Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2015

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.06.2014, M 102 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2015 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M 119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8394 (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 gem. VO (EG) Nr. 1370/2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main die ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2015" beschriebenen, sich verändernden Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2015 zu erbringen. III. Im Kalenderjahr 2015 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 27,655 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2015 voraussichtlich 293,604 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter erhält die VGF für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages einen Ausgleich in Höhe von voraussichtlich 97,604 Mio. Euro. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2015, der am 14. Dezember 2014 erfolgt, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 getrennt auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2015. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o. g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2015. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M 252), festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleich prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den Fahrplanjahren 2015 (gültig ab 14. Dezember 2014) und 2016 (gültig ab 13. Dezember 2015). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleich ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleich bezieht sich auf das Kalenderjahr 2015 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2015 (14.12.2014 - 12.12.2015) identisch. Im Restzeitraum 13.12.2015 - 31.12.2015 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs 2016. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2015" beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2015 gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2009, § 5543. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2014 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2015 beschrieben. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2015 am 14.12.2014 bzw. zu Beginn des Fahrplanjahres 2016 am 13.12.2015 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass derzeit eine Revision des öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Direktvergabe Schiene stattfindet. Sich hieraus ergebende Anpassungen werden gegebenenfalls in den Folgejahren bei der Festlegung der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main zu berücksichtigen sein. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleich wurde auf der Grundlage des Kenntnisstandes Mitte Februar des Jahres 2014 ermittelt und hat Prognosecharakter (Fahrplan-Wagen-Kilometer basieren auf dem Stand Herbst 2013). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Werte (Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnende Einnahmen bzw. der maximale Ausgleichsbetrag) welche die Basis der Kalkulation darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2015 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung der SWFH am 17.03.2014 die Finanzierbarkeit des in Ziffer III genannten Ausgleichs im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von voraussichtlich 97,604 Mio. Euro unter der Annahme beschlossen hat, dass die in der Prognose des Ausgleichs für 2015 enthaltenen öffentlichen Mittel (Landesmittel und städtische Zuschüsse, wie unter lit. D. aufgeführt) an die VGF weitergeleitet werden. Durch die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2015" beschriebenen Optimierungsmaßnahmen im lokalen Schienenverkehrsangebot konnte der Anstieg des Ausgleichsbetrages gegenüber dem Vorjahr jedoch begrenzt werden. Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn- und Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. von traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien eingeteilt - objektive Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst die Kriteriengruppen - Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A 1 - 3), - Fahrgastinformation im Fahrzeug (Kriterien A 4 - 9), - Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11)und - Vertrieb (Kriterium A 12). Im Jahr 2013 wurden auf Grundlage der Referenzerhebung in 2012 für diese A-Kriterien die Toleranzwerte für die Erfüllung der Leistungsanforderungen abgestimmt. - subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie folgt beschrieben: - Pünktlichkeit (Kriterium B 1) - Persönliche Sicherheit im Fahrzeug (Kriterium B 2) - Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3) - Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4) - Fahrstil (Kriterium B 5) - Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B 6) - Sauberkeit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7) - Sicherheit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 8) - Qualität der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) - Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B 10) Für die subjektiven Kriterien B 1 bis B 6 konnten die Soll-Werte (Zielvorgaben) bereits Ende 2010 festgelegt werden. Auf Grundlage der in 2011 durchgeführten Referenzerhebungen konnte somit die tatsächliche Qualität (Kundenzufriedenheit) ermittelt werden. Für die subjektiven Kriterien B 7 bis B 10 liegen IST- Werte erst ab dem Jahr 2011 (B 7 und B 8) bzw. 2012 (B 9 und B 10) aus der traffiQ-Referenzerhebung "Kundenzufriedenheitsmessung" vor. Soll-Werte und Toleranzbereiche wurden in 2013 abgestimmt. Seit dem Jahr 2013 stehen somit für sämtliche objektiven und subjektiven Qualitätskriterien die Ist-Werte sowie die Soll-Werte und Toleranzbereiche fest. Eine Anpassung der Soll-Werte und Toleranzwerte ist zum jeweiligen Revisionszeitpunkt, also 2019, möglich. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Für das Kalenderjahr 2015 ist voraussichtlich nicht mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Haushaltes der Stadt Frankfurt am Main zu rechnen. Anlage Leistungsbeschreibung_2015 (ca. 143 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 252 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 119 Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3338 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 04.06.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 07.07.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 10.07.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage M 102 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 10.07.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 14.07.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 4 am 15.07.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird unter Hinweis auf die OM 3338 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 15.07.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.07.2014, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern I. bis IV. und Ziffer VI.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu Isenburg geführt werden können); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer V.: CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu Isenburg geführt werden können) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern I. bis IV. und VI.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ausdünnungen unter dem Punkt 1.1 der Anlage - Teilanpassungen - nicht realisiert werden), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu-Isenburg geführt werden können.) Ziffer V.: CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ausdünnungen unter dem Punkt 1.1 der Anlage - Teilanpassungen - nicht realisiert werden), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu-Isenburg geführt werden können.) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern I. bis IV. und VI.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ausdünnungen unter dem Punkt 1.1 der Anlage - Teilanpassungen - nicht realisiert werden) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu-Isenburg geführt werden können.); NPD (= Enthaltung) Ziffer V.: CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ausdünnungen unter dem Punkt 1.1 der Anlage - Teilanpassungen - nicht realisiert werden), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linie 14 nicht an der Haltestelle Louisa gekappt wird. Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Linien 14 und 17 zusammen nach Neu-Isenburg geführt werden können.) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 10 am 09.09.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 12.09.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4868, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 92 14

Verknüpfte Vorlagen