Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2015
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.06.2014, M
102 Betreff:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier:
Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in
Frankfurt am Main im Jahr 2015 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M
119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im
lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der
Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad
Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der
Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten
Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2015
bis zum 31.12.2015 gem. VO (EG) Nr. 1370/2007 dar. Damit werden die Vorgaben
des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie aus Sicht
des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main die ausreichende Verkehrsbedienung
im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch die Stadtwerke Frankfurt
am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, die in der Anlage
"Leistungsbeschreibung DVS 2015" beschriebenen, sich verändernden Bestandteile
der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das
Kalenderjahr 2015 zu erbringen. III. Im Kalenderjahr 2015 werden von der VGF im
Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 27,655 Mio.
Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen
Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus
öffentlichen Mitteln im Jahr 2015 voraussichtlich 293,604 Mio. Euro
betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter
Parameter erhält die VGF für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung von der SWFH im Rahmen des bestehenden
Ergebnisabführungsvertrages einen Ausgleich in Höhe von voraussichtlich 97,604
Mio. Euro. IV. Der Magistrat wird ermächtigt,
die den Werten in Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor
Beginn des Fahrplanjahres 2015, der am 14. Dezember 2014 erfolgt, aufgrund der
dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um
den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich
die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr.
1370/2007 getrennt auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der
Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als
Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt
am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007
wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen
Frankfurter ÖPNV - der
Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die
Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt
am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der
EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu
veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr
wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF
vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im
Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen
Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an
die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der
Direktvergabe für das Kalenderjahr 2015. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der
Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im
Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o. g. Zeitraum beauftragen lassen.
Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt
am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007
nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen
Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu
bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird
Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im
Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.
1370/2007 für das Kalenderjahr 2015. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung
umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere
rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen
Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen
Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen
Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine
von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick
auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen
Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines
eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder
nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde
mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M 252),
festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein
Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne
geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr.
1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen
Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden
Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleich prognostiziert. Auf der Basis
des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die
Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den Fahrplanjahren
2015 (gültig ab 14. Dezember 2014) und 2016 (gültig ab 13. Dezember 2015).
Durch die jährliche Fortschreibung wird
sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch
ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der
vorab zu beschließende Ausgleich ermöglicht es den kommunalen Gremien, die
Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem
transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments
dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im
Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt
Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt.
Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleich
bezieht sich auf das Kalenderjahr 2015 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr
2015 (14.12.2014 - 12.12.2015) identisch. Im Restzeitraum 13.12.2015 -
31.12.2015 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs 2016. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche
Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende
Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß
Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2015"
beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende
gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr
(Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2015 gemäß
dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2009, § 5543. Auf Grundlage der
Leistungen des vorangegangenen Jahres 2014 werden in der Anlage die davon
abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2015 beschrieben. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen
werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2015 am 14.12.2014 bzw. zu Beginn des
Fahrplanjahres 2016 am 13.12.2015 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile
und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation
und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig
umgesetzt. Es wird ferner darauf hingewiesen,
dass derzeit eine Revision des öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur
Direktvergabe Schiene stattfindet. Sich hieraus ergebende Anpassungen werden
gegebenenfalls in den Folgejahren bei der Festlegung der
Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in
Frankfurt am Main zu berücksichtigen sein. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte
Ausgleich wurde auf der Grundlage des Kenntnisstandes Mitte Februar des Jahres
2014 ermittelt und hat Prognosecharakter (Fahrplan-Wagen-Kilometer basieren auf
dem Stand Herbst 2013). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Werte
(Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnende Einnahmen bzw. der maximale
Ausgleichsbetrag) welche die Basis der Kalkulation darstellen, noch unmittelbar
vor Beginn des Kalenderjahres 2015 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats
allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn
des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit
erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass die
Geschäftsführung der SWFH am 17.03.2014 die Finanzierbarkeit des in Ziffer III
genannten Ausgleichs im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in
Höhe von voraussichtlich 97,604 Mio. Euro unter der Annahme beschlossen hat,
dass die in der Prognose des Ausgleichs für 2015 enthaltenen öffentlichen
Mittel (Landesmittel und städtische Zuschüsse, wie unter lit. D. aufgeführt) an
die VGF weitergeleitet werden. Durch die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS
2015" beschriebenen Optimierungsmaßnahmen im lokalen Schienenverkehrsangebot
konnte der Anstieg des Ausgleichsbetrages gegenüber dem Vorjahr jedoch begrenzt
werden. Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete
Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn-
und Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems
notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch
traffiQ bzw. von traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit
verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien
eingeteilt - objektive Qualitätskriterien
(Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale,
die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A
umfasst die Kriteriengruppen - Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A
1 - 3), - Fahrgastinformation
im Fahrzeug (Kriterien A 4 - 9), - Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen
(Kriterien A 10/11)und -
Vertrieb (Kriterium A 12). Im Jahr 2013 wurden auf Grundlage der
Referenzerhebung in 2012 für diese A-Kriterien die Toleranzwerte für die
Erfüllung der Leistungsanforderungen abgestimmt. - subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie
wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie
folgt beschrieben:
- Pünktlichkeit (Kriterium B
1) - Persönliche Sicherheit
im Fahrzeug (Kriterium B 2) -
Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3) - Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4) - Fahrstil (Kriterium B 5) - Information bei Betriebsstörungen
(Kriterium B 6) - Sauberkeit
der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7) - Sicherheit der Haltestellen und Stationen
(Kriterium B 8) - Qualität
der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) - Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B
10) Für die subjektiven Kriterien B 1 bis
B 6 konnten die Soll-Werte (Zielvorgaben) bereits Ende 2010 festgelegt werden.
Auf Grundlage der in 2011 durchgeführten Referenzerhebungen konnte somit die
tatsächliche Qualität (Kundenzufriedenheit) ermittelt werden. Für die subjektiven Kriterien B 7 bis B 10 liegen
IST- Werte erst ab dem Jahr 2011 (B 7 und B 8) bzw. 2012 (B 9 und B 10) aus der
traffiQ-Referenzerhebung "Kundenzufriedenheitsmessung" vor. Soll-Werte und
Toleranzbereiche wurden in 2013 abgestimmt. Seit dem Jahr 2013 stehen somit für sämtliche
objektiven und subjektiven Qualitätskriterien die Ist-Werte sowie die
Soll-Werte und Toleranzbereiche fest. Eine Anpassung der Soll-Werte und
Toleranzwerte ist zum jeweiligen Revisionszeitpunkt, also 2019, möglich.
D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF
erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für
Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen
des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel
Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt
Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den
Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Für das Kalenderjahr 2015 ist voraussichtlich nicht
mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Haushaltes der Stadt
Frankfurt am Main zu rechnen. Anlage Leistungsbeschreibung_2015 (ca. 143 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 252
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 119
Anregung an den
Magistrat vom 15.07.2014, OM 3338
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 04.06.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR
16 am 17.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1
am 17.06.2014, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung);
CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 7
am 17.06.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2
am 07.07.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und fraktionslos gegen
FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 6
am 08.07.2014, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9
am 10.07.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage M 102 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3
am 10.07.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8
am 10.07.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
15 am 11.07.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
12 am 11.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
11 am 14.07.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 4
am 15.07.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird unter Hinweis auf die OM
3338 zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
10 am 15.07.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.07.2014, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 102 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
Ziffern I. bis IV. und Ziffer VI.: CDU, GRÜNE, FDP,
FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe,
dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein
Konzept zu entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu Isenburg
geführt werden können); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ziffer V.: CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit
der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird.
Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu
Isenburg geführt werden können) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss) 32. Sitzung des OBR 5
am 18.07.2014, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 102 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
Ziffern I. bis IV. und VI.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE
WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Ausdünnungen unter dem Punkt 1.1 der Anlage - Teilanpassungen - nicht
realisiert werden), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14
nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein Konzept zu
entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu-Isenburg geführt
werden können.) Ziffer V.: CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen
SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ausdünnungen unter dem Punkt 1.1 der
Anlage - Teilanpassungen - nicht realisiert werden), LINKE. (= Annahme mit
der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird.
Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach
Neu-Isenburg geführt werden können.) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme) 33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 31
Beschluss: Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
Ziffern I. bis IV. und VI.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE
WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass
die Ausdünnungen unter dem Punkt 1.1 der Anlage - Teilanpassungen - nicht
realisiert werden) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14
nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein Konzept zu
entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu-Isenburg geführt
werden können.); NPD (= Enthaltung) Ziffer V.: CDU, GRÜNE, FDP, ELF
Piraten, RÖMER und REP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Ausdünnungen unter dem Punkt 1.1 der Anlage - Teilanpassungen - nicht
realisiert werden), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14
nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein Konzept zu
entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu-Isenburg geführt
werden können.) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
34. Sitzung des OBR
10 am 09.09.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3
am 11.09.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5
am 12.09.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 3
am 09.10.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3
am 13.11.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 11.12.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4868, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 92 14