Erweiterter Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 13.03.2017, B 89 Betreff: Erweiterter
Investitionskostenzuschuss für das Klinikum Frankfurt Höchst Vorgang:
A 158/17 AfD Zu 1. und 2. Mit der Überprüfung der indikativen Angebote und der
Endverhandlung des Vertragswerkes mit dem Erstbieter wurde der Marktpreis für
den Ersatzneubau konkretisiert. Das Ausschreibungsergebnis für den Ersatzneubau
gibt die Kalkulation des Generalunternehmers bis zum Bauende 2019 wider. Sie
lässt sich im Kern durch eine Preisdynamisierung über die Bauzeit
plausibilisieren, wie die Prüfung der Angemessenheit und Marktkonformität des
Angebots ergeben hat. Mit
Erteilung des Zuschlags am 22.02.2016 war das Ergebnis der Verhandlungen
verbindlich und damit auch in der Aussage zur Höhe der Baukosten belastbar.
Zu 3. Dem Magistrat ist grundsätzlich bekannt, dass bei der
Einräumung eines Erbbaurechts dem Grunde nach Grunderwerbsteuer anfällt.
Dementsprechend wurde die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorlage M 188 vom
13.11.2015 über diese Sachlage informiert. In der Vorlage wird ausführlich auf
das Risiko der Beurteilung der Bemessungsgrundlage hingewiesen. Erst mit dem
Steuerbescheid vom 04.11.2016 war die Entscheidung über die Bemessungsgrundlage
der Höhe nach geklärt. Zu 4. Bei der Vorbereitung der Vorlage M 19 vom 20.01.2017
wurde die Strategie für den Mitte des Jahres 2019 geplanten Umzug aus dem
Bettenhochhaus in einen Ersatzneubau fortgeschrieben und hierbei mögliche
Risiken für den Betrieb des Klinikums mit berücksichtigt. Um diese Risiken
frühestmöglich zu minimieren, beabsichtigt der Magistrat nach der
Beschlussfassung der Vorlage durch die Stadtverordnetenversammlung eine
detaillierte Feinplanung zur Betriebsorganisation und eine Umzugssimulation zu
beauftragen. Zu 5. Der Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung in
jedem Stadium rechtzeitig und konkret über die Entwicklung der Kosten für den
Ersatzneubau informiert. Die im Zeitraum 2010 bis 2015 durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Finanzierungsvorlagen betrafen stets
ausschließlich den I. Bauabschnitt, den Ersatzneubau für das Bettenhochhaus.
Über die Projekt- und Ausgabenentwicklung wurde mehrfach und immer dann
informiert, wenn die Planungen fortgeschrieben oder vertieft wurden, M 110 vom
31.05.2010 (173 Mio. € grobe Kostenschätzung), M 226 vom 09.12.2011 (197
Mio. € fortgeschriebene Kostenschätzung), M 7 vom 16.01.2015 (236,7 Mio.
€ Kostenberechnung auf aktuellem Preisstand 2014). Im Vorfeld und in Vorbereitung der Einbringung der M
19 hat der Magistrat die Ausgabensteigerung für den Ersatzneubau im Umfang von
26,5 Mio. € umgehend im Finanzcontrolling-Bericht Januar-August 2016 (B
287 vom 11.11.2016) angezeigt. Zwischen den Magistratsvorlagen und dem
Finanzcontrolling-Bericht hat der Magistrat über eingegangene
Investitionsverpflichtungen, jenseits des Ersatzneubaus, im Rahmen der Gründung
des Klinikverbundes mit dem Main-Taunus-Kreis (M 188 vom 13.11.2015)
hingewiesen. Wie bereits erläutert, hat der
Magistrat im Vorfeld und in Vorbereitung der Einbringung der aktuellen Vorlage
die Ausgabensteigerungen für den Ersatzneubau im Umfang von 26,5 Mio. € in
seinem Finanzcontrolling-Bericht Januar bis August 2016 angezeigt. Ausweislich
der aktuellen Vorlage M 19 summiert sich das Investitionsvolumen für den
Ersatzneubau auf 263,1 Mio. €. Es ist darüber hinaus üblich, dass der
Magistrat zunächst über zusätzliche neue Projektteile berät, bevor dazu in den
Ausschüssen berichtet und beschlossen wird. Zu 6. Gegenstand von Bau-/Finanzierungsvorlagen ist es, der
Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Freigabe von Baumitteln
den jeweils aktuellen, geprüften Stand der Kostenberechnung zugrunde zu legen.
Die Kostenberechnung wird sodann durch das Ausschreibungsergebnis konkretisiert
und der Marktpreis ermittelt. Soweit sich hiernach Abweichungen von den Werten
der Bau-/Finanzierungsvorlage ergeben, sind entsprechend den maßgeblichen
Regelungen weitere Vorlagen einzubringen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
01.02.2017, A 158
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6
am 25.04.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 29.05.2017, TO I, TOP 76
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1403, 11. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 29.05.2017 Aktenzeichen: 54