„Berkersheim-Süd/Preungesheim“ statt „Berkersheim-Ost“
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B
452 Betreff:
"Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt
"Berkersheim-Ost" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, § 5843 - OA 609/15 OBR 10 - Die Stadtverordnetenversammlung hat
mit Beschluss § 5843 vom 07.05.2015 den Antrag des Ortsbeirats zur Prüfung und
Berichterstattung an den Magistrat überwiesen. Dem vorgeschlagen Tausch der beiden Areale stehen aus
Sicht des Magistrats folgende Überlegungen entgegen: Nutzungskollision Berkersheim-Süd/angrenzendes
Gewerbegebiet Westlich des
als Berkersheim-Süd bezeichneten Areals liegt angrenzend das Gewerbegebiet
August-Schanz-Straße. Ein Heranrücken von Wohnbebauung an dieses bestehende
Gewerbegebiet ist prinzipiell planungsrechtlich zu bewältigen und führte aber
im Fall einer Beplanung zu Einschränkungen in der Zulässigkeit vorhandener und
geplanter gewerblicher Nutzungen. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der
Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stv.-V vom 13.05.2004, § 7268) legt für
das GE August-Schanz-Straße ein "erweitertes Nutzungsspektrum fest". Das
Gewerbegebiet an der August-Schanz-Straße ist dem entsprechend
immissionstechnisch nicht eingeschränkt. Würde ein Baugebiet Berkersheim Süd
von Osten her heranrücken, müsste der direkt an das Gebiet angrenzende
Gewerbestreifen (östlich der August-Schanz-Straße) hinsichtlich der Immissionen
eingeschränkt werden, was absehbar zu Konflikten mit den genehmigten
Gewerbebetrieben führte und zudem nicht der Beschlusslage zur
Gewerbeflächensicherung entspräche. Alternativ müssten Lärmschutzwände (wie
etwa zum Wohngebiet "Edwards Gardens" im Norden) im Wohnquartier errichtet oder
Abstandsstreifen eingeplant werden oder weniger sensible Nutzungen, wie etwa
Büroflächen, die aber nicht als städtebaulich sinnvoll erscheinen, als Puffer
vorgesehen werden. Durch eine
heranrückende Wohnbebauung können die für einen emittierenden Betrieb geltenden
immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt werden. Dies könnte
zur Folge haben, dass ein Betrieb auf seiner Fläche nicht mehr im bisherigen
Umfang agieren kann und deshalb Abwehransprüche geltend machen könnte.
Besonders kritisch ist dabei der Nachtzeitraum, für den besonders strenge
Anforderungen gelten. Natur- und Artenschutz Beide Gebiete haben eine hohe Bedeutung für den
Artenschutz. Berkersheim Ost ist landwirtschaftlich genutzt, Ackernutzung
wechselt sich mit Ackerstreuobst und Streuobstwiesen ab. Ackerstreuobst und
Streuobstwiesen sind geschützt gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 13
Abs. 1 Ziffer 2 HAGBNatSchG, der Flächenanteil dieser Ackerstreifen beträgt
annähernd 25%. Auf den Flächen in Berkersheim Süd
wurden die planungsrechtlich vorgesehenen Dauerkleingärten nicht umgesetzt.
Solche befinden sich nur auf südlichen Teilflächen am Dachsberg, während
größere Teile des Gebiets landwirtschaftlich genutzt werden bzw. mit dichtem
Baumbestand bewachsen sind. Entsprechend finden sich verschiedene
Biotopstrukturen. Der Landschaftsplan zum Regionalen Flächennutzungsplan
definiert hier als Entwicklungsziel ein Biotopverbundgebiet mit vorrangigem
Handlungsbedarf. Biotope mit rechtlicher Bindung nach § 13 (1) HAGBNatSchG sind
zwar nur auf einem geringen Flächenanteil vorhanden, dennoch ist das Gebiet
Berkersheim-Süd eindeutig als das bei weitem wertvollere einzustufen. Seine
strukturreiche Ausstattung mit Gehölzen, durchsetzt mit zahlreichen alten
Obstbäumen und zwischengestreuten offenen Wiesenarealen und teils verwilderten
Freizeitgärten, macht es zu einem ganz außergewöhnlichen Lebensraum für
Insekten, Reptilien, Vögel und Säugetiere. Bei beiden Gebieten wäre im
Planungsfall zu untersuchen, ob sich Auswirkungen auf geschützte Arten nach
BNatSchG in der Wirkzone ergeben können. Berkersheim Süd liegt sowohl im
Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt a. M."
vom 28.03.2006 als auch im Grüngürtel gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom
14.11.1991. Von daher bedürfte es sowohl der Aufhebung des Landschaftsschutzes
durch das Regierungspräsidium Darmstadt als auch der Herausnahme aus dem
Grüngürtel. Herausnahme eines oder mehrerer Grundstücke aus dem GrünGürtel ist
nur dann möglich, wenn Grundstücke in mindestens gleichem Ausmaß und
vergleichbarer Qualität an anderer Stelle im GrünGürtel einbezogen werden. Die
Fläche in Berkersheim Ost umfasst mit 7,1 ha etwa die gleiche Größe wie
Berkersheim Süd. Gegen eine Aufhebung des jetzigen Schutzstatus der Fläche in
Berkersheim-Süd spricht jedoch, dass diese Fläche Teil eines zwischen der
Siedlung Frankfurter Berg und Berkersheim verlaufenden Schutzkorridors ist, der
eine Grünverbindung von Preungesheim zum Niddatal bildet. Die Hereinnahme der
Fläche in Berkersheim Ost in diesen Schutzkorridor würde hingegen lediglich die
angrenzende Schutzzone verbreitern, ohne dass dadurch eine neue Grünverbindung
entstünde. Die Bedeutung der Flächen in Berkersheim Ost ist deshalb im Hinblick
auf die Schutzziele des Grüngürtels grundsätzlich schwächer ausgeprägt als die
der Fläche in Berkersheim Süd. Regionalplanung Für die Entwicklung der Fläche in Berkersheim Süd als
Wohnbauland wären sowohl ein Änderungsverfahren für den RegFNP als auch ein
Zielabweichungsverfahren von den regionalplanerischen Zielen als Vorranggebiet
Regionaler Grünzug, als Vorranggebiet für Natur und Landschaft und
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen erforderlich. Rein formal könnte der Antrag für ein
RegFNP-Änderungsverfahren für Berkersheim Süd im Rahmen eines
Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan gestellt und im
Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund,
dass für die Fläche Berkersheim Süd zusätzlich eine Herauslösung aus dem
Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel sowie die Durchführung eines
Zielabweichungsverfahrens erforderlich würden, sollte aus Gründen der
Rechtssicherheit ein RegFNP-Änderungsverfahren vor der Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes durchgeführt werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund,
dass mehrheitliche Entscheidungen sowohl in der Regionalen Planungsversammlung
Südhessen wie auch in der Verbandskammer des Regionalverbandes Ballungsraum
Frankfurt / Rhein-Main getroffen werden müssten. Positive Beschlüsse und
wohlwollende fachliche Begleitung vorausgesetzt, geht der Magistrat nach
bisherigen Erfahrungen von einem Zeitfenster von 1,5 bis 2,5 Jahren aus.
Angesichts der aufgezeigten Kollision mit dem
bestehenden Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Beschlusslage zur
Gewerbeflächenentwicklung auf der einen Seite, der natur- und
regionalplanerischen Problematik auf der anderen Seite, hält der Magistrat den
Weg des "Flächentausches", letztlich der Möglichkeit der planungsrechtlichen
Sicherung eines Baugebietes "Berkersheim Süd", für nicht aussichtsreich.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
16.02.2016, OA 716
Antrag vom
31.01.2016, OF
932/10 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom 10.03.2015, OA 609
Antrag vom
04.01.2016, OF
923/10
Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1582
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10
Versandpaket: 16.12.2015 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR
10 am 19.01.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage B 452 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.02.2016, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP
33 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 452 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
49. Sitzung des OBR
10 am 16.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 716 2016
1. Die Vorlage
B 452 dient unter Hinweis auf OA 716 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 932/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (=
Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.06.2016, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 2. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP
27 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP
26 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
5. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 452 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 716 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
5. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 6. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (=
Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und FRANKFURTER (B 452 = Kenntnis,
OA 716 = Annahme) FRAKTION (B 452 = Kenntnis, OA 716 = Ablehnung)
9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 42
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 452 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): §
861, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016