Meine Nachbarschaft: Heinrich-Kraft-Park
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Finanzierung der Materialien für den Kinderrechte-Lehrpfad in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 638/11 Betreff: Finanzierung der Materialien für den Kinderrechte-Lehrpfad in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Materialkosten in Höhe von 500 Euro brutto für den Kinderrechtepfad, aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und in Absprache mit der Kinderbeauftragten für Fechenheim zu organisieren (bspw. im neu gestalteten Heinrich-Kraft-Park). Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbrachten Leistungen bis Dezember 2024. Begründung: Der Einsatz des Kinderrechte-Lehrpfades soll den Kindern im Ortsbezirk 11 spielerisch ihre Rechte vermitteln. Idealerweise könnten die 10 Lern-Tafeln im Heinrich-Kraft-Park platziert werden, wo sie von vielen Kindern genutzt werden können. Die Kinderbeauftragte für Fechenheim konnte eines der 15 Angebote für Kommunen beim Deutschen Kinderhilfswerk reservieren. In und um Frankfurt (im Umkreis von 150 km) wird dies dann der einzige Kinderrechtepfad dieser Art sein! Antragsteller: GRÜNE CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 329 2024 Die Vorlage OF 638/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Parteien: GRÜNE, CDU, Linke, FDP
Weiter lesenGedenkort in Fechenheim-Nord für ermordete Zwangsarbeiter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2876 entstanden aus Vorlage: OF 326/11 vom 26.09.2022 Betreff: Gedenkort in Fechenheim-Nord für ermordete Zwangsarbeiter Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden auch in Frankfurt T ausende Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus den besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungen. Viele hungerten, wurden gequält, litten unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Über viele dieser Schicksale ist nur wenig bekannt. Daher ist über das Gedenken an Einzelne, die Erinnerung an die Zwangsarbeit während des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wachzuhalten. Der Ortsbeirat schlägt daher vor, einen Gedenkstein oder eine Tafel für Jozef Ochmanek am Ort seiner Ermordung aufzustellen. Der Magistrat wird um die Erarbeitung eines Vorschlags gebeten. Begründung: Jozef Ochmanek aus Polen arbeitete als Zwangsarbeiter auf einem Hofgut in Fechenheim. Seine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau wurde denunziert. Er wurde verhaftet, zum Tode verurteilt und von der Gestapo mittels eines mobilen Galgens am 28.04.1942 hingerichtet. Der Ort der Ermordung ist im Wald an der Vilbeler Landstraße. Dort befindet sich heute der Parkplatz des Heinrich-Kraft-Parks. In Fechenheim gab es 17 Lager für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative einer Bürgerin, einen Gedenkort zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 41
Sanierungsbeginn des Heinrich-Kraft-Parks in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 315/11 Betreff: Sanierungsbeginn des Heinrich-Kraft-Parks in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Sanierungsarbeiten im Heinrich-Kraft-Park wie geplant im Herbst 2022 beginnen und ob im Rahmen dieser Sanierung die Aufstellung einer Erinnerungstafel an Heinrich Kraft realisiert wird? Wann wird der Ortsbeirat einen Textentwurf erhalten? Begründung: Der Ortsbeirat hat mit Beschluss vom 18.2.2019 darum gebeten im Eingangsbereich des Heinrich-Kraft-Parks eine Erinnerungstafel aufzustellen, auf der die wichtigsten Lebensstationen und die antifaschistische Haltung von Heinrich Kraft erläutert werden. Der Magistrat hat mit der ST 1023 vom 27.05.2019 diesem Wunsch zugestimmt und einen Textentwurf durch das Kultur Amt befürwortet. Seitdem ist nichts geschehen. Das Projekt sollte im Rahmen der hoffentlich zeitnah beginnen Arbeiten im Park realisiert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 458 2022 Die Vorlage OF 315/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenAusweisung der Parkflächen im Stadtteil Fechenheim-Nord mit Zeichen Z1048-10 „Parken nur für Pkw“ sowie dem Zusatzschild „bis 2,8 Tonnen“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1965 entstanden aus Vorlage: OF 265/11 vom 08.04.2022 Betreff: Ausweisung der Parkflächen im Stadtteil Fechenheim-Nord mit Zeichen Z1048-10 "Parken nur für Pkw" sowie dem Zusatzschild "bis 2,8 Tonnen" Der Magistrat wird gebeten, folgende Straßen mit Zeichen Z1048-10 "Parken nur für Pkw" sowie dem Zusatzschild "bis 2,8 Tonnen" zusätzlich ausstatten: - Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße - Steinauer Straße - Meerholzer Straße - Fuldaer Straße - Parkplatz des Heinrich-Kraft-Parks Begründung: Es besteht seit geraumer Zeit erhöhter Parkdruck durch das angrenzende Industriegebiet. Zusätzlich sind Parkmöglichkeiten im Wohngebiet weggefallen. Vor zwei Jahren wurde der Schutz vor dem Industriegebiet, der aus "Anlieger frei"-Schildern bestand, in einer Hauruckaktion ohne Alternativen entfernt. Seitdem spitzt sich die Situation im Wohnquartier zu. Viele Lkw, Wohnwagen, Lieferwagen und ganz besonders Anhänger, meist mit Pkw darauf, aber auch mit Baumaschinen, werden überall im Wohngebiet geparkt. Bürger finden keine Parkplätze mehr für ihre eigenen Pkw. Wohnmobile haben dauerhafte Winterabstellplätze in den genannten Straßen und große Anhänger mit Baumaschinen oder Pkw darauf finden großzügige freie Flächen vor den Sportanlagen in der Birsteiner Straße. Diese Parkplätze fehlen für die Trainings in der Woche und an den Wochenenden unseren Sportlern. Der Bücherbus findet seinen Parkplatz regelmäßig durch Lkws blockiert vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1852 Aktenzeichen: 66 7
Toiletten für den Heinrich-Kraft-Park kurzfristig bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1964 entstanden aus Vorlage: OF 264/11 vom 24.03.2022 Betreff: Toiletten für den Heinrich-Kraft-Park kurzfristig bereitstellen Vorgang: OM 1363/17 OBR 11 Der Heinrich-Kraft-Park erfreut sich großer Beliebtheit. Da die Sanierungsarbeiten immer noch nicht begonnen wurden, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig mobile Toilettenanlagen für die Besucherinnen und Besucher des Parks zur Verfügung zu stellen. Begründung: Mit der Anregung OM 1363 hat der Ortsbeirat 11 bereits im Jahr 2017 die gleiche Forderung an den Magistrat gerichtet. Seitdem wurde, trotz aller Planungen, Gespräche und Zusagen, mit den Sanierungsarbeiten nicht begonnen. Um den Park vor Verunreinigungen zu schützen, müssen Toiletten zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1363 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1571 Aktenzeichen: 91 22
Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 244/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2022 werden ausreichend Mittel eingestellt, um eine grundhafte Sanierung des H.-K.-Park inkl. des Neubaus von Sanitären Anlagen sobald wie möglich zu ermöglichen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park ist ein sehr stark frequentierter Erholungspark für Familien im Frankfurter Osten, dessen Ausstattung stark in die Jahre gekommen ist. Nach Abbruch des ehemaligen Grillplatzes ist überdies eine große Freifläche entstanden, so dass eine grundhafte Sanierung und Neugestaltung dringend notwendig ist. Der restliche Zustand des Parks ist ebenfalls stark gealtert. Der Ortsbeirat begrüßt es, dass Planungen und Konzepte am Laufen sind, wünscht sich jedoch, dass dies auch zeitnah und priorisiert umgesetzt wird. Der Ortsbeirat soll auch weiterhin in die Planung einbezogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 34 2022 Die Vorlage OF 244/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Parks
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 221/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Parks Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2022 werden zusätzliche Mittel, mindestens 100 000.- Euro eingestellt, um eine grundhafte Sanierung des Heinrich-Kraft-Parks, inklusive des Neubaus von sanitären Anlagen zu ermöglichen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park ist ein sehr stark frequentierter Erholungspark für Familien im Frankfurter Osten, dessen Ausstattung stark in die Jahre gekommen ist. Mit der langen versprochenen Sanierung soll 2022 endlich begonnen werden. Das Grünflächenamt hat jedoch mitgeteilt, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichend sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 33 2022 Die Vorlage OF 221/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenSanierungsbeginn im Heinrich-Kraft-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 182/11 Betreff: Sanierungsbeginn im Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme zum Heinrich-Kraft-Park (ST 554/21) mitgeteilt, dass die Sanierungsarbeiten im Frühjahr 2022 beginnen sollen. In dieser Stellungnahme heißt es..."Abriss Bestandsgebäude und Neubau der Toilette, ist zwingend vor der Grunderneuerung des Parks zu realisieren." Der Ortsbeirat bitte um die Mitteilung, wie der zeitliche Ablauf geplant ist und wann mit den Maßnahmen begonnen wird? Begründung: Der Ortsbeirat wartet seit mehreren Jahren auf den Sanierungsbeginn und möchte über den aktuellen Sachstand informiert werden. Es ist wichtig, das zu Beginn der wärmeren Jahreszeit, nutzbare Toilettenanlagen zur Verfügung stehen und dann zügig die Sanierung durchgeführt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 309 2022 Die Vorlage OF 182/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenBodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 840 entstanden aus Vorlage: OF 93/11 vom 26.08.2021 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen "Achtung Kinder" aufzubringen; - im Bereich der Birsteiner Straße 79 bis 103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich, wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig, Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle "Heinrich-Kraft-Park" kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Aktenzeichen: 32 1
Ersatz zur Grillfläche auf dem Lohrberg, Suche nach alternativen Flächen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 797 entstanden aus Vorlage: OF 43/11 vom 21.05.2021 Betreff: Ersatz zur Grillfläche auf dem Lohrberg, Suche nach alternativen Flächen Vorgang: V 1565/20 OBR 11; ST 1008/20 Der Magistrat wird gebeten, die Suche nach Flächen für alternative Grillwiesen, als Ersatz für die Grillfläche auf dem Lohrberg, nicht einzustellen, sondern - im Gegenteil - zu intensivieren. Die alternativen Grillwiesen sollten sich in der näheren Umgebung des Lohrbergs befinden. Erst nach erfolgreicher Einrichtung einer oder mehrerer Ersatzgrillflächen ist das Grillen auf dem Lohrberg zu untersagen. Begründung: Die Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1008, lässt den Schluss zu, dass der Magistrat die Suche nach alternativen Grillflächen eingestellt hat. Der Ortsbeirat strebt aber weiterhin an, die Grillfläche auf dem Lohrberg zu schließen, allerdings erst wenn mindestens eine Ausweichmöglichkeit für das Freizeitvergnügen Grillen gefunden wurde. Nach der Einführung des Grillverbots im Heinrich-Kraft-Park hat sich die Situation bzgl. des Grillens im Lohrpark verschärft und führt bekanntermaßen zu untragbaren Verhältnissen im Park, aber auch auf den Zufahrtswegen zum Lohrberg. Die Möglichkeit des Grillens in freier Natur sollte den Frankfurterinnen und Frankfurtern weiterhin geboten werden, allerdings ohne dass darunter die Erholungs- und Spielparks leiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1008 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2229 Aktenzeichen: 67 0
Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6961 entstanden aus Vorlage: OF 788/11 vom 06.11.2020 Betreff: Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks beschleunigen Vorgang: OM 720/16 OBR 11; ST 168/17; EA 107/17 OBR 11; ST 1549/17; EA 72/18 OBR 11; ST 1347/18; OM 6241/20 OBR 11; ST 1613/20 Als sich im Jahr 2015 die Mehrheit des Ortsbeirats 11 für ein Grillverbot im Heinrich-Kraft-Park ausgesprochen hat, war dies verbunden mit der Forderung, den Park kurzfristig wieder stärker für Familien mit Kindern nutzbar zu machen. Jährliche Anfragen und Stellungnahmen zwischen Ortsbeirat und Magistrat haben zwar Zeit und Papier verbraucht, aber im Heinrich-Kraft-Park ist wenig geschehen. In seiner letzten Stellungnahme vom 11.09.2020, ST 1613, verschiebt nun der Magistrat den 1. Bauabschnitt auf das Frühjahr 2022. Dieses wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Der Magistrat wird aufgefordert, die Maßnahmen im Frühjahr 2021 durchzuführen. Begründung: Gerade in Zeiten der Pandemie mit eingeschränkten Reisemöglichkeiten, Schwimmbadnutzungen, Besuch von Freizeiteinrichtungen und Gastronomie usw. hat die Bereitstellung attraktiver öffentlicher Flächen, Parks und Spielplätze eine besondere Priorität. Somit ist auch vor diesem aktuellen Hintergrund eine weitere Verschiebung der lange geplanten Umgestaltung des Parks nicht zu akzeptieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 168 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 107 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1549 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 72 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1347 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6241 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1613 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 554 Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 309 Aktenzeichen: 67 2
Heinrich-Kraft-Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6241 entstanden aus Vorlage: OF 741/11 vom 07.06.2020 Betreff: Heinrich-Kraft-Park Vorgang: OM 720/16; ST 168/17; EA 107/17; ST 1549/17; EA 72/18; ST 1347/18 Bezug nehmend auf die Stellungnahmen des Magistrats vom 13.01.2017, ST 168, vom 25.08.2017, ST 1549, vom 30.07.2018, ST 1347, und weiterer wird der Magistrat gebeten, die in mehreren Gesprächen beschlossenen und zugesagten Punkte betreffend Nutzungskonzept, Programm zur Wiederherstellung, Planungs- und Bauaufgaben des Heinrich-Kraft-Parks zeitnah umzusetzen. Der seit dem im Jahre 2016 verhängten Grillverbot und dem Abbau der Grillanlagen in Teilen brachliegende Park wird trotz aller Widrigkeiten gerne von Familien, Kindern und Jugendlichen aufgesucht. Um diesem Umstand gerecht zu werden, müssen nun in ersten Schritten Ballspielflächen, Bouleanlage, Tischtennisanlage, Badminton- und Bolzplätze von Pionierpflanzen befreit und in einen bespielbaren Zustand versetzt werden. Der Müllplatz mit maroden Skater-Elementen ist zu räumen. Die Toilettenanlage ist den Erfordernissen anzupassen. Es wird darum gebeten, den Ortsbeirat in alle Schritte einzubeziehen und zu informieren. Außerdem wird darum gebeten, dem Ortsbeirat einen realistischen Zeitrahmen der nächsten Schritte mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1613 Antrag vom 06.11.2020, OF 788/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6961 Aktenzeichen: 67 2
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Parks
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 697/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Parks Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020/2021 werden ausreichend Mittel eingestellt, um eine grundhafte Sanierung des Heinrich-Kraft-Parks, inklusive des Neubaus von sanitären Anlagen zu ermöglichen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park ist ein sehr stark frequentierter Erholungspark für Familien im Frankfurter Osten, dessen Ausstattung stark in die Jahre gekommen ist. Nach Abbruch des ehemaligen Grillplatzes ist überdies eine große Freifläche entstanden, sodass eine grundhafte Sanierung und Neugestaltung dringend notwendig ist. Der restliche Zustand des Parks ist ebenfalls stark gealtert. Der Ortsbeirat möchte, dass ihm bereits vor Jahren vorgestellte Planungen und Konzepte endlich realisiert werden Der Ortsbeirat soll auch weiterhin in die Umsetzung einbezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 697/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Parks
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 686/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Parks Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 / 2021 werden ausreichend Mittel eingestellt, um eine grundhafte Sanierung des H.-K.-Park inkl. des Neubaus von Sanitären Anlagen schon 2020 zu ermöglichen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park ist ein sehr stark frequentierter Erholungspark für Familien im Frankfurter Osten, dessen Ausstattung stark in die Jahre gekommen ist. Nach Abbruch des ehemaligen Grillplatzes ist überdies eine große Freifläche entstanden, so dass eine grundhafte Sanierung und Neugestaltung dringend notwendig ist. Der restliche Zustand des Parks ist ebenfalls stark gealtert. Der Ortsbeirat begrüßt es, dass Planungen und Konzepte am Laufen sind, wünscht sich jedoch, dass dies auch zeitnah und priorisiert umgesetzt wird, also bereits in 2020. Der Ortsbeirat soll auch weiterhin in die Planung einbezogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 686/11 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 82 2020 Die Vorlage OF 686/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÖffentliche Grillplätze für Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 515/11 Betreff: Öffentliche Grillplätze für Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten bei der Gestaltung des Naherholungsgebietes im Fechenheimer Mainbogen öffentliche Grillplätze mit sanitären Einrichtungen zu planen. Begründung: Das Bedürfnis mit der Familie oder Freunden gemeinsam zu grillen ist groß und Unterstützens wert. Für die Frankfurter*innen die nicht über eigene Gärten und Grünflächen verfügen sollte es ausreichend Möglichkeiten für diese gemeinschaftliche Freizeitgestaltung geben. Nach dem Wegfall der Grillplätze im Heinrich-Kraft-Park, sollte dieses Angebot im Fechenheimer Mainbogen geschaffen werden. Dafür sind rechtzeitig Planungen vorzunehmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 515/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 493/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel eingestellt, um eine grundhafte Sanierung des H.-K.-Park inkl. des Neubaus von Sanitären Anlagen schon 2019 zu ermöglichen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park ist ein sehr stark frequentierter Erholungspark für Familien im Frankfurter Osten, dessen Ausstattung stark in die Jahre gekommen ist. Nach Abbruch des ehemaligen Grillplatzes ist überdies eine große Freifläche entstanden, so dass eine grundhafte Sanierung und Neugestaltung dringend notwendig ist. Der restliche Zustand des Parks ist ebenfalls stark gealtert. Der Ortsbeirat begrüßt es, dass Planungen und Konzepte am Laufen sind, wünscht sich jedoch, dass dies auch zeitnah und priorisiert umgesetzt wird, also bereits in 2019. Der Ortsbeirat soll auch weiterhin in die Planung einbezogen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 302 2018 Die Vorlage OF 493/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenKurzfristige Verbesserungen im Heinrich-Kraft-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2018, OF 410/11 Betreff: Kurzfristige Verbesserungen im Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Aufenthaltsqualität im Heinrich- Kraft-Park in Fechenheim kurzfristig verbessert wird. Dazu gehört: - die Beseitigung aller Bauzäune im Eingangsbereich; - das Zurückschneiden von Buschwerk, um die Sichtachsen im Park zu verbessern; - den Rollschuhplatz zu sanieren; - die bestehenden Sportgeräte zu sanieren bzw. in Stand zusetzten; - Picknickbänke und Tische auf einer der Rasenflächen aufzustellen. Diese Maßnahmen sollen im Frühjahr 2019 abgeschlossen werden. Begründung: Der Beschluss des Ortsbeirats das Grillen im Heinrich-Kraft-Park zu untersagen, war mit dem Wunsch verbunden, ein neues Nutzungskonzept für den Park zu erarbeiten und die bestehenden Angebote wieder in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Leider ist in den vergangenen 2 Jahren nichts geschehen. Da aus den laufenden Haushaltsmitteln Verbesserungen offensichtlich nicht finanzierbar sind muss der Magistrat die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 410/11 wurde zurückgezogen. 2. Der Ortsvorsteher wird beauftrag, im Sinne der Vorlage einen Brief an das Grünflächenamt zu schreiben. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenSanierung des Heinrich-Kraft-Parks beschleunigen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2018, OF 347/11 Betreff: Sanierung des Heinrich-Kraft-Parks beschleunigen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Als sich im Jahr 2015 die Mehrheit des Ortsbeirats 11 für ein Grillverbot im Heinrich Kraft Park ausgesprochen hat, war dies verbunden mit der Forderung, den Park wieder stärker für Familien mit Kindern nutzbar zu machen. Dazu gehört auch die Bereitstellung kostenfreier öffentlicher Sanitäreinrichtungen. Im Frühjahr 2018 müssen wir leider feststellen, dass außer dem Grillverbot nichts umgesetzt wurde. In der ST 1549 vom 25.08.2017 hat der Magistrat mitgeteilt: "Der Heinrich-Kraft-Park hat eine hohe Priorität im Rahmen der abzuarbeitenden Planungs- und Bauaufgaben." Ein Planungsbüro würde ausgewählt und Vorplanungen erarbeitet. Wir fragen den Magistrat: Wie weit ist der derzeitige Planungsstand? Wann wird der Ortsbeirat informiert, bzw. in die Planungen mit einbezogen? Bestehen für das Jahr 2018 noch Hoffnungen auf konkrete Ergebnisse? Begründung: Ziel der Mehrheit des Ortsbeirates war, durch das Grillverbot eine bessere Nutzung des Parks zu ermöglichen. Dies hat bis heute leider noch erkennbaren Maßnahmen geführt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 801 2018 Die Vorlage OF 347/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neuplanung Heinrich-Kraft-Park zum Spielpark mit neuen Spielgeräten unter Beachtung des integrativen Charakters des Parks und Errichtung einer WC-Anlage.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 327/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neuplanung Heinrich-Kraft-Park zum Spielpark mit neuen Spielgeräten unter Beachtung des integrativen Charakters des Parks und Errichtung einer WC-Anlage. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unabhängig vom Planungskonzept, ausreichend Gelder in den Haushalt einzustellen um den Heinrich-Kraft Park mit neuen notwendigen Spielgeräten zu versehen und einer WC-Anlage. Begründung: Die Umgestaltung des Parks und die Planung eines neunen Konzeptes hat im Oktober 2016 bereits begonnen und zum Ziel einen attraktiven Spiel-Park als Ausflugsziel für Kinder und Frankfurter Bürger zu gestalten. Die Planung läuft noch und für den Sommer 2018 sollte der Park weiterhin uneingeschränkt nutzbar sein. Viele Geräte bedürfen der Aufmerksamkeit oder Erneuerung. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern spielen. Der vordere Teil des Parks wurde 2016 abgebaut. Hier wird ein neuer Bereich für die Kinder und Erwachsene geplant mit weiteren Sport- und Spielmöglichkeiten, die ebenfalls den besonderen integrativen Charakters des Parks, Rechnung tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 88 2018 Die Vorlage OF 327/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung der Ballspielflächen und Tischtennisanlage im Heinrich-Kraft-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 303/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung der Ballspielflächen und Tischtennisanlage im Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für die Sanierung der Ballspielflächen (Volleyball, Hand- und Fussball, Badminton) ausreichend Mittel eingestellt. Begründung: Alle Ballspielfläche des Heinrich-Kraft-Parkes sind in einem schlechten bis zerstörten Zustand. Alle Spielflächen sowie die Tischtennisanlage haben sich immer einer großen Nachfrage erfreut. Um diesem Bedarf gerecht zu werden ist eine Wiederherstellung dringend notwendig. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 72 2018 Die Vorlage OF 303/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnschrift des Aquarien-Terrarienvereins Argus e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2017, OF 227/11 Betreff: Anschrift des Aquarien-Terrarienvereins Argus e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach der eingetragenen Adresse des Aquarien-Terrarienvereins Argus e. V., sofern diese existiert. Begründung: Tatsächlich gibt es keine amtliche eingetragene Adresse des seit circa 50 Jahren bestehenden Vereins. Vereinsvertreter klagen bei Problemen bei dem Wechsel von Stromanbietern, bei der Müllentsorgung und bei dem Empfang von Postsendungen. Der Verein ist zwischen der Kilianstädter Straße und Am Roten Graben in 60386 Frankfurt, südöstlich des Heinrich-Kraft-Parks ansässig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 530 2017 Die Vorlage OF 227/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und wenn ja, welche postalische Adresse die Liegenschaft des Vereinsheimes des Terrarienvereins Argus e.V." hat. Abstimmung: Annahme bei Ablehnung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenOrtsbeirat bei Planungen für den Heinrich-Kraft-Park mit einbeziehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1362 entstanden aus Vorlage: OF 179/11 vom 06.03.2017 Betreff: Ortsbeirat bei Planungen für den Heinrich-Kraft-Park mit einbeziehen Vorgang: OM 720/16 OBR 11; ST 168/17 Der Magistrat wird gebeten, Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 11 bei den Planungen für den Heinrich-Kraft-Park mit einzubeziehen. Ebenso ist der Ortsbeirat und die Öffentlichkeit über wichtige Zwischenschritte zu informieren. Begründung: In der Stellungnahme vom 13.01.2017, ST 168, kündigt der Magistrat an, ein Nutzungskonzept für den Heinrich-Kraft-Park zu entwickeln. In seiner Anregung vom 10.10.2016, OM 720, hat der Ortsbeirat 11 gebeten, an dieser Entwicklung beteiligt zu werden. Dieses schafft die Möglichkeit, die Sichtweise von Parkbesucherinnen und Parkbesuchern mit einzubeziehen und verkürzt zeitliche Abläufe. Falls eine vollständig erarbeitete Konzeption vom Ortsbeirat nicht befürwortet werden kann, gehen durch eventuell notwendige Nachplanungen viele Monate verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1101 Aktenzeichen: 67 0
Toiletten für den Heinrich-Kraft-Park kurzfristig bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1363 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 06.03.2017 Betreff: Toiletten für den Heinrich-Kraft-Park kurzfristig bereitstellen Vorgang: OM 720/16 OBR 11; ST 168/17 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig Toilettenanlagen für Parkbesucherinnen und Parkbesucher im Heinrich-Kraft-Park aufzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 13.01.2017, ST 168, angekündigt, ein Nutzungskonzept für den Heinrich-Kraft-Park erarbeiten zu lassen. Bevor dieses umgesetzt werden kann, müssen kurzfristig Toilettenanlagen für die Parkbesucherinnen und Parkbesucher zur Verfügung gestellt werden. Die Verunreinigungen durch fehlende Toilettenanlagen haben in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Beschwerden geführt. Bis zur Umsetzung eines neuen Nutzungskonzeptes muss ab dem Frühjahr 2017 eine Zwischenlösung für menschliche Bedürfnisse bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1102 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1964 Aktenzeichen: 91 22
Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2017, OF 174/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge Beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine grundhafte Sanierung des H.-K.-Park inkl. des Neubaus von Sanitären Anlagen zu ermöglichen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park ist ein sehr stark frequentierter Erholungspark für Familien im Frankfurter Osten, dessen Ausstattung stark in die Jahre gekommen ist. Nach Abbruch des ehemaligen Grillplatzes ist über dies eine große Freifläche entstanden, so dass eine grundhafte Sanierung und Neugestaltung dringend notwendig ist. Der Ortsbeirat ist in die Planung einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 107 2017 Die Vorlage OF 174/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in den Tenor ebenfalls der Bau von Behindertenparkplätze aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des HeinrichKraftParks zum Spielpark mit neuen Spielgeräten unter Beachtung des integrativen Charakters des Parks und Errichtung einer WC-Anlage.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 153/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit neuen Spielgeräten unter Beachtung des integrativen Charakters des Parks und Errichtung einer WC-Anlage. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Heinrich-Kraft Park mit neuen Spielgeräten zu versehen, eine WC-Anlage und Behindertenparkplätze zu erstellen. Dies ist unter Beachtung des besonderen integrativen Charakters des Parks zu geschehen und dafür die notwendigen Mittel sind in den Haushalt einzustellen. Begründung: Die Umgestaltung des Parks hat im Oktober 2016 bereits begonnen und zum Ziel einen attraktiven Spiel-Park als Ausflugsziel für Kinder und Frankfurter Bürger zu gestalten. In den letzten Jahren hatte sich der Heinrich-Kraft Park in seiner Art der Nutzung verändert. Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Dieser Charakter sollte erhalten bleiben. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern spielen. Der vordere Teil des Parks wurde 2016 abgebaut. Hier muss nun Ersatz geschaffen werden in Form von Spielmöglichkeiten für Kinder, die ebenfalls den besonderen integrativen Charakters des Parks, Rechnung tragen. Durch seine Nähe zum Parkplatz bietet sich dieser Bereich dazu besonders an. Eine Toilettenanlage existiert seit sieben Jahren nicht mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 153/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNeugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für Kinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 720 entstanden aus Vorlage: OF 66/11 vom 08.09.2016 Betreff: Neugestaltung des Heinrich-Kraft-Spielparks für Kinder Der Magistrat wird aufgefordert, - für den brachliegenden Teil des Heinrich-Kraft-Parks ein Nutzungskonzept unter Einbeziehung des Ortsbeirates zu erstellen; - für einen Spielpark angemessene sanitäre Einrichtungen zu errichten; - eine Optimierung des Parkplatzes mit Parkmöglichkeiten für Behinderte zu planen; - die entsprechenden Mittel für die Maßnahmen spätestens im Frühjahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park soll in seiner Art der Nutzung primär für behinderte und nicht behinderte Kinder zur Verfügung stehen. Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Der vordere Bereich ist eine Baustelle und mit Zäunen abgesperrt. Dieser sollte unbedingt im Sommer 2017 den Kindern zur Verfügung stehen. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich (Peter-Maffay-Stiftung) aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in einem besonders groß konstruierten Spielbereich spielen. Die Parksituation ist dort oft angespannt und es wird verbotswidrig geparkt. Daher sind ortsnahe Behindertenparkplätze an einem Spielplatz, der besonders auch für behinderte Menschen angepasst wurde, sinnvoll. Diese Sonderparkplätze existieren dort zurzeit nicht. Die Toilettenanlagen sind nicht existent und die Notdurft wird auf den Waldwegen oder auf den angrenzenden privaten Liegenschaften verrichtet. Es wurde sich im Ortsbeirat öffentlich und massiv durch Bürgerinnen und Bürger über die bekannten katastrophalen Zustände beschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1362 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1363 Antrag vom 06.11.2020, OF 788/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6961 Aktenzeichen: 67 2
Umgestaltung des Spielplatzes Heinrich-Kraft-Park für Frankfurter Kinder
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2016, OF 58/11 Betreff: Umgestaltung des Spielplatzes Heinrich-Kraft-Park für Frankfurter Kinder Der Ortsbeirat möge beschließen: - Der Magistrat wird aufgefordert, den frei gewordenen Teil im Heinrich-Kraft-Park mit neuen Spielflächen für Kinder zu gestalten und dabei auf den integrativen Charakter des Spielparks zu achten. - Dort an einen Spielpark angemessene sanitäre Einrichtungen zu errichten. - Entsprechende Parkmöglichkeiten für Behinderte einzurichten. - Die entsprechenden Mittel für die Maßnahmen 2017 zur Verfügung zu stellen. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Heinrich-Kraft Park in seiner Art der Nutzung verändert. Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Er ist aber zwischenzeitlich mehr zu einem Treffpunkt für Erwachsene geworden, die zu 80% nicht in Frankfurt wohnhaft sind. Der Gesamtzustand des Parks hatte darunter sehr gelitten. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnete sich ehemals besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich aus. Hier konnten behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in einem besonders konstruierten Spielbereich spielen. Die Parksituation ist dort oft angespannt und es wird verbotswidrig geparkt. Daher sind ortsnahe Behindertenparkplätze an einem Spielplatz, der besonders auch für behinderte Menschen angepasst wurde, sinnvoll. Diese Sonderparkplätze existieren dort zur Zeit nicht. Die Toilettenanlagen sind nicht existent und die Notdurft wird auf den Waldwegen oder auf den angrenzenden Liegenschaften verrichtet. Es wurde sich im Ortsbeirat öffentlich und massiv durch Bürger über die bekannten katastrophalen Zustände beschwert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 58/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 58/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBesucherinnen- und Besucherkonzept für den Lohrberg überarbeiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 320 entstanden aus Vorlage: OF 37/11 vom 01.06.2016 Betreff: Besucherinnen- und Besucherkonzept für den Lohrberg überarbeiten Vorgang: OM 4258/15 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, parallel zur Erstellung eines neuen Konzepts für den Heinrich-Kraft-Park, auch das Besucherinnen- und Besucherkonzept für den Lohrberg zu überarbeiten. Vor allen Dingen ist - die Steuerung und Überwachung des Kfz- sowie Radverkehrs zu verbessern; - das illegale Einfahren in den Park zu unterbinden; - das Grillen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen konsequenter als bisher zu unterbinden; - die Müllentsorgung zu verbessern. Begründung: Das Dezernat für Umwelt und Gesundheit ist nunmehr bereit, die vom Ortsbeirat 11 beschlossene Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4258, umzusetzen und im Heinrich-Kraft-Park ein generelles Grillverbot auszusprechen sowie im Zuge dessen die vorhandenen gemauerten Grills abzubauen. Infolge dessen ist zu befürchten, dass in der warmen Jahreszeit der Besucherinnen- und Besucheransturm auf dem Lohrberg an den Wochenenden und Feiertagen deutlich zunehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4258 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1417 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 771 Antrag vom 29.04.2018, OF 368/11 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3164 Aktenzeichen: 67 0
Grillverbot im Heinrich-Kraft-Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4258 entstanden aus Vorlage: OF 329/11 vom 29.05.2015 Betreff: Grillverbot im Heinrich-Kraft-Park Der Magistrat wird gebeten, im Heinrich-Kr aft-Park ein generelles Grillverbot auszusprechen und im Zuge dessen die vorhandenen gemauerten Grills abzubauen. Begründung: Der Heinrich-Kraft-Park wird in den Sommermonaten mittlerweile von grillenden Menschen so stark "belagert", dass die eigentliche Nutzung, nämlich die Möglichkeit für Familien mit Kindern, den Park zum Spielen zu nutzen, quasi kaum mehr möglich ist. Im Besonderen wird dies durch das wilde Grillen verschärft, welches mittlerweile im gesamten Park praktiziert wird. Dadurch ist auch die hohe Brandgefahr ein weiteres Problem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 78 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 542 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 320 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1233 Aktenzeichen: 67 0
Heinrich-Kraft-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 330/11 Betreff: Heinrich-Kraft-Park Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf Grund der immer massiver werdenden Beschwerden der Anlieger-Bevölkerung und der zu beobachtenden Entwicklung im Heinrich-Kraft-Park das Grillen nur in dafür zugelassenen Bereichen des Parks durchzusetzen, das Parken bzw. wilde Abstellen von Fahrzeugen rund um den Park an mehreren aufeinander folgenden Wochenenden zu kontrollieren und gegebenenfalls, wenn nötig, zu ahnden. Vor allem ist darauf zu achten, daß ein barrierefreier Zugang zum Park gewährleistet bleibt dafür Sorge zu tragen, daß ausreichend Toiletten geöffnet zur Verfügung zu stellen in den Sommermonaten eine durch städtisches Personal erfolgende Betreuung des Parks (wie ehemals vorhanden) zu gewährleisten einige Behindertenparkplätze auszuweisen zu überprüfen, ob es weitere Bereiche in Parks und anderen Freizonen im Frankfurter Osten gibt, in denen man die Möglichkeit privat zu Grillen einräumt Begründung: Weder die betroffene Bevölkerung noch die Mitglieder des Ortsbeirates sind über die Entwicklung im Heinrich-Kraft-Park begeistert. Wildes Grillen in allen Bereichen des Parks, zugeparkte Wege und Straßen sind zur Zeit nur einige unschöne Entwicklungen die zu beobachten sind. Dem gegenüber steht zur Zeit offensichtlich der allerorts zu beobachtete Drang der Bevölkerung das öffentliche Leben, das Leben mit der Familie und den Freunden in den Monaten in denen das Wetter es zu lässt in die Natur oder zumindest nach draussen zu. Verlagern. Nun ist ja das Grillen und Leben ausserhalb der vier Wände per se nichts schlimmes, zumal die wenigsten Menschen in der Stadt über einen eigenen Garten oder wenigstens Balkon verfügen.Aber nicht darauf eingerichtete Einrichtungen wie der Heinrich-Kraft-Park sind mit dem Andrang und auch den ungezügelten Verhaltensweisen überfordert, zumal in der Vergangenheit auch an der Betreuung dieser Parks kräftig gespart wurde, Trotzdem scheint ein Verbot des Grillens im Park nicht die rechte Lösung. Verlagerungsprozesse werden folgen - plötzlich nimmt das Grillen am Mainufer in unseren Städten überhand. Um den Park zu retten und auch die Anwohner zu entlasten, ist die Durchsetzung von eingerichteten Grillzonen, rücksichtsvollem parken und urinieren in dafür eingerichteten Nasszellen umgehend durchzusetzen. Sollte sich die Kommune ausser Stande sehen die oben aufgeführten Punkte zu gewährleisten, dann ist tatsächlich über ein ganz anderes und neues Konzept des Parks nachzudenken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 330/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit Kaffeehaus für Frankfurter Kinder
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 276/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit Kaffeehaus für Frankfurter Kinder Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um den Heinrich-Kraft-Park wieder mehr zu einem Spielpark für Frankfurter Kinder zu machen, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Umgestaltung des Parks hat zum Ziel einen attraktiven Spiel-Park als Ausflugsziel für Frankfurter Kinder und Bürger zu gestalten. Dieser sollte zukünftig auch mehr mit dem Fahrrad angefahren werden. Für den jetzigen Kiosk wird ein Gebäude für ein richtiges Kaffee benötigt (vergleiche Kaffee im Huthpark (Seckbach) und Günthersburgpark (Frankfurt-Nord)). Die Möglichkeiten, die sich in diesem Gelände verwirklichen ließen, werden nicht genutzt. Eine solche Gestaltung ist den Bürgern aus den umliegenden Stadtteilen sehr wichtig. Es ist anstelle des jetzigen Kiosks ein Gebäude für ein kleines Kaffeehaus zu errichten und eine geeignete Toilettenanlage zu integrieren. In den letzten Jahren hat sich der Heinrich-Kraft-Park in seiner Art der Nutzung verändert. Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Er ist zwischenzeitlich zu einem öffentlichen Grillplatz geworden. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern spielen. Außerdem gibt es: eine BMX-Strecke, eine Rollschuhbahn, einen Basketballplatz, kleine Fußballplätze, eine 18-Loch-Minigolfanlage, Tischtennis, Boccia und Federballfelder etc. Der große Grillplatz mit offenen und geschlossenen Feuerstellen ist besonders im Sommer sehr gut besucht. Der Park erfreut sich größter Beliebtheit, besonders bei den Bewohnern umliegender Gemeinden. Er hat Platz für insgesamt 400 Personen. Das Mitbringen von Tischen, Bänken und zusätzlichen Grills ist dort gestattet. Eine Toilettenanlage für den Grillbereich existiert seit fünf Jahren nicht mehr. Am Wochenende und an den Feiertagen wird der Park von den Bürgern aus den angrenzenden Frankfurter Stadtteilen gemieden, da er völlig überlaufen und dreckig ist. Die Parksituation ist an diesen Tagen angespannt und es wird vorwiegend verbotswidrig geparkt. Die Toilettensituation ist völlig unzureichend und die Notdurft wird auf den Waldwegen oder auf den angrenzenden Nachbar-Liegenschaften verrichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 8 2014 Die Vorlage OF 276/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freifläche Parkbetreuer für den Heinrich-Kraft-Park von Mai - September
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 274/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freifläche Parkbetreuer für den Heinrich-Kraft-Park von Mai - September Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Aufsicht und Betreuung des Heinrich-Kraft-Parks an Wochenenden in den Sommermonaten, von Mai - September, werden ausreichende Mittel für einen Parkbetreuer oder eine Parkbetreuerin in den Haushalt eingestellt. Zugleich ist die seit mindestens drei Jahren defekte Toilettenanlage zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist der Heinrich-Kraft-Park ein beliebtes Ausflugsziel. Viele Besucherinnen und Besucher bringen aber auch Probleme mit sich. Wildes Grillen, fehlende Kontrolle trüben das Freizeitvergnügen. Ein Parkbetreuer oder eine Parkbetreuerin an den Wochenenden ist dringend angezeigt. Durch die fehlende Toilettenanlage wird die Notdurft in der Grünanlage vollzogen. Dieser Zustand ist unhaltbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 6 2014 Die Vorlage OF 274/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUmgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit Caféhaus für Frankfurter Kinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2014, OM 3236 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 01.06.2014 Betreff: Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit Caféhaus für Frankfurter Kinder Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Heinrich-Kraft-Park wieder mehr zu einem Spielpark für Frankfurter Kinder zu machen; 2. anstelle des jetzigen Kiosk ein Gebäude für ein kleines Caféhaus zu errichten; 3. für die Menge der Grillplatznutzerinnen und Grillplatznutzer im Grillbereich ausreichend Toilettenanlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern Toiletten in nicht ausreichendem Umfang und mit entsprechender Wartung zur Verfügung gestellt werden, die Grillmöglichkeiten massiv einzuschränken; 4. den Park und den Parkplatz regelmäßigen durch das Ordnungsamt kontrollieren zu lassen. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Heinrich-Kraft-Park in seiner Art der Nutzung verändert. Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Er ist aber zwischenzeitlich mehr zu einem öffentlichen Grillplatz geworden. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern spielen. Außerdem gibt es eine BMX-Strecke, eine Rollschuhbahn, einen Basketballplatz, kleine Fußballplätze, eine 18-Loch-Minigolfanlage, Tischtennis, Boccia, Federballfelder etc. Der große Grillplatz, für insgesamt 400 Personen, mit offenen und geschlossenen Feuerstellen ist besonders im Sommer heiß begehrt. Es gibt dort 14 Grillstellen. Das Mitbringen von Tischen, Bänken und zusätzlichen Grills ist gestattet. Eine Toilettenanlage für den Grillbereich existiert seit fünf Jahren nicht mehr. Der Park erfreut sich größter Beliebtheit, besonders bei den Bewohnerinnen und Bewohnern umliegender Gemeinden. Am Wochenende und an den Feiertagen wird der Park meistens von den Bürgerinnen und Bürgern aus den angrenzenden Frankfurter Stadtteilen gemieden, da er völlig überlaufen und dreckig ist. Die Parksituation ist an diesen Tagen angespannt und es wird verbotswidrig geparkt. Dies wird durch die Ordnungsbehörden geduldet. Eine Ausweitung der Parkflächen würde nur zu einer weiteren Belastung im Park führen. Die Toilettenanlagen sind völlig unzureichend und die Notdurft wird auf den Waldwegen oder auf den angrenzenden Liegenschaften verrichtet. Ein Bürger hat sich beim Ortsbeirat öffentlich über die bekannten Zustände massiv beschwert. In der Nacht vor Feiertagen/Wochenenden kommt es auf dem Parkplatz zu Übernachtungen in den Kraftfahrzeugen, um sich früh die besten Grillplätze für den nächsten Tag sichern zu können. Es wird mit lauter Musik gefeiert. Müll wird in der Nachbarschaft, im Wald und auf dem Spielplatz verteilt. Die Bereiche für die Federballfelder und die Boccia-Bahn sind den Grillenden bereits überlassen worden. Eine zukünftige Umgestaltung des Parks sollte zum Ziel haben, einen attraktiven Spielpark als Ausflugsziel für Frankfurter Kinder zu gestalten. Dieser sollte mehr mit dem Fahrrad angefahren werden. Anstelle des jetzigen Kiosk wird dort ein Gebäude für ein richtiges Café benötigt. Die Möglichkeiten, die sich in diesem Gelände verwirklichen ließen, werden nicht genutzt. Eine solche Gestaltung würde dem Stadtteil sehr gut zu Gesicht zu stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 389 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 78 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 542 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1233 Aktenzeichen: 67 0
Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2991 entstanden aus Vorlage: OF 235/16 vom 12.03.2014 Betreff: Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG Vorbemerkungen zur Beschreibung des Ist-Zustandes und Prognose: Für den östlichen - schon seit 1978 in Betrieb befindlichen - Abschnitt der A 66 bei Bergen-Enkheim beziehungsweise Fechenheim-Nord wurde 1973 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Vergleich zu heute weder festgelegte Lärm- noch Schadstoffgrenzwerte. Aufgrund der Tatsache, dass die A 66 seit über 35 Jahren am Hessen-Center endet, weil der Weiterbau nicht, wie ursprünglich geplant, vorankam und immer noch nicht absehbar ist, fahren heute nach neuester Zählung lediglich circa 22.000 Kfz am Tag auf diesem Teilstück. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um reinen Pendlerverkehr. Insbesondere nachts ist praktisch kaum Verkehr festzustellen. Gleichzeitig muss nach Eröffnung des Riederwaldtunnels künftig mit bis zu 100.000 Kfz pro Tag - also quasi fast einer Verfünffachung der Verkehrsbelastung gegenüber heute - gerechnet werden, wobei der Anteil des Schwerverkehrs sich laut neuester Verkehrsuntersuchung (VU-Prognosehorizont 2025) von heute circa 600 auf dann weit über 6.000 Kfz pro Tag verzehnfachen wird. Dabei bestehen, bezogen auf den in dieser VU von offizieller Seite prognostizierten Anteil des Schwerverkehrs, an der Einstufung der A 66 als "Regional-" beziehungsweise "Pendlerautobahn" sehr begründete Zweifel. So wird mit der Anbindung der A 66 eine neue parallele Fernstraßenverbindung zu den bestehenden Autobahnen A 3 und A 5 aus nord-östlicher Richtung nach Frankfurt beziehungsweise ins Rhein-Main-Gebiet geschaffen, welche - entgegen der Darstellung in der VU - nicht ohne Wirkung beim Fernverkehr bleiben wird. Schließlich wird sich die künftig durchgehend befahrbare Bundesautobahn 66 Frankfurt - Fulda/A 7 nach eigener Aussage des Hessischen Verkehrsministeriums zu einer "wichtigen Ost-West-Achse im innerdeutschen und innereuropäischen Verkehr" entwickeln. Das heißt, während heute nachts auf diesem Abschnitt - insbesondere aufgrund des nicht vorhandenen Schwerverkehrs - noch im wahrsten Sinne des Wortes "Nachtruhe" herrscht, muss künftig mit hohem Schwer- beziehungsweise Transitverkehrsaufkommen gerechnet werden. Für die in Bergen-Enkheim lebende Wohnbevölkerung wie auch für die hier betroffenen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenwohnanlagen ist also nicht der seitens der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil hervorgehobene Unterschied der prognostizierten Lärmbelastung zwischen der Prognose 2015 und der Prognose 2025 von circa 1 dB(A) relevant, sondern der Unterschied zu den heutigen Lärmbelastungen. Insbesondere können Argumentationshilfen auf Basis der 80er-Jahre als inzwischen überholt und damit nach aktuellen Maßgaben als falsche Basis angesehen werden. So muss im Bereich Bergen-Enkheims im wahrsten Sinne des Wortes "über Nacht" von einer Lärmzunahme gegenüber heute von mehr als 20 dB(A) und tagsüber immer noch von circa 10 dB(A) (Vervierfachung des Verkehrs = 6 dB(A) und Verzehnfachung des Lkw-Verkehrs = circa 10 dB(A) bezogen auf Schwerverkehrslärm) zusätzlich ausgegangen werden. Im Moment gibt es nachts praktisch keinen relevanten Nachtverkehr (weder Pkw- noch Lkw-Verkehr), sodass die Lärmzunahme gegenüber heutigen Verhältnissen entsprechend gravierend ausfallen wird. Da es sich hier bezogen auf den damaligen Planfeststellungsbeschluss durchaus "um damals noch nicht voraussehbare gravierende Veränderungen handeln" wird, kann davon ausgegangen werden, dass, wie im Falle Bornheims, auch den betroffenen Bewohnern Bergen-Enkheims nun im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an die A 661 "ergänzende Maßnahmen" zugestanden werden müssen. Nicht nur der Lärm, sondern auch die künftige Schadstoffbelastung bereitet den Betroffenen große Sorgen. So wird sich die Schadstoffbelastung, wie im Falle des Lärms gegenüber heute, ebenso drastisch erhöhen. Zudem liegt Bergen-Enkheim im direkten Ausbreitungsbereich des Ostportals des einen Kilometer langen, nicht gefilterten Riederwaldtunnels, bezogen auf die Hauptwindrichtung aus Südwest. Extrem betroffen davon werden insbesondere außer dem Hessen-Center die benachbarte Riedparksiedlung, das Wohngebiet Enkheim und außer dem Kleingartengebiet Pfingstweide mit dem Wohnbereich der Philipp-Puth-Straße auch das Wohngebiet der Leuchte sein. Dies gilt auch für die zu erwartenden extremen Schadstoffkonzentrationen im Bereich der Brücken. Vor allem für Familien mit Kindern, aber auch Schul- und Kindergartengruppen und alle anderen Erholungssuchenden sind dies die einzigen Querungsmöglichkeiten, um unter anderem zum allseits beliebten Heinrich-Kraft-Park zu gelangen. Die dramatische Lärm- und Schadstoffzunahme trifft aber nicht nur die Wohnbereiche Bergen-Enkheims massiv, sondern selbstverständlich auch den Bereich des Wohngebietes Fechenheim-Nord sowie den gesamten Enkheimer und Fechenheimer Wald als wesentliche Teile des östlichen Frankfurter GrünGürtels und somit die dort eingerichteten und von der Bevölkerung angenommenen unentbehrlichen Erholungsparks im Frankfurter Osten, insbesondere den Bergen-Enkheims. Es trifft zwar zu, dass der Bereich Bergen-Enkheim nicht Bestandteil der Baurechtsschaffung für den Riederwaldtunnel ist. Dies gilt aber selbstverständlich auch für Bereiche Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes (unter anderem Bereich Seckbachtalbrücke, Erlenbruchbrücke), welche ebenfalls außerhalb des Planfeststellungsgebiets liegen, aber trotzdem nun sogenannte "ergänzende Maßnahmen" zum Lärmschutz erhalten. Betroffene Bürger hatten 2007, im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661, Rechtsanträge für nachträgliche Schutzmaßnahmen gestellt und erreicht, dass das Land Hessen entgegen ursprünglicher Absicht beispielsweise erstmals Lärmberechnungen für Bornheim durchführte und dabei deutliche Grenzwertüberschreitungen nach Anbindung der A 66 (Riederwaldtunnel) einräumen musste. Aus diesen Anträgen gingen schließlich die oben genannten "ergänzenden Maßnahmen" hervor. Die Lärmmaßgaben entsprechen dem technischen und auch "sozialen" Entsprechungen von vor dreißig Jahren. Daher wird der Magistrat aufgefordert, gegenüber Hessen Mobil zu beantragen, einerseits die Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich der bereits heute in Betrieb befindlichen Autobahn A 66 im Bereich Bergen-Enkheim zu ermitteln und diese den künftigen Belastungen gegenüberzustellen. Anderseits sind zusätzlich Schutzmaßnahmen vor den zu erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen infolge der Anbindung der A 66 an die A 661 entsprechend den heute gültigen Lärm- und Schadstoffgrenzwerten zu planen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, analog den bereits 2007 von Anliegern Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661 erfolgreich gestellten Anträgen, im Interesse eigener betroffener städtischer Einrichtungen im Bereich Bergen-Enkheims ebenfalls Rechtsanträge für zusätzliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an das Land Hessen zu richten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 832 Aktenzeichen: 79 2
Vortrag eines Fachmanns für Spielgeräte und Spielplätze des Grünflächenamts
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2014, OF 553/3 Betreff: Vortrag eines Fachmanns für Spielgeräte und Spielplätze des Grünflächenamts Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem Sachvortrag im OBR 3 einen Fachmann des Grünflächenamts einzuladen. Begründung: Sowohl der Matthias-Beltz-Platz (bisher: Kleiner Friedberger Platz) wie der Friedberger Platz könnten durch eine Ergänzung mit bestimmten Spielgeräten interessanter gestaltet werden. Beispielsweise kann man im Heinrich-Kraft-Park (Mainkur) oder vor dem Staatstheater Darmstadt das Hüpfglockenspiel der Firma Richter Spielgeräte GmbH sehen, das für Menschen jeden Alters, vor allem aber für Kinder interessant ist. Wenn man ca. 18 000 € anlegt, lässt sich der Ton auch automatisch zu bestimmten Zeiten an- und abschalten. Deutlich billiger, aber auch weniger interessant ist ein Summloch (laut Prof. Hugo Kückelhaus legten schon die Höhlenmenschen der Steinzeit morgens den Kopf in ein Summloch, um durch Vibration die Gehirnleistung zu steigern). Vermutlich hat das Grünflächenamt Erfahrung mit solchen und ähnlichen fast wartungsfreien Spielgeräten bzw. Stadtmöbeln. Eventuell könnte auch der Gebietsvertreter der Richter Spielgeräte GmbH etwas zum Thema und zu den Kosten sagen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 553/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM 1450 entstanden aus Vorlage: OF 238/3 vom 08.08.2012 Betreff: Parkwächter im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auch im Günthersburgpark weiterhin in ausreichendem Umfang eine Begehung durch die Parkwächter erfolgt. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, soll der Einsatz von Parkwächtern auf den Heinrich-Kraft-Park in Fechenheim und den Waldspielpark in Schwanheim ausgeweitet werden, was bedeutet, dass sie wechselweise aus dem Günthersburgpark und vom Lohrberg abgezogen werden müssen. Der Ortsbeirat hat ein Interesse daran, die derzeitige gute Situation im Günthersburgpark zu erhalten, die gefährdet erscheint, wenn der Eindruck entsteht, dass hier nur noch gelegentlich Patrouillen stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1785 Aktenzeichen: 67 0
Finanzmittel für die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschieben Etatantrag der CDU und der GRÜNEN vom 27.04.2012, E 8
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2012, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 122/11 vom 14.05.2012 Betreff: Finanzmittel für die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschieben Etatantrag der CDU und der GRÜNEN vom 27.04.2012, E 8 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem gemeinsamen Etatantrag der CDU und der GRÜNEN , E 8/12, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die unter Punkt 2. aufgeführten Finanzmittel für die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht in das Investitionsprogramm ab 2016 verschoben werden, sondern die Maßnahme noch im Jahre 2012 umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 27.04.2012, E 8 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.05.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 195 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die unter Punkt 2. aufgeführten Finanzmittel für die Umgestaltung Oberforsthaus und die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht verschoben werden. Stattdessen werden zur Kompensation des Vorschlags die veranschlagten Mittel für die Straßenbahn in der Stresemannallee gestrichen.) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Annahme im Rahmen OA 195) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und Piraten (= Annahme) und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (E 8 = Annahme mit der Maßgabe, dass auf Hochbahnsteige verzichtet wird, OA 195 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL und REP (E 8 = Ablehnung, OA 195 = Annahme) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.05.2012, TO II, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 195 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass auf Hochbahnsteige verzichtet wird.) FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die unter Punkt 2. aufgeführten Finanzmittel für die Umgestaltung des Oberforsthauses und die Stellplätze am Heinrich-Kraft-Park nicht verschoben werden. Stattdessen werden zur Kompensation des Vorschlags die veranschlagten Mittel für die Straßenbahn in der Stresemannallee gestrichen.) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Annahme im Rahmen OA 195) zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (E 8 = Ablehnung, OA 195 = Annahme) Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2012 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freifläche Parkbetreuer für den Heinrich-Kraft-Park von Mai bis September
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2012, OF 108/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freifläche Parkbetreuer für den Heinrich-Kraft-Park von Mai bis September Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: für die Aufsicht und Betreuung des Heinrich-Kraft-Park an den Wochenende in den Sommermonaten von Mai - September werden ausreichende Mittel für einen Parkbetreuer eingestellt. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist der Heinrich-Kraft-Park ein beliebtes Ausflugsziel. Viele Besucher bringen aber auch Probleme mit sich. Wildes Grillen, fehlende Kontrolle trüben das Freizeitvergnügen. Durch die Planung von 30 neuen Parkplätzen wird das Problem im Park noch vergrößern. Ein Parkbetreuer an den Wochenenden ist dringend angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 54 2012 Die Vorlage OF 108/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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Die Bewegung der Bürgern
Hallo. . wir brauchen in " Heinrich-Kraft-Park" eine Street Workout. Bitte versuchen Sie das erledigen. folgende linke ist Über die Street Workout : https://fr.m.wikipedia.org/wiki/ Street_Workout
"Wildes" Grillen im Heinrich-Kraft-Park einbinden und ...
Im Heinrich-Kraft-Park im Fechenheimer Wald gibt es einen attraktiven Grillplatz neben einem ausgedehnten Waldspielpark. Allerdings ist der Grillplatz so beliebt, dass praktisch überall gegrillt wird, nicht nur an den vorgesehenen Plätzen - unter Zerstörung von Natur und Belästigung von Kindern und Erwachsenen, die auf den Spielwiesen sind. Der Parkplatz ist im Sommer - gerade an Wochenenden - überlastet, es wird unstrukturiert und verkehrsbehindernd an der Kilianstädter Straße und in der näheren Umgebung geparkt. Mir wurde erzählt, dass manchmal Grill-Wütige sogar nachts vor oder auf dem Gelände campieren, um am nächsten Tag die besten Plätze zu ergattern. Das Ordnungsamt möge ein zu sehr ausuferndes Grillen unterbinden und verkehrsgefährdendes Verhalten ahnden. Das Grünflächenamt möge sich überlegen, wo zusätzliche Grillmöglichkeiten im Bereich des Grüngürtels geschaffen werden können, denn offenbar gibt es ja einen Bedarf für derlei Aktivitäten.