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Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn -

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1553 entstanden aus Vorlage: OF 924/10 vom 04.01.2016 Betreff: Berkersheim Ost - Erforderlicher Lärmschutz zur Bahn - Vorgang: B 451/15 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie er in Antwort 13 des Berichts B 451 zu dem Ergebnis kommt, "dass mit dem geplanten 4. Gleis an der Main-Weser-Bahn und dem dadurch erstellten Lärmschutz keine darüber hinausgehenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen für das Baugebiet Berkersheim Ost getroffen werden müssen." Der mit großem Aufwand in den Planfeststellungsbeschluss für die Main-Weser Bahn eingefügte, wegen des nächtlichen Güterverkehrs unbedingt erforderliche Lärmschutz, ist im Planfeststellungsbeschluss nämlich nur bis zum Ende der bestehenden Bebauung vorgesehen. Begründung: Aus den Diskussionen um den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn ist bekannt, dass die Bebauung auf dem Berkersheimer Hang wegen der Amphitheater-Wirkung des Terrains unbedingt wegen der nächtlich verkehrenden Güterzüge einen aktiven Lärmschutz zur Main-Weser-Bahn braucht. Dieser ist im Planfeststellungsbeschluss deshalb bis zum Ende der bestehenden Bebauung vorgesehen, reicht aber nicht darüber hinaus. Wenn aber, wie beim Ortstermin vom 3. November 2015 vom Stadtplanungsamt angedeutet, der Gebietszuschnitt für Berkersheim-Ost sogar noch weiter zur Bahn hin ausgeweitet werden müsste, so scheint dadurch ein zusätzlicher Bedarf für einen aktiven Lärmschutz zur Bahn hin zu entstehen. Da der Magistrat in dem Bericht 451 selbst einräumt, dass der Bedarf an Lärmschutz im Planverfahren konkret zu überprüfen ist, erscheint in Anbetracht der beschriebenen Sachlage die oben genannte Grundannahme dringend überprüfungsbedürftig und zwar als Grundlage für weitere Planungsüberlegungen, aber nicht erst in deren Folge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 451 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 648 Aktenzeichen: 61 0