Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gemäß VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main im Jahr 2023
Beschlussvorschlag
- Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung DVS 2023" beschriebenen, jährlich anzupassenden Bestandteile der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im lokalen Schienenverkehr für das Kalenderjahr 2023 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen.
- Es dient der Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2023 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 3,435 Mio. Euro führen.
- Im Kalenderjahr 2023 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich 29,941 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Straßenbahnen und Stadtbahnen erbracht werden.
- Ferner werden die der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen in Verbindung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2023 voraussichtlich 403,703 Mio. Euro betragen.
- Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2023 am
- Dezember 2022, spätestens jedoch vor dem 31.12.2022, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden für den Zeitraum vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2031 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543, an die VGF vergeben.
B. Finanzielle Auswirkungen
Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543).
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat durch die SWFH die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Straßenbahn- und Stadtbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für den o.g. Zeitraum beauftragen lassen.
D. Klimaschutz
Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen, Mittel Dritter sowie durch den Verlustausgleich durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH.