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„Berkersheim-Süd/Preungesheim“ statt „Berkersheim-Ost“

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 452

Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt "Berkersheim-Ost" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, § 5843 - OA 609/15 OBR 10 - Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss § 5843 vom 07.05.2015 den Antrag des Ortsbeirats zur Prüfung und Berichterstattung an den Magistrat überwiesen. Dem vorgeschlagen Tausch der beiden Areale stehen aus Sicht des Magistrats folgende Überlegungen entgegen: Nutzungskollision Berkersheim-Süd/angrenzendes Gewerbegebiet Westlich des als Berkersheim-Süd bezeichneten Areals liegt angrenzend das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße. Ein Heranrücken von Wohnbebauung an dieses bestehende Gewerbegebiet ist prinzipiell planungsrechtlich zu bewältigen und führte aber im Fall einer Beplanung zu Einschränkungen in der Zulässigkeit vorhandener und geplanter gewerblicher Nutzungen. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stv.-V vom 13.05.2004, § 7268) legt für das GE August-Schanz-Straße ein "erweitertes Nutzungsspektrum fest". Das Gewerbegebiet an der August-Schanz-Straße ist dem entsprechend immissionstechnisch nicht eingeschränkt. Würde ein Baugebiet Berkersheim Süd von Osten her heranrücken, müsste der direkt an das Gebiet angrenzende Gewerbestreifen (östlich der August-Schanz-Straße) hinsichtlich der Immissionen eingeschränkt werden, was absehbar zu Konflikten mit den genehmigten Gewerbebetrieben führte und zudem nicht der Beschlusslage zur Gewerbeflächensicherung entspräche. Alternativ müssten Lärmschutzwände (wie etwa zum Wohngebiet "Edwards Gardens" im Norden) im Wohnquartier errichtet oder Abstandsstreifen eingeplant werden oder weniger sensible Nutzungen, wie etwa Büroflächen, die aber nicht als städtebaulich sinnvoll erscheinen, als Puffer vorgesehen werden. Durch eine heranrückende Wohnbebauung können die für einen emittierenden Betrieb geltenden immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt werden. Dies könnte zur Folge haben, dass ein Betrieb auf seiner Fläche nicht mehr im bisherigen Umfang agieren kann und deshalb Abwehransprüche geltend machen könnte. Besonders kritisch ist dabei der Nachtzeitraum, für den besonders strenge Anforderungen gelten. Natur- und Artenschutz Beide Gebiete haben eine hohe Bedeutung für den Artenschutz. Berkersheim Ost ist landwirtschaftlich genutzt, Ackernutzung wechselt sich mit Ackerstreuobst und Streuobstwiesen ab. Ackerstreuobst und Streuobstwiesen sind geschützt gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Ziffer 2 HAGBNatSchG, der Flächenanteil dieser Ackerstreifen beträgt annähernd 25%. Auf den Flächen in Berkersheim Süd wurden die planungsrechtlich vorgesehenen Dauerkleingärten nicht umgesetzt. Solche befinden sich nur auf südlichen Teilflächen am Dachsberg, während größere Teile des Gebiets landwirtschaftlich genutzt werden bzw. mit dichtem Baumbestand bewachsen sind. Entsprechend finden sich verschiedene Biotopstrukturen. Der Landschaftsplan zum Regionalen Flächennutzungsplan definiert hier als Entwicklungsziel ein Biotopverbundgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf. Biotope mit rechtlicher Bindung nach § 13 (1) HAGBNatSchG sind zwar nur auf einem geringen Flächenanteil vorhanden, dennoch ist das Gebiet Berkersheim-Süd eindeutig als das bei weitem wertvollere einzustufen. Seine strukturreiche Ausstattung mit Gehölzen, durchsetzt mit zahlreichen alten Obstbäumen und zwischengestreuten offenen Wiesenarealen und teils verwilderten Freizeitgärten, macht es zu einem ganz außergewöhnlichen Lebensraum für Insekten, Reptilien, Vögel und Säugetiere. Bei beiden Gebieten wäre im Planungsfall zu untersuchen, ob sich Auswirkungen auf geschützte Arten nach BNatSchG in der Wirkzone ergeben können. Berkersheim Süd liegt sowohl im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt a. M." vom 28.03.2006 als auch im Grüngürtel gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 14.11.1991. Von daher bedürfte es sowohl der Aufhebung des Landschaftsschutzes durch das Regierungspräsidium Darmstadt als auch der Herausnahme aus dem Grüngürtel. Herausnahme eines oder mehrerer Grundstücke aus dem GrünGürtel ist nur dann möglich, wenn Grundstücke in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität an anderer Stelle im GrünGürtel einbezogen werden. Die Fläche in Berkersheim Ost umfasst mit 7,1 ha etwa die gleiche Größe wie Berkersheim Süd. Gegen eine Aufhebung des jetzigen Schutzstatus der Fläche in Berkersheim-Süd spricht jedoch, dass diese Fläche Teil eines zwischen der Siedlung Frankfurter Berg und Berkersheim verlaufenden Schutzkorridors ist, der eine Grünverbindung von Preungesheim zum Niddatal bildet. Die Hereinnahme der Fläche in Berkersheim Ost in diesen Schutzkorridor würde hingegen lediglich die angrenzende Schutzzone verbreitern, ohne dass dadurch eine neue Grünverbindung entstünde. Die Bedeutung der Flächen in Berkersheim Ost ist deshalb im Hinblick auf die Schutzziele des Grüngürtels grundsätzlich schwächer ausgeprägt als die der Fläche in Berkersheim Süd. Regionalplanung Für die Entwicklung der Fläche in Berkersheim Süd als Wohnbauland wären sowohl ein Änderungsverfahren für den RegFNP als auch ein Zielabweichungsverfahren von den regionalplanerischen Zielen als Vorranggebiet Regionaler Grünzug, als Vorranggebiet für Natur und Landschaft und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen erforderlich. Rein formal könnte der Antrag für ein RegFNP-Änderungsverfahren für Berkersheim Süd im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan gestellt und im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund, dass für die Fläche Berkersheim Süd zusätzlich eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel sowie die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens erforderlich würden, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit ein RegFNP-Änderungsverfahren vor der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes durchgeführt werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass mehrheitliche Entscheidungen sowohl in der Regionalen Planungsversammlung Südhessen wie auch in der Verbandskammer des Regionalverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main getroffen werden müssten. Positive Beschlüsse und wohlwollende fachliche Begleitung vorausgesetzt, geht der Magistrat nach bisherigen Erfahrungen von einem Zeitfenster von 1,5 bis 2,5 Jahren aus. Angesichts der aufgezeigten Kollision mit dem bestehenden Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Beschlusslage zur Gewerbeflächenentwicklung auf der einen Seite, der natur- und regionalplanerischen Problematik auf der anderen Seite, hält der Magistrat den Weg des "Flächentausches", letztlich der Möglichkeit der planungsrechtlichen Sicherung eines Baugebietes "Berkersheim Süd", für nicht aussichtsreich.Nebenvorlage: Anregung vom 16.02.2016, OA 716 Antrag vom 31.01.2016, OF 932/10

Beratungsverlauf 16 Sitzungen

Sitzung 48
OBR 10
TO I, TOP 20
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 47
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 19
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP
Sitzung 47
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 33
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF
Sitzung 49
OBR 10
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 716 2016 1. Die Vorlage B 452 dient unter Hinweis auf OA 716 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 932/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU Grüne Alle
Sitzung 1
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 1
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 19
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Sitzung 2
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Sitzung 2
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 27
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 3
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Sitzung 3
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 24
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 4
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 4
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 19
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Sitzung 5
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Sitzung 5
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke
Sitzung 6
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP
Ablehnung:
Linke BFF
Sitzung 9
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 42
Angenommen
1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke

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