Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Die jährliche Berichtspflicht zur NR 360 "Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein" wird aufgehoben. Wie bereits in jedem Jahresbericht ausgeführt, erfasst das Ordnungsamt bei den eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten gegen Müllsünder:innen nicht den Ort des Abfalldeliktes. Eine statistische Auswertung nach den einzelnen Frankfurter Grünanlagen wird aus kapazitären Gründen im Ordnungsamt nicht geführt. Die bisher in den jährlichen Berichten des Magistrats gemeldete Statistik über eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen nach der Grünanlagensatzung wird dem Anliegen des Antrags NR 360 nicht gerecht. Darunter fallen zum Beispiel nicht angeleinte Hunde außerhalb der dafür vorgesehenen Auslaufflächen oder lagernde und nächtigende Personen. Auch die Statistik über in Grünflächen parkende Autos trägt nicht zur Information über die Entwicklung von Müllsündern in Grünanlagen bei. Der Magistrat möchte daher künftig aus der Berichtspflicht entlassen werden.