Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein
Bericht
Wie bereits in jedem Jahresbericht ausgeführt, erfasst das Ordnungsamt bei den eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten gegen Müllsünder*innen nicht den Ort des Abfalldeliktes. Eine statistische Auswertung nach den einzelnen Frankfurter Grünanlagen wird aus kapazitären Gründen im Ordnungsamt nicht geführt. Die bisher in den jährlichen Berichten des Magistrats gemeldete Statistik über eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen nach der Grünanlagensatzung wird dem Anliegen des Antrags NR 360 nicht gerecht. Darunter fallen zum Beispiel nicht angeleinte Hunde außerhalb der dafür vorgesehenen Auslaufflächen oder lagernde und nächtigende Personen. Auch die Statistik über in Grünflächen parkende Autos trägt nicht zur Information über die Entwicklung von Müllsündern in Grünanlagen bei. Der Magistrat möchte daher künftig aus der Berichtspflicht entlassen werden. Zum Abschluss der Berichtsserie hier der Bericht zum Jahr 2021. Es kam im Jahr 2021 zu insgesamt 295 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen nach der Grünanlagensatzung. Hierbei handelte es sich bei 223 Verstößen um das unrechtmäßige Parken in Grünanlagen. Durch diese Verfahren kam es zu Einnahmen in Höhe von 9.748,10 Euro. Auch im Jahr 2021 wurden keine Parkwächter*innen eingesetzt.