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Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.03.2017, B 89 Betreff: Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst Vorgang: A 158/17 AfD Zu 1. und 2. Mit der Überprüfung der indikativen Angebote und der Endverhandlung des Vertragswerkes mit dem Erstbieter wurde der Marktpreis für den Ersatzneubau konkretisiert. Das Ausschreibungsergebnis für den Ersatzneubau gibt die Kalkulation des Generalunternehmers bis zum Bauende 2019 wider. Sie lässt sich im Kern durch eine Preisdynamisierung über die Bauzeit plausibilisieren, wie die Prüfung der Angemessenheit und Marktkonformität des Angebots ergeben hat. Mit Erteilung des Zuschlags am 22.02.2016 war das Ergebnis der Verhandlungen verbindlich und damit auch in der Aussage zur Höhe der Baukosten belastbar. Zu 3. Dem Magistrat ist grundsätzlich bekannt, dass bei der Einräumung eines Erbbaurechts dem Grunde nach Grunderwerbsteuer anfällt. Dementsprechend wurde die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorlage M 188 vom 13.11.2015 über diese Sachlage informiert. In der Vorlage wird ausführlich auf das Risiko der Beurteilung der Bemessungsgrundlage hingewiesen. Erst mit dem Steuerbescheid vom 04.11.2016 war die Entscheidung über die Bemessungsgrundlage der Höhe nach geklärt. Zu 4. Bei der Vorbereitung der Vorlage M 19 vom 20.01.2017 wurde die Strategie für den Mitte des Jahres 2019 geplanten Umzug aus dem Bettenhochhaus in einen Ersatzneubau fortgeschrieben und hierbei mögliche Risiken für den Betrieb des Klinikums mit berücksichtigt. Um diese Risiken frühestmöglich zu minimieren, beabsichtigt der Magistrat nach der Beschlussfassung der Vorlage durch die Stadtverordnetenversammlung eine detaillierte Feinplanung zur Betriebsorganisation und eine Umzugssimulation zu beauftragen. Zu 5. Der Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung in jedem Stadium rechtzeitig und konkret über die Entwicklung der Kosten für den Ersatzneubau informiert. Die im Zeitraum 2010 bis 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Finanzierungsvorlagen betrafen stets ausschließlich den I. Bauabschnitt, den Ersatzneubau für das Bettenhochhaus. Über die Projekt- und Ausgabenentwicklung wurde mehrfach und immer dann informiert, wenn die Planungen fortgeschrieben oder vertieft wurden, M 110 vom 31.05.2010 (173 Mio. € grobe Kostenschätzung), M 226 vom 09.12.2011 (197 Mio. € fortgeschriebene Kostenschätzung), M 7 vom 16.01.2015 (236,7 Mio. € Kostenberechnung auf aktuellem Preisstand 2014). Im Vorfeld und in Vorbereitung der Einbringung der M 19 hat der Magistrat die Ausgabensteigerung für den Ersatzneubau im Umfang von 26,5 Mio. € umgehend im Finanzcontrolling-Bericht Januar-August 2016 (B 287 vom 11.11.2016) angezeigt. Zwischen den Magistratsvorlagen und dem Finanzcontrolling-Bericht hat der Magistrat über eingegangene Investitionsverpflichtungen, jenseits des Ersatzneubaus, im Rahmen der Gründung des Klinikverbundes mit dem Main-Taunus-Kreis (M 188 vom 13.11.2015) hingewiesen. Wie bereits erläutert, hat der Magistrat im Vorfeld und in Vorbereitung der Einbringung der aktuellen Vorlage die Ausgabensteigerungen für den Ersatzneubau im Umfang von 26,5 Mio. € in seinem Finanzcontrolling-Bericht Januar bis August 2016 angezeigt. Ausweislich der aktuellen Vorlage M 19 summiert sich das Investitionsvolumen für den Ersatzneubau auf 263,1 Mio. €. Es ist darüber hinaus üblich, dass der Magistrat zunächst über zusätzliche neue Projektteile berät, bevor dazu in den Ausschüssen berichtet und beschlossen wird. Zu 6. Gegenstand von Bau-/Finanzierungsvorlagen ist es, der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Freigabe von Baumitteln den jeweils aktuellen, geprüften Stand der Kostenberechnung zugrunde zu legen. Die Kostenberechnung wird sodann durch das Ausschreibungsergebnis konkretisiert und der Marktpreis ermittelt. Soweit sich hiernach Abweichungen von den Werten der Bau-/Finanzierungsvorlage ergeben, sind entsprechend den maßgeblichen Regelungen weitere Vorlagen einzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.02.2017, A 158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 29.05.2017, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1403, 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 29.05.2017 Aktenzeichen: 54