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Belegungsbindungen im geförderten Wohnungsbau

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Wohnungsbauförderung der Stadt Frankfurt am Main reserviert jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen, die zeitgemäßen technischen Anforderungen entsprechen. Diese Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden und unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe. Es stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Stufen zur Verfügung (Förderweg 1 und 2). Darüber hinaus fördert die Stadt Frankfurt am Main mit weiteren Programmen unterschiedliche Zielgruppen (u.a. Studierende und Auszubildende). Im Rahmen des "Frankfurter Programms für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" gewährt die Stadt Frankfurt am Main ergänzend zur Landesförderung gemäß Hessischem Wohnraumfördergesetz (HWoFG) sowie der "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung" städtische Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnraum auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum Förderprogramm (zuletzt § 2722 der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018, M 72) und der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Darüber hinaus ist es das Ziel des städtischen Förderprogramms "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2", neuen Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dabei sollen vor allem Zielgruppen gefördert werden, die aufgrund der besonderen Wohnungsmarktverhältnisse in Frankfurt durch die Landesförderung nicht erreicht werden. Darüber hinaus fordert der Deutsche Städtetag gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Träger stärker in die Lage zu versetzen, dauerhaft mietgebundenen oder den durch die marktwirtschaftliche Verwertung üblichen Preissteigerungen entzogenen Wohnungsbau zu errichten oder erwerben zu können. Auch diesen Ansatz unterstützt der Magistrat und erarbeitet deshalb ein Förderprogramm gezielt für den gemeinwohlorientierten Sektor. In vielen Bundesländern zählen 15- bis 20-jährige Bindungszeiten zum Standard der öffentlichen Wohnraumförderung. Das Beispiel der "einkommensorientierten Förderung" im Freistaat Bayern zeigt jedoch, dass auch Bindungszeiten von bis zu 55 Jahren möglich sind. Das kommunale Förderprogramm der Stadt München ("München Modell") geht im Fall der Nutzung städtischer Grundstücke noch darüber hinaus und sieht Bindungsdauern von in der Regel 80 Jahren vor. Der zeitlichen Begrenzung der Bindungszeiten liegt der (höchstrichterlich bestätigte) Gedanke zugrunde, dass der Staat einem Subventionsempfänger zur Sicherung der Zweckbindung der Subvention keine beliebigen Beschränkungen auferlegen darf. Die Kombination aus Förderung und Bindungszeiten sollte sich nach dem durch die Förderung erzielten ökonomischen Vorteil des Investors ausrichten. Im Rahmen der Überarbeitung der Förderrichtlinien im Förderweg 1 und 2 prüft der Magistrat das Verhältnis zwischen Förderung und Bindungszeiten sowie die Frage der Angemessenheit der Dauer der Zweckbindung und der Höhe der Fördermittel.

Beratungsverlauf 20 Sitzungen

Sitzung 41
OBR 11
TO II, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Cdu Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 41
OBR 6
TO I, TOP 68
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 41
OBR 10
TO II, TOP 53
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 7
TO II, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 1
TO I, TOP 100
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 40
OBR 8
TO I, TOP 50
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 9
TO II, TOP 23
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke FDP
Sitzung 41
OBR 15
TO I, TOP 38
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 5
TO I, TOP 101
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD BFF FDP
Ablehnung:
Linke
Sitzung 42
OBR 2
TO I, TOP 63
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 291 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 14
TO I, TOP 31
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 16
TO I, TOP 26
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 4
TO II, TOP 44
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU VOLT Dffm Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 41
OBR 13
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 3
TO I, TOP 60
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 41
OBR 12
TO I, TOP 38
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 22
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG ÖkoLinX-ELF
Sitzung 39
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 27
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 39
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 38
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 39
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 33
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF VOLT FRAKTION Stadtv. Yilmaz Gartenpartei