Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verlängerung II: Förderprogramm "Bürgerengagement für den Klimaschutz"

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Verlängerung II der beigefügten Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" bis zum 31.12.2029 wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird ermächtigt, das Förderprogramm umzusetzen und auf der Grundlage dieser Richtlinie nach fachgerechter Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen aus den Mitteln der Produktgruppe 22.04 zu bewilligen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme Mittel in der Produktgruppe 22.04 vorausgabt werden. Der Magistrat wird beauftragt:
    • a)für die Jahre 2024 und 2025 die benötigten Mittel in Höhe von jeweils 30 T€,
    • b)für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 35 T€ sowie
    • c)für die Jahre 2028 und 2029 jeweils 40 T€ bei den künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Verlängerung II der Richtlinie im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen.
  5. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, für jedes Kalenderjahr der Stadtverordnetenversammlung einen Bericht über die verausgabten Mittel und die geförderten Projekte mit kurzer Projektbeschreibung vorzulegen.

Begründung

A. Allgemeines

Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden (§ 1650 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022). Hierzu werden 19 Grundsatzbeschlüsse in den Fokus gerückt, die die Treibhausgasemissionen senken und den Klimaschutz fördern. Ein wesentlicher Baustein für die Stadtverwaltung, um ein klimaneutrales Frankfurt bis 2035 zu erreichen, ist die kontinuierliche, zielgruppenspezifische Beteiligung möglichst aller Akteursgruppen innerhalb der Zivilgesellschaft (vgl. Grundsatzbeschluss Nr.12). Dies bildet nicht zuletzt die Grundlage für eine hohe Akzeptanz der Klimaschutzziele sowie eine hohe Motivation für deren Umsetzung. Innerhalb der Zivilgesellschaft stellen Frankfurter Initiativen eine sehr aktive, selbständige und ideenreiche Akteursgruppe dar, besonders in den Bereichen Energieeinsparung und Suffizienz. Initiativen und Vereine bieten - vor allem auf Stadtteilebene - einen beachtlichen Identifikations-, Multiplikator- und Nachahmeffekt, allerdings verfügen sie nicht immer ausreichend über die finanziellen Mittel für die Umsetzung ihrer Projektideen (z.B. Repair Cafés). Diese Hürde soll durch das Förderprogramm für Initiativen, Vereine und Klimaschützer:innen beseitigt werden, damit das spezifische Potential dieser Akteursgruppe genutzt werden kann. Die erfolgreiche Einführung der Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" (siehe Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2023, B 100) hat gezeigt, dass diese Form der Unterstützung weitergeführt werden soll und somit für Einwohner:innen und Initiativen die erreichte Kontinuität sowie Transparenz hinsichtlich der Förderung von Klimaschutzprojekten beibehalten wird.

B. Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wird nicht verlängert. Hierdurch wird die Motivation innerhalb der Zivilgesellschaft für die Umsetzung von lokalen Klimaschutzprojekten deutlich geschwächt, verpufft das Potential dieser Akteursgruppe hinsichtlich seines beachtlichen Identifikations-, Multiplikator- und Nachahm-effekts ungenutzt und werden die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main möglicherweise nicht erreicht.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Das Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009, § 7349) empfiehlt u.a. den Aufbau eines Klimaschutzfonds (Ü6), um zu verhindern, dass Einzelmaßnahmen nicht ohne den Blick auf das Gesamtziel umgesetzt werden. Klimaschutz soll dauerhaft etabliert und große Teile der Gesellschaft eingebunden werden. Das Generalkonzept im Rahmen des "Masterplans 100 % Klimaschutz" der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6320) empfiehlt u.a. die Maßnahme (99) "Förderung Klimaschutzinitiativen". Die Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3777 sowie vom 03.09.2020, § 6236) ist erfolgreich gestartet und aktuell befristet bis zum 31.12.2023. Mit Hilfe der Auswertung der eingereichten Förderanträge (vgl. Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2023, B 100) ist festzustellen, dass eine positive Zwischenbilanz zu verzeichnen ist: Im Zeitraum vom 12.03.2019 (= Inkrafttreten der Förderrichtlinie) bis 31.12.2022 wurden 28 Förderanträge eingereicht, von denen 18 bewilligt werden konnten. Eine Verlängerung der im Anhang dargestellten Förderrichtlinie bis zum 31.12.2029 dient der Umsetzung der unter Abschnitt C aufgeführten Maßnahmen und trägt dazu bei, die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main umzusetzen.

D. Klimaschutz

Die Mittel werden in der Produktgruppe 22.04 vorausgabt. Für die Jahre 2024 und 2025 sind benötigte Mittel in Höhe von jeweils 30 T€, für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 35 T€ sowie für die Jahre 2028 und 2029 jeweils 40 T€ bei den künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 23
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei
Ablehnung:
AFD
Sitzung 26
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
AFD
Sitzung 28
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei
Ablehnung:
AFD