Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2013

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 130 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2013 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M 119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8394, (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 gem. VO (EG) Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main die ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, die in der Anlage beschriebenen Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2013 zu erbringen. III. Im Kalenderjahr 2013 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 28,16 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2013 voraussichtlich 259,102 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter erhält die VGF für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages einen Ausgleich in Höhe von voraussichtlich 62,097 Mio. Euro. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2013, der am 9. Dezember 2012 erfolgt, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 getrennt auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2013. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543. C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2013. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M 252) festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleich prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die konkreten Maßnahmen. Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleich ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleich bezieht sich auf das Kalenderjahr 2013 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2013 (09.12.2012 - 14.12.2013) identisch. Im Restzeitraum gilt das Fahrplanjahr 2014 (15.12.2013 - 31.12.2013). Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2013 am 09.12.2012 bzw. zu Beginn des Fahrplanjahres 2014 am 15.12.2013 umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleich wurde auf der Grundlage des Kenntnisstandes Mitte Februar des Jahres 2012 ermittelt und hat Prognosecharakter (Fahrplan-Wagen-Kilometer basieren auf dem Stand: 1. Quartal 2012). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Werte (Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnende Einnahmen bzw. der maximale Ausgleichsbetrag); welche die Basis der Kalkulation darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2013 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung der SWFH am 16.02.2012 die Finanzierbarkeit des in Ziffer III genannten Ausgleichs im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von 62,097 Mio. Euro unter der Annahme beschlossen hat, dass die in der Prognose des Ausgleichs für 2013 enthaltenen öffentlichen Mittel (Landesmittel und städtische Zuschüsse, wie unter lit. D. aufgeführt) an die VGF weitergeleitet werden. Zu Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. von traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien eingeteilt - objektive Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch Beobachtung bzw. Test objektiv messbar sind. Die Kategorie A umfasst Leistungsaspekte, die die Fahrgastinformation, die Haltestellen und den Fahrkartenvertrieb betreffen. Für die objektiven Kriterien wurde im Jahr 2011 ein Erhebungskonzept entwickelt, welches die Grundlage für die in 2012 erfolgende Referenzerhebung sowie für die zu bestimmenden Toleranzwerte bildet. - subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF in den Bereichen Angebot, Fahrzeuge, Haltestellen und Fahrpersonal beschrieben (z. B. Sauberkeit der Fahrzeuge). Für die subjektiven Kriterien wurden die Zielvorgaben, d. h. die angestrebte Zufriedenheit der Fahrgäste mit ausgewählten Merkmalen, bereits auf der Grundlage von Referenzerhebungen im Jahre 2011 festgelegt und die tatsächliche Qualität (Kundenzufriedenheit) ermittelt. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages mit der SWFH. Für das Kalenderjahr 2013 ist voraussichtlich nicht mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Haushaltes der Stadt Frankfurt am Main zu rechnen. Anlage 1 (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 119 Vortrag des Magistrats vom 20.12.2010, M 252 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 16 Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 4 am 12.06.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 12.06.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 15.06.2012, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Ablehnung) 12. Sitzung des OBR 11 am 18.06.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Louisa endet); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 13. Sitzung des OBR 7 am 19.06.2012, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 12. Sitzung des OBR 9 am 21.06.2012, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 130 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa endet.) FDP, NPD und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa endet) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1879, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 92 14

Verknüpfte Vorlagen