Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen „BerkersheimOst“ im Verhältnis zu „PreungesheimNord/BerkersheimSüd“
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1582
entstanden aus Vorlage:
OF 923/10 vom
04.01.2016 Betreff: Tatsächliche Herstellung einer
Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen "Berkersheim-Ost" im
Verhältnis zu "Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd" Vorgang:
B 451/15; B 452/15; V
1280/15 OBR 10; ST 1750/15 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, wie seines Erachtens eine Abwägungsgrundlage für politischen
Entscheidungsträger in Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat geschaffen
werden kann, um die Vor- und Nachteile der Baugebiete "Berkersheim-Ost" oder
"Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd" abschließend abwägen
zu können. Begründung: Der Magistrat hat in seinen Berichten B 451 und
B 452 sowie der Stellungnahme ST 1750 verschiedene Argumente
aufgeführt, die sehr wohl für eine Bebauung "Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd"
sprechen würden. Deutlich bessere Verkehrserschließung, deutlich dichtere
Bebauung wäre möglich, wobei die 200 Wohneinheiten, die in den Berichten für
"Berkersheim-Ost" veranschlagt werden, zwischenzeitlich nach Andeutungen des
Planungsamts bei der Ortsbegehung am 3. November 2015 ohnehin auf 100
Wohneinheiten zurückgeführt wurden, deutlich geringere Bedeutung für das
Stadtklima in "Preungesheim-Nord", Kategorie 2 und 3 statt Kategorie 1. Zudem
ist nach Auskunft des Stadtplanungsamtes am 3. November bei der Ortsbegehung
voraussichtlich auch eine Änderung des Gebietszuschnitts für "Berkersheim-Ost"
erforderlich, sodass auch hier Änderungen am GrünGürtel mit entsprechender
Zeitverzögerung erforderlich werden, die der Magistrat als großes Hindernis
alleine für "Preungesheim-Nord" sieht. Allerdings werden diese Vorteile nicht
weiter verfolgt bzw. die Nachteile nicht weiter untersucht, weil dies angeblich
erst im Planungsverfahren möglich ist. Dann sind aber bereits wichtige
Weichenstellungen erfolgt und erhebliche Kosten angefallen, die einen anderen
Entscheid dann unwahrscheinlich machen. Insofern ist zu klären, wie zum
jetzigen Zeitpunkt zu vertretbaren Kosten eine Entscheidungsgrundlage für die
politischen Entscheidungsträger geschaffen werden kann. Die vorliegenden
Stellungnahmen des Magistrats ergeben zumindest die Aussichtslosigkeit, die der
Magistrat sieht, nicht eindeutig. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.03.2015, V
1280
Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 451
Bericht des
Magistrats vom 11.12.2015, B 452
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.12.2015, ST 1750
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.05.2016, ST 851
Aktenzeichen: 61 0