Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 35 Betreff: Neufassung der Grünanlagensatzung:
Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2017, §
1964 - NR 360/17 FDP -
zu 1. Ordnungswidrigkeiten nach der Grünanlagensatzung
werden von der Stadtpolizei statistisch separat erfasst. Darüber hinaus kommt
es in den Grünanlagen zu Verstößen nach anderen Rechtsgrundlagen, die jedoch
nicht explizit ausgewiesen werden können, z. B. nach der hessischen
Hundeverordnung. Diese werden in ihrer Gesamtheit erfasst, unabhängig davon, wo
sie stattfinden.
Unrechtmäßiges Parken innerhalb
von Grünanlagen, hier hauptsächlich im Bereich der Commerzbank-Arena, wird nach
der Gefahrenabwehrverordnung für Frankfurt am Main geahndet. Eine gesonderte Statistik nach einzelnen Grünanlagen
ist leider nicht möglich. Folgende Zahlen können für 2017 berichtet werden:
196 Verstöße nach der Grünanlagensatzung 804 Verstöße wegen Parkens in Grünanlagen zu 2. 2017 waren in folgenden Grünanlagen Parkwächter
eingesetzt:
Ostpark 2 Parkwächter Günthersburgpark 2 Parkwächter
Heinrich-Kraft-Park
2 Parkwächter
Waldspielpark
Schwanheim 2 Parkwächter Mainuferpark 4 Parkwächter
Lohrpark
2 Parkwächter
Insgesamt wurden 14 Parkwächter
eingesetzt. Der Einsatz erfolgte jeweils von Freitag bis Sonntag, täglich acht Stunden, von mittags bis abends, im
dem Zeitraum von April bis Oktober. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
05.03.2018, OF
638/6 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
27.06.2017, NR 360
Anregung an
den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2858
Bericht des
Magistrats vom 08.04.2019, B 115
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 5,
6, 11 Versandpaket: 14.02.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4
am 06.03.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR
11 am 12.03.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1
am 13.03.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6
am 13.03.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2858 2018
1. Die Vorlage
B 35 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 638/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3
am 15.03.2018, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5
am 16.03.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 74
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) 20. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.04.2018, TO I, TOP
41 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2551, 20. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 12.04.2018 Aktenzeichen: 32 4