Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2018
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M
116 Betreff:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier:
Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in
Frankfurt am Main im Jahr 2018 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M 119)
I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 01.07.2010, § 8394, (M 119), festgelegte Liniennetz
und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und
Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den
Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien)
stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan
Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche
Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 gem. VO (EG)
Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt
Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt
Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr
abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt,
die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2018" beschriebenen, jährlich
anzupassenden Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen
Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2018 durch die Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser
Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in der
Leistungsbeschreibung 2018 aufgeführten Fahrplanmaßnahmen zu einer Erhöhung des
betrieblichen Aufwands bei der VGF in Höhe von rd. 1,311 Mio. Euro führen.
III. Im Kalenderjahr 2018 werden von der VGF im
Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 27,953 Mio.
Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden.
Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen
Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus
öffentlichen Mitteln im Jahr 2018 voraussichtlich 333,544 Mio. Euro
betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter
Parameter erhält die VGF für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung von der SWFH im Rahmen des bestehenden
Ergebnisabführungsvertrages einen Ausgleichsbetrag in Höhe von voraussichtlich
100,196 Mio. Euro.
IV. Der Magistrat wird
ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen
unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2018 am 10. Dezember 2017, spätestens
jedoch vor dem 31.12.2017, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu
überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr.
1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den
öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nach den
Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der
Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als
Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt
am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007
wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen
Frankfurter ÖPNV - der
Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die
Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen
die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und
Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt,
das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr
wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF
vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im
Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen
Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der
Direktvergabe für das Kalenderjahr 2018. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der
Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im
Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die
Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr.
1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die
erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu
können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale
Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation
nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem
vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das
Kalenderjahr 2018. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein
öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche
Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem
Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes
mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu
betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen". Dabei
versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2
e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder
bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen
Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber
unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder
nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen
hätte." Im Zusammenhang mit
der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 28.01.2010, § 7531 (M 252) festgelegt, dass das Straßenbahn- und
Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG
zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP)
wurde in diesem Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im
kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im
Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien)
definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis
des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage
die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den
Fahrplanjahren 2018 (gültig ab 10. Dezember 2017) und 2019 (gültig ab 9.
Dezember 2018).
Durch die jährliche Fortschreibung
wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht
statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden
kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen
Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen
Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern.
Der jährliche Beschluss des
Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen
Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat
der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle
ausübt. Der im
Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleichsbetrag bezieht sich auf das
Kalenderjahr 2018 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2018 (10.12.2017 -
08.12.2018) identisch. Im Restzeitraum 09.12.2018 - 31.12.2018 gelten die
ersten Wochen des Fahrplanjahrs 2019. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche
Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende
Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß
Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2018"
beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende
gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr
(Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2018 gemäß
dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen
Jahres 2017 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für
das Jahr 2018 beschrieben. Dabei ergibt sich infolge der Fahrplanmaßnahmen
eine Mehrleistung aus dem ganzjährigen Einsatz von 3- anstatt 2-Wagenzügen
auf den Linien U3/U8 (außer in den Sommerferien), der Taktverstärkung auf den
Linien 17 und 18 (HVZ nachmittags bzw. vormittags vom 10- auf 7,5-Minutentakt)
und den lokalen Mehrleistungen infolge der Einführung des Nachtverkehrs durch
den RMV (ab 10.12.2017 auf den Linien U1 [ggf. in anderer Linienbezeichnung]
und U4). Eine leichte Reduzierung des Betriebsaufwands ergibt sich aus der
Änderung der Fahrzeitprofile aller Stadt- und Straßenbahnlinien
(Reisezeitklasse HVZ beginnt später). Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu
einer Erhöhung des Betriebsaufwands bei der VGF in Höhe von rund 1,311 Mio.
Euro bzw. 269.568 Fahrplan-Wagenkilometern. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen
werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2018 am 10.12.2017 umgesetzt. Die weiteren
Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen,
Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten
Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte
Ausgleich wurde auf der Grundlage des Kenntnisstandes Januar 2017 ermittelt und
hat Prognosecharakter (Fahrplan-Wagen-Kilometer basieren auf dem Stand November
2016). Gegebenenfalls wird
es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der
Leistungsbeschreibung 2018 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden
Einnahmen bzw. der maximale Ausgleichsbetrag), welche die Basis der Kalkulation
des Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des
Kalenderjahres 2018 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst
im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des
Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut
der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass die
Geschäftsführung der SWFH am 24.03.2017 die Finanzierbarkeit des in Ziffer III
genannten Ausgleichsbetrages im Rahmen des bestehenden
Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von voraussichtlich 100,196 Mio. Euro unter
der Annahme beschlossen hat, dass die in der Prognose des Ausgleichsbetrages
für 2018 enthaltenen öffentlichen Mittel (Landesmittel und städtische
Zuschüsse, wie unter lit. D. aufgeführt) an die VGF weitergeleitet werden.
Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete
Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im
Straßenbahn- u. Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen
und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. von
traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand
(für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien
eingeteilt · objektive Qualitätskriterien
(Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale,
die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A
umfasst die Kriteriengruppen - Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A
1 - 3), - Fahrgastinformation
im Fahrzeug (Kriterien A 4 - 9), - Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen
(Kriterien A 10/11) und -
Vertrieb (Kriterium A 12). · subjektive Qualitätskriterien
(Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien
dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den
Leistungen der VGF wie folgt beschrieben: - Pünktlichkeit (Kriterium B 1) - Persönliche Sicherheit im Fahrzeug
(Kriterium B 2) - Temperatur
im Fahrzeug (Kriterium B 3) -
Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4) - Fahrstil (Kriterium B 5) - Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B
6) - Sauberkeit der
Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7) - Sicherheit der Haltestellen und Stationen
(Kriterium B 8) - Qualität
der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) - Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B
10) Gemäß öDA, Anlage 1, Ziffer 10 der
"Gesellschaftsrechtlichen Weisung - GrW" erstellt traffiQ jährlich für den
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Bericht über die Qualität der durch
die VGF erbrachten Personenverkehrsdienste. Der Jahresbericht beschreibt die
Qualitätsaspekte, die in den einzelnen Handlungsfeldern bzw. Ergänzenden
Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für das Bezugsjahr (hier
2015) festgelegt wurden. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt auf der
traffiQ-Website.
Im Jahr 2015 ergibt eine
Gesamtbetrachtung, dass sich die Erhebungsergebnisse im Bereich der objektiven
Kriterien sowohl bei der Straßenbahn als auch bei der U-Bahn wieder überwiegend
im Rahmen des Toleranzbereichs befinden. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF
erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für
Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen
des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel
Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt
Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den
Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage Leistungsbeschreibung_DVS_2018 (ca. 149 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
08.06.2017, NR 352
Antrag vom
21.06.2017, NR 356
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 119
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2010, M 252
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR
16 am 13.06.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1
am 13.06.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos
gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 6
am 13.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7
am 13.06.2017, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 8
am 13.06.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF und REP
13. Sitzung des OBR
10 am 13.06.2017, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2
am 19.06.2017, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
11 am 19.06.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 352 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 13. Sitzung des OBR 4
am 20.06.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 3
am 22.06.2017, TO II, TOP 46 Beschluss: a) Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9
am 22.06.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 116 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
13. Sitzung des OBR
12 am 23.06.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5
am 23.06.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
15 am 23.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 356
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 352 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage
NR 356 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 116 und NR 356 = Ablehnung, NR 352 = Annahme)
15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 40
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 356 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Der Vorlage
NR 356 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF
(= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 14. Sitzung des OBR 3
am 24.08.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL(= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1568, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 92 1