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Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 7: Hanauer Landstraße (Ost) Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.02.2013, M 36 Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 7: Hanauer Landstraße (Ost) Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1176 (M 195) I. Der Baumaßnahme Hanauer Landstraße (östlich der DB-Brücke) sowie dem Anschluss an das bestehende Verkehrsnetz im Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 4.674.000,- € brutto werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 Mittel in Höhe von 5,320 Mio. € (Hanauer Landstraße östlich DB-Brücke) in der Produktgruppe 16.3, Sachkonto 8078.5200, Projektdefinition 5.004.911, zur Verfügung stehen. Die Planungskosten stehen anteilig im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 in der Projektdefinition 5.001.450 zur Verfügung. IV. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die vorhandenen Flächen zum 31.12.2011 einen Restbuchwert von 192.238,- € aufweisen, der als einmalige Sonderabschreibung zu behandeln ist, b) die Jahresfolgekosten in Höhe von 310.221,82 € sichergestellt sind. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass im Bereich der Liegenschaft Hanauer Landstraße 112 drei Bäume gefällt und ein Baum umgepflanzt werden müssen. Im Rahmen der Maßnahme werden 10 Bäume neu gepflanzt. VI. Der Fällung der Bäume wird zugestimmt. Begründung: A Zielsetzung Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der Europäischen Zentralbank (EZB) auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Ziele sind insbesondere eine bessere Erschließung des Osthafengebietes und eine bessere Verkehrsverbindung zwischen dem Frankfurter Süden und Norden sowie zwischen der BAB 661 und der Innenstadt. Die Hanauer Landstraße soll eine funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren. Zusätzlich machen die vorhandene Ausbauqualität und der Zustand der Verkehrsflächen eine verkehrsgerechte Herstellung notwendig. Die Straßenbahnhaltestelle "Ostbahnhof/Honsellstraße" soll barrierefrei ausgebaut werden. B Alternativen - Keine - C Lösung 1. Allgemeines Die Planung sieht eine grundhafte Erneuerung der Hanauer Landstraße zwischen Eisenbahn-brücke und Launhardtstraße vor. In der Hanauer Landstraße wird der vorhandene Haltepunkt der Straßenbahn mit einer Mittelinsel barrierefrei ausgebaut. Daraus resultieren eine Verschwenkung der zweispurigen Verkehrsführung und eine abschnittsweise Verbreiterung des Straßenquerschnitts. Aufgrund der Verbreiterung gegenüber dem Bestand ist ein flächenneutraler Grundstückstausch mit dem Eigentümer des Grundstücks "Hanauer Landstraße 112" notwendig. Ein entsprechender Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung wird derzeit vorbereitet. Zusätzlich sind Arbeiten erforderlich, die mit der Verschiebung der Grundstücksgrenze einhergehen, wie Versetzen der Mauer und des Zaunes. Außerdem werden im Bereich des Grundstückes drei Bäume gefällt und ein Baum umgepflanzt. Es werden beidseitig separate Radwege sowie Parkstreifen angeordnet. Die Straßenbeleuchtung wird komplett neu erstellt. Aufgrund der Änderungen der Verkehrsbeziehungen im Gesamtprojekt sind im Umfeld neue Vorweganzeiger erforderlich. Auch zahlreiche bestehende Vorweganzeiger müssen geändert werden. Der nördliche Fahrbahnrand der Hanauer Landstraße bleibt im Wesentlichen unverändert. Im Süden wird die Fahrbahn zwischen Eytelwein- und Hagenstraße gegenüber dem Bestand um ca. 7 m verbreitert. Wie im Bestand verbleiben je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen mit 3,25 m Breite. Daneben sind Längsparkstreifen von 2,00 m Breite, 0,75 m Sicherheitstrennstreifen, 1,60 m Radweg und mindestens 3,00 m Gehweg geplant. Im Wechsel mit Längsparkstreifen werden Grünstreifen mit Bäumen angeordnet. Gegenüber dem Bestand wird die Breite dieser Streifen vergrößert. Für das Linksabbiegen in die Ferdinand-Happ-Straße wird eine Abbiegespur außerhalb des Gleisbereiches der Straßenbahn eingerichtet. Die Fahrbahnoberfläche und die Schienen der Straßenbahn sind höhengleich, die Gleise somit überfahrbar. Die Fahrbahn und die Radwege werden asphaltiert. Die Fahrbahn der Hanauer Landstraße wird in Abhängigkeit der prognostizierten Verkehrsmenge in Bauklasse I ausgebildet. Der Gehwegbereich wird mit Betonplatten 40x40 bzw. 20x20 im Bereich von Grundstückszufahrten gepflastert. Im Bereich der Stellplätze wird Großpflaster aus angrenzenden Straßen wiederverwendet. Des Weiteren sind folgende Arbeiten der Ämter und Werke (Versorgungsträger) vorgesehen: Es werden 12 Fahrleitungsmaste der VGF verlegt bzw. umgebaut. Für 7 davon wird die Finanzierung innerhalb dieser Vorlage erwirkt, da sie aufgrund der geänderten Straßengestaltung umgesetzt werden müssen, die übrigen 5 werden durch die VGF finanziert. Zusätzlich werden diverse Strom-, Telekommunikations- und Trinkwasserleitungen umverlegt. Der Kreuzungsbereich mit der Hanauer Landstraße/Honsellstraße wird signalisiert. Am Knoten zum Osthafenplatz bleibt die bereits eingerichtete bauzeitliche Lichtsignalanlage bestehen, sie wird an den neuen Endzustand angepasst und der Überweg barrierefrei ausgestattet. Die Straßenbeleuchtung wird komplett erneuert. An geeigneten Stellen werden Fahrradständer und zylindrische Poller aufgestellt. Es muss durchgängig markiert und beschildert werden. D Kosten Die Mittel für Baukosten "Hanauer Landstraße östlich DB-Brücke" in Höhe von 3.651.400 € stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.004.911 bereit. Die Mittel für Baunebenkosten und Grunderwerb in Höhe von 1.022.600 € stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.001.450 bereit. Der Umbau der unter Pkt. 3 genannten Fahrleitungsmasten wird als Teil der Straßenbaumaßnahme finanziert. Die Straßenbauarbeiten sind nicht zuschussfähig. Die übrigen Änderungen an der Fahrleitung, die neue Straßenbahnhaltestelle sowie die Gleisverschwenkung werden durch die VGF finanziert. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 1.845.000,00 Beteiligung Anschluss Ferd.-Happ-Str. 154.600,00 1.2 Trassenarbeiten 1.2.1 Kabel und Kabeltiefbauarbeiten Amt 16 395.900,00 1.2.2 Straßenbeleuchtung 274.600,00 1.2.3 Fahrleitungsmaste 287.100,00 1.2.4 LSA 124.900,00 1.3 Begrünung 42.000,00 1.4 Vorweganzeiger 681.900,00 Summe 1 Baukosten 3.806.000,00 2. Baunebenkosten € € € Planung Amt 16 71.400,00 Planung LSA 18.700,00 Baumgutachten, Planung Amt 67 22.100,00 sonst. Planung, Bauüberw., Gutachten 755.800,00 Summe 2 Baunebenkosten 868.000,00 GESAMTKOSTEN 4.674.000,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten für Planung und Projektsteuerung wurden bereits verausgabt in Projektdefinition 5.001.450 5.004.911 Im Jahr 2007 29.156,12 €, 0,00 € im Jahr 2008 24.432,90 €, 154.545,92 € im Jahr 2009 29.482,33 €, 0,00 € im Jahr 2010 41.113,59 €, 0,00 € im Jahr 2011 19.976,17 € 0,00 € und im Jahr 2012 10.967,10 €. 111.039,86 € 155.128,21 € 265.585,78 € Noch kassenwirksam werden in Projektdefinition 5.001.450 5.004.911 im Jahr 2012 0,00 €, 0,00 €, im Jahr 2013 433.700,00 €, 1.692.900,00 €, im Jahr 2014 347.000,00 €, 1.354.300,00 €, im Jahr 2015 86.700,00 €, 338.600,00 €, 867.400,00 € 3.385.800,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden Gesamtkosten ergeben sich zu 1 Baukosten 3.806.000 € 2 Baunebenkosten 868.000 € Gesamtkosten 4.674.000 €. 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 (Straßenbau) 12.733 m2 á 1,30€ 16.552,90 € Kostenstelle: 660040 Sachkonto: 80785200 4.2.2 Produktgruppe 22.9 (Grün- und Freiflächen) 5 % von 41.942,62 € 2.097,13 € 4.2.3 Lichtsignalanlage Unterhaltung 5.000,00 € Betrieb 1.500,00 € 5 % von 124.822,55 € 6.241,13 € gesamt 12.741,13 € 4.3 Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (4,75% der Gesamtkosten, davon die Hälfte) 110.996,85 € 2. Abschreibung Straßenbau (30 Jahre) 131.506,19 € Beleuchtung (20 Jahre) 13.729,56 € Grünflächen (15 Jahre) 2.796,17 € Signalanlagen (15 Jahre) 8.321,50 € Oberleitungsmaste (25 Jahre) 11.480,38 € Abschreibung gesamt 167.833,81 € Kapitalkosten gesamt 278.830,66 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage _Lageplan_1 (ca. 1,8 MB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 767 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2006, M 195 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.03.2013, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, FDP, Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 19. Sitzung des OBR 4 am 12.03.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage M 36 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.03.2013, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2013, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2013, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 4 am 09.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 36 wird bis zur Vorstellung der Planungen am Dienstag, dem 18.06.2013, zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE Beschlussausfertigung(en): § 2967, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 Aktenzeichen: 61 10

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