Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST
648
Betreff: Berkersheim Ost -
Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn - Im Bericht B 451 des Magistrats
vom 11.12.2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse des
Lärmgutachtens für den konkreten Planungsfall zu überprüfen sind. Die
Lärmsituation innerhalb eines Plangebietes hängt nicht nur von aktiven
Schallschutzmaßnahmen ab, sondern auch vom städtebaulichen Konzept (z. B.
Bauweise) und der Möglichkeit passive Schallschutzmaßnahmen umzusetzen. Diese
Prüfung wird regelmäßig im Rahmen des Planverfahrens durch ein eigenständiges
Schallgutachten durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.01.2016, V
1553