Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Mainbrücke Ost Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M
53 Betreff:
Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten,
Mainbrücke Ost Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2491 (M
109) I. Der Planung und Ausführung der
Mainbrücke Ost mit den Anschlüssen an das bestehende Verkehrsnetz -
Honsellbrücke und Franziusstraße im Norden bzw. Gerbermühlstraße und
Mainuferweg im Süden - im Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird
entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Zur Durchführung der Maßnahme werden
entsprechend der Kostenberechnung Mittel in Höhe von 41.628.400,- € brutto
bewilligt. III. Die Maßnahme wurde mit dem
Haushalt 2009 in der Produktgruppe 16.3, Sachkonto 8078.5200 Projektdefinition
5.001.450 (Verkehrstechnische Erschließung Frankfurter Ostend mit neuer
Mainbrücke) beschlossen. Im Zuge der Klarheit des Haushaltes wurden die in der
Projektdefinition 5.001.450 enthaltenen Baukosten in mehrere neue
Projektdefinitionen (5.004.905 ff) aufgeteilt. Die Baukosten dieser Maßnahme
sind im Investitionsprogramm zum Haushalt 2010/2011 mit einem Gesamtansatz von
35.076.200 € in der Produktgruppe 16.3, Sachkonto 8078.5200,
Projektdefinition 5.004.907 angemeldet. Die Planungskosten sind anteilig im
Haushaltsentwurf 2010/11 in der Projektdefinition 5.001.450 angemeldet. IV. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist
innerhalb der, den beteiligten Dezernaten zur Verfügung stehenden Budgets
sicherzustellen.
A Zielsetzung Die Mainbrücke Ost einschließlich der Anschlüsse an
das bestehende Verkehrsnetz ist Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten"
(Beschluss § 1176 zu M 195 vom 14.12.2006). Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten
mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige
Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt
im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Die Mainbrücke
Ost ist als kleinräumige Verbindung der Bereiche nördlich und südlich des Mains
konzipiert. Diese Konzeption wurde im Zuge der Generalverkehrsplanung
vorlaufend beschlossen (§ 8630 zu M 204, beschlossen am 27.01.2005).
Entsprechend der Beschlussfassung wurde im Jahr 2006 ein interdisziplinärer
Architekten-/Ingenieurwettbewerb durchgeführt. Dieser wurde von der
Gemeinschaft Ferdinand Heide / BGS Ingenieurgesellschaft gewonnen. Am
06.09.2007 wurde beschlossen, den Entwurf dieses ersten Preisträgers zu
realisieren (§ 2491 zu M 109). Dieser Entwurf ist Grundlage der jetzt
vorgelegten Planung. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Es war Vorgabe aus dem GVP-Beschluss zur Mainbrücke
Ost, dass diese jeweils niveaugleich an das bestehende Verkehrsnetz -
Honsellbrücke und Franziusstraße im Norden bzw. Gerbermühlstraße im Süden -
anschließt. Weiterhin waren Vorgaben des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA)
bezüglich der Durchfahrtshöhe und des von Pfeilern freizuhaltenden Raums zu
beachten: Das WSA Aschaffenburg forderte, dass die gesamte Mainbreite sowie
zusätzlich ein Sicherheitsraum freizuhalten ist. Zusätzlich war die
Feuerlöschbootstation, die auf der Molenspitze angesiedelt ist und dort ihre
Bootsanlegestelle hat, ein zu berücksichtigender Punkt. Diese Vorgaben sind im vorliegenden Entwurf beachtet
worden. Die Mainbrücke Ost ist
dreigegliedert: Zwischen den Brückenbögen liegt die Fahrbahn, rechts und links
an den Bögen sind die Geh- und Radwege angehängt. Sie wird im Süden über eine
signalisierte Kreuzung mit allen Fahrtrichtungen an die Gerbermühlstraße
angebunden. Als Zugang zum Mainufer dienen beidseitig Treppen sowie auf der
Westseite eine barrierefreie Rampe. Im Norden schließt sie über einen
Kreisverkehr an die Franziusstraße und die Honsellbrücke an. Der Kreisverkehr wird auf Stützwänden gelagert,
welche die vorhandenen Böschungen ersetzt. Im Süden greifen das Widerlager, die
Treppen und die Rampe in die Kleingartenanlage des KGV Mainwasen (Teil II) ein.
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und sind an
den KGV Mainwasen verpachtet. Es werden sechs Parzellen überplant. Während der
Bauzeit werden weitere zwei Parzellen benötigt. Da jedoch der KGV Mainwasen
befürchtet, auch weitere angrenzende Parzellen wegen der Störung der
Privatsphäre nicht mehr verpachten zu können, wurde mit dem KGV Mainwasen
vereinbart, insgesamt 12 Parzellen nicht mehr zu verpachten. Die Pächter dieser
12 Parzellen wurden entschädigt. Über diesen Abstand von beidseitig drei
Parzellen werden auch der geforderte Lärm-, Spritz- und Wurfschutz im Bereich
der Kleingärten sichergestellt. Der KGV Mainwasen erhält zwei bisher
anderweitig verpachtete Parzellen und hat dann zunächst keinen Bedarf an
weiteren Ersatzmaßnahmen. Trotzdem bleibt die Zusage bestehen, dass jeder
Kleingarten an anderer Stelle ersetzt wird. Bestandteil dieser Vorlage ist
deswegen die Neuanlage einer Kleingartenanlage in Oberrad, die realisiert wird,
wenn der KGV Mainwasen dafür Bedarf hat. Das Baurecht für die Mainbrücke Ost wird über einen
Bebauungsplan geschaffen. In diesem Verfahren werden die Belange sämtlicher
Betroffener behandelt und abgewogen. Auch wenn dieses Verfahren noch in der
Bearbeitung ist, sind die Vorabstimmungen mit den Betroffenen so weit gediehen,
dass ausreichend Planungssicherheit für eine Bau- und Finanzierungsvorlage
besteht. Detaillierte Bauzeiten werden
derzeit ermittelt, eine zeitgleiche Fertigstellung der Mainbrücke mit der
Ertüchtigung der benachbarten Honsellbrücke wird angestrebt. 2. Planungsdetails In der Franziusstraße wird bis zum Franziusplatz je
Fahrtrichtung ein Fahrstreifen mit einer Breite von 3,25 m, im Norden ein
Gehweg von 2,00 m Breite und im Süden ein Radweg von 1,60 m Breite
und ein Gehweg von 2,50 m Breite geschaffen. Der südliche Geh- und Radweg
wird über den Kreisverkehr und die Mainbrücke Ost weitergeführt. Die Fahrbahn
im Kreisverkehr hat eine Breite von 7,50 m. Fahrbahnbegleitend gibt es
einen Geh- und Radweg mit Verkehrsinseln an allen drei Zu- und Abfahrten. Der
Radweg hat immer eine Breite von 1,60 m, der Gehweg ist grundsätzlich
2,50 m breit, muss jedoch an einer Stelle eingeengt werden. Die Mainbrücke Ost hat eine Stützweite von
175 m und eine Breite von 24,05 m. Sie erhält eine Fahrspur nach
Norden sowie zwei Fahrspuren nach Süden, um Rechts- und Linksabbiegen zu
ermöglichen. Die Fahrspuren sind 3,25 m bzw. 3,50 m breit. Die
beidseitig angehängten Geh- und Radwege haben eine Breite von 4,10 m. Von
der Mainbrücke gehen beidseitig Treppen mit einer Breite von 3,30 m und
7,30 m zum Mainufer herunter sowie eine barrierefreie Rampe mit
2,50 m Breite. Die lichte Höhe der Brücke im Bereich der beiden Uferwege
beträgt rd. 6,50 m sowie rd. 4,60 m. In das südliche Widerlager wird eine WC-Anlage
integriert, die dem KGV Mainwasen zur Nutzung und Unterhaltung übergeben
wird. In der Gerbermühlstraße kommen
bedarfsgerecht Abbiegespuren von 3,25 m Breite von der bzw. auf die
Mainbrücke dazu, die in den Mittelstreifen integriert sind, so dass eine
Restbreite von knapp 3 m für den Grünstreifen verbleibt. Die mittleren
Geradeausspuren werden auf 3,00 m reduziert. Die Aufstellflächen der
querenden Fußgänger (4,00 m Breite) und Radfahrer (2,50 m bzw.
1,60 m Breite) sind ebenfalls in den Mittelstreifen integriert. Die
äußeren Ränder der Gerbermühlstraße bleiben unverändert. Die Geschwindigkeit
muss auf 50 km/h reduziert werden. Der Kreisverkehr im Norden wird konstruktiv so
ausgelegt, dass die Fläche unter ihm mit dem im Hochhausrahmenplan vorgesehenen
Hochhaus auf der Mole verbunden werden kann. Die auf der Molenspitze angesiedelte
Feuerwehrlöschbootstation muss, bedingt durch das Projekt, verlegt werden.
Entsprechende Kosten sind durch das Projekt zu tragen. Eine diesbezügliche
Planung zur Unterbringung im angrenzenden Kreisverkehrsbauwerk findet
mittlerweile jedoch keine Berücksichtigung mehr. Stattdessen soll die
Löschbootstation nun nach Niederrad verlagert werden. Der Kreuzungsbereich mit der Gerbermühlstraße wird
signalisiert. Es sind sämtliche Fahrbeziehungen möglich. Die Widerlager befinden sich beidseits im
festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Der entfallende Retentionsraum wird über
das Retentionsraumkonto der Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen, das über die
aktuell geplanten Maßnahmen (z. B. Flutmulde in Frankfurt-Höchst) einen
ausreichenden Überschuss haben wird. Im Süden überspannt die Brücke eine
Landschaftsschutzzone II am Mainufer und ordnet das Widerlager sowie die
Treppen und die Rampe in einer Landschaftsschutzzone I an. In Abstimmung mit
der unteren Naturschutzbehörde werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen
geschaffen. Die Stahlkonstuktion der Brücke wird
an Land vorgefertigt und eingeschwommen. Die Baustelleneinrichtungsfläche
hierfür befindet sich westlich der Honsellrampe zwischen Mainufer und
Eyssenstraße. Während der Bauzeit wird immer mindestens ein Mainuferweg in den
Mainwasen passierbar bleiben, außer an den 1-2 Tagen des Einschwimmens der
Brücke. Beim Bau des Kreisverkehrs, sowie bei der Erstellung der Mainbrücke
wird die Verbindung Franziusstraße - Honsellbrücke ca. 10 Monate lang voll
gesperrt. Dies hat zur Folge, dass im Notfall eine Verzögerung des
Feuerwehrzugriffs der Wache 40 von etwa 3 Minuten entsteht. Die Brücke wird als Gemeindestraße klassifiziert
werden. 3. Leitungen / Straßenausstattung /
Ausstattung Folgende
Arbeiten der Ämter und Werke (Versorgungsträger) sind vorgesehen: Die Kreuzung Mainbrücke Ost / Gerbermühlstraße wird
signalisiert. Der Kreisverkehr erhält Leuchten,
die an die bestehenden der Honsellstraße angepasst werden. In der Franziustraße
werden bis zum Franziusplatz Koffer2-Leuchten gestellt. Die Mainbrücke erhält
in die Handläufe integrierte Leuchten sowie an der Brückenkonstruktion
befestigte Strahler. Die Seile werden illuminiert. In der Gerbermühlstraße
werden die vorhandenen Leuchten versetzt. Im Straßenbereich werden die Gehwege gepflastert (40
x 40 diagonal verlegt) und die Radwege asphaltiert. Die Brückenflächen werden
asphaltiert, die Widerlager werden mit rotem Sandstein verkleidet, ebenso wie
die Treppen und Rampen. Eine Trasse des Amtes für Informations- und
Kommunikationstechnik wird verlegt. Gas-, Wasser-, Strom- und
Telekommunikationsleitungen müssen ebenfalls verlegt werden. Es muss durchgängig markiert und beschildert
werden. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Mittel für Baukosten in Höhe von
35.076.200€ sind auf dem Konto Produktgruppe:
16.3 Sachkonto:
8078.5200 Projektdefinition:
5.004.907 angemeldet. Die Mittel für Baunebenkosten und Entschädigungen in
Höhe von 6.552.200€ sind auf dem Konto Produktgruppe:
16.3 Sachkonto:
8078.5200 Projektdefinition:
5.001.450 angemeldet. Die Kosten der hier dargestellten Maßnahme belaufen
sich auf ca. 41.628.400,00 € einschl. Umsatzsteuer und werden durch die
jährliche Finanzierung zuzüglich der Budgetüberträge des jeweiligen Vorjahres
innerhalb der gleichen Projektdefinition gedeckt. Es dient zur Kenntnis, dass vom Konto 5.004.907 der
Fehlbedarf auf dem Konto 5.004.908 (Honsellstraße) in Höhe von 290.900 €
durch Querdeckung ausgeglichen wird. Das Budget ist ausreichend Die Maßnahme ist grundsätzlich nach GVFG
zuwendungsfähig, ein entsprechender Zuwendungsantrag ist gestellt. Die
beantragten Fördermittel belaufen sich auf eine Summe von 19.951.100 €.
Maßgebend ist jedoch der eigentliche Zuwendungsbescheid. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn dieser
vorliegt, oder die Förderunschädlichkeit des Baubeginns bestätigt wurde.
Zudem wurde beim Referat Mobilitäts- und
Verkehrsplanung (Stellplatzablöse) die Erstattung der Kosten für die
Fahrradwege in Höhe von 3.767.000 € beantragt. Die Zusage der Erstattung
steht noch aus.
Gegenüber den bisherigen
Beschlussvorlagen haben sich die Kosten deutlich erhöht. Dies begründet sich
hauptsächlich durch den gewählten Entwurf, der eine deutlich längere Spannweite
der Brückenkonstruktion, das statische System und die Verlagerung der
Feuerwehrlöschbootstation weg von der Molenspitze zur Folge hat. Dazu kommen
noch die Vorsorgemaßnahmen für ein mögliches Hochhaus auf der Molenspitze, die
konservativ angesetzten Stahlpreise und die Brückenillumination, die nicht mehr
aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" finanziert werden. Die Kostenerhöhungen
können nicht durch Einsparungen bei anderen Teilprojekten der Gesamtmaßnahme
kompensiert werden. Kostenübersicht 1.
Baukosten
€
€
€
1.1
Konstruktiver Ingenieurbau
31.419.600,00 4.923.174,33
1.2
Straßenbauarbeiten 1.448.500,00
231.269,11
1.3
Hochbauarbeiten/Ausbauarbeiten
1.008.300,00
264.489,68
1.4
Neubau
der LSA (Straßenverkehrsamt) 162.300,00
25.909,73
1.5 Kabelarbeiten (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik
),
Beleuchtung 987.900,00
227.982,62
1.6 Begrünung (Grünflächenamt) 49.600,00
7.921,10
1.7 Entschädigung / Ausgleichsmaßnahmen
481.700,00
7.391,48
Summe 1
Baukosten
35.557.900,00 2.
Baunebenkosten €
€
€
Planung,
Bauüberwachung, Gutachten etc. 6.070.500,00
939.220,80 5.944.488,15
Summe 2
Baunebenkosten
6.070.500,00
GESAMTKOSTEN
41.628.400,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden aus Projektdefinition
5.001.450 bereits verausgabt: Im Jahr 2005
76.694,50 €, im Jahr 2006
120.899,60 €, im Jahr 2007
243.056,78 €, im Jahr 2008
380.978,13 € und im Jahr 2009
600.965,69 €.
1.422.594,70
€ Noch kassenwirksam werden Projektdefinition
5.001.450
5.004.907 im Jahr 2010
1.025.900,00 €,
7.015.200,00 €, im Jahr 2011
2.308.300,00 €,
15.784.300,00 €, im
Jahr 2012 1.692.800,00
€,
11.575.100,00 €, im Jahr 2013
102.600,00 €.
701.500,00 €
5.129.600,00 €
35.076.100,00
€ 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden
Gesamtkosten abzüglich der Mittel für Ausgleich Retentionsraum und
Entschädigung ergeben sich zu 1 Baukosten
35.076.200,00 € 2 Baunebenkosten 6.070.500,00
€ Gesamtkosten
41.146.700,00 €. 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 1,5 % von 41.146.700,00 €
617.200,50 € Kostenstelle: 660030 Sachkonto: 61650000 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung 5,0 % von 17.910.300,00 €
895.515,00 € 2. Abschreibung 2,0 % von 41.146.700,00 €
822.934,00 € gesamt
1.718.449,00 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter Zuwendungen nach GVFG
19.951.100,00€
Stellplatzablöse
3.767.000,00€
gesamt
23.718.100,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage Bauablaufplan
(ca. 2 MB) Anlage Kosten
zusammenstellung (nichtöffentlich - ca. 15 KB)
Anlage Plaene_1-5 (ca. 11,5 MB) Anlage _Erlbericht
(ca. 97 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
13.04.2010, NR 1808
Antrag vom
16.04.2010, OF
1037/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.10.2004, M 204
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2006, M 195
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2007, M 109
Bericht des
Magistrats vom 20.08.2010, B 535
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4, 5
Versandpaket: 24.03.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4
am 13.04.2010, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 53
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5
am 16.04.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1293 2010
1.
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 53 ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 1037/5 wird in der
vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, FAG
und FDP gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) 40. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP
25 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 53 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 1808 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.04.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 53
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
1808 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
43. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlagen M 53
und NR 1808 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen,
aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 53 wird im Rahmen der Vorlage NR 1808
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1808 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER b)
CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass sich die
Zustimmung zur Vorlage M 53 nicht auf die "Vorsorgemaßnahmen für ein
mögliches Hochhaus auf der Molenspitze" und die damit verbundenen Kosten
erstreckt) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (=
Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
(M 53 und NR 1808 = Annahme) NPD (M 53 und NR 1808 = Ablehnung)
Stv. Schenk (M 53 = Annahme im Rahmen NR 1808, NR 1808 = Annahme)
43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 62 Beschluss: 1.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlagen M 53
und NR 1808 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen,
aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 53 wird im Rahmen der Vorlage NR 1808
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1808 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER b)
CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe,
dass sich die Zustimmung zur Vorlage M 53 nicht auf die
"Vorsorgemaßnahmen für ein mögliches Hochhaus auf der Molenspitze"
und die damit verbundenen Kosten erstreckt), LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) sowie REP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen
LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 5
am 07.05.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 53
wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG
und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 8059, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 Aktenzeichen: 61 1