Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Stadtbahnstation Römerstadt: Aufzugsnachrüstung im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Aufzugsnachrüstung an der Stadtbahnstation Römerstadt im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau wird zugestimmt.
  2. Der Gesamtinvestitionsbedarf beläuft sich auf 8.292 T€ (brutto). Die erforderlichen Mittel für den städtischen Anteil des Investitionsbedarfs in Höhe von 3.425 T € (brutto) werden bereitgestellt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010327 Mittel in Höhe von 3.425 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 560 T € (Stand 31.12.2022) verausgabt wurden. Budgetüberträge in Höhe von 1.440 T€ stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2022, 1.425 T€ stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2023;
    • b)ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (Mobifö
    • G)und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde. Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 30.11.2020 vor und weist eine Förderung nach MobiföG in Höhe von 1.670.200 € und nach dem FAG in Höhe von 119.300 € aus;
    • c)die Jahresfolgekosten i.H.v. rd. 238 T€ sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rd. 119 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen;
    • d)ein Antrag auf Stellplatzablösemittel gestellt wird.
  4. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass der Magistrat mit der VGF zwei Planungsvereinbarungen zu den Lph 1-9 abgeschlossen hat. Die VGF ist insoweit zu bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main auftritt.

Begründung

A. Allgemeines

Im Stadtbahnsystem der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main sind zwischenzeitlich - bis auf die Stationen 'Römerstadt' und 'Niddapark' - alle Stadtbahnstationen barrierefrei umgebaut. Die Stadtbahnstation 'Römerstadt' ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei umzubauen, sodass die Sicherheit und Mobilität blinder, sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Raum entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden kann. Damit wird die Forderung nach barrierefreiem Zugang zu den Stadtbahnstationen entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen. Die Maßnahme ist in städtische Anteile (ASE) sowie Anteile der VGF geteilt. Der städtische Anteil betrifft die Nachrüstung der Aufzüge und die in dem Zusammenhang notwendigen baulichen Maßnahmen sowie die Errichtung eines barrierefreien Fußgängerüberwegs in der Hadrianstraße im Zulauf zur Station. Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Vor- und Ausführungsplanung und der Mittel gemäß der beigefügten Kostenberechnung für die Nachrüstung der Stadtbahnstation Römerstadt mit zwei Personenaufzügen.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 17
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 20
OBR 8
TO I, TOP 30
Abgelehnt
Die Vorlage M 41 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 22
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 41 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen