Umgestaltung Reineckstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 86
Betreff: Umgestaltung Reineckstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19)
- Der Umgestaltung der Reineckstraße zwischen der Kreuzung Zeil/Fahrgasse und dem Gebäude von Peek & Cloppenburg wird entsprechend der vorgelegten Plananlage zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 800 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2016 einen Restbuchwert in Höhe von 863 € auf, die infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursachen.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)im Investitionsprogramm Mittel für die Umgestaltung der Reineckstraße in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005199, in Höhe von 535 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 28.02.2017 für Planungsleistungen bereits rd. 39 T€ verausgabt sind;
- b)die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 265 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt , Sammelveranschlagung erfolgt;
- c)Drittmittel in Höhe von 75 T€ (hier: DIC AG, Frankfurt am Main) bereits 2013 eingegangen sind;
- d)die Maßnahme über die Projektdefinition 5.005199 abgewickelt wird und
- e)die anteiligen Jahresfolgekosten im Dezernat VI in Höhe von insgesamt rd. 39 T€ sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge von 3 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass das Planungskonzept Teilräume auf privatem Grund in einer Größenordnung von rund 100 m2 umfasst. Die Umsetzung der Planung wird zunächst durch o.g. Projektmittel der Stadt Frankfurt am Main finanziert, eine Kostenbeteiligung des Eigentümers wurde bereits signalisiert. Der Unterhalt dieser Flächen verbleibt beim Privateigentümer.
- Der Investition in Höhe von rd. 25 T€ für die Einbeziehung der Privatfläche wird zugestimmt. Eine Rückerstattung durch den Eigentümer ist vorgesehen. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Rahmen der Beratung des Doppelhaushaltes 2010/2011 entsprechend dem Etatantrag E 206 beschlossen, die Umgestaltung der Reineckstraße in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Mit Beschluss § 9523 vom 24.02.2011 zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung (M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014") hat die Stadtverordnetensammlung bekräftigt, dass die Maßnahme mit Priorität umzusetzen sei. Die Reineckstraße ist eine der Zeilnebenstraßen im direkten Umfeld des zentralen Bereiches an der Konstablerwache, die im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" umgestaltet werden soll. Derzeit wird sie ihrer Funktion als wichtiges Bindeglied zwischen der Zeil auf Höhe von Peek & Cloppenburg und der Zeil am Übergang Konstablerwache/Fahrgasse nicht mehr gerecht. Sie entspricht weder funktional noch gestalterisch diesen Anforderungen an einen zentralen innerstädtischen Bereich. Die Reineckstraße ist trotz der direkten Nähe zur Zeil stadträumlich abgekoppelt und weist zudem erhebliche bauliche wie auch funktionale Defizite auf. Ziel der Umgestaltung und Neuordnung des Straßenraumes in der Reineckstraße ist eine Verbesserung der stadträumlichen Qualität unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Andienungsverkehrs. Mit der Neugestaltung soll die Reineckstraße ihren Charakter als rückwärtige Andienungsstraße mit Hinterhofatmosphäre verlieren und eine stadträumliche Anknüpfung zur hohen gestalterischen Qualität der benachbarten Zeil und der ebenfalls neu zu gestaltenden Fahrgasse geschaffen werden. Die Fußwegebeziehung zwischen Zeil und Fahrgasse soll damit aufgewertet und attraktiver werden. Gleichzeitig soll verkehrswidriges Parken und Parksuchverkehr in der Sackgasse reduziert und die verkehrliche Nutzung auf den notwendigen Andienungsverkehr beschränkt werden. Zur niveaugleichen Mischverkehrsfläche ausgebaut, soll die Straße zukünftig verkehrsrechtlich als Fußgängerzone mit zugelassenem Anlieger- und Andienungsverkehr ausgewiesen und somit die Fußgängerzone "Zeil" in diesem stadträumlichen Bindeglied erweitert werden. B - Alternativen Die Betrachtung von Planungsvarianten wurde im Rahmen der Entwurfsplanung insbesondere für die Oberflächengestaltung vorgenommen. Die Reineckstraße grenzt an beiden Enden direkt an die neu hergestellte Zeil. Eine Fortführung des Oberflächenbelags mit der großformatigen Zeilplatte auf der gesamten Fläche wäre aus stadtgestalterischer Sicht die optimale Lösung gewesen. In Abwägung mit den wirtschaftlichen Aspekten ist es vertretbar, in dem hinteren, stark durch Rangierverkehr belasteten Abschnitt der Reineckstraße statt der Zeilplatte einen entsprechend eingefärbten Asphalt zu verwenden. Auf Grundlage der Kostenberechnung ist damit eine Einsparung von rd. 180.000 € brutto möglich, was einer Reduzierung der Baukosten um über 20 % entspricht. C - Lösung Bestand Die ca. 80 Meter lange Reineckstraße ist eine als Sackgasse ausgebildete Nebenstraße der Zeil, in der Funktion einer Andienungsstraße und als Fußgängerverbindung zur Zeil. Zudem verbindet sie direkt die Konstablerwache durch das Gebäude von Peek & Cloppenburg (öffentliches Wegerecht) mit dem westlich gelegenen Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz. Die vorhandene asphaltierte Straße und die Gehwegbeläge befinden sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und sind dringend erneuerungsbedürftig. Die nach dem Umbau des Bienenkorbhauses verbliebene Restfläche am nördlichen Gehweg ist unzureichend. Aufgrund der Fahrgeometrien für den Andienungsverkehr in der Zufahrt kann dieser nicht verbreitert werden. Es kommt zu zahlreichen Nutzungsüberlagerungen, sodass den Raumbelangen des Fußverkehrs einerseits und den Anforderungen als Andienungsstraße andererseits nicht adäquat entsprochen werden kann. Zudem bietet die sehr schadhafte Oberflächenbefestigung einen eingeschränkten Gehkomfort. Auf Höhe der Konstablerwache tangiert die städtische Fahrradroute 8, welche die Innenstadt mit dem Nordend und Bornheim verbindet, die Reineckstraße im Übergang zur Zeil und zur Fahrgasse. Das derzeit hohe Aufkommen von Parksuchverkehr und widerrechtliches Kfz-Parken tragen zu einer erheblichen Einschränkung der funktionalen Ansprüche der Reineckstraße bei. Insgesamt beträgt die umzugestaltende Fläche rund 1.200 qm (davon rund 100 m2 private Fläche P&C). Flächenaufteilung Mit der vorliegenden Planung soll die Reineckstraße niveaugleich von Hauskante zu Hauskante mit einem einheitlichen Belag ausgebaut werden, wodurch die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg aufgehoben wird. Als Mischverkehrsfläche wird die Straße verkehrsrechtlich zukünftig als Fußgängerzone mit zugelassenem Anlieger- und Andienungsverkehr im direkten Anschluss an die Zeil ausgewiesen. Der bisherige Fußgängerbereich Zeil wird durch Poller im Abstand von 1,80 m vor dem motorisierten Verkehr geschützt. Das Abstandsmaß schützt einerseits das Befahren der Zeil durch Kfz-Verkehr, andererseits wird es den Anforderungen der Fahrradroute in Nord-Südrichtung gerecht. Die Poller werden von der Ecke des Bienenkorbhauses zum zukünftigen Rand des verbreiterten östlichen Gehwegs der Fahrgasse geführt. In der Reineckstraße selbst bleiben die Poller vor dem Verbindungsstück zur Zeil, das zwischen Peek & Cloppenburg und dem Bienenkorbhaus liegt, erhalten; auf der Südseite der Reineckstraße sind einige Poller im Wechsel mit Leuchten, Fahrradständern und einem Abfallbehälter (Pinto XL wie Zeil) vorgesehen. Diese Poller und die sonstige Möblierung dienen insbesondere dem Schutz der Dachüberstände. Im Anschlussbereich zur Fahrgasse, in welcher auch zukünftig eine optisch getrennte Verkehrsführung, jedoch niveaugleich mit veränderten Querschnitten, vorgesehen ist, wird das Höhenniveau der Flächen gleitend angepasst. Ruhender Verkehr und Andienung Stellplätze sind im Bestand nicht vorhanden und zukünftig auch nicht vorgesehen, da im direkten Umfeld ausreichend Parkplätze in den nicht ausgelasteten Parkhäusern vorhanden sind. Die Reineckstraße wird als zukünftige Fußgängerzone weiterhin für den Andienungsverkehr zugänglich sein. Insbesondere muss die von Peek & Cloppenburg als Containeraufstellbereich und Anlieferrampe genutzte private Fläche auch zukünftig in ihrer Funktion erhalten bleiben. Diese wird in die Umgestaltung einbezogen, um ein einheitliches Gestaltungsbild zu erreichen. Oberflächengestaltung Die Reineckstraße wird grunderneuert und erhält eine neue Oberflächenbefestigung. Der Ausbau im östlichen Bereich auf Höhe der Konstablerwache erfolgt wie auf der Zeil mit hellen teflonbeschichteten Betonplatten mit Natursteinvorsatz im Format 60 × 90 cm im Fischgrätverband, um im direkten Übergang dieses zentralen Kreuzungsbereiches der Zeil ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Die Überfahrbarkeit für Liefer- und Andienungsfahrzeuge ist durch die Plattenstärke von 18 cm sichergestellt. Im westlichen, rückwärtigen Bereich kommt ein in der Farbe der Zeilplatte eingefärbter Asphalt zum Einsatz. Die private Teilfläche von Peek & Cloppenburg, die als Andienungsfläche und Standort für die Müllpresse dient, soll in die Umgestaltung einbezogen werden. Die Fläche wird ebenfalls niveaugleich ausgebaut, in der Andienungszone mit eingefärbten Asphalt und in der Containeraufstellfläche mit einer den Belastungsanforderungen gerecht werdenden hellen Betonoberfläche ausgeführt. Die Umgestaltungskosten auf privatem Grund betragen insgesamt rund 25 T€. Der Eigentümer hat eine Kostenbeteiligung signalisiert. Die Lichtschächte der angrenzenden Liegenschaften werden an die neuen Höhenverhältnisse angepasst und in die Oberflächengestaltung integriert. Die derzeit vorhandenen Riffelbleche entfallen. Barrierefreiheit Durch die Ausweisung als Fußgängerzone gelten die Vorgaben zur Barrierefreiheit adäquat zur Zeil mit einer prinzipiellen barrierefreien Führung entlang der Fassaden als innere Leitlinie. Im Übergang zur Fahrgasse, in welcher auch zukünftig eine optisch getrennte Verkehrsführung vorgesehen ist, wird durch einen 60 cm breiten taktilen und kontrastierenden Aufmerksamkeitsstreifen analog zum Übergang der Zeil zur Großen Friedberger Straße eine Schutzwirkung für Sehbehinderte und Blinde erzielt. Sollte zukünftig die Fahrgasse bereits ab der Töngesgasse als Fußgängerzone ausgewiesen werden, kann diese Schutzmaßnahme entfallen. Entwässerung Die Entwässerung erfolgt wegen geringer Längsneigungen in Schlitzrinnen parallel zum Bienenkorbhaus. Die notwendigen Gefällewechsel werden im Bereich der Zeilplatten durch Streifen schmaler Platten zur Ausbildung von Kehlen und Grate markiert. Beleuchtung Drei Leuchten des Typs WE-EF PFL 240 werden an neuen Standorten in der Reineckstraße mit etwa gleichem Abstand voneinander an 6 m hohen Masten aufgestellt. Diese Leuchten kommen auch bei der Umgestaltung in den anderen Zeilnebenstraßen zum Einsatz. Versorgungstrassen Im Planungsgebiet verlaufen zwar zahlreiche Bestandsleitungen, jedoch steht die Umsetzung der Maßnahme in keinem nennenswerten Konflikt zur Lage dieser Leitungen. Durch die grundhafte Erneuerung der Straße werden die Leitungen nicht tangiert, und die Fundamente für die neuen Lichtmasten sind ebenfalls trassenfern gewählt. Es entstehen somit, abgesehen von der Erneuerung der Beleuchtung, keine projektseitigen Kosten in Bezug auf Versorgungstrassen. Die Erneuerung der Beleuchtung erfordert aus technischen Gründen den notwendigen Austausch einiger Beleuchtungskabel im gesamten Bereich, sodass die projektseitigen Umbaukosten nach dem Verursacherprinzip vergleichsweise hoch ausfallen. Die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) plant zeitgleich notwendige punktuelle Maßnahmen an ihrem Mischwasserkanal, deren Kosten in der Investitionssumme nicht enthalten sind. Umsetzung Die Umsetzung ist in Abhängigkeit vom Beschlussgang ab der
- Jahreshälfte 2017 mit einer Regelbauzeit von rund 6 Monaten vorgesehen. D - Kosten
- lnvestitionsbedarf: Der Investitionsbedarf für die Umgestaltung der Reineckstraße beträgt insgesamt 800.000,-- € Im Investitionsprogramm sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 535.000,-- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005199, enthalten 535.000,-- € Die Restmittel in Höhe von 265.000,-- € sind im Investitionsprogramm in der in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295, enthalten 265.000,-- €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 28.02.2017 verausgabt 39.373,64 € voraussichtl. Restbedarf 2017 10.000,-- € 2018 650.000,-- € 2019 ff. 100.000,-- € Summe 799.373,64 € Summe gerundet 800.000,-- €
- Folgeinvestitionen: - keine -
- Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten
- a)Bauunterhaltungskosten: 4.2.1 Produktgruppe 16.03 Straßenbau: 1.100 m2 ́ 1,30 €/m2 1.430,-- € Straßen- und Platzbeleuchtung: Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet - Kostenermittlung Stadtbeleuchtung 169,-- €
- b)Abschreibung: Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 x 744.352,-- € Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 x 54.740,-- € 24.812,-- € 2.737,-- € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 16.03 (2,75 % ́ (800.000,-- € - 100.000,-- €)/2 9.625,-- € Jahresfolgekosten gesamt 38.773,-- € (gerundet: 39.000,-- €)
- Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 100.000 € / 30 Jahre* 3.333,-- € *anhand längster Nutzungsdauer
- Leistungen Dritter: Zuwendungen DIC AG, Frankfurt am Main 75.000 € Kostenübernahme Fläche P&C 25.000 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 100.000 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine -
- Sonstiges: - keine - Kostenzusammenstellung
- Baukosten 1.1 Straßenbauarbeiten 636.170,00 € 1.2 Straßenbeleuchtung SRM 54.740,00 € SUMME 1: Baukosten 690.910,00 €
- Baunebenkosten (Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc.) 108.182,00 € SUMME 2: Baunebenkosten 108.182,00 € Gesamtkosten (brutto), rechnerisch 799.092,00 € Gesamtkosten (brutto), gerundet 800.000,00 € Anlage _Lageplan (ca. 337 KB)
Beratungsverlauf 8 Sitzungen
Sitzung
11
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
56
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter FRAKTION
Sitzung
12
OBR 1
TO I, TOP 48
a) Die Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
11
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 106
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF Frankfurter
Sitzung
12
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 7
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF Frankfurter
Sitzung
13
OBR 1
TO I, TOP 7
Der Vorlage M 86 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
12
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 14
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Sitzung
13
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 1
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
15
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 22
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL