Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2019
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M
105 Betreff:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier:
Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in
Frankfurt am Main im Jahr 2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M
119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im
lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der
Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad
Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der
Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten
Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2019
bis zum 31.12.2019 gem. VO (EG) Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben
des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus
Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende
Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage
"Leistungsbeschreibung DVS 2019" beschriebenen, jährlich anzupassenden
Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen
Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2019 durch die Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main
Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu
veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in
der Leistungsbeschreibung 2019 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu
Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 7,616 Mio. Euro führen. III. Im Kalenderjahr 2019 werden von der VGF im
Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 28,713 Mio.
Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden.
Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen
Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus
öffentlichen Mitteln im Jahr 2019 voraussichtlich 364,745 Mio. Euro
betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter
Parameter sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen wird
gemäß des vorliegendes Entwurfs des Wirtschaftsplanes 2019 der VGF
(Prognosestand Sommer 2017) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden
Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in
Höhe von 134,248 Mio. Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Prognose noch nicht
bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein.
IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in
Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des
Fahrplanjahres 2019 am 9. Dezember 2018, spätestens jedoch vor dem 31.12.2018,
aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich
festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei
sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß
der VO (EG) Nr. 1370/2007 nach den Vorgaben der Trennungsrechnung
auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale
Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer
Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der
Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG)
Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung:
- einer einheitlichen Qualität des
gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007
- der Berichterstattung an
städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt
am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und
Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt,
das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung
Die
Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom
01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach
den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG)
Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen
Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende
Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der
rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2019.
B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur
Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§
5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses
der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit
der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und
Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum
beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt
Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr.
1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die
erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu
können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale
Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation
nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des
Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne
der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2019. Gemäß Artikel 2 i) der
EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder
mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer
zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden,
diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von
öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder
bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen
Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber
unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder
nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen
hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten
Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
28.01.2010, § 7531 (M252) festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz
in Frankfurt als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst
wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem
Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr.
1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen
Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden
Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf
der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die
Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den
Fahrplanjahren 2019 (gültig ab 9. Dezember 2018) und 2020 (gültig ab 15.
Dezember 2019). Durch die jährliche Fortschreibung wird
sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch
ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der
vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien,
die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem
transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des
Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen
Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat
der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle
ausübt. Der im Beschlussvorschlag vorgetragene
Ausgleichsbetrag bezieht sich auf das Kalenderjahr 2019 und ist somit
nicht mit dem Fahrplanjahr 2019 (08.12.2018 - 14.12.2019) identisch. Im
Restzeitraum 15.12.2019 - 31.12.2019 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs
2020. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die
gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als
ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF
wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung
DVS 2019" beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu
erbringende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen
Schienenverkehr (Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das
Jahr 2019 gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5543 vom 26.09.2009. Auf Grundlage der Leistungen des
vorangegangenen Jahres 2018 werden in der Anlage die davon abweichenden
Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2019 beschrieben. Dabei sind folgende
Veränderungen im Fahrplan der Straßenbahnen und Stadtbahn vorgesehen: · Tausch der westlichen
Linienäste auf der U6 und U7 (neu also U6 Hausen - Zoo, U7 Heerstraße -
Enkheim) · Jeweils ein zusätzlicher Kurs
auf den Linien U3/U8 und U4. · Ausweitung des Nachtverkehrs
der U-Bahn in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen auf folgende
Linien: o U4 Bockenheimer Warte -
Seckbacher Landstraße (bereits seit 09.12.2017) o U5 Hauptbahnhof -
Preungesheim o U7 Heerstraße - Enkheim
o U8 Südbahnhof - Heddernheim -
Riedberg - Nieder-Eschbach (seit 09.12.2017 bereits im Abschnitt Südbahnhof -
Heddernheim) · Neuer Linienweg der Linie 14
Ernst-May-Platz - Gallus Ordnungsamt (über Zoo - Ostendstraße - Börneplatz -
Hauptbahnhof - Galluswarte) · Verlängerte Linie 18
Gravensteiner-Platz - Lokalbahnhof - Südbahnhof - Louisa Bahnhof (Entfall der
Fahrten nach Offenbach Stadtgrenze an Samstagen) · Einführung des Nachtverkehrs
auf den folgenden Straßenbahnlinien in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und
Feiertagen: o 11 Höchst Zuckschwerdtstraße -
Fechenheim Schießhüttenstraße o 12 Schwanheim Rheinlandstraße
- Konstablerwache (Weiterfahrt als Linie 18) o 16 Ginnheim - Offenbach
Stadtgrenze o 18 Gravensteiner-Platz -
Konstablerwache (Weiterfahrt als Linie 12) Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu
einer Erhöhung des Betriebsaufwands bei der VGF in Höhe von rund 2,391 Mio.
Euro bzw. 1,058 Mio. Fahrplan-Wagenkilometern und 0,029 Mio.
Fahrplanstunden. Des Weiteren sind in 2019 geplante
Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere
der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm),
Kommunikation und Vertrieb in der Leistungsbeschreibung enthalten. Deren Kosten in Höhe von rd. 5,225
Mio. Euro wurden - soweit im Sommer 2017 bekannt (Prognosezeitpunkt
VGF-Wirtschaftsplan 2019 an SWFH) - bereits in der Prognose des
Ausgleichsbetrages berücksichtigt und fließen in die erforderliche
Beschlussfassung des Magistrats vor Beginn des Fahrplanjahres 2019 am
09.12.2018 ein. Insgesamt ergibt sich demnach für 2019 ein Mehraufwand
gegenüber 2018 in Höhe von voraussichtlich 7,616 Mio. Euro. Die in der Anlage definierten
Fahrplanmaßnahmen werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2019 am 09.12.2018
umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen
Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend
der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung
vorgelegte Ausgleich hat Prognosecharakter. Gegebenenfalls wird es
erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der
Leistungsbeschreibung 2019 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. der
maximale Ausgleichsbetrag), welche die Basis der Kalkulation des
Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres
2019 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember
erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht
ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Geschäftsführung der SWFH hat in
ihrem Beschluss vom 14.03.2018 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen
öDA-Ausgleichsbetrages 2019 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die
SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung
2019 zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen wird. Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete
Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn-
und Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen
Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ
bzw. von traffiQ beauftragte Dritte durchgeführt. Den hiermit verbundenen
Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei
Kategorien eingeteilt ·
objektive Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die
durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst
die Kriteriengruppen o Fahrgastinformation am
Fahrzeug außen (Kriterien A 1-3), o Fahrgastinformation im
Fahrzeug (Kriterien A 4-9), o Fahrgastinformationen an
Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11) und o Vertrieb (Kriterium A 12).
·
subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien
dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den
Leistungen der VGF wie folgt beschrieben: o Pünktlichkeit (Kriterium B
1) o Persönliche Sicherheit im
Fahrzeug (Kriterium B 2) o Temperatur im Fahrzeug
(Kriterium B 3) o Sauberkeit des Fahrzeugs
(Kriterium B 4) o Fahrstil (Kriterium B 5)
o Information bei
Betriebsstörungen (Kriterium B 6) o Sauberkeit der Haltestellen
und Stationen (Kriterium B 7) o Sicherheit der Haltestellen
und Stationen (Kriterium B 8) o Qualität der Beratungs- und
Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) o Freundlichkeit des
Verkaufspersonals (Kriterium B 10) Gemäß öDA, Anlage 1, Ziffer 10 der
"Gesellschaftsrechtlichen Weisung - GrW" erstellt traffiQ jährlich für den
Magistrat der Stadt Frankfurt einen Bericht über die Qualität der durch die VGF
erbrachten Personenverkehrsdienste. Der Jahresbericht beschreibt die
Qualitätsaspekte, die in den einzelnen Handlungsfeldern bzw. Ergänzenden
Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für das Bezugsjahr (hier
2016) festgelegt wurden. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt auf der
traffiQ-Website. Im Jahr 2016 ergibt eine
Gesamtbetrachtung, dass sich die Erhebungsergebnisse im Bereich der objektiven
und subjektiven Kriterien sowohl bei der Straßenbahn als auch bei der U-Bahn
wieder überwiegend im Rahmen des Toleranzbereichs befinden und. bei den
subjektiven Kriterien liegen sogar die Hälfte der Kriterien oberhalb der
Soll-Wert-Obergrenzen. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen
Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche
Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter
Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung,
Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich),
Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem
RMV und durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der
SWFH. Anlage _Leistungsbeschreibung_DVS_2019 (ca. 68 KB) Anlage _Variantenbetrachtung_Nachtverkehr (ca. 19 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
21.08.2018, NR 631
Anregung vom
10.08.2018, OA 284
Antrag vom
10.08.2018, OF
950/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 252
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 119
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2023, M 41 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
16 am 07.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 4
am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird unter Hinweis auf die OM
3422 zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
24. Sitzung des OBR 6
am 07.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7
am 07.08.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
10 am 07.08.2018, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8
am 09.08.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
24. Sitzung des OBR 5
am 10.08.2018, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung OA 284 2018
1. a) Die
Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 950/5 wird als Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
12 am 10.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
15 am 10.08.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
14 am 13.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
11 am 13.08.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung);
bei Enthaltung BFF 24. Sitzung des OBR 2
am 13.08.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1
am 14.08.2018, TO I, TOP 70 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen FDP (=
Ablehnung); BFF und PARTEI (= Enthaltung) 24. Sitzung des OBR
13 am 14.08.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 284 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Straßenbahnlinie 18
auch samstags bis zur Stadtgrenze fährt); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 24. Sitzung des OBR 9
am 16.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
24. Sitzung des OBR 3
am 16.08.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 105 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE., FDP und BFF gegen 1
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
OA 284 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 631); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE.,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 105 und OA 284 =
Ablehnung) 26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 34
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 284 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 631) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung);
BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE.,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung des OBR 5
am 21.09.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage M 105 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung SPD
Beschlussausfertigung(en): § 3038, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 Aktenzeichen: 92 1