Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 35 Betreff: Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2017, § 1964 - NR 360/17 FDP - zu 1. Ordnungswidrigkeiten nach der Grünanlagensatzung werden von der Stadtpolizei statistisch separat erfasst. Darüber hinaus kommt es in den Grünanlagen zu Verstößen nach anderen Rechtsgrundlagen, die jedoch nicht explizit ausgewiesen werden können, z. B. nach der hessischen Hundeverordnung. Diese werden in ihrer Gesamtheit erfasst, unabhängig davon, wo sie stattfinden. Unrechtmäßiges Parken innerhalb von Grünanlagen, hier hauptsächlich im Bereich der Commerzbank-Arena, wird nach der Gefahrenabwehrverordnung für Frankfurt am Main geahndet. Eine gesonderte Statistik nach einzelnen Grünanlagen ist leider nicht möglich. Folgende Zahlen können für 2017 berichtet werden: 196 Verstöße nach der Grünanlagensatzung 804 Verstöße wegen Parkens in Grünanlagen zu 2. 2017 waren in folgenden Grünanlagen Parkwächter eingesetzt: Ostpark 2 Parkwächter Günthersburgpark 2 Parkwächter Heinrich-Kraft-Park 2 Parkwächter Waldspielpark Schwanheim 2 Parkwächter Mainuferpark 4 Parkwächter Lohrpark 2 Parkwächter Insgesamt wurden 14 Parkwächter eingesetzt. Der Einsatz erfolgte jeweils von Freitag bis Sonntag, täglich acht Stunden, von mittags bis abends, im dem Zeitraum von April bis Oktober. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.03.2018, OF 638/6 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.06.2017, NR 360 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2858 Bericht des Magistrats vom 08.04.2019, B 115 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 5, 6, 11 Versandpaket: 14.02.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 06.03.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 12.03.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2858 2018 1. Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 638/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) 20. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.04.2018, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2551, 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 12.04.2018 Aktenzeichen: 32 4