Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein
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Bericht des Magistrats vom 08.04.2019, B 115
Betreff: Neufassung der Grünanlagensatzung: Den Müllsündern dicht auf den Fersen sein Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2551 - NR 360/17 FDP, B 35/18 - zu 1: Folgende Zahlen können für 2018 berichtet werden: 800 Verstöße wegen Parkens in der Grünanlage (Verwarngeld jeweils 55,00 €) 533 sonstige Verstöße nach der Grünanlagensatzung (Verwarn-/Bußgelder zwischen 30,00 € und 300,00 €) Eine gesonderte Statistik nach einzelnen Grünanlagen sowie eine Aufstellung über die Gesamthöhe der verhängten Bußgelder existiert nicht. zu 2: Im Rahmen des Projekts cleanffm waren 2018 in den Grünanlagen zu Saisonbeginn 6 Parkwächter eingesetzt. Aufgrund vertraglicher Schwierigkeiten mit einer beauftragten Firma waren zeitweise nur 4 Parkwächter im Einsatz. Schwerpunkteinsatz war der Rebstockpark. Der Einsatz erfolgte jeweils von Freitag bis Sonntag, täglich acht Stunden, von mittags bis abends, im dem Zeitraum von April bis Oktober.