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Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt)

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass im Anschluss an den Neubau des Klinikums Höchst (I. Bauabschnitt) ein Funktionsbau errichtet (II. Bauabschnitt) und das Gebäude, in dem die jetzige Notaufnahme verortet ist (K-Bau), umgebaut werden sollte. Neuere Überlegungen zur Betriebsoptimierung haben ergeben, dass die Augenklinik und das Labor nicht in den K-Bau, sondern in den Funktionsbau integriert werden sollen. Im jetzigen K-Bau soll ein Ärztezentrum sowie ein ambulantes Operationszentrum (Kurzzeitchirurgie) entstehen. Auf Basis einer ersten Machbarkeitsstudie werden die Kosten auf rund 8 bis 10 Mio. € geschätzt. Diese notwendigen Kosten für den Umbau des K-Baus werden von der Klinik Frankfurt Höchst GmbH übernommen.
  2. Der vorliegenden Planung und Ausführung zum Zwecke des Neubaus eines Funktionsgebäudes, welche nach derzeitigen Planungen der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) 58.772 T€ kosten wird, wird zugestimmt. Die Maßnahme ist im aktuellen IPG 2020-2023 im Produktbereich 19 Personal und Gesundheit, in der Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst unter der Projektdefinition 5.007317 dargestellt und dort mit 48.170 T€ veranschlagt. Der über den städtischen Investitionszuschuss hinausgehende Betrag, in Höhe von 10.662 T€, wird aus Eigenmitteln der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH finanziert.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, den entsprechenden Zuwendungsbescheid zu erstellen. Einem städtischen Investitionszuschuss in Höhe von max. 48.170 T€ wird zugestimmt.
  4. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die Überlegungen zum III. Bauabschnitt, auf der Fläche, auf der heute das Bettenhochhaus steht, einen Neubau der Geriatrie und Psychiatrie sowie ein Parkhaus vorzusehen (B-Plan 879, Sondergebiet Klinik), noch nicht weiterentwickelt wurden.

Begründung

A. Allgemeines

Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main sich bei der Bildung des Klinikverbundes mit dem Main-Taunus-Kreis im Jahr 2016 dazu verpflichtet hat, die wirtschaftliche Verantwortung nicht nur für den Ersatzneubau des Klinikums (I. Bauabschnitt), sondern für weitere Maßnahmen am Standort Frankfurt Höchst, zu übernehmen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015, § 6612, Konsortialvertrag Ziffer 8.2.2). Der II. Bauabschnitt sollte einen neuen Funktionsbau und den Umbau des K-Baus umfassen. Im Funktionsgebäude, das erst nach Abriss der bestehenden Gebäude der Kinderklinik und der Inneren Medizin I errichtet werden kann, sollte das sozialpädiatrische Zentrum, die gesamte Speiseversorgung, die Zentralsterilisation für den Standort Frankfurt Höchst sowie die Verwaltung und ein Konferenzbereich des Standortes Frankfurt Höchst dauerhaft verortetet werden.

B. Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der weiteren Planungen sind jedoch bei dieser Funktionsvariante verbesserungswürdige medizinische und logistische Prozesse neubewertet worden, die langfristig zu hohen Kosten für den Klinikverbund führen würden. Dies liegt vor allem an dem erschwerten Umbau des K-Baus sowie räumlichen Trennung und der damit nicht oder nur eingeschränkt möglichen Nutzung von medizinischen Einrichtungen im Ersatzneubau und des neu zu errichtenden Funktionsbaus, da die Distanz zwischen dem jetzigen K-Bau und dem Ersatzneubau ca. einen halben Kilometer beträgt. Durch Verlegung von Nutzungen in das Funktionsgebäude werden betriebliche Synergien im Krankenhausbetrieb erwartet.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Auf Initiative der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat der Kliniken Frankfurt Main Taunus GmbH beschlossen, die Augenklinik und das Labor in den neuen Funktionsbau zu integrieren. Bezogen auf die Ursprungskonzeption verbleiben damit das Medizinische Versorgungszentrum sowie ein ambulantes Operationszentrum im K-Bau.

D. Klimaschutz

Die neue Planung K-Bau umfasst jetzt nur noch das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) im EG, das ambulante Operationszentrum (1. OG) sowie Kurzzeit Chirurgie und eine Pflegestation mit ca. 25 Betten im 2. OG. Räume für eine Apotheke werden künftig nicht benötigt, da die Leistung extern erbracht wird. Die Bereiche Augenklinik und Labor werden nach der neuen Planung nicht im K-Bau realisiert.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 47
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 39
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 38 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 52
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 73
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 38 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 38 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Bedingungen eine Sicherung der hauseigenen Apotheke in Frankfurt-Höchst möglich wäre.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 49
Ältestenausschusses
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 38 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 38 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Bedingungen eine Sicherung der hauseigenen Apotheke in Frankfurt-Höchst möglich wäre.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke
Sitzung 1
OBR 6
TO I, TOP 39
Angenommen
Auskunftsersuchen V 7 2021 1. Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 32/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 33/6 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne AFD FDP
Ablehnung:
SPD Linke BFF

Verknüpfte Vorlagen