Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen „BerkersheimOst“ im Verhältnis zu „PreungesheimNord/BerkersheimSüd“

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1582 entstanden aus Vorlage: OF 923/10 vom 04.01.2016 Betreff: Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen "Berkersheim-Ost" im Verhältnis zu "Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd" Vorgang: B 451/15; B 452/15; V 1280/15 OBR 10; ST 1750/15 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie seines Erachtens eine Abwägungsgrundlage für politischen Entscheidungsträger in Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat geschaffen werden kann, um die Vor- und Nachteile der Baugebiete "Berkersheim-Ost" oder "Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd" abschließend abwägen zu können. Begründung: Der Magistrat hat in seinen Berichten B 451 und B 452 sowie der Stellungnahme ST 1750 verschiedene Argumente aufgeführt, die sehr wohl für eine Bebauung "Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd" sprechen würden. Deutlich bessere Verkehrserschließung, deutlich dichtere Bebauung wäre möglich, wobei die 200 Wohneinheiten, die in den Berichten für "Berkersheim-Ost" veranschlagt werden, zwischenzeitlich nach Andeutungen des Planungsamts bei der Ortsbegehung am 3. November 2015 ohnehin auf 100 Wohneinheiten zurückgeführt wurden, deutlich geringere Bedeutung für das Stadtklima in "Preungesheim-Nord", Kategorie 2 und 3 statt Kategorie 1. Zudem ist nach Auskunft des Stadtplanungsamtes am 3. November bei der Ortsbegehung voraussichtlich auch eine Änderung des Gebietszuschnitts für "Berkersheim-Ost" erforderlich, sodass auch hier Änderungen am GrünGürtel mit entsprechender Zeitverzögerung erforderlich werden, die der Magistrat als großes Hindernis alleine für "Preungesheim-Nord" sieht. Allerdings werden diese Vorteile nicht weiter verfolgt bzw. die Nachteile nicht weiter untersucht, weil dies angeblich erst im Planungsverfahren möglich ist. Dann sind aber bereits wichtige Weichenstellungen erfolgt und erhebliche Kosten angefallen, die einen anderen Entscheid dann unwahrscheinlich machen. Insofern ist zu klären, wie zum jetzigen Zeitpunkt zu vertretbaren Kosten eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger geschaffen werden kann. Die vorliegenden Stellungnahmen des Magistrats ergeben zumindest die Aussichtslosigkeit, die der Magistrat sieht, nicht eindeutig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.03.2015, V 1280 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 451 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 452 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1750 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 851 Aktenzeichen: 61 0

Verknüpfte Vorlagen