Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Straßenzug Eytelweinstraße einschließlich der Kreuzung Eyssenstraße bis zum EZB-Grundstück Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 08.02.2010, M
19 Betreff:
Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten,
Straßenzug Eytelweinstraße einschließlich der Kreuzung Eyssenstraße bis zum
EZB-Grundstück Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1176 (M
195) I. Der Planung der verkehrsgerechten Herstellung des
Straßenzugs Eytelweinstraße einschließlich der Kreuzung Eyssenstraße bis zum
EZB-Grundstück im Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen
Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird entsprechend der
beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Zur Durchführung der Maßnahme werden
entsprechend der Kostenberechnung Mittel in Höhe von 5.478.800,- € brutto
bewilligt. III. Die Maßnahme ist im
Investitionsprogramm 2009 - 2012 mit einem Gesamtansatz für die Verbesserung
der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten
mit einem Gesamtaufwand von 70,043 Mio € in der Produktgruppe 16.3,
Sachkonto 8078.5200, Projektdefinition 5.001.450 enthalten. IV. Es dient zur Kenntnis, dass im Zuge des
Gesamtpakets bereits eine Bau- und Finanzierungsvorlage in Höhe von 6,978 Mio
€ für die Maßnahme Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße
zwischen Rückertstraße und DB-Brücke beschlossen wurde. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für den
Gesamtansatz der Maßnahme zur Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung
im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten im Investitionsprogramm 2010 - 2013
weitere Mittel in Höhe von 33,074 Mio € beantragt werden. VI. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist
innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budgets
sicherzustellen.
A Zielsetzung Die verkehrsgerechte Herstellung des Straßenzugs
Eytelweinstraße einschließlich der Kreuzung Eyssenstraße bis zum EZB-Grundstück
ist Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung
im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (M 195 vom 22.09.2006). Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten
mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige
Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt
im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Der Straßenzug
Eytelweinstraße soll eine funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung
erfahren sowie bis zur Eyssenstraße verlängert werden. Zusätzlich machen die
vorhandene Ausbauqualität und der Zustand der Straße eine verkehrsgerechte
Herstellung notwendig. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Der Straßenzug Eytelweinstraße wird nach Süden bis
zur Eyssenstraße verlängert und erhält dort eine signalisierte Kreuzung, die
westlich bis zum EZB-Grundstück reicht. Er dient der Erschließung des
"Honselldreiecks" sowie des EZB-Grundstücks (Beschäftigtenzufahrt). Es werden
separate Radwege sowie Parkstreifen angelegt. Die
Straßenbeleuchtung wird komplett neu erstellt (Bestand: Gasleuchten).
Es ist Grunderwerb für die Verlängerung der
Eytelweinstraße nach Süden sowie für die Verlängerung bis zum EZB-Grundstück
notwendig. Zum einen werden von den Marktbetrieben Teilflächen des Grundstücks
benötigt, auf dem z. Z. noch eine Halle steht, sowie Teilflächen unter der
Eisenbahntrasse und Teilfächen der Holzmannstraße. Zum anderen werden von den
Hafenbetrieben Teilflächen der ehemaligen Hafenbahntrasse und der Privatstraße
Eyssenstraße benötigt. Es müssen jeweils Teilbereiche von Flur 414, Flurstücke
59/1, 58, 111 sowie Flur 413, Flurstück 57/14 erworben werden. Die Planung wurde so optimiert, dass die große
Kastanie im Kreuzungsbereich, westlich der Deutschherrnbrücke, erhalten werden
kann. 2. Planungsdetails Der westliche Rand bleibt
unverändert. Im Osten wird die Eytelweinstraße verbreitert, um beidseitig Geh-
und Radwege sowie Parkstreifen zu ermöglichen. Die Aufteilung wird weitgehend
verändert. Zusätzlich wird die Eytelweinstraße nach Süden verlängert. Es wird je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen mit einer
Breite von 3,25 m geschaffen. Daneben sind Längsparkstreifen von 2,00 m
Breite, 0,75 m Sicherheitstrennstreifen, 1,60 m Radweg und
3,00 m Gehweg im Osten bzw. ca. 5,00 m Gehweg im Westen geplant. In
den westlichen Gehweg wird der vorhandene Baumbestand in Baumscheiben
integriert; östlich werden Bäume in den Längsparkstreifen integriert. Der
Kreuzungsbereich bis zum EZB-Grundstück erhält in Fahrtrichtung zum
EZB-Grundstück zwei Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils 3,25 m (mit
einer Aufweitung direkt vor dem Grundstück) sowie in Fahrtrichtung vom
EZB-Grundstück einen Fahrstreifen mit einer Breite von 3,25 m. Die große
Kastanie im Kreuzungsbereich, westlich der Deutschherrnbrücke, kann so erhalten
werden. Der Stauraum ist für den zu erwartenden Rückstau dimensioniert. Wenden ist, auch für Lastzüge, unter der
Eisenbahnbrücke möglich. Der Kreuzungsbereich mit der Eyssenstraße wird
signalisiert. Die Zufahrten zum "Honselldreieck" können nicht vorgesehen
werden, da dafür noch die Planungsgrundlagen fehlen. Die Zufahrten zum
"Hafenpark" wurden in Abstimmung mit den betroffenen Ämtern berücksichtigt.
3. Leitungen / Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und
Werke (Versorgungsträger) sind vorgesehen: Die Kreuzung Eytelweinstraße / Eyssenstraße wird
signalisiert. Die Straßenbeleuchtung wird komplett
erneuert, der Streifen, der den Grünzug Holzmannstraße kreuzt, erhält eine an
den Grünzug angepasste Beleuchtung. Die Gehwege werden gepflastert (40 x 40 diagonal
verlegt). Die Radwege werden asphaltiert. In den Parkstreifen wird das
Großpflaster wiederverwendet. Die Überwege werden barrierefrei
ausgestaltet. Der in der heutigen Eyssenstraße
befindliche Kanal muss verlegt werden, da die Eyssenstraße nach Norden
verschwenkt wird. Eine Trasse des Amtes 16 wird neu gelegt. Gas- und
Wasserleitungen werden verlängert. Strom- und Telekommuikationsleitungen müssen
verlegt werden.
Der vorhandene Kanal S 2030/2700,
der im Bereich des nördlichen Endes der Eisenbahnbrücke von einem
denkmalgeschützten Gebäude überbaut ist, wird verdämmt und ausgehend von dem
bereits neu erstellten Kastenprofil K 2400/2800 in neuer Trasse verlegt. Dieser
neue Kanal bindet mit einem Verbindungsbauwerk (mit Einstieg) an den
vorhandenen Kanal K 2400/2800 in unmittelbarer Nähe des südlichen Widerlagers
der Eisenbahnbrücke an. Er verläuft auf einer Länge von 49,0 m in der
Eyssenstraße, knickt dann in einem Kurvenbauwerk nach Norden ab und liegt im
Weiteren direkt im Straßenraum der verlängerten Eytelweinstraße. Nach ca. 99 m
bindet er mit einem Übergangsbauwerk an den vorhandenen Kanal S 2030/2700
an. Es muss durchgängig markiert und
beschildert werden. D Kosten 1. Investitionsbedarf Insgesamt wurde für die "Verbesserung der
verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" ein
Budget von 70.043.000 € bereitgestellt. Zusätzlich wurde im März 2009
weitere 33.074.000 € beim Haushalt 2010/2011 angemeldet. Es wird im
Folgenden davon ausgegangen, dass der Anmeldung stattgegeben wird. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe:
16.3 Sachkonto:
80785200 Projektdefinition:
5.001.450 Die Kosten der hier dargestellten Teilmaßnahme
belaufen sich auf ca. 5.478.800 € einschl. Umsatzsteuer und werden durch
die jährliche Finanzierung zuzüglich der Budgetüberträge des jeweiligen
Vorjahres innerhalb der gleichen Projektdefinition gedeckt. Die Kosten für die Radverkehrsanlagen und die
Parkplatzflächen in Höhe von ca. 180.000 € werden aus
Stellplatzablösebeiträgen finanziert. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 1.598.900,00 1.2 Neubau der LSA (Amt 36) 126.600,00 1.3 Trassenumlegungen (Amt 16, 68, SRM) 1.565.200,00 1.4 Begrünung (Amt 67) 48.600,00 1.5 Grunderwerb 1.726.300,00 Summe 1 Baukosten 5.065.600,00 2. Baunebenkosten € € € Planung, Bauleitung, Kampfmittelräumung etc. 413.200,00 Summe 2 Baunebenkosten 413.200,00 GESAMTKOSTEN 5.478.800,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: Im Jahr 2005 3.372,12 €, im Jahr
2006 4.260,68 €, im Jahr 2007 8.187,83 €, im Jahr
2008 23.690,26 € und im Jahr 2009 1.183,86 €.
Im Jahr 2009 werden noch 558.900,00 €, im
Jahr 2010 4.879.200,00 € kassenwirksam. Das Budget ist
ausreichend. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 3.672.200,00 €
183.610,00 € Kostenstelle: 660040 Sachkonto: 80785200 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung 5,0 % von 5.298.800,00 €
264.940,00 € 2. Abschreibung 3,33 % von 3.672.200,00 €
122.284,26
€ gesamt
387.224,26 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Zuwendungen Dritter 1. Stellplatzablöse
180.000,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage Plan_1 (ca. 443 KB) Anlage Plan_2 (ca. 558 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2006, M 195
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 10.02.2010 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4
am 09.03.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 19
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP
47 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (=
Annahme) 39. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Ablehnung) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass ebene Gehwegplatten
verwendet und Doppelquerungen an Ampeln für Bilde/Rollstuhlfahrer
eingerichtet werden)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD
(= Annahme) 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Ablehnung) und FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass ebene Gehwegplatten
verwendet und Doppelquerungen an Ampeln für Blinde/Rollstuhlfahrer
eingerichtet werden)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP,
REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 19
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe,
dass ebene Gehwegplatten verwendet und Doppelquerungen an Ampeln für
Blinde/Rollstuhlfahrer eingerichtet werden) Beschlussausfertigung(en):
§ 7864, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 32 1