Lichtsignalanlagen und Fußwegquerungen blindengerecht ausführen
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
blindengerecht ausführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Bei der Umgestaltung der Sonnemannstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke wird bei den ampelgesteuerten Fußwegquerungen sowohl die akustische Signalisierung als auch ein taktiles Leitsystem einschließlich einer mindestens 3 cm hohen Bordsteinkante berücksichtigt.
- Die Fuß- und Radverkehrsinsel auf der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße wird der Bedeutung des GrünGürtel-Lückenschlusses entsprechend vergrößert. Begründung: Diese Straßenbaumaßnahme wird komplett aus dem Finanzhaushalt der Stadt finanziert. Es stehen keine Fördermittel aus dem GVFG und §33FAG zur Verfügung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorlage nicht der Zustimmung der Behindertenbeauftragten bedurfte. Die M 13 enthält - trotz regelmäßig vorgetragenem und berechtigtem Wunsch der FAG-Fraktion nach integrativem, barrierefreien Planen und Bauen - unter keinem Punkt einen Beschlusstext auf zwingende barrierefreie Ausführung, was durch den hier vorliegenden Antrag nachgeholt wird. Die barrierefreien Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen sind mit dem BSBH abzustimmen. Insbesondere bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße ist sicherlich das in der Nähe liegende Dialogmuseum bei dem notwendigen Blindenleitsystem zusätzlich eine partizipativ wichtige Fachorganisation. Die 3 cm hohe Bordsteinkante für Blindenstock und Blindenhund sollten entsprechend der DIN-18024 gebaut werden. Im BSBH wird es folgendermaßen kommuniziert: "Formal ist festzuhalten, dass die 3-cm Bordsteinregel der DIN 18024 nach wie vor in Kraft ist. Die Insel bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße sollte auf jeden Fall vergrößert werden."
Inhalt
Antrag vom 17.02.2009, NR 1282
Betreff: Lichtsignalanlagen und Fußwegquerungen blindengerecht ausführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Bei der Umgestaltung der Sonnemannstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke wird bei den ampelgesteuerten Fußwegquerungen sowohl die akustische Signalisierung als auch ein taktiles Leitsystem einschließlich einer mindestens 3 cm hohen Bordsteinkante berücksichtigt.
- Die Fuß- und Radverkehrsinsel auf der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße wird der Bedeutung des GrünGürtel-Lückenschlusses entsprechend vergrößert. Begründung: Diese Straßenbaumaßnahme wird komplett aus dem Finanzhaushalt der Stadt finanziert. Es stehen keine Fördermittel aus dem GVFG und §33FAG zur Verfügung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorlage nicht der Zustimmung der Behindertenbeauftragten bedurfte. Die M 13 enthält - trotz regelmäßig vorgetragenem und berechtigtem Wunsch der FAG-Fraktion nach integrativem, barrierefreien Planen und Bauen - unter keinem Punkt einen Beschlusstext auf zwingende barrierefreie Ausführung, was durch den hier vorliegenden Antrag nachgeholt wird. Die barrierefreien Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen sind mit dem BSBH abzustimmen. Insbesondere bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße ist sicherlich das in der Nähe liegende Dialogmuseum bei dem notwendigen Blindenleitsystem zusätzlich eine partizipativ wichtige Fachorganisation. Die 3 cm hohe Bordsteinkante für Blindenstock und Blindenhund sollten entsprechend der DIN-18024 gebaut werden. Im BSBH wird es folgendermaßen kommuniziert: "Formal ist festzuhalten, dass die 3-cm Bordsteinregel der DIN 18024 nach wie vor in Kraft ist. Die Insel bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße sollte auf jeden Fall vergrößert werden."Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2009, M 13 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.02.2009
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