Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1553
entstanden aus Vorlage:
OF 924/10 vom
04.01.2016 Betreff: Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz
zur Bahn - Vorgang: B 451/15 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, wie er in Antwort 13 des Berichts B 451 zu dem Ergebnis kommt,
"dass mit dem geplanten 4. Gleis an der Main-Weser-Bahn und dem dadurch
erstellten Lärmschutz keine darüber hinausgehenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen
für das Baugebiet Berkersheim Ost getroffen werden müssen." Der mit großem
Aufwand in den Planfeststellungsbeschluss für die Main-Weser Bahn eingefügte,
wegen des nächtlichen Güterverkehrs unbedingt erforderliche Lärmschutz, ist im Planfeststellungsbeschluss nämlich nur bis zum Ende
der bestehenden Bebauung vorgesehen. Begründung: Aus den Diskussionen um den
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn ist bekannt, dass die
Bebauung auf dem Berkersheimer Hang wegen der Amphitheater-Wirkung des Terrains
unbedingt wegen der nächtlich verkehrenden Güterzüge einen aktiven Lärmschutz
zur Main-Weser-Bahn braucht. Dieser ist im Planfeststellungsbeschluss deshalb
bis zum Ende der bestehenden Bebauung vorgesehen, reicht aber nicht darüber
hinaus. Wenn aber, wie beim Ortstermin vom 3. November 2015 vom
Stadtplanungsamt angedeutet, der Gebietszuschnitt für Berkersheim-Ost sogar
noch weiter zur Bahn hin ausgeweitet werden müsste, so scheint dadurch ein
zusätzlicher Bedarf für einen aktiven Lärmschutz zur Bahn hin zu entstehen. Da
der Magistrat in dem Bericht 451 selbst einräumt, dass der Bedarf an Lärmschutz
im Planverfahren konkret zu überprüfen ist, erscheint in Anbetracht der
beschriebenen Sachlage die oben genannte Grundannahme dringend
überprüfungsbedürftig und zwar als Grundlage für weitere Planungsüberlegungen,
aber nicht erst in deren Folge. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 11.12.2015, B 451
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.04.2016, ST 648
Aktenzeichen: 61 0