Änderungsvorlage zur Vorplanung "Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westend-Synagoge" und barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Altkönigstraße der Linie 36 hier: Freigabe von Planungsmitteln
Beschlussvorschlag
I. Der geänderten Vorplanung zur Neugestaltung der Straßenbereiche um die Westend-Synagoge wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. Die vorliegende Vorplanung ersetzt die mit M 165 vom 06.08.2012 und § 2206 vom 11.10.2012 beschlossene Vorplanung. II. Im Zuge der Maßnahme erfolgt der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle "Altkönigstraße" der Linie 36. Der Umsetzung der Planung für die Bushhaltestelle wird zugestimmt, die dafür notwendigen Mittel in Höhe von 50 T€ sind Bestandteil der Beschlusssumme unter Ziff. III. III. Die für die weiterführende Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 611 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die Planungsmittel von 50 T€ für die Bushaltestelle stehen in der Produktgruppe 16.11 Projektdefinition 5.001098 zur Verfügung. Die restlichen Mittel stehen in der PG 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm "Schöneres Frankfurt" Sammelveranschlagung zur Verfügung. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 3.120 T€ geschätzt werden. Die für den Umbau der barrierefreien Bushaltestelle geschätzten Gesamtmittel, in Höhe von 170 T€, sind hierin enthalten, b) mit M 165/12, § 2206 vom 06.08.2012 bereits Planungsmittel in Höhe von 135 T€ freigegeben wurden, c) bisher bereits 118 T€ in der PG 13.01, Projektdefinition 5.006295 und 58 T€ in der PG 16.03, Projektdefinition 5.001725 (Stand 31.01.2020) verausgabt wurden, d) die Maßnahme über eine neue Projektdefinition abgewickelt wird. Die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, e) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen wird. V. Die Altkönigstraße wird nach der Umgestaltung im Bereich der Synagoge (Haus-Nr. 22 - 26) für den allgemeinen, motorisierten Individualverkehr gesperrt. Die Sperrung erfolgt über den Einbau von Hochsicherheitspollern. Der Sperrung wird zugestimmt. VI. Für die Realisierung der Sperrung muss ein Baum entfernt werden (Pflanzjahr 1995). Eine Ersatzpflanzung wird im gleichen Straßenabschnitt vorgenommen. Der Fällung des Baumes wird zugestimmt. VII: Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) zur Umsetzung der Maßnahme eine Überbauung des Mischwasserkanals der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) mit Sicherheitselementen notwendig ist, b) im Falle eines zukünftigen Gebrauchsschadens an dem Kanal daher mit einem Mehraufwand für Rückbau und Neubau dieser Sicherheitselemente zu rechnen ist, c) die hierfür derzeit zu veranschlagenden Kosten - abhängig vom Umfang des Schadens - max. ca. 274 T€ betragen, d) die Kosten des Mehraufwands zu gegebener Zeit aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind und in den unter VIII. genannten Gesamtkosten nicht enthalten sind. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, eine Vereinbarung mit der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) herbeizuführen, welche im Schadenfall die Übernahme der Kosten für den Mehraufwand durch die Stadt regelt.
Begründung
A. Allgemeines
Als Hauptsynagoge Frankfurts ist die Westend-Synagoge das Zentrum der jüdischen Gemeinde und die größte Synagoge im deutschsprachigen Raum. Die Westend-Synagoge ist eines der wenigen jüdischen Gotteshäuser in Deutschland, welches die NS-Zeit weitestgehend überstanden hat. 1950 wurde sie nach provisorischer Renovierung wieder eingeweiht, 1989 bis 1994 denkmalgerecht restauriert. Leider zählt sie zu den gefährdeten Gebäuden in Frankfurt und wird deshalb 24 Stunden von der Polizei überwacht. Gegenwärtig befinden sich zahlreiche provisorische Betonbarrieren und Poller im Straßenraum, um den Sicherheitsbereich um den Gebäudekomplex zu markieren. Das Ziel der Planung ist die Neugestaltung des an die Synagoge grenzenden Straßenraumes, so dass ein ihrer Bedeutung entsprechendes Entree entsteht, das gleichzeitig die notwendigen Sicherheitseinrichtungen in die Gestaltung des öffentlichen Raumes integriert. Grundlage dafür ist unter anderem die Etat-Anregung EA 4 des Ortsbeirates 2 vom 11.01.2010. Anforderungen an die Planung umfassen eine möglichst große Ausweisung des Sicherheitsbereiches um die Synagoge, bei gleichzeitigem Erhalt des Verkehrsflusses und ein möglichst weitgehender Erhalt des Baumbestandes. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden im Maßnahmengebiet, in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen, berücksichtigt. Weiterhin soll im Rahmen dieser Maßnahme die Bushaltestelle "Altkönigstraße", der Linie 36, in der Liebigstraße barrierefrei umgebaut werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
Erste Planungsüberlegungen für die Neugestaltung des Straßenraumes um die Westend-Synagoge wurden bereits in den Jahren 2007 und 2008 erarbeitet, seinerzeit aber seitens der Jüdischen Gemeinde verworfen. Die Planungen wurden daher nicht weiterverfolgt. Im Jahr 2010 wurde seitens der Jüdischen Gemeinde ein neues Gestaltungskonzept vorgeschlagen, das vom Stadtplanungsamt aufgegriffen und weiterbearbeitet wurde und als Vorplanungsvorlage M 165 - 06.08.2012 der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wurde (Beschlussausfertigung § 2206 vom 11.10.2012). In der weiteren Bearbeitungsphase zeigten sich technische Schwierigkeiten mit der Erhaltung des Baumbestandes. Die damals vorgeschlagene Erhöhung der Gehwegbereiche um die Synagoge hätte in der Folge die Gefährdung des gesamten Baumbestandes in der Altkönigstraße und Teilen der Friedrichstraße (im Bereich der Synagoge) nach sich gezogen. Deshalb wurden - mit dem Ziel eines weitgehenden Erhalts des Baumbestandes - im Rahmen eines eingeladenen Ausschreibungsverfahrens alternative Lösungen entwickelt. Durch ein Fachgremium wurde, unter Beteiligung der Jüdischen Gemeinde und des Ortsbeirats, ein Konzept ausgewählt und darauf aufbauend eine Vorplanung erstellt. Ergebnis dieses Prozesses ist die vorliegende Planung. Da die neue, alternative Planung den Baumbestand weitestgehend integriert und gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen erfüllt, wird die Lösung aus dem Jahr 2012 nicht weiterverfolgt.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Entsprechend der Zielsetzung soll der Synagoge durch die Neuordnung des öffentlichen Raumes ein würdiger städtebaulicher Rahmen gegeben werden. Hierfür sind zunächst die bestehenden Betonbarrieren und sonstigen Sicherheitseinrichtungen zu entfernen. Die Ausrichtung dieses Entwurfes war, eine ansprechende, ebenerdige Lösung zu finden, die den Baumbestand schützt und sich möglichst selbstverständlich in den Straßenraum einfügt. Den Schwerpunkt des Entwurfs bilden verschieden lange, quaderförmige Möblierungselemente, die gleichzeitig als Sicherheitsbarriere dienen. Diese Elemente, die sogenannten Quaderbänke, werden vor dem Haupteingang der Synagoge, entlang des östlichen Gehwegs in der Freiherr-vom-Stein-Straße angeordnet. Dieser Gehweg erfährt zusätzlich eine starke Verbreiterung gegenüber dem Ist-Zustand, um einen möglichst großen Sicherheitsabstand zur Synagoge zu erhalten (siehe auch Abschnitt "Verkehr"). In Anlehnung an die Materialität der Synagoge werden die nicht sicherheitsrelevanten Bauteile der Quaderbänke in Muschelkalk hergestellt. Das Fachgremium der Entwurfsausschreibung hat besonders die anspruchsvolle, aber zurückhaltende Gestaltung des Entwurfs hervorgehoben. Die Quaderbank wurde "wie selbstverständlich" im Straßenraum wahrgenommen. An den Flanken in der Altkönigstraße und der Friedrichstraße wird der Gebäudekomplex durch Hochsicherheitspoller geschützt. Vor den Häusern Friedrichstraße 29 und 27 wird, in Abstimmung mit der Polizei, durch normale Stadtpoller das Abstellen von Fahrzeugen verhindert (wie im Bestand). Gemäß den Empfehlungen des LKA Wiesbaden waren in der Altkönigstraße zunächst Hochsicherheitspoller parallel zu der gesamten Gebäudeflucht vorgesehen (ähnlicher Verlauf wie im Bestand heute). Aufgrund der ausladenden Fundamente der Sicherheitspoller führte das zu erheblichen Konflikten mit dem Wurzelraum des Baumbestandes. Eine bauliche Umsetzung, bei gleichzeitigem Erhalt der Bäume, wäre technisch nicht möglich. Um auf die Anordnung der Poller parallel zur Gebäudeflucht verzichten zu können, wird daher vorgeschlagen, die Altkönigstraße im Bereich der Synagoge zu sperren. Eine Sperrung sichert einerseits die Synagoge mit größtmöglichem Abstand und umgeht andererseits zahlreiche technische Konflikte mit den Bestandsbäumen. Gleichzeitig unterstreicht die Sperrung den Charakter der Spielstraße, was die Altkönigstraße heute ist und bleiben soll. Ein- und Ausfahrtsmöglichkeiten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sind im Vorfeld bereits mitgedacht worden. Die Straßen- und Gehwegbereiche des Entwurfsgebietes erfahren eine Grunderneuerung. Der Gehwegbereich in der Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Synagoge, wird auf das maximal mögliche Maß verbreitert (Abhängigkeit zur minimalen Fahrbahnbreite). Die Quaderbankreihe wird in Naturstein-Kleinpflaster eingefasst, ebenso wie der Gehwegbereich vor dem Haupteingang der Synagoge. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit wird hier Pflaster mit gesägter Oberfläche verwendet. Die weiteren Gehwegbereiche werden mit Betonpflaster im Diagonalverband belegt. Die Altkönigstraße wird über ihre gesamte Breite mit einem passenden Betonpflasterbelag gestaltet, um den Charakter einer Spielstraße sichtbar zu machen und durch die einheitliche Oberfläche ein ruhiges Erscheinungsbild zu fördern. An den Kreuzungsbereichen Freiherr-vom-Stein-Straße/Friedrichstraße und Altkönigstraße/Liebigstraße werden die Gehwege mit Gehwegnasen erweitert, um die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und die Barrierefreiheit zu verbessern.
D. Klimaschutz
Die Straßenverkehrsbeleuchtung wird auf der Westseite der Freiherr-vom-Stein-Straße belassen. Die dort vorhandene Gasbeleuchtung soll jedoch durch neue LED-Leuchten in Gasleuchten-Optik ersetzt werden (entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 zur M 69/2014). Die Straßenbeleuchtung in der Altkönigstraße, aus den 1980er-Jahren, wird erneuert und zukünftig auf der südlichen Straßenseite angeordnet. Tiefbau: Wie im Abschnitt "Verkehr" (Absatz 2) beschrieben, ergibt sich die Lage der Quaderbank als Sicherheitsbarriere aus den Gegebenheiten des Bestandes und der Anforderung, einen möglichst großen Abstand der Sicherheitselemente zum Synagogen-Gebäude zu erreichen. Die daraus folgende Position der Quaderbank befindet sich über dem Mischwasserkanal der SEF, der in einer Tiefe von ca. 4,50 m verläuft (Sohle). Die Überbauung dieses Kanals wurde statisch überprüft und als unbedenklich eingestuft. Gleichzeitig ergibt sich die Situation, dass im Falle eines zukünftigen Gebrauchsschadens am Kanal, für die Reparatur - zusätzlich zum Straßenaufbruch - auch Teile der Quaderbank entfernt und wiedererrichtet werden müssen. Der monetäre Mehraufwand, der sich daraus ergibt, wurde, aus heutiger Sicht, auf ca. 274 T€ geschätzt (bezogen auf den Rückbau und die Neuerrichtung der Quaderbank über die gesamte Länge von ca. 60 m). Die Alternative, den Mischwasserkanal von vorneherein zu verlegen, wurde wegen des erheblich höheren Kostenaufwandes von geschätzten 1.200 T€ (ohne zusätzliche Kosten für Trassenverlegungen anderer Betreiber) verworfen. Zur Kostentragung des Mehraufwands, für einen potentiellen Abriss oder Teilabriss der Quaderbank, ist zwischen der Stadt Frankfurt und der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) eine Vereinbarung zu schließen.