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Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2017 sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2017 hier: Genehmigung und Haushaltssicherung 2017

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 397 Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2017 sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2017 hier: Genehmigung und Haushaltssicherung 2017 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 - l. B 363/17 - Die beiliegenden Genehmigungserlasse und der Begleiterlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sind am 15.11.2017 beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main eingegangen. Die Genehmigung wurde am 09.11.2017 antragsgemäß für die genehmigungsbedürftigen Teile der Haushaltssatzung erteilt (Anlage 2). Die mit der Genehmigung verbundene Auflage und Begründung im Einzelnen bitten wir dem als Anlage 1 beiliegenden Begleiterlass vom 09.11.2017 zu entnehmen. Der Haushaltsplan 2017 wird in der Zeit vom 06.12. bis 14.12.2017 öffentlich ausgelegt und ist ab 15.12.2017 rechtskräftig. Die von der Aufsichtsbehörde erbetene Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO erfolgt mit diesem Bericht. Aufgrund der eingetretenen Haushaltsverschlechterung (siehe Bericht des Magistrats vom 10.11.2017, B 363 zur Ausführung des Haushalts 2017 - Januar bis August 2017) und im Hinblick auf die von der Aufsichtsbehörde mit der Genehmigung verbundenen Auflage hat der Magistrat zur Vermeidung eines höheren Defizites und zur Haushaltssicherung 2017 ff. zwischenzeitlich eine Haushaltssperre beschlossen. Die Sperre umfasst folgende Maßnahmen und Einschränkungen: 1. Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 107 HGO im Ergebnishaushalt: 1.1 Die mit dem Etat 2017 gegenüber dem Nachtragsetat 2016 für Personal (Gr. 62, 63, 65, 640-642, 647-649) zusätzlich bewilligten Budgetmittel werden dezernatsübergreifend zu 75 % gesperrt. 1.2 Die mit dem Etat 2017 gegenüber dem Nachtragsetat 2016 für Sach- und Dienstleistungen (Gr. 60, 61, 67-69) zusätzlich bewilligten Budgetmittel stehen nur zu 75 % zur Verfügung. 25 % der zusätzlichen Mittel werden gesperrt. Sofern davon Budgetermächtigungen auf gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen beruhen, ist die Einsparung an anderer Stelle innerhalb des Dezernatsbudgets nachzuweisen. 2. Personalwirtschaftliche Sperre: Die Besetzung der mit dem Stellenplan 2017 neu geschaffenen Stellen steht unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat. Dabei ist für eine Einzelgenehmigung durch den Magistrat die hohe Priorität und Dringlichkeit der Stellenbesetzung zu begründen. 3. Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 107 HGO im Finanzhaushalt (IPG): Alle im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat. Dabei ist für eine Einzelgenehmigung durch den Magistrat nicht nur (wie bisher zur Vermeidung einer Nettoneuverschuldung) die Liquiditätssituation maßgeblich, sondern auch die hohe Priorität und Dringlichkeit der Maßnahme zu begründen. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme der im Haushalt 2017 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen. 4. Einschränkung der Übertragbarkeit der Haushaltsansätze 2017: Die gemäß 1.1 und 1.2 gesperrten Mittel werden zum Jahresabschluss 2017 nicht in das Folgejahr übertragen. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 ist der Aufsichtsbehörde gemäß Begleiterlass über die Erfolge der haushaltswirtschaftlichen Sperre zu berichten. Anlage _Haushaltsgenehmigung_2017_Begleiterlass (ca. 7,8 MB) Anlage _Haushaltsgenehmigung_2017_Genehmigungserlasse (ca. 3,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.11.2017, B 363 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 397 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 2187, 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.01.2018 Aktenzeichen: 20 0