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Anpassung der GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke-Ost

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.10.2004, M 204 Betreff: Anpassung der GVP-Netzkonzeption im Bereich der geplanten Mainbrücke-Ost 1. Der Magistrat wird beauftragt, a) die GVP-Netzkonzeption Straße wie folgt an die aktuellen Erfordernisse anzupassen: - Die Planungen für eine Mainquerung im Zuge des Stadtrings Ost gemäß GVP 1976/82 werden aufgegeben, - Die Mainquerung soll stattdessen gemäß Variante 2b der Verkehrsuntersuchung als Stadtteilverbindungsstraße von der Hanauer Landstraße über Honsellstraße, Honsellbrücke und eine neue Mainbrücke unmittelbar östlich der Hafenzufahrt zum Osthafen (Unterhafen) zum Deutschherrnufer verlaufen, - Die Eyssenstraße wird plangleich mit der Honsellstraße verknüpft, - die neue Mainbrücke erhält vollwertige Fußgänger- und Radverkehrsanlagen, b) einen Wettbewerb für die neue Mainbrücke und die Rampe in der Honsellstraße auszuloben, c) das Planungsrecht für die neue Mainbrücke durch Erweiterung eingeleiteter Bebauungsplanverfahrens zu schaffen, d) mit dem Land Hessen über eine Bezuschussung der Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu verhandeln und ggf. eine private Finanzierung (z.B. durch die Grundstückseigentümer im Umfeld der Maßnahme) vorzubereiten, e) die Maßnahme schrittweise zügig umzusetzen. Begründung: A. Zielsetzung A.1 Anlass Der Gesamtverkehrsplan (GVP) stellt einen fachlichen Rahmenplan für die Bauleitplanung der Stadt Frankfurt am Main dar. Im Zuge der städtebaulichen Gesamtentwicklungsplanung sind immer wieder Anpassungen dieses Rahmenplanes in Teilbereichen erforderlich. Ein Entwicklungsschwerpunkt der Stadt Frankfurt am Main ist der Bereich zwischen Ostbahnhof und Großmarkt-Areal als Auftakt der Entwicklungsachse Hanauer Landstraße. Das Großmarkt-Areal wird als zukünftiger Standort der Europäischen Zentralbank (EZB) entwickelt. Der westlich und nördlich angrenzende Bereich des südlichen Ostends ist als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Neue hochwertige Nutzungen werden auch für den Bereich der ehemaligen Feuerwache, für das Honsell-Dreieck, für den ehemaligen Güterbahnhof Ost sowie für das Raab-Karcher-Areal zwischen Hanauer Landstraße und Lindleystraße geplant. Darüber hinaus wird der Osthafen im Rahmen des Projekts Hafen2000+ weiter aufgewertet. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des erweiterten Hafenumfelds als Transport- und Logistikschwerpunkt sind auch die Bestrebungen der Bahn AG zu sehen, die Güterverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich zu bündeln. A.2 Bisherige Netzkonzeption und aktuelle Fortschreibung A.2.1 ÖPNV-Schienennetz Der westliche Bereich des Entwicklungsschwerpunkts ist über die S-Bahn-Station Ostendstraße an alle S-Bahn-Linien, die die Innenstadt durchqueren, angebunden. Am Ostbahnhof endet die Stadtbahnlinie U 6 und ist hier mit dem Regionalverkehr auf der nordmainischen Eisenbahnstrecke zwischen Frankfurt a.M. und Hanau verknüpft. Im Zuge der Hanauer Landstraße verläuft die Straßenbahnlinie 11 zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Fechenheim. Insbesondere im Abschnitt von der Großmarkthalle bis einschließlich Ratswegkreisel kommt es zu gegenseitigen Behinderungen zwischen der Straßenbahn und dem motorisierten Individualverkehr. Die Gesamtverkehrsplanung (GVP 1976/82) sieht vor, die heute am Ostbahnhof endende Stadtbahnstrecke durch die Hanauer Landstraße in Richtung Osten zu verlängern. Die Strecke soll im westlichen Abschnitt unterirdisch verlaufen und östlich des Ratswegkreisels oberirdisch. Darüber hinaus ist vorgesehen, auch auf der nordmainischen Eisenbahnstrecke in Richtung Hanau einen S-Bahn-Betrieb einzurichten. Aufgrund der vermuteten Wechselwirkungen zwischen der nordmainischen S-Bahn einerseits und der Stadtbahnstrecke in der Hanauer Landstraße andererseits werden derzeit Konzepte zur Verknüpfung der beiden Systeme oder zur Einführung einer Zweisystemlösung sowie zum jeweiligen Fahrplanangebot auf ihre Realisierungswürdigkeit hin untersucht. Über die Ergebnisse zu dieser Untersuchung wird der Magistrat an anderer Stelle berichten. In jedem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der in Fortschreibung befindliche Gesamtverkehrsplan für den nordmainischen Korridor ein Nahverkehrsangebot beinhalten wird, dass eine hochwertige Erschließung des Entwicklungsbereichs mit einer leistungsfähigen Verbindung zwischen Frankfurt a.M. und der östlich angrenzenden Region verknüpft. A.2.2 Straßennetz Der Entwicklungsschwerpunkt im Frankfurter Osten wird über den Hauptverkehrsstraßenzug Sonnemannstraße - Hanauer Landstraße unmittelbar an das Netz der verkehrswichtigen Straßen in Frankfurt am Main angeschlossen. Der Straßenzug stellt durch den Anschluss an die A 661 die radiale Verbindung zwischen dem äußeren Autobahnring, dem Alleenring und dem innenstadtnahen Anlagenring dar. Während im Zuge des Autobahnrings und des Anlagenrings eine Mainquerung möglich ist, findet der Alleenring derzeit keine Fortsetzung südlich der Hanauer Landstraße. Die entsprechenden Verkehrsbeziehungen werden vorrangig über Wittelsbacherallee und Ratsweg zur A 661 geführt. Der fehlende Netzzusammenhang über den Main hinweg im Abschnitt zwischen Autobahnring (Kaiserleibrücke) und Anlagenring (Flößerbrücke/Ignatz-Bubis-Brücke) führt dazu, dass über den radialen Straßenzug Sonnemannstraße - Hanauer Landstraße auch tangentiale Verkehrsbeziehungen abgewickelt werden müssen. Die insgesamt daraus resultierende Verkehrsnachfrage führt regelmäßig zu einer hohen Auslastung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Die Beschlusslage zum Gesamtverkehrsplan sieht eine zusätzliche Mainquerung im Zuge des 'Stadtrings Ost' vor (Abbildung 1). Der Stadtring Ost soll den nordmainischen Alleenring im Zuge Höhenstraße - Habsburgerallee mit dem südmainischen Straßenzug Offenbacher Landstraße - Mörfelder Landstraße verbinden. Die Planungen sehen Verknüpfungen mit der Hanauer Landstraße und dem Deutschherrnufer vor, so dass über den 'Stadtring Ost' auch eine Verknüpfung der nord- und südmainischen Radialstraßen erfolgen würde. Abbildung 1: GVP-Zielnetz Straße gemäß Beschlusslage Im Rahmen der Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans sind die noch nicht realisierten Maßnahmen der bisherigen GVP-Netzkonzeption vor dem Hintergrund aktueller Randbedingungen und Zielvorstellungen überprüft und neu bewertet worden. Die GVP-Gutachter empfehlen einen Handlungsansatz, der eine Stärkung der Außenverteilung des Kfz-Verkehrs über das Tangentensystem der Autobahnen vorsieht und damit das Stadtstraßennetz von großräumigen Verbindungen entlasten kann. Besonderes Augenmerk gilt dabei einer Entlastung des östlichen Abschnitts des Alleenrings im Zuge Rothschildallee - Höhenstraße - Habsburgerallee. Die verkehrlichen Wirkungen des 'Stadtrings Ost' sind vor dem Hintergrund der für das Prognosejahr 2015 erwarteten Verkehrsentwicklung ermittelt worden. Je nach Untersuchungsfall sind für den Abschnitt der neuen Mainbrücke zwischen Hanauer Landstraße und Deutschherrnufer Belastungswerte von 16.000 bis 17.000 Kfz/Tag ermittelt worden. Entsprechend der starken Verkehrsnachfrage auf dem neuen Netzelement steigt auch die Verkehrsbelastung auf den bestehenden Anschlussstrecken nördlich und südlich des Mains deutlich an. Insbesondere auf der Habsburgerallee sind zusätzliche Verkehrsbelastungen von bis zu 10.000 Kfz/Tag zu erwarten. Das entspricht einer Zunahme von rd. 90 %. Die Zusatzbelastungen klingen zwar im weiteren Verlauf nach Norden und auch südlich des Mains relativ schnell ab, sie stehen aber im Widerspruch zu der angestrebten Entlastung dieser Bereiche. Gleichzeitig fallen die Entlastungen durch den Stadtring Ost für die benachbarten Mainbrücken und das innerstädtische Straßennetz mit Abnahmen von 10 bis 20 % relativ gering aus. Insgesamt wird daher der Stadtring Ost von den Gutachtern im Zusammenhang mit dem Handlungsansatz einer stärkeren Verkehrsverteilung über das Tangentensystem der Autobahnen nicht als zielführend bewertet. Gleichzeitig wird jedoch angeregt, eine neue Mainquerung zwischen Hanauer Landstraße und Deutschherrnufer zu prüfen, die weniger der großräumigen Verbindung des Alleenrings mit dem südmainischen Straßennetz, sondern stärker der Stadtteilverbindung der Bereiche nördlich und südlich des Mains und der Anbindung des Entwicklungsschwerpunkts entlang der Hanauer Landstraße an das übergeordnete Netz dient. Der Magistrat hat diese Anregung aufgegriffen und auf der Grundlage der im Rahmen der Untersuchungen zur Fortschreibung des GVP erarbeiteten Datengrundlagen und Methoden alternative Lösungen für eine Mainquerung im Bereich des Entwicklungsschwerpunkts entwickelt und hinsichtlich der verkehrlichen Wirkungen untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden nachfolgend dargestellt. B. Alternativen B.1 Grundlagen Die Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen alternativer Lösungsansätze erfolgt auf der Grundlage des rechnergestützten Verkehrsmodells der Verkehrsdatenbasis Rhein-Main (VDRM). Hierbei werden die Verkehrsverflechtungen auf der Grundlage der räumlichen Verteilung der verkehrsrelevanten Nutzungen (z. B. Wohnen, Arbeiten, Einkaufen usw.) abgeschätzt und auf die Verkehrsinfrastruktur umgelegt. Als Ergebnis erhält man die Verkehrsbelastung der einzelnen Netzelemente für durchschnittliche Werktage. Das Modell wird zunächst anhand der derzeitigen Situation kalibriert (Analysefall). Vergleichsmaßstab für die Untersuchung der alternativen Lösungsansätze für eine neue Mainbrücke Ost ist jedoch der sogenannte Basisfall, der sich zum einen auf die Strukturdatenprognose des GVP für das Jahr 2015 und zum anderen auf fest geplante Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur stützt. Hierzu gehört im Bereich des öffentlichen Personennahverkehr beispielsweise eine deutliche Verbesserung im nordmainischen Korridor zwischen Frankfurt und Hanau (S-Bahn, Stadtbahn, ggf. Mehrsystemlösung). Als maßgebliche Straßennetzergänzung ist beispielsweise der Riederwaldtunnel berücksichtigt. Im Nahbereich des Untersuchungsgebiets ist die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße über die Launhardtstraße hinaus nach Westen bis zur Hanauer Landstraße in Gegenlage zur Honsellstraße sowie der Anschluss der Honsellstraße über Parallelrampen in und aus Richtung Norden an die Mayfahrtstraße berücksichtigt. Darüber hinaus wird unterstellt, dass das Großmarktareal unter der Deutschherrnbrücke hindurch mit der Mayfahrtstraße bzw. der Eyssenstraße verbunden sein wird. Als weiterer Vergleichsmaßstab neben dem Basisfall werden die oben beschriebenen verkehrlichen Wirkungen des Stadtrings Ost gemäß der bestehenden Beschlusslage zum GVP herangezogen. Die alternativen Lösungsansätze beziehen sich auf zwei potenzielle Lagen einer möglichen Mainquerung: Die Planfallgruppe 1 umfasst die Planfälle, die eine Mainquerung parallel zur Deutschherrnbrücke - also in der Trassenlage, die im Flächennutzungsplan für den Stadtring Ost gesichert ist - vorsehen. Die Planfallgruppe 2 umfasst die Planfälle, die eine Mainquerung etwa 400 m weiter östlich in Verlängerung der Honsellbrücke vorsehen. Alle Planfälle gehen davon aus, dass die Mainquerung die Kapazität einer zweistreifigen Strecke erhält. An den Knotenpunkten sind Aufweitungen für Abbiegefahrstreifen erforderlich. Die Planfälle und ihre verkehrlichen Wirkungen werden nachfolgend beschrieben. Einen Überblick über die Verkehrsbelastungen im erweiterten Planungsgebiet im Basisfall, im Vergleichsfall Stadtring sowie in den einzelnen Planfällen geben die Anlagen 1 bis 3. B.2 Planfälle und verkehrliche Wirkungen Planfall 1a Der Planfall 1a greift die Planungen für den Stadtring Ost auf. Durch einen Verzicht auf den nördlichen Abschnitt zwischen dem Anschluss an die Hanauer Landstraße und der Habsburgerallee und den südlichen Abschnitt zwischen der Anbindung des Deutschherrnufers und der Offenbacher Landstraße wird der Stadtring Ost jedoch auf eine Verbindung von Hanauer Landstraße und Deutschherrnufer reduziert (Abbildung 2). Das Großmarktareal erhält in Höhe der Mayfahrtstraße einen direkten Anschluss an die neue Mainbrücke. Abbildung 2: Planfall 1a Bei diesem Planfall hat die neue Mainbrücke nur einen relativ geringen Verkehrswert mit einer Belastung von rund 8.000 Kfz/Tag. Der nördliche Abschnitt zwischen Hanauer Landstraße und Anschluss des Großmarktareals weist sogar nur eine Belastung von rund 5.600 Kfz/Tag auf. Die Differenzbelastung resultiert im Wesentlichen aus dem Direktanschluss des Großmarktareals. Das bestehende Straßennetz weist nur verhältnismäßig geringe Belastungsänderungen auf. Gegenüber dem Basisfall sind Veränderungen in einem Korridor von +/- 5% zu erwarten. Gemessen an dem hohen baulichen Aufwand, der für diese Lösung erforderlich ist, bietet eine neue Mainquerung gemäß Planfall 1a keinen ausreichenden verkehrlichen Wert. Diese Lösung wird daher nicht weiter verfolgt. Planfall 1b Der Planfall 1a sah einen stärker nachgefragten Vollanschluss der neuen Mainbrücke an die Hanauer Landstraße in Gegenlage zum Osthafenplatz und einen schwächer nachgefragten Direktanschluss des Großmarktareals an die neue Mainbrücke vor. In Planfall 1b wird diese Lösung dahingehend weiterentwickelt, dass die Verkehrsbeziehungen zwischen der Hanauer Landstraße und der neuen Mainbrücke ausschließlich über Rechtsabbiege- bzw. -einbiegebeziehungen geführt werden. Hierzu wird eine öffentliche Straßenverbindung von der Hanauer Landstraße in Höhe Grusonstraße über das Großmarktareal bis zur angedachten Direktanbindung des Großmarktareals an die neue Mainbrücke vorgesehen (Abbildung 3). Die am Knotenpunkt in Höhe Osthafenplatz als Linksabbieger bzw. Linkseinbieger vorgesehenen Verkehrsbeziehungen aus Richtung Westen auf die neue Mainbrücke und von der Mainbrücke nach Osten können dann entfallen, da sie als Rechtsabbiege- bzw. -einbiegebeziehung über das zusätzliche Element abgewickelt werden können. Abbildung 3: Planfall 1b Bei diesem Planfall erhält die neue Mainbrücke eine etwas höhere Verkehrsbelastung von rund 9.700 Kfz/Tag. Die Verkehrsbelastung des nördlichen Abschnitts fällt mit rund 2.500 Kfz/Tag jedoch sehr gering aus. Die Veränderungen im bestehenden Straßennetz bewegen sich wiederum in einem engen Korridor. Obwohl diese Lösung aufgrund des Verzichts auf Linksabbiege- bzw. -ein-biegebeziehungen auch in Verbindung mit dem bestehenden Straßenbahnverkehr in der Hanauer Landstraße funktionsfähig wäre, steht der Verkehrswert der Gesamtmaßnahme in keinem angemessenen Verhältnis zum baulichen Aufwand und dem mit der Maßnahme verbundenen Eingriff in das Stadtbild. Diese Lösung wird daher nicht weiterverfolgt. Planfall 1c Der Planfall 1c löst sich noch weiter von den ursprünglichen Planungen zum Stadtring Ost und verzichtet auf die Anbindung der neuen Mainbrücke an die Hanauer Landstraße in Gegenlage zum Osthafenplatz (Abbildung 4). Die in Planfall 1b angedachte öffentliche Straßenverbindung über das Großmarktareal wird zur Vollanbindung der neuen Mainbrücke an die Hanauer Landstraße weiterentwickelt. Dabei wird die Grusonstraße zur Zweirichtungsstraße ausgebaut und der Knotenpunkt mit der Hanauer Landstraße zum Vollknoten entwickelt. Abbildung 4: Planfall 1c In Planfall 1c hat die neue Mainbrücke zwischen Mayfahrtstraße und Deutschherrnufer eine Verkehrsbelastung von rund 14.500 Kfz/Tag. Zwischen Hanauer Landstraße und Mayfahrtstraße ist eine Verkehrsbelastung von rund 10.500 Kfz/Tag zu erwarten. Durch den Zweirichtungsverkehr steigt der Verkehr in der Grusonstraße um mehr als 10.000 Kfz/Tag an. Der mit dieser Lösung verbundene Ringschluss zwischen Habsburgerallee und südlichem Mainufer zieht aber offensichtlich auch weiträumige Verkehrsbeziehungen an, so dass auch in der Habsburgerallee der Verkehr um 25 bis 30 % ansteigt. Die Entlastungen konzentrieren sich auf den Straßenzug Sonnemannstraße - Hanauer Landstraße sowie auf den Bereich nördlich und westlich der ehemaligen Feuerwache, was vor allem aus dem Zweirichtungsverkehr in der Grusonstraße resultiert. Da die mit dem Planfall 1c verbundene Netzkonfiguration im Ansatz die im Zusammenhang mit dem Stadtring Ost kritisch bewerteten Anziehungseffekte für weiträumige Verkehrsbeziehungen aufweist und darüber hinaus eine öffentliche Hauptverkehrsstraßenverbindung über das Großmarktareal nicht vereinbar ist mit der geplanten Ansiedlung der EZB in diesem Bereich, wird der Planfall 1c nicht weiterverfolgt. Planfall 1d In Planfall 1d verbindet die neue Mainquerung ebenfalls die Mayfahrtstraße auf der Nordseite des Mains mit dem Deutschherrnufer auf der Südseite. Die Verbindung der Hanauer Landstraße mit der Mayfahrtstraße wird durch die für die Erschließung des Honselldreiecks geplante Verbindung von der Honsellstraße zur Mayfahrtstraße über parallele Rampen in und aus Richtung Hanauer Landstraße realisiert (Abbildung 5). Abbildung 5: Planfall 1d Der Planfall 1d führt zu einer Verkehrsbelastung der neuen Mainbrücke von rund 11.700 Kfz/Tag. Daraus resultiert auch ein deutlicher Zuwachs auf der Honsellstraße. Im übrigen Straßennetz fallen die Veränderungen hingegen wieder sehr moderat aus und liegen in einem Korridor von +/- 10% der Ausgangsbelastung aus dem Basisfall. Der Planfall 1d stellt im Hinblick auf eine kleinräumige Verbindung einen geeigneten Lösungsansatz dar. Die neue Mainbrücke führt bei dieser Netzkonfiguration nicht zu Anziehungseffekten auf großräumige Verkehrsbeziehungen. Insbesondere sind für den Alleenring nur sehr moderate Verkehrszunahmen zu erwarten. Die neue Mainbrücke hätte überwiegend stadtteilverbindenden Charakter und würde den Entwicklungsbereich entlang der Hanauer Landstraße auch unabhängig von dieser hochbelasteten Achse an das übergeordnete Netz anbinden. Die Verkehrsbelastung von gut 11.000 Kfz/Tag ist jedoch verhältnismäßig gering im Verhältnis zum baulichen Aufwand für eine Mainbrücke. Dieser Aspekt ist bei einem Vergleich mit Lösungsansätzen im Bereich der Honsellbrücke zu beachten. Planfall 2a In Planfall 2a erfolgt die Mainquerung durch eine Verlängerung der Honsellbrücke von der Franziusstraße im Bereich des Molenkopfs der Osthafeneinfahrt zum Deutschherrnufer südlich des Mains. Die Verbindung von Honsellstraße und Mayfarthstraße erfolgt über die oben beschriebenen Parallelrampen für die Verkehrsbeziehungen in und aus Richtung Norden (Abbildung 6). Abbildung 6: Planfall 2a Der Planfall 2a führt zu einer Verkehrsbelastung der neuen Mainbrücke von rund 14.800 Kfz/Tag. Die Honsellstraße zwischen Hanauer Landstraße und Franziusstraße erhält eine Verkehrsbelastung von rund 12.900 Kfz/Tag. Das entspricht annähernd einer Verdoppelung der Verkehrsbelastung gegenüber dem Basisfall. Die absolute und relative Verkehrszunahme auf der Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Grusonstraße und Honsellstraße sowie auf dem Deutschherrnufer östlich der neuen Mainbrücke fällt mit weniger als 3.000 Kfz/Tag bzw. weniger als 10 % sehr moderat aus. Ansonsten sind bei diesem Planfall flächenhaft leichte Verkehrsabnahmen im Untersuchungsgebiet zu verzeichnen. Der Planfall 2a stellt eine sinnvolle Lösung für eine stadtteilverbindende Mainquerung zwischen Hanauer Landstraße und Deutschherrnufer dar, ohne dass großräumige Verkehrsbeziehungen in das Untersuchungsgebiet gezogen werden. Nachteilig bei dieser Lösung ist jedoch, dass die Entwicklungsbereiche südlich der Hanauer Landstraße die neue Mainquerung nur über die bereits hoch belastete Hanauer Landstraße erreichen können, da der Straßenzug Mayfahrtstraße - Lindleystraße nur in und aus Richtung Norden an die Honsellstraße angeschlossen ist. Planfall 2b In Planfall 2b wird der Planfall 2a dahingehend weiterentwickelt, dass die Verknüpfung des Straßenzuges Eyssenstraße - Lindleystraße mit der Honsellstraße als Vollanschluss für alle Verkehrsbeziehungen konzipiert wird (Abbildung 7). Das kann zum Beispiel durch eine plangleiche Kreuzung von Eyssenstraße, Lindleystraße und Honsellstraße im Bereich der bestehenden Überführung erfolgen. Hierzu müsste die bestehende Rampe der Honsellstraße nördlich der Lindleystraße abgetragen und die Vorlandbrücke südlich der Lindleystraße zur Rampe umgebaut werden. Die für die Erschließung des Honselldreiecks konzipierten Parallelrampen wären dann entbehrlich. Abbildung 7: Planfall 2b Der Planfall 2b führt zu einer Verkehrsbelastung der neuen Mainbrücke von rund 16.800 Kfz/Tag. Die bestehende Honsellbrücke wird mit rund 15.700 Kfz/Tag ähnlich stark belastet. Der nördliche Abschnitt der Honsellstraße zwischen Hanauer Landstraße und dem Straßenzug Eyssenstraße - Lindleystraße ist mit knapp 9.000 Kfz/Tag deutlich geringer belastet. Das deutet darauf hin, dass eine von der Hanauer Landstraße unabhängig erreichbare Mainquerung für den Entwicklungsbereich entlang der Achse Eyssenstraße - Lindleystraße von hoher Bedeutung ist. Die Zusatzbelastung der Hanauer Landstraße im kritischen Abschnitt der Bahnunterführung fällt dementsprechend geringer aus. Ansonsten sind auch in Planfall 2b flächenhaft leichte Verkehrsabnahmen im Untersuchungsgebiet zu verzeichnen. Der Planfall 2b führt zu einer weitgehenden Erfüllung der Zielvorstellungen. Die neue Mainquerung bietet eine gute Stadtteilverbindung der Bereiche nördlich und südlich des Mains, ohne dass großräumige Verkehrsbeziehungen angezogen werden und zu unerwünschten Mehrbelastungen in kritischen Bereichen führen. Gleichzeitig ermöglicht die Netzkonzeption eine direkte Anbindung der Entwicklungsschwerpunkte südlich der Hanauer Landstraße an das neue übergeordnete Netzelement. Eine Entlastung der Hanauer Landstraße im Bereich der Bahnunterführung ist mit der Netzkonzeption des Planfalls 2b allerdings nicht verbunden. Planfall 2c Der Planfall 2c sieht zur Entlastung der Hanauer Landstraße aufbauend auf dem Planfall 2b im Bereich des Ostbahnhofs einen Durchstich von der Ferdinand-Happ-Straße zum Danziger Platz vor (Abbildung 8). Abbildung 8: Planfall 2c Die neue Mainbrücke erhält in diesem Planfall eine Verkehrsbelastung von rund 17.300 Kfz/Tag. Die Belastung der bestehenden Honsellbrücke beträgt rund 16.200 Kfz/Tag, der nördliche Abschnitt der Honsellstraße ist mit rund 10.200 Kfz/Tag wieder deutlich geringer belastet. Die Ferdinand-Happ-Straße ist nur unwesentlich höher belastet als im Basisfall. Der Durchstich zum Danziger Platz weist eine Verkehrsbelastung von rund 16.200 Kfz/Tag auf. Mit dem Durchstich entsteht wieder eine vergleichsweise attraktive Verbindung des Alleenrings mit der Mainbrücke. Dementsprechend steigt die Verkehrsbelastung in der Henschelstraße und in der Habsburgerallee um bis zu 6.000 Kfz/Tag an. Im Gegenzug wird der Bereich um die ehemalige Feuerwache deutlich entlastet. Insbesondere in der Hanauer Landstraße geht die Verkehrsbelastung im Bereich der Bahnunterführung um rund 8.600 Kfz/Tag zurück. Der Planfall 2c führt zwar zu der angestrebten Entlastung der Hanauer Landstraße im kritischen Abschnitt der Bahnunterführung. Die mit dem Durchstich zwischen Ferdinand-Happ-Straße und Danziger Platz verbundene Attraktivierung des Netzschlusses zwischen Mainbrücke und Alleenring kann aber ähnliche verkehrliche Wirkungen wie der Stadtring Ost entwickeln. Der Planfall 2c wird daher zunächst nicht weiter verfolgt und lediglich als langfristige Option, die in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen noch eingehender untersucht werden muss, betrachtet. B.3 Zusammenfassende Bewertung der Planfälle Ziel der Untersuchung war das Erstellen einer Netzkonzeption, bei der durch eine neue Mainbrücke zwischen der Innenstadt und der A 661 die Bereiche nördlich und südlich des Mains besser miteinander verbunden werden, ohne dass dadurch großräumige Verkehrsbeziehungen zu dicht an die Innenstadt herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans die Empfehlung formuliert worden, die bisherige Konzeption des Stadtrings Ost zu modifizieren. Ausgehend von den verkehrlichen Wirkungen des Stadtrings Ost sind verschiedene Planfälle entwickelt und untersucht worden. Einen Überblick über die verkehrlichen Wirkungen des Basisfalls, des Vergleichsfalls Stadtring sowie der einzelnen Planfälle geben die Anlagen 1 bis 3. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die mit dem Planfall 2b verbundene Netzkonzeption eine sinnvolle und zielführende Entwicklung des übergeordneten Straßennetzes darstellt. Durch die neue Mainbrücke in Verlängerung der bestehenden Honsellbrücke und die Umgestaltung der Honsellstraße entsteht eine Stadtteilverbindung zwischen den Bereichen nördlich und südlich des Mains, die die vor dem Hintergrund aktueller verkehrlicher und stadträumlicher Zielvorstellungen problematischen Wirkungen des Stadtrings Ost vermeidet. Neben der aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht wichtigen Verbindung der radialen Hauptverkehrsachsen Hanauer Landstraße und Deutschherrnufer können durch die Netzkonzeption des Planfalls 2b auch die parallel verlaufenden Nebenachsen Ferdinand-Happ-Straße, Eyssenstraße - Lindleystraße und Franziusstraße so miteinander verbunden werden, dass sich die Verkehrsteilnehmer innerhalb des heterogenen Entwicklungsbereichs nördlich und südlich der Hanauer Landstraße gut orientieren können. Mit der Mainquerung entsteht eine hohe Netzredundanz im Bereich zwischen Innenstadt und A 661, ohne dass damit ungewollte und unverträgliche Verkehrsverlagerungen verbunden wären. Bei dieser Netzkonzeption kann darüber hinaus vermieden werden, dass durch die neue Mainquerung großräumige Verkehrsbeziehungen auf den südlichen Abschnitt des Alleenrings im Zuge Habsburgerallee - Henschelstraße und auf den Straßenzug Offenbacher Landstraße - Mörfelder Landstraße verlagert werden. Weiterhin ermöglicht das Absenken der Honsellstraße zwischen Hanauer Landstraße und Eyssenstraße auf Geländeniveau eine städtebaulich-gestalterische Aufwertung der angrenzenden Grundstücke sowie eine deutlich bessere Erschließung. Der Verzicht auf die Parallelrampen führt zu einer deutlich kompakteren und flächensparenden Verkehrsanlage, einer größeren Zahl möglicher Verkehrsbeziehungen und zu einer besseren Berücksichtigung der Belange des nicht motorisierten Verkehrs. C. Lösung C.1 Entwurfsstudie für die neue Mainbrücke Ost Für die aus der Verkehrsuntersuchung als Vorzugsvariante hervorgegangene Lösung des Planfalls 2b mit der verlängerten Honsellbrücke als neue Mainbrücke Ost hat der Magistrat im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung eine Entwurfsstudie erarbeiten lassen (Anlage 4). Die Entwurfsstudie dient im Wesentlichen der Klärung entwurfstechnischer Rahmenbedingungen. Sie hat noch nicht die Qualität einer detaillierten Vorplanung. Ein Schwerpunkt der Machbarkeitsuntersuchung war der Nachweis, dass die neue Mainbrücke eine Gradiente erhalten kann, die einerseits den Anschluss an das bestehende Straßennetz in der jetzigen Höhenlage ermöglicht und andererseits ausreichende Durchfahrtshöhen für die Schifffahrt auf dem Main bietet. Insbesondere für den Anschluss der Mainbrücke an das Deutschherrnufer kann der bauliche Aufwand und der damit verbundene Eingriff in das Umfeld verhältnismäßig gering gehalten werden. Auch für die Absenkung der Honsellstraße auf das Niveau von Mayfahrt-, Eyssen- und Lindleystraße kann die Gradiente regelgerecht dargestellt werden. Die Vorlandbrücke der Honsellbrücke wird als Baudenkmal bewertet. Der für die Umgestaltung zur Rampe erforderliche Eingriff wird aber durch den Denkmalschutz mitgetragen, wenn dieser maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Bauwerks nehmen kann. Entsprechend der konzeptionellen Vorgaben und der Vorgaben aus der bestehenden Honsellbrücke soll die neue Mainbrücke jeweils einen durchgehenden Fahrstreifen pro Fahrtrichtung erhalten. An den Knotenpunkten der Brückenköpfe sollen alle Verkehrsbeziehungen abgewickelt werden. Aufgrund der erforderlichen Aufweitungen in den Knotenpunktzufahrten bietet sich ein durchgehend dreistreifiger Fahrbahnquerschnitt auf der Brücke an. Auf beiden Fahrbahnseiten sind darüber hinaus großzügige Geh- und Radwege vorgesehen, die sowohl an das bestehende straßenbegleitende Geh- und Radwegenetz als auch an die Mainuferwege angeschlossen werden sollen. Die neue Mainbrücke bietet damit auch für den nichtmotorisierten Verkehr einen attraktiven Netzschluss. Für den nördlichen Mainuferradweg ergibt sich mit der neuen Mainbrücke die Chance einer Verlängerung über die Flößerbrücke hinaus nach Osten bis zum Osthafen. Über die Mainbrücke hinweg erfolgt die Verknüpfung mit dem südlichen Mainuferradweg und die weitere Fortsetzung in Richtung Offenbach. Abbildung 9: Verlängerung des nördlichen Mainuferradwegs bis zum Osthafen D. Kosten Im Rahmen der Entwurfsstudie ist eine erste Grobkostenschätzung für die Gesamtmaßnahme erstellt worden. Für den Bau der neuen Mainbrücke, den Umbau der Honsellstraße und die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an den Bestand entstehen demnach Kosten von rund 17,5 Mio €. Diese Summe beinhaltet sowohl Ingenieurbauwerke, Erdarbeiten, Oberbau und Straßenentwässerung als auch Straßenmarkierungen, Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen. Die Summe umfasst darüber hinaus auch die Planungs- und Baustelleneinrichtungskosten. Als Maßnahme zur Ergänzung des Netzes verkehrswichtiger Straßen ist die Maßnahme grundsätzlich förderfähig gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). E. Zusammenfassung Die Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans (GVP) haben gezeigt, dass eine Realisierung des mit dem GVP 1976/82 beschlossenen Stadtrings Ost mit verkehrlichen Auswirkungen verbunden wäre, die nicht mit den aktuellen Zielvorstellungen zur zukünftigen Verkehrsabwicklung übereinstimmen. Der Magistrat hat daher die gutachterliche Empfehlung aufgegriffen, als Ersatz für den Stadtring Ost eine Mainquerung zu konzipieren, die vor allem der kleinräumigen Verbindung der Bereiche nördlich und südlich des Mains und der Anbindung dieser Bereiche an das übergeordnete Straßennetz dient und weniger einen Netzschluss für großräumige Verkehrsbeziehungen bildet. Auf der Grundlage der Daten und Methoden der Untersuchungen zur Fortschreibung des GVP sind verschiedene Netzplanfälle hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen untersucht worden. Als Vorzugsvariante hat sich eine Lösung herauskristallisiert, bei der durch eine Verlängerung der Honsellbrücke über den Main hinweg im Zuge der Honsellstraße eine Verbindung von Hanauer Landstraße und Deutschherrnufer hergestellt wird. Durch die Verknüpfung der Honsellstraße mit dem Straßenzug Mayfarthstraße - Lindleystraße in einer Ebene und für alle Verkehrsbeziehungen kann die Anbindung des städtebaulichen Entwicklungsschwerpunkts entlang der Hanauer Landstraße an das übergeordnete Netz in stärkerem Maße unabhängig von der Hanauer Landstraße selbst erfolgen. Dabei geht es weniger darum, den erwarteten Verkehrszuwachs aufzunehmen - hier konzentriert sich das Augenmerk auf eine signifikante Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im nordmainischen Korridor -, sondern vielmehr um eine höhere Redundanz im Netz der verkehrswichtigen Straßen nördlich und südlich des Mains zwischen der Innenstadt und der Autobahn A 661. Durch eine Entwurfsstudie konnte die grundsätzliche Machbarkeit der Vorzugsvariante nachgewiesen werden. Der Magistrat wird daher eine Anpassung der GVP-Netzkonzeption an diese Vorzugsvariante vorschlagen und diese Konzeption in die Überlegungen zur Anbindung der EZB und weiterer Vorhaben in diesem Bereich einbringen. Im weiteren Planungsverlauf wird dann auch eine detaillierte Vorplanung für den Straßenzug Honsellstraße - Honsellbrücke - neue Mainbrücke unter Berücksichtigung der funktionalen Ansprüche des Fußgänger-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehrs erstellt. Anlage 1 (ca. 752 KB) Anlage 2 (ca. 753 KB) Anlage 3 (ca. 752 KB) Anlage 4 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2004, NR 1640 Antrag vom 06.12.2004, NR 1641 Antrag vom 12.01.2005, NR 1658 Antrag vom 12.01.2005, NR 1665 Antrag vom 14.01.2005, NR 1672 Anregung vom 30.11.2004, OA 1765 Anregung vom 21.01.2005, OA 1829 Anregung vom 21.01.2005, OA 1830 Antrag vom 16.11.2004, OF 618/4 Antrag vom 03.12.2004, OF 746/5 Antrag vom 20.01.2005, OF 758/5 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.03.2005, B 273 Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 109 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 52 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 53 Antrag vom 13.09.2016, OF 57/4 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 27.10.2004 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 30.11.2004, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 1765 2004 1. Die Vorlage M 204 dient unter Hinweis auf OA 1765 zur Kenntnis. 2. 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 618/4 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 618/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1.: CDU und REP gegen 5 SPD und GRÜNE (= Annahme) (Herr Laghchioua nimmt an der Abstimmung nicht teil.) zu Ziffer 2.: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 03.12.2004, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 204 ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage NR 1640 ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 746/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 06.12.2004, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 204 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1640 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage NR 1641 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 1765 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.12.2004, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1765 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2004, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1765 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP 38. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 17.01.2005, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1658 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 1665 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 1672 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 1765 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.01.2005, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 204 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1658, NR 1665, NR 1672 und OA 1765 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1640 zurückgezogen und durch die Vorlage NR 1672 ersetzt hat. 3. Die Vorlage NR 1641 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1658 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1665 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1672 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage OA 1765 wird im Rahmen der Vorlage NR 1672 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und REP; FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE; FDP, FAG und REP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und REP; FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; FDP, FAG und REP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen FAG (= Ablehnung) und REP (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 39. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 1829 2005 Anregung OA 1830 2005 1. Die Vorlage M 204 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1640 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1641 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1658 wird zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1672 wird zugestimmt. 6. Die Vorlage OF 746/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 758/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "die M 204" durch die Worte "der geplante Bau der Brücke über den Main" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, 2 SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD zu 4. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 5. CDU, 1 SPD, GRÜNE und FDP bei Enthaltung 3 SPD zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2005, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Beschluss des Ausschusses für Planen und Bauen, die Beratung der Vorlagen M 204, NR 1640, NR 1641, NR 1658, NR 1665, NR 1672, OA 1765, OA 1829 und OA 1830 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird aufgehoben. b) Der Vorlage M 204 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1658, NR 1665, NR 1672 und OA 1765 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1640 zurückgezogen und durch die Vorlage NR 1672 ersetzt hat. 3. Die Vorlage NR 1641 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1658 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1665 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1672 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage OA 1765 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage OA 1829 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 1830 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG b) M 204: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 9. erster Absatz: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) zweiter Absatz: CDU, FDP und FAG gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 204, NR 1658 und NR 1665 = Annahme, NR 1641, NR 1672, OA 1829 und OA 1830 = Ablehnung, OA 1765 = Prüfung und Berichterstattung) PDS (M 204, NR 1658, NR 1665, NR 1672 und OA 1765 = Ablehnung, NR 1641 = Annahme, OA 1829 = erster Satz Annahme, zweiter Satz Ablehnung, OA 1830 = Prüfung und Berichterstattung) E.L. (M 204, NR 1658, NR 1672, OA 1765 und OA 1830 = Ablehnung, NR 1641 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1665 und OA 1829 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2005, TO II, TOP 89 Beschluss: 1. Der Vorlage M 204 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1658, NR 1665, NR 1672 und OA 1765 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1640 zurückgezogen und durch die Vorlage NR 1672 ersetzt hat. 3. Die Vorlage NR 1641 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1658 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage NR 1665 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1672 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage OA 1765 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage OA 1829 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 1830 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. M 204: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, PDS und E.L. (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG und PDS (= Annahme) sowie E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, PDS und E.L. (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und E.L. gegen FAG und PDS (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, REP, PDS und E.L. (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, PDS und E.L. (= Ablehnung) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, PDS und E.L. (= Annahme) zweiter Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und PDS gegen FAG und E.L. (= Annahme) zu 9. erster Absatz: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L. gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und PDS (= Prüfung und Berichterstattung) zweiter Absatz: CDU, FDP, FAG, REP und E.L. gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie GRÜNE und PDS (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8630, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2005 Aktenzeichen: 66 6

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