Anpassung der GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke-Ost
Vorlagentyp: M
Inhalt
S
A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.10.2004, M
204
Betreff: Anpassung der
GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke-Ost 1. Der Magistrat wird beauftragt, a) die GVP-Netzkonzeption Straße wie folgt an die
aktuellen Erfordernisse anzupassen: - Die Planungen
für eine Mainquerung im Zuge des Stadtrings Ost gemäß GVP 1976/82 werden
aufgegeben, -
Die Mainquerung soll stattdessen gemäß Variante 2b der
Verkehrsuntersuchung als Stadtteilverbindungsstraße von der Hanauer Landstraße
über Honsellstraße, Honsellbrücke und eine neue Mainbrücke unmittelbar östlich
der Hafenzufahrt zum Osthafen (Unterhafen) zum Deutschherrnufer verlaufen,
-
Die Eyssenstraße wird plangleich mit der Honsellstraße verknüpft,
-
die neue Mainbrücke erhält vollwertige Fußgänger- und
Radverkehrsanlagen, b) einen Wettbewerb für die neue Mainbrücke und die
Rampe in der Honsellstraße auszuloben, c) das Planungsrecht für die neue Mainbrücke durch
Erweiterung eingeleiteter Bebauungsplanverfahrens zu schaffen, d) mit dem Land Hessen über eine Bezuschussung der
Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu verhandeln und
ggf. eine private Finanzierung (z.B. durch die Grundstückseigentümer im Umfeld
der Maßnahme) vorzubereiten, e) die Maßnahme schrittweise zügig umzusetzen.
Begründung: A. Zielsetzung A.1 Anlass Der Gesamtverkehrsplan (GVP) stellt einen fachlichen
Rahmenplan für die Bauleitplanung der Stadt Frankfurt am Main dar. Im Zuge der
städtebaulichen Gesamtentwicklungsplanung sind immer wieder Anpassungen dieses
Rahmenplanes in Teilbereichen erforderlich. Ein Entwicklungsschwerpunkt der Stadt Frankfurt am
Main ist der Bereich zwischen Ostbahnhof und Großmarkt-Areal als Auftakt der
Entwicklungsachse Hanauer Landstraße. Das Großmarkt-Areal wird als zukünftiger
Standort der Europäischen Zentralbank (EZB) entwickelt. Der westlich und
nördlich angrenzende Bereich des südlichen Ostends ist als Sanierungsgebiet
ausgewiesen. Neue hochwertige Nutzungen werden auch für den Bereich der
ehemaligen Feuerwache, für das Honsell-Dreieck, für den ehemaligen Güterbahnhof
Ost sowie für das Raab-Karcher-Areal zwischen Hanauer Landstraße und
Lindleystraße geplant. Darüber hinaus wird der Osthafen im Rahmen des Projekts
Hafen2000+ weiter aufgewertet. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des
erweiterten Hafenumfelds als Transport- und Logistikschwerpunkt sind auch die
Bestrebungen der Bahn AG zu sehen, die Güterverkehrsinfrastruktur in diesem
Bereich zu bündeln. A.2 Bisherige Netzkonzeption und aktuelle
Fortschreibung
A.2.1 ÖPNV-Schienennetz Der westliche Bereich des Entwicklungsschwerpunkts
ist über die S-Bahn-Station Ostendstraße an alle S-Bahn-Linien, die die
Innenstadt durchqueren, angebunden. Am Ostbahnhof endet die Stadtbahnlinie U 6
und ist hier mit dem Regionalverkehr auf der nordmainischen Eisenbahnstrecke
zwischen Frankfurt a.M. und Hanau verknüpft. Im Zuge der Hanauer Landstraße
verläuft die Straßenbahnlinie 11 zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil
Fechenheim. Insbesondere im Abschnitt von der Großmarkthalle bis einschließlich
Ratswegkreisel kommt es zu gegenseitigen Behinderungen zwischen der Straßenbahn
und dem motorisierten Individualverkehr. Die Gesamtverkehrsplanung (GVP 1976/82) sieht vor,
die heute am Ostbahnhof endende Stadtbahnstrecke durch die Hanauer Landstraße
in Richtung Osten zu verlängern. Die Strecke soll im westlichen Abschnitt
unterirdisch verlaufen und östlich des Ratswegkreisels oberirdisch. Darüber
hinaus ist vorgesehen, auch auf der nordmainischen Eisenbahnstrecke in Richtung
Hanau einen S-Bahn-Betrieb einzurichten. Aufgrund der vermuteten
Wechselwirkungen zwischen der nordmainischen S-Bahn einerseits und der
Stadtbahnstrecke in der Hanauer Landstraße andererseits werden derzeit Konzepte
zur Verknüpfung der beiden Systeme oder zur Einführung einer Zweisystemlösung
sowie zum jeweiligen Fahrplanangebot auf ihre Realisierungswürdigkeit hin
untersucht. Über die Ergebnisse zu dieser Untersuchung wird der Magistrat an
anderer Stelle berichten. In jedem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der
in Fortschreibung befindliche Gesamtverkehrsplan für den nordmainischen
Korridor ein Nahverkehrsangebot beinhalten wird, dass eine hochwertige
Erschließung des Entwicklungsbereichs mit einer leistungsfähigen Verbindung
zwischen Frankfurt a.M. und der östlich angrenzenden Region verknüpft. A.2.2 Straßennetz Der Entwicklungsschwerpunkt im Frankfurter Osten
wird über den Hauptverkehrsstraßenzug Sonnemannstraße - Hanauer Landstraße
unmittelbar an das Netz der verkehrswichtigen Straßen in Frankfurt am Main
angeschlossen. Der Straßenzug stellt durch den Anschluss an die A 661 die
radiale Verbindung zwischen dem äußeren Autobahnring, dem Alleenring und dem
innenstadtnahen Anlagenring dar. Während im Zuge des Autobahnrings und des
Anlagenrings eine Mainquerung möglich ist, findet der Alleenring derzeit keine
Fortsetzung südlich der Hanauer Landstraße. Die entsprechenden
Verkehrsbeziehungen werden vorrangig über Wittelsbacherallee und Ratsweg zur A
661 geführt. Der fehlende Netzzusammenhang über den Main hinweg im Abschnitt
zwischen Autobahnring (Kaiserleibrücke) und Anlagenring
(Flößerbrücke/Ignatz-Bubis-Brücke) führt dazu, dass über den radialen
Straßenzug Sonnemannstraße - Hanauer Landstraße auch tangentiale
Verkehrsbeziehungen abgewickelt werden müssen. Die insgesamt daraus
resultierende Verkehrsnachfrage führt regelmäßig zu einer hohen Auslastung der
vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Die Beschlusslage zum Gesamtverkehrsplan sieht eine
zusätzliche Mainquerung im Zuge des 'Stadtrings Ost' vor (Abbildung 1). Der
Stadtring Ost soll den nordmainischen Alleenring im Zuge Höhenstraße -
Habsburgerallee mit dem südmainischen Straßenzug Offenbacher Landstraße -
Mörfelder Landstraße verbinden. Die Planungen sehen Verknüpfungen mit der
Hanauer Landstraße und dem Deutschherrnufer vor, so dass über den 'Stadtring
Ost' auch eine Verknüpfung der nord- und südmainischen Radialstraßen erfolgen
würde. Abbildung 1: GVP-Zielnetz Straße gemäß
Beschlusslage Im Rahmen der Untersuchungen zur Fortschreibung des
Gesamtverkehrsplans sind die noch nicht realisierten Maßnahmen der bisherigen
GVP-Netzkonzeption vor dem Hintergrund aktueller Randbedingungen und
Zielvorstellungen überprüft und neu bewertet worden. Die GVP-Gutachter
empfehlen einen Handlungsansatz, der eine Stärkung der Außenverteilung des
Kfz-Verkehrs über das Tangentensystem der Autobahnen vorsieht und damit das
Stadtstraßennetz von großräumigen Verbindungen entlasten kann. Besonderes
Augenmerk gilt dabei einer Entlastung des östlichen Abschnitts des Alleenrings
im Zuge Rothschildallee - Höhenstraße - Habsburgerallee. Die verkehrlichen Wirkungen des
'Stadtrings Ost' sind vor dem Hintergrund der für das Prognosejahr 2015
erwarteten Verkehrsentwicklung ermittelt worden. Je nach Untersuchungsfall sind
für den Abschnitt der neuen Mainbrücke zwischen Hanauer Landstraße und
Deutschherrnufer Belastungswerte von 16.000 bis 17.000 Kfz/Tag ermittelt
worden. Entsprechend der starken Verkehrsnachfrage auf dem neuen Netzelement
steigt auch die Verkehrsbelastung auf den bestehenden Anschlussstrecken
nördlich und südlich des Mains deutlich an. Insbesondere auf der
Habsburgerallee sind zusätzliche Verkehrsbelastungen von bis zu 10.000 Kfz/Tag
zu erwarten. Das entspricht einer Zunahme von rd. 90 %. Die Zusatzbelastungen
klingen zwar im weiteren Verlauf nach Norden und auch südlich des Mains relativ
schnell ab, sie stehen aber im Widerspruch zu der angestrebten Entlastung
dieser Bereiche. Gleichzeitig fallen die Entlastungen durch den Stadtring Ost
für die benachbarten Mainbrücken und das innerstädtische Straßennetz mit
Abnahmen von 10 bis 20 % relativ gering aus. Insgesamt wird daher der Stadtring Ost von den
Gutachtern im Zusammenhang mit dem Handlungsansatz einer stärkeren
Verkehrsverteilung über das Tangentensystem der Autobahnen nicht als
zielführend bewertet. Gleichzeitig wird jedoch angeregt, eine neue Mainquerung
zwischen Hanauer Landstraße und Deutschherrnufer zu prüfen, die weniger der
großräumigen Verbindung des Alleenrings mit dem südmainischen Straßennetz,
sondern stärker der Stadtteilverbindung der Bereiche nördlich und südlich des
Mains und der Anbindung des Entwicklungsschwerpunkts entlang der Hanauer
Landstraße an das übergeordnete Netz dient. Der Magistrat hat diese Anregung aufgegriffen und
auf der Grundlage der im Rahmen der Untersuchungen zur Fortschreibung des GVP
erarbeiteten Datengrundlagen und Methoden alternative Lösungen für eine
Mainquerung im Bereich des Entwicklungsschwerpunkts entwickelt und hinsichtlich
der verkehrlichen Wirkungen untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen
werden nachfolgend dargestellt. B. Alternativen B.1 Grundlagen Die Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen
alternativer Lösungsansätze erfolgt auf der Grundlage des rechnergestützten
Verkehrsmodells der Verkehrsdatenbasis Rhein-Main (VDRM). Hierbei werden die
Verkehrsverflechtungen auf der Grundlage der räumlichen Verteilung der
verkehrsrelevanten Nutzungen (z. B. Wohnen, Arbeiten, Einkaufen usw.)
abgeschätzt und auf die Verkehrsinfrastruktur umgelegt. Als Ergebnis erhält man
die Verkehrsbelastung der einzelnen Netzelemente für durchschnittliche
Werktage. Das Modell wird zunächst anhand der derzeitigen Situation kalibriert
(Analysefall). Vergleichsmaßstab für die Untersuchung der
alternativen Lösungsansätze für eine neue Mainbrücke Ost ist jedoch der
sogenannte Basisfall, der sich zum einen auf die Strukturdatenprognose des GVP
für das Jahr 2015 und zum anderen auf fest geplante Maßnahmen im Bereich der
Verkehrsinfrastruktur stützt. Hierzu gehört im Bereich des öffentlichen
Personennahverkehr beispielsweise eine deutliche Verbesserung im nordmainischen
Korridor zwischen Frankfurt und Hanau (S-Bahn, Stadtbahn, ggf.
Mehrsystemlösung). Als maßgebliche Straßennetzergänzung ist beispielsweise der
Riederwaldtunnel berücksichtigt. Im Nahbereich des Untersuchungsgebiets ist die
Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße über die Launhardtstraße hinaus nach
Westen bis zur Hanauer Landstraße in Gegenlage zur Honsellstraße sowie der
Anschluss der Honsellstraße über Parallelrampen in und aus Richtung Norden an
die Mayfahrtstraße berücksichtigt. Darüber hinaus wird unterstellt, dass das
Großmarktareal unter der Deutschherrnbrücke hindurch mit der Mayfahrtstraße
bzw. der Eyssenstraße verbunden sein wird. Als weiterer Vergleichsmaßstab
neben dem Basisfall werden die oben beschriebenen verkehrlichen Wirkungen des
Stadtrings Ost gemäß der bestehenden Beschlusslage zum GVP herangezogen.
Die alternativen Lösungsansätze
beziehen sich auf zwei potenzielle Lagen einer möglichen Mainquerung: Die
Planfallgruppe 1 umfasst die Planfälle, die eine Mainquerung parallel zur
Deutschherrnbrücke - also in der Trassenlage, die im Flächennutzungsplan für
den Stadtring Ost gesichert ist - vorsehen. Die Planfallgruppe 2 umfasst die
Planfälle, die eine Mainquerung etwa 400 m weiter östlich in Verlängerung der
Honsellbrücke vorsehen. Alle Planfälle gehen davon aus, dass die Mainquerung
die Kapazität einer zweistreifigen Strecke erhält. An den Knotenpunkten sind
Aufweitungen für Abbiegefahrstreifen erforderlich. Die Planfälle und ihre verkehrlichen Wirkungen
werden nachfolgend beschrieben. Einen Überblick über die Verkehrsbelastungen im
erweiterten Planungsgebiet im Basisfall, im Vergleichsfall Stadtring sowie in
den einzelnen Planfällen geben die Anlagen 1 bis 3. B.2 Planfälle und verkehrliche
Wirkungen Planfall 1a Der Planfall 1a greift die Planungen für den
Stadtring Ost auf. Durch einen Verzicht auf den nördlichen Abschnitt zwischen
dem Anschluss an die Hanauer Landstraße und der Habsburgerallee und den
südlichen Abschnitt zwischen der Anbindung des Deutschherrnufers und der
Offenbacher Landstraße wird der Stadtring Ost jedoch auf eine Verbindung von
Hanauer Landstraße und Deutschherrnufer reduziert (Abbildung 2). Das
Großmarktareal erhält in Höhe der Mayfahrtstraße einen direkten Anschluss an
die neue Mainbrücke. Abbildung 2: Planfall 1a Bei diesem Planfall hat die neue Mainbrücke nur
einen relativ geringen Verkehrswert mit einer Belastung von rund 8.000 Kfz/Tag.
Der nördliche Abschnitt zwischen Hanauer Landstraße und Anschluss des
Großmarktareals weist sogar nur eine Belastung von rund 5.600 Kfz/Tag auf.
Die Differenzbelastung resultiert im Wesentlichen aus dem Direktanschluss des
Großmarktareals. Das bestehende Straßennetz weist nur verhältnismäßig geringe
Belastungsänderungen auf. Gegenüber dem Basisfall sind Veränderungen in einem
Korridor von +/- 5% zu erwarten. Gemessen an dem hohen baulichen Aufwand, der für
diese Lösung erforderlich ist, bietet eine neue Mainquerung gemäß Planfall 1a
keinen ausreichenden verkehrlichen Wert. Diese Lösung wird daher nicht weiter
verfolgt. Planfall 1b Der Planfall 1a sah einen stärker nachgefragten
Vollanschluss der neuen Mainbrücke an die Hanauer Landstraße in Gegenlage zum
Osthafenplatz und einen schwächer nachgefragten Direktanschluss des
Großmarktareals an die neue Mainbrücke vor. In Planfall 1b wird diese Lösung
dahingehend weiterentwickelt, dass die Verkehrsbeziehungen zwischen der Hanauer
Landstraße und der neuen Mainbrücke ausschließlich über Rechtsabbiege- bzw.
-einbiegebeziehungen geführt werden. Hierzu wird eine öffentliche
Straßenverbindung von der Hanauer Landstraße in Höhe Grusonstraße über das
Großmarktareal bis zur angedachten Direktanbindung des Großmarktareals an die
neue Mainbrücke vorgesehen (Abbildung 3). Die am Knotenpunkt in Höhe
Osthafenplatz als Linksabbieger bzw. Linkseinbieger vorgesehenen
Verkehrsbeziehungen aus Richtung Westen auf die neue Mainbrücke und von der
Mainbrücke nach Osten können dann entfallen, da sie als Rechtsabbiege- bzw.
-einbiegebeziehung über das zusätzliche Element abgewickelt werden können.
Abbildung 3: Planfall 1b Bei diesem Planfall erhält die neue Mainbrücke eine
etwas höhere Verkehrsbelastung von rund 9.700 Kfz/Tag. Die Verkehrsbelastung
des nördlichen Abschnitts fällt mit rund 2.500 Kfz/Tag jedoch sehr gering
aus. Die Veränderungen im bestehenden Straßennetz bewegen sich wiederum in
einem engen Korridor. Obwohl diese Lösung aufgrund des Verzichts auf
Linksabbiege- bzw. -ein-biegebeziehungen auch in Verbindung mit dem bestehenden
Straßenbahnverkehr in der Hanauer Landstraße funktionsfähig wäre, steht der
Verkehrswert der Gesamtmaßnahme in keinem angemessenen Verhältnis zum baulichen
Aufwand und dem mit der Maßnahme verbundenen Eingriff in das Stadtbild. Diese
Lösung wird daher nicht weiterverfolgt. Planfall 1c Der Planfall 1c löst sich noch weiter von den
ursprünglichen Planungen zum Stadtring Ost und verzichtet auf die Anbindung der
neuen Mainbrücke an die Hanauer Landstraße in Gegenlage zum Osthafenplatz
(Abbildung 4). Die in Planfall 1b angedachte öffentliche Straßenverbindung über
das Großmarktareal wird zur Vollanbindung der neuen Mainbrücke an die Hanauer
Landstraße weiterentwickelt. Dabei wird die Grusonstraße zur
Zweirichtungsstraße ausgebaut und der Knotenpunkt mit der Hanauer Landstraße
zum Vollknoten entwickelt. Abbildung 4: Planfall 1c In Planfall 1c hat die neue Mainbrücke zwischen
Mayfahrtstraße und Deutschherrnufer eine Verkehrsbelastung von rund 14.500
Kfz/Tag. Zwischen Hanauer Landstraße und Mayfahrtstraße ist eine
Verkehrsbelastung von rund 10.500 Kfz/Tag zu erwarten. Durch den
Zweirichtungsverkehr steigt der Verkehr in der Grusonstraße um mehr als 10.000
Kfz/Tag an. Der mit dieser Lösung verbundene Ringschluss zwischen
Habsburgerallee und südlichem Mainufer zieht aber offensichtlich auch
weiträumige Verkehrsbeziehungen an, so dass auch in der Habsburgerallee der
Verkehr um 25 bis 30 % ansteigt. Die Entlastungen konzentrieren sich auf den
Straßenzug Sonnemannstraße - Hanauer Landstraße sowie auf den Bereich nördlich
und westlich der ehemaligen Feuerwache, was vor allem aus dem
Zweirichtungsverkehr in der Grusonstraße resultiert. Da die mit dem Planfall 1c verbundene
Netzkonfiguration im Ansatz die im Zusammenhang mit dem Stadtring Ost kritisch
bewerteten Anziehungseffekte für weiträumige Verkehrsbeziehungen aufweist und
darüber hinaus eine öffentliche Hauptverkehrsstraßenverbindung über das
Großmarktareal nicht vereinbar ist mit der geplanten Ansiedlung der EZB in
diesem Bereich, wird der Planfall 1c nicht weiterverfolgt. Planfall 1d In Planfall 1d verbindet die neue Mainquerung
ebenfalls die Mayfahrtstraße auf der Nordseite des Mains mit dem
Deutschherrnufer auf der Südseite. Die Verbindung der Hanauer Landstraße mit
der Mayfahrtstraße wird durch die für die Erschließung des Honselldreiecks
geplante Verbindung von der Honsellstraße zur Mayfahrtstraße über parallele
Rampen in und aus Richtung Hanauer Landstraße realisiert (Abbildung 5).
Abbildung 5: Planfall 1d Der Planfall 1d führt zu einer Verkehrsbelastung der
neuen Mainbrücke von rund 11.700 Kfz/Tag. Daraus resultiert auch ein
deutlicher Zuwachs auf der Honsellstraße. Im übrigen Straßennetz fallen die
Veränderungen hingegen wieder sehr moderat aus und liegen in einem Korridor von
+/- 10% der Ausgangsbelastung aus dem Basisfall. Der Planfall 1d stellt im Hinblick auf eine
kleinräumige Verbindung einen geeigneten Lösungsansatz dar. Die neue Mainbrücke
führt bei dieser Netzkonfiguration nicht zu Anziehungseffekten auf großräumige
Verkehrsbeziehungen. Insbesondere sind für den Alleenring nur sehr moderate
Verkehrszunahmen zu erwarten. Die neue Mainbrücke hätte überwiegend
stadtteilverbindenden Charakter und würde den Entwicklungsbereich entlang der
Hanauer Landstraße auch unabhängig von dieser hochbelasteten Achse an das
übergeordnete Netz anbinden. Die Verkehrsbelastung von gut 11.000 Kfz/Tag ist
jedoch verhältnismäßig gering im Verhältnis zum baulichen Aufwand für eine
Mainbrücke. Dieser Aspekt ist bei einem Vergleich mit Lösungsansätzen im
Bereich der Honsellbrücke zu beachten. Planfall 2a In Planfall 2a erfolgt die Mainquerung durch eine
Verlängerung der Honsellbrücke von der Franziusstraße im Bereich des Molenkopfs
der Osthafeneinfahrt zum Deutschherrnufer südlich des Mains. Die Verbindung von
Honsellstraße und Mayfarthstraße erfolgt über die oben beschriebenen
Parallelrampen für die Verkehrsbeziehungen in und aus Richtung Norden
(Abbildung 6).
Abbildung 6: Planfall 2a Der Planfall 2a führt zu einer Verkehrsbelastung der
neuen Mainbrücke von rund 14.800 Kfz/Tag. Die Honsellstraße zwischen
Hanauer Landstraße und Franziusstraße erhält eine Verkehrsbelastung von rund
12.900 Kfz/Tag. Das entspricht annähernd einer Verdoppelung der
Verkehrsbelastung gegenüber dem Basisfall. Die absolute und relative
Verkehrszunahme auf der Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Grusonstraße
und Honsellstraße sowie auf dem Deutschherrnufer östlich der neuen Mainbrücke
fällt mit weniger als 3.000 Kfz/Tag bzw. weniger als 10 % sehr moderat aus.
Ansonsten sind bei diesem Planfall flächenhaft leichte Verkehrsabnahmen im
Untersuchungsgebiet zu verzeichnen. Der Planfall 2a stellt eine sinnvolle Lösung für
eine stadtteilverbindende Mainquerung zwischen Hanauer Landstraße und
Deutschherrnufer dar, ohne dass großräumige Verkehrsbeziehungen in das
Untersuchungsgebiet gezogen werden. Nachteilig bei dieser Lösung ist jedoch,
dass die Entwicklungsbereiche südlich der Hanauer Landstraße die neue
Mainquerung nur über die bereits hoch belastete Hanauer Landstraße erreichen
können, da der Straßenzug Mayfahrtstraße - Lindleystraße nur in und aus
Richtung Norden an die Honsellstraße angeschlossen ist. Planfall 2b In Planfall 2b wird der Planfall 2a dahingehend
weiterentwickelt, dass die Verknüpfung des Straßenzuges Eyssenstraße -
Lindleystraße mit der Honsellstraße als Vollanschluss für alle
Verkehrsbeziehungen konzipiert wird (Abbildung 7). Das kann zum Beispiel durch
eine plangleiche Kreuzung von Eyssenstraße, Lindleystraße und Honsellstraße im
Bereich der bestehenden Überführung erfolgen. Hierzu müsste die bestehende
Rampe der Honsellstraße nördlich der Lindleystraße abgetragen und die
Vorlandbrücke südlich der Lindleystraße zur Rampe umgebaut werden. Die für die
Erschließung des Honselldreiecks konzipierten Parallelrampen wären dann
entbehrlich. Abbildung 7: Planfall 2b Der Planfall 2b führt zu einer Verkehrsbelastung der
neuen Mainbrücke von rund 16.800 Kfz/Tag. Die bestehende Honsellbrücke
wird mit rund 15.700 Kfz/Tag ähnlich stark belastet. Der nördliche Abschnitt
der Honsellstraße zwischen Hanauer Landstraße und dem Straßenzug Eyssenstraße -
Lindleystraße ist mit knapp 9.000 Kfz/Tag deutlich geringer belastet. Das
deutet darauf hin, dass eine von der Hanauer Landstraße unabhängig erreichbare
Mainquerung für den Entwicklungsbereich entlang der Achse Eyssenstraße -
Lindleystraße von hoher Bedeutung ist. Die Zusatzbelastung der Hanauer
Landstraße im kritischen Abschnitt der Bahnunterführung fällt dementsprechend
geringer aus. Ansonsten sind auch in Planfall 2b flächenhaft leichte
Verkehrsabnahmen im Untersuchungsgebiet zu verzeichnen. Der Planfall 2b führt zu einer weitgehenden
Erfüllung der Zielvorstellungen. Die neue Mainquerung bietet eine gute
Stadtteilverbindung der Bereiche nördlich und südlich des Mains, ohne dass
großräumige Verkehrsbeziehungen angezogen werden und zu unerwünschten
Mehrbelastungen in kritischen Bereichen führen. Gleichzeitig ermöglicht die
Netzkonzeption eine direkte Anbindung der Entwicklungsschwerpunkte südlich der
Hanauer Landstraße an das neue übergeordnete Netzelement. Eine Entlastung der
Hanauer Landstraße im Bereich der Bahnunterführung ist mit der Netzkonzeption
des Planfalls 2b allerdings nicht verbunden. Planfall 2c Der Planfall 2c sieht zur Entlastung der Hanauer
Landstraße aufbauend auf dem Planfall 2b im Bereich des Ostbahnhofs einen
Durchstich von der Ferdinand-Happ-Straße zum Danziger Platz vor (Abbildung 8).
Abbildung 8: Planfall 2c Die neue Mainbrücke erhält in diesem Planfall eine
Verkehrsbelastung von rund 17.300 Kfz/Tag. Die Belastung der bestehenden
Honsellbrücke beträgt rund 16.200 Kfz/Tag, der nördliche Abschnitt der
Honsellstraße ist mit rund 10.200 Kfz/Tag wieder deutlich geringer belastet.
Die Ferdinand-Happ-Straße ist nur unwesentlich höher belastet als im Basisfall.
Der Durchstich zum Danziger Platz weist eine Verkehrsbelastung von rund 16.200
Kfz/Tag auf. Mit dem Durchstich entsteht wieder eine vergleichsweise attraktive
Verbindung des Alleenrings mit der Mainbrücke. Dementsprechend steigt die
Verkehrsbelastung in der Henschelstraße und in der Habsburgerallee um bis zu
6.000 Kfz/Tag an. Im Gegenzug wird der Bereich um die ehemalige Feuerwache
deutlich entlastet. Insbesondere in der Hanauer Landstraße geht die
Verkehrsbelastung im Bereich der Bahnunterführung um rund 8.600 Kfz/Tag
zurück. Der Planfall 2c führt zwar zu der angestrebten
Entlastung der Hanauer Landstraße im kritischen Abschnitt der Bahnunterführung.
Die mit dem Durchstich zwischen Ferdinand-Happ-Straße und Danziger Platz
verbundene Attraktivierung des Netzschlusses zwischen Mainbrücke und Alleenring
kann aber ähnliche verkehrliche Wirkungen wie der Stadtring Ost entwickeln. Der
Planfall 2c wird daher zunächst nicht weiter verfolgt und lediglich als
langfristige Option, die in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen noch
eingehender untersucht werden muss, betrachtet. B.3 Zusammenfassende Bewertung
der Planfälle Ziel der Untersuchung war das
Erstellen einer Netzkonzeption, bei der durch eine neue Mainbrücke zwischen der
Innenstadt und der A 661 die Bereiche nördlich und südlich des Mains besser
miteinander verbunden werden, ohne dass dadurch großräumige Verkehrsbeziehungen
zu dicht an die Innenstadt herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund ist im
Rahmen der Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans die
Empfehlung formuliert worden, die bisherige Konzeption des Stadtrings Ost zu
modifizieren. Ausgehend von den verkehrlichen Wirkungen des Stadtrings Ost sind
verschiedene Planfälle entwickelt und untersucht worden. Einen Überblick über
die verkehrlichen Wirkungen des Basisfalls, des Vergleichsfalls Stadtring sowie
der einzelnen Planfälle geben die Anlagen 1 bis 3. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die
mit dem Planfall 2b verbundene Netzkonzeption eine sinnvolle und zielführende
Entwicklung des übergeordneten Straßennetzes darstellt. Durch die neue
Mainbrücke in Verlängerung der bestehenden Honsellbrücke und die Umgestaltung
der Honsellstraße entsteht eine Stadtteilverbindung zwischen den Bereichen
nördlich und südlich des Mains, die die vor dem Hintergrund aktueller
verkehrlicher und stadträumlicher Zielvorstellungen problematischen Wirkungen
des Stadtrings Ost vermeidet. Neben der aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht
wichtigen Verbindung der radialen Hauptverkehrsachsen Hanauer Landstraße und
Deutschherrnufer können durch die Netzkonzeption des Planfalls 2b auch die
parallel verlaufenden Nebenachsen Ferdinand-Happ-Straße, Eyssenstraße -
Lindleystraße und Franziusstraße so miteinander verbunden werden, dass sich die
Verkehrsteilnehmer innerhalb des heterogenen Entwicklungsbereichs nördlich und
südlich der Hanauer Landstraße gut orientieren können. Mit der Mainquerung
entsteht eine hohe Netzredundanz im Bereich zwischen Innenstadt und A 661, ohne
dass damit ungewollte und unverträgliche Verkehrsverlagerungen verbunden wären.
Bei dieser Netzkonzeption kann darüber hinaus vermieden werden, dass durch die
neue Mainquerung großräumige Verkehrsbeziehungen auf den südlichen Abschnitt
des Alleenrings im Zuge Habsburgerallee - Henschelstraße und auf den Straßenzug
Offenbacher Landstraße - Mörfelder Landstraße verlagert werden. Weiterhin ermöglicht das Absenken der Honsellstraße
zwischen Hanauer Landstraße und Eyssenstraße auf Geländeniveau eine
städtebaulich-gestalterische Aufwertung der angrenzenden Grundstücke sowie eine
deutlich bessere Erschließung. Der Verzicht auf die Parallelrampen führt zu
einer deutlich kompakteren und flächensparenden Verkehrsanlage, einer größeren
Zahl möglicher Verkehrsbeziehungen und zu einer besseren Berücksichtigung der
Belange des nicht motorisierten Verkehrs. C. Lösung C.1 Entwurfsstudie für die neue
Mainbrücke Ost
Für die aus der
Verkehrsuntersuchung als Vorzugsvariante hervorgegangene Lösung des Planfalls
2b mit der verlängerten Honsellbrücke als neue Mainbrücke Ost hat der Magistrat
im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung eine Entwurfsstudie erarbeiten lassen
(Anlage 4). Die Entwurfsstudie dient im Wesentlichen der Klärung
entwurfstechnischer Rahmenbedingungen. Sie hat noch nicht die Qualität einer
detaillierten Vorplanung. Ein Schwerpunkt der Machbarkeitsuntersuchung war der
Nachweis, dass die neue Mainbrücke eine Gradiente erhalten kann, die einerseits
den Anschluss an das bestehende Straßennetz in der jetzigen Höhenlage
ermöglicht und andererseits ausreichende Durchfahrtshöhen für die Schifffahrt
auf dem Main bietet. Insbesondere für den Anschluss der Mainbrücke an das
Deutschherrnufer kann der bauliche Aufwand und der damit verbundene Eingriff in
das Umfeld verhältnismäßig gering gehalten werden. Auch für die Absenkung der
Honsellstraße auf das Niveau von Mayfahrt-, Eyssen- und Lindleystraße kann die
Gradiente regelgerecht dargestellt werden. Die Vorlandbrücke der Honsellbrücke
wird als Baudenkmal bewertet. Der für die Umgestaltung zur Rampe erforderliche
Eingriff wird aber durch den Denkmalschutz mitgetragen, wenn dieser
maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Bauwerks nehmen
kann. Entsprechend der konzeptionellen Vorgaben und der
Vorgaben aus der bestehenden Honsellbrücke soll die neue Mainbrücke jeweils
einen durchgehenden Fahrstreifen pro Fahrtrichtung erhalten. An den
Knotenpunkten der Brückenköpfe sollen alle Verkehrsbeziehungen abgewickelt
werden. Aufgrund der erforderlichen Aufweitungen in den Knotenpunktzufahrten
bietet sich ein durchgehend dreistreifiger Fahrbahnquerschnitt auf der Brücke
an. Auf beiden Fahrbahnseiten sind darüber hinaus großzügige Geh- und Radwege
vorgesehen, die sowohl an das bestehende straßenbegleitende Geh- und
Radwegenetz als auch an die Mainuferwege angeschlossen werden sollen. Die neue
Mainbrücke bietet damit auch für den nichtmotorisierten Verkehr einen
attraktiven Netzschluss. Für den nördlichen Mainuferradweg ergibt sich mit der
neuen Mainbrücke die Chance einer Verlängerung über die Flößerbrücke hinaus
nach Osten bis zum Osthafen. Über die Mainbrücke hinweg erfolgt die Verknüpfung
mit dem südlichen Mainuferradweg und die weitere Fortsetzung in Richtung
Offenbach. Abbildung 9: Verlängerung des
nördlichen Mainuferradwegs bis zum Osthafen D. Kosten Im Rahmen der Entwurfsstudie ist eine erste
Grobkostenschätzung für die Gesamtmaßnahme erstellt worden. Für den Bau der
neuen Mainbrücke, den Umbau der Honsellstraße und die erforderlichen
Anpassungsmaßnahmen an den Bestand entstehen demnach Kosten von rund 17,5 Mio
€. Diese Summe beinhaltet sowohl Ingenieurbauwerke, Erdarbeiten, Oberbau
und Straßenentwässerung als auch Straßenmarkierungen, Verkehrszeichen und
Lichtsignalanlagen. Die Summe umfasst darüber hinaus auch die Planungs- und
Baustelleneinrichtungskosten. Als Maßnahme zur Ergänzung des Netzes
verkehrswichtiger Straßen ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig gemäß
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). E. Zusammenfassung
Die Untersuchungen zur Fortschreibung des
Gesamtverkehrsplans (GVP) haben gezeigt, dass eine Realisierung des mit dem GVP
1976/82 beschlossenen Stadtrings Ost mit verkehrlichen Auswirkungen verbunden
wäre, die nicht mit den aktuellen Zielvorstellungen zur zukünftigen
Verkehrsabwicklung übereinstimmen. Der Magistrat hat daher die gutachterliche
Empfehlung aufgegriffen, als Ersatz für den Stadtring Ost eine Mainquerung zu
konzipieren, die vor allem der kleinräumigen Verbindung der Bereiche nördlich
und südlich des Mains und der Anbindung dieser Bereiche an das übergeordnete
Straßennetz dient und weniger einen Netzschluss für großräumige
Verkehrsbeziehungen bildet. Auf der Grundlage der Daten und Methoden der
Untersuchungen zur Fortschreibung des GVP sind verschiedene Netzplanfälle
hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen untersucht worden. Als
Vorzugsvariante hat sich eine Lösung herauskristallisiert, bei der durch eine
Verlängerung der Honsellbrücke über den Main hinweg im Zuge der Honsellstraße
eine Verbindung von Hanauer Landstraße und Deutschherrnufer hergestellt wird.
Durch die Verknüpfung der Honsellstraße mit dem Straßenzug Mayfarthstraße -
Lindleystraße in einer Ebene und für alle Verkehrsbeziehungen kann die
Anbindung des städtebaulichen Entwicklungsschwerpunkts entlang der Hanauer
Landstraße an das übergeordnete Netz in stärkerem Maße unabhängig von der
Hanauer Landstraße selbst erfolgen. Dabei geht es weniger darum, den erwarteten
Verkehrszuwachs aufzunehmen - hier konzentriert sich das Augenmerk auf eine
signifikante Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im
nordmainischen Korridor -, sondern vielmehr um eine höhere Redundanz im Netz
der verkehrswichtigen Straßen nördlich und südlich des Mains zwischen der
Innenstadt und der Autobahn A 661. Durch eine Entwurfsstudie konnte die grundsätzliche
Machbarkeit der Vorzugsvariante nachgewiesen werden. Der Magistrat wird daher
eine Anpassung der GVP-Netzkonzeption an diese Vorzugsvariante vorschlagen und
diese Konzeption in die Überlegungen zur Anbindung der EZB und weiterer
Vorhaben in diesem Bereich einbringen. Im weiteren Planungsverlauf wird dann
auch eine detaillierte Vorplanung für den Straßenzug Honsellstraße -
Honsellbrücke - neue Mainbrücke unter Berücksichtigung der funktionalen
Ansprüche des Fußgänger-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehrs erstellt. Anlage 1 (ca. 752 KB) Anlage 2 (ca. 753 KB) Anlage 3 (ca. 752 KB) Anlage 4 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
02.12.2004, NR 1640
Antrag vom
06.12.2004, NR 1641
Antrag vom
12.01.2005, NR 1658
Antrag vom
12.01.2005, NR 1665
Antrag vom
14.01.2005, NR 1672
Anregung vom
30.11.2004, OA 1765
Anregung vom
21.01.2005, OA 1829
Anregung vom
21.01.2005, OA 1830
Antrag vom
16.11.2004, OF
618/4
Antrag vom 03.12.2004, OF 746/5
Antrag vom
20.01.2005, OF
758/5 dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 29.03.2005, B 273
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2007, M 109
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2010, M 52
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2010, M 53
Antrag vom
13.09.2016, OF 57/4
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planen und Bauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket:
27.10.2004 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4
am 30.11.2004, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der
CDU-Fraktion wird über die Vorlage ziffernweise abgestimmt.
Beschluss: Anregung OA 1765 2004
1.
Die Vorlage M 204 dient unter Hinweis auf OA 1765 zur
Kenntnis. 2. 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 618/4 wird
abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 618/4 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
zu Ziffer 1.: CDU und REP gegen 5 SPD und GRÜNE (=
Annahme) (Herr Laghchioua nimmt an der Abstimmung nicht teil.) zu
Ziffer 2.: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5
am 03.12.2004, TO I, TOP 22 Beschluss: 1.
a)
Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 204 ebenfalls
zurückzustellen.
2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 1640 ebenfalls
zurückzustellen.
3. Die Vorlage OF 746/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 06.12.2004, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der
Vorlage M 204 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der
Vorlage NR 1640 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der
Vorlage NR 1641 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
4.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der
Vorlage OA 1765 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP 36. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.12.2004, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 1640 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 1641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage OA 1765 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und REP 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2004, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 1640 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 1641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage OA 1765 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP 38. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 17.01.2005, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 1640 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 1641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 1658 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage NR 1665 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
6. Die Beratung der Vorlage NR 1672 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7.
Die
Beratung der Vorlage OA 1765 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 6.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 7.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
37. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.01.2005, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 204 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1658, NR 1665, NR
1672 und OA 1765 zugestimmt. 2.
Es
dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1640
zurückgezogen und durch die Vorlage NR 1672 ersetzt hat.
3.
Die
Vorlage NR 1641 wird abgelehnt. 4.
Der
Vorlage NR 1658 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5.
Der Vorlage NR 1665 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1672 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage OA
1765 wird im Rahmen der Vorlage NR 1672 zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und REP; FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG (= Annahme)
zu
4. CDU, SPD und GRÜNE; FDP, FAG und REP (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE und REP; FDP und FAG (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 6. CDU, SPD und
GRÜNE; FDP, FAG und REP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 7.
CDU, SPD und GRÜNE gegen FAG (= Ablehnung) und REP
(= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) 39. Sitzung des OBR 5
am 21.01.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 1829 2005
Anregung OA 1830 2005
1.
Die Vorlage M 204 wird abgelehnt.
2.
Die
Vorlage NR 1640 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 1641 wird abgelehnt. 4.
Der
Vorlage NR 1658 wird zugestimmt. 5.
Der
Vorlage NR 1672 wird zugestimmt. 6.
Die
Vorlage OF 746/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
7.
Die Vorlage OF 758/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
im Tenor die Worte "die M 204" durch die Worte "der geplante
Bau der Brücke über den Main" ersetzt werden.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. CDU, 2 SPD und
FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD
zu 4.
CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
zu 5.
CDU, 1 SPD, GRÜNE und FDP bei Enthaltung 3 SPD
zu 6.
Einstimmige Annahme
zu 7.
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2005, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
a)
Der Beschluss des Ausschusses für Planen und Bauen, die Beratung der Vorlagen
M 204, NR 1640, NR 1641, NR 1658, NR 1665, NR 1672, OA 1765, OA 1829 und OA
1830 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird
aufgehoben. b) Der Vorlage M 204 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen
NR 1658, NR 1665, NR 1672 und OA 1765 zugestimmt.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1640
zurückgezogen und durch die Vorlage NR 1672 ersetzt hat.
3.
Die
Vorlage NR 1641 wird abgelehnt. 4.
Der
Vorlage NR 1658 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5.
Der Vorlage NR 1665 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1672 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage OA
1765 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
8.
Die
Vorlage OA 1829 wird abgelehnt. 9.
Die
Vorlage OA 1830 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. a) CDU, SPD,
GRÜNE, FDP und FAG b) M 204: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (=
Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung)
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung)
zu
6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung)
zu
7. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung)
zu
8. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme)
zu 9.
erster Absatz: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD
(= vereinfachtes Verfahren) zweiter Absatz: CDU, FDP und FAG gegen SPD
(= vereinfachtes Verfahren) und GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 204, NR 1658 und NR
1665 = Annahme, NR 1641, NR 1672, OA 1829 und OA 1830 = Ablehnung, OA 1765 =
Prüfung und Berichterstattung) PDS (M 204, NR 1658, NR 1665, NR 1672 und
OA 1765 = Ablehnung, NR 1641 = Annahme, OA 1829 = erster Satz Annahme,
zweiter Satz Ablehnung, OA 1830 = Prüfung und Berichterstattung) E.L.
(M 204, NR 1658, NR 1672, OA 1765 und OA 1830 = Ablehnung, NR 1641 = Prüfung
und Berichterstattung, NR 1665 und OA 1829 = Annahme)
40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2005, TO II, TOP 89 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 204 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1658, NR 1665, NR
1672 und OA 1765 zugestimmt. 2.
Es
dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1640
zurückgezogen und durch die Vorlage NR 1672 ersetzt hat.
3.
Die
Vorlage NR 1641 wird abgelehnt. 4.
Der
Vorlage NR 1658 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5.
Der Vorlage NR 1665 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1672 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage OA
1765 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
8.
Die
Vorlage OA 1829 wird abgelehnt. 9.
Die
Vorlage OA 1830 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. M 204: CDU, SPD,
GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, PDS und E.L. (= Ablehnung)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG und PDS (= Annahme)
sowie E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, PDS und E.L. (=
Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, REP und E.L. gegen FAG und PDS (= Ablehnung)
zu 6.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, REP, PDS und E.L. (=
Ablehnung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen FAG, PDS und E.L. (= Ablehnung) sowie REP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 8. erster Satz: CDU,
SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, PDS und E.L. (= Annahme) zweiter
Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und PDS gegen FAG und E.L. (= Annahme)
zu 9.
erster Absatz: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L.
gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und PDS (= Prüfung und
Berichterstattung) zweiter Absatz: CDU, FDP, FAG, REP und E.L. gegen SPD
(= vereinfachtes Verfahren) sowie GRÜNE und PDS (= Prüfung und
Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8630, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2005 Aktenzeichen: 66 6