Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark: Aufzugsnachrüstung und Fußgängerüberwege/Straßenebene "Am Ginnheimer Wäldchen" im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Der Aufzugsnachrüstung sowie dem barrierefreien Ausbau der Straßenebene an der Stadtbahnstation Ginnheim/Niddapark wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme sich aus der "Aufzugsnachrüstung" und dem "barrierefreien Ausbau der Straßenebene" zusammensetzt.
- Insgesamt entstehen Gesamtkosten in Höhe von 2.663 T€.
- Es dient zur Kenntnis, dass im Investitionsprogramm Mittel in Höhe von 650 T€ zur Verfügung stehen und dass ein Antrag auf Förderung der Baumaßnahme nach dem Mobilitätsförderungsgesetz gestellt wurde.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Die Stadtbahnstation "Ginnheim/Niddapark" ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei umzubauen, sodass die Sicherheit und Mobilität blinder, sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Raum entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden kann. Damit wird die Forderung nach barrierefreiem Zugang zu den Stadtbahnstationen entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Alternativen entfallen unter Verweis auf die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783 (M 10), und 23.08.2018, § 3038 (M 105).
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Aufzugsnachrüstung Ginnheim/Niddapark Die Barrierefreiheit wird durch den Einbau von drei neuen Aufzuganlagen realisiert. Die Lage der Aufzüge entspricht weitestgehend der ursprünglichen Planung und wurde so gewählt, dass möglichst wenige Änderungen am Bauwerk durchgeführt werden müssen.
D. Klimaschutz
D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen, weil die Planung im Rahmen der KGV abgestimmt ist, und die örtlichen Rahmenbedingungen keine wesentliche Änderung des Verkehrsraums im Zusammenhang mit dem Aufzugsnachrüstung sowie dem barrierefreien Ausbau der Straßenebene zulassen und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als sinnvoll erachtet wird.