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„Berkersheim-Süd/Preungesheim“ statt „Berkersheim-Ost“

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 452 Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt "Berkersheim-Ost" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, § 5843 - OA 609/15 OBR 10 - Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss § 5843 vom 07.05.2015 den Antrag des Ortsbeirats zur Prüfung und Berichterstattung an den Magistrat überwiesen. Dem vorgeschlagen Tausch der beiden Areale stehen aus Sicht des Magistrats folgende Überlegungen entgegen: Nutzungskollision Berkersheim-Süd/angrenzendes Gewerbegebiet Westlich des als Berkersheim-Süd bezeichneten Areals liegt angrenzend das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße. Ein Heranrücken von Wohnbebauung an dieses bestehende Gewerbegebiet ist prinzipiell planungsrechtlich zu bewältigen und führte aber im Fall einer Beplanung zu Einschränkungen in der Zulässigkeit vorhandener und geplanter gewerblicher Nutzungen. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stv.-V vom 13.05.2004, § 7268) legt für das GE August-Schanz-Straße ein "erweitertes Nutzungsspektrum fest". Das Gewerbegebiet an der August-Schanz-Straße ist dem entsprechend immissionstechnisch nicht eingeschränkt. Würde ein Baugebiet Berkersheim Süd von Osten her heranrücken, müsste der direkt an das Gebiet angrenzende Gewerbestreifen (östlich der August-Schanz-Straße) hinsichtlich der Immissionen eingeschränkt werden, was absehbar zu Konflikten mit den genehmigten Gewerbebetrieben führte und zudem nicht der Beschlusslage zur Gewerbeflächensicherung entspräche. Alternativ müssten Lärmschutzwände (wie etwa zum Wohngebiet "Edwards Gardens" im Norden) im Wohnquartier errichtet oder Abstandsstreifen eingeplant werden oder weniger sensible Nutzungen, wie etwa Büroflächen, die aber nicht als städtebaulich sinnvoll erscheinen, als Puffer vorgesehen werden. Durch eine heranrückende Wohnbebauung können die für einen emittierenden Betrieb geltenden immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt werden. Dies könnte zur Folge haben, dass ein Betrieb auf seiner Fläche nicht mehr im bisherigen Umfang agieren kann und deshalb Abwehransprüche geltend machen könnte. Besonders kritisch ist dabei der Nachtzeitraum, für den besonders strenge Anforderungen gelten. Natur- und Artenschutz Beide Gebiete haben eine hohe Bedeutung für den Artenschutz. Berkersheim Ost ist landwirtschaftlich genutzt, Ackernutzung wechselt sich mit Ackerstreuobst und Streuobstwiesen ab. Ackerstreuobst und Streuobstwiesen sind geschützt gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Ziffer 2 HAGBNatSchG, der Flächenanteil dieser Ackerstreifen beträgt annähernd 25%. Auf den Flächen in Berkersheim Süd wurden die planungsrechtlich vorgesehenen Dauerkleingärten nicht umgesetzt. Solche befinden sich nur auf südlichen Teilflächen am Dachsberg, während größere Teile des Gebiets landwirtschaftlich genutzt werden bzw. mit dichtem Baumbestand bewachsen sind. Entsprechend finden sich verschiedene Biotopstrukturen. Der Landschaftsplan zum Regionalen Flächennutzungsplan definiert hier als Entwicklungsziel ein Biotopverbundgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf. Biotope mit rechtlicher Bindung nach § 13 (1) HAGBNatSchG sind zwar nur auf einem geringen Flächenanteil vorhanden, dennoch ist das Gebiet Berkersheim-Süd eindeutig als das bei weitem wertvollere einzustufen. Seine strukturreiche Ausstattung mit Gehölzen, durchsetzt mit zahlreichen alten Obstbäumen und zwischengestreuten offenen Wiesenarealen und teils verwilderten Freizeitgärten, macht es zu einem ganz außergewöhnlichen Lebensraum für Insekten, Reptilien, Vögel und Säugetiere. Bei beiden Gebieten wäre im Planungsfall zu untersuchen, ob sich Auswirkungen auf geschützte Arten nach BNatSchG in der Wirkzone ergeben können. Berkersheim Süd liegt sowohl im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt a. M." vom 28.03.2006 als auch im Grüngürtel gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 14.11.1991. Von daher bedürfte es sowohl der Aufhebung des Landschaftsschutzes durch das Regierungspräsidium Darmstadt als auch der Herausnahme aus dem Grüngürtel. Herausnahme eines oder mehrerer Grundstücke aus dem GrünGürtel ist nur dann möglich, wenn Grundstücke in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität an anderer Stelle im GrünGürtel einbezogen werden. Die Fläche in Berkersheim Ost umfasst mit 7,1 ha etwa die gleiche Größe wie Berkersheim Süd. Gegen eine Aufhebung des jetzigen Schutzstatus der Fläche in Berkersheim-Süd spricht jedoch, dass diese Fläche Teil eines zwischen der Siedlung Frankfurter Berg und Berkersheim verlaufenden Schutzkorridors ist, der eine Grünverbindung von Preungesheim zum Niddatal bildet. Die Hereinnahme der Fläche in Berkersheim Ost in diesen Schutzkorridor würde hingegen lediglich die angrenzende Schutzzone verbreitern, ohne dass dadurch eine neue Grünverbindung entstünde. Die Bedeutung der Flächen in Berkersheim Ost ist deshalb im Hinblick auf die Schutzziele des Grüngürtels grundsätzlich schwächer ausgeprägt als die der Fläche in Berkersheim Süd. Regionalplanung Für die Entwicklung der Fläche in Berkersheim Süd als Wohnbauland wären sowohl ein Änderungsverfahren für den RegFNP als auch ein Zielabweichungsverfahren von den regionalplanerischen Zielen als Vorranggebiet Regionaler Grünzug, als Vorranggebiet für Natur und Landschaft und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen erforderlich. Rein formal könnte der Antrag für ein RegFNP-Änderungsverfahren für Berkersheim Süd im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan gestellt und im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund, dass für die Fläche Berkersheim Süd zusätzlich eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel sowie die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens erforderlich würden, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit ein RegFNP-Änderungsverfahren vor der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes durchgeführt werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass mehrheitliche Entscheidungen sowohl in der Regionalen Planungsversammlung Südhessen wie auch in der Verbandskammer des Regionalverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main getroffen werden müssten. Positive Beschlüsse und wohlwollende fachliche Begleitung vorausgesetzt, geht der Magistrat nach bisherigen Erfahrungen von einem Zeitfenster von 1,5 bis 2,5 Jahren aus. Angesichts der aufgezeigten Kollision mit dem bestehenden Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Beschlusslage zur Gewerbeflächenentwicklung auf der einen Seite, der natur- und regionalplanerischen Problematik auf der anderen Seite, hält der Magistrat den Weg des "Flächentausches", letztlich der Möglichkeit der planungsrechtlichen Sicherung eines Baugebietes "Berkersheim Süd", für nicht aussichtsreich. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.02.2016, OA 716 Antrag vom 31.01.2016, OF 932/10 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.03.2015, OA 609 Antrag vom 04.01.2016, OF 923/10 Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1582 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 16.12.2015 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.02.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 716 2016 1. Die Vorlage B 452 dient unter Hinweis auf OA 716 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 932/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.06.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (B 452 = Kenntnis, OA 716 = Annahme) FRAKTION (B 452 = Kenntnis, OA 716 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 861, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016

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