Änderung des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main hier: Linienbündelung von Schienenverkehrsleistungen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M
252 Betreff:
Änderung des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main hier:
Linienbündelung von Schienenverkehrsleistungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2005, §
9154 (M 239) 1. Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherstellung
eines ausreichenden und wirtschaftlichen Angebots im Schienenverkehr gemäß
Personenbeförderungsgesetz alle Straßenbahn- und Stadtbahnlinien des lokalen
Schienenverkehrs zu einem Gesamtlinienbündel zusammen zu fassen. 2. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main
(Beschluss der Stadtv.-Vers. § 9154 vom 12.05.2005) wird gemäß Ziffer 1
ergänzt. Begründung: In Fortsetzung zur
Linienbündelung für den Bus soll der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt
Frankfurt am Main (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
12.05.2005, § 9154) um die im Abschnitt 2.4. bereits in Aussicht gestellte
Bündelung des Schienenverkehrs ergänzt werden. Für die Bildung eines Gesamtlinienbündels, das sowohl
alle Stadtbahnlinien als auch alle Straßenbahnlinien enthält, sprechen vor
allem die bestehenden nachfrageseitige Verflechtungen zwischen der Straßenbahn
und der Stadtbahn. Darüber hinaus gibt es eine Reihe wirtschaftlicher
Argumente, die ebenfalls kurz erläutert werden: Nachfrageseitige Verflechtungen: Die Straßen- und Stadtbahnen der Stadt Frankfurt am
Main tragen die Hauptlast des lokalen Nahverkehrs. Fast 80% der Fahrgäste
nutzen den Schienenverkehr. Mehr als zwei Drittel der Frankfurter Bevölkerung
lebt innerhalb der im Nahverkehrsplan definierten Einzugsradien einer
Straßenbahnhaltestelle (300m bzw. 400m, je nach Zentralität des
Bedienungsgebiets) oder einer Stadtbahnhaltestelle (400m bzw. 500m). Von der
Kernstadt ausgehend, erschließen die Straßen- und Stadtbahnlinien die
umliegenden Stadtteile sowie die Nachbargemeinden Oberursel/Hochtaunuskreis und
Bad Homburg v. d. Höhe. Darüber hinaus erfüllen die Straßen- und Stadtbahnen
wichtige stadtteilverbindende Funktionen. Laut der Verbunderhebung des
Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) aus dem Jahr 2004 gibt es im lokalen
Schienenverkehr insgesamt werktäglich ca. 75.000 Umsteigevorgänge. Davon finden
nur 9.000 Umsteigevorgänge innerhalb des Systems Straßenbahn statt. 22.000
Umsteigevorgänge, das heißt mehr als 30% aller Umsteigevorgänge betreffen
dagegen einen Wechsel zwischen Straßenbahn und Stadtbahn. Dies ist ein Beleg
dafür, dass die Verkehrssysteme Straßenbahn und Stadtbahn in Frankfurt am Main
für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV verkehrlich eine Einheit bilden.
Ein hohes Maß an Verflechtungen bestehen auch
zwischen den Hauptachsen der Stadtbahn. So wechseln zwischen den Zügen auf der
A-Strecke (U1, U2 und U3) und den Stadtbahnen der C-Strecke (U6 und U7) sowie
der B- bzw. D-Strecke (U4 und U5) jeweils rund 12.000 Fahrgäste pro Tag. Auch
zwischen den Linien U4 / U5 und den Linien U 6 / U7 gibt es täglich über 11.500
Umstiege. Jeweils innerhalb der beiden
Verkehrssysteme Straßenbahn und Stadtbahn werden Fahrzeuge linienübergreifend
eingesetzt. Auf auftretenden Nachfragespitzen kann zum Beispiel mit einer
temporären Verlängerung der U5 bis zur Bockenheimer Warte bei größeren Messen
reagiert werden. Zudem kann erhöhte Nachfrage mit Taktverdichtung oder
zusätzlicher Behängung flexibel und linienübergreifend befriedigt werden. Bei
Großveranstaltungen in der Commerzbank Arena werden Straßenbahnfahrzeuge, die
regulär auf unterschiedlichen Linien eingesetzt werden, zusammengezogen. -
Anders als im Betriebszweig Bus, wo Fahrzeuge aufgrund ihrer Mobilität und
technischen Standardisierung gegebenenfalls von Dritten gemietet und
kostengünstig zugeführt werden können, ist für die "Schiene" ein
linienübergreifender Fahrzeugeinsatz unverzichtbar für die Bewältigung von
Nachfragespitzen.
Die enge verkehrliche Verflechtung
wird auch im streckenübergreifenden Betrieb einzelner Linien dokumentiert. So
wird die neue Stadtbahnlinie U8 (Südbahnhof - Riedberg) sowohl Abschnitte der
A-Strecke als auch der D-Strecke befahren. Bei der Straßenbahn wird
beispielsweise die neue Linie 18 (Preungesheim Ost - Zoo) gemeinsame Abschnitte
mit den Linien 11, 12 und 14 haben. Für die kurzfristig zum Dezember 2008
erfolgte Verlängerung der Stadtbahnlinie U4 (ursprünglich Bockenheimer Warte -
Seckbacher Landstraße) wird die bisherige Trasse der Linie U7 nach Enkheim mit
Stadtbahnwagen des Fahrzeugtyps "U2-Wagen", die von der Linie U3 abgezogen
wurden, befahren.
Es bietet sich damit weder eine
Aufteilung der Straßen- oder Stadtbahnlinien auf verschiedene Bündel noch eine
Trennung zwischen den Systemen Straßenbahn und Stadtbahn an. Die genannten Zahlen und aufgeführten
Beispiele sind vielmehr ein Beleg dafür, den Linienverkehr von Straßenbahn- und
Stadtbahn weiterhin als Einheit zu behandeln und die Integration in der
Verkehrsbedienung fortzusetzen. Wirtschaftliche Bedeutung: Alle Betriebsbediensteten für das Straßenbahn- und
Stadtbahnsystem sowohl im Fahrdienst, in der Instandhaltung und in der
Betriebsüberwachung als auch bei den Infrastrukturanlagen und Fahrzeugen
unterliegen der Überwachung, dem ordnungsgemäßen Betrieb und der Gewährleistung
der Verkehrssicherheit durch den Betriebsleiter gemäß der "Verordnung über den
Bau und Betrieb der Straßenbahnen" (Straßenbahn Bau- und Betriebsordnung
BOStrab). Die notwendigen Regelungen und Anweisungen werden einheitlich für
Straßenbahn und Stadtbahn durch den Betriebsleiter BOStrab der VGF getroffen.
Dieser kostengünstige und vor allem auch sichere Weg ist ausschließlich bei
einem ungeteilten Betrieb sämtlicher Schienenverkehrsleistungen möglich, denn
bei einer Aufteilung des Schienennetzes in mehrere Bündel müsste das jeweilige
Verkehrsunternehmen einen eigenen Betriebsleiter BOStrab stellen und zu den
zwangsläufig entstehenden Schnittstellen müsste ein umfangreiches neues
Regelwerk entwickelt werden. Bei einem ungeteilten Betrieb können
Systemverbesserungen auch im Hinblick auf Kostenoptimierung ganzheitlich
betrachtet werden, das heißt, es erfolgen keine einseitigen systemspezifischen
Optimierungen womöglich zu Lasten des anderen Systems. Hier sind insbesondere
die Fachgebiete Brandschutz und barrierefreier Zugang zu Stationen und
Fahrzeugen anfällig für einseitig optimierte Lösungen, die beim ungeteilten
System ausgeschlossen werden. Damit kann zum Vorteil für die Fahrgäste ein
gesamtwirtschaftlich optimales Ergebnis erzielt werden. Ergänzend zu würdigen ist, dass aus wirtschaftlichen
Gründen viele Einrichtungen vom Straßenbahn- und Stadtbahnbetrieb kostengünstig
gemeinsam genutzt werden. Zu diesen Einrichtungen zählen zum Bespiel
systemrelevante Einrichtungen wie die Stadtbahnzentralwerkstatt, die
Betriebswerkstätten, die Betriebshöfe, das Ausbildungszentrum Schiene sowie die
Betriebsleitstelle der VGF. Bei einer Verteilung in unterschiedliche Bündel
müssten diese Einrichtungen entweder mehrfach vorgehalten oder durch aufwendige
Verträge abgesichert wechselseitig bereitgestellt werden. Alles dies wäre mit
zusätzlichen Kosten, Aufwand und Risiken verbunden und sollte deshalb nicht
angestrebt werden. Auch personalwirtschaftlich bietet ein ungeteiltes
Schienenverkehrssystem Vorteile. Das Personal des Fahrdienstes kann
wechselweise auf der Straßenbahn oder auf der Stadtbahn eingesetzt werden. Es
ist heute schon geübte Praxis, dass diese Fahrpersonale während einer
Dienstschicht Fahrzeuge beider Systeme bewegen. Darüber hinaus sind alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Straßenbahnbetrieb auf allen Linien
einsetzbar. Dadurch ist eine flexible Dienstzuteilung mit einem Minimum an
Bereitschaften möglich, was deutliche Kostenvorteile mit sich bringt, die bei
einer Aufteilung in verschiedene Bündel zwangsläufig verloren gehen würden.
Dieser Vorteil stellt sich ebenso beim technischen Instandhaltungspersonal dar,
da auch diese Personale für das Straßen- und Stadtbahnsystem einsetzbar
sind. Fazit: Mit der Zusammenfassung aller Straßenbahn- und
Stadtbahnlinien des lokalen Schienenverkehrs zu einem Gesamtlinienbündel ergibt
sich ein verkehrliches Optimum für die Fahrgäste und es werden deutlich
spürbare wirtschaftliche Synergien erzielt. Bei Straßenbahnen und Stadtbahnen sind Infrastruktur
und Betrieb fest miteinander verwoben und technisch und organisatorisch kaum
von einander zu trennen. Diese Einheit bringt ein hohes Maß an Effizienz, das
durch eine Aufteilung in mehrere Bündel reduziert würde. Die Stadt Frankfurt am Main behält
bei Bildung eines Gesamtbündels größtmögliche Gestaltungsmöglichkeiten zur
Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung auch in der Zukunft.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 10.12.2004, M 239
Vortrag des
Magistrats vom 06.05.2011, M 91
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2013, M 95
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2014, M 102
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 96
Vortrag des
Magistrats vom 29.04.2016, M 90
Vortrag des
Magistrats vom 08.06.2018, M 105
Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 79
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 83
Vortrag des
Magistrats vom 26.04.2021, M 55
Vortrag des
Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.12.2009 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2
am 11.01.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen LINKE.
(= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR
14 am 11.01.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
11 am 11.01.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 4
am 12.01.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6
am 12.01.2010, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Die LINKE. gibt zur Vorlage M 252 folgende Protokollerklärung ab:
"Die LINKE. stimmt dem Magistratsvortrag unter dem Vorbehalt zu, dass die
Linienbündelung von Schienenverkehrsleistungen für die Direktvergabe
notwendig ist." Die SPD schließt sich der Protokollerklärung
der LINKEN. An. 39. Sitzung des OBR 7
am 12.01.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
10 am 12.01.2010, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 252 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
16 am 13.01.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
15 am 15.01.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
12 am 15.01.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5
am 15.01.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1
am 19.01.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 252 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE.
(= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linienbündelung für die Direktvergabe
notwendig ist); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung)
38. Sitzung des OBR
13 am 19.01.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9
am 21.01.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 252 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und fraktionslos
gegen LINKE. (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 3
am 21.01.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 252 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8
am 21.01.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO II, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 252 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE.
(= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linienbündelung für die Direktvergabe
notwendig ist); FAG (= Enthaltung) 40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2010, TO II, TOP 57
Beschluss: Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE.
(= Annahme mit der Maßgabe, dass die Linienbündelung für die Direktvergabe
notwendig ist) sowie REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FAG und NPD (=
Enthaltung) 40. Sitzung des OBR
10 am 02.02.2010, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 252 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 11.02.2010, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR
10 am 09.03.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 7531, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010 Aktenzeichen: 92 1