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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2018

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 116

Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2018 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8394 (M 119) I. Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8394, (M 119), festgelegte Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplan Schiene und dem darin definierten Inhalt die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 gem. VO (EG) Nr. 1370/ 2007 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2018" beschriebenen, jährlich anzupassenden Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2018 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2018 aufgeführten Fahrplanmaßnahmen zu einer Erhöhung des betrieblichen Aufwands bei der VGF in Höhe von rd. 1,311 Mio. Euro führen. III. Im Kalenderjahr 2018 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 27,953 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden. Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2018 voraussichtlich 333,544 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung vorab festgelegter Parameter erhält die VGF für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von der SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages einen Ausgleichsbetrag in Höhe von voraussichtlich 100,196 Mio. Euro. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrunde liegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2018 am 10. Dezember 2017, spätestens jedoch vor dem 31.12.2017, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen. V. traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbH, nimmt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerorganisation gemäß § 6 HessÖPNVG die Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 wahr. traffiQ ist insbesondere zuständig für die Gewährleistung: - einer einheitlichen Qualität des gesamten lokalen Frankfurter ÖPNV - der Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 - der Berichterstattung an städtische Gremien und die Vorbereitung von deren Beschlüssen - die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in allen die Direktvergabe betreffenden Angelegenheiten gegenüber der EU-Kommission und Dritten. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2018. B - Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543). C - Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main als "zuständige örtliche Behörde" gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 für das Kalenderjahr 2018. Gemäß Artikel 2 i) der EU-Verordnung umfasst ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag "einen oder mehrere rechtsverbindliche Akte, die die Übereinkunft zwischen einer zuständigen Behörde und einem Betreiber eines öffentlichen Dienstes bekunden, diesen Betreiber eines Dienstes mit der Verwaltung und Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu betrauen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen". Dabei versteht man unter einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Artikel 2 e) der EU-Verordnung "eine von der zuständigen Behörde festgelegte oder bestimmte Anforderung im Hinblick auf die Sicherstellung von im allgemeinen Interesse liegenden öffentlichen Personenverkehrsdiensten, die der Betreiber unter Berücksichtigung seines eigenen wirtschaftlichen Interesses nicht oder nicht im gleichen Umfang oder nicht zu den gleichen Bedingungen übernommen hätte." Im Zusammenhang mit der erfolgten Direktvergabe wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7531 (M 252) festgelegt, dass das Straßenbahn- und Stadtbahnnetz in Frankfurt als ein Linienbündel im Sinne des § 9 (2) PBefG zusammengefasst wird. Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (NVP) wurde in diesem Sinne geändert. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung werden gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien) definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis des Fahrplanjahrs 2011 soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen zu den Fahrplanjahren 2018 (gültig ab 10. Dezember 2017) und 2019 (gültig ab 9. Dezember 2018). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Der jährliche Beschluss des Stadtparlaments dokumentiert auch, dass es sich bei der VGF um einen "internen Betreiber" im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt, über den der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. Der im Beschlussvorschlag vorgetragene Ausgleichsbetrag bezieht sich auf das Kalenderjahr 2018 und ist somit nicht mit dem Fahrplanjahr 2018 (10.12.2017 - 08.12.2018) identisch. Im Restzeitraum 09.12.2018 - 31.12.2018 gelten die ersten Wochen des Fahrplanjahrs 2019. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I wird die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für den lokalen Schienenverkehr als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die VGF wird gemäß Ziffer II mit der Erbringung dieser Leistung betraut. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2018" beschriebenen Leistungen konkretisieren die von der VGF zu erbringende gemeinwirtschaftliche Verpflichtung bzw. Leistung im lokalen Schienenverkehr (Straßenbahn und Stadtbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2018 gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2017 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2018 beschrieben. Dabei ergibt sich infolge der Fahrplanmaßnahmen eine Mehrleistung aus dem ganzjährigen Einsatz von 3- anstatt 2-Wagenzügen auf den Linien U3/U8 (außer in den Sommerferien), der Taktverstärkung auf den Linien 17 und 18 (HVZ nachmittags bzw. vormittags vom 10- auf 7,5-Minutentakt) und den lokalen Mehrleistungen infolge der Einführung des Nachtverkehrs durch den RMV (ab 10.12.2017 auf den Linien U1 [ggf. in anderer Linienbezeichnung] und U4). Eine leichte Reduzierung des Betriebsaufwands ergibt sich aus der Änderung der Fahrzeitprofile aller Stadt- und Straßenbahnlinien (Reisezeitklasse HVZ beginnt später). Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des Betriebsaufwands bei der VGF in Höhe von rund 1,311 Mio. Euro bzw. 269.568 Fahrplan-Wagenkilometern. Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden zu Beginn des Fahrplanjahres 2018 am 10.12.2017 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleich wurde auf der Grundlage des Kenntnisstandes Januar 2017 ermittelt und hat Prognosecharakter (Fahrplan-Wagen-Kilometer basieren auf dem Stand November 2016). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend der Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2018 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. der maximale Ausgleichsbetrag), welche die Basis der Kalkulation des Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2018 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung der SWFH am 24.03.2017 die Finanzierbarkeit des in Ziffer III genannten Ausgleichsbetrages im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages in Höhe von voraussichtlich 100,196 Mio. Euro unter der Annahme beschlossen hat, dass die in der Prognose des Ausgleichsbetrages für 2018 enthaltenen öffentlichen Mittel (Landesmittel und städtische Zuschüsse, wie unter lit. D. aufgeführt) an die VGF weitergeleitet werden. Zur Ziffer V Das bei traffiQ eingerichtete Qualitätssicherungssystem umfasst die vereinbarten Leistungen im Straßenbahn- u. Stadtbahnverkehr in Frankfurt am Main. Die im Rahmen dieses Systems notwendigen Messungen und Kundenbefragungen sowie deren Auswertung werden durch traffiQ bzw. von traffiQ beauftragten Dritten durchgeführt. Den hiermit verbundenen Aufwand (für Befragungen, Testfahrten etc.) trägt traffiQ. Die Qualitätskriterien werden in zwei Kategorien eingeteilt · objektive Qualitätskriterien (Kategorie A) In diese Kategorie fallen Merkmale, die durch Beobachtung bzw. Test objektiv gemessen werden. Die Kategorie A umfasst die Kriteriengruppen - Fahrgastinformation am Fahrzeug außen (Kriterien A 1 - 3), - Fahrgastinformation im Fahrzeug (Kriterien A 4 - 9), - Fahrgastinformationen an Haltestellen und Stationen (Kriterien A 10/11) und - Vertrieb (Kriterium A 12). · subjektive Qualitätskriterien (Kategorie B) Die Qualität der einzelnen Kriterien dieser Kategorie wird durch die erfragte Zufriedenheit der Kunden mit den Leistungen der VGF wie folgt beschrieben: - Pünktlichkeit (Kriterium B 1) - Persönliche Sicherheit im Fahrzeug (Kriterium B 2) - Temperatur im Fahrzeug (Kriterium B 3) - Sauberkeit des Fahrzeugs (Kriterium B 4) - Fahrstil (Kriterium B 5) - Information bei Betriebsstörungen (Kriterium B 6) - Sauberkeit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 7) - Sicherheit der Haltestellen und Stationen (Kriterium B 8) - Qualität der Beratungs- und Verkaufskompetenz (Kriterium B 9) - Freundlichkeit des Verkaufspersonals (Kriterium B 10) Gemäß öDA, Anlage 1, Ziffer 10 der "Gesellschaftsrechtlichen Weisung - GrW" erstellt traffiQ jährlich für den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main einen Bericht über die Qualität der durch die VGF erbrachten Personenverkehrsdienste. Der Jahresbericht beschreibt die Qualitätsaspekte, die in den einzelnen Handlungsfeldern bzw. Ergänzenden Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für das Bezugsjahr (hier 2015) festgelegt wurden. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt auf der traffiQ-Website. Im Jahr 2015 ergibt eine Gesamtbetrachtung, dass sich die Erhebungsergebnisse im Bereich der objektiven Kriterien sowohl bei der Straßenbahn als auch bei der U-Bahn wieder überwiegend im Rahmen des Toleranzbereichs befinden. D - Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage Leistungsbeschreibung_DVS_2018 (ca. 149 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2017, NR 352 Antrag vom 21.06.2017, NR 356

Beratungsverlauf 18 Sitzungen

Sitzung 12
OBR 16
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 1
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke Partei Und Fraktionslos
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
BFF
Sitzung 13
OBR 6
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 7
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 8
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff REP
Sitzung 13
OBR 10
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 2
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 11
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 12
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 352 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Sitzung 13
OBR 4
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU Linke Bff Und Dffm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 13
OBR 3
TO II, TOP 46
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 9
TO II, TOP 10
Angenommen
Die Vorlage M 116 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 13
OBR 12
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 5
TO I, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 15
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 13
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 356 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 356 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter BFF
Sitzung 15
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 40
Angenommen
1. Der Vorlage M 116 wird im Rahmen der Vorlage NR 356 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 352 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 356 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL BFF
Sitzung 14
OBR 3
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL

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