Prüfung der von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Alternative zum Baugebiet Berkersheim-Ost
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B
451 Betreff:
Prüfung der von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Alternative zum
Baugebiet Berkersheim-Ost Vorgang: A 801/15 SPD Zu 1. Das Baugebiet Berkersheim Ost umfasst 29
Grundstücksparzellen. Zu 2. Ca. 1/5 der Fläche befindet sich in städtischem
Eigentum. Zu 3. Berkersheim Süd umfasst ca. 125
Grundstücksparzellen. Zu 4. Ca. 3/4 der Fläche sind in städtischem Eigentum.
Zu 5. Gemäß der Fortschreibung des
Wohnbauland-Entwicklungsprogramms 2015 (Erhebungsstand: Juli/August 2014) ist
im Baugebiet Berkersheim Ost die Entwicklung von voraussichtlich 200
Wohneinheiten vorgesehen (B 117 2015). Zu 6. Die an Berkersheim Süd nord-/nordöstlich angrenzende
Bebauung ist im Geschosswohnungsbau errichtet. Eine solche Struktur wäre hier
aufzunehmen. Eine Quantifizierung von möglichen Wohneinheiten ist derzeit
allerdings nicht möglich, da ein städtebauliches Konzept nicht vorliegt.
Zu 7. Berkersheim Ost müsste über die nordöstlichen
Verlängerungen der Straßen "An der Roseneller" und "Am Hohlacker"
erschlossen werden. Über die Kosten können derzeit keine Aussagen gemacht
werden. Zu 8. Das Gebiet Berkersheim Süd müsste an die Straßen "Am
Dachsberg" und "Am Schieferstein" angebunden werden. Planungsrechtlich ist hier
bereits eine nicht weiter verfolgte Straßenverbindung vom Südende der Straße
"Am Schieferstein" zur Straße "Am Dachsberg" gesichert. Über die Kosten können auch hierzu
derzeit noch keine Aussagen gemacht werden. Zu 9. Zur Erschließung des Baugebiets Berkersheim Ost
müsste das Wohngebiet "An der Roseneller" / "Am Hohlacker" durchquert werden.
Bei einer Änderung des Gebietszuschnitts könnte eine Erschließung über die
Verlängerung der Straße "Am kalten Berg" erfolgen. Die Haupterschließung der Fläche in Berkersheim Süd
müsste über die Straße "Am Dachsberg erfolgen". Hierfür müssten keine
Berkersheimer Wohngebiete durchquert werden. Zu 10. Berkersheim Ost liegt in Fußgängerentfernung zum
S-Bahnhaltepunkt Berkersheim und hat somit einen leistungsfähigen Anschluss an
den ÖPNV. Die Fläche in
Berkersheim Süd grenzt an die Straße "Am Dachsberg" an, durch die die Buslinie
39 verläuft. In einer Entfernung von ca. 200 Metern liegt die Bushaltestelle
"August-Schanz-Straße / Dachsberg" und in einer Entfernung von ca. 500 Metern
die Endhaltestelle der U 5. Nach den Qualitätskriterien des Nahverkehrsplanes
der Stadt Frankfurt am Main liegt das Gebiet somit nicht mehr im Einzugsbereich
der U-Bahnstation "Preungesheim". Zu 11. In beiden Gebieten ist mit Grundwasserpegeln zu
rechnen, die üblicherweise so tief liegen, dass es durch die Bauwerksgründungen
sowie durch die Keller- und Tiefgaragengeschosse von Wohngebäuden zu keinen
Eingriffen in den Grundwasserkörper kommt. Auswirkungen auf die
Grundwasserströme sind daher bei beiden Gebieten nicht zu erwarten. Zu 12. Beide Gebiete unterliegen deutlichen
Verkehrslärmeinflüssen. Berkersheim Ost ist durch Verkehrslärm der B 3 a und in
geringerem Umfang durch Bahnlärm betroffen. Das Gebiet Süd weist in einem
schmalen Abschnitt im Süden höhere Belastungen (durch BAB A661 in Verbindung
mit Am Dachsberg) auf. Das
Kartenwerk der Lärmkartierung Hessen liefert ein Indiz, dass das Gebiet Süd
insgesamt von höheren Lärmimmissionen (Straßenlärm) betroffen ist als das
Gebiet Ost. Verlässliche Aussagen hierzu und zu möglichen Abschirmungsmaßnahmen
müssten über entsprechende Lärmgutachten ermittelt werden. Zu 13. Verpflichtungen zum Lärmschutz unterliegen dem
Verursacherprinzip. Deshalb wären alle erforderlichen Schallschutzmaßnahmen
bezüglich des Straßenverkehrslärms von der Stadt zu tragen. Eine Refinanzierung
durch die von den Schutzmaßnahmen profitierenden Grundstückseigentümer, sowohl
in den Neubaugebieten als auch in den bestehenden Wohngebieten, ist jedoch über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen möglich. Aussagen zu Art und Umfang der
erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen sind derzeit nicht möglich und somit die
finanziellen Aufwendungen zurzeit nicht zu beziffern. Bezüglich des Bahnlärms geht der Magistrat davon aus,
dass mit dem geplanten 4. Gleis an der Main-Weser-Bahn und dem dadurch
erstellten Lärmschutz keine darüber hinausgehenden aktiven
Lärmschutzmaßnahmen für das Baugebiet Berkersheim Ost getroffen werden müssen.
Dies ist im Rahmen des Planverfahrens konkret zu überprüfen. Zu 14. Ein Heranrücken von Wohnbebauung an ein bestehendes
Gewerbegebiet ist prinzipiell planungsrechtlich zu bewältigen und führte aber
im Fall einer Beplanung zu Einschränkungen in der Zulässigkeit vorhandener und
geplanter gewerblicher Nutzungen. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der
Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stv.-V vom 13.05.2004, § 7268) legt für
das GE August-Schanz-Straße ein "erweitertes Nutzungsspektrum fest". Das
Gewerbegebiet an der August-Schanz-Straße ist dem entsprechend
immissionstechnisch nicht eingeschränkt. Würde ein Baugebiet Berkersheim Süd
von Osten her heranrücken, müsste der direkt an das Gebiet angrenzende
Gewerbestreifen (östlich der August-Schanz-Straße) hinsichtlich der Immissionen
eingeschränkt werden, was absehbar zu Konflikten mit den genehmigten
Gewerbebetrieben führte und zudem nicht der Beschlusslage zur
Gewerbeflächensicherung entspräche. Alternativ müssten Lärmschutzwände (wie
etwa zum Wohngebiet "Edwards Gardens" im Norden) im Wohnquartier errichtet oder
Abstandsstreifen eingeplant werden oder weniger sensible Nutzungen, wie etwa
Büroflächen, die aber nicht als städtebaulich sinnvoll erscheinen, als Puffer
vorgesehen werden. Durch eine
heranrückende Wohnbebauung können die für einen emittierenden Betrieb geltenden
immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt werden. Dies könnte
zur Folge haben, dass ein Betrieb auf seiner Fläche nicht mehr im bisherigen
Umfang agieren kann und deshalb Abwehransprüche geltend machen könnte.
Besonders kritisch ist dabei der Nachtzeitraum, für den besonders strenge
Anforderungen gelten. Zu 15. Stadtklima Das geplante Wohnbaugebiet Berkersheim Ost befindet
sich vollständig in der Kategorie 1 "Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen und
Hangwinde" des Klimaplanatlas Frankfurt am Main (2009), die Flächen werden
damit als sehr wichtig, zu erhalten und zu schützen eingestuft. Aufgrund ihrer
windoffenen Struktur fungiert sie zugleich auch als Luftleitbahn (für Winde aus
Ost und Nordost). Der
Alternativvorschlag "Berkersheim Süd" befindet sich größtenteils in der
Kategorie 2 "Frischluft- und Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen und Hangwinde",
diese Flächen werden als wichtig, zu erhalten und zu schützen eingestuft. Ein
geringer Flächenanteil befindet sich in der Kategorie 3 "Mischklimate, Wirkung
von Luftleitbahnen nachweisbar". Diese Kategorie bezeichnet wichtige
Ausgleichzonen aufgrund lokaler Zirkulationen, in denen die
Zirkulationsrichtung beachtet werden und die Wärmespeicherung nicht erhöht
werden sollte. Die etwas geringere Wertigkeit resultiert aus der geringeren
Kaltluftproduktivität und der eingeschränkteren Luftleitbahnfunktion. Letztlich
müsste eine Bebauung in beiden Gebieten die Höhe der Windbahnen über
Niveau beachten und vermutlich eine durchlässige Struktur aufweisen. Artenschutz Beide Gebiete haben eine hohe Bedeutung für den
Artenschutz. Berkersheim Ost ist landwirtschaftlich genutzt, Ackernutzung
wechselt sich mit Ackerstreuobst und Streuobstwiesen ab. Ackerstreuobst und
Streuobstwiesen sind geschützt gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 13
Abs. 1 Ziffer 2 HAGBNatSchG, der Flächenanteil dieser Ackerstreifen beträgt
annähernd 25%. Auf den
Flächen in Berkersheim Süd wurden die planungsrechtlich vorgesehenen
Dauerkleingärten nicht umgesetzt. Solche befinden sich nur auf südlichen
Teilflächen am Dachsberg, während größere Teile des Gebiets landwirtschaftlich
genutzt werden bzw. mit dichtem Baumbestand bewachsen sind. Entsprechend finden
sich verschiedene Biotopstrukturen. Der Landschaftsplan zum Regionalen
Flächennutzungsplan definiert hier als Entwicklungsziel ein Biotopverbundgebiet
mit vorrangigem Handlungsbedarf. Biotope mit rechtlicher Bindung nach § 13 (1)
HAGBNatSchG sind zwar nur auf einem geringen Flächenanteil vorhanden, dennoch
ist das Gebiet Berkersheim-Süd eindeutig als das bei weitem wertvollere
einzustufen. Seine strukturreiche Ausstattung mit Gehölzen, durchsetzt mit
zahlreichen alten Obstbäumen und zwischengestreuten offenen Wiesenarealen und
teils verwilderten Freizeitgärten, macht es zu einem ganz außergewöhnlichen
Lebensraum für Insekten, Reptilien, Vögel und Säugetiere. Bei beiden Gebieten
wäre im Planungsfall zu untersuchen, ob sich Auswirkungen auf geschützte Arten
nach BNatSchG in der Wirkzone ergeben können. Zu 16. Eine Anschlussmöglichkeit an die
Trinkwasserversorgung ist in der Regel technisch herstellbar. Die äußere entwässerungstechnische
Erschließung der Baugebiete Berkersheim Ost und alternativ Berkersheim Süd ist
prinzipiell gesichert. Daher bestehen gegen die Realisierung der Baugebiete
seitens der Stadtentwässerung Frankfurt am Main keine grundsätzlichen Bedenken.
Vorteilhaft ist in beiden Fällen, dass in der Gefällerichtung des Geländes
Anschlussmöglichkeiten für die Ableitung des Abwassers bestehen. ln beiden
Baugebieten können Baumaßnahmen erforderlich werden, die zusätzliche
Investitionskosten erfordern. Die Baumaßnahmen ergeben sich aus ggf.
notwendigen Umlegungen von Kanälen, Kanalaufweitungen sowie Auflagen der Oberen
Wasserbehörde im Rahmen der Änderung der bestehenden Einleiterlaubnisse. Zu den
jeweiligen Investitionskosten kann aktuell keine Aussage gemacht werden.
Zu 17. Berkersheim Ost ist in der Fortschreibung des
Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP 2015) mit 200 Wohneinheiten erfasst.
Daraus resultiert ein Bedarf an 9 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder
unter 3 Jahren, 26 Kindergartenplätzen, 20 Plätze für erweiterte schulische
Betreuung und 30 Grundschulplätzen. Entsprechende Annahmen für Berkersheim Süd
können erst nach Vorlage eines städtebaulichen Konzepts getroffen werden.
Zu 18. In Berkersheim besteht aktuell rein rechnerisch ein
Defizit von 14 Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige, welches neben dem
planungsbedingten Bedarf bei der Planung zu berücksichtigen ist. Hierdurch wird
allerdings kein eigenständiger Neubau einer Einrichtung gerechtfertigt. Der
Bedarf könnte z.B. durch Schaffung einer eingeschobenen Einrichtung in einem
mehrgeschossigen Gebäude geschaffen werden. Im Kindergartenbereich ist
Berkersheim aktuell gut versorgt. Der Bedarf an Grundschulplätzen und Plätze
für die erweiterte schulische Betreuung kann nach aktuellem Kenntnisstand
voraussichtlich durch Kapazitäten in der Grundschule Berkersheim bzw. im
geplanten Neubau der Schule am Prämackerweg gedeckt werden. Zu 19. Bei voraussichtlich neu hinzukommenden Einwohnern in
einer Größenordnung von 500 Einwohnern (200 WE Wohnen x 2,5 Personen Belegung)
wäre lediglich ein weiterer rechnerischer Bedarf für Nahversorgung von maximal
300 - 350 m2 BGF (rechnerisch 0,6 - 0,7 m2 BGF/Einwohner) bzw. ca. 210 -
245 m2 Verkaufsfläche notwendig. Dennoch könnten im Rahmen der Ausweisung eines
Wohngebietes zusätzliche Nahversorgungseinrichtungen durch entsprechende
Gebietsausweisung ermöglicht werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des
städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept wäre allerdings die Ausweisung
eines zusätzlichen Standortes grundsätzlich zu prüfen. Darüber hinaus wären in beiden Fällen die bestehenden
Versorgungsmöglichkeiten in den angrenzenden Stadtteilen nutzbar, wobei über
den verkehrlichen Anschluss ein Quartier Berkersheim Süd über kürzere Wege
angebunden werden könnte. Zu 20. Die Wärmeversorgung für ein neues Wohngebiet ist
technisch herstellbar. In welcher Form dies geschehen könnte (z.B. Anschluss an
Fernwärmenetz, Versorgung über Blockheizkraftwerk) kann erst im Rahmen eines
Planverfahrens zusammen mit dem Energiereferat erarbeitet werden. Unweit von
Berkersheim Süd befindet sich am Oberen Ornberg ein Heizkraftwerk der Mainova
AG. Es wäre zu prüfen, inwiefern dieses für die Energieversorgung genutzt
werden könnte. Zu 21. Berkersheim Süd liegt sowohl im
Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt a. M."
vom 28.03.2006 als auch im Grüngürtel gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom
14.11.1991. Von daher bedürfte es sowohl der Aufhebung des Landschaftsschutzes
durch das Regierungspräsidium Darmstadt als auch der Herausnahme aus dem
Grüngürtel. Herausnahme eines oder mehrerer Grundstücke aus dem GrünGürtel ist
nur dann möglich, wenn Grundstücke in mindestens gleichem Ausmaß und
vergleichbarer Qualität an anderer Stelle im GrünGürtel einbezogen werden. Die
Fläche in Berkersheim Ost umfasst mit 7,1 ha etwa die gleiche Größe wie
Berkersheim Süd. Gegen eine Aufhebung des jetzigen Schutzstatus der Fläche in
Berkersheim-Süd spricht jedoch, dass diese Fläche Teil eines zwischen der
Siedlung Frankfurter Berg und Berkersheim verlaufenden Schutzkorridors ist, der
eine Grünverbindung von Preungesheim zum Niddatal bildet. Die Hereinnahme der
Fläche in Berkersheim Ost in diesen Schutzkorridor würde hingegen lediglich die
angrenzende Schutzzone verbreitern, ohne dass dadurch eine neue Grünverbindung
entstünde. Die Bedeutung der Flächen in Berkersheim Ost ist deshalb im Hinblick
auf die Schutzziele des Grüngürtels grundsätzlich schwächer ausgeprägt als die
der Fläche in Berkersheim Süd. Die Entscheidung über die Aufhebung des
Landschaftsschutzes erfolgt im Rahmen der Beteiligung als Träger
öffentlicher Belange durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Zu 22. Für die Entwicklung der Fläche in Berkersheim Süd als
Wohnbauland wären sowohl ein Änderungsverfahren für den RegFNP als auch ein
Zielabweichungsverfahren von den regionalplanerischen Zielen als Vorranggebiet
Regionaler Grünzug, als Vorranggebiet für Natur und Landschaft und
Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen erforderlich. Rein formal könnte der Antrag für ein
RegFNP-Änderungsverfahren für Berkersheim Süd im Rahmen eines
Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan gestellt und im
Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund,
dass für die Fläche Berkersheim Süd zusätzlich eine Herauslösung aus dem
Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel sowie die Durchführung eines
Zielabweichungsverfahrens erforderlich würden, sollte aus Gründen der
Rechtssicherheit ein RegFNP-Änderungsverfahren vor der Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes durchgeführt werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund,
dass mehrheitliche Entscheidungen sowohl in der Regionalen Planungsversammlung
Südhessen wie auch in der Verbandskammer des Regionalverbandes Ballungsraum
Frankfurt / Rhein-Main getroffen werden müssten. Positive Beschlüsse und
wohlwollende fachliche Begleitung vorausgesetzt, geht der Magistrat nach
bisherigen Erfahrungen von einem Zeitfenster von 1,5 bis 2,5 Jahren aus.
Zu 23. Angesichts der aufgezeigten Kollision mit dem
bestehenden Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Beschlusslage zur
Gewerbeflächenentwicklung auf der einen Seite, der natur- und
regionalplanerischen Problematik auf der anderen Seite, hält der Magistrat den
Weg des "Flächentausches", letztlich der Möglichkeit der planungsrechtlichen
Sicherung eines Baugebietes "Berkersheim Süd", für nicht aussichtsreich.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
14.02.2015, A 801
Antrag vom
04.01.2016, OF
923/10
Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1553
Auskunftsersuchen
vom 16.02.2016, V
1582 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10
Versandpaket: 16.12.2015 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR
10 am 19.01.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage B 451 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP
32 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 451 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
49. Sitzung des OBR
10 am 16.02.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (=
Zurückweisung) 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 451 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP
26 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 451 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP
23 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 451 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP
25 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 451 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 5. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Beschlussausfertigung(en): § 651, 5. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 07.11.2016 Aktenzeichen: 61 0