Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -
Begründung
Lärmschutz zur Bahn - Vorgang: ST 451/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er in Antwort 13 der ST 451 2015 zu dem Ergebnis kommt, "dass mit dem geplanten 4. Gleis an der Main-Weser-Bahn und dem dadurch erstellten Lärmschutz keine darüber hinausgehenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen für das Baugebiet Berkersheim Ost getroffen werden müssen." Der mit großem Aufwand in den Planfeststellungsbeschluss für die Main-Weser Bahn eingefügte, wegen des nächtlichen Güterverkehrs unbedingt erforderliche Lärmschutz ist im Planfeststellungsbeschluss nämlich nur bis zum Ende der bestehenden Bebauung vorgesehen. Begründung: Aus den Diskussionen um den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn ist bekannt, dass die Bebauung auf dem Berkersheimer Hang wegen der Amphitheater-Wirkung des Terrains unbedingt wegen der nächtlich verkehrenden Güterzüge einen aktiven Lärmschutz zur Main-Weser-Bahn braucht. Dieser ist im Planfeststellungsbeschluss deshalb bis zum Ende der bestehenden Bebauung vorgesehen, reicht aber nicht darüber hinaus. Wenn aber, wie im Ortstermin vom 03. November 2015 vom Planungsamt angedeutet, der Gebietszuschnitt für Berkersheim-Ost sogar noch weiter zur Bahn hin ausgeweitet werden müsste, so scheint dadurch ein zusätzlicher Bedarf für einen aktiven Lärmschutz zur Bahn hin zu entstehen. Da der Magistrat in ST 451 2015 selbst einräumt, dass der Bedarf an Lärmschutz im Planverfahren konkret zu überprüfen ist, erscheint in Anbetracht der beschriebenen Sachlage die oben genannte Grundannahme dringend überprüfungsbedürftig und zwar als Grundlage für weitere Planungsüberlegungen aber nicht erst in deren Folge.