Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Straßenzug Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 16.01.2009, M 13 Betreff: Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten,
Straßenzug Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und
DB-Brücke Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, §
1176 (M 195) I. Der Planung der Umgestaltung und Grunderneuerung
des Straßenzugs Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und
DB-Brücke im Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen
Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird entsprechend der
beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, - dass die Finanzierung der
Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 6,978 Mio.€ aus der Produktgruppe 16.3,
Sachkonto 8078.5200, Projektdefinition 5.001450 erfolgt, - dass die Herstellungskosten auf die
Beträge begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das
Revisionsamt ergeben. III. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist
innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budget
sicherzustellen.
A Zielsetzung Die Umgestaltung und Grunderneuerung des Straßenzugs
Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke ist
Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im
Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (M 195 vom 22.09.2006). Die städtebauliche Entwicklung im
Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB
auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und
Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich
Frankfurter Osten". Der Straßenzug Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße soll
eine funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren. Zusätzlich
macht der Zustand der Straße eine Grunderneuerung notwendig. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Der Straßenzug Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße
zwischen Rückertstraße und DB-Brücke wird grunderneuert und anders aufgeteilt.
Alle Lichtsignalanlagen müssen erneuert und erweitert werden. Die
Straßenbeleuchtung wird komplett neu erstellt. Die Gehwege erhalten den
gleichen Belag wie die Mainzer Landstraße im Bankenviertel. Sonnemannstraße: Generell sieht der Regelquerschnitt
je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils 3,25 m und
einem begrünten Mittelstreifen vor. Daneben sind durch Baumstandorte
gegliederte Längsparkstreifen von 2,00 m Breite, 0,75 m
Sicherheitstrennstreifen, 1,60 m Radweg und 3,00 m Gehweg.
Bedarfsgerecht kommen Abbiegespuren von 3,25 m Breite dazu, die in den
Mittelstreifen integriert sind. Hanauer Landstraße: Der Knotenpunkt wird bestandsnah unter
weitestgehender Schonung des wertvollen Baumbestandes im Platzbereich und in
der nördlichen Hanauer Landstraße umgestaltet. Die südliche Fahrbahnkante
orientiert sich vorsorglich bereits an einer zukünftigen ggf. möglichen
Aufweitung der Eisenbahnüberführung. Im Bereich der Eisenbahnüberführung wird
der Bestand aufgegriffen. Die
Anbindung der Grusonstraße wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
(§ 8630 vom 27.01.2005) für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt. Für den
Linienverkehr ist die Einfahrt erforderlich, um die Verknüpfung mit der
Straßenbahn aufrecht zu erhalten. Mit dem angestrebten GrünGürtel-Lückenschluss wird
die Bedeutung der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße für den Fuß- und
Radverkehr zunehmen, weshalb eine zusätzliche Furt über die Hanauer Landstraße
vorgesehen ist. Der
barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Sonnemannstraße / Ostbahnhof
ist berücksichtigt. 2. Planungsdetails Abschnitt in der
Sonnemannstraße Die Planung
schließt an den im Bau befindlichen Abschnitt der Sonnemannstraße im
Sanierungsgebiet Ostend an und beginnt ca. 60 m hinter der Kreuzung
Rückertstraße. Der nördliche Rand bleibt unverändert. Im Süden wird die
Sonnemannstraße verbreitert, so dass sie einen einheitlichen Querschnitt
erhält. Die Aufteilung wird komplett verändert. Es werden je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen mit
einer Breite von jeweils 3,25 m und einem begrünten Mittelstreifen von bis zu
5,75 m Breite geschaffen. Daneben sind durch Baumstandorte gegliederte
Längsparkstreifen von 2,00 m Breite, 0,75 m Sicherheitstrennstreifen,
1,60 m Radweg und 3,00 m Gehweg geplant. Bedarfsgerecht kommen
Abbiegespuren von 3,25 m Breite in die verlängerte Rückertstraße und die
EZB-VIP-Einfahrt dazu, die in den Mittelstreifen integriert sind, so dass eine
Restbreite von 2,50 m für den Grünstreifen verbleibt. Die Aufstellflächen
der querenden Fußgänger (4,00 m Breite) und Radfahrer (2,00 m Breite)
sind ebenfalls in den Mittelstreifen integriert. Die vorhandene Zufahrt in das EZB-Gelände entfällt,
dafür wird eine neue Zufahrt gegenüber der Windeckstraße geschaffen. Diese wird
signalisiert und ermöglicht das Abbiegen in alle Richtungen. Die Windeckstraße
wird im Kreuzungsbereich auf eine Spur verengt zugunsten eines Radweges. So
soll die Funktion als reine Anliegerstraße besser durchgesetzt werden. Die
Einmündung der Howaldtstraße bleibt praktisch unverändert. 3. Planungsdetails Abschnitt in der Hanauer
Landstraße Der Knotenpunkt
wird bestandsnah unter weitestgehender Schonung des wertvollen Baumbestandes im
Platzbereich und in der nördlichen Hanauer Landstraße umgestaltet. Die südliche
Fahrbahnkante orientiert sich vorsorglich bereits an einer zukünftigen ggf.
möglichen Aufweitung der Eisenbahnüberführung. Im Bereich der
Eisenbahnüberführung wird der Bestand aufgegriffen. Die Zufahrt zur Holzmannstraße entfällt. Dafür werden
eine reine Zufahrt zum EZB-Grundstück in Höhe der von Norden kommenden Hanauer
Landstraße sowie eine reine Ausfahrt aus dem EZB-Grundstück in Höhe der
Grusonstraße geschaffen. Beide sind signalisiert. Aus der Ausfahrt ist nur ein
Rechtsabbiegen möglich. In die Einfahrt ist auch Linksabbiegen möglich. Alle Fahrstreifen erhalten eine
Breite von 3,25 m, bis auf die nach Norden entlang der Haltestelle
abknickende Spur, die eine Breite von 3,00 m behält . Die Verkehrsführung
wird nicht verändert, von der Linksabbiegespur auf das EZB-Grundstück und die
Sperrung der Grusonstraße für den allgemeinen Kfz-Verkehr abgesehen. Für den
Linienverkehr ist die Einfahrt in die Grusonstraße auch zukünftig möglich, um
die Verknüpfung mit der Straßenbahn aufrecht zu erhalten. Unter der Eisenbahnüberführung wird
lediglich grunderneuert. Die
Verkehrsinseln werden zukünftig begrünt. Die große Grünfläche entlang der
Straßenbahnhaltestelle wird saniert. Der Gehweg wird parallel zur Hanauer
Landstraße verlegt, damit die Führung der Fußgänger und Radfahrer direkter
wird. Mit dem angestrebten
GrünGürtel-Lückenschluss wird die Bedeutung der Achse Grusonstraße -
Holzmannstraße für den Fuß- und Radverkehr zunehmen, weshalb eine zusätzliche
Furt über die Hanauer Landstraße vorgesehen ist. Der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle
Sonnemannstraße / Ostbahnhof ist berücksichtigt. 4. Leitungen / Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Werke
( Versorgungsträger ) sind vorgesehen: Alle Lichtsignalanlagen müssen erneuert und erweitert
werden. Die Ein- und Ausfahrten zur EZB sowie eine zusätzliche Fußgänger- und
Radfahrerfurt in Höhe Holzmannstraße werden zusätzlich signalisiert. Die Straßenbeleuchtung wird komplett
erneuert, es werden beidseitig Vector-Leuchten gestellt. Die Gehwege erhalten den gleichen
Belag wie die Mainzer Landstraße im Bankenviertel. Die Radwege werden
asphaltiert. Überfahrten erhalten einen Pflasterbelag (20x20). Es sind keine Anpassungsmaßnahmen am
Kanal notwendig. Ansonsten müssen aber sämtliche Medien (Strom, Gas, Wasser,
Fernwärme, Telekommunikation) verlegt werden, u. a. eine erst vier Jahre
alte Umspannanlage der Mainova in der Hanauer Landstraße. Zusätzlich werden
drei Oberleitungsmaste der VGF versetzt. Es muss durchgängig neu markiert und beschildert
werden. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca.
6.978.000 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe:
16.3 Sachkonto:
8078.5200 Projektdefinition:
5.001450 zur
Verfügung. Die Maßnahme ist
nicht zuschussfähig. Kostenübersicht 1.
Baukosten €
€ €
1.1
Straßenbauarbeiten
3.157.700,00
1.2
Umbau der LSA (Amt 36)
511.400,00
1.3
Kabelverlegung, Kabelarbeiten
Amt 16 559.500,00
1.4
Straßenbeleuchtung (SRM)
327.100,00
1.5
Versetzen UA (NRM)
119.000,00
1.6
Versetzen Oberleitungsmaste
(VGF) 53.600,00
1.7
Begrünung (Amt 67)
246.300,00
1.8
Grunderwerb 1.333.900,00
Summe 1 Baukosten
6.308.500,00
2.
Baunebenkosten €
€ €
Planung und Bauleitung etc.
670.000,00
Summe 2 Baunebenkosten
670.000,00
GESAMTKOSTEN
6.978.500,00
2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: Im Jahr 2005 42.151,50 €, im
Jahr 2006 58.720,50 €, im Jahr 2007 56.477.75 € und im Jahr 2008
139.234,13 €. Im
Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt am Main zum Haushalt 2009 werden
Mittel in Höhe von 6.685.000,00 € freigegeben, wovon 2009
2.980.000,00 € und 2010 3.705.000,00 € kassenwirksam werden. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 4.974.600,00 €
248.730,00 € Kostenstelle: 660040 Sachkonto: 8078.5200 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung 4,75 % von 6.978.500,00 €
331.478,75
€ 2. Abschreibung 3,0 % von 5.590.000,00 €
167.700,00 € gesamt
499.178,75 €
5. Jahreserträge - keine - 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 7. Sonstiges entfällt Anlage Lageplan_1 (ca. 3,1 MB) Anlage Lageplan_2 (ca. 1 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
11.02.2009, NR 1274
Antrag vom
17.02.2009, NR 1282
Antrag vom
30.01.2009, OF
456/4 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2006, M 195
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
21.01.2009 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4
am 03.02.2009, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 13 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 456/4 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme)
28. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.02.2009, TO I, TOP 95
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 1282 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF; FAG (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen FAG
(= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und
BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und
BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: LINKE. (M 13 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2009, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 1282 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (=
Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen
LINKE. (= Annahme) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2.
und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.,
FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 13 = Annahme, NR 1274 = Ablehnung, NR 1282 = Prüfung und
Berichterstattung) NPD (M 13 = Annahme, NR 1274 = Enthaltung, NR 1282 =
Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 13 = Ablehnung, NR 1274
und NR 1282 = Annahme) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2009, TO II, TOP 37
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1274 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und
Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE,
FDP, BFF und REP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.,
FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie REP und NPD (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, REP und NPD
(= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5540, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 Aktenzeichen: 32 1