Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten - Vorplanung der Verkehrsanlagen -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 22.09.2006, M
195 Betreff:
Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten -
Vorplanung der Verkehrsanlagen - I. Die städtebauliche
Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen im
Umfeld der Hanauer Landstraße / Osthafen und dem Umzug der EZB auf das
ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen im
öffentlichen Raum. Die Vorplanung der Verkehrsanlagen wird zustimmend zur
Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung
eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im
Sinne der GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu
stellen, c) zu gegebener
Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass für
die weitere Planung und Realisierung der Maßnahme im Haushalt keine Mittel zur
Verfügung stehen. Die für die Realisierung erforderlichen Mittel in Höhe von
ca. 57,6 Mio. Euro (brutto) sind baldmöglichst im Haushalt einzustellen.
IV. Es dient
ferner zur Kenntnis, dass im Rahmen der Umgestaltung ein Eingriff in das
öffentliche Grün erfolgt. Im Zuge der Baumaßnahmen müssen ca. 150 Bäume unterschiedlicher Größe
gefällt werden, von denen ein Teil einen
Stammdurchmesser größer 0,2 m hat und somit den Bestimmungen der
Baumschutzsatzung entspricht. Als Ausgleich werden innerhalb der
Verkehrsflächen im Planungsgebiet ca. 215 neue Laubbäume mit einem Stammumfang
von 20-25 cm gepflanzt. Baumpflanzungen am Mainufer und im Zuge des GrünGürtels
sind dabei nicht berücksichtigt. V. Es dient zur Kenntnis, dass zur Ausbildung eines
plangleichen Knotenpunktes Honsellstraße / Eyssenstraße entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 8630 vom 27.01.2005) zur
GVP-Netzkonzeption im Bereich der Mainbrücke-Ost (M 204/04) die
denkmalgeschützte Vorlandbrücke der Honsellbrücke aufgegeben werden muss. In
Abstimmung mit der Landesdenkmalbehörde ist vorgesehen, die Neugestaltung der
Honsellrampe und der Mainbrücke Ost in einem Wettbewerb unter Beteiligung von
Vertretern des Denkmalschutzes zu erarbeiten. VI. Es dient ferner zur Kenntnis, dass der
denkmalgeschützte Osthafenbrunnen, bedingt durch die Straßenbaumaßnahmen,
kleinräumig versetzt wird. Der neue Standort wird im Rahmen der Baureifplanung
in Abstimmung mit Vertretern des Denkmalschutzes festgelegt. Begründung: A - Zielsetzung Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten
mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen im Umfeld der Hanauer Landstraße /
Osthafen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert
Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Angestrebt wird,
die verkehrlich erforderlichen Maßnahmen in eine städtebaulich verträgliche
Gestaltung des Straßenraumes einzubinden. Die verschiedenen Vorplanungen werden
in einem "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten"
zusammengefasst. Der Planungsbereich umfasst folgende Straßenzüge
einschließlich angrenzender Knotenpunkte: - Straßenzug
Oskar-von-Miller-Straße - verlängerte Rückertstraße - Straßenzug
Oskar-von-Miller-Straße - Sonnemannstraße - Hanauer
Landstraße zwischen Sonnemannstraße und Osthafenplatz -
Osthafenplatz -
Eyssenstraße, Mayfarthstraße -
Eytelweinstraße -
Honsellstraße - Neue
Mainquerung zwischen Honsellstraße und Deutschherrnufer - Knotenpunkt
Hanauer Landstraße / Intzestraße B - Alternativen Die Vorplanung entwickelt das vorhandene
Verkehrsnetz den Anforderungen entsprechend weiter. Berücksichtigt werden die
mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8630 vom 27.01.2005 als
Netzelement in den GVP der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmende Mainbrücke Ost
sowie erforderliche Netzanpassungen im Bereich Honsellstraße. Grundsätzliche
Alternativen zur Netzgestaltung bestehen nicht, die Anpassungen in Zusammenhang
mit der Mainbrücke Ost wurden in der Magistratsvorlage M 204/04 zum o. g.
Beschluss bereits dargelegt. C - Lösung ·
Vorbemerkung Im Sinne der im Rahmen des Gesamtverkehrsplanes
(GVP) der Stadt Frankfurt am Main beabsichtigten Förderung des Fußverkehrs
ist in der Vorplanung grundsätzlich die Herstellung anforderungsgerechter
Gehwegbreiten vorgesehen. In der Regel sollen die hier neu herzustellenden
Gehwege eine Breite von 3 m oder mehr erhalten, um den Fußgängern eine
komfortable und konfliktfreie Nutzung auch in Begegnungsfällen zu
ermöglichen. Im Zuge von
Baumaßnahmen im Hauptverkehrsstraßennetz wird grundsätzlich angestrebt,
anforderungsgerechte Radverkehrsanlagen herzustellen. In der Vorplanung
sind, mit Ausnahme des untergeordneten Straßenabschnittes
Oskar-von-Miller-Straße - Rückertstraße, in der dieses auf Grund der geringen
Verkehrsbelastung nicht erforderlich ist, Radverkehrsanlagen - in der Regel
Radwege - vorgesehen. Fußgänger und Radfahrer erhalten in der Regel über
alle Knotenpunktzufahrten gesicherte Furten. Die mit der Vorplanung erreichbare
Verkehrsqualität im motorisierten Individualverkehr orientiert sich an
den verkehrlichen Anforderungen, der Flächenverfügbarkeit und Belangen der
Straßenraumgestaltung. Die Herstellung eines leistungsfähigen Verkehrssystems
wird angestrebt, in Einzelfällen können auf Grund der Rahmenbedingungen
Einschränkungen zu den Spitzenzeiten nicht vermieden werden. Die Bilanz der Eingriffe in den
Baumbestand des öffentlichen Straßenraumes ist positiv. Es müssen
insgesamt ca. 150 Straßenbäume für eine leistungsfähige und
stadtverträgliche Umgestaltung der Verkehrsanlagen entfallen. Mit der Planung
ist die Neupflanzung von ca. 215 Bäumen im öffentlichen Straßenraum
vorgesehen. Zusätzliche Baumpflanzungen im Bereich der GrünGürtelverbindung
(Holtzmannstraße) und am nördlichen Mainufer sind dabei noch nicht
berücksichtigt (s. u.). Die
GrünGürtelverbindung und das öffentliche Mainufer (Nordseite)
sollen als wichtige Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer in
anforderungsgerechten Breiten hergestellt werden. Die Breite des gemeinsamen
Geh- und Radweges (5 m) entspricht den Regelwerken und gewährleistet eine
konfliktfreie Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer. Die in der Gesamtplanung
dargestellten, selbständig geführten Wegeverbindungen sind als Platzhalter zu
verstehen; die Planung der Grünverbindungen ist noch nicht abgeschlossen und
wird den politischen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung
vorgelegt. ·
Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße - verlängerte Rückertstraße Dieser Bereich wird im Rahmen der
Sanierungsmaßnahme Ostendstraße umgestaltet bzw. neu hergestellt. Der
Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße - verlängerte Rückertstraße wird mit
großzügig dimensionierten Gehwegen ausgestattet. Die Fahrbahnbreite von
5,50 m ermöglicht - bei verminderter Geschwindigkeit - alle
Begegnungsfälle im Kfz-Verkehr. Beidseitig der Fahrbahn sind Längsparkstreifen,
die durch Bäume gegliedert werden, vorgesehen. Auf Grund der geringen
Verkehrsbelastung im Kfz-Verkehr sind separate Radverkehrsanlagen nicht
erforderlich. Auszug Sanierungsgebiet
Ostendstraße Die Umgestaltung wird aus Sanierungsmitteln
finanziert. Die Vorplanung wird den politischen Gremien zeitgleich mit
gesonderter Vorlage im Rahmen der Sanierung Frankfurt am Main - Ostendstraße
vorgelegt. ·
Straßenzug Oskar-von-Miller-Straße - Sonnemannstraße Die Sonnemannstraße soll eine
funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren. Zum Schutz der
Belange der Anwohner ist die Vorplanung so angelegt, dass die Fahrbahn nicht
näher an die Bebauung der Nordseite heranrückt als im Bestand. Die Sonnemannstraße erhält in dem
Abschnitt zwischen der Rückertstraße und der Hanauer Landstraße einen
einheitlichen Querschnitt. Die Nebenanlagen bestehen jeweils aus breiten
Gehwegen und anforderungsgerechten Radwegen zuzüglich der erforderlichen
Sicherheitstrennstreifen. Auf der Nordseite sind durch Baumstandorte
gegliederte Längsparkstreifen, auf der Südseite ein durchgängiger Grünstreifen
mit Baumpflanzungen vorgesehen. Die vorhandenen Bäume müssen entfallen. Mit den
vorgesehenen Neupflanzungen soll in diesem Abschnitt eine Allee entstehen.
Auszug Sonnemannstraße
Die
jeweils zweistreifigen Richtungsfahrbahnen werden durch einen Mittelstreifen
getrennt. Dieser ist so dimensioniert, dass die jeweils erforderlichen
Linksabbiegestreifen und die Aufstellflächen der querenden Fußgänger
aufgenommen werden können. Damit kann ein einheitliches Straßenbild ohne
Verschwenkungen des Fahrbahnrandes in die Nebenanlagen hinein erzielt
werden. Zwischen der Hanauer
Landstraße und der Rückertstraße münden die Windeckstraße und die Howaldtstraße
in die Sonnemannstraße. Die Howaldtstraße wird entsprechend dem Bestand
angeschlossen (unsignalisiert, "Rechts-Rein" "Rechts-Raus"). In Gegenlage zur
Windeckstraße ist die Anbindung des EZB-Geländes mit Berücksichtigung aller
Fahrbeziehungen vorgesehen. In diesem Knotenpunkt werden die Fahrbeziehungen
zur Anbindung der EZB ergänzt. Im Knotenpunkt Sonnemannstraße / Rückertstraße
erhält die Sonnemannstraße jeweils separate Linksabbiegefahrstreifen. Der
Knotenpunkt wird neu signalisiert. Westlich der Rückertstraße verengt sich der
Straßenraum kontinuierlich bis zur Uhlandstraße. Der Querschnitt der
Sonnemannstraße kann daher nicht unverändert fortgesetzt werden. Die
Seitenräume mit jeweils Gehweg und Radweg inkl. der erforderlichen
Sicherheitstrennstreifen sind parallel zu den Gebäudekanten ausgerichtet. Auf
der Nordseite kann ein Längsparkstreifen hergestellt werden. Für einen weiteren
Parkstreifen auf der Südseite reichen die Flächenreserven nicht aus. Die
Breitenunterschiede werden in einem begrünten Mittelstreifen ausgeglichen.
Da der Alleecharakter der
Sonnemannstraße aus Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht fortgesetzt werden
kann, ist für diesen Abschnitt eine Mittelbaumreihe vorgesehen. Die vorhandenen
Bäume entfallen. Der
Knotenpunkt Sonnemannstraße / Oskar-von-Miller-Straße / Uhlandstraße wird
komplett umgestaltet. Die Anbindung der Oskar-von-Miller-Straße (Ost) wird auf
eine Zufahrt gebündelt, um eine zusammenhängend nutzbare Platzfläche zu
erhalten. Die Signalisierung wird um eine Fußgänger- / Radfahrerfurt über die
westliche Knotenpunktzufahrt ergänzt. Die Umsetzung des Abschnittes der Sonnemannstraße
zwischen Rückertstraße und Uhlandstraße einschließlich der
Anschlussknotenpunkte erfolgt im Rahmen des Sanierungsgebietes Frankfurt am
Main - Ostendstraße. Die Vorplanung wird den politischen Gremien zeitgleich mit
gesonderter Vorlage im Rahmen der Sanierung Frankfurt am Main - Ostendstraße
vorgelegt. ·
Knotenpunkt Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße / Grusonstraße Der Knotenpunkt wird bestandsnah
unter weitestgehender Schonung des wertvollen Baumbestandes im Platzbereich und
in der nördlichen Hanauer Landstraße umgestaltet. Der Querschnitt der
Sonnemannstraße wird bis in den Knotenpunkt hinein fortgesetzt. Die südliche
Fahrbahnkante orientiert sich vorsorglich bereits an einer zukünftig ggf.
möglichen Aufweitung der Eisenbahnüberführung der Hanauer Landstraße. Der
vorhandene Baumbestand auf der Südseite entfällt. Die Anbindung der Grusonstraße wird gemäß Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung (§ 8630 vom 27.01.2005) für den allgemeinen
Kfz-Verkehr gesperrt. Für den Linienbusverkehr (Linie 32) ist die Einfahrt in
die Grusonstraße erforderlich, um die Verknüpfung mit der Straßenbahn (Linie
11) auch weiterhin zu ermöglichen. Ein Gestaltungskonzept für die Grusonstraße
wird in Zusammenhang mit der Neuordnung des Danziger Platzes erarbeitet. Die im
Plan dargestellte Wendeanlage dient als Platzhalter zur Verdeutlichung der
Anforderungen an den Straßenraum. Die Ausgestaltung der Grusonstraße wird den
politischen Gremien nach der Erarbeitung eines Gestaltungskonzeptes in
Zusammenhang mit einer Umgestaltung des Danziger Platzes und der
Grünzugverbindung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Auszug Knotenpunkt Hanauer
Landstraße / Sonnemannstraße Mit dem angestrebten GrünGürtel-Lückenschluss wird
die Bedeutung der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße für den Fuß- und
Radverkehr zunehmen. Daher ist in dieser Beziehung eine zusätzliche Furt
über die Hanauer Landstraße vorgesehen. Die erforderlichen Verkehrs- und
Aufstellflächen bedingen hier den Eingriff in den Baumbestand (Platanen)
zwischen der Eisenbahnüberführung und der Einmündung der Grusonstraße zur
Einrichtung der zusätzlichen Querung. Die Haltestelle Ostbahnhof in der Hanauer Landstraße
ist derzeit nicht barrierefrei ausgebildet. Die Planungsüberlegungen der VGF
für einen barrierefreien Ausbau sind in der Planung bereits berücksichtigt. Zur
Verbesserung der Erreichbarkeit der Haltestelle sind - insbesondere auch vor
dem Hintergrund der städtebaulichen Entwicklungen auf dem Gelände der
ehemaligen Feuerwache - zusätzliche signalgesicherte Querungsstellen nördlich
der Haltestelle vorgesehen. Zur Erschließung der EZB für den Wirtschaftsverkehr
aus Richtung Osten ist die Anlage eines separaten Linksabbiegefahrstreifens
erforderlich, da die Grusonstraße zukünftig für eine Blockumfahrung nicht mehr
zur Verfügung stehen wird (s. o.). Die Ausfahrt des Wirtschaftsverkehrs erfolgt
ausschließlich in Fahrtrichtung Osten unmittelbar vor der Eisenbahnüberführung.
· Hanauer
Landstraße (Grusonstraße - Osthafenplatz) Im Bereich der Eisenbahnüberführung wird der Bestand
aufgegriffen. In den jeweils vorgelagerten Bereichen wurde Flächenvorsorge für
eine zukünftige Aufweitung des Straßenraumes in Richtung Süden getroffen. Eine
separate Führung der Straßenbahn ist hier ohne Aufweitung der
Eisenbahnüberführung nicht möglich. Die Einmündung der Eytelweinstraße wird wie im
Bestand angeschlossen (unsignalisiert, "Rechts-Rein" "Rechts-Raus"). Die
Gestaltung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße / Honsellstraße berücksichtigt
den Anschluss der bereits planfestgestellten Ferdinand-Happ-Straße
(nachrichtlich dargestellt), die Platzgestaltung in der Anbindung des
Fußgängertunnels zum Danziger Platz (nachrichtlich übernommen) sowie die Anlage
einer Straßenbahnhaltestelle (§ 3140 vom 20.06.2002). Vorgesehen ist eine
barrierefreie Ausführung mit Mittelbahnsteig östlich des Knotenpunktes. Zur
Herstellung des Knotenpunktes ist auf der Südsseite Grunderwerb erforderlich.
Eine langfristig anzustrebende Fluchtlinie, die eine Aufweitung der
Eisenbahnüberführung aufgreift und einen einheitliche Verkehrsraumbreite bis
zum Osthafenplatz ermöglicht, ist im Plan nachrichtlich dargestellt.
Auszug Knotenpunkt Hanauer
Landstraße / Honsellstraße Die Gestaltung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße
/ Honsellstraße wird unter Beachtung der o. g. Rahmenbedingungen durch die
Leistungsfähigkeit im Kfz-Verkehr bestimmt. Die östliche Knotenpunktzufahrt
erhält zwei Fahrstreifen, ein Linksabbiegen in die Honsellstraße kann aber
nicht ermöglicht werden. Fußgänger- und Radfahrerfurten sind über den
östlichen und südlichen Knotenpunktarm vorgesehen. Die östliche und die
südliche Radfahrerfurt werden jeweils im Zweirichtungsverkehr betrieben.
Östlich des Knotenpunktes wird
der vorhandene Bord im Wesentlichen beibehalten, die aktuellen Planungen
beinhalten die Neuordnung der Nebenanlagen und den Anschluss des neu zu
gestaltenden Osthafenplatzes. ·
Knotenpunkt Hanauer Landstraße / Intzestraße
Die beiden parallel verlaufenden
Straßen Ferdinand-Happ-Straße und Lindleystraße sollen zukünftig eine
Entlastungsfunktion für die Hanauer Landstraße übernehmen. In diesem
Zusammenhang ist u. a. eine Verbesserung der Verkehrsführung im Knotenpunkt
Hanauer Landstraße / Intzestraße erforderlich. Die Umgestaltung hat das Ziel,
mit der Einrichtung von zwei Linksabbiegefahrstreifen von der Hanauer
Landstraße in die Intzestraße und von zwei Rechtseinbiegestreifen aus der
Intzestraße eine leistungsfähigere Verkehrsabwicklung zu ermöglichen. ·
Osthafenplatz Der
Osthafenplatz wird - entsprechend der angestrebten städtebaulichen Entwicklung
im Osthafenbereich - als Quartiersplatz einen Wandel mit steigender Bedeutung
der Aufenthaltsfunktion erleben. Auszug Osthafenplatz
Das
zukunftsorientierte Gestaltungskonzept sieht vor, die Aufenthaltsfunktion durch
breite Nebenanlagen entlang der Bebauung zu unterstützen. Dazu wird die
Fahrbahn in der Platzmitte eingerichtet. Die Richtungsfahrstreifen werden durch
einen überfahrbaren Pflasterstreifen gegliedert. Beidseitig werden
Kfz-Stellplätze in Senkrechtaufstellung hergestellt. Für den Radverkehr sind
beidseitig Radwege vorgesehen. ·
Eyssenstraße Die Parallelstraßen Eyssenstraße und Mayfarthstraße
werden zu einer gemeinsamen öffentlichen Straße zusammengefasst. Der
Straßenraum eröffnet den Handlungsspielraum zur Gestaltung einer zweibahnigen
Straße mit großzügig dimensioniertem "Mittelanger". Im gesamten Straßenverlauf
werden Längsparkplätze am Fahrbahnrand eingerichtet, die durch Bäume gegliedert
werden. Für den Radverkehr sind Radwege vorgesehen, die Gehwegbereiche sind mit
3 bis 4 m Breite für zukünftige höherwertigere Nutzungen
angemessen dimensioniert. Das Gestaltungskonzept "Mittelanger" der
Eyssenstraße bedingt getrennte Richtungsfahrbahnen. Die Verknüpfung im
Knotenpunkt mit der einbahnigen Lindleystraße und dem Osthafenplatz erfolgt in
einem Kreisverkehrsplatz. Der Radius ist mit 14 m auch für Schwerverkehr
geeignet. Die Radwege werden im Kreisverkehrsplatz beibehalten, in der
Lindleystraße ist ein gesichertes Radwegende zur Überleitung in den
Mischverkehr vorgesehen. Die Fußgänger werden rundum über Fußgängerüberwege
geführt. Der Knotenpunkt
Eyssenstraße / Eytelweinstraße wird signalisiert. Über diesen Knotenpunkt wird
die EZB (Beschäftigtenzufahrt) an das Straßennetz angeschlossen. Der Stauraum
an der Eingangskontrolle ist für den zu erwartenden Rückstau dimensioniert. Die
Gestaltung der Knotenzufahrt Eyssenstraße mit 3 separaten Fahrstreifen
ermöglicht auch bei unerwarteten Ereignissen die Abwicklung des EZB-bezogenen
Verkehrs unabhängig von den zukünftigen Verkehren des "Honselldreiecks" sowie
des südlich angrenzenden Entwicklungsbereiches. Die Ausbildung der den
GrünGürtel querenden Straßen entspricht den Mindestanforderungen. Ein
besonderes Anliegen der Vorplanung war der Schutz der großen Kastanie im
Zufahrtsbereich. Die Flächen unter der Eisenbahnbrücke werden unter
Berücksichtigung der hier geplanten Gedenkstätte in die Gestaltung des
Grünzuges integriert. Auszug Knotenpunkt
Eytelweinstraße / Eyssenstraße ·
Eytelweinstraße Die Eytelweinstraße dient der Erschließung des
"Honselldreiecks" sowie der Anbindung des EZB-Beschäftigtenverkehrs aus
Richtung Westen an die Zufahrt in Höhe der Eyssenstraße. Beidseitig sind
Gehwege vorgesehen. Der westseitige Gehweg nimmt den vorhandenen Baumbestand in
Baumscheiben auf. Der Radverkehr wird auf separaten Radwegen geführt. Die
Fahrbahn ist mit 6,50 m für alle Begegnungsfälle ausreichend
dimensioniert. Mit der beidseitigen Anordnung von Parkstreifen (Längsparken)
wird zukünftigen Entwicklungen im "Honselldreieck" Rechnung getragen. ·
Honsellstraße - Honsellbrücke Die städtebauliche Entwicklung des angrenzenden
Hafenbereiches und die Erschließung der EZB sowie der im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 799 vorgesehenen Nutzungen (u. a. "Honselldreieck")
erfordern eine Verknüpfung der Honsellstraße mit der Eyssenstraße unter
Berücksichtigung aller Verkehrsbeziehungen. Für eine verkehrlich und
städtebaulich verträgliche Lösung ist es erforderlich, einen plangleichen
Knotenpunkt Honsellstraße / Eyssenstraße herzustellen. Die Vorlandbrücke wird
durch eine kürzere Rampe ersetzt. Daraus ergibt sich auch, dass die
Honsellstraße zwischen der Hanauer Landstraße und der Eyssenstraße ohne
Höhenversatz im Niveau der angrenzenden Liegenschaften verläuft, sodass auch
hier zukünftig höherwertige Entwicklungen und deren Erschließung begünstigt
werden. Die Honsellstraße
wird beidseitig mit Radwegen und großzügig dimensionierten Gehwegen
ausgestattet. Die beidseitigen Stellplätze in Längsaufstellung sowie die
Dimensionierung der Gehwege berücksichtigen die angestrebte Aufwertung des
Umfeldes.
Auszug Knotenpunkt
Honsellstraße / Eyssenstraße Der Knotenpunkt Honsellstraße / Eyssenstraße wird
signalgesichert ausgebildet. Die Fahrstreifenaufteilung ergibt sich aus den
Leistungsfähigkeitsberechnungen. Rundum sind anforderungsgerechte Fußgänger-
und Radfahrerfurten vorgesehen. Die Gestaltung der verkürzten Rampe wird in einem
für 2006 vorgesehenen Wettbewerb geklärt, in der auch die Detailplanung der
Rampen- und Treppenanlagen zum Grünzug am Mainufer festzulegen sind. Die
Honsellbrücke wird unter Beibehaltung der vorhandenen Querschnittsaufteilung
saniert und in das Gesamtkonzept eingebunden. Auf der Brücke werden
Radfahrstreifen markiert.
·
Mainbrücke Ost Die
Mainbrücke Ost ist als kleinräumige Verbindung der Bereiche nördlich und
südlich des Mains konzipiert und von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossen worden (§ 8630 vom 27.01.2005). Entsprechend der erwarteten
Verkehrsbelastung ist für die Brücke ein 3-streifiger Querschnitt mit
beidseitigen Radwegen und Gehwegen vorgesehen. Der Anschluss an die Honsellbrücke erfolgt im
Knotenpunkt mit der Franziusstraße. Der Knotenpunkt ist - vorbehaltlich von
Anpassungsbedarf aus einem noch durchzuführenden Gestaltungswettbewerb zur
Mainbrücke Ost - als Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Damit können die
Wegebeziehungen sowohl im Kfz-Verkehr als auch für Fußgänger und Radfahrer
umwegarm und mit nur geringen Wartezeiten ermöglicht werden. Alternativ ist
auch ein Anschluss als Einmündung grundsätzlich möglich und in der Vorplanung
abgebildet. Allerdings geht damit einher, dass der Eingriff in das begrünte
Mainufer etwas stärker ausfällt und sich die Verkehrsabwicklung an dieser
Stelle insgesamt nicht ganz so günstig wie bei der Lösung als
Kreisverkehrsplatz darstellt. Auszug Knotenpunkt
Honsellbrücke / Franziusstraße Der Anschluss südlich des Mains erfolgt als
signalisierte Einmündung direkt an das Deutschherrnufer. Die Verbindung von der
Brücke zum tiefer liegenden Mainufer wird für Fußgänger und Radfahrer westlich
der Brücke über eine Rampe hergestellt. Im südlichen Anschlussbereich müssen
mit der Umsetzung der Planung ca. 21 Bäume entfallen. Der Eingriff in die
Kleingartenanlage kann durch die geplante Knotenpunktgestaltung auf ein
Mindestmaß beschränkt werden. Auszug Knotenpunkt
Mainbrücke / Deutschherrnufer D - Kosten Nach einer Schätzung im Rahmen der Vorplanung
addieren sich die Kosten (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen auf
ca. 57,6 Mio. € zzgl. der Kosten für Grunderwerb von den
städtischen Hafenbetrieben.
Maßnahme Kurzbeschreibung Kosten [€] Verlängerte
Rückertstraße; Oskar-von Miller-Straße zwischen
Uhlandstraße und Rückertstraße Neubau der Rückerstraße südl.
der Sonnemannstraße, Grunderneuerung und Neugestaltung der
Oskar-von-Miller-Straße im Rahmen der Neubebauung einschließlich Neu- bzw.
Umbau der Knotenpunkte mit der Sonnemannstraße Finanzierung im Rahmen des Sanierungsgebietes Frankfurt
am Main - Ostendstraße Sonnemannstraße (östl.
Rückertstraße) Grunderneuerung und
Neugestaltung 2.500.000 Hanauer Landstraße
Grunderneuerung und
Umgestaltung durch den Umbau der Knotenpunkte Honsellstraße und Osthafenplatz
sowie Integration der neuen Straßenbahnhaltestelle im Bereich
Honsellstraße 4.000.000 Knotenpunkt Hanauer
Landstraße / Intzestraße Umgestaltung, Herstellung des
2. Bauabschnittes 275.000
Honsellstraße Rückbau und Neubau des
Rampenbauwerkes zur Honsellbrücke. Plangleicher Neubau der Straße zwischen
Hanauer Landstraße und Eyssenstraße. Provisorische Rampe für die Bauzeit.
4.500.000 Osthafenplatz Grunderneuerung und
Neugestaltung 650.000
Eyssenstraße
(Mayfarthstr.) zwischen Osthafenplatz und Grünzug Grunderneuerung und
Neugestaltung 4.000.000 Eytelweinstraße
Neubau / Grunderneuerung und
Neugestaltung 1.200.000 Lichtsignalanlagen,
Wegweisung Umrüstung und Neubau der
Lichtsignalanlagen einschließlich temporärer Maßnahmen für die
Verkehrslenkung während der Bauzeit 3.900.000
Sanierung Honsellbrücke
Grundsanierung 3.300.000 Mainbrücke Ost
Neue Mainbrücke inkl. der
Anschlussknotenpunkte, Wettbewerb zur Gestaltung der Brücke 16.800.000 Anbindung Geh-/Radweg an die
Deutschherrnbrücke Verbesserung der Anbindung der
Geh-/Radwegverbindung der Deutschherrnbrücke an das Mainufer
250.000
Zwischensumme (netto)
41.375.000
Planungskosten (20%)
8.275.000
Summe (netto)
49.650.000
16% Mehrwertsteuer 7.944.000
Summe (brutto)
57.594.000
Anlage 1 (ca. 3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
06.11.2006, NR 193
Antrag vom
12.12.2006, NR 237
Anregung vom
01.12.2006, OA 249
Antrag vom
26.10.2006, OF
103/4
Antrag vom 18.10.2006, OF 111/5
Antrag vom
20.10.2006, OF
112/5 Antrag vom
03.11.2006, OF
132/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2007, M 109
Vortrag des
Magistrats vom 16.01.2009, M 13
Vortrag des
Magistrats vom 08.02.2010, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2010, M 52
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2010, M 53
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2010, M 127 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 22.02.2013, M 36 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket:
27.09.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4
am 31.10.2006, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 562 2006
1.
Der Vorlage M 195 wird unter Hinweis auf OM 562 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 103/4 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (Ablehnung)
zu 2.
Einstimmige Annahme
5. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2006, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M
195 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
6. Sitzung des OBR 5
am 03.11.2006, TO I, TOP 38 Beschluss: 1.
a)
Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 195 ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 111/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3.
Die
Vorlage OF 112/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4.
Die Vorlage OF 132/5 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme zu 4.
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2006, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 193 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
5. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.11.2006, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 193 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
6. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.11.2006, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 193 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP und FAG 7. Sitzung des OBR 5
am 01.12.2006, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 249 2006
1.
Die Vorlage M 195 wird abgelehnt.
2.
Die
Vorlage OF 111/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3.
Die Vorlage OF 112/5 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE und
FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.WASG
zu 2.
SPD, GRÜNE, FAG und LINKE.WASG gegen CDU und FDP
(= Ablehnung)
zu 3. CDU, 3 SPD und
FDP gegen GRÜNE, FAG und LINKE.WASG (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD
6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2006, TO I, TOP
16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Die Vorlage OA 249 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) zu 3.
CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Annahme); SPD (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (M 195 = Ablehnung, NR
193 = Prüfung und Berichterstattung) BFF und REP (M 195 und NR 193 =
Annahme) NPD (M 195 = Ablehnung, NR 193 = Enthaltung)
6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Die Vorlage OA 249 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
BFF gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); FDP (= Annahme im Rahmen der
Vorlage NR 193); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (=
Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3.
CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Annahme); SPD, FAG und
BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 195 = Ablehnung, NR
193 = Enthaltung) 7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.12.2006, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 195 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 193 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 193 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 237 wird abgelehnt.
4.
Die Vorlage OA 249 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. M 195: CDU, SPD,
GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (=
Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Annahme);
FAG (= Enthaltung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 195 und NR 193 =
Annahme, NR 237 und OA 249 = Ablehnung) NPD (M 195 und NR 237 =
Ablehnung, NR 193 = Enthaltung, OA 249 = Annahme) ÖkoLinX/E.L. (M 195 und
NR 193 = Ablehnung, NR 237 und OA 249 = Annahme)
8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006, TO I, TOP 9 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 195 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 193 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 193 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 237 wird abgelehnt.
4.
Die Vorlage OA 249 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. M 195: CDU, SPD,
GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (=
Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE.WASG (= Annahme);
FAG (= Enthaltung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 1176, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Aktenzeichen: 61 0