Kommunale Wärmeplanung
Beschlussvorschlag
I. Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main auf Grundlage der Erkenntnisse der "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" (siehe Anlagen) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. II. Im Zuge der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sind seitens des Magistrats bestehende und zukünftige konzessionsrechtliche Belange zu beachten und in diesem Zusammenhang u. a. die Aspekte Gaskonzessionsvertrag, Investitionsplanung Konzessionsnehmer, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Dekarbonisierung geeignet zu berücksichtigen. III. Der Magistrat wird beauftragt, eine dezernatsübergreifende "Task Force Wärmeplanung" einzurichten. Unter Federführung des Dezernates X soll das Projekt zur kommunalen Wärmeplanung abgestimmt und vorangetrieben werden. IV. In der durch die "Task Force Wärmeplanung" zu erarbeitenden und sodann durch den Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorzulegenden Beschlussvorlage zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sind die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt als Kostenschätzung, differenziert nach Kosten für die verschiedenen Maßnahmen und Kostentragenden sowie deren Finanzierung, anzugeben. V. Parallel wird zusammen mit der Mainova AG die Umsetzung so genannter Energiewendeviertel erprobt werden.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch im Gebäudebestand die Treibhausgasemissionen stark gesenkt werden. Dies ist nur durch eine deutliche Erhöhung der Sanierungsrate sowie eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung möglich. Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet im Ergebnis Aussagen zum jetzigen Wärmebedarf, zur vorhandenen Netzinfrastruktur sowie Prognosen zum zukünftigen Wärmebedarf und Potenziale zur Abwärmenutzung und Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien. Die kommunale Wärmeplanung bildet somit die strategische Grundlage für die nächsten Schritte zur Erreichung einer versorgungssicheren, wirtschaftlichen und dekarbonisierten Wärmeversorgung in der Stadt Frankfurt am Main.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine, da seit dem 29.11.2023 hessische Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner:innen nach dem Hessischen Energiegesetz zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind. Darüber hinaus bildet das Wärmeplanungsgesetz des Bundes vom 20.12.2023 die rechtliche Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Um die beschlossenen Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main erreichen zu können, muss auch eine vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erfolgen. Die kommunale Wärmeplanung ist hierfür ein wichtiges Strategie- und Informationsinstrument, welches eine grobe Orientierung darüber gibt, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann.
D. Klimaschutz
Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sind im Doppelhaushalt 2024/2025 und den Wirtschaftsplänen keine gesonderten Mittel veranschlagt. Entstehende Personal- und Sachkosten müssen aus den vorhandenen Budgets der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und den städtischen Gesellschaften erbracht werden.