Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Teil 5: Honsellstraße zwischen Franziusstraße und Hanauer Landstraße, Rampenbauwerk Honsellstraße (BW 34) und Honsellbrücke (BW 17) Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M
52 Betreff:
Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten,
Teil 5: Honsellstraße zwischen Franziusstraße und Hanauer Landstraße,
Rampenbauwerk Honsellstraße (BW 34) und Honsellbrücke (BW 17) Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2009, § 7327 (M
217) I. Der Planung und Ausführung der
Baumaßnahme Honsellstraße mit den Ingenieurbauwerken Honsellrampe und
Honsellbrücke und dem Anschluss an das bestehende Verkehrsnetz - Hanauer
Landstraße im Norden bzw. Franziusstraße im Süden - im Rahmen der Maßnahme
"Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich
Frankfurter Osten" wird entsprechend der beigefügten Plananlagen
zugestimmt.
II. Zur Durchführung der Maßnahme
werden entsprechend der Kostenberechnung Mittel in Höhe von 22.954.000,00
brutto bewilligt.
III. Die Baukosten betragen
18.735.900 € und sind im Investitionsprogramm zum Haushalt 2010/2011 mit
einem Gesamtansatz von 18.445.000 € in der Produktgruppe 16.3, Sachkonto
8078.5200, Projektdefinition 5.004.908 sowie mit einem Teilbetrag von 290.900
€ in der Produktdefinition 5.004.907 angemeldet. Die Planungskosten sind
anteilig im Haushaltsentwurf 2010/11 in der Projektdefinition 5.001.450
angemeldet. IV. Die Deckung der jährlichen
Folgekosten ist innerhalb der, den beteiligten Dezernaten zur Verfügung
stehenden Budgets sicherzustellen. A Zielsetzung Die Honsellstraße einschließlich der
Ingenieurbauwerke Honsellrampe und Honsellbrücke sowie der Anschlüsse an das
bestehende Verkehrsnetz ist Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten"
(Beschluss § 1176 zu M 195 vom 14.12.2006). Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten
mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige
Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt
im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Ziele sind
insbesondere eine bessere Erschließung des Osthafengebietes und eine bessere
Verkehrsverbindung zwischen dem Frankfurter Süden und Norden sowie zwischen der
BAB 661 und der Innenstadt. Die Honsellstraße verbindet dazu die Franziusstraße
sowie die neue Mainbrücke Ost mit der Hanauer Landstraße. Auf halbem Weg wird
die Eyssenstraße niveaugleich gekreuzt. Im Zuge der damit verbundenen Gradientenänderung
bleiben von den heute vorhandenen Bögen der Vorlandbrücke nur die südlichen
zwei erhalten. Nördlich davon wird bis zur Eyssenstraße ein Rampenbauwerk
angeordnet. Die Konzeption für dieses Bauwerk und die neue Mainbrücke Ost wurde
im Zuge der Generalverkehrsplanung vorlaufend beschlossen (§ 8630 zu M 204,
beschlossen am 27.01.2005). Entsprechend der Beschlussfassung wurde im Jahr
2006 ein interdisziplinärer Architekten-/Ingenieurwettbewerb durchgeführt.
Dieser wurde von der Gemeinschaft Ferdinand Heide / BGS Ingenieurgesellschaft
gewonnen. Am 06.09.2007 wurde beschlossen, den Entwurf dieses ersten
Preisträgers zu realisieren (§ 2491 zu M 109). Dieser Entwurf ist Grundlage der
jetzt vorgelegten Planung. Die vorhandene Honsellbrücke (Baujahr 1911) ist
aufgrund ihres Zustandes derzeit für Fahrzeuge >30t gesperrt. Sie genügt
nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen und wird unter
Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange grunderneuert. Dazu wurde durch
das Ingenieurbüro König und Heunisch und in Zusammenarbeit mit dem
Architekturbüro Ferdinand Heide verschiedene Varianten untersucht und eine
Entwurfsplanung erstellt. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Derzeit steigt die Honsellstraße südlich der Hanauer
Landstraße an, um die vorhandene Eyssenstraße mit einem Brückenbauwerk zu
überführen. Es war Vorgabe aus dem GVP-Beschluss zur Honsellstraße, dass diese
zukünftig niveaugleich an die Hanauer Landstraße und die Eyssenstraße
anschließt. Das vorhandene Brückenbauwerk Honsellstraße/Eyssenstraße wird daher
mitsamt der derzeit vorhandenen Rampe zurückgebaut. Gegenüber dem heutigen Stand wird die Honsellstraße
zwischen Hanauer Landstraße und Eyssenstraße zur Herstellung von Parkständen,
Bäumen, Radverkehrsanlagen und erweiterten Gehwegbereichen beidseitig um ca.
9,00 m verbreitert. Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls erneuert. Die
Knotenpunkte Hanauer Landstraße und Eyssenstraße werden signalisiert. Südlich der Eyssenstraße erfolgt der Rückbau von 4
Vorlandbögen sowie einer Umspannungsanlage der NRM, bis 1 m unter
zukünftige Geländeoberkante. An ihrer Stelle wird ein neues, massives
Rampenbauwerk als Fangedamm mit seitlichen Stützwänden vorgesehen. Zur
Reduzierung langfristiger Setzungen wird der Boden unter der Rampe zuvor mit
Betonstopfsäulen ertüchtigt. Die verbleibenden zwei Vorlandbögen sind für eine
Belastung nach dem aktuellen Regelwerk nicht ausreichend tragfähig. Es folgt
daher ein Rückbau des vorhandenen Fahrbahnaufbaus und eine Ertüchtigung der
südlichen zwei Bögen mit Fertigteilträgern. Die vorhandenen Pfeiler werden
ebenfalls ertüchtigt. In den Vorlandbögen ist zukünftig eine
gastronomische bzw. kulturelle Nutzung geplant. Entsprechende bauliche
Voraussetzungen (Raumkonzept, Hausanschlüsse sowie Kanäle für die technische
Gebäudeausrüstung) werden vorgesehen. Die Wegebeziehungen von der Honsellstraße hinunter
zu den parrallel verlaufenen Querstraßen 17 und 18 wird neu gestaltet. Zur
Querstraße 18 wird eine Fußgängertreppe vorgesehen. Die damit einhergehende
Verbreiterung des Rampenbauwerks führt zu einer Querschnittsreduzierung der
Querstraße 18. Die Zufahrtsmöglichkeit zu den benachbarten Anliegern im
Osthafen sowie für die Feuerwehr bleibt jedoch erhalten. Nach Westen wird ein repräsentativer
Vorplatz zum neuen Hafenpark hin geschaffen. Die Zuwegung zum Mainufer für
Fußgänger und Radfahrer erfolgt über breite Treppen und eine barrierefreie,
2,50 m breite Rampe auf der Westseite. Zukünftiger Zulieferverkehr
erreicht die Honsellbögen von der Eyssenstraße über die Querstraße 17. Beide
Querstraßen sind nur für Anliegerverkehr freigegeben. Insgesamt orientiert sich die Bauwerksgestaltung
weitestgehend am denkmalgeschützten, historischen Bestand. Wo es möglich ist,
werden die Bauteile erhalten oder Baustoffe wieder verwendet. Auch die seit 1911 bestehende Honsellbrücke steht
unter Denkmalschutz. Ihr baulicher Zustand und die nach aktueller
Vorschriftenlage nicht ausreichende Tragfähigkeit machen indes eine
Grunderneuerung erforderlich. Das dazu erarbeitete und mit dem Landesdenkmalamt
abgestimmte Konzept sieht vor, die vorhandenen Brückenbögen, Hänger und
Geländer zu erhalten. Die Fahrbahnplatte wird komplett erneuert und mit
Stahlseilen an neuen Brückenbögen, welche über die alten Bögen gebaut werden,
angehängt. Diese nehmen sämtliche Verkehrslasten auf und leiten sie in die
Fundamente ab. Die alten Bögen tragen nur noch ihr Eigengewicht. Die Honsellbrücke überführt je Richtung eine
Fahrspur. Die Verziehung zu insgesamt fünf Fahrspuren am Knotenpunkt
Eyssenstraße vollzieht sich im Bereich der Honsellrampe. Beidseitig der
Fahrbahn sind Rad- und Gehwege angeordnet, sodass Fußgängern und Radfahrern der
komfortable Wechsel auf das jeweils gegenüberliegende Ufer der Hafenzufahrt
ermöglicht wird.
Detaillierte Bauzeiten werden
derzeit ermittelt. Eine zeitgleiche Fertigstellung der Honsellstraße mit der
Mainbrücke Ost wird jedoch angestrebt. Die Erneuerung der Honsellbrücke und -rampe ist
weiterhin Grundlage zur Gewährung von Landeszuschüssen zum Neubau der
Mainbrücke Ost aus Mitteln des GVFG. 2. Planungsdetails Die Honsellstraße wird als Hauptverkehrsstraße
konzipiert. Gemäß Verkehrsuntersuchung ist ein Verkehrsaufkommen von ca. 18.000
Fahrzeugen am Tag prognostiziert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt
50 km/h. Die Honsellstraße weist die Bauklasse II aus. Ein entsprechender
Fahrbahnaufbau wird vorgesehen. Nördlich der Eyssenstraße werden fünf Fahrspuren
(drei Fahrspuren stadteinwärts, zwei Fahrspuren nach Süden, jeweils
3,25 m) sowie ein begrünter Mittelstreifen (2,50 m) vorgesehen. Die
Fahrbahn wird beidseitig von einem Schutzstreifen (0,75 m), einem baulich
abgesetzten Radweg (1,60 m.) und einem Gehweg (3,25 m) flankiert.
Die Querstraßen 17 und 18 werden als Anliegerstraßen
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h konzipiert. Die
vorgesehene Breite beträgt 5,00 m (Querstraße 17) bzw. 3,50 m
(Querstraße 18). Der Fahrbahnaufbau orientiert sich an der vorgesehenen
Bauklasse IV (Querstraße 17) bzw. Bauklasse III (Querstraße 18). Die Gradiente der Honsellstraße verläuft zwischen
Hanauer Landstraße und Eyssenstraße mit einer schwachen Längssteigung von 0,5%.
Zur Honsellbrücke hin steigt sie auf bis zu 6,8 % an, um im Bereich der
verbleibenden Vorlandbögen wieder abzuflachen und ihren Hochpunkt mittig der
Honsellbrücke zu finden. Die Querstraßen 17 und 18 haben kein Längsgefälle mit
Ausnahme ihres Anschlussbereichs, wo sie leicht zur Eyssenstraße hin
ansteigen. Die Entwässerung der Honsellstraße
nördlich der Eyssenstraße führt über den tief liegenden Fahrbahnrand in
Straßenabläufe. Während die Querstraße 17 über das Quergefälle in den westlich
liegenden Hafenpark zur Versickerung läuft, entwässert die Querstraße 18 nach
Osten in Straßenabläufe. Im Bereich der neuen Honsellrampe werden die unteren
Flächen ebenfalls über Sinkkästen ins Kanalnetz entwässert. Im oberen Bereich
werden die Niederschläge über Pendelrinnen und Sinkkastensammelleitungen nach
Westen geleitet und gemeinsam mit dem Wasser der Honsellbrücke und des
Vorplatzes dem Hafenbecken zugeführt. Zur Vermeidung von Verunreinigungen wird
ein Leichtflüssigkeitsabscheider zwischengeschaltet. Die neue Honsellrampe einschließlich der Bögen wird
auf die Lasten nach DIN Fachbericht 101 bemessen. Die Pfeiler bestehen derzeit
aus Beton minderer Festigkeit. Sie werden daher mit GEWI-Verpresspfählen
(d=20 cm, L=ca. 20 m) ertüchtigt, die die komplette Last aus dem
neuen Überbau aufnehmen. Die vorhandenen Pfeiler dienen nur noch zur Abtragung
der Gewölbeeigenlasten und zur Knickaussteifung der Verpresspfähle. In den
Pfeilern 4a und 4b werden insgesamt drei Türöffnungen hergestellt. Auf den
vorhandenen Pfeilern wird Füllbeton zur Egalisierung des alten Pfeilerkopfes
und als Sauberkeitsschicht für die Querträger des Überbaus eingebaut. Besagter Überbau besteht aus
Stahlbeton-Halbfertigteilen mit Aufbeton. Die Träger werden vor Ort durch Beton
monolithisch verbunden und überbrücken eine Stützweite von 20,80 m. Die
Dicke der Fahrbahnplatte variiert von 38cm bis 46cm in Brückenmitte. Die Höhe
der Stege unter der Platte variiert von 0 cm am Gewölbescheitel bis auf 176 cm
am Gewölbekämpfer bzw. Querträger. Zwischen neuem Überbau und vorhandenen Gewölbebögen
verbleibt ein Zwischenraum von mindestens 8 cm, der mit kompressibler
Wärmedämmung (z.B. Steinwolle) verfüllt wird. Abdichtungen und Fugenbänder zum Schutz der Bauteile
gegen Feuchte und Tausalz werden gemäß den technischen Vorschriften
angeordnet. Alle Treppen werden mit
Naturstein-Blockstufen aus Basaltlava auf 30 cm dicken Stahlbeton-Treppenläufen
ausgebildet Alle
Absturzsicherungen, die direkt neben Radwegen verlaufen, werden mit einer Höhe
von 1,2 m, alle sonstigen mit 1,0 m ausgebildet. Auf den Stützwänden, Überbauten und im Bereich der
Treppen und Rampen bestehen die Absturzsicherungen aus massiven Brüstungen mit
Natursteinbekleidung (8 cm dicke Platten aus Basaltlava) und Abdecksteinen. Im
Bereich der Honsellrampe werden die vorhandenen Steine aus dem Abbruch als
Abdecksteine auf und direkt hinter den Gewölbeüberbauten, neben den Treppen und
in der Verlängerung der westlichen Treppe verwendet. Für die Bögen wurde ein Konzept für Gastronomie- und
Veranstaltungsnutzung entwickelt. Hierfür sind auch Erweiterungsräume für
Haustechnik und Lager unter der Straßenrampe und den Treppen außerhalb der
beiden zu erhaltenden Gewölbebögen vorgesehen. Vorgehalten werden zudem zwei
Bodenkanäle, in denen die für den vorgesehenen Endbau erforderlichen Elektro-,
Wasser-, Heizungs- und Lüftungstrassen geführt werden können. Die
Räumlichkeiten der Erweiterung und unter den Gewölbebögen werden im Zuge der
Straßenbaustelle im Rohbau mit gedämmter Außenfassade und neuen
Fensterelementen abgeschlossen erstellt. Hausanschlüsse für Entwässerung,
Strom, Trinkwasser, Gas werden vorgehalten.Der Ausbau erfolgt zu späterem
Zeitpunkt außerhalb dieses Projekts. Das historische Bauwerk der Honsellbrücke entstammt
dem Jahre 1911. Das Bauwerk wurde als genietete Ganzstahlbrücke mit
sichelförmigen Fachwerkbögen hergestellt. Der Abstand zwischen den Lagern
beträgt 90 m. Der Überbau ist ca. 94 m lang und 19,16 m breit. An die Bögen
schließen im Abstand von 6,60 m Hänger an, welche die Querträger der
Fahrbahnplatte biegesteif mit den Fachwerkbögen verbinden. Die Fahrbahnplatte
wurde 1987 im Zuge umfangreicher Instandsetzungsmaßnahmen erneuert. Die vorhandenen Brückenbögen, die
Hänger und Geländer bleiben aus denkmalpflegerischen Gründen erhalten. Die
Brückenbögen und Hänger tragen zukünftig nur noch ihr eigenes Gewicht. Das neu zu errichtende Bauwerk ist eine
Stabbogenbrücke aus Baustahl der Güte S355. Zur Aufnahme der höheren
zukünftigen Verkehrslasten nach DIN Fachbericht 101 wird eine neue
Fahrbahnplatte in Verbundbauweise erstellt. Diese Platte hängt an
vollverschlossenen vertikalen Stahlseilen (D=45 mm), die an den neuen Bögen
montiert sind. Diese Bögen bestehen aus geschweißten Kastenprofilen, welche im
vertikalen Abstand von ca. 10 cm zu den Sichelfachwerkbögen der alten
Honsellbrücke angeordnet werden und diese teilweise übergreifen. Die vorhandenen Betonwiderlager können die Lasten
der neuen Brückenbögen nicht aufnehmen, daher werden Sie bis zu einem
definierten Niveau zurückgebaut. Der obere Teil der Widerlager wird daraufhin
neu betoniert, die Kraftübertragung in den Widerlagern wird hierbei über
Reibung und Dübelwirkung sichergestellt. Die zukünftigen Sichtflächen der
Widerlager werden an den Bestand angepasst. Abschnittsweise werden die
Widerlager mit Basalt verkleidet. Die übrigen Flächen werden mit rauer Schalung
als Sichtbeton ausgebildet. Als Absturzsicherung an den Gehwegen wird das
bestehende Stahlgeländer der alten Honsellbrücke saniert und wieder verwendet.
Sowohl die verbleibenden als auch die neuen Stahlbauteile erhalten einen
Korrosionsschutz nach ZTV-ING und TL/TP-KOR. Die Farbgebung wird in Abstimmung
mit dem zuständigen Denkmalpfleger noch festgelegt. Die Entwässerung erfolgt über Quergefälle, Einläufe,
Längsleitungen und Fallrohre in den Widerlagern. Während die Niederschläge der
nördliche Brückenhälfte gemeinsam mit denen der Honsellrampe abgeführt werden,
entwässert die südliche Brückenhälfte in das bestehende Kanalnetz am
Molenkopf. Weder die Honsellrampe noch die
Honsellbrücke werden zukünftig in den Retentionsraum des Mains und in das
Landschaftsschutzgebiet eingreifen. Es werden Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich
am Nordufer der Hafenzufahrt sowie auf dem Gelände des Asphaltmischwerks MHI
nördlich der Franziusstraße eingerichtet. Hierzu werden während der Bauzeit
Flächen auf dem Grundstück der MHI angemietet. Auf der nördlichen Seite der
Hafenzufahrt westlich der Honsellrampe wird eine Baustellenerschließungsfläche
vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme ist eine
Bauzeit von ca. 24 Monaten vorgesehen. Aus statischen Gründen müssen die Bauarbeiten an
Honsellrampe und Honsellbrücke gleichzeitig stattfinden. Zur Minimierung der
unvermeidlichen Verkehrsbehinderung ist weiterhin anzustreben, die
Honsellstraße gleichzeitig mit der Mainbrücke Ost zu errichten. Es dient zur
Kenntnis, dass dadurch die Verbindung Franziusstraße - Hanauer Landstraße über
die Honsellstraße ca. 21 Monate lang voll gesperrt wird. Die Umfahrung der Verkehrsachse Honsellstraße
erfolgt während der Bauzeit über die Schmickstraße und die Intzestraße. Der
Verkehr Richtung Osten biegt von der Intzestraße rechts in die Hanauer
Landstraße ab. Der Verkehr Richtung Westen nutzt die Lindleystraße bis zum
Osthafenplatz, von wo ein signalisiertes Linksabbiegen in die Hanauer
Landstraße ermöglicht wird. Für den Feuerwehrzugriff der Wache 40 in Richtung
Nordwesten entsteht dadurch eine Verzögerung zum IST-Zustand von etwa 3
Minuten. 3. Leitungen / Ausstattung Die Kreuzungen Honsellstraße /
Hanauer Landstraße und Honsellstraße / Eyssenstraße werden signalisiert. Im
Straßenraum werden Fahrradständer und Poller positioniert, beide in DB 703
(dunkelgrau). Es muss durchgängig markiert und beschildert werden. Die Honsellstraße nördlich der Eyssenstraße sowie
die beiden Querstraßen werden mit einer Straßenbeleuchtung vom Typ Vektor (Fa.
Selux) ausgestattet. Im Bereich der Rampe und der Honsellbrücke werden aus
denkmalpflegerischen Gründen Jugendstilleuchten analog zum Bestand
vorgesehen. Die Fahrbahn und die Radwege werden
asphaltiert. Im Gehwegbereich werden Betonplatten 40x40 angeordnet, die im
Bereich kreuzender Grundstückszufahrten von Betonplatten 20x20 unterbrochen
werden. Die Parkstände erhalten Großpflasterung. Während die Querstraße 18
asphaltiert wird, werden in der Querstraße 17 Großpflaster aus Naturstein
verlegt. Der Belag der Honsellbrücke besteht
im Bereich der Fahrbahn und des Radweges aus einer 4 cm dicken Gussasphalt-
Deckschicht, einer 3,5 cm dicken Gussasphalt- Schutzschicht sowie einer 0,5 cm
dicken Abdichtung. Die Abdichtung wird gemäß Richtzeichnung ausgebildet.
Verschiedene Trassen der NRM (Strom, Gas,
Trinkwasser) sowie der Dt. Telekom und des Amtes für Informations- und
Kommunikationstechnik werden im Zuge des Bauvorhabens (um-)verlegt. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Mittel für die Baukosten in Höhe von 18.735.900
€ sind auf den Konten Produktgruppe:
16.3 Sachkonto:
8078.5200 Projektdefinition:
5.004.908 und Produktgruppe
16.3 Sachkonto
8078.5200 Produktdefinition
5.004.907 angemeldet. Die Mittel für Baunebenkosten, Flächenanmietung und
Grunderwerb in Höhe von 4.218.100 € sind auf dem Konto Produktgruppe:
16.3 Sachkonto:
8078.5200 Projektdefinition:
5.001.450 angemeldet. Die Kosten der hier dargestellten Maßnahme belaufen
sich auf ca. 22.954.000,00 € einschl. Umsatzsteuer und werden durch die
jährliche Finanzierung zuzüglich der Budgetüberträge des jeweiligen Vorjahres
innerhalb der gleichen Projektdefinition gedeckt. Die Maßnahme ist grundsätzlich nach GVFG
zuwendungsfähig, ein entsprechender Zuwendungsantrag wird derzeit gestellt.
Hierbei werden ca. 14.110.000 € an Fördergeldern beantragt. Maßgebend ist jedoch der eigentliche
Zuwendungsbescheid. Mit dem
Bau darf erst begonnen werden, wenn dieser vorliegt, oder die
Förderunschädlichkeit des Baubeginns bestätigt wurde. Zudem wird beim Referat Mobilitäts- und
Verkehrsplanung (Stellplatzablöse) die Erstattung der Kosten für die
Fahrradwege in Höhe von 1.415.090 € beantragt. Die Zusage der Erstattung
steht noch aus.
Kostenübersicht 1. Baukosten € € €
1.1 Konstruktiver Ingenieurbau
13.757.800,00
1.2 Straßenbauarbeiten 3.389.800,00
1.3 Trassenumlegungen 1.478.400,00
1.4 Begrünung (Grünflächenamt)
109.900,00
1.5 Flächenanmietung 39.100,00
1.6 Grunderwerb 674.400,00
Summe 1 Baukosten
19.449.400,00 2. Baunebenkosten € € €
Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc. 3.504.600,00
Summe 2 Baunebenkosten
3.504.600,00
GESAMTKOSTEN 22.954.000,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden in Projektdefinition
5.001.450 bereits verausgabt: Im Jahr 2005
32.035,14 €, im Jahr 2006
102.376,82 €, im Jahr 2007
84.379,99 €, im Jahr 2008
171.157,13 € und im Jahr 2009
104.010,17 €.
493.959,25 €
Noch kassenwirksam werden
in Projektdefinition
5.001.450
5.004.908 im Jahr 2010
744.800,00
€,
3.747.200,00 €, im Jahr 2011
1.303.400,00 €,
6.557.600,00 €, im Jahr
2012
1.117.200,00 €,
5.620.700,00 €, im Jahr 2013
558.600,00 €,
2.810.400,00 €,
3.724.000,00 €
18.735.900,00
€ 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden
Gesamtkosten abzüglich der Mittel für Grunderwerb und Flächenanmietung ergeben
sich zu 1 Baukosten
18.735.900,00 € 2 Baunebenkosten 3.504.600,00
€ Gesamtkosten
22.240.500,00 €. 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 Brückenbau 1,5% von 15.236.200,00 €
228.543,00
€ Kostenstelle:
660030 Sachkonto:
61650000 Straßenbau 13.007 m2 á 1,30€
16.909,10 € Kostenstelle: 660040 Sachkonto: 80785200 4.2.2 Produktgruppe 22.9 Grün- und Freiflächen 5 % von 109.900 €
5.495,00 € 4.3 Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 5,0 % von 6.715.410,00 €
335.770,50
€ 2. Abschreibung 2,0 % von 22.240.500,00 €
444.810,00 €
gesamt
780.580,50 €
5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter Zuwendungen nach GVFG
14.110.000,00€ Stellplatzablöse
1.415.090,00€ gesamt
15.525.090,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage Abschlussber
icht (nichtöffentlich - ca. 5,5 MB)
Anlage Auswertung
(nichtöffentlich - ca. 111 KB)
Anlage Baustoffprue
fung (nichtöffentlich - ca. 114 KB)
Anlage Plan_1 (ca. 3,2 MB) Anlage Plan_2 (ca. 2,9 MB) Anlage Plan_3 (ca. 5,3 MB) Anlage Plan_4 (ca. 9,3 MB) Anlage Plan_5 (ca. 9,5 MB) Anlage Plan_6 (ca. 3,7 MB) Anlage Plan_7 (ca. 3 MB) Anlage Plan_8 (ca. 7,1 MB) Anlage Plan_9 (ca. 5,1 MB) Anlage Plan_Lageplan
(ca. 2,8 MB) Anlage _Erlaeuterun
gsbericht (ca. 780 KB)
Anlage _Honsellrampe
(ca. 133 KB) Anlage _Kost
enzusammenstellung (nichtöffentlich - ca. 15 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.10.2004, M 204
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2006, M 195
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2007, M 109
Vortrag des
Magistrats vom 30.10.2009, M 217
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 24.03.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4
am 13.04.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 52
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 40. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP
24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage M 52 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.04.2010, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (=
Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
43. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG
(= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und
Stv. Schenk (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 52
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk
gegen LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 8039, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 Aktenzeichen: 61 1