Meine Nachbarschaft: August-Schanz-Straße
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Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung SigmundFreudStraße/Ecke JeanMonnetStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 1170/10 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Jean-Monnet-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Sigmund-Freud-Str. Ecke Jean-Monnet-Strasse eine mobile Mess-Station zur Tempoüberwachung eingesetzt werden kann. Begründung: PKWs auf der Sigmund-Freud-Str. Richtung Hügelstr. geben vor der Kreuzung oftmals Gas, um die grüne Ampelphase zu erreichen. Das ist insbesondere für Fußgänger gefährlich. Eine mobile Geschwindigkeitsmessung in diesem Bereich ist notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7534 entstanden aus Vorlage: OF 1112/10 vom 06.10.2025 Betreff: Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um Preungesheim Vorgang: OM 6952/25 OBR 10; ST 1334/25 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob er weiterhin und ernsthaft langfristig für das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße eine Umwandlung von Lebensmitteleinzelhandelsflächen in Gewerbeflächen vorsieht (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334). Diesbezüglich wird der Magistrat gebeten darzulegen, 1. wo das Angebot von entsprechenden - zusätzlichen - Vollsortimentern und Discountern in und um Preungesheim (das heißt also außerhalb von Gewerbeflächen) sichergestellt werden soll; 2. ob er sich nicht besser - zumindest in und für Preungesheim - von den bisherigen Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms maßvoll und realitätsbezogen verabschieden sollte; 3. wo er in Preungesheim alternative Flächen als realisierbar erkannt und identifiziert hat, um Lebensmittelhandel statt in der August-Schanz-Straße künftig an anderen Stellen im Stadtteil zu realisieren; 4. wie und wann er solche geeigneten Flächen ganzheitlich rechtzeitig zu sichern gedenkt; 5. ob es nicht bereits jetzt bei zu vielen Flächen in und um Preungesheim Probleme gibt, den Lebensmittelhandel zu modernisieren, zu erweitern beziehungsweise teils sogar lediglich in der Fläche zu erhalten. Begründung: Außerhalb der Gewerbegebiete dürfte es leider nur sehr schwer bis kaum möglich sein, nennenswerte und ausreichend große Alternativen für zum Lebensmittelhandel geeignete Flächen zu finden, die auch final und zukunftsorientiert zu akzeptablen Lebensmittelangeboten führen. Die politische Einflussnahme auf wirtschaftliche Belange erscheint insofern für die Menschen eher risikobehaftet zu sein, dies zumindest soweit es Preungesheim betrifft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334
Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544
Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 entstanden aus Vorlage: OF 1042/10 vom 05.05.2025 Betreff: Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen Vorgang: OM 3499/23 OBR 10; ST 1990/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990, ist unter anderem zu entnehmen: "Das Gewerbegebiet ‚August-Schanz-Straße' ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. ... Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser und nachvollziehbarer geschützt werden können; 2. welche angedachten Prüfungen des Magistrates gemäß der Stellungnahme ST 1990 begonnen wurden und mit welchem Ergebnis; 3. warum die Möglichkeiten für Discounter in der August-Schanz-Straße im Bebauungsplan begrenzt werden, andere weitergehende Nutzungen jedoch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334
Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6775 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 06.04.2025 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es bauliche Maßnahmen gibt, um das illegale Rechtsabbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße zu erschweren und die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten an dieser Stelle verstärkt werden kann. Begründung: Das Durchfahrtsverbotsschild wird vorsätzlich missachtet. Anwohnerinnen und Anwohner berichten über eine spürbare Zunahme auf der Schwabstraße und der Flensburger Straße. Dieser Bereich ist auch Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1281
Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6774 entstanden aus Vorlage: OF 1017/10 vom 06.04.2025 Betreff: Aufsuchende Jugendarbeit in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, die Aufsuchende Jugendarbeit auch in Eckenheim zu etablieren. Begründung: In Eckenheim, zum Beispiel in der Gebrüder-Hommel-Anlage, entlang der Jean-Monnet-Straße, im Kirschwäldchen und auf weiteren öffentlichen Plätzen, sind immer wieder Jugendliche vor Ort anzutreffen, die zu wenig angemessene Angebote im Stadtteil vorfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1084
Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 entstanden aus Vorlage: OF 956/10 vom 14.12.2024 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Vorgang: OM 4625/23 OBR 10; ST 1620/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja, welche Prüfungsergebnisse gemäß der recht späten Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620, nunmehr Erkenntnisse bezüglich der folgenden entsprechenden Punkte ergeben haben: 1. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen der verkehrlichen Erreichbarkeit für Lkw müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." 2. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen zur Minderung des Parkdrucks müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10
Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur JeanMonnetStraße zwischen dem Haus Aja TextorGoethe und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6407 entstanden aus Vorlage: OF 908/9 vom 12.01.2025 Betreff: Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur Jean-Monnet-Straße zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Fußweg parallel zur Jean-Monnet-Straße im Abschnitt zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe (Kreuzung Hügelstraße) und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Begründung: Der unbeleuchtete Fußweg wird regelmäßig von Anwohnenden, insbesondere von Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses Aja Textor-Goethe, genutzt. In den Abendstunden und während der dunkleren Jahreszeit stellt die fehlende Beleuchtung ein Hindernis für die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Eine adaptive Beleuchtung, die sich bei Annäherung einschaltet und nach Passage wieder dimmt, würde das Sicherheitsgefühl und die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen und den Weg auch in den Abendstunden nutzbar machen. Gleichzeitig würde diese energiesparende Lösung die Lichtverschmutzung minimieren und nachtaktive Tiere im angrenzenden Grünbereich schützen. Dies ist besonders wichtig für die älteren Menschen aus dem Haus Aja Textor-Goethe, die auf sichere Wege in ihrer unmittelbaren Umgebung angewiesen sind, aber auch für alle anderen Anwohnenden, die diese wichtige Wegeverbindung nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1087 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6064 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 21.10.2024 Betreff: Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Rückstaus an der Ampel auf der Jean-Monet-Straße vor der Homburger Landstraße durch Optimierung der Ampelphasen in Fahrrichtung Frankfurter Berg, zumindest im Berufsverkehr, vermeiden zu lassen. Begründung: Die Erreichbarkeit des Stadtteils Frankfurter Berg sowie des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße wird bisher durch Rückstaus verzögert und entspricht so nicht der Nachfrage. Abhilfe ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 408 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die JeanMonnetStraße hinaus vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5900 entstanden aus Vorlage: OF 864/10 vom 26.08.2024 Betreff: Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermeiden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie insbesondere im Berufsverkehr Rückstaus auf der Hügelstraße von der Karl-von-Drais-Straße zurück bis über die Jean-Monnet-Straße hinaus vermieden werden können. Dies kann beispielsweise im Berufsverkehr durch geringfügige Verlängerungen der Grünphasen um wenige Sekunden für die Ampelanlage auf der Hügelstraße an der Ecke Karl-von-Drais-Straße zeitgleich in nördliche, östliche und westliche Richtung erfolgen. Begründung: Vermeidbare Staus sollten bitte auch zur Vermeidung unnötigen CO2-Ausstoßes vermieden werden. Dies auch, weil dort unter anderem durch die Rückstaus immer auch der öffentliche Personennahverkehr bzw. die Buslinie 39 betroffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549 entstanden aus Vorlage: OF 816/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark überflutungsgefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde auch aktuell sehr stark beschädigt; 2. welche Aspekte ggf. noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden sollen, ggf. welche warum nicht. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 10.04.2024 Betreff: Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 2294/22 OBR 9; ST 2112/22 Der Magistrat wird gebeten, die Hügelstraße an der Einmündung zur Jean-Monnet-Straße auf eine Fahrspur zu verengen, um eine sichere Fahrradspur an der nordöstlichen Hügelstraße zur Verfügung zu stellen. Dadurch würde der Bürgersteig nur von den zu Fuß gehenden Passanten genutzt. In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2112, weist der Magistrat auf die Zweispurigkeit des Autoverkehrs hin, der allerdings nur aus Richtung Eckenheim besteht und durch das herrschende Verkehrsaufkommen nicht zu rechtfertigen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 04.03.2024 Betreff: Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen In Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe ist der Mittelstreifen auf der Hügelstraße sehr ungepflegt und ähnelt einer braunen Einöde. Diese ist auch immer wieder Zwischenstation für Personen, die die Hügelstraße an dieser Stelle überqueren, statt die Ampeln zu nutzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen mit Bäumen zu bepflanzen, die mit einer gut ausgeführten Baumgrube an dieser Stelle gut stehen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Hecke - ähnlich der auf dem Eckenheimer Teil der Hügelstraße - gepflanzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche ehemalige Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße heute gar nicht oder nur mit Büschen bepflanzt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche dieser bereits bestehenden Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1321 Aktenzeichen: 66-0
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5287 entstanden aus Vorlage: OF 702/9 vom 22.02.2024 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße Im genannten Abschnitt der Hügelstraße wird in beiden Richtungen oftmals deutlich zu schnell gefahren, was zu erhöhten Abgasemissionen und Lärmbelästigungen für die Anwohner führt. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen mittels fester oder mobiler Blitzer durchzuführen, die für mehr Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1511 Aktenzeichen: 32-1
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nördlich der Endhaltestelle „Preungesheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3725 entstanden aus Vorlage: OF 511/10 vom 23.01.2023 Betreff: Schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nördlich der Endhaltestelle "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten, 1. die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 über die Endhaltestelle "Preungesheim" hinaus sinnvoll voranzutreiben, damit das Projekt schnellstens öffentlich vorgestellt und zeitnah umgesetzt werden kann; 2. zu 1. fachliche, auch ehrenamtliche Unterstützung ähnlich den seinerzeitigen, ebenfalls sehr schwierigen Planungen für die Hochbahnsteige in der südlichen Eckenheimer Landstraße zu organisieren und zu ermöglichen. Darüber hinaus bleibt im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu prüfen und zu berichten, 3. welche wesentlichen Änderungen notwendig werden; 4. wie viele Bäume gefällt werden müssen; 5. wie insbesondere das sehr enge, aber auch sehr wichtige Teilstück zwischen August-Schanz-Straße und Berkersheimer Weg sinnvoll geregelt werden kann; 6. wie die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße künftig möglichst verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1579 Aktenzeichen: 92-10
Parken in der östlichen August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 537/10 Betreff: Parken in der östlichen August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen und gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, das Parken in der östlichen August-Schanz-Straße zu erleichtern. Insbesondere im Bereich der Hausnummern 38 bis 46 soll jeweils ein Stellplatz freigegeben werden. Begründung: Die Stellplatzsituation ist dort sehr angespannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 537/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenParkandride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3493 entstanden aus Vorlage: OF 487/10 vom 14.12.2022 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem ehemaligen Rodenstockg elände in der August-Schanz-Straße zwischen den Hausnummern 23 a und 27 ein Park-and-ride-Parkhaus errichtet werden könnte. Begründung: Immer noch suchen viele Einpendler in Höhe von Autobahnausfahrten und Einfallstraßen nach Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge abzustellen und nutzen dazu auch das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße. Damit verringert sich die Parkfläche für die Arbeitenden im Gewerbegebiet, sodass auch in den umliegenden Wohngebieten vermehrt geparkt wird. Dies wiederum führt zu Konflikten mit den Bewohnern, was durch ein großes Parkhaus vermieden werden könnte. Mittelfristig ergänzt dieses Park-and-ride-Parkhaus das Verkehrskonzept für den ÖPNV in Frankfurt mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 96 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2140 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 entstanden aus Vorlage: OF 514/10 vom 23.01.2023 Betreff: Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße künftig insgesamt sachlich und fachlich mehr als bisher gestärkt werden kann; 2. wie insgesamt eine Kooperation mit allen Eigentümern zur ganzheitlichen Nutzungserweiterung der Grundstücke auch im städtischen Interesse erreicht werden kann, um das Gewerbegebiet tatsächlich zu stärken; dies gilt in den Bereichen der ruhenden und fließenden Verkehre sowie bezüglich der sonstigen Nutzbarkeit der vorhandenen Grundstücke; 3. wie insbesondere mit den Eigentümern der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße geklärt werden kann, wie die bisher schwierige Verkehrserschließung des Gewerbegebietes mit Blick auf die zusätzlich schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 verbessert werden kann; 4. ob die bisherige Beschränkung von Discountern durch Verbote überdacht werden kann; entsprechende Beschränkungen (vgl. auch 1. bis 3.) erscheinen fraglich und sollten überprüft werden, nachdem auch sonst teils gewerbefremde Nutzungen vor Ort zugelassen wurden und Investitionen durch Verbote eher unterbleiben werden, obwohl dies auch im öffentlichen Interesse sinnvoll wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Aufsuchende Energieberatung für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Kleingewerbe im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 496/10 vom 14.12.2022 Betreff: Aufsuchende Energieberatung für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Kleingewerbe im Ortsbezirk 10 Vorgang: OM 2688/22 OBR 10; ST 2686/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die aufsuchende Energieberatung im Ortsbezirk 10 auf Personen und Gewerbetreibende ausgeweitet werden kann, deren Einkommen und Einnahmen für den Bezug von öffentlichen Transferleistungen zu hoch sind; 2. wie der Magistrat sicherstellt, dass auch Kleingewerbe, Freizeiteinrichtungen (besonders im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße), Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden qualifizierte Energieberatung vor Ort erhalten. Begründung: In der Stellungnahme vom 05.12.2022, ST 1686, informiert der Magistrat über die erfolgreiche aufsuchende Energieberatung der Caritas für einkommensschwache Menschen. Sowohl die Beratungsangebote als auch die Ausbildung der Energieberatenden sind überwiegend auf Personen mit Bezug von finanziellen Transferleistungen (wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder Kurzarbeitergeld) ausgerichtet. Die Inflationsrate ist auf zehn Prozent gestiegen. Die Kosten für Lebenshaltung, Mobilität, Wohnen und Energie übersteigen oft die Einnahmen auch der Haushalte, die nicht für den Bezug von öffentlichen Transferleistungen qualifizieren. Auch Kleingewerbetreibende müssen Energie sparen. So fehlen in diesem Bereich ausreichende Beratungskapazitäten und eine städtische Anlaufstelle für eine qualifizierte Vermittlung von geeigneten Energieberatungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2688 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2686 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 915 Aktenzeichen: 79 2
Planänderungen der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2022, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 388/10 vom 29.08.2022 Betreff: Planänderungen der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg Vorgang: M 34/05; M 151/10; B 94/18; OM 4152/19 OBR 10; OM 5484/19 OBR 10; ST 528/20;ST 1620/20; OM 7265/21 OBR 10; ST 1920/21 Der Ortsbeirat erhielt am 16.07.2022 überraschend die Information, dass der Magistrat die Trassenführung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg aktuell gänzlich neu plane. In Ermangelung verfügbaren Raumes vermutet der Ortsbeirat deshalb, dass die Schienen ab der Jean-Monnet-Straße nunmehr im Straßen- und nicht wie bislang bekannt im Gehwegbereich verlegt werden sollen. Es gibt gravierende Gründe vor Ort, welche auch gegen solche Überlegungen sprechen und deshalb auf massive Ablehnung bei den Bürgerinnen und Bürgern am Frankfurter Berg stoßen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, im Rahmen einer zeitnahen Ortsbeiratssitzung den Ortsbeirat 10 in die Hintergründe sowie die aktuellen Planungsüberlegungen einzubinden und frühzeitig dessen Expertise einzuholen bzw. zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 34 Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 94 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4152 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5484 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 528 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1920 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 404 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 796 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 21.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2304, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 92-10
Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 363/10 vom 21.06.2022 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Eckenheimer Landstraße wie den Oeder Weg von ihrem Ende bis zur Gummersbergstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Begründung: Mit der Umwandlung des Oeder Wegs zur Fahrradstraße gibt es nun eine durchgehende sehr schnelle und komfortable Radverbindung vom Eschenheimer Tor über die Eckenheimer Landstraße bis zur Gummersbergstraße. Allerdings ist der Anschluss Richtung Norden durch die Eckenheimer Landstraße für Radfahrer trotz Tempo-30-Zone wenig attraktiv, da sie gegen die Einbahnstraße führt und die Kraftfahrer leider häufig die notwendige Rücksichtnahme missen lassen. Andererseits ist die Straße aber von Belag und Ausrichtung ohnehin schon auf eine Radstraße hin entwickelt und zudem durch die Jean-Monet-Straße in diesem Bereich als Durchgangsstraße nicht nötig. Insofern bietet es sich an, sie wie den Oeder Weg zur Fahrradstraße umzuwandeln, zumal hier nicht einmal ein störender Bus verkehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-2
Spiegel für die Ausfahrt Kirschwaldparkplatz Ost
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2292 entstanden aus Vorlage: OF 261/9 vom 10.05.2022 Betreff: Spiegel für die Ausfahrt Kirschwaldparkplatz Ost Der Magistrat wird gebeten, gegenüber des nördlichen Ausgangs des Parkplatzes in der Kirschwaldstraße einen Spiegel anzubringen, der einen wechselseitigen Einblick in den Weg und in den parallel zur Jean-Monnet-Straße verlaufenden Fahrradweg ermöglicht. Begründung: Der parallel zur Jean-Monnet-Straße verlaufende (Rad-)Weg wird gut genutzt und ist an dieser Stelle in Richtung Norden abschüssig. Das bedeutet, dass dort eher flott gefahren wird. Von links biegt spitz und schwer einsehbar ein Fußweg vom Kirschwaldparkplatz ein, der zum rückwärtigen Eingang der Freien Waldorfschule führt. Da dieser Weg von Schülern und Eltern stark frequentiert wird, kommt es dort regelmäßig zu Gefahrensituationen, da die Verkehrsteilnehmenden sich gegenseitig nicht sehen können. Hier könnte mit einer einfachen Maßnahme leicht Abhilfe geschaffen und die Gefahrensituation deutlich entschärft werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2110 Aktenzeichen: 66 7
Energetische Situation von Gewerbebetrieben im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2051 entstanden aus Vorlage: OF 303/10 vom 18.04.2022 Betreff: Energetische Situation von Gewerbebetrieben im Ortsbezirk 10 Vor dem Hintergrund des drohenden Energie-Einfuhrstopps aus Russland wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. welche Gewerbebetriebe im Ortsbezirk 10 hohe Energiemengen für Prozesswärme, Maschinenbetrieb in der Produktion und Diesel für den Transport benötigen; 2. ob es eine Liste von Abschaltung bedrohter Betrieben z. B. im Gewerbebetrieb August-Schanz-Straße gibt; 3. ob er plant, für die betroffenen Unternehmen einen Umstiegsplan auf erneuerbare Energien zu erarbeiten. Begründung: Die hohen Energiepreise sind besonders für viele Gewerbebetriebe von existenzieller Bedeutung. Sollten die Strompreise weiter steigen und die Gasversorgung drastisch sinken oder gar ausfallen, müssten einige Betriebe ihre Produktion einstellen. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt, dass die weitere Verbrennung von fossilen Brennstoffen die Rechte nachfolgender Generation verfassungswidrig einschränkt. Daher ist es notwendig zu wissen, welche Unternehmen betroffen sein könnten und wie der Magistrat diesen hilft, so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1872 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 91 50
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2037 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Möglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße bestehen; 2. welche baulichen und baurechtlichen Einschränkungen entfallen oder reduziert werden können; 3. ob auch Rechenzentren angesiedelt werden können; 4. ab wann und wie zumindest die seit Jahren ansässigen Discounter ihren jeweiligen Bedarfen auch über eine größere Verkaufsfläche auf den bestehenden Grundstücken besser gerecht werden können; 5. wie die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Homburger Landstraße und zur A 661 in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern deutlich verbessert werden kann. Dies auch mit Blick auf die Planungen für eine Trasse der dann dort oberirdisch fahrenden Bahnen der U-Bahn-Linie U 5. Begründung: Gewerbeflächen sind gerade in Frankfurt rar. So wäre es zum Beispiel nicht gut, wenn nicht zeitgemäße Beschränkungen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße direkt oder indirekt an anderer Stelle zu weiterer Versieglung von Flächen führen oder die jeweiligen Nutzungen vor Ort vermeidbar eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00
Hölderlinpfad zwischen Hügelstraße und Brücke über die JeanMonnetStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1890 entstanden aus Vorlage: OF 275/10 vom 08.03.2022 Betreff: Hölderlinpfad zwischen Hügelstraße und Brücke über die Jean-Monnet-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Hölderlinpfad zwischen Hügelstraße und Brücke über die Jean-Monnet-Straße entlang der Gebrüder-Hommel- Anlage nicht mehr begehbar ist und wie hier Abhilfe geschaffen werden kann. Begründung: Der Hölderlinpfad ist eine wichtige Wanderroute. Eine solche Unterbrechung ist nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1560 Aktenzeichen: 66 2
Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 229/10 vom 30.01.2022 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Homburger Landstraße zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U 5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrerin bzw. Radfahrer plötzlich auf einer bis zu dreispurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1347 Aktenzeichen: 66 2
Stand der Arbeiten zum Ausbau der Linie U 5 zum Bahnhof „Frankfurter Berg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 172 entstanden aus Vorlage: OF 29/10 vom 18.05.2021 Betreff: Stand der Arbeiten zum Ausbau der Linie U 5 zum Bahnhof "Frankfurter Berg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Stand die Arbeiten zum Ausbau der Linie U 5 zum Bahnhof "Frankfurter Berg" zwischenzeitlich erreicht haben. Begründung: Der Ausbau der Linie U 5 ist nach dem Ausbau der Main-Weser-Bahn-Strecke das wichtigste Verkehrsinfrastrukturprojekt im Ortsbezirk 10. Bei diesem werden wichtige Begleitmaßnahmen erforderlich, etwa die frühzeitige Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße für deren Planungssicherheit sowie Ersatzpflanzungen für dem Bau zum Opfer fallende Bäume, die sorgfältig geplant und vorbereitet werden sollten. Hierzu kann die Erfahrung des Ortsbeirats 10 wesentlich beitragen. Es ist deshalb erforderlich, dass er und die Bürger im Ortsbeirat zeitnah über den aktuellen Stand der Planungen für den Ausbau informiert werden, damit er dann Anregungen zur Bewältigung der zu erwartenden Probleme machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1919 Antrag vom 11.11.2021, OF 155/10 Auskunftsersuchen vom 30.11.2021, V 253 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 69 0
Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet KarlvonDraisStraße und Jean-Monnet-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6045 entstanden aus Vorlage: OF 898/10 vom 17.12.2019 Betreff: Bebauungsplan für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße Der Magistrat wird gebeten, für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße sowie das Gelände zwischen dem Gewerbegebiet K arl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße einen Bebauungsplan aufzustellen, der für das erstere Gebiet eine Wohnbebauung mit drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und das letztere eine Gewerbenutzung unter Ausgleich für den Grüngürtel vorsieht. Begründung: Der Magistrat hat mitgeteilt, dass für dieses Gebiet kein Bebauungsplan vorgesehen ist. Insbesondere für das Brachgelände zwischen Hügelstraße und Peter-Henlein-Straße ist eine Baugenehmigung im Rahmen des Einfügens aber sehr schwierig, weil es rund um das Gelände die unterschiedlichsten Bauformen gibt: Einfamilien-Reihenhäuser, hohe klassische Vorstadthäuser aus dem späten 19. Jahrhundert, Hofreiten, ein Hochhaus sowie Wohnhäuser mit drei bis vier Vollgeschossen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beplanung dieses Geländes dringend geboten, um sein Potenzial für den Wohnungsbau an dieser bestens erschlossenen Stelle optimal zu erschließen. In diesem Zusammenhang könnte auch das Gebiet zwischen Karl-von-Drais-Straße und Jean-Monnet-Straße für die Gewerbenutzung überplant werden, um für das Gewerbegebiet dringend erforderliche Erweiterungsflächen zu schaffen und Gewerbebetriebe dort zu halten. Ein Ausgleich für die dafür erforderlichen Grüngürtelflächen, die an dieser Stelle mangels Vernetzung nicht optimal wirken, ist zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1463 Aktenzeichen: 61 00
Beleuchtung in der Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5863 entstanden aus Vorlage: OF 890/10 vom 16.12.2019 Betreff: Beleuchtung in der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Dachsberg zwischen der August-Schanz-Straße und der Wohnbebauung Berkersheim mit einer verbesserten Beleuchtung auszustatten. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist der Fußweg von der Huswertstraße bis zur Berkersheimer Wohnbebauung sehr schlecht ausgeleuchtet, gerade in der dunklen Jahreszeit ein wenig Sicherheit vermittelnder, unangenehm zurückzulegender Abschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1268 Aktenzeichen: 91 52
Ehemaliges „Rodenstock“-Gelände/August-Schanz-Straße 23
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 920/10 Betreff: Ehemaliges "Rodenstock"-Gelände/August-Schanz-Straße 23 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, Auskunft zu erteilen, ob hier eine wohnwirtschaftliche Nutzung möglich ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 920/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenFehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5556 entstanden aus Vorlage: OF 884/10 vom 15.12.2019 Betreff: Fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann im Ortsbeirat 10 endlich die Planungen für die bisher fehlenden Ampelanlagen beziehungsweise Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661 öffentlich vorgestellt werden können. Hierbei erscheint sehr fraglich, ob mit der Umsetzung bis zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 gewartet werden muss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Kreuzungsbereichen an der August-Schanz-Straße und am Wacholderweg gefährliche Situationen und vermeidbare Staus entstehen. Begründung: Da die Verhältnisse auf der Homburger Landstraße seit Jahren unverändert sind und lediglich die Planungen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu berücksichtigen sind, ist es nicht länger hinnehmbar, dass die dringend erwarteten Planungen nicht vorgestellt wurden. Umgehende Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 706 Aktenzeichen: 32 1
Gehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 886/10 Betreff: Gehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnunterführung mit mindestens einem befestigten Fußgänger-Gehweg und einer entsprechenden Beleuchtung auszustatten. Begründung: Gerade mit Blick auf Umweltschutz müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Fahrradverkehr sichere Wege nutzen können. Religiöse sowie sportliche Einrichtungen und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten in der August-Schanz-Straße werden gerne und intensiv aufgesucht, wie uns betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den benachbarten Quartieren Frankfurter Bogen und Alt-Preungesheim berichten. Somit birgt die derzeitige unbeleuchtete Huswertstraße von der Unterführung unter der A 661 bis zur Straße Am Dachsberg eine große Gefährdung für ihre fußläufigen Nutzerinnen und Nutzer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 886/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenStadtpolizei soll die Gesamtsituation an der Karl-von-Drais-Straße überwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5483 entstanden aus Vorlage: OF 873/10 vom 12.11.2019 Betreff: Stadtpolizei soll die Gesamtsituation an der Karl-von-Drais-Straße überwachen Vorgang: OM 4783/19; ST 1852/19 Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass der Magistrat laut der Stellungnahme vom 16.09.2019, ST 1852, die Städtische Verkehrspolizei ausdrücklich aufgefordert hat, sich der Situation in der Karl-von-Drais-Straße anzunehmen. Die Stadtpolizei soll dort aber nicht nur Radfahrer kontrollieren, sondern die Gesamtgefahrensituation, insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr, die durch den Anfahrtverkehr der Eltern für die Kita Tatütata und die Walldorfschule, das ständige Zuparken der Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud-Straße und die Nichtbeachtung der geradeaus fahrenden Radfahrer in die Karl-von-Drais-Straße seitens des Kfz-Verkehrs sowie das Zuparken der Halteverbotszone auf der Brücke über die Jean-Monnet-Straße entsteht. So soll sie auch die Gefahrensituation dort insbesondere für die jugendlichen Fahrradfahrer entschärfen. Begründung: Die Karl-von-Drais-Straße ist zusammen mit der Sigmund-Freud-Straße eine extrem wichtige Radroute für Frankfurt Nord-Ost. Auf dieser sind gerade im morgendlichen Berufsverkehr insbesondere die Schüler, die dort zur Wöhlerschule, Walldorfschule, den Schulen an der Fritz-Tarnow-Straße und zu den anderen Schulen in der Innenstadt auf dem Rad unterwegs sind, sehr gefährdet. Das liegt daran, dass der Fahrradschutzstreifen in der Sigmund-Freud-Straße und die Hinführung dahin im Berufsverkehr ständig zugeparkt sind, ohne dass sich die Städtische Verkehrspolizei trotz Hinweisen aus dem Ortsbeirat jemals darum gekümmert hätte, und außerdem die ihre Kinder mit dem Auto zur Walldorfschule bringenden Eltern in der Karl-von-Drais-Straße und Kirschwaldstraße leider wenig Rücksicht auf die Schüler auf dem Rad nehmen. Dabei wird in der Kirschwaldstraße die Halteverbotszone auf der Brücke über die Jean-Monnet-Straße ständig zugeparkt, sodass die sich dort begegnenden Kraftfahrzeuge die Fahrradfahrer regelrecht wegdrängen. Insofern erfordert die Gesamtsituation im morgendlichen Berufsverkehr dringend einen ordnenden Eingriff durch die Städtische Verkehrspolizei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4783 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1852 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 580 Aktenzeichen: 32 4
Sehr hohe Lkw-Dichte seitens SAFAR im öffentlichen Raum in Eckenheim und in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5221 entstanden aus Vorlage: OF 836/10 vom 07.10.2019 Betreff: Sehr hohe Lkw-Dichte seitens SAFAR im öffentlichen Raum in Eckenheim und in Preungesheim Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, gebeten, nach Lösungen zu suchen, die es SAFAR ermöglichen, Lkws auf einem dafür geeigneten Grundstück abstellen zu können. Begründung: SAFAR hat sich erfreulicherweise in Preungesheim stark erweitert. Es wäre zu begrüßen, wenn die hohe Lkw-Dichte im Bereich der August-Schanz-Straße, der Homburger Landstraße und der Gießener Straße deutlich verringert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 358 Aktenzeichen: 61 1
Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 761/10 vom 04.06.2019 Betreff: Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt zu veranlassen, baldmöglichst die Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße in den Griff zu bekommen. Dazu ist eine Regulierungsampel vor der Endhaltestelle der Buslinie 39 so einzurichten, dass der Verkehr aus Bad Vilbel so zurückgehalten wird, dass sich der Bus in den Verkehr einreihen und einigermaßen fahrplangerecht bis zur Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 gelangen kann. Daneben ist zu prüfen und zu berichten, wie einerseits die Rückstaus auf dem Dachsberg in die Homburger Landstraße und bis nach Berkersheim zurück sowie die unerlaubten Ausfahr- und Einbiegemanöver von einem Supermarktparkplatz, um einfacher in die/von der August-Schanz-Straße zu kommen, verhindert werden können. Begründung: Berkersheim verfügt nur über eine einzige Verbindung Richtung Innenstadt über die Straße Am Dachsberg, was auch so bleiben soll. Dann muss aber sichergestellt werden, dass der Bus und die Berkersheimer Anwohner - auch wenn Bauarbeiten in den angrenzenden Straßen erfolgen - noch in vertretbarer Zeit diese Straße passieren können. Durch diese Baumaßnahmen wird deutlich, dass diese Straße einen Durchgangsverkehr aufnehmen muss, für den sie als Straße mit Wohnbebauung schlicht nicht geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1851 Aktenzeichen: 32 1
Radweg auf der Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzungen Am Dachsberg und AugustSchanzStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4294 entstanden aus Vorlage: OF 695/10 vom 03.02.2019 Betreff: Radweg auf der Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzungen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer von Preungesheim zum Frankfurter Berg eine Spur für Fahrradfahrer eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1057 Aktenzeichen: 32 1
Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4145 entstanden aus Vorlage: OF 665/10 vom 07.01.2019 Betreff: Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße Der Magistrat wird gebeten, den bisher fehlenden Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße an der Kreuzung mit der August-Schanz-Straße schnell stmöglich einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße gehört zu den unübersichtlichsten und gefährlichsten Stellen im Ortsbezirk 10. Ein etwaiges Warten auf die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 ist somit nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2051 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1910 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 872 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1982 Aktenzeichen: 32 1
Differenzierungsräume für die Berkersheimer Schule ab Jahreswechsel
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 647/10 Betreff: Differenzierungsräume für die Berkersheimer Schule ab Jahreswechsel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er die nötigen Differenzierungsräume für die Berkersheimer Schule ab Jahreswechsel zur Verfügung stellen will, wenn Kinder aus dem Flüchtlingsheim an der August-Schanz-Straße in die Schule aufgenommen werden werden. Begründung: Die Baustelle für das Flüchtlingsheim an der August-Schanz-Straße ist nach Augenschein voll im Plan, so dass nach den Aussagen der zuständigen Stellen damit zu rechnen ist, dass ab Jahreswechsel Kinder von dort in der Berkersheimer Schule aufgenommen werden werden. Zu deren guter Integration wäre es erforderlich, dass dort Differenzierungsräume zur Verfügung stünden. Da die Baustelle für die neue Berkersheimer Schule aber leider alles andere als im Plan ist und die Raumsituation in der alten Berkersheimer Schule bereits gegenwärtig für das Programm der Schule als Europaschule vollkommen unzureichend, müssen diese Differenzierungsräume dringend anderweitig beschafft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO II, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2018 Die Vorlage OF 647/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWie sieht der aktuelle Zeitplan für die Eröffnung der neuen Berkersheimer Schule aus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 618/10 Betreff: Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Eröffnung der neuen Berkersheimer Schule aus? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: - ob der dem Ortsbeirat genannte Termin für die Eröffnung der neuen Berkersheimer Schule im Januar 2019 gehalten werden kann, - wenn nicht, ob die neue Schule vor Eröffnung der Flüchtlingsunterkunft an der August-Schanz-Straße eröffnet werden kann, - wenn auch letzteres nicht der Fall sein sollte, ob ausreichende Differenzierungsräume zur Verfügung stehen werden, um die Eingliederung der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft zu erleichtern. Begründung: Dem gegenwärtigen Anschein nach sind noch sehr viele Arbeiten zu erledigen, bis die neue Berkersheimer Schule in Betrieb genommen werden kann. Der dem Ortsbeirat für die endgültige Eröffnung genannte Termin im Januar 2019 erscheint deshalb zunehmend unrealistisch. Das ist deshalb problematisch, weil die neue Schule nach Aussage des Sozialdezernats auch die Kinder aus der im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft in der August-Schanz-Straße aufnehmen soll. Durch das gegenwärtige Betreiben der Berkersheimer Schule mit drei ersten Klassen im alten Gebäude sind die Raumverhältnisse dort aber bereits derartig begrenzt, dass schon der von der Schule üblicherweise angebotene Unterricht kaum gehalten werden kann. Eine notwendige Differenzierung für die Integrierung der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft erscheint so kaum möglich. Insofern ist rechtzeitige Erstellung eines "Plans B" dringend erforderlich, sollte die Schule nicht im Januar 2019 eröffnet werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1031 2018 Die Vorlage OF 618/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenLED-Beleuchtung mit Bewegungsmeldern für Fuß- und Radweg westlich der Jean-Monnet-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3739 entstanden aus Vorlage: OF 519/9 vom 20.09.2018 Betreff: LED-Beleuchtung mit Bewegungsmeldern für Fuß- und Radweg westlich der Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 4356/15 OBR 9; ST 1535/15 Der Magistrat wird gebeten , den Fuß- und Radweg entlang der Jean-Monnet-Straße mit einer über Bewegungsmeldern geschalteten LED-Beleuchtung zu versehen, die den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes mit der Sicherheit für Nutzerinnen und Nutzer in Einklang bringt. Begründung: Dieser viel genutzte Weg ist stark abschüssig und teilweise uneben, was abends und in der dunklen Jahreszeit sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Radfahrerinnen und Radfahrer zur Gefahr werden kann. In der Vergangenheit hat der Magistrat wiederholt dargelegt (zuletzt 2015 in der ST 1535), dass die Beleuchtung des Weges mit der Zielsetzung des Natur- und Landschaftsschutzes unvereinbar sei. Die über Bewegungsmelder geschaltete LED-Straßenbeleuchtung ist eine innovative Technologie, die bereits in mehreren Gemeinden eingesetzt wird. Damit werden Straßen- oder Wegabschnitte nur dann mit voller Lichtstärke beleuchtet, wenn sie tatsächlich genutzt werden. Ansonsten wird die Beleuchtung ausgeschaltet oder heruntergedimmt, was nicht nur insektenfreundlich, sondern auch stromsparend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4356 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1535 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 517 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 24.01.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Verkehrskonzept im Gewerbegebiet „August-Schanz-Straße“ der aktuellen Entwicklung anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3728 entstanden aus Vorlage: OF 590/10 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrskonzept im Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" der aktuellen Entwicklung anpassen Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrskonzept des Gewerbegebietes in der August-Schanz-Straße dringend der aktuellen Entwicklung anzupassen. Auch wird der Magistrat gebeten zu berichten, - welche Maßnahmen vonseiten des Verkehrsdezernates eingeleitet wurden bzw. vorgesehen sind, nachdem dieses Gewerbegebiet in den letzten Jahren deutlich gewachsen ist und weiter wachsen wird; - welche Maßnahmen eingeleitet wurden, nachdem in der jüngsten Vergangenheit betroffene Gewerbetreibende verstärkt die Verkehrsdelikte angezeigt haben. Begründung: Zurzeit besteht erhöhter Parkdruck für Pkws, da Teile des öffentlichen Parkraums von Fahrzeugen genutzt werden, die entweder nicht angemeldet sind und/oder über den rechtlichen Zeitrahmen hinweg dort abgestellt werden. Die Straßenführung wird an besonders gefährdeten Stellen von Fahrzeugen eines Gewerbetreibenden verkehrswidrig genutzt, sodass die Zufahrt für andere Lkws blockiert wird. Die Zufahrt auf den Dachsberg wie auch auf die Homburger Landstraße ist während des angespannten Vormittags- und Feierabendverkehrs nur unter großen Schwierigkeiten möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 91 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 516/9 Betreff: Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird im Anschluss an OM 3377 aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob eine direkte Straßenanbindung des Planungsgebiets "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" an die Jean-Monnet-Straße geschaffen werden kann. Begründung: Wie bei der Präsentation der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs zum Planungsgebiet "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" deutlich wurde, sorgen sich die Bürger, die bereits in diesem Bereich bzw. entlang der sich anschließenden Erschließungsstraßen wohnen, vor allem darum, wie der zu erwartende zusätzliche Verkehr auf den vorhandenen Straßen bewältigt werden kann. Bislang ist eine Erschließung ausschließlich über den Berkersheimer Weg vorgesehen. Unabhängig davon, ob zwei oder drei Straßen aus diesem Gebiet auf den Berkersheimer Weg führen, bestehen Bedenken, ob die Kapazitäten des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und der Eschersheimer Landstraße auf der Höhe des Platzes Am Weißen Stein ausreichen, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Wegen des weiteren, aus den Baugebieten am Frankfurter Berg und Bonames zu erwartenden Verkehrs wird auf die OM 3377 ausdrücklich Bezug genommen. Eine direkte Anbindung an die Jean-Monnet-Straße, die nicht über die Amöneburger Straße führt, könnte auch von den Bewohnern des Gebiets Im Geeren genutzt werden und so zu einer weiteren Entlastung des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und des Platzes Am Weißen Stein führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1008 2018 Die Vorlage OF 516/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenUnfallentwicklung an der Ausfahrt August-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3443 entstanden aus Vorlage: OF 567/10 vom 24.07.2018 Betreff: Unfallentwicklung an der Ausfahrt August-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Unfallsituation im Bereich der Ausfahrt Augu st-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße im Vergleich vor den Baumaßnahmen der Bushaltestelle, des Radweges und des Zebrastreifens und danach entwickelt hat. Begründung: Vorliegende Informationen lassen den Schluss zu, dass sich in diesem Bereich ein Unfallschwerpunkt entwickelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1957 Aktenzeichen: 61 10
Errichtung einer Blitzanlage Ecke Jean-Monnet-Straße/Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 439/10 Betreff: Errichtung einer Blitzanlage Ecke Jean-Monnet-Straße/Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Errichtung einer Blitzanlage an der Ecke Jean-Monnet-Straße und Hügelstraße möglich ist. Begründung: An der Ecke Jean-Monnet-Straße / Hügelstraße kommt es immer wieder zu Rotlichtverstößen mit Gefährdung der Fußgänger*innen. Da sich dort das Aja-Textor-Goethe Haus befindet, sind dort proportional viele schlecht zu Fuß gehende unterwegs. Dort sollte unbedingt Abhilfe geschaffen werden mit Hilfe einer Blitzanlage. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 719 2018 Die Vorlage OF 439/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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