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Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Betreff: Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6355 - A 513 SPD, NR 784 und NR 1435 CDU und GRÜNE, NR 1356 FDP, OM 3825/10 OBR 6, ST 1308/10, l. B 425/10 - 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit E 206, § 7831 vom 25.03.2010 beschlossen hat, dass bestimmte Maßnahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" aus den für dieses Programm zur Verfügung stehenden Mitteln in den Jahren 2010 ff. und in den Jahren 2012 ff. umgesetzt werden sollen. In Anknüpfung hieran wird der Stadtverordnungsversammlung folgende ergänzte Liste der bis 2014 zu bearbeitenden Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt. 2. Die in Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes sollen im Zeitraum bis 2014 mit Priorität vorbereitet und - vorbehaltlich entsprechender Haushaltsplanentscheidungen - innerhalb dieses Zeitraums realisiert werden. Nicht in dieser Anlage enthaltene Maßnahmen werden für den Zeitraum bis einschließlich 2014 zurückgestellt. 3. Die in Anlage 2 dargelegte Übersicht zum aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Maßnahmen aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" wird zur Kenntnis genommen. 4. Die in verschiedenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung enthaltenen Forderungen betreffend die Darlegung von Prioritäten, Arbeitsständen, voraussichtlichen Realisierungszeiträumen, Kostenansätzen etc. sollen zukünftig in einem jährlichen Bericht zusammengefasst werden, dessen Inhalt, Struktur und Detaillierungsgrad der Anlage 2 entspricht. Damit gelten alle bisher beschlossenen Berichtspflichten, welche im Betreff dieser Vorlage genannt sind, als erledigt. Die Berichtspflicht im Rahmen der Haushaltsplanausführungen bleibt hiervon unberührt. Begründung: A. Zielsetzung Das im Jahr 2000 mit der Magistratsvorlage M 22 vom 18.02.2000 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5993 vom 11.05.2000 ins Leben gerufene "Sonderprogramm Schöneres Frankfurt" soll weiter fortgesetzt werden. In den vergangenen Jahren konnte eine Vielzahl von Projekten der seinerzeit aufgestellten, so genannten Prioritätenliste bereits erfolgreich umgesetzt werden. Durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind zwischenzeitlich zahlreiche Projekte mit hoher Priorität neu in das "Programm Schöneres Frankfurt" aufgenommen worden. Ziel des Magistrats ist es, die Umsetzung von Projekten des Sonderprogramms zu intensivieren und zu beschleunigen. Dabei sollen die durch entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung geschaffenen Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung genutzt und dabei die Beteiligung insbesondere der Ortsbeiräte sowie der Bürger weiter intensiviert werden. Die geforderte Transparenz hinsichtlich der Prioritäten und der Verwendung der Haushaltsmittel soll durch die Aufstellung eines Arbeitsprogramms für den Zeitraum bis 2014, die Aufnahme aller aktuell zur Umsetzung vorgesehenen Projekte in den Haushaltplan und durch jährliche Berichte zum Stand der Projekte weiter verbessert werden. B. Alternativen Der Magistrat hat vor dem Hintergrund der bereits im Haushaltsplan enthaltenen Projekte, der zahlreichen darüber hinaus für das Sonderprogramm Schöneres Frankfurt beschlossenen Maßnahmen und der hiervon im Rahmen aktueller Beschlüsse zu Etatanregungen zum Haushalt 2010/11 mit Priorität versehenen Projekte einen Vorschlag erarbeitet, welche Maßnahmen im Zeitraum bis 2014 im Rahmen der erwarteten personellen Kapazitäten und Haushaltsmittel mit Priorität vorbereitet und - vorbehaltlich entsprechender Haushaltsentscheidungen - realisiert werden können. Wie im Weiteren unter Punkt C. dargestellt, werden dabei die Beschlüsse zum Haushalt 2010/11 durch Aufnahme der im Haushaltsplan bzw. in den Haushaltsbeschlüssen zu den Etatanregungen genannten Maßnahmen in das Arbeitsprogramm umgesetzt. Eine abschließende Entscheidung über die in das Arbeitsprogramm aufzunehmenden Projekte trifft die Stadtverordnetenversammlung. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für bisher noch nicht im Haushalt enthaltene Projekte des Programms Schöneres Frankfurt entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen zukünftiger Haushaltsbeschlüsse. C. Lösung Zu 1. und 2.: Im Hinblick auf eine zügige Umsetzung von Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt sowie anderweitig finanzierter Projekte zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes sollen die personellen und finanziellen Ressourcen konzentriert eingesetzt werden. Hierzu hat der Magistrat einen Vorschlag für eine Projektliste erstellt - siehe hierzu Anlage 1 dieser Vorlage. Die in der Anlage genannten Projekte sollen im Zeitraum bis 2014 mit Priorität vorbereitet und - vorbehaltlich entsprechender Haushaltsentscheidungen - innerhalb dieses Zeitraums realisiert werden. In der Projektliste werden Projekte aus dem städtischen Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt", Projekte aus anderen Investitionsprogrammen (Stadterneuerung im Bahnhofsviertel, im Gallus, Alt Sachsenhausen und Innenstadt Höchst) sowie Projekte, welche ganz oder teilweise von privater Seite - z. B. auf der Grundlage städtebaulicher Verträge - finanziert werden, zusammengefasst. In der Projektliste ist die jeweilige Finanzierungsgrundlage der Projekte benannt. Die Zusammenfassung in einem Arbeitsprogramm liegt nahe, da zum einen die erforderlichen personellen Ressourcen projektübergreifend - unabhängig von der Finanzierung - geplant und gesteuert werden müssen und zum anderen Verfahren und Standards bei der Planung und Umsetzung der Projekte, soweit möglich, vereinheitlicht werden sollen. Wie aus der Projektliste erkennbar ist, handelt es sich um eine breite Mischung von Projekten unterschiedlicher Größenordnung und räumlicher Verteilung. Neben großen Projekten in der Innenstadt, wie etwa die Umgestaltung der Hauptwache, finden sich umfänglichere Projekte auch in den Stadtteilen, wie etwa die Umgestaltung der Friedberger Warte oder die Neugestaltung der Plätze am Hauptbahnhof. Zahlreiche kleinere und mittlere Projekte liegen in den Stadtteilen: Hierzu zählen etwa die Umgestaltung der Bahnhofsvorplätze in Höchst, Griesheim und Rödelheim, die Umgestaltung von Straßenräumen - wie der Sandweg, die Elisabethenstraße, die Frankenallee u. v. a. - sowie die Neugestaltung von Quartiersplätzen, wie z. B. der Buchrainplatz, der Martin-Luther-Platz oder der Atzelbergplatz. Bei der Auswahl der Projekte wurden insbesondere solche Projekte berücksichtigt, die bereits im Haushalt 2009 enthalten waren bzw. im Haushalt 2010/11 enthalten sind. Die Haushaltsentscheidungen zum Haushalt 2010/11 (§ 7831 vom 25.03.2010), die die Projekte des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt betreffen, sind in der Projektliste berücksichtigt. Die in dem Etatantrag E 206 vom 10.03.2010 aufgeführten Maßnahmen sind - bis auf den Karl-Perotte-Platz, der außerhalb des Programms bearbeitet und finanziert wird - sämtlich in die Projektliste aufgenommen worden. Ebenfalls aufgenommen wurden die Projekte aus Etatanregungen, welchen im Rahmen des Beschlusses zum Haushalt 2010/11 mit der Maßgabe "im Rahmen der E 206, Kategorie B" zugestimmt wurde. Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen: - Umgestaltung Straße Alt-Nied (mit Nieder Tor) (E159) - Umgestaltung Bruchfeldplatz (E 160) - Kirchplatz Bockenheim (OA 1071) - Platz an der Schelmenburg (EA 22) - Oederweg (EA 95) - Sandweg (weitere BA) (EA 103) Neben Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt sind Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen worden, die ganz oder teilweise mit privaten Mitteln aus städtebaulichen Verträgen finanziert werden. Hierzu zählen: - Umgestaltung der S-Bahn-Station Taunusanlage - Umgestaltung der U-Bahn-Station Willy-Brandt-Platz - Einhausung des U-Bahn-Zugangs am Willy-Brandt-Platz - Beleuchtung der Wallanlagen. Darüber hinaus sind folgende Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen worden, die aus anderen Investitionsprogrammen finanziert werden: - Frankensteiner Straße (Förderprogramm Sachsenhausen) - Umgestaltung der Bolongarostraße (Förderprogramm Höchst) - Karlstraße/Niddastraße (Stadtumbau Bahnhofsviertel) - Platz vor der Weißfrauenkirche (Stadtumbau Bahnhofsviertel) Für die Projekte Karlstraße/Niddastraße und den Platz vor der Weißfrauenkirche beabsichtigt der Magistrat - vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung - eine Mischfinanzierung aus Mitteln des Stadtumbaus Bahnhofsviertel und des Programms Schöneres Frankfurt. Insgesamt sind damit 50 Projekte für die Aufnahme in die Maßnahmenliste bis 2014 vorgesehen. Die erwartete Umsetzung der Projekte innerhalb des Zeitraums bis 2014 stellt - auch vor dem Hintergrund der hierfür vor kurzem erfolgten personellen Verstärkung der Verwaltung und der intensiven Unterstützung durch externe Planer - ein sehr ehrgeiziges Ziel dar. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei der Umgestaltung der öffentlichen Räume in der Regel unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Belange zu berücksichtigen sind, und dass eine Vielzahl von Ämtern und Betrieben bei Planung und Bau zusammenwirken muss. Aus heutiger Sicht ist daher nicht auszuschließen, dass einige der Projekte nicht innerhalb dieses Zeitraums fertig gestellt werden können. Im Hinblick auf eine zügige Planung und zeitnahe Umsetzung der einzelnen Projekte ist eine Konzentration von personellen und finanziellen Ressourcen auf mit Priorität zu bearbeitende Projekte erforderlich. Bereits zur Aufnahme in das städtische Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" beschlossene Projekte, die nicht in die Maßnahmenliste für den Zeitraum bis 2014 aufgenommen worden sind, sollten daher für diesen Zeitraum zurückgestellt werden. Neue Projekte sollten während dieses Zeitraums nicht aufgenommen werden. Aus Sicht des Magistrats kann eine Maßnahme, die nicht in der Maßnahmenliste enthalten ist, deren Bearbeitung aber von der Stadtverordnetenversammlung zukünftig als dringlich angesehen wird, nur aufgenommen werden, wenn hierfür ein anderes im Arbeitsprogramm enthaltenes Projekt zurückgestellt werden kann. Dies gilt auch für Projekte, welche ganz oder teilweise von privater Seite finanziert werden und insofern besondere Wertschätzung genießen. Sollte beispielsweise seitens der Anlieger einer Straße oder einer Platzfläche der Wunsch einer Umgestaltung mit dem Angebot einer weitgehenden privaten Finanzierung verbunden werden, sollte die Möglichkeit bestehen, darauf zu reagieren und eine in der Regel gewünschte zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. Abweichend von der Regel, keine neuen Projekte ins Arbeitsprogramm aufzunehmen, sollten daher solche Projekte - mit entsprechendem Beschluss und unter Zurückstellung anderer Projekte - neu aufgenommen werden können. Mit der Umsetzung der Maßnahmenliste bis 2014 werden zahlreiche wichtige Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum erfolgen. Die Aufgaben in diesem Themenfeld werden damit jedoch keineswegs abgeschlossen sein - insbesondere, da zugunsten der gebildeten Schwerpunkte auch eine Vielzahl von Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt zunächst zurückgestellt werden mussten. Der Magistrat beabsichtigt daher, spätestens 2014 einen Vorschlag vorzulegen, wie mit den zurückgestellten Projekten verfahren werden soll; insbesondere, ob ein weiteres Schwerpunktprogramm aufgelegt werden soll oder eine Bearbeitung im Rahmen der laufenden Verwaltung erfolgen kann. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass zur Planung und Umsetzung der Projekte des Schöneren Frankfurt - trotz weitgehender Vergabe von Planungs-, Steuerungs- und Bauleitungsaufgaben - in nicht unerheblichem Umfang personelle Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung zur Betreuung der Maßnahmen erforderlich sind. Die Umsetzung insbesondere von großen komplexen Projekten wie der Umgestaltung der Platzfolge Rathenauplatz-Goetheplatz-Roßmarkt und der Zeil mit Großer Eschenheimer Straße hat ebenso wie die Vorbereitung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm in hohem Maße personelle Kräfte gebunden, die für die zügige Umsetzung insbesondere von kleineren und mittleren Projekten in den Stadtteilen entsprechend nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung standen. Zur zügigen Bearbeitung der Projekte des Programms Schöneres Frankfurt sind daher ergänzend zum bestehenden Personalbestand beim Stadtplanungsamt und beim Amt für Straßenbau und Erschließung insgesamt sieben auf fünf Jahre befristete Arbeitsverträge abgeschlossen worden. Es ist beabsichtigt, eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe zur gemeinsamen Bearbeitung der Projekte von der Planung bis zur Ausführung zu bilden. Der Magistrat wird sich bei der Planung und Abwicklung der Projekte - wie bereits in der Vergangenheit - im Regelfall externer Unterstützung durch die Vergabe von Planungsleistungen und Steuerungsaufgaben bedienen. Der Magistrat hat die Absicht, die seitens der Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage der NR 1435 vom 09.06.2009 für das Programm Schöneres Frankfurt beschlossenen Möglichkeiten zur Vereinfachung der Verfahren im Rahmen der Vorgaben als Regelverfahren anzuwenden. Im Regelfall wird demnach nur noch ein förmlicher Beschluss der Stadtverordnetenversammlung - Vorplanungsbeschluss mit Festlegung des Gesamtbudgets - erforderlich. Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 6355 vom 09.07.2009 zur NR 1435 werden zukünftig alle Projekte des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt einzeln im Haushaltsplan aufgeführt, soweit deren Realisierung im jeweiligen Haushaltsjahr vorbereitet bzw. durchgeführt werden soll. Zu Gunsten der Übersichtlichkeit des Haushaltsplanes wurden bereits in Realisierung befindliche Projekte bzw. noch nicht vollständig abgerechnete Projekte, welche aus einem der beiden Programme "Verbesserung der öffentlichen Räume - Innenstadt" und "Zuhause im Stadtteil" finanziert werden, für den Haushalt 2010/11 nicht neu als Einzelprojekt im Haushalt angemeldet, sondern weiterhin aus den Programmen finanziert. Mit Abschluss der noch laufenden Projekte sollen die zu den Programmen gehörenden Haushaltsstellen aufgelöst werden. Zu 3. und 4.: Die in verschiedenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung enthaltenen Forderungen betreffend die Darlegung von Prioritäten, Arbeitsständen, voraussichtlichen Realisierungszeiträumen, Kostenansätzen etc. sollen zukünftig in einem jährlichen Bericht zusammengefasst werden, dessen Inhalt, Struktur und Detaillierungsgrad dem Sachstandsbericht in Anlage 2 entspricht. Erläuterung zum Aufbau und Inhalt des Sachstandsberichts: Sämtliche Projekte werden mit ihrem Kurztitel benannt. Die im Beschluss der Stadtverordnentenversammlung zum Haushalt 2010/11 in Verbindung mit der Etatanregung E 206 festgelegten Prioritäten betreffend die Umsetzung der Maßnahmen sind nachrichtlich aufgenommen: - Kategorie A: Umsetzung in den Jahren 2010 ff. - Kategorie B: Umsetzung in den Jahren 2012 ff. In der Spalte "Gesamtkosten nach HH-Plan" werden, soweit Projekte bereits im Haushaltsplan enthalten sind, die dort genannten Gesamtkosten aufgenommen. Bei Mischfinanzierungen wird hier - entsprechend der Darstellung im Haushalt - nur der Anteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt angegeben. In der Spalte "bewilligte Kosten" wird, soweit entsprechend dem in der NR 1435 beschriebenen Verfahren im Rahmen des Vorplanungsbeschlusses ein Kostenrahmen für die Umsetzung bereits verbindlich festgelegt ist, dieser ebenfalls angegeben. Soweit entsprechend der NR 1435 nach Vorstellung der zu realisierenden Planung im Planungsausschuss oder Ortsbeirat eine Bestätigung bzw. Konkretisierung des Kostenrahmens erfolgt ist, wird dieser gegebenenfalls korrigiert. In der Spalte "Schätzkosten" werden - sofern vorhanden - überschlägig ermittelte Schätzkosten genannt. Diese können, da zu einem frühen Planungsstadium in der Regel auf der Basis von Kostenannahmen pro Quadratmeter ermittelt, nur eine grobe Orientierung geben, die sich im Zuge der Konkretisierung der Planung noch deutlich verändern kann. Im diesjährigen Sachstandsbericht wird daher für Projekte, die voraussichtlich erst ab 2013 realisiert werden, auf eine Angabe von Schätzkosten zunächst verzichtet. Zum Stichtag des Sachstandsberichts wird der jeweilige Projektstand angegeben. Dabei wird nach folgenden wesentlichen Projektphasen unterschieden: Explorationsphase, Vorplanungsphase, Vorplanungsbeschluss (Meilenstein), Entwurfs- und Ausführungsplanung, Umsetzungsphase. In der "Explorationsphase" erfolgen erste planerische Vorüberlegungen u. a. zum Projektumfang und/oder zu den Projektzielen sowie zu ggf. erforderlichen Voruntersuchungen. In der "Vorplanungsphase" erfolgen eine detaillierte Bestandsaufnahme (u. a. zur Lage der Ver- und Entsorgungstrassen, zu den verkehrlichen Randbedingungen, zum Grünbestand etc.) sowie die Entwicklung von Planungskonzepten in Varianten. Die Planungsziele und möglichen Lösungsansätze werden mit dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft erörtert. In der so genannten "Vorplanung" werden die funktionalen und gestalterischen Grundzüge der Planung entwickelt und festgelegt. Auf dieser Basis erfolgt eine Kostenschätzung. Die Vorplanungsphase wird mit dem "Vorplanungsbeschluss", der als Meilenstein in der Planungsphase angesehen werden kann, abgeschlossen. Gegenstand des Vorplanungsbeschlusses ist die Bestätigung der Vorplanung und des Kostenrahmens durch die Stadtverordnetenversammlung als Basis für die weitere Planung. Im Zuge der "Entwurfs- und Ausführungsplanung" wird die Planung insbesondere in technischer Hinsicht weiter konkretisiert und mit den zahlreichen betroffenen Ämtern und Betrieben im Detail abgestimmt. Auf Basis der konkretisierten Planung wird eine Kostenberechnung erstellt, welche vom Revisionsamt geprüft wird. Die vertiefte Planung und die geprüfte Kostenberechnung werden entsprechend dem im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur NR 1435 beschriebenen Verfahren dem Planungsausschuss bzw. dem Ortsbeirat zur Zustimmung vorgestellt. Nach dieser Zustimmung kann auf der Basis der Ausführungsplanung die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen und damit die "Umsetzungsphase" beginnen. In der Spalte "frühester Baubeginn" wird angegeben, für welches Jahr der Baubeginn angestrebt wird bzw. frühestens erreichbar ist. Insbesondere für Projekte in einem frühen Stand der Bearbeitung ist eine Prognose über den Baubeginn schwierig. Insofern ist gegebenenfalls eine Anpassung im Zuge der weiteren Planung erforderlich. D. Finanzierung Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über Mittel des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt, über Mittel aus anderen Investitionsprogrammen (Stadterneuerung im Bahnhofsviertel, im Gallus, Alt Sachsenhausen, Innenstadt Höchst) sowie aus privaten Mitteln insbesondere aus städtebaulichen Verträgen. Die Mittel für die städtischen Personal- und Sachaufwendungen stehen im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Eine Entscheidung über die Höhe der im Haushalt bereitzustellenden Mittel erfolgt im Rahmen der Beschlüsse zum Haushalt und ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Investitionsmittel sollen - soweit noch nicht erfolgt - im Rahmen weiterer Haushaltsentscheidungen der Stadtverordnetenversammlung schrittweise im Investitionsprogramm zur Verfügung gestellt werden. Anlage 1 (ca. 4 KB) Anlage 2 (ca. 9 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2011, NR 2173 Antrag vom 14.02.2011, NR 2175 Anregung vom 18.02.2011, OA 1283 Antrag vom 18.02.2011, OF 1255/5 Antrag vom 06.02.2011, OF 1710/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2000, M 22 Antrag vom 20.02.2008, NR 784 Anfrage vom 23.04.2008, A 513 Antrag vom 22.04.2009, NR 1356 Antrag vom 09.06.2009, NR 1435 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3825 Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 265 Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 331 Bericht des Magistrats vom 25.06.2010, B 425 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2010, ST 1308 Antrag vom 06.11.2011, OF 189/6 Etatanregung vom 20.03.2012, EA 41 Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 196 Vortrag des Magistrats vom 06.08.2012, M 165 Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 200 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 207 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 209 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 210 Antrag vom 04.10.2012, OF 532/6 Anregung vom 30.10.2012, OA 274 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1924 Bericht des Magistrats vom 19.04.2013, B 183 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 232 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2014, M 4 Bericht des Magistrats vom 11.08.2014, B 307 Vortrag des Magistrats vom 25.08.2014, M 139 Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 152 Vortrag des Magistrats vom 28.11.2014, M 212 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 24 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4200 Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M 113 Vortrag des Magistrats vom 27.03.2017, M 69 Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 86 Vortrag des Magistrats vom 08.05.2017, M 96 Vortrag des Magistrats vom 06.03.2020, M 43 Vortrag des Magistrats vom 20.03.2020, M 51 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 71 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.01.2011 Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des OBR 2 am 07.02.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) 50. Sitzung des OBR 10 am 08.02.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 13 am 08.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 7 am 08.02.2011, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 16 am 08.02.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1517 2011 1. Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1710/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OM 5004 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 49. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. FAG und FREIE WÄHLER; CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, FDP, FAG und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD, FDP und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 49. Sitzung des OBR 14 am 14.02.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 1 am 15.02.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE 49. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 19 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2011, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 19 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Scholz gegen LINKE. (= Zurückweisung) 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 1283 2011 1. Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2173 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 2175 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 1255/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, FAG, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 11 am 21.02.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2173 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2175 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 1283 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Hauptwache aus der Anlage 2 gestrichen wird) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP, NPD und Stv. Holtz (M 19, NR 2173, NR 2175 und OA 1283 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 19 = Ablehnung, NR 2173, NR 2175 und OA 1283 = Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2173 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2175 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 1283 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Hauptwache aus der Anlage 2 gestrichen wird) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9523, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 60 10

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