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Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 5: Honsellstraße zwischen Franziusstraße und Hanauer Landstraße, Rampenbauwerk Honsellstraße (BW 34) und Honsellbrücke (BW 17) Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 52 Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 5: Honsellstraße zwischen Franziusstraße und Hanauer Landstraße, Rampenbauwerk Honsellstraße (BW 34) und Honsellbrücke (BW 17) Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7327 (M 217) I. Der Planung und Ausführung der Baumaßnahme Honsellstraße mit den Ingenieurbauwerken Honsellrampe und Honsellbrücke und dem Anschluss an das bestehende Verkehrsnetz - Hanauer Landstraße im Norden bzw. Franziusstraße im Süden - im Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Zur Durchführung der Maßnahme werden entsprechend der Kostenberechnung Mittel in Höhe von 22.954.000,00 brutto bewilligt. III. Die Baukosten betragen 18.735.900 € und sind im Investitionsprogramm zum Haushalt 2010/2011 mit einem Gesamtansatz von 18.445.000 € in der Produktgruppe 16.3, Sachkonto 8078.5200, Projektdefinition 5.004.908 sowie mit einem Teilbetrag von 290.900 € in der Produktdefinition 5.004.907 angemeldet. Die Planungskosten sind anteilig im Haushaltsentwurf 2010/11 in der Projektdefinition 5.001.450 angemeldet. IV. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist innerhalb der, den beteiligten Dezernaten zur Verfügung stehenden Budgets sicherzustellen. A Zielsetzung Die Honsellstraße einschließlich der Ingenieurbauwerke Honsellrampe und Honsellbrücke sowie der Anschlüsse an das bestehende Verkehrsnetz ist Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (Beschluss § 1176 zu M 195 vom 14.12.2006). Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Ziele sind insbesondere eine bessere Erschließung des Osthafengebietes und eine bessere Verkehrsverbindung zwischen dem Frankfurter Süden und Norden sowie zwischen der BAB 661 und der Innenstadt. Die Honsellstraße verbindet dazu die Franziusstraße sowie die neue Mainbrücke Ost mit der Hanauer Landstraße. Auf halbem Weg wird die Eyssenstraße niveaugleich gekreuzt. Im Zuge der damit verbundenen Gradientenänderung bleiben von den heute vorhandenen Bögen der Vorlandbrücke nur die südlichen zwei erhalten. Nördlich davon wird bis zur Eyssenstraße ein Rampenbauwerk angeordnet. Die Konzeption für dieses Bauwerk und die neue Mainbrücke Ost wurde im Zuge der Generalverkehrsplanung vorlaufend beschlossen (§ 8630 zu M 204, beschlossen am 27.01.2005). Entsprechend der Beschlussfassung wurde im Jahr 2006 ein interdisziplinärer Architekten-/Ingenieurwettbewerb durchgeführt. Dieser wurde von der Gemeinschaft Ferdinand Heide / BGS Ingenieurgesellschaft gewonnen. Am 06.09.2007 wurde beschlossen, den Entwurf dieses ersten Preisträgers zu realisieren (§ 2491 zu M 109). Dieser Entwurf ist Grundlage der jetzt vorgelegten Planung. Die vorhandene Honsellbrücke (Baujahr 1911) ist aufgrund ihres Zustandes derzeit für Fahrzeuge >30t gesperrt. Sie genügt nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen und wird unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange grunderneuert. Dazu wurde durch das Ingenieurbüro König und Heunisch und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Ferdinand Heide verschiedene Varianten untersucht und eine Entwurfsplanung erstellt. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Derzeit steigt die Honsellstraße südlich der Hanauer Landstraße an, um die vorhandene Eyssenstraße mit einem Brückenbauwerk zu überführen. Es war Vorgabe aus dem GVP-Beschluss zur Honsellstraße, dass diese zukünftig niveaugleich an die Hanauer Landstraße und die Eyssenstraße anschließt. Das vorhandene Brückenbauwerk Honsellstraße/Eyssenstraße wird daher mitsamt der derzeit vorhandenen Rampe zurückgebaut. Gegenüber dem heutigen Stand wird die Honsellstraße zwischen Hanauer Landstraße und Eyssenstraße zur Herstellung von Parkständen, Bäumen, Radverkehrsanlagen und erweiterten Gehwegbereichen beidseitig um ca. 9,00 m verbreitert. Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls erneuert. Die Knotenpunkte Hanauer Landstraße und Eyssenstraße werden signalisiert. Südlich der Eyssenstraße erfolgt der Rückbau von 4 Vorlandbögen sowie einer Umspannungsanlage der NRM, bis 1 m unter zukünftige Geländeoberkante. An ihrer Stelle wird ein neues, massives Rampenbauwerk als Fangedamm mit seitlichen Stützwänden vorgesehen. Zur Reduzierung langfristiger Setzungen wird der Boden unter der Rampe zuvor mit Betonstopfsäulen ertüchtigt. Die verbleibenden zwei Vorlandbögen sind für eine Belastung nach dem aktuellen Regelwerk nicht ausreichend tragfähig. Es folgt daher ein Rückbau des vorhandenen Fahrbahnaufbaus und eine Ertüchtigung der südlichen zwei Bögen mit Fertigteilträgern. Die vorhandenen Pfeiler werden ebenfalls ertüchtigt. In den Vorlandbögen ist zukünftig eine gastronomische bzw. kulturelle Nutzung geplant. Entsprechende bauliche Voraussetzungen (Raumkonzept, Hausanschlüsse sowie Kanäle für die technische Gebäudeausrüstung) werden vorgesehen. Die Wegebeziehungen von der Honsellstraße hinunter zu den parrallel verlaufenen Querstraßen 17 und 18 wird neu gestaltet. Zur Querstraße 18 wird eine Fußgängertreppe vorgesehen. Die damit einhergehende Verbreiterung des Rampenbauwerks führt zu einer Querschnittsreduzierung der Querstraße 18. Die Zufahrtsmöglichkeit zu den benachbarten Anliegern im Osthafen sowie für die Feuerwehr bleibt jedoch erhalten. Nach Westen wird ein repräsentativer Vorplatz zum neuen Hafenpark hin geschaffen. Die Zuwegung zum Mainufer für Fußgänger und Radfahrer erfolgt über breite Treppen und eine barrierefreie, 2,50 m breite Rampe auf der Westseite. Zukünftiger Zulieferverkehr erreicht die Honsellbögen von der Eyssenstraße über die Querstraße 17. Beide Querstraßen sind nur für Anliegerverkehr freigegeben. Insgesamt orientiert sich die Bauwerksgestaltung weitestgehend am denkmalgeschützten, historischen Bestand. Wo es möglich ist, werden die Bauteile erhalten oder Baustoffe wieder verwendet. Auch die seit 1911 bestehende Honsellbrücke steht unter Denkmalschutz. Ihr baulicher Zustand und die nach aktueller Vorschriftenlage nicht ausreichende Tragfähigkeit machen indes eine Grunderneuerung erforderlich. Das dazu erarbeitete und mit dem Landesdenkmalamt abgestimmte Konzept sieht vor, die vorhandenen Brückenbögen, Hänger und Geländer zu erhalten. Die Fahrbahnplatte wird komplett erneuert und mit Stahlseilen an neuen Brückenbögen, welche über die alten Bögen gebaut werden, angehängt. Diese nehmen sämtliche Verkehrslasten auf und leiten sie in die Fundamente ab. Die alten Bögen tragen nur noch ihr Eigengewicht. Die Honsellbrücke überführt je Richtung eine Fahrspur. Die Verziehung zu insgesamt fünf Fahrspuren am Knotenpunkt Eyssenstraße vollzieht sich im Bereich der Honsellrampe. Beidseitig der Fahrbahn sind Rad- und Gehwege angeordnet, sodass Fußgängern und Radfahrern der komfortable Wechsel auf das jeweils gegenüberliegende Ufer der Hafenzufahrt ermöglicht wird. Detaillierte Bauzeiten werden derzeit ermittelt. Eine zeitgleiche Fertigstellung der Honsellstraße mit der Mainbrücke Ost wird jedoch angestrebt. Die Erneuerung der Honsellbrücke und -rampe ist weiterhin Grundlage zur Gewährung von Landeszuschüssen zum Neubau der Mainbrücke Ost aus Mitteln des GVFG. 2. Planungsdetails Die Honsellstraße wird als Hauptverkehrsstraße konzipiert. Gemäß Verkehrsuntersuchung ist ein Verkehrsaufkommen von ca. 18.000 Fahrzeugen am Tag prognostiziert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die Honsellstraße weist die Bauklasse II aus. Ein entsprechender Fahrbahnaufbau wird vorgesehen. Nördlich der Eyssenstraße werden fünf Fahrspuren (drei Fahrspuren stadteinwärts, zwei Fahrspuren nach Süden, jeweils 3,25 m) sowie ein begrünter Mittelstreifen (2,50 m) vorgesehen. Die Fahrbahn wird beidseitig von einem Schutzstreifen (0,75 m), einem baulich abgesetzten Radweg (1,60 m.) und einem Gehweg (3,25 m) flankiert. Die Querstraßen 17 und 18 werden als Anliegerstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h konzipiert. Die vorgesehene Breite beträgt 5,00 m (Querstraße 17) bzw. 3,50 m (Querstraße 18). Der Fahrbahnaufbau orientiert sich an der vorgesehenen Bauklasse IV (Querstraße 17) bzw. Bauklasse III (Querstraße 18). Die Gradiente der Honsellstraße verläuft zwischen Hanauer Landstraße und Eyssenstraße mit einer schwachen Längssteigung von 0,5%. Zur Honsellbrücke hin steigt sie auf bis zu 6,8 % an, um im Bereich der verbleibenden Vorlandbögen wieder abzuflachen und ihren Hochpunkt mittig der Honsellbrücke zu finden. Die Querstraßen 17 und 18 haben kein Längsgefälle mit Ausnahme ihres Anschlussbereichs, wo sie leicht zur Eyssenstraße hin ansteigen. Die Entwässerung der Honsellstraße nördlich der Eyssenstraße führt über den tief liegenden Fahrbahnrand in Straßenabläufe. Während die Querstraße 17 über das Quergefälle in den westlich liegenden Hafenpark zur Versickerung läuft, entwässert die Querstraße 18 nach Osten in Straßenabläufe. Im Bereich der neuen Honsellrampe werden die unteren Flächen ebenfalls über Sinkkästen ins Kanalnetz entwässert. Im oberen Bereich werden die Niederschläge über Pendelrinnen und Sinkkastensammelleitungen nach Westen geleitet und gemeinsam mit dem Wasser der Honsellbrücke und des Vorplatzes dem Hafenbecken zugeführt. Zur Vermeidung von Verunreinigungen wird ein Leichtflüssigkeitsabscheider zwischengeschaltet. Die neue Honsellrampe einschließlich der Bögen wird auf die Lasten nach DIN Fachbericht 101 bemessen. Die Pfeiler bestehen derzeit aus Beton minderer Festigkeit. Sie werden daher mit GEWI-Verpresspfählen (d=20 cm, L=ca. 20 m) ertüchtigt, die die komplette Last aus dem neuen Überbau aufnehmen. Die vorhandenen Pfeiler dienen nur noch zur Abtragung der Gewölbeeigenlasten und zur Knickaussteifung der Verpresspfähle. In den Pfeilern 4a und 4b werden insgesamt drei Türöffnungen hergestellt. Auf den vorhandenen Pfeilern wird Füllbeton zur Egalisierung des alten Pfeilerkopfes und als Sauberkeitsschicht für die Querträger des Überbaus eingebaut. Besagter Überbau besteht aus Stahlbeton-Halbfertigteilen mit Aufbeton. Die Träger werden vor Ort durch Beton monolithisch verbunden und überbrücken eine Stützweite von 20,80 m. Die Dicke der Fahrbahnplatte variiert von 38cm bis 46cm in Brückenmitte. Die Höhe der Stege unter der Platte variiert von 0 cm am Gewölbescheitel bis auf 176 cm am Gewölbekämpfer bzw. Querträger. Zwischen neuem Überbau und vorhandenen Gewölbebögen verbleibt ein Zwischenraum von mindestens 8 cm, der mit kompressibler Wärmedämmung (z.B. Steinwolle) verfüllt wird. Abdichtungen und Fugenbänder zum Schutz der Bauteile gegen Feuchte und Tausalz werden gemäß den technischen Vorschriften angeordnet. Alle Treppen werden mit Naturstein-Blockstufen aus Basaltlava auf 30 cm dicken Stahlbeton-Treppenläufen ausgebildet Alle Absturzsicherungen, die direkt neben Radwegen verlaufen, werden mit einer Höhe von 1,2 m, alle sonstigen mit 1,0 m ausgebildet. Auf den Stützwänden, Überbauten und im Bereich der Treppen und Rampen bestehen die Absturzsicherungen aus massiven Brüstungen mit Natursteinbekleidung (8 cm dicke Platten aus Basaltlava) und Abdecksteinen. Im Bereich der Honsellrampe werden die vorhandenen Steine aus dem Abbruch als Abdecksteine auf und direkt hinter den Gewölbeüberbauten, neben den Treppen und in der Verlängerung der westlichen Treppe verwendet. Für die Bögen wurde ein Konzept für Gastronomie- und Veranstaltungsnutzung entwickelt. Hierfür sind auch Erweiterungsräume für Haustechnik und Lager unter der Straßenrampe und den Treppen außerhalb der beiden zu erhaltenden Gewölbebögen vorgesehen. Vorgehalten werden zudem zwei Bodenkanäle, in denen die für den vorgesehenen Endbau erforderlichen Elektro-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungstrassen geführt werden können. Die Räumlichkeiten der Erweiterung und unter den Gewölbebögen werden im Zuge der Straßenbaustelle im Rohbau mit gedämmter Außenfassade und neuen Fensterelementen abgeschlossen erstellt. Hausanschlüsse für Entwässerung, Strom, Trinkwasser, Gas werden vorgehalten.Der Ausbau erfolgt zu späterem Zeitpunkt außerhalb dieses Projekts. Das historische Bauwerk der Honsellbrücke entstammt dem Jahre 1911. Das Bauwerk wurde als genietete Ganzstahlbrücke mit sichelförmigen Fachwerkbögen hergestellt. Der Abstand zwischen den Lagern beträgt 90 m. Der Überbau ist ca. 94 m lang und 19,16 m breit. An die Bögen schließen im Abstand von 6,60 m Hänger an, welche die Querträger der Fahrbahnplatte biegesteif mit den Fachwerkbögen verbinden. Die Fahrbahnplatte wurde 1987 im Zuge umfangreicher Instandsetzungsmaßnahmen erneuert. Die vorhandenen Brückenbögen, die Hänger und Geländer bleiben aus denkmalpflegerischen Gründen erhalten. Die Brückenbögen und Hänger tragen zukünftig nur noch ihr eigenes Gewicht. Das neu zu errichtende Bauwerk ist eine Stabbogenbrücke aus Baustahl der Güte S355. Zur Aufnahme der höheren zukünftigen Verkehrslasten nach DIN Fachbericht 101 wird eine neue Fahrbahnplatte in Verbundbauweise erstellt. Diese Platte hängt an vollverschlossenen vertikalen Stahlseilen (D=45 mm), die an den neuen Bögen montiert sind. Diese Bögen bestehen aus geschweißten Kastenprofilen, welche im vertikalen Abstand von ca. 10 cm zu den Sichelfachwerkbögen der alten Honsellbrücke angeordnet werden und diese teilweise übergreifen. Die vorhandenen Betonwiderlager können die Lasten der neuen Brückenbögen nicht aufnehmen, daher werden Sie bis zu einem definierten Niveau zurückgebaut. Der obere Teil der Widerlager wird daraufhin neu betoniert, die Kraftübertragung in den Widerlagern wird hierbei über Reibung und Dübelwirkung sichergestellt. Die zukünftigen Sichtflächen der Widerlager werden an den Bestand angepasst. Abschnittsweise werden die Widerlager mit Basalt verkleidet. Die übrigen Flächen werden mit rauer Schalung als Sichtbeton ausgebildet. Als Absturzsicherung an den Gehwegen wird das bestehende Stahlgeländer der alten Honsellbrücke saniert und wieder verwendet. Sowohl die verbleibenden als auch die neuen Stahlbauteile erhalten einen Korrosionsschutz nach ZTV-ING und TL/TP-KOR. Die Farbgebung wird in Abstimmung mit dem zuständigen Denkmalpfleger noch festgelegt. Die Entwässerung erfolgt über Quergefälle, Einläufe, Längsleitungen und Fallrohre in den Widerlagern. Während die Niederschläge der nördliche Brückenhälfte gemeinsam mit denen der Honsellrampe abgeführt werden, entwässert die südliche Brückenhälfte in das bestehende Kanalnetz am Molenkopf. Weder die Honsellrampe noch die Honsellbrücke werden zukünftig in den Retentionsraum des Mains und in das Landschaftsschutzgebiet eingreifen. Es werden Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich am Nordufer der Hafenzufahrt sowie auf dem Gelände des Asphaltmischwerks MHI nördlich der Franziusstraße eingerichtet. Hierzu werden während der Bauzeit Flächen auf dem Grundstück der MHI angemietet. Auf der nördlichen Seite der Hafenzufahrt westlich der Honsellrampe wird eine Baustellenerschließungsfläche vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme ist eine Bauzeit von ca. 24 Monaten vorgesehen. Aus statischen Gründen müssen die Bauarbeiten an Honsellrampe und Honsellbrücke gleichzeitig stattfinden. Zur Minimierung der unvermeidlichen Verkehrsbehinderung ist weiterhin anzustreben, die Honsellstraße gleichzeitig mit der Mainbrücke Ost zu errichten. Es dient zur Kenntnis, dass dadurch die Verbindung Franziusstraße - Hanauer Landstraße über die Honsellstraße ca. 21 Monate lang voll gesperrt wird. Die Umfahrung der Verkehrsachse Honsellstraße erfolgt während der Bauzeit über die Schmickstraße und die Intzestraße. Der Verkehr Richtung Osten biegt von der Intzestraße rechts in die Hanauer Landstraße ab. Der Verkehr Richtung Westen nutzt die Lindleystraße bis zum Osthafenplatz, von wo ein signalisiertes Linksabbiegen in die Hanauer Landstraße ermöglicht wird. Für den Feuerwehrzugriff der Wache 40 in Richtung Nordwesten entsteht dadurch eine Verzögerung zum IST-Zustand von etwa 3 Minuten. 3. Leitungen / Ausstattung Die Kreuzungen Honsellstraße / Hanauer Landstraße und Honsellstraße / Eyssenstraße werden signalisiert. Im Straßenraum werden Fahrradständer und Poller positioniert, beide in DB 703 (dunkelgrau). Es muss durchgängig markiert und beschildert werden. Die Honsellstraße nördlich der Eyssenstraße sowie die beiden Querstraßen werden mit einer Straßenbeleuchtung vom Typ Vektor (Fa. Selux) ausgestattet. Im Bereich der Rampe und der Honsellbrücke werden aus denkmalpflegerischen Gründen Jugendstilleuchten analog zum Bestand vorgesehen. Die Fahrbahn und die Radwege werden asphaltiert. Im Gehwegbereich werden Betonplatten 40x40 angeordnet, die im Bereich kreuzender Grundstückszufahrten von Betonplatten 20x20 unterbrochen werden. Die Parkstände erhalten Großpflasterung. Während die Querstraße 18 asphaltiert wird, werden in der Querstraße 17 Großpflaster aus Naturstein verlegt. Der Belag der Honsellbrücke besteht im Bereich der Fahrbahn und des Radweges aus einer 4 cm dicken Gussasphalt- Deckschicht, einer 3,5 cm dicken Gussasphalt- Schutzschicht sowie einer 0,5 cm dicken Abdichtung. Die Abdichtung wird gemäß Richtzeichnung ausgebildet. Verschiedene Trassen der NRM (Strom, Gas, Trinkwasser) sowie der Dt. Telekom und des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik werden im Zuge des Bauvorhabens (um-)verlegt. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Mittel für die Baukosten in Höhe von 18.735.900 € sind auf den Konten Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.004.908 und Produktgruppe 16.3 Sachkonto 8078.5200 Produktdefinition 5.004.907 angemeldet. Die Mittel für Baunebenkosten, Flächenanmietung und Grunderwerb in Höhe von 4.218.100 € sind auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.001.450 angemeldet. Die Kosten der hier dargestellten Maßnahme belaufen sich auf ca. 22.954.000,00 € einschl. Umsatzsteuer und werden durch die jährliche Finanzierung zuzüglich der Budgetüberträge des jeweiligen Vorjahres innerhalb der gleichen Projektdefinition gedeckt. Die Maßnahme ist grundsätzlich nach GVFG zuwendungsfähig, ein entsprechender Zuwendungsantrag wird derzeit gestellt. Hierbei werden ca. 14.110.000 € an Fördergeldern beantragt. Maßgebend ist jedoch der eigentliche Zuwendungsbescheid. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn dieser vorliegt, oder die Förderunschädlichkeit des Baubeginns bestätigt wurde. Zudem wird beim Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Stellplatzablöse) die Erstattung der Kosten für die Fahrradwege in Höhe von 1.415.090 € beantragt. Die Zusage der Erstattung steht noch aus. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Konstruktiver Ingenieurbau 13.757.800,00 1.2 Straßenbauarbeiten 3.389.800,00 1.3 Trassenumlegungen 1.478.400,00 1.4 Begrünung (Grünflächenamt) 109.900,00 1.5 Flächenanmietung 39.100,00 1.6 Grunderwerb 674.400,00 Summe 1 Baukosten 19.449.400,00 2. Baunebenkosten € € € Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc. 3.504.600,00 Summe 2 Baunebenkosten 3.504.600,00 GESAMTKOSTEN 22.954.000,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden in Projektdefinition 5.001.450 bereits verausgabt: Im Jahr 2005 32.035,14 €, im Jahr 2006 102.376,82 €, im Jahr 2007 84.379,99 €, im Jahr 2008 171.157,13 € und im Jahr 2009 104.010,17 €. 493.959,25 € Noch kassenwirksam werden in Projektdefinition 5.001.450 5.004.908 im Jahr 2010 744.800,00 €, 3.747.200,00 €, im Jahr 2011 1.303.400,00 €, 6.557.600,00 €, im Jahr 2012 1.117.200,00 €, 5.620.700,00 €, im Jahr 2013 558.600,00 €, 2.810.400,00 €, 3.724.000,00 € 18.735.900,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden Gesamtkosten abzüglich der Mittel für Grunderwerb und Flächenanmietung ergeben sich zu 1 Baukosten 18.735.900,00 € 2 Baunebenkosten 3.504.600,00 € Gesamtkosten 22.240.500,00 €. 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 Brückenbau 1,5% von 15.236.200,00 € 228.543,00 € Kostenstelle: 660030 Sachkonto: 61650000 Straßenbau 13.007 m2 á 1,30€ 16.909,10 € Kostenstelle: 660040 Sachkonto: 80785200 4.2.2 Produktgruppe 22.9 Grün- und Freiflächen 5 % von 109.900 € 5.495,00 € 4.3 Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 5,0 % von 6.715.410,00 € 335.770,50 € 2. Abschreibung 2,0 % von 22.240.500,00 € 444.810,00 € gesamt 780.580,50 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter Zuwendungen nach GVFG 14.110.000,00€ Stellplatzablöse 1.415.090,00€ gesamt 15.525.090,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage Abschlussber icht (nichtöffentlich - ca. 5,5 MB) Anlage Auswertung (nichtöffentlich - ca. 111 KB) Anlage Baustoffprue fung (nichtöffentlich - ca. 114 KB) Anlage Plan_1 (ca. 3,2 MB) Anlage Plan_2 (ca. 2,9 MB) Anlage Plan_3 (ca. 5,3 MB) Anlage Plan_4 (ca. 9,3 MB) Anlage Plan_5 (ca. 9,5 MB) Anlage Plan_6 (ca. 3,7 MB) Anlage Plan_7 (ca. 3 MB) Anlage Plan_8 (ca. 7,1 MB) Anlage Plan_9 (ca. 5,1 MB) Anlage Plan_Lageplan (ca. 2,8 MB) Anlage _Erlaeuterun gsbericht (ca. 780 KB) Anlage _Honsellrampe (ca. 133 KB) Anlage _Kost enzusammenstellung (nichtöffentlich - ca. 15 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.10.2004, M 204 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2006, M 195 Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 109 Vortrag des Magistrats vom 30.10.2009, M 217 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 24.03.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 13.04.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 52 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 52 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2010, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stv. Schenk (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 8039, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 Aktenzeichen: 61 1

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