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Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt)

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass im Anschluss an den Neubau des Klinikums Höchst (I. Bauabschnitt) ein Funktionsbau errichtet (II. Bauabschnitt) und das Gebäude, in dem die jetzige Notaufnahme verortet ist (K-Bau), umgebaut werden sollte. Neuere Überlegungen zur Betriebsoptimierung haben ergeben, dass die Augenklinik und das Labor nicht in den K-Bau, sondern in den Funktionsbau integriert werden sollen. Im jetzigen K-Bau soll ein Ärztezentrum sowie ein ambulantes Operationszentrum (Kurzzeitchirurgie) entstehen. Auf Basis einer ersten Machbarkeitsstudie werden die Kosten auf rund 8 bis 10 Mio. € geschätzt. Diese notwendigen Kosten für den Umbau des K-Baus werden von der Klinik Frankfurt Höchst GmbH übernommen.
  2. Der vorliegenden Planung und Ausführung zum Zwecke des Neubaus eines Funktionsgebäudes, welche nach derzeitigen Planungen der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) 58.772 T€ kosten wird, wird zugestimmt. Die Maßnahme ist im aktuellen IPG 2020-2023 im Produktbereich 19 Personal und Gesundheit, in der Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst unter der Projektdefinition 5.007317 dargestellt und dort mit 48.170 T€ veranschlagt. Der über den städtischen Investitionszuschuss hinausgehende Betrag, in Höhe von 10.662 T€, wird aus Eigenmitteln der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH finanziert.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, den entsprechenden Zuwendungsbescheid zu erstellen. Einem städtischen Investitionszuschuss in Höhe von max. 48.170 T€ wird zugestimmt.
  4. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die Überlegungen zum III. Bauabschnitt, auf der Fläche, auf der heute das Bettenhochhaus steht, einen Neubau der Geriatrie und Psychiatrie sowie ein Parkhaus vorzusehen (B-Plan 879, Sondergebiet Klinik), noch nicht weiterentwickelt wurden.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

47
47. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit)

Ablehnung:
LINKE
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF
52
52. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Krankenhausapotheke erhalten bleibt)

Ablehnung:
LINKE
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF

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