Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Betreff: Programm Schöneres Frankfurt -
Maßnahmen bis 2014 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6355 - A 513 SPD, NR 784 und NR 1435 CDU
und GRÜNE, NR 1356 FDP, OM 3825/10 OBR 6, ST 1308/10,
l. B 425/10 - 1. Es dient zur Kenntnis, dass die
Stadtverordnetenversammlung mit E 206, § 7831 vom 25.03.2010 beschlossen hat,
dass bestimmte Maßnahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" aus den für dieses
Programm zur Verfügung stehenden Mitteln in den Jahren 2010 ff. und in den
Jahren 2012 ff. umgesetzt werden sollen. In Anknüpfung hieran wird der
Stadtverordnungsversammlung folgende ergänzte Liste der bis 2014 zu
bearbeitenden Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt. 2. Die in Anlage 1 genannten Maßnahmen zur
Umgestaltung des öffentlichen Raumes sollen im Zeitraum bis 2014 mit Priorität
vorbereitet und - vorbehaltlich entsprechender Haushaltsplanentscheidungen -
innerhalb dieses Zeitraums realisiert werden. Nicht in dieser Anlage enthaltene
Maßnahmen werden für den Zeitraum bis einschließlich 2014 zurückgestellt.
3. Die in Anlage 2 dargelegte Übersicht zum aktuellen
Bearbeitungsstand der einzelnen Maßnahmen aus dem Programm "Schöneres
Frankfurt" wird zur Kenntnis genommen. 4. Die in verschiedenen Beschlüssen der
Stadtverordnetenversammlung enthaltenen Forderungen betreffend die Darlegung
von Prioritäten, Arbeitsständen, voraussichtlichen Realisierungszeiträumen,
Kostenansätzen etc. sollen zukünftig in einem jährlichen Bericht
zusammengefasst werden, dessen Inhalt, Struktur und Detaillierungsgrad der
Anlage 2 entspricht. Damit gelten alle bisher beschlossenen Berichtspflichten,
welche im Betreff dieser Vorlage genannt sind, als erledigt. Die Berichtspflicht im Rahmen der
Haushaltsplanausführungen bleibt hiervon unberührt. Begründung: A. Zielsetzung Das im Jahr 2000 mit der Magistratsvorlage M 22
vom 18.02.2000 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5993 vom
11.05.2000 ins Leben gerufene "Sonderprogramm Schöneres Frankfurt" soll weiter
fortgesetzt werden. In den vergangenen Jahren konnte eine Vielzahl von
Projekten der seinerzeit aufgestellten, so genannten Prioritätenliste bereits
erfolgreich umgesetzt werden. Durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
sind zwischenzeitlich zahlreiche Projekte mit hoher Priorität neu in das
"Programm Schöneres Frankfurt" aufgenommen worden. Ziel des Magistrats ist es, die Umsetzung von
Projekten des Sonderprogramms zu intensivieren und zu beschleunigen. Dabei
sollen die durch entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
geschaffenen Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung genutzt und dabei die
Beteiligung insbesondere der Ortsbeiräte sowie der Bürger weiter intensiviert
werden. Die geforderte Transparenz
hinsichtlich der Prioritäten und der Verwendung der Haushaltsmittel soll durch
die Aufstellung eines Arbeitsprogramms für den Zeitraum bis 2014, die Aufnahme
aller aktuell zur Umsetzung vorgesehenen Projekte in den Haushaltplan und durch
jährliche Berichte zum Stand der Projekte weiter verbessert werden. B. Alternativen Der Magistrat hat vor dem Hintergrund der bereits im
Haushaltsplan enthaltenen Projekte, der zahlreichen darüber hinaus für das
Sonderprogramm Schöneres Frankfurt beschlossenen Maßnahmen und der hiervon im
Rahmen aktueller Beschlüsse zu Etatanregungen zum Haushalt 2010/11 mit
Priorität versehenen Projekte einen Vorschlag erarbeitet, welche Maßnahmen im
Zeitraum bis 2014 im Rahmen der erwarteten personellen Kapazitäten und
Haushaltsmittel mit Priorität vorbereitet und - vorbehaltlich entsprechender
Haushaltsentscheidungen - realisiert werden können. Wie im Weiteren unter Punkt C. dargestellt, werden
dabei die Beschlüsse zum Haushalt 2010/11 durch Aufnahme der im Haushaltsplan
bzw. in den Haushaltsbeschlüssen zu den Etatanregungen genannten Maßnahmen in
das Arbeitsprogramm umgesetzt. Eine abschließende Entscheidung über die in das
Arbeitsprogramm aufzunehmenden Projekte trifft die
Stadtverordnetenversammlung. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für
bisher noch nicht im Haushalt enthaltene Projekte des Programms Schöneres
Frankfurt entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen zukünftiger
Haushaltsbeschlüsse. C. Lösung Zu 1. und 2.: Im Hinblick auf eine zügige Umsetzung von Projekten
des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt sowie anderweitig finanzierter
Projekte zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes sollen die personellen und
finanziellen Ressourcen konzentriert eingesetzt werden. Hierzu hat der
Magistrat einen Vorschlag für eine Projektliste erstellt - siehe hierzu Anlage
1 dieser Vorlage. Die in der Anlage genannten Projekte sollen im Zeitraum bis
2014 mit Priorität vorbereitet und - vorbehaltlich entsprechender
Haushaltsentscheidungen - innerhalb dieses Zeitraums realisiert werden.
In der Projektliste werden Projekte aus dem
städtischen Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt", Projekte aus anderen
Investitionsprogrammen (Stadterneuerung im Bahnhofsviertel, im Gallus, Alt
Sachsenhausen und Innenstadt Höchst) sowie Projekte, welche ganz oder teilweise
von privater Seite - z. B. auf der Grundlage städtebaulicher Verträge -
finanziert werden, zusammengefasst. In der Projektliste ist die jeweilige
Finanzierungsgrundlage der Projekte benannt. Die Zusammenfassung in einem Arbeitsprogramm liegt
nahe, da zum einen die erforderlichen personellen Ressourcen
projektübergreifend - unabhängig von der Finanzierung - geplant und gesteuert
werden müssen und zum anderen Verfahren und Standards bei der Planung und
Umsetzung der Projekte, soweit möglich, vereinheitlicht werden sollen. Wie aus der Projektliste erkennbar ist, handelt es
sich um eine breite Mischung von Projekten unterschiedlicher Größenordnung und
räumlicher Verteilung. Neben großen Projekten in der Innenstadt, wie etwa die
Umgestaltung der Hauptwache, finden sich umfänglichere Projekte auch in den
Stadtteilen, wie etwa die Umgestaltung der Friedberger Warte oder die
Neugestaltung der Plätze am Hauptbahnhof. Zahlreiche kleinere und mittlere
Projekte liegen in den Stadtteilen: Hierzu zählen etwa die Umgestaltung der
Bahnhofsvorplätze in Höchst, Griesheim und Rödelheim, die Umgestaltung von
Straßenräumen - wie der Sandweg, die Elisabethenstraße, die Frankenallee
u. v. a. - sowie die Neugestaltung von Quartiersplätzen, wie
z. B. der Buchrainplatz, der Martin-Luther-Platz oder der
Atzelbergplatz.
Bei der Auswahl der Projekte
wurden insbesondere solche Projekte berücksichtigt, die bereits im Haushalt
2009 enthalten waren bzw. im Haushalt 2010/11 enthalten sind. Die Haushaltsentscheidungen zum Haushalt 2010/11 (§
7831 vom 25.03.2010), die die Projekte des Investitionsprogramms Schöneres
Frankfurt betreffen, sind in der Projektliste berücksichtigt. Die in dem Etatantrag E 206 vom 10.03.2010
aufgeführten Maßnahmen sind - bis auf den Karl-Perotte-Platz, der außerhalb des
Programms bearbeitet und finanziert wird - sämtlich in die Projektliste
aufgenommen worden. Ebenfalls aufgenommen wurden die Projekte aus
Etatanregungen, welchen im Rahmen des Beschlusses zum Haushalt 2010/11 mit der
Maßgabe "im Rahmen der E 206, Kategorie B" zugestimmt wurde. Es handelt sich
dabei um folgende Maßnahmen: - Umgestaltung Straße Alt-Nied (mit Nieder Tor)
(E159) - Umgestaltung
Bruchfeldplatz (E 160) -
Kirchplatz Bockenheim (OA 1071) - Platz an der Schelmenburg (EA 22) - Oederweg (EA 95) - Sandweg (weitere BA) (EA 103)
Neben Projekten des Investitionsprogramms Schöneres
Frankfurt sind Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen worden, die ganz
oder teilweise mit privaten Mitteln aus städtebaulichen Verträgen finanziert
werden. Hierzu zählen: - Umgestaltung der S-Bahn-Station Taunusanlage
- Umgestaltung der U-Bahn-Station
Willy-Brandt-Platz -
Einhausung des U-Bahn-Zugangs am Willy-Brandt-Platz - Beleuchtung der Wallanlagen. Darüber hinaus sind folgende Projekte in das
Arbeitsprogramm aufgenommen worden, die aus anderen Investitionsprogrammen
finanziert werden:
- Frankensteiner Straße
(Förderprogramm Sachsenhausen) - Umgestaltung der Bolongarostraße (Förderprogramm
Höchst) -
Karlstraße/Niddastraße (Stadtumbau Bahnhofsviertel) - Platz vor der Weißfrauenkirche (Stadtumbau
Bahnhofsviertel)
Für die Projekte
Karlstraße/Niddastraße und den Platz vor der Weißfrauenkirche beabsichtigt der
Magistrat - vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung - eine Mischfinanzierung aus Mitteln des
Stadtumbaus Bahnhofsviertel und des Programms Schöneres Frankfurt. Insgesamt sind damit 50 Projekte für die Aufnahme in
die Maßnahmenliste bis 2014 vorgesehen. Die erwartete Umsetzung der Projekte innerhalb des
Zeitraums bis 2014 stellt - auch vor dem Hintergrund der hierfür vor kurzem
erfolgten personellen Verstärkung der Verwaltung und der intensiven
Unterstützung durch externe Planer - ein sehr ehrgeiziges Ziel dar. Dabei ist
auch zu berücksichtigen, dass bei der Umgestaltung der öffentlichen Räume in
der Regel unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Belange zu
berücksichtigen sind, und dass eine Vielzahl von Ämtern und Betrieben bei
Planung und Bau zusammenwirken muss. Aus heutiger Sicht ist daher nicht
auszuschließen, dass einige der Projekte nicht innerhalb dieses Zeitraums
fertig gestellt werden können. Im Hinblick auf eine zügige Planung und zeitnahe
Umsetzung der einzelnen Projekte ist eine Konzentration von personellen und
finanziellen Ressourcen auf mit Priorität zu bearbeitende Projekte
erforderlich. Bereits zur Aufnahme in das städtische Investitionsprogramm
"Schöneres Frankfurt" beschlossene Projekte, die nicht in die Maßnahmenliste
für den Zeitraum bis 2014 aufgenommen worden sind, sollten daher für diesen
Zeitraum zurückgestellt werden. Neue Projekte sollten während dieses Zeitraums
nicht aufgenommen werden. Aus Sicht des Magistrats kann eine Maßnahme, die
nicht in der Maßnahmenliste enthalten ist, deren Bearbeitung aber von der
Stadtverordnetenversammlung zukünftig als dringlich angesehen wird, nur
aufgenommen werden, wenn hierfür ein anderes im Arbeitsprogramm enthaltenes
Projekt zurückgestellt werden kann. Dies gilt auch für Projekte, welche ganz oder
teilweise von privater Seite finanziert werden und insofern besondere
Wertschätzung genießen. Sollte beispielsweise seitens der Anlieger einer Straße
oder einer Platzfläche der Wunsch einer Umgestaltung mit dem Angebot einer
weitgehenden privaten Finanzierung verbunden werden, sollte die Möglichkeit
bestehen, darauf zu reagieren und eine in der Regel gewünschte zeitnahe
Realisierung zu ermöglichen. Abweichend von der Regel, keine neuen Projekte ins
Arbeitsprogramm aufzunehmen, sollten daher solche Projekte - mit entsprechendem
Beschluss und unter Zurückstellung anderer Projekte - neu aufgenommen werden
können. Mit der Umsetzung der Maßnahmenliste
bis 2014 werden zahlreiche wichtige Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum
erfolgen. Die Aufgaben in diesem Themenfeld werden damit jedoch keineswegs
abgeschlossen sein - insbesondere, da zugunsten der gebildeten Schwerpunkte
auch eine Vielzahl von Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt
zunächst zurückgestellt werden mussten. Der Magistrat beabsichtigt daher,
spätestens 2014 einen Vorschlag vorzulegen, wie mit den zurückgestellten
Projekten verfahren werden soll; insbesondere, ob ein weiteres
Schwerpunktprogramm aufgelegt werden soll oder eine Bearbeitung im Rahmen der
laufenden Verwaltung erfolgen kann. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass
zur Planung und Umsetzung der Projekte des Schöneren Frankfurt - trotz
weitgehender Vergabe von Planungs-, Steuerungs- und Bauleitungsaufgaben - in
nicht unerheblichem Umfang personelle Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung
zur Betreuung der Maßnahmen erforderlich sind. Die Umsetzung insbesondere von
großen komplexen Projekten wie der Umgestaltung der Platzfolge
Rathenauplatz-Goetheplatz-Roßmarkt und der Zeil mit Großer Eschenheimer Straße
hat ebenso wie die Vorbereitung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
Konjunkturprogramm in hohem Maße personelle Kräfte gebunden, die für die zügige
Umsetzung insbesondere von kleineren und mittleren Projekten in den Stadtteilen
entsprechend nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung standen. Zur zügigen Bearbeitung der Projekte
des Programms Schöneres Frankfurt sind daher ergänzend zum bestehenden
Personalbestand beim Stadtplanungsamt und beim Amt für Straßenbau und
Erschließung insgesamt sieben auf fünf Jahre befristete Arbeitsverträge
abgeschlossen worden. Es ist beabsichtigt, eine dezernatsübergreifende
Arbeitsgruppe zur gemeinsamen Bearbeitung der Projekte von der Planung bis zur
Ausführung zu bilden. Der
Magistrat wird sich bei der Planung und Abwicklung der Projekte - wie bereits
in der Vergangenheit - im Regelfall externer Unterstützung durch die Vergabe
von Planungsleistungen und Steuerungsaufgaben bedienen. Der Magistrat hat die Absicht, die seitens der
Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage der NR 1435 vom 09.06.2009 für das
Programm Schöneres Frankfurt beschlossenen Möglichkeiten zur Vereinfachung der
Verfahren im Rahmen der Vorgaben als Regelverfahren anzuwenden. Im Regelfall
wird demnach nur noch ein förmlicher Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
- Vorplanungsbeschluss mit Festlegung des Gesamtbudgets - erforderlich. Entsprechend des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 6355 vom 09.07.2009 zur NR 1435 werden zukünftig
alle Projekte des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt einzeln im
Haushaltsplan aufgeführt, soweit deren Realisierung im jeweiligen Haushaltsjahr
vorbereitet bzw. durchgeführt werden soll. Zu Gunsten der Übersichtlichkeit des Haushaltsplanes
wurden bereits in Realisierung befindliche Projekte bzw. noch nicht vollständig
abgerechnete Projekte, welche aus einem der beiden Programme "Verbesserung der
öffentlichen Räume - Innenstadt" und "Zuhause im Stadtteil" finanziert werden,
für den Haushalt 2010/11 nicht neu als Einzelprojekt im Haushalt angemeldet,
sondern weiterhin aus den Programmen finanziert. Mit Abschluss der noch
laufenden Projekte sollen die zu den Programmen gehörenden Haushaltsstellen
aufgelöst werden.
Zu 3. und 4.: Die in verschiedenen Beschlüssen der
Stadtverordnetenversammlung enthaltenen Forderungen betreffend die Darlegung
von Prioritäten, Arbeitsständen, voraussichtlichen Realisierungszeiträumen,
Kostenansätzen etc. sollen zukünftig in einem jährlichen Bericht
zusammengefasst werden, dessen Inhalt, Struktur und Detaillierungsgrad dem
Sachstandsbericht in Anlage 2 entspricht. Erläuterung zum Aufbau und Inhalt des
Sachstandsberichts: Sämtliche Projekte werden mit ihrem Kurztitel
benannt. Die im Beschluss der Stadtverordnentenversammlung zum Haushalt 2010/11
in Verbindung mit der Etatanregung E 206 festgelegten Prioritäten
betreffend die Umsetzung der Maßnahmen sind nachrichtlich aufgenommen: - Kategorie A: Umsetzung in den
Jahren 2010 ff. - Kategorie
B: Umsetzung in den Jahren 2012 ff. In der Spalte "Gesamtkosten nach HH-Plan" werden,
soweit Projekte bereits im Haushaltsplan enthalten sind, die dort genannten
Gesamtkosten aufgenommen. Bei Mischfinanzierungen wird hier - entsprechend der
Darstellung im Haushalt - nur der Anteil des Investitionsprogramms Schöneres
Frankfurt angegeben. In der Spalte "bewilligte Kosten" wird, soweit
entsprechend dem in der NR 1435 beschriebenen Verfahren im Rahmen des
Vorplanungsbeschlusses ein Kostenrahmen für die Umsetzung bereits verbindlich
festgelegt ist, dieser ebenfalls angegeben. Soweit entsprechend der NR 1435
nach Vorstellung der zu realisierenden Planung im Planungsausschuss oder
Ortsbeirat eine Bestätigung bzw. Konkretisierung des Kostenrahmens erfolgt ist,
wird dieser gegebenenfalls korrigiert. In der Spalte "Schätzkosten" werden - sofern
vorhanden - überschlägig ermittelte Schätzkosten genannt. Diese können, da zu
einem frühen Planungsstadium in der Regel auf der Basis von Kostenannahmen pro
Quadratmeter ermittelt, nur eine grobe Orientierung geben, die sich im Zuge der
Konkretisierung der Planung noch deutlich verändern kann. Im diesjährigen Sachstandsbericht
wird daher für Projekte, die voraussichtlich erst ab 2013 realisiert werden,
auf eine Angabe von Schätzkosten zunächst verzichtet. Zum Stichtag des Sachstandsberichts wird der
jeweilige Projektstand angegeben. Dabei wird nach folgenden wesentlichen
Projektphasen unterschieden: Explorationsphase, Vorplanungsphase,
Vorplanungsbeschluss (Meilenstein), Entwurfs- und Ausführungsplanung,
Umsetzungsphase.
In der "Explorationsphase"
erfolgen erste planerische Vorüberlegungen u. a. zum Projektumfang
und/oder zu den Projektzielen sowie zu ggf. erforderlichen
Voruntersuchungen.
In der "Vorplanungsphase"
erfolgen eine detaillierte Bestandsaufnahme (u. a. zur Lage der Ver- und
Entsorgungstrassen, zu den verkehrlichen Randbedingungen, zum Grünbestand etc.)
sowie die Entwicklung von Planungskonzepten in Varianten. Die Planungsziele und
möglichen Lösungsansätze werden mit dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft
erörtert. In der so genannten "Vorplanung" werden die funktionalen und
gestalterischen Grundzüge der Planung entwickelt und festgelegt. Auf dieser
Basis erfolgt eine Kostenschätzung. Die Vorplanungsphase wird mit dem
"Vorplanungsbeschluss", der als Meilenstein in der Planungsphase angesehen
werden kann, abgeschlossen. Gegenstand des Vorplanungsbeschlusses ist die
Bestätigung der Vorplanung und des Kostenrahmens durch die
Stadtverordnetenversammlung als Basis für die weitere Planung. Im Zuge der "Entwurfs- und Ausführungsplanung" wird
die Planung insbesondere in technischer Hinsicht weiter konkretisiert und mit
den zahlreichen betroffenen Ämtern und Betrieben im Detail abgestimmt. Auf Basis der konkretisierten Planung wird eine
Kostenberechnung erstellt, welche vom Revisionsamt geprüft wird. Die vertiefte Planung und die geprüfte
Kostenberechnung werden entsprechend dem im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur NR 1435 beschriebenen Verfahren dem
Planungsausschuss bzw. dem Ortsbeirat zur Zustimmung vorgestellt. Nach dieser
Zustimmung kann auf der Basis der Ausführungsplanung die Ausschreibung und
Vergabe der Bauleistungen erfolgen und damit die "Umsetzungsphase"
beginnen. In der Spalte "frühester Baubeginn"
wird angegeben, für welches Jahr der Baubeginn angestrebt wird bzw. frühestens
erreichbar ist. Insbesondere
für Projekte in einem frühen Stand der Bearbeitung ist eine Prognose über den
Baubeginn schwierig. Insofern ist gegebenenfalls eine Anpassung im Zuge der
weiteren Planung erforderlich. D. Finanzierung Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über Mittel
des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt, über Mittel aus anderen
Investitionsprogrammen (Stadterneuerung im Bahnhofsviertel, im Gallus, Alt
Sachsenhausen, Innenstadt Höchst) sowie aus privaten Mitteln insbesondere aus
städtebaulichen Verträgen. Die Mittel für die städtischen Personal- und
Sachaufwendungen stehen im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Eine Entscheidung über die Höhe der im Haushalt
bereitzustellenden Mittel erfolgt im Rahmen der Beschlüsse zum Haushalt und ist
nicht Gegenstand dieser Vorlage. Die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen
Investitionsmittel sollen - soweit noch nicht erfolgt - im Rahmen weiterer
Haushaltsentscheidungen der Stadtverordnetenversammlung schrittweise im
Investitionsprogramm zur Verfügung gestellt werden. Anlage 1 (ca.
4 KB) Anlage 2 (ca.
9 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
09.02.2011, NR 2173
Antrag vom
14.02.2011, NR 2175
Anregung vom
18.02.2011, OA 1283
Antrag vom
18.02.2011, OF
1255/5
Antrag vom 06.02.2011, OF 1710/6
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2000, M 22
Antrag vom
20.02.2008, NR 784
Anfrage vom
23.04.2008, A 513
Antrag vom
22.04.2009, NR 1356
Antrag vom
09.06.2009, NR 1435
Anregung an
den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3825
Bericht des
Magistrats vom 23.04.2010, B 265
Bericht des
Magistrats vom 21.05.2010, B 331
Bericht des
Magistrats vom 25.06.2010, B 425
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.09.2010, ST 1308
Antrag vom
06.11.2011, OF
189/6
Etatanregung vom 20.03.2012, EA 41
Bericht des
Magistrats vom 27.04.2012, B 196
Vortrag des
Magistrats vom 06.08.2012, M 165
Vortrag des
Magistrats vom 31.08.2012, M 187
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 200
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 207
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 209
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 210
Antrag vom
04.10.2012, OF
532/6
Anregung vom 30.10.2012, OA 274
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2013, OM 1924
Bericht des
Magistrats vom 19.04.2013, B 183
Vortrag des
Magistrats vom 06.12.2013, M 232
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2014, M 4
Bericht des
Magistrats vom 11.08.2014, B 307
Vortrag des
Magistrats vom 25.08.2014, M 139
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 152
Vortrag des
Magistrats vom 28.11.2014, M 212
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2015, M 24
Anregung an den
Magistrat vom 28.05.2015, OM 4200
Vortrag des
Magistrats vom 06.11.2015, M 185
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2016, M 113
Vortrag des
Magistrats vom 27.03.2017, M 69
Vortrag des
Magistrats vom 21.04.2017, M 86
Vortrag des
Magistrats vom 08.05.2017, M 96
Vortrag des
Magistrats vom 06.03.2020, M 43
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2020, M 51
Vortrag des
Magistrats vom 24.06.2022, M 90
Vortrag des
Magistrats vom 26.05.2023, M 71 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.01.2011
Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des OBR 2
am 07.02.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
(= Ablehnung) 50. Sitzung des OBR
10 am 08.02.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR
13 am 08.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 7
am 08.02.2011, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR
16 am 08.02.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 6
am 08.02.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1517 2011
1. Der Vorlage
M 19 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1710/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 3
am 10.02.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OM 5004
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 49. Sitzung des OBR
15 am 11.02.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP
13 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2173 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2175 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. FAG und FREIE WÄHLER; CDU, SPD, GRÜNE und FDP (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, FDP, FAG und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD, FDP und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FAG (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 49. Sitzung des OBR
14 am 14.02.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 19 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 1
am 15.02.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen LINKE. (=
Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE 49. Sitzung des OBR 4
am 15.02.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 8
am 17.02.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 19 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 9
am 17.02.2011, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 19 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Scholz gegen
LINKE. (= Zurückweisung) 48. Sitzung des OBR
12 am 18.02.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5
am 18.02.2011, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 1283 2011
1. Der Vorlage
M 19 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2173 dient zur Kenntnis.
3. Die Vorlage
NR 2175 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage
OF 1255/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE.
zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
zu 3. CDU, FAG, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und
LINKE. (= Ablehnung)
zu 4. Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR
11 am 21.02.2011, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 52. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 22
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2173 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 2175 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 1283 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen
LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Hauptwache aus der Anlage 2
gestrichen wird)
zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE.
und FAG gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP, NPD und Stv. Holtz (M 19, NR
2173, NR 2175 und OA 1283 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 19 = Ablehnung, NR
2173, NR 2175 und OA 1283 = Annahme) 51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO I, TOP 10
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 2173 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2175 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 1283 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen
LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Hauptwache aus der Anlage 2
gestrichen wird) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE
WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 3.: CDU,
GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE
WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 9523, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 60 10