Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 648
Betreff: Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn - Im Bericht B 451 des Magistrats vom 11.12.2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse des Lärmgutachtens für den konkreten Planungsfall zu überprüfen sind. Die Lärmsituation innerhalb eines Plangebietes hängt nicht nur von aktiven Schallschutzmaßnahmen ab, sondern auch vom städtebaulichen Konzept (z. B. Bauweise) und der Möglichkeit passive Schallschutzmaßnahmen umzusetzen. Diese Prüfung wird regelmäßig im Rahmen des Planverfahrens durch ein eigenständiges Schallgutachten durchgeführt.