Lichtsignalanlagen und Fußwegquerungen blindengerecht ausführen
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
blindengerecht ausführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Bei der Umgestaltung der Sonnemannstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke wird bei den ampelgesteuerten Fußwegquerungen sowohl die akustische Signalisierung als auch ein taktiles Leitsystem einschließlich einer mindestens 3 cm hohen Bordsteinkante berücksichtigt.
- Die Fuß- und Radverkehrsinsel auf der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße wird der Bedeutung des GrünGürtel-Lückenschlusses entsprechend vergrößert. Begründung: Diese Straßenbaumaßnahme wird komplett aus dem Finanzhaushalt der Stadt finanziert. Es stehen keine Fördermittel aus dem GVFG und §33FAG zur Verfügung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorlage nicht der Zustimmung der Behindertenbeauftragten bedurfte. Die M 13 enthält - trotz regelmäßig vorgetragenem und berechtigtem Wunsch der FAG-Fraktion nach integrativem, barrierefreien Planen und Bauen - unter keinem Punkt einen Beschlusstext auf zwingende barrierefreie Ausführung, was durch den hier vorliegenden Antrag nachgeholt wird. Die barrierefreien Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen sind mit dem BSBH abzustimmen. Insbesondere bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße ist sicherlich das in der Nähe liegende Dialogmuseum bei dem notwendigen Blindenleitsystem zusätzlich eine partizipativ wichtige Fachorganisation. Die 3 cm hohe Bordsteinkante für Blindenstock und Blindenhund sollten entsprechend der DIN-18024 gebaut werden. Im BSBH wird es folgendermaßen kommuniziert: "Formal ist festzuhalten, dass die 3-cm Bordsteinregel der DIN 18024 nach wie vor in Kraft ist. Die Insel bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße sollte auf jeden Fall vergrößert werden."
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.02.2009, NR 1282 Betreff: Lichtsignalanlagen und Fußwegquerungen
blindengerecht ausführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Bei der Umgestaltung der Sonnemannstraße zwischen
Rückertstraße und DB-Brücke wird bei den ampelgesteuerten Fußwegquerungen
sowohl die akustische Signalisierung als auch ein taktiles Leitsystem
einschließlich einer mindestens 3 cm hohen Bordsteinkante berücksichtigt.
2. Die Fuß- und Radverkehrsinsel auf der Achse
Grusonstraße - Holzmannstraße wird der Bedeutung des GrünGürtel-Lückenschlusses
entsprechend vergrößert. Begründung: Diese Straßenbaumaßnahme wird
komplett aus dem Finanzhaushalt der Stadt finanziert. Es stehen keine
Fördermittel aus dem GVFG und §33FAG zur Verfügung. Deshalb ist davon
auszugehen, dass die Vorlage nicht der Zustimmung der Behindertenbeauftragten
bedurfte. Die M 13 enthält - trotz regelmäßig vorgetragenem und berechtigtem
Wunsch der FAG-Fraktion nach integrativem, barrierefreien Planen und Bauen -
unter keinem Punkt einen Beschlusstext auf zwingende barrierefreie Ausführung,
was durch den hier vorliegenden Antrag nachgeholt wird. Die barrierefreien Maßnahmen für blinde und
sehbehinderte Menschen sind mit dem BSBH abzustimmen. Insbesondere bei der
Querung Grusonstraße - Holzmannstraße ist sicherlich das in der Nähe liegende
Dialogmuseum bei dem notwendigen Blindenleitsystem zusätzlich eine partizipativ
wichtige Fachorganisation. Die 3 cm hohe Bordsteinkante für Blindenstock und
Blindenhund sollten entsprechend der DIN-18024 gebaut werden. Im BSBH wird es
folgendermaßen kommuniziert: "Formal ist festzuhalten, dass die 3-cm
Bordsteinregel der DIN 18024 nach wie vor in Kraft ist. Die Insel bei der
Querung Grusonstraße - Holzmannstraße sollte auf jeden Fall vergrößert
werden." Antragsteller:
FAG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Gisela
Becker Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.01.2009, M 13 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Versandpaket:
18.02.2009 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.02.2009, TO I, TOP 95
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 1282 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF; FAG (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen FAG
(= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und
BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und
BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: LINKE. (M 13 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2009, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 1282 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (=
Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen
LINKE. (= Annahme) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2.
und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.,
FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 13 = Annahme, NR 1274 = Ablehnung, NR 1282 = Prüfung und
Berichterstattung) NPD (M 13 = Annahme, NR 1274 = Enthaltung, NR 1282 =
Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 13 = Ablehnung, NR 1274
und NR 1282 = Annahme) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2009, TO II, TOP 37
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1274 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und
Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE,
FDP, BFF und REP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.,
FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie REP und NPD (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, REP und NPD
(= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5540, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 Aktenzeichen: 32 1