Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2013
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M
130 Betreff:
Öffentlicher
Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier:
Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in
Frankfurt am Main im Jahr 2013 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M
119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 01.07.2010, § 8394, (M 119), festgelegte Liniennetz
und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und
Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den
Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien)
stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan
Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche
Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 gem. VO (EG)
Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt
Frankfurt am Main konkretisiert sowie aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt
Frankfurt am Main die ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr
abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt,
die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch die
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, die in der
Anlage beschriebenen Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im
lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2013 zu erbringen. III. Im Kalenderjahr 2013 werden von der VGF im
Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 28,16 Mio.
Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden.
Ferner werden die der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus
Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr
2013 voraussichtlich 259,102 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter erhält
die VGF für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der
SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages einen Ausgleich in
Höhe von voraussichtlich 62,097 Mio. Euro. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in
Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des
Fahrplanjahres 2013, der am 9. Dezember 2012 erfolgt, aufgrund der dann
geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den
Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die
Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr.
1370/2007 getrennt auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der
Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als
Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt
am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007
wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen
Frankfurter ÖPNV - der
Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und
die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in
allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der
EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr
wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF
vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im
Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen
Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an
die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der
Direktvergabe für das Kalenderjahr 2013. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543. C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der
Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im
Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen.
Im Rahmen der Direktvergabe hat
die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG)
Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die
erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu
können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale
Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation
nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird
Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im
Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.
1370/2007 für das Kalenderjahr 2013. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung
umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere
rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen
Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen
Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen
Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine
von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick
auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen
Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines
eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder
nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe
wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M
252) festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein
Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne
geändert. Mit dem
vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden
gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende
Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main
(einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende
Ausgleich prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die
Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die konkreten Maßnahmen. Durch die jährliche Fortschreibung
wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht
statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden
kann. Der vorab zu beschließende Ausgleich ermöglicht es den kommunalen
Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in
einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des
Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen
Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat
der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle
ausübt. Der im
Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleich bezieht sich auf das Kalenderjahr
2013 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2013 (09.12.2012 - 14.12.2013)
identisch. Im Restzeitraum gilt das Fahrplanjahr 2014 (15.12.2013 -
31.12.2013). Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die
gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als
ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF
wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage definierten
Fahrplanmaßnahmen werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2013 am 09.12.2012 bzw.
zu Beginn des Fahrplanjahres 2014 am 15.12.2013 umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte
Ausgleich wurde auf der Grundlage des Kenntnisstandes Mitte Februar des Jahres
2012 ermittelt und hat Prognosecharakter (Fahrplan-Wagen-Kilometer basieren auf
dem Stand: 1. Quartal 2012). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Werte
(Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnende Einnahmen bzw. der maximale
Ausgleichsbetrag); welche die Basis der Kalkulation darstellen, noch
unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2013 anzupassen. Da der Beschluss des
Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis
zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die
Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass
die Geschäftsführung der SWFH am 16.02.2012 die Finanzierbarkeit des in Ziffer
III genannten Ausgleichs im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages
in Höhe von 62,097 Mio. Euro unter der Annahme beschlossen hat, dass die in der
Prognose des Ausgleichs für 2013 enthaltenen öffentlichen Mittel (Landesmittel
und städtische Zuschüsse, wie unter lit. D. aufgeführt) an die VGF
weitergeleitet werden. Zu Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete
Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn-
und Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems
notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch
traffiQ bzw. von traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit
verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien
eingeteilt - objektive
Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch
Beobachtung bzw. Test objektiv messbar sind. Die Kategorie A umfasst
Leistungsaspekte, die die Fahrgastinformation, die Haltestellen und den
Fahrkartenvertrieb betreffen. Für die objektiven Kriterien wurde im Jahr 2011 ein
Erhebungskonzept entwickelt, welches die Grundlage für die in 2012 erfolgende
Referenzerhebung sowie für die zu bestimmenden Toleranzwerte bildet. - subjektive Qualitätskriterien
(Kategorie B) Die Qualität
der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit
der Kunden mit den Leistungen der VGF in den Bereichen Angebot, Fahrzeuge,
Haltestellen und Fahrpersonal beschrieben (z. B. Sauberkeit der Fahrzeuge).
Für die subjektiven
Kriterien wurden die Zielvorgaben, d. h. die angestrebte Zufriedenheit der
Fahrgäste mit ausgewählten Merkmalen, bereits auf der Grundlage von
Referenzerhebungen im Jahre 2011 festgelegt und die tatsächliche Qualität
(Kundenzufriedenheit) ermittelt. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der
VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen
für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen,
Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für
den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen
der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den
Verlustausgleich im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages mit der SWFH.
Für das Kalenderjahr 2013 ist voraussichtlich nicht
mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Haushaltes der Stadt
Frankfurt am Main zu rechnen. Anlage 1 (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 119
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2010, M 252
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10,
11, 16 Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2
am 11.06.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des OBR 4
am 12.06.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 13. Sitzung des OBR
10 am 12.06.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD
und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
12. Sitzung des OBR
16 am 12.06.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des OBR 6
am 12.06.2012, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des OBR 1
am 12.06.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des OBR 5
am 15.06.2012, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Ablehnung)
12. Sitzung des OBR
11 am 18.06.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 130
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Annahme
mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Louisa endet); CDU und GRÜNE
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 13. Sitzung des OBR 7
am 19.06.2012, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des OBR 3
am 21.06.2012, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
12. Sitzung des OBR 9
am 21.06.2012, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 130
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 130
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme mit der
Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa endet.) FDP,
NPD und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 130
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP
gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der
Haltestelle Louisa endet) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 1879, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 92 14