Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 7: Hanauer Landstraße (Ost) Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.02.2013, M 36 Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im
Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 7: Hanauer Landstraße (Ost)
Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1176 (M
195) I. Der Baumaßnahme Hanauer
Landstraße (östlich der DB-Brücke) sowie dem Anschluss an das bestehende
Verkehrsnetz im Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen
Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird entsprechend
den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme
mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 4.674.000,- € brutto werden bewilligt
und freigegeben.
III. Es dient zur Kenntnis, dass
für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 Mittel in Höhe von
5,320 Mio. € (Hanauer Landstraße östlich DB-Brücke) in der Produktgruppe
16.3, Sachkonto 8078.5200, Projektdefinition 5.004.911, zur Verfügung stehen.
Die Planungskosten stehen anteilig im Investitionsprogramm 2012 bis 2015 in der
Projektdefinition 5.001.450 zur Verfügung. IV. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die vorhandenen Flächen zum 31.12.2011 einen
Restbuchwert von 192.238,- € aufweisen, der als einmalige
Sonderabschreibung zu behandeln ist, b) die Jahresfolgekosten in Höhe von 310.221,82
€ sichergestellt sind. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass im Bereich
der Liegenschaft Hanauer Landstraße 112 drei Bäume gefällt und ein Baum
umgepflanzt werden müssen. Im Rahmen der Maßnahme werden 10 Bäume neu
gepflanzt. VI. Der Fällung der Bäume wird
zugestimmt. Begründung: A Zielsetzung Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten
mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der Europäischen
Zentralbank (EZB) auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und
Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich
Frankfurter Osten". Ziele sind insbesondere eine bessere Erschließung des
Osthafengebietes und eine bessere Verkehrsverbindung zwischen dem Frankfurter
Süden und Norden sowie zwischen der BAB 661 und der Innenstadt. Die Hanauer Landstraße soll eine funktionale und
straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren. Zusätzlich machen die vorhandene
Ausbauqualität und der Zustand der Verkehrsflächen eine verkehrsgerechte
Herstellung notwendig. Die Straßenbahnhaltestelle "Ostbahnhof/Honsellstraße"
soll barrierefrei ausgebaut werden. B Alternativen - Keine - C Lösung 1. Allgemeines Die Planung sieht eine grundhafte Erneuerung der
Hanauer Landstraße zwischen Eisenbahn-brücke und Launhardtstraße vor. In der Hanauer Landstraße wird der vorhandene
Haltepunkt der Straßenbahn mit einer Mittelinsel barrierefrei ausgebaut. Daraus
resultieren eine Verschwenkung der zweispurigen Verkehrsführung und eine
abschnittsweise Verbreiterung des Straßenquerschnitts. Aufgrund der Verbreiterung gegenüber dem Bestand ist
ein flächenneutraler Grundstückstausch mit dem Eigentümer des Grundstücks
"Hanauer Landstraße 112" notwendig. Ein entsprechender Vortrag des Magistrats
an die Stadtverordnetenversammlung wird derzeit vorbereitet. Zusätzlich sind
Arbeiten erforderlich, die mit der Verschiebung der Grundstücksgrenze
einhergehen, wie Versetzen der Mauer und des Zaunes. Außerdem werden im Bereich
des Grundstückes drei Bäume gefällt und ein Baum umgepflanzt. Es werden beidseitig separate Radwege sowie
Parkstreifen angeordnet. Die Straßenbeleuchtung wird komplett neu erstellt.
Aufgrund der Änderungen der Verkehrsbeziehungen im
Gesamtprojekt sind im Umfeld neue Vorweganzeiger erforderlich. Auch zahlreiche
bestehende Vorweganzeiger müssen geändert werden. Der nördliche Fahrbahnrand der Hanauer Landstraße
bleibt im Wesentlichen unverändert. Im Süden wird die Fahrbahn zwischen
Eytelwein- und Hagenstraße gegenüber dem Bestand um ca. 7 m verbreitert.
Wie im Bestand verbleiben je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen mit 3,25 m Breite.
Daneben sind Längsparkstreifen von 2,00 m Breite, 0,75 m
Sicherheitstrennstreifen, 1,60 m Radweg und mindestens 3,00 m Gehweg
geplant. Im Wechsel mit Längsparkstreifen werden Grünstreifen mit Bäumen
angeordnet. Gegenüber dem Bestand wird die Breite dieser Streifen
vergrößert. Für das Linksabbiegen in die
Ferdinand-Happ-Straße wird eine Abbiegespur außerhalb des Gleisbereiches der
Straßenbahn eingerichtet. Die Fahrbahnoberfläche und die Schienen der
Straßenbahn sind höhengleich, die Gleise somit überfahrbar. Die Fahrbahn und die Radwege werden asphaltiert. Die
Fahrbahn der Hanauer Landstraße wird in Abhängigkeit der prognostizierten
Verkehrsmenge in Bauklasse I ausgebildet. Der Gehwegbereich wird mit
Betonplatten 40x40 bzw. 20x20 im Bereich von Grundstückszufahrten gepflastert.
Im Bereich der Stellplätze wird Großpflaster aus angrenzenden Straßen
wiederverwendet.
Des Weiteren sind folgende
Arbeiten der Ämter und Werke (Versorgungsträger) vorgesehen: Es werden 12 Fahrleitungsmaste der VGF verlegt bzw.
umgebaut. Für 7 davon wird die Finanzierung innerhalb dieser Vorlage erwirkt,
da sie aufgrund der geänderten Straßengestaltung umgesetzt werden müssen, die
übrigen 5 werden durch die VGF finanziert. Zusätzlich werden diverse Strom-,
Telekommunikations- und Trinkwasserleitungen umverlegt. Der Kreuzungsbereich mit der Hanauer
Landstraße/Honsellstraße wird signalisiert. Am Knoten zum Osthafenplatz bleibt
die bereits eingerichtete bauzeitliche Lichtsignalanlage bestehen, sie wird an
den neuen Endzustand angepasst und der Überweg barrierefrei ausgestattet. Die
Straßenbeleuchtung wird komplett erneuert. An geeigneten Stellen werden
Fahrradständer und zylindrische Poller aufgestellt. Es muss durchgängig
markiert und beschildert werden. D Kosten Die Mittel für Baukosten "Hanauer Landstraße östlich
DB-Brücke" in Höhe von 3.651.400 € stehen auf dem Konto Produktgruppe:
16.3
Sachkonto:
8078.5200
Projektdefinition: 5.004.911 bereit. Die Mittel für Baunebenkosten und
Grunderwerb in Höhe von 1.022.600 € stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.001.450 bereit. Der Umbau der unter Pkt. 3 genannten
Fahrleitungsmasten wird als Teil der Straßenbaumaßnahme finanziert. Die
Straßenbauarbeiten sind nicht zuschussfähig. Die übrigen Änderungen an der
Fahrleitung, die neue Straßenbahnhaltestelle sowie die Gleisverschwenkung
werden durch die VGF finanziert. Kostenübersicht 1. Baukosten € € €
1.1 Straßenbauarbeiten 1.845.000,00
Beteiligung Anschluss Ferd.-Happ-Str.
154.600,00
1.2 Trassenarbeiten 1.2.1
Kabel und Kabeltiefbauarbeiten Amt 16 395.900,00
1.2.2
Straßenbeleuchtung 274.600,00 1.2.3
Fahrleitungsmaste 287.100,00 1.2.4
LSA 124.900,00
1.3 Begrünung 42.000,00
1.4 Vorweganzeiger 681.900,00
Summe 1 Baukosten
3.806.000,00 2. Baunebenkosten € € €
Planung Amt 16 71.400,00
Planung LSA 18.700,00
Baumgutachten, Planung Amt 67
22.100,00
sonst. Planung, Bauüberw., Gutachten 755.800,00
Summe 2 Baunebenkosten
868.000,00
GESAMTKOSTEN 4.674.000,00
2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten für Planung und Projektsteuerung
wurden bereits verausgabt in Projektdefinition 5.001.450
5.004.911
Im Jahr 2007 29.156,12 €,
0,00
€ im
Jahr 2008 24.432,90 €, 154.545,92 €
im Jahr 2009 29.482,33
€, 0,00 € im Jahr 2010 41.113,59 €, 0,00 €
im Jahr 2011 19.976,17 €
0,00
€ und im
Jahr 2012 10.967,10 €. 111.039,86 €
155.128,21 €
265.585,78
€
Noch kassenwirksam werden
in Projektdefinition 5.001.450 5.004.911
im Jahr 2012 0,00 €,
0,00
€, im
Jahr 2013 433.700,00 €,
1.692.900,00 €,
im Jahr 2014 347.000,00
€, 1.354.300,00 €, im Jahr 2015 86.700,00 €,
338.600,00 €, 867.400,00 €
3.385.800,00 €
3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden
Gesamtkosten ergeben sich zu 1 Baukosten
3.806.000 € 2
Baunebenkosten 868.000 € Gesamtkosten 4.674.000
€. 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 (Straßenbau) 12.733 m2 á 1,30€
16.552,90
€ Kostenstelle:
660040 Sachkonto:
80785200 4.2.2 Produktgruppe 22.9 (Grün- und
Freiflächen) 5 % von 41.942,62 €
2.097,13 € 4.2.3 Lichtsignalanlage Unterhaltung
5.000,00 € Betrieb
1.500,00 € 5 % von 124.822,55 €
6.241,13 € gesamt
12.741,13 € 4.3 Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (4,75% der
Gesamtkosten, davon die Hälfte)
110.996,85
€ 2. Abschreibung Straßenbau (30 Jahre)
131.506,19 € Beleuchtung (20 Jahre)
13.729,56 €
Grünflächen (15 Jahre)
2.796,17
€ Signalanlagen (15
Jahre)
8.321,50 € Oberleitungsmaste (25 Jahre)
11.480,38 € Abschreibung gesamt
167.833,81 € Kapitalkosten gesamt
278.830,66 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage _Lageplan_1 (ca. 1,8 MB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 767 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2006, M 195
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
27.02.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.03.2013, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 36
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im
Verkehrsausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP,
Piraten und RÖMER (= Annahme) 18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP
33 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 36
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, FDP, Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss), LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme)
19. Sitzung des OBR 4
am 12.03.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage M
36 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 12.03.2013, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 36
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; LINKE.
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2013, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 36
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme)
20. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2013, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 36
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten,
RÖMER, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
20. Sitzung des OBR 4
am 09.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 36
wird bis zur Vorstellung der Planungen am Dienstag, dem 18.06.2013,
zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des OBR 4
am 18.06.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 36
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung 1 GRÜNE Beschlussausfertigung(en): § 2967, 20. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 Aktenzeichen: 61 10