunkt erkennbar war, dass der Bau erst mehrere Jahre später fertiggestellt
sein würde ? Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.01.2017, M 19
Antrag vom
01.02.2017, NR 234
Bericht des
Magistrats vom 13.03.2017, B 89
Versandpaket: 08.02.2017 Aktenzeichen: 54