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Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten - Vorplanung der Verkehrsanlagen -

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.09.2006, M 195 Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten - Vorplanung der Verkehrsanlagen - I. Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen im Umfeld der Hanauer Landstraße / Osthafen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Die Vorplanung der Verkehrsanlagen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass für die weitere Planung und Realisierung der Maßnahme im Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen. Die für die Realisierung erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 57,6 Mio. Euro (brutto) sind baldmöglichst im Haushalt einzustellen. IV. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Rahmen der Umgestaltung ein Eingriff in das öffentliche Grün erfolgt. Im Zuge der Baumaßnahmen müssen ca. 150 Bäume unterschiedlicher Größe gefällt werden, von denen ein Teil einen Stammdurchmesser größer 0,2 m hat und somit den Bestimmungen der Baumschutzsatzung entspricht. Als Ausgleich werden innerhalb der Verkehrsflächen im Planungsgebiet ca. 215 neue Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm gepflanzt. Baumpflanzungen am Mainufer und im Zuge des GrünGürtels sind dabei nicht berücksichtigt. V. Es dient zur Kenntnis, dass zur Ausbildung eines plangleichen Knotenpunktes Honsellstraße / Eyssenstraße entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 8630 vom 27.01.2005) zur GVP-Netzkonzeption im Bereich der Mainbrücke-Ost (M 204/04) die denkmalgeschützte Vorlandbrücke der Honsellbrücke aufgegeben werden muss. In Abstimmung mit der Landesdenkmalbehörde ist vorgesehen, die Neugestaltung der Honsellrampe und der Mainbrücke Ost in einem Wettbewerb unter Beteiligung von Vertretern des Denkmalschutzes zu erarbeiten. VI. Es dient ferner zur Kenntnis, dass der denkmalgeschützte Osthafenbrunnen, bedingt durch die Straßenbaumaßnahmen, kleinräumig versetzt wird. Der neue Standort wird im Rahmen der Baureifplanung in Abstimmung mit Vertretern des Denkmalschutzes festgelegt. Begründung: A - Zielsetzung Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen im Umfeld der Hanauer Landstraße / Osthafen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Angestrebt wird, die verkehrlich erforderlichen Maßnahmen in eine städtebaulich verträgliche Gestaltung des Straßenraumes einzubinden. Die verschiedenen Vorplanungen werden in einem "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" zusammengefasst. Der Planungsbereich umfasst folgende Straßenzüge einschließlich angrenzender Knotenpunkte: - Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße - verlängerte Rückertstraße - Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße - Sonnemannstraße - Hanauer Landstraße zwischen Sonnemannstraße und Osthafenplatz - Osthafenplatz - Eyssenstraße, Mayfarthstraße - Eytelweinstraße - Honsellstraße - Neue Mainquerung zwischen Honsellstraße und Deutschherrnufer - Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Intzestraße B - Alternativen Die Vorplanung entwickelt das vorhandene Verkehrsnetz den Anforderungen entsprechend weiter. Berücksichtigt werden die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8630 vom 27.01.2005 als Netzelement in den GVP der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmende Mainbrücke Ost sowie erforderliche Netzanpassungen im Bereich Honsellstraße. Grundsätzliche Alternativen zur Netzgestaltung bestehen nicht, die Anpassungen in Zusammenhang mit der Mainbrücke Ost wurden in der Magistratsvorlage M 204/04 zum o. g. Beschluss bereits dargelegt. C - Lösung · Vorbemerkung Im Sinne der im Rahmen des Gesamtverkehrsplanes (GVP) der Stadt Frankfurt am Main beabsichtigten Förderung des Fußverkehrs ist in der Vorplanung grundsätzlich die Herstellung anforderungsgerechter Gehwegbreiten vorgesehen. In der Regel sollen die hier neu herzustellenden Gehwege eine Breite von 3 m oder mehr erhalten, um den Fußgängern eine komfortable und konfliktfreie Nutzung auch in Begegnungsfällen zu ermöglichen. Im Zuge von Baumaßnahmen im Hauptverkehrsstraßennetz wird grundsätzlich angestrebt, anforderungsgerechte Radverkehrsanlagen herzustellen. In der Vorplanung sind, mit Ausnahme des untergeordneten Straßenabschnittes Oskar-von-Miller-Straße - Rückertstraße, in der dieses auf Grund der geringen Verkehrsbelastung nicht erforderlich ist, Radverkehrsanlagen - in der Regel Radwege - vorgesehen. Fußgänger und Radfahrer erhalten in der Regel über alle Knotenpunktzufahrten gesicherte Furten. Die mit der Vorplanung erreichbare Verkehrsqualität im motorisierten Individualverkehr orientiert sich an den verkehrlichen Anforderungen, der Flächenverfügbarkeit und Belangen der Straßenraumgestaltung. Die Herstellung eines leistungsfähigen Verkehrssystems wird angestrebt, in Einzelfällen können auf Grund der Rahmenbedingungen Einschränkungen zu den Spitzenzeiten nicht vermieden werden. Die Bilanz der Eingriffe in den Baumbestand des öffentlichen Straßenraumes ist positiv. Es müssen insgesamt ca. 150 Straßenbäume für eine leistungsfähige und stadtverträgliche Umgestaltung der Verkehrsanlagen entfallen. Mit der Planung ist die Neupflanzung von ca. 215 Bäumen im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Zusätzliche Baumpflanzungen im Bereich der GrünGürtelverbindung (Holtzmannstraße) und am nördlichen Mainufer sind dabei noch nicht berücksichtigt (s. u.). Die GrünGürtelverbindung und das öffentliche Mainufer (Nordseite) sollen als wichtige Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer in anforderungsgerechten Breiten hergestellt werden. Die Breite des gemeinsamen Geh- und Radweges (5 m) entspricht den Regelwerken und gewährleistet eine konfliktfreie Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer. Die in der Gesamtplanung dargestellten, selbständig geführten Wegeverbindungen sind als Platzhalter zu verstehen; die Planung der Grünverbindungen ist noch nicht abgeschlossen und wird den politischen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. · Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße - verlängerte Rückertstraße Dieser Bereich wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Ostendstraße umgestaltet bzw. neu hergestellt. Der Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße - verlängerte Rückertstraße wird mit großzügig dimensionierten Gehwegen ausgestattet. Die Fahrbahnbreite von 5,50 m ermöglicht - bei verminderter Geschwindigkeit - alle Begegnungsfälle im Kfz-Verkehr. Beidseitig der Fahrbahn sind Längsparkstreifen, die durch Bäume gegliedert werden, vorgesehen. Auf Grund der geringen Verkehrsbelastung im Kfz-Verkehr sind separate Radverkehrsanlagen nicht erforderlich. Auszug Sanierungsgebiet Ostendstraße Die Umgestaltung wird aus Sanierungsmitteln finanziert. Die Vorplanung wird den politischen Gremien zeitgleich mit gesonderter Vorlage im Rahmen der Sanierung Frankfurt am Main - Ostendstraße vorgelegt. · Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße - Sonnemannstraße Die Sonnemannstraße soll eine funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren. Zum Schutz der Belange der Anwohner ist die Vorplanung so angelegt, dass die Fahrbahn nicht näher an die Bebauung der Nordseite heranrückt als im Bestand. Die Sonnemannstraße erhält in dem Abschnitt zwischen der Rückertstraße und der Hanauer Landstraße einen einheitlichen Querschnitt. Die Nebenanlagen bestehen jeweils aus breiten Gehwegen und anforderungsgerechten Radwegen zuzüglich der erforderlichen Sicherheitstrennstreifen. Auf der Nordseite sind durch Baumstandorte gegliederte Längsparkstreifen, auf der Südseite ein durchgängiger Grünstreifen mit Baumpflanzungen vorgesehen. Die vorhandenen Bäume müssen entfallen. Mit den vorgesehenen Neupflanzungen soll in diesem Abschnitt eine Allee entstehen. Auszug Sonnemannstraße Die jeweils zweistreifigen Richtungsfahrbahnen werden durch einen Mittelstreifen getrennt. Dieser ist so dimensioniert, dass die jeweils erforderlichen Linksabbiegestreifen und die Aufstellflächen der querenden Fußgänger aufgenommen werden können. Damit kann ein einheitliches Straßenbild ohne Verschwenkungen des Fahrbahnrandes in die Nebenanlagen hinein erzielt werden. Zwischen der Hanauer Landstraße und der Rückertstraße münden die Windeckstraße und die Howaldtstraße in die Sonnemannstraße. Die Howaldtstraße wird entsprechend dem Bestand angeschlossen (unsignalisiert, "Rechts-Rein" "Rechts-Raus"). In Gegenlage zur Windeckstraße ist die Anbindung des EZB-Geländes mit Berücksichtigung aller Fahrbeziehungen vorgesehen. In diesem Knotenpunkt werden die Fahrbeziehungen zur Anbindung der EZB ergänzt. Im Knotenpunkt Sonnemannstraße / Rückertstraße erhält die Sonnemannstraße jeweils separate Linksabbiegefahrstreifen. Der Knotenpunkt wird neu signalisiert. Westlich der Rückertstraße verengt sich der Straßenraum kontinuierlich bis zur Uhlandstraße. Der Querschnitt der Sonnemannstraße kann daher nicht unverändert fortgesetzt werden. Die Seitenräume mit jeweils Gehweg und Radweg inkl. der erforderlichen Sicherheitstrennstreifen sind parallel zu den Gebäudekanten ausgerichtet. Auf der Nordseite kann ein Längsparkstreifen hergestellt werden. Für einen weiteren Parkstreifen auf der Südseite reichen die Flächenreserven nicht aus. Die Breitenunterschiede werden in einem begrünten Mittelstreifen ausgeglichen. Da der Alleecharakter der Sonnemannstraße aus Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht fortgesetzt werden kann, ist für diesen Abschnitt eine Mittelbaumreihe vorgesehen. Die vorhandenen Bäume entfallen. Der Knotenpunkt Sonnemannstraße / Oskar-von-Miller-Straße / Uhlandstraße wird komplett umgestaltet. Die Anbindung der Oskar-von-Miller-Straße (Ost) wird auf eine Zufahrt gebündelt, um eine zusammenhängend nutzbare Platzfläche zu erhalten. Die Signalisierung wird um eine Fußgänger- / Radfahrerfurt über die westliche Knotenpunktzufahrt ergänzt. Die Umsetzung des Abschnittes der Sonnemannstraße zwischen Rückertstraße und Uhlandstraße einschließlich der Anschlussknotenpunkte erfolgt im Rahmen des Sanierungsgebietes Frankfurt am Main - Ostendstraße. Die Vorplanung wird den politischen Gremien zeitgleich mit gesonderter Vorlage im Rahmen der Sanierung Frankfurt am Main - Ostendstraße vorgelegt. · Knotenpunkt Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße / Grusonstraße Der Knotenpunkt wird bestandsnah unter weitestgehender Schonung des wertvollen Baumbestandes im Platzbereich und in der nördlichen Hanauer Landstraße umgestaltet. Der Querschnitt der Sonnemannstraße wird bis in den Knotenpunkt hinein fortgesetzt. Die südliche Fahrbahnkante orientiert sich vorsorglich bereits an einer zukünftig ggf. möglichen Aufweitung der Eisenbahnüberführung der Hanauer Landstraße. Der vorhandene Baumbestand auf der Südseite entfällt. Die Anbindung der Grusonstraße wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 8630 vom 27.01.2005) für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt. Für den Linienbusverkehr (Linie 32) ist die Einfahrt in die Grusonstraße erforderlich, um die Verknüpfung mit der Straßenbahn (Linie 11) auch weiterhin zu ermöglichen. Ein Gestaltungskonzept für die Grusonstraße wird in Zusammenhang mit der Neuordnung des Danziger Platzes erarbeitet. Die im Plan dargestellte Wendeanlage dient als Platzhalter zur Verdeutlichung der Anforderungen an den Straßenraum. Die Ausgestaltung der Grusonstraße wird den politischen Gremien nach der Erarbeitung eines Gestaltungskonzeptes in Zusammenhang mit einer Umgestaltung des Danziger Platzes und der Grünzugverbindung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Auszug Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Sonnemannstraße Mit dem angestrebten GrünGürtel-Lückenschluss wird die Bedeutung der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße für den Fuß- und Radverkehr zunehmen. Daher ist in dieser Beziehung eine zusätzliche Furt über die Hanauer Landstraße vorgesehen. Die erforderlichen Verkehrs- und Aufstellflächen bedingen hier den Eingriff in den Baumbestand (Platanen) zwischen der Eisenbahnüberführung und der Einmündung der Grusonstraße zur Einrichtung der zusätzlichen Querung. Die Haltestelle Ostbahnhof in der Hanauer Landstraße ist derzeit nicht barrierefrei ausgebildet. Die Planungsüberlegungen der VGF für einen barrierefreien Ausbau sind in der Planung bereits berücksichtigt. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Haltestelle sind - insbesondere auch vor dem Hintergrund der städtebaulichen Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Feuerwache - zusätzliche signalgesicherte Querungsstellen nördlich der Haltestelle vorgesehen. Zur Erschließung der EZB für den Wirtschaftsverkehr aus Richtung Osten ist die Anlage eines separaten Linksabbiegefahrstreifens erforderlich, da die Grusonstraße zukünftig für eine Blockumfahrung nicht mehr zur Verfügung stehen wird (s. o.). Die Ausfahrt des Wirtschaftsverkehrs erfolgt ausschließlich in Fahrtrichtung Osten unmittelbar vor der Eisenbahnüberführung. · Hanauer Landstraße (Grusonstraße - Osthafenplatz) Im Bereich der Eisenbahnüberführung wird der Bestand aufgegriffen. In den jeweils vorgelagerten Bereichen wurde Flächenvorsorge für eine zukünftige Aufweitung des Straßenraumes in Richtung Süden getroffen. Eine separate Führung der Straßenbahn ist hier ohne Aufweitung der Eisenbahnüberführung nicht möglich. Die Einmündung der Eytelweinstraße wird wie im Bestand angeschlossen (unsignalisiert, "Rechts-Rein" "Rechts-Raus"). Die Gestaltung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße / Honsellstraße berücksichtigt den Anschluss der bereits planfestgestellten Ferdinand-Happ-Straße (nachrichtlich dargestellt), die Platzgestaltung in der Anbindung des Fußgängertunnels zum Danziger Platz (nachrichtlich übernommen) sowie die Anlage einer Straßenbahnhaltestelle (§ 3140 vom 20.06.2002). Vorgesehen ist eine barrierefreie Ausführung mit Mittelbahnsteig östlich des Knotenpunktes. Zur Herstellung des Knotenpunktes ist auf der Südsseite Grunderwerb erforderlich. Eine langfristig anzustrebende Fluchtlinie, die eine Aufweitung der Eisenbahnüberführung aufgreift und einen einheitliche Verkehrsraumbreite bis zum Osthafenplatz ermöglicht, ist im Plan nachrichtlich dargestellt. Auszug Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Honsellstraße Die Gestaltung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße / Honsellstraße wird unter Beachtung der o. g. Rahmenbedingungen durch die Leistungsfähigkeit im Kfz-Verkehr bestimmt. Die östliche Knotenpunktzufahrt erhält zwei Fahrstreifen, ein Linksabbiegen in die Honsellstraße kann aber nicht ermöglicht werden. Fußgänger- und Radfahrerfurten sind über den östlichen und südlichen Knotenpunktarm vorgesehen. Die östliche und die südliche Radfahrerfurt werden jeweils im Zweirichtungsverkehr betrieben. Östlich des Knotenpunktes wird der vorhandene Bord im Wesentlichen beibehalten, die aktuellen Planungen beinhalten die Neuordnung der Nebenanlagen und den Anschluss des neu zu gestaltenden Osthafenplatzes. · Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Intzestraße Die beiden parallel verlaufenden Straßen Ferdinand-Happ-Straße und Lindleystraße sollen zukünftig eine Entlastungsfunktion für die Hanauer Landstraße übernehmen. In diesem Zusammenhang ist u. a. eine Verbesserung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Intzestraße erforderlich. Die Umgestaltung hat das Ziel, mit der Einrichtung von zwei Linksabbiegefahrstreifen von der Hanauer Landstraße in die Intzestraße und von zwei Rechtseinbiegestreifen aus der Intzestraße eine leistungsfähigere Verkehrsabwicklung zu ermöglichen. · Osthafenplatz Der Osthafenplatz wird - entsprechend der angestrebten städtebaulichen Entwicklung im Osthafenbereich - als Quartiersplatz einen Wandel mit steigender Bedeutung der Aufenthaltsfunktion erleben. Auszug Osthafenplatz Das zukunftsorientierte Gestaltungskonzept sieht vor, die Aufenthaltsfunktion durch breite Nebenanlagen entlang der Bebauung zu unterstützen. Dazu wird die Fahrbahn in der Platzmitte eingerichtet. Die Richtungsfahrstreifen werden durch einen überfahrbaren Pflasterstreifen gegliedert. Beidseitig werden Kfz-Stellplätze in Senkrechtaufstellung hergestellt. Für den Radverkehr sind beidseitig Radwege vorgesehen. · Eyssenstraße Die Parallelstraßen Eyssenstraße und Mayfarthstraße werden zu einer gemeinsamen öffentlichen Straße zusammengefasst. Der Straßenraum eröffnet den Handlungsspielraum zur Gestaltung einer zweibahnigen Straße mit großzügig dimensioniertem "Mittelanger". Im gesamten Straßenverlauf werden Längsparkplätze am Fahrbahnrand eingerichtet, die durch Bäume gegliedert werden. Für den Radverkehr sind Radwege vorgesehen, die Gehwegbereiche sind mit 3 bis 4 m Breite für zukünftige höherwertigere Nutzungen angemessen dimensioniert. Das Gestaltungskonzept "Mittelanger" der Eyssenstraße bedingt getrennte Richtungsfahrbahnen. Die Verknüpfung im Knotenpunkt mit der einbahnigen Lindleystraße und dem Osthafenplatz erfolgt in einem Kreisverkehrsplatz. Der Radius ist mit 14 m auch für Schwerverkehr geeignet. Die Radwege werden im Kreisverkehrsplatz beibehalten, in der Lindleystraße ist ein gesichertes Radwegende zur Überleitung in den Mischverkehr vorgesehen. Die Fußgänger werden rundum über Fußgängerüberwege geführt. Der Knotenpunkt Eyssenstraße / Eytelweinstraße wird signalisiert. Über diesen Knotenpunkt wird die EZB (Beschäftigtenzufahrt) an das Straßennetz angeschlossen. Der Stauraum an der Eingangskontrolle ist für den zu erwartenden Rückstau dimensioniert. Die Gestaltung der Knotenzufahrt Eyssenstraße mit 3 separaten Fahrstreifen ermöglicht auch bei unerwarteten Ereignissen die Abwicklung des EZB-bezogenen Verkehrs unabhängig von den zukünftigen Verkehren des "Honselldreiecks" sowie des südlich angrenzenden Entwicklungsbereiches. Die Ausbildung der den GrünGürtel querenden Straßen entspricht den Mindestanforderungen. Ein besonderes Anliegen der Vorplanung war der Schutz der großen Kastanie im Zufahrtsbereich. Die Flächen unter der Eisenbahnbrücke werden unter Berücksichtigung der hier geplanten Gedenkstätte in die Gestaltung des Grünzuges integriert. Auszug Knotenpunkt Eytelweinstraße / Eyssenstraße · Eytelweinstraße Die Eytelweinstraße dient der Erschließung des "Honselldreiecks" sowie der Anbindung des EZB-Beschäftigtenverkehrs aus Richtung Westen an die Zufahrt in Höhe der Eyssenstraße. Beidseitig sind Gehwege vorgesehen. Der westseitige Gehweg nimmt den vorhandenen Baumbestand in Baumscheiben auf. Der Radverkehr wird auf separaten Radwegen geführt. Die Fahrbahn ist mit 6,50 m für alle Begegnungsfälle ausreichend dimensioniert. Mit der beidseitigen Anordnung von Parkstreifen (Längsparken) wird zukünftigen Entwicklungen im "Honselldreieck" Rechnung getragen. · Honsellstraße - Honsellbrücke Die städtebauliche Entwicklung des angrenzenden Hafenbereiches und die Erschließung der EZB sowie der im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 799 vorgesehenen Nutzungen (u. a. "Honselldreieck") erfordern eine Verknüpfung der Honsellstraße mit der Eyssenstraße unter Berücksichtigung aller Verkehrsbeziehungen. Für eine verkehrlich und städtebaulich verträgliche Lösung ist es erforderlich, einen plangleichen Knotenpunkt Honsellstraße / Eyssenstraße herzustellen. Die Vorlandbrücke wird durch eine kürzere Rampe ersetzt. Daraus ergibt sich auch, dass die Honsellstraße zwischen der Hanauer Landstraße und der Eyssenstraße ohne Höhenversatz im Niveau der angrenzenden Liegenschaften verläuft, sodass auch hier zukünftig höherwertige Entwicklungen und deren Erschließung begünstigt werden. Die Honsellstraße wird beidseitig mit Radwegen und großzügig dimensionierten Gehwegen ausgestattet. Die beidseitigen Stellplätze in Längsaufstellung sowie die Dimensionierung der Gehwege berücksichtigen die angestrebte Aufwertung des Umfeldes. Auszug Knotenpunkt Honsellstraße / Eyssenstraße Der Knotenpunkt Honsellstraße / Eyssenstraße wird signalgesichert ausgebildet. Die Fahrstreifenaufteilung ergibt sich aus den Leistungsfähigkeitsberechnungen. Rundum sind anforderungsgerechte Fußgänger- und Radfahrerfurten vorgesehen. Die Gestaltung der verkürzten Rampe wird in einem für 2006 vorgesehenen Wettbewerb geklärt, in der auch die Detailplanung der Rampen- und Treppenanlagen zum Grünzug am Mainufer festzulegen sind. Die Honsellbrücke wird unter Beibehaltung der vorhandenen Querschnittsaufteilung saniert und in das Gesamtkonzept eingebunden. Auf der Brücke werden Radfahrstreifen markiert. · Mainbrücke Ost Die Mainbrücke Ost ist als kleinräumige Verbindung der Bereiche nördlich und südlich des Mains konzipiert und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden (§ 8630 vom 27.01.2005). Entsprechend der erwarteten Verkehrsbelastung ist für die Brücke ein 3-streifiger Querschnitt mit beidseitigen Radwegen und Gehwegen vorgesehen. Der Anschluss an die Honsellbrücke erfolgt im Knotenpunkt mit der Franziusstraße. Der Knotenpunkt ist - vorbehaltlich von Anpassungsbedarf aus einem noch durchzuführenden Gestaltungswettbewerb zur Mainbrücke Ost - als Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Damit können die Wegebeziehungen sowohl im Kfz-Verkehr als auch für Fußgänger und Radfahrer umwegarm und mit nur geringen Wartezeiten ermöglicht werden. Alternativ ist auch ein Anschluss als Einmündung grundsätzlich möglich und in der Vorplanung abgebildet. Allerdings geht damit einher, dass der Eingriff in das begrünte Mainufer etwas stärker ausfällt und sich die Verkehrsabwicklung an dieser Stelle insgesamt nicht ganz so günstig wie bei der Lösung als Kreisverkehrsplatz darstellt. Auszug Knotenpunkt Honsellbrücke / Franziusstraße Der Anschluss südlich des Mains erfolgt als signalisierte Einmündung direkt an das Deutschherrnufer. Die Verbindung von der Brücke zum tiefer liegenden Mainufer wird für Fußgänger und Radfahrer westlich der Brücke über eine Rampe hergestellt. Im südlichen Anschlussbereich müssen mit der Umsetzung der Planung ca. 21 Bäume entfallen. Der Eingriff in die Kleingartenanlage kann durch die geplante Knotenpunktgestaltung auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Auszug Knotenpunkt Mainbrücke / Deutschherrnufer D - Kosten Nach einer Schätzung im Rahmen der Vorplanung addieren sich die Kosten (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen auf ca. 57,6 Mio. € zzgl. der Kosten für Grunderwerb von den städtischen Hafenbetrieben. Maßnahme Kurzbeschreibung Kosten [€] Verlängerte Rückertstraße; Oskar-von Miller-Straße zwischen Uhlandstraße und Rückertstraße Neubau der Rückerstraße südl. der Sonnemannstraße, Grunderneuerung und Neugestaltung der Oskar-von-Miller-Straße im Rahmen der Neubebauung einschließlich Neu- bzw. Umbau der Knotenpunkte mit der Sonnemannstraße Finanzierung im Rahmen des Sanierungsgebietes Frankfurt am Main - Ostendstraße Sonnemannstraße (östl. Rückertstraße) Grunderneuerung und Neugestaltung 2.500.000 Hanauer Landstraße Grunderneuerung und Umgestaltung durch den Umbau der Knotenpunkte Honsellstraße und Osthafenplatz sowie Integration der neuen Straßenbahnhaltestelle im Bereich Honsellstraße 4.000.000 Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Intzestraße Umgestaltung, Herstellung des 2. Bauabschnittes 275.000 Honsellstraße Rückbau und Neubau des Rampenbauwerkes zur Honsellbrücke. Plangleicher Neubau der Straße zwischen Hanauer Landstraße und Eyssenstraße. Provisorische Rampe für die Bauzeit. 4.500.000 Osthafenplatz Grunderneuerung und Neugestaltung 650.000 Eyssenstraße (Mayfarthstr.) zwischen Osthafenplatz und Grünzug Grunderneuerung und Neugestaltung 4.000.000 Eytelweinstraße Neubau / Grunderneuerung und Neugestaltung 1.200.000 Lichtsignalanlagen, Wegweisung Umrüstung und Neubau der Lichtsignalanlagen einschließlich temporärer Maßnahmen für die Verkehrslenkung während der Bauzeit 3.900.000 Sanierung Honsellbrücke Grundsanierung 3.300.000 Mainbrücke Ost Neue Mainbrücke inkl. der Anschlussknotenpunkte, Wettbewerb zur Gestaltung der Brücke 16.800.000 Anbindung Geh-/Radweg an die Deutschherrnbrücke Verbesserung der Anbindung der Geh-/Radwegverbindung der Deutschherrnbrücke an das Mainufer 250.000 Zwischensumme (netto) 41.375.000 Planungskosten (20%) 8.275.000 Summe (netto) 49.650.000 16% Mehrwertsteuer 7.944.000 Summe (brutto) 57.594.000 Anlage 1 (ca. 3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.11.2006, NR 193 Antrag vom 12.12.2006, NR 237 Anregung vom 01.12.2006, OA 249 Antrag vom 26.10.2006, OF 103/4 Antrag vom 18.10.2006, OF 111/5 Antrag vom 20.10.2006, OF 112/5 Antrag vom 03.11.2006, OF 132/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 109 Vortrag des Magistrats vom 16.01.2009, M 13 Vortrag des Magistrats vom 08.02.2010, M 19 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 52 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 53 Vortrag des Magistrats vom 25.06.2010, M 127 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 22.02.2013, M 36 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 27.09.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 31.10.2006, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 562 2006 1. Der Vorlage M 195 wird unter Hinweis auf OM 562 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 103/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2006, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 195 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 6. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2006, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 195 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 111/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 112/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 132/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2006, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 193 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2006, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 193 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2006, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 193 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG 7. Sitzung des OBR 5 am 01.12.2006, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 249 2006 1. Die Vorlage M 195 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 111/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 112/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.WASG zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE.WASG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und LINKE.WASG (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2006, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (M 195 = Ablehnung, NR 193 = Prüfung und Berichterstattung) BFF und REP (M 195 und NR 193 = Annahme) NPD (M 195 = Ablehnung, NR 193 = Enthaltung) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 193); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Annahme); SPD, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 195 = Ablehnung, NR 193 = Enthaltung) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2006, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 195 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 193 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 237 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. M 195: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 195 und NR 193 = Annahme, NR 237 und OA 249 = Ablehnung) NPD (M 195 und NR 237 = Ablehnung, NR 193 = Enthaltung, OA 249 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 195 und NR 193 = Ablehnung, NR 237 und OA 249 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 195 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 193 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 237 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. M 195: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1176, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Aktenzeichen: 61 0

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