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Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Mainbrücke Ost Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 53 Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Mainbrücke Ost Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2491 (M 109) I. Der Planung und Ausführung der Mainbrücke Ost mit den Anschlüssen an das bestehende Verkehrsnetz - Honsellbrücke und Franziusstraße im Norden bzw. Gerbermühlstraße und Mainuferweg im Süden - im Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Zur Durchführung der Maßnahme werden entsprechend der Kostenberechnung Mittel in Höhe von 41.628.400,- € brutto bewilligt. III. Die Maßnahme wurde mit dem Haushalt 2009 in der Produktgruppe 16.3, Sachkonto 8078.5200 Projektdefinition 5.001.450 (Verkehrstechnische Erschließung Frankfurter Ostend mit neuer Mainbrücke) beschlossen. Im Zuge der Klarheit des Haushaltes wurden die in der Projektdefinition 5.001.450 enthaltenen Baukosten in mehrere neue Projektdefinitionen (5.004.905 ff) aufgeteilt. Die Baukosten dieser Maßnahme sind im Investitionsprogramm zum Haushalt 2010/2011 mit einem Gesamtansatz von 35.076.200 € in der Produktgruppe 16.3, Sachkonto 8078.5200, Projektdefinition 5.004.907 angemeldet. Die Planungskosten sind anteilig im Haushaltsentwurf 2010/11 in der Projektdefinition 5.001.450 angemeldet. IV. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist innerhalb der, den beteiligten Dezernaten zur Verfügung stehenden Budgets sicherzustellen. A Zielsetzung Die Mainbrücke Ost einschließlich der Anschlüsse an das bestehende Verkehrsnetz ist Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (Beschluss § 1176 zu M 195 vom 14.12.2006). Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Die Mainbrücke Ost ist als kleinräumige Verbindung der Bereiche nördlich und südlich des Mains konzipiert. Diese Konzeption wurde im Zuge der Generalverkehrsplanung vorlaufend beschlossen (§ 8630 zu M 204, beschlossen am 27.01.2005). Entsprechend der Beschlussfassung wurde im Jahr 2006 ein interdisziplinärer Architekten-/Ingenieurwettbewerb durchgeführt. Dieser wurde von der Gemeinschaft Ferdinand Heide / BGS Ingenieurgesellschaft gewonnen. Am 06.09.2007 wurde beschlossen, den Entwurf dieses ersten Preisträgers zu realisieren (§ 2491 zu M 109). Dieser Entwurf ist Grundlage der jetzt vorgelegten Planung. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Es war Vorgabe aus dem GVP-Beschluss zur Mainbrücke Ost, dass diese jeweils niveaugleich an das bestehende Verkehrsnetz - Honsellbrücke und Franziusstraße im Norden bzw. Gerbermühlstraße im Süden - anschließt. Weiterhin waren Vorgaben des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) bezüglich der Durchfahrtshöhe und des von Pfeilern freizuhaltenden Raums zu beachten: Das WSA Aschaffenburg forderte, dass die gesamte Mainbreite sowie zusätzlich ein Sicherheitsraum freizuhalten ist. Zusätzlich war die Feuerlöschbootstation, die auf der Molenspitze angesiedelt ist und dort ihre Bootsanlegestelle hat, ein zu berücksichtigender Punkt. Diese Vorgaben sind im vorliegenden Entwurf beachtet worden. Die Mainbrücke Ost ist dreigegliedert: Zwischen den Brückenbögen liegt die Fahrbahn, rechts und links an den Bögen sind die Geh- und Radwege angehängt. Sie wird im Süden über eine signalisierte Kreuzung mit allen Fahrtrichtungen an die Gerbermühlstraße angebunden. Als Zugang zum Mainufer dienen beidseitig Treppen sowie auf der Westseite eine barrierefreie Rampe. Im Norden schließt sie über einen Kreisverkehr an die Franziusstraße und die Honsellbrücke an. Der Kreisverkehr wird auf Stützwänden gelagert, welche die vorhandenen Böschungen ersetzt. Im Süden greifen das Widerlager, die Treppen und die Rampe in die Kleingartenanlage des KGV Mainwasen (Teil II) ein. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und sind an den KGV Mainwasen verpachtet. Es werden sechs Parzellen überplant. Während der Bauzeit werden weitere zwei Parzellen benötigt. Da jedoch der KGV Mainwasen befürchtet, auch weitere angrenzende Parzellen wegen der Störung der Privatsphäre nicht mehr verpachten zu können, wurde mit dem KGV Mainwasen vereinbart, insgesamt 12 Parzellen nicht mehr zu verpachten. Die Pächter dieser 12 Parzellen wurden entschädigt. Über diesen Abstand von beidseitig drei Parzellen werden auch der geforderte Lärm-, Spritz- und Wurfschutz im Bereich der Kleingärten sichergestellt. Der KGV Mainwasen erhält zwei bisher anderweitig verpachtete Parzellen und hat dann zunächst keinen Bedarf an weiteren Ersatzmaßnahmen. Trotzdem bleibt die Zusage bestehen, dass jeder Kleingarten an anderer Stelle ersetzt wird. Bestandteil dieser Vorlage ist deswegen die Neuanlage einer Kleingartenanlage in Oberrad, die realisiert wird, wenn der KGV Mainwasen dafür Bedarf hat. Das Baurecht für die Mainbrücke Ost wird über einen Bebauungsplan geschaffen. In diesem Verfahren werden die Belange sämtlicher Betroffener behandelt und abgewogen. Auch wenn dieses Verfahren noch in der Bearbeitung ist, sind die Vorabstimmungen mit den Betroffenen so weit gediehen, dass ausreichend Planungssicherheit für eine Bau- und Finanzierungsvorlage besteht. Detaillierte Bauzeiten werden derzeit ermittelt, eine zeitgleiche Fertigstellung der Mainbrücke mit der Ertüchtigung der benachbarten Honsellbrücke wird angestrebt. 2. Planungsdetails In der Franziusstraße wird bis zum Franziusplatz je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen mit einer Breite von 3,25 m, im Norden ein Gehweg von 2,00 m Breite und im Süden ein Radweg von 1,60 m Breite und ein Gehweg von 2,50 m Breite geschaffen. Der südliche Geh- und Radweg wird über den Kreisverkehr und die Mainbrücke Ost weitergeführt. Die Fahrbahn im Kreisverkehr hat eine Breite von 7,50 m. Fahrbahnbegleitend gibt es einen Geh- und Radweg mit Verkehrsinseln an allen drei Zu- und Abfahrten. Der Radweg hat immer eine Breite von 1,60 m, der Gehweg ist grundsätzlich 2,50 m breit, muss jedoch an einer Stelle eingeengt werden. Die Mainbrücke Ost hat eine Stützweite von 175 m und eine Breite von 24,05 m. Sie erhält eine Fahrspur nach Norden sowie zwei Fahrspuren nach Süden, um Rechts- und Linksabbiegen zu ermöglichen. Die Fahrspuren sind 3,25 m bzw. 3,50 m breit. Die beidseitig angehängten Geh- und Radwege haben eine Breite von 4,10 m. Von der Mainbrücke gehen beidseitig Treppen mit einer Breite von 3,30 m und 7,30 m zum Mainufer herunter sowie eine barrierefreie Rampe mit 2,50 m Breite. Die lichte Höhe der Brücke im Bereich der beiden Uferwege beträgt rd. 6,50 m sowie rd. 4,60 m. In das südliche Widerlager wird eine WC-Anlage integriert, die dem KGV Mainwasen zur Nutzung und Unterhaltung übergeben wird. In der Gerbermühlstraße kommen bedarfsgerecht Abbiegespuren von 3,25 m Breite von der bzw. auf die Mainbrücke dazu, die in den Mittelstreifen integriert sind, so dass eine Restbreite von knapp 3 m für den Grünstreifen verbleibt. Die mittleren Geradeausspuren werden auf 3,00 m reduziert. Die Aufstellflächen der querenden Fußgänger (4,00 m Breite) und Radfahrer (2,50 m bzw. 1,60 m Breite) sind ebenfalls in den Mittelstreifen integriert. Die äußeren Ränder der Gerbermühlstraße bleiben unverändert. Die Geschwindigkeit muss auf 50 km/h reduziert werden. Der Kreisverkehr im Norden wird konstruktiv so ausgelegt, dass die Fläche unter ihm mit dem im Hochhausrahmenplan vorgesehenen Hochhaus auf der Mole verbunden werden kann. Die auf der Molenspitze angesiedelte Feuerwehrlöschbootstation muss, bedingt durch das Projekt, verlegt werden. Entsprechende Kosten sind durch das Projekt zu tragen. Eine diesbezügliche Planung zur Unterbringung im angrenzenden Kreisverkehrsbauwerk findet mittlerweile jedoch keine Berücksichtigung mehr. Stattdessen soll die Löschbootstation nun nach Niederrad verlagert werden. Der Kreuzungsbereich mit der Gerbermühlstraße wird signalisiert. Es sind sämtliche Fahrbeziehungen möglich. Die Widerlager befinden sich beidseits im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Der entfallende Retentionsraum wird über das Retentionsraumkonto der Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen, das über die aktuell geplanten Maßnahmen (z. B. Flutmulde in Frankfurt-Höchst) einen ausreichenden Überschuss haben wird. Im Süden überspannt die Brücke eine Landschaftsschutzzone II am Mainufer und ordnet das Widerlager sowie die Treppen und die Rampe in einer Landschaftsschutzzone I an. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen geschaffen. Die Stahlkonstuktion der Brücke wird an Land vorgefertigt und eingeschwommen. Die Baustelleneinrichtungsfläche hierfür befindet sich westlich der Honsellrampe zwischen Mainufer und Eyssenstraße. Während der Bauzeit wird immer mindestens ein Mainuferweg in den Mainwasen passierbar bleiben, außer an den 1-2 Tagen des Einschwimmens der Brücke. Beim Bau des Kreisverkehrs, sowie bei der Erstellung der Mainbrücke wird die Verbindung Franziusstraße - Honsellbrücke ca. 10 Monate lang voll gesperrt. Dies hat zur Folge, dass im Notfall eine Verzögerung des Feuerwehrzugriffs der Wache 40 von etwa 3 Minuten entsteht. Die Brücke wird als Gemeindestraße klassifiziert werden. 3. Leitungen / Straßenausstattung / Ausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Werke (Versorgungsträger) sind vorgesehen: Die Kreuzung Mainbrücke Ost / Gerbermühlstraße wird signalisiert. Der Kreisverkehr erhält Leuchten, die an die bestehenden der Honsellstraße angepasst werden. In der Franziustraße werden bis zum Franziusplatz Koffer2-Leuchten gestellt. Die Mainbrücke erhält in die Handläufe integrierte Leuchten sowie an der Brückenkonstruktion befestigte Strahler. Die Seile werden illuminiert. In der Gerbermühlstraße werden die vorhandenen Leuchten versetzt. Im Straßenbereich werden die Gehwege gepflastert (40 x 40 diagonal verlegt) und die Radwege asphaltiert. Die Brückenflächen werden asphaltiert, die Widerlager werden mit rotem Sandstein verkleidet, ebenso wie die Treppen und Rampen. Eine Trasse des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik wird verlegt. Gas-, Wasser-, Strom- und Telekommunikationsleitungen müssen ebenfalls verlegt werden. Es muss durchgängig markiert und beschildert werden. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Mittel für Baukosten in Höhe von 35.076.200€ sind auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.004.907 angemeldet. Die Mittel für Baunebenkosten und Entschädigungen in Höhe von 6.552.200€ sind auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.001.450 angemeldet. Die Kosten der hier dargestellten Maßnahme belaufen sich auf ca. 41.628.400,00 € einschl. Umsatzsteuer und werden durch die jährliche Finanzierung zuzüglich der Budgetüberträge des jeweiligen Vorjahres innerhalb der gleichen Projektdefinition gedeckt. Es dient zur Kenntnis, dass vom Konto 5.004.907 der Fehlbedarf auf dem Konto 5.004.908 (Honsellstraße) in Höhe von 290.900 € durch Querdeckung ausgeglichen wird. Das Budget ist ausreichend Die Maßnahme ist grundsätzlich nach GVFG zuwendungsfähig, ein entsprechender Zuwendungsantrag ist gestellt. Die beantragten Fördermittel belaufen sich auf eine Summe von 19.951.100 €. Maßgebend ist jedoch der eigentliche Zuwendungsbescheid. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn dieser vorliegt, oder die Förderunschädlichkeit des Baubeginns bestätigt wurde. Zudem wurde beim Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Stellplatzablöse) die Erstattung der Kosten für die Fahrradwege in Höhe von 3.767.000 € beantragt. Die Zusage der Erstattung steht noch aus. Gegenüber den bisherigen Beschlussvorlagen haben sich die Kosten deutlich erhöht. Dies begründet sich hauptsächlich durch den gewählten Entwurf, der eine deutlich längere Spannweite der Brückenkonstruktion, das statische System und die Verlagerung der Feuerwehrlöschbootstation weg von der Molenspitze zur Folge hat. Dazu kommen noch die Vorsorgemaßnahmen für ein mögliches Hochhaus auf der Molenspitze, die konservativ angesetzten Stahlpreise und die Brückenillumination, die nicht mehr aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" finanziert werden. Die Kostenerhöhungen können nicht durch Einsparungen bei anderen Teilprojekten der Gesamtmaßnahme kompensiert werden. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Konstruktiver Ingenieurbau 31.419.600,00 4.923.174,33 1.2 Straßenbauarbeiten 1.448.500,00 231.269,11 1.3 Hochbauarbeiten/Ausbauarbeiten 1.008.300,00 264.489,68 1.4 Neubau der LSA (Straßenverkehrsamt) 162.300,00 25.909,73 1.5 Kabelarbeiten (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik ), Beleuchtung 987.900,00 227.982,62 1.6 Begrünung (Grünflächenamt) 49.600,00 7.921,10 1.7 Entschädigung / Ausgleichsmaßnahmen 481.700,00 7.391,48 Summe 1 Baukosten 35.557.900,00 2. Baunebenkosten € € € Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc. 6.070.500,00 939.220,80 5.944.488,15 Summe 2 Baunebenkosten 6.070.500,00 GESAMTKOSTEN 41.628.400,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden aus Projektdefinition 5.001.450 bereits verausgabt: Im Jahr 2005 76.694,50 €, im Jahr 2006 120.899,60 €, im Jahr 2007 243.056,78 €, im Jahr 2008 380.978,13 € und im Jahr 2009 600.965,69 €. 1.422.594,70 € Noch kassenwirksam werden Projektdefinition 5.001.450 5.004.907 im Jahr 2010 1.025.900,00 €, 7.015.200,00 €, im Jahr 2011 2.308.300,00 €, 15.784.300,00 €, im Jahr 2012 1.692.800,00 €, 11.575.100,00 €, im Jahr 2013 102.600,00 €. 701.500,00 € 5.129.600,00 € 35.076.100,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden Gesamtkosten abzüglich der Mittel für Ausgleich Retentionsraum und Entschädigung ergeben sich zu 1 Baukosten 35.076.200,00 € 2 Baunebenkosten 6.070.500,00 € Gesamtkosten 41.146.700,00 €. 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 1,5 % von 41.146.700,00 € 617.200,50 € Kostenstelle: 660030 Sachkonto: 61650000 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung 5,0 % von 17.910.300,00 € 895.515,00 € 2. Abschreibung 2,0 % von 41.146.700,00 € 822.934,00 € gesamt 1.718.449,00 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter Zuwendungen nach GVFG 19.951.100,00€ Stellplatzablöse 3.767.000,00€ gesamt 23.718.100,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage Bauablaufplan (ca. 2 MB) Anlage Kosten zusammenstellung (nichtöffentlich - ca. 15 KB) Anlage Plaene_1-5 (ca. 11,5 MB) Anlage _Erlbericht (ca. 97 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.04.2010, NR 1808 Antrag vom 16.04.2010, OF 1037/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.10.2004, M 204 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2006, M 195 Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 109 Bericht des Magistrats vom 20.08.2010, B 535 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 24.03.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 13.04.2010, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 53 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 16.04.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1293 2010 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 53 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1037/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und FDP gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 53 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1808 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 53 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1808 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlagen M 53 und NR 1808 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 53 wird im Rahmen der Vorlage NR 1808 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1808 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER b) CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass sich die Zustimmung zur Vorlage M 53 nicht auf die "Vorsorgemaßnahmen für ein mögliches Hochhaus auf der Molenspitze" und die damit verbundenen Kosten erstreckt) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 53 und NR 1808 = Annahme) NPD (M 53 und NR 1808 = Ablehnung) Stv. Schenk (M 53 = Annahme im Rahmen NR 1808, NR 1808 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 62 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlagen M 53 und NR 1808 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 53 wird im Rahmen der Vorlage NR 1808 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1808 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER b) CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass sich die Zustimmung zur Vorlage M 53 nicht auf die "Vorsorgemaßnahmen für ein mögliches Hochhaus auf der Molenspitze" und die damit verbundenen Kosten erstreckt), LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie REP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 53 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 8059, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 Aktenzeichen: 61 1

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