Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014 - Sachstandsbericht

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 196

Betreff: Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014 - Sachstandsbericht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 - M 19/11 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zum Vortrag des Magistrats M 19 vom 14.01.2011 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" wurde eine Liste von 50 Maßnahmen beschlossen, welche mit Priorität vorbereitet und vorbehaltlich entsprechender Haushaltsbeschlüsse bis zum Jahr 2014 realisiert werden sollen. Hierzu soll jährlich ein Sachstandsbericht abgegeben werden. Gemäß oben genanntem Beschluss erfolgt dieser in Form einer tabellarischen Übersicht entsprechend dem in Anlage 2 zu oben genanntem Magistratsvortrag erstmals erfolgten Sachstandsbericht. Der Sachstandsbericht wurde zum Stand 01.01.2012 aktualisiert und ist als Anlage diesem Bericht beigefügt. Zur näheren Erläuterung der dort verwendeten Kategorien wird auf die Begründung zur M 19 aus 2011 verwiesen. Folgende Ausführungen sollen der näheren Erläuterung des aktuellen Sachstandsberichts dienen: Zur Fortschreibung der Projektstände: Da einige Maßnahmen bereits fertig gestellt sind, wurde die Kategorie Projektstand um eine entsprechende Spalte "fertig gestellt" ergänzt. Wegen der Vielzahl parallel zu bearbeitender Projekte und auf Grund des teilweise erheblichen Abstimmungsaufwands im Zusammenhang mit den zahlreichen zu berücksichtigenden funktionalen - insbesondere auch verkehrlichen - Belangen sowie der notwendigen Klärung von technischen Randbedingungen (z. B. vorhandene Leitungstrassen) konnte bei zahlreichen bearbeiteten Projekten der Meilenstein "Vorplanungsbeschluss" im Jahr 2011 nicht mehr erreicht werden. Viele der Projekte sind jedoch planerisch zwischenzeitlich so weit fortgeschritten, dass ein Vorplanungsbeschluss noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2012 erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für die Zeil-Nebenstraßen Schäfergasse, Reineckstraße, Große Friedberger Straße und die Maßnahme Nördliche Fahrgasse/ Staufenmauer sowie für die Maßnahmen Frankenallee und Elisabethenstraße. Entsprechend dem jeweiligen Planungsfortschritt der Maßnahmen wurden die Annahmen zum "frühesten Baubeginn" fortgeschrieben. Für zahlreiche Maßnahmen wird ein Baubeginn im Jahr 2012 angestrebt bzw. vorbereitet - so z. B. für Bahnhof Rödelheim (östlicher Vorplatz), Friedberger Warte, Atzelbergplatz, Frankensteiner Straße, Frankenallee, Illumination Höchst und Beleuchtung Wallanlagen. Für zahlreiche Maßnahmen der Prioritätenliste waren im Haushalt 2010/11 noch keine Mittel veranschlagt. Dies betrifft die Maßnahmen Nr. 28 bis 41. Da auf Grund der angespannten Haushaltslage und noch ausstehender Haushaltsberatungen derzeit nicht absehbar ist, für welche Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt Haushaltsmittel zur Verfügung stehen werden, wird für diese Maßnahmen keine Prognose zum frühesten Baubeginn abgegeben, sondern der Zeitpunkt mit "offen" angegeben. Nur für Maßnahmen, für die mit dem Haushalt 2012 Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist eine zügige Planung mit weitgehender Inanspruchnahme externer Auftragnehmer (Architekten und Ingenieure) möglich. Soweit für Maßnahmen keine Planungsmittel im Jahr 2012 und 2013 zur Verfügung stehen, ist eine zügige Bearbeitung nur sehr eingeschränkt möglich. Damit wird für diese Maßnahmen ein Baubeginn im Jahr 2014 voraussichtlich nicht oder nur in Ausnahmefällen erreichbar sein. Bei der Maßnahme Hauptwache wird der früheste Baubeginn ebenfalls wesentlich von der zukünftigen Ausstattung mit Haushaltsmitteln abhängen und ist daher zunächst auch mit "offen" angegeben. Bei der Maßnahme Bahnhof Griesheim ist der früheste Baubeginn für die Umgestaltung der Vorplätze abhängig von der Grundstücksverfügbarkeit, welche derzeit nicht prognostizierbar ist. Zu den Kostenangaben: In der Spalte "Schätzkosten" werden für Projekte, welche noch nicht im Haushalt 2010/11 enthalten waren, überschlägig ermittelte Schätzkosten genannt. Diese können, da zu einem frühen Planungsstadium in der Regel auf der Basis von Kostenannahmen pro Quadratmeter ermittelt, nur eine grobe Orientierung geben, die sich um Zuge der Konkretisierung der Planung noch deutlich verändern kann. Die Angaben können insofern nur zur groben Abschätzung zukünftiger Mittelbedarfe und als Anhaltspunkt für die Höhe der erforderlichen Planungsmittel dienen. Bei der Veranschlagung von Planungsmitteln im Haushalt wird in der Regel von 10 % des Gesamtinvestitionsbedarfs für Planung und Vorbereitung der Maßnahme ausge gangen. Anlage 1 (ca. 14 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 09.05.2012, OF 193/8