Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014 - Sachstandsbericht
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 11.08.2014, B 307
Betreff: Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014 - Sachstandsbericht Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 - l. B 183/13, M 19/11 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zum Vor-trag des Magistrats M 19 vom 14.01.2011 "Programm Schöneres Frankfurt - Maß-nahmen bis 2014" wurde eine Liste von 50 Maßnahmen beschlossen, welche mit Priorität vorbereitet und vorbehaltlich entsprechender Haushaltsbeschlüsse bis zum Jahr 2014 realisiert werden sollen. Hierzu soll jährlich ein Sachstandsbericht abgegeben werden. Gemäß oben genanntem Beschluss erfolgt dieser in Form einer tabellarischen Übersicht entsprechend dem in Anlage 2 zu oben genanntem Magistratsvortrag erstmals erfolgten Sachstandsbericht. Der letzte Sachstandsbericht B 183 vom 19.04.2013 wurde zum Stand 01.01.2014 aktualisiert und ist als Anlage diesem Bericht beigefügt. Zur näheren Erläuterung der dort verwendeten Kategorien wird auf die Begründung zur M 19 aus 2011 sowie auf die vorangegangenen Sachstandsberichte verwiesen. Folgende Ausführungen sollen der näheren Erläuterung des aktuellen Sachstandsberichts dienen: Entsprechend dem jeweiligen Planungsfortschritt der Maßnahmen wurden die Annahmen zum "frühesten Baubeginn" fortgeschrieben. Soweit der früheste Baubeginn einer Maßnahme mit "offen" angegeben ist, kann derzeit keine hinreichende Prognose zum Baubeginn abgegeben werden. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, für die bis einschließlich Haushaltsjahr 2012 noch keine Mittel veranschlagt waren bzw. mit deren Planung auf Grund der notwendigen Konzentration der begrenzten personellen Kapazitäten auf die bereits weiter fortgeschrittenen Projekte noch nicht begonnen werden konnte. Für die zurückgestellten Maßnahmen "Hauptwache" und "Kirchplatz Bockenheim" ist der Baubeginn ebenfalls mit "offen" angegeben. Gleiches gilt für die Maßnahme "Alt-Ginnheim", für die die Entwurfs- und Ausführungsplanung zurückgestellt wurde, da die Realisierung der Baumaßnahme frühestens ab 2017 nach der Abwicklung des Baustellenverkehrs zum Ausbau der Strecke S 6, Frankfurt-West - Bad Vilbel, vorgesehen ist. Ebenso mit "offen" angegeben ist der früheste Baubeginn für die Maßnahme "Bahnhof Griesheim", da die unter diesem Projekttitel ursprünglich angestrebte Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes auf Grund der aktuellen Eigentumsverhältnisse und abweichender Vorstellungen des Eigentümers auf absehbare Zeit nicht umsetzbar ist. Unter der Überschrift "Finanzierung" wurden in der Spalte "Gesamtbedarf lt. HH-Plan 2014" die voraussichtlichen "Gesamtbedarfe" für die jeweiligen Maßnahmen - in der im Haushaltsplan angegebenen Höhe - nachrichtlich übernommen. Aus den Darstellungen im tabellarischen Sachstandsbericht zum Projektfortschritt und zum frühesten Baubeginn ist ablesbar, dass sich bis zum Ende des Jahres 2014 zahlreiche Maßnahmen noch nicht in der Umsetzungsphase befinden werden. Zwar sind einige Maßnahmen bereits realisiert, andere befinden sich im Bau oder können vorbehaltlich der Beschlussfassungen über die Bau- und Finanzierungsvorlagen im Jahr 2014 voraussichtlich begonnen werden, doch verbleiben zahlreiche Maßnahmen, für die ein Baubeginn erst in den Folgejahren ab 2015 möglich sein wird. Für eine Reihe dieser Maßnahmen liegen bereits Vorplanungsbeschlüsse vor oder entsprechende Vorlagen befinden sich im Geschäftsgang. In der tabellarischen Übersicht zum Stand 01.01.2014 nicht berücksichtigt sind die Anfang des Jahres gefassten Beschlüsse zu den Bau- und Finanzierungsvorlagen betreffend die Maßnahmen "Bahnhofsvorplatz Höchst - Nordseite", "Frankensteiner Platz" und "Frankensteiner Straße" sowie der Beschluss zur Vorplanung der Maßnahme "Schäfflestraße". Bei der Bearbeitung der Maßnahmen hat sich gezeigt, dass auf Grund der zum Teil hohen Komplexität der Aufgabenstellung, zahlreicher konkurrierender Anforderungen und der damit verbundenen umfänglichen Abstimmungsbedarfe bei der konzeptionellen Planung, aber auch bei der Baureifplanung, der Planungsprozess aufwendiger und damit die Dauer der Bearbeitung insgesamt länger ist als erwartet. Hinzu kommen vorgegebene Verfahrensabläufe im Hinblick auf erforderliche Beschlüsse oder im Zuge der Vergabe von Bauaufträgen, die sich aus formalen Gründen einer Beschleunigung entziehen. Die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung arbeiten in einer eigens für die Umsetzung der Maßnahmen der Prioritätenliste geschaffenen Arbeitsgruppe in allen Phasen der Planung und Umsetzung eng zusammen und haben hierfür Regelabläufe entwickelt bzw. bestehende Abläufe optimiert. Bis zum Vorplanungsbeschluss liegt die Federführung beim Stadtplanungsamt, für die Baureifplanung und Umsetzung liegt die Federführung beim Amt für Straßenbau und Erschließung. Im Zuge der Planung und Umsetzung bedienen sich die Ämter regelmäßig und umfänglich externer Fachplaner. Es hat sich gezeigt, dass auch unter diesen Voraussetzungen für die notwendigen Planungs- und Abstimmungsschritte erhebliche Zeiträume veranschlagt werden müssen. So ist für die Phase vom Planungsstart bis zum Vorplanungsbeschluss im Regelfall ein Zeitraum von mindestens 19 Monaten zu veranschlagen, für die Baureifplanung, den Bau- und Finanzierungsbeschluss, die Ausschreibung und Vergabe der Bauaufträge insgesamt ein Zeitraum von mindestens 21 Monaten bis zum Baubeginn. Dabei sind für die beiden Beschlussläufe einschließlich der Beteiligung der Zentralämter Regelzeiten von jeweils ca. 4 Monaten berücksichtigt. Die ausgehend von der NR 1435 aus 2009 zu Verfahrenserleichterungen für Maßnahmen des Schöneren Frankfurt von der Stadtverordnetenversammlung eröffnete Option, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Bau- und Finanzierungsvorlage zu verzichten, ist mit den zum Haushalt 2012 beschlossenen Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften wieder entfallen. Abhängig von vielfältigen Parametern, insbesondere der Größe und Komplexität der Maßnahmen, der Intensität der Beteiligung der Ortsbeiräte und der Öffentlichkeit, dem Umfang der Untersuchung von Varianten und Alternativen zur Lösungsfindung, besonderen Anforderungen in technischer Hinsicht (Sonderbau werke, Trassenverlegungen, öffentlicher Nahverkehr etc.) und der Intensität der parlamentarischen Beratung, kann die Bearbeitungszeit im konkreten Einzelfall auch erheblich von den oben genannten Regelzeiten abweichen. Der Magistrat beabsichtigt - insbesondere die planerisch fortgeschrittenen und zum Teil bereits in der Baureifplanung befindlichen Maßnahmen - weiter voranzutreiben und vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel schrittweise umzusetzen. Hierzu ist beabsichtigt, das "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" zeitlich zu verlängern und die Maßnahmenliste fortzuschreiben. Der Magistrat wird hierzu zu gegebener Zeit einen Vorschlag an die Stadtverordnetenversammlung herantragen. Anlage _Liste_Sachstand (ca. 32 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 09.09.2014, OA 551 Antrag vom 09.09.2014, OF 263/16 Antrag vom 26.08.2014, OF 513/8